IALANA: Offener Brief an Bundeskanzler Scholz zum Krieg in der Ukraine

Hinweis: Ich veröffentliche hier den Offenen Brief an Bundeskanzler Scholz zum Krieg in der Ukraine, der mich heute von der IALANA erreichte:

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,

dieser Krieg in Europa hätte verhindert werden können und hätte verhindert werden müssen!

Mit der fehlenden ernsthaften Bemühung, über die von Russland am 17. Dezember 2021 vorgelegten Vertragsentwürfe über Sicherheitsgarantien substanzielle Verhandlungen zu führen, haben Sie es gemeinsam mit den USA und den NATO-Partnern versäumt, einen wirksamen Versuch zu unternehmen, den Frieden für die Ukraine und für Europa zu bewahren.

Nun ist die „militärische Spezialoperation“ im Gang – welch ein zynischer Begriff für den von Russland entfesselten Angriffskrieg gegen die Ukraine – und ein Ende von Tod, Zerstörung und Flucht ist nicht abzusehen. Russland hat mit der großrussisch nationalistischen Haltung seines Präsidenten, wonach es sich bei der Ukraine nicht um einen souveränen Staat, sondern um „Kleinrussland“, mithin einen Teil Russlands handele, den Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitglieder der Vereinten Nationen in Art. 2 Abs. 1 der Charta der Vereinten Nationen verletzt.

Der militärische Angriff auf die Ukraine stellt einen Verstoß gegen das absolute Gewaltverbot nach Art. 2 Abs. 4 der Charta der VN dar. Russland hat auch keine Beweise dafür vorzulegen, dass der Angriff zur Abwendung eines Völkermords der Ukraine an der russischen Minderheit in den ostukrainischen Verwaltungs-bezirken von Donezk und Lugansk gerechtfertigt ist.

Es spricht für sich, dass Russland am 07. März 2022 der mündlichen Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag ferngeblieben ist, wo die Gelegenheit bestanden hätte, hierzu vorzutragen. Der einstweiligen Anordnung, die der IGH am 16.03.2022 auf Antrag der Ukraine gegen Russland erlassen hat, wonach alle Kampfhandlungen sofort einzustellen sind, wird von Russland missachtet.

Der russische Präsident trägt für die Entfesselung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs ebenso die persönliche Verantwortung wie für die Vielzahl von unterschiedslosen Angriffen auf die Zivilbevölkerung durch den Beschuss von Wohngebieten, die Verletzungen des humanitären Völkerrechts darstellen. Hinzu kommt die Androhung der Anwendung von Atomwaffen durch den russischen Präsidenten und den Vorsitzenden des russischen Sicherheitsrats, die nach dem Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 08.07.1996 gegen das Völkerrecht verstößt.

Sollte am Ende dieses Krieges im Rahmen einer Verhandlungslösung ein neutraler Status der Ukraine herauskommen, werden die Menschen in der Ukraine zu recht die Frage stellen, warum sie unbeschreibliches Leid und die Zerstörung ihrer Städte und ihrer Heimat ertragen mussten für ein Ergebnis, das man auch schon zuvor auf dem Verhandlungsweg hätte erzielen können, ohne bewaffneten Konflikt.

Warum sollte denn der Einwand, den die Bundesregierung gemeinsam mit der französischen Regierung im April 2008 auf der NATO-Ratstagung in Bukarest gegen den Beitritt der Ukraine erhoben hat, im Dezember 2021 nicht mehr zutreffend sein? Ein Verstoß gegen russische Sicherheitsinteressen hieß es damals, auf deren Berücksichtigung die NATO sich bei aller grundsätzlichen Anerkennung der souveränen Rechte jedes Staates, sich frei für ein Bündnissystem zu entscheiden, gegenüber Russland verpflichtet hatte. Hatte Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung vom 18.12.2013 mit Blick auf den sich zuspitzenden Konflikt in der Ukraine nicht gesagt: „Wir müssen aus dem Entweder – Oder herauskommen“, wonach sich die Ukraine zwischen der Europäischen Union und Russland entscheiden müsse. „Hieran werden wir sicherlich weiter intensiv arbeiten.“ Warum haben Sie als Bundeskanzler diesen Faden nicht aufgenommen?

Wieso haben Sie darüber hinaus den Rat erfahrener deutscher Diplomaten, Militärs und Friedensforscher in den Wind geschlagen, die in ihrem Appell „Raus aus der Eskalationsspirale“ vom 05.12.2021 dazu aufgerufen haben, ein Moratorium für alle Truppenverlegungen, Aufrüstungsmaßnahmen und militärischen Manöver vorzuschlagen, um in einem Zeitraum von zwei Jahren gemeinsam mit Russland eine neue Sicherheitsarchitektur für Europa auszuhandeln? Das hätte bedeutet, Gorbatschows Vorschlag für ein gemeinsames Haus Europa und Putins Vorschlag für einen gemeinsamen Wirtschafts- und Sicherheitsraum von Lissabon bis Wladiwostok beim Wort zu nehmen.

In seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 25.09.2001 hatte er gesagt: „Niemand bezweifelt den großen Wert der Beziehungen Europas zu den Vereinigten Staaten. Aber ich bin der Meinung, dass Europa seinen Ruf als mächtiger und selbstständiger Mittelpunkt der Weltpolitik langfristig nur festigen wird, wenn es seine eigenen Möglichkeiten mit den russischen menschlichen, territorialen und Naturressourcen sowie mit den Wirtschafts-, Kultur- und Verteidigungspotenzialen Russlands vereinigen wird.“ Dafür war er mit stehenden Ovationen aller Fraktionen bedacht worden.

Was folgte, war weitere Politik des politischen und militärischen Containments Russlands durch die Osterweiterung der NATO, die Stationierung von Truppen an der russischen Grenze im Baltikum und den Bau von Raketenabschussrampen in Polen und Rumänien.

Neben dem Status der Ukraine hätte es in den von Russland vorgeschlagenen Verhandlungen auch um atomare Abrüstung gehen sollen. Vorgeschlagen war unter anderem, dass sowohl Russland als auch Amerika Kurz- und Mittelstreckenraketen in einer solchen Entfernung voneinander stationieren, dass sie von den Stationierungsorten aus den anderen nicht erreichen können.
In diesem Zusammenhang erinnern wir daran, dass die Beendigung der Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf deutschem Boden zum Zweck der nuklearen Teilhabe von den vorangegangenen Bundesregierungen und zuletzt auch von Frau Bundesaußenministerin Baerbock von dem Ergebnis von Paketlösungen in atomaren Abrüstungsverhandlungen zwischen den USA und Russland abhängig gemacht wurde.

Warum hat die Bundesregierung im Rahmen der NATO im Dezember nicht darauf gedrängt, in solche Abrüstungs-verhandlungen einzutreten? Dies versäumt zu haben, stellt einen Verstoß gegen Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrags dar, wonach die Signatarstaaten dazu verpflichtet sind, mit dem ernsthaften Willen über Schritte zu einer vollständigen nuklearen Abrüstung zu verhandeln.

Stattdessen haben Sie sich dazu entschieden, im Rahmen Ihres 100 Milliarden Euro Aufrüstungsprogramms für die nukleare Teilhabe Deutschlands nun in den USA die modernsten verfügbaren atomaren Trägerwaffen, F 35 Tarnkappenbomber, zu kaufen.

Sie wissen sehr gut, dass sowohl die USA als auch Deutschland in dem Augenblick, in dem die Piloten des Jagdgeschwaders 33 in Büchel die dort stationierten US-amerikanischen Atomwaffen übernehmen, den Nichtverbreitungsvertrag verletzen würden. Denn den USA ist es nach dem Nichtverbreitungsvertrag verboten, Atomwaffen an einen Nichtatomwaffenstaat zu übergeben. Ebenso ist es Deutschland als Nichtatomwaffenstaat verboten, Atomwaffen von einem Atomwaffenstaat anzunehmen.

Die von Ihnen geplante Anschaffung der F 35 Tarnkappenbomber für den Einsatz von Atomwaffen dient somit nicht einer regelbasierten Außen- und Sicherheitspolitik. Vielmehr wird damit ein Bruch des Völkerrechts vorbereitet.

Schließlich sind die von Ihnen veranlassten Lieferungen von Waffen an die Ukraine und die Finanzierung ukrainischer Waffenkäufe mit dem akuten Risiko einer Ausweitung des Krieges verbunden. Sie bringen unser Land damit in Gefahr, in den Krieg verwickelt zu werden.

Zwar ist es gemäß Artikel 51 der UN-Charta völkerrechtlich zulässig, einem angegriffenen Land im Rahmen kollektiver Verteidigung zu Hilfe zu kommen. Hierzu bedarf es keiner speziellen Bündnisverpflichtung wie etwa durch den NATO-Vertrag. Man muss sich aber entscheiden, ob man im Rahmen einer solchen kollektiven Verteidigung den angegriffenen Staat mit Waffen beliefern und damit selbst zur Kriegspartei werden will  oder ob man neutral bleiben möchte. Mit dem Status eines neutralen an einem bewaffneten Konflikt unbeteiligten Staat ist aber die Lieferung von Waffen wie die von Deutschland an die Ukraine übergebenen  1.000 Panzerabwehrwaffen, die 500 Boden-Luft-Raketen vom Typ „Stinger“ sowie 2.700 Flugabwehrraketen vom Typ „Strela“ und die Finanzierung von Waffenkäufen in Milliardenhöhe unvereinbar. Trotz aller Bekenntnisse dazu, dass die NATO keine Kriegspartei werden will, kommt es darauf an, ob Russland ein Land in völkerrechtlich vertretbarer Weise als am Krieg beteiligt einstuft. Dies kann spätestens dann virulent werden, wenn die Gasimporte aus Russland eingestellt werden sollten.

Herr Bundeskanzler Scholz, wir appellieren an Sie:

  1. Stoppen Sie die Waffenlieferungen an die Ukraine! Verhindern Sie, dass aus dem Krieg Russlands gegen die Ukraine ein unkontrollierbarer Flächenbrand und am Ende ein III. Weltkrieg wird! Unsere ganze Unterstützung der Ukraine muss der humanitären Hilfe für die vom Krieg betroffenen Menschen und den diplomatischen Bemühungen zur Beendigung des Krieges gehören!

  2. Setzen Sie sich gegenüber der Regierung der Ukraine dafür ein, dass die ukrainischen Städte zu „offenen Städten“ im Sinne des Art. 59 Abs. 1  des 1. Zusatzprotokolls zu den Rotkreuzabkommen erklärt werden, die vom Krieg zu verschonen sind. Es muss verhindert werden, dass die Kampfhandlungen in die Städte getragen und die zivile Bevölkerung noch mehr in Mitleidenschaft gezogen wird. Nur so kann eine noch schlimmere humanitäre Katastrophe und eine weitere Massenflucht vermieden werden!

  3. Setzen Sie sich bei beiden Kriegsparteien ein für einen Waffenstillstand ohne Vorbedingungen. Einen militärischen Sieg kann es für keine der beiden Seiten geben. Eine Lösung des Konflikts und einen Interessenausgleich gibt es nur am Verhandlungstisch. Deutschland kann zu einer Verhandlungslösung einen wichtigen Beitrag leisten – allerdings nur als ehrlicher Makler bei Wahrung militärischer Neutralität.

  4. Treten Sie einer um sich greifenden Russenfeindlichkeit entgegen! Die Menschen in Russland können ebenso wenig etwas für die Entscheidung des russischen Präsidenten wie die russischen Familien, die als nationale Minderheit in der Ukraine leben. Dies gilt auch für alle Sanktionsmaßnahmen. Ebenso wie vom Krieg sind auch von Sanktionen überwiegend diejenigen betroffen, die nichts mit den getroffenen Entscheidungen zu tun haben! Erst Recht gilt dies für Künstler, Wissenschaftler und Sportler und den Austausch auf dem Gebiet der Wissenschaften, der Kultur und des Sports. Dies muss bei jeder Sanktionsentscheidung bedacht werden. Ein totaler Sanktions- und Wirtschaftskrieg schadet den Energieinteressen Deutschlands und den auf russische Getreidelieferungen angewiesenen Menschen in aller Welt. Er erschwert den friedlichen Neuanfang der Beziehungen, der am Ende jedes Krieges stehen muss.

  5. Kehren Sie um von Ihrem Weg der Aufrüstung und der Anschaffung von F 35 Atombombern. Die von Ihnen gewählte Politik des militärischen Containment, des Wirtschaftskriegs und der Isolierung Russlands wird die Konfrontation in gefährlicher Weise weiter eskalieren. Das Friedensgebot des Grundgesetzes und der Charta der Vereinten Nationen fordert friedliche Streitbeilegung!

RA Otto Jäckel. Foto C. Stille

Otto Jäckel (Vorsitzender der IALANA). Foto: C. Stille.

Mit freundlichen Grüßen

Otto Jäckel

Im Namen des Vorstands von IALANA Deutschland e.V.

Quelle: IALANA

Beitragsbild: Otto Jäckel

Die IALANA zum Jahresende

Als Juristinnen und Juristen wissen wir, dass man erfolgreiche Verhandlungen zwischen Konfliktparteien nur führen kann, wenn man ihre wechselseitigen Interessen kennt und berücksichtigt. Nur so gelangt man zu einem Interessenausgleich. Im Verhältnis zu Russland scheint dies etwas aus dem Blick geraten zu sein. Ansonsten würden wir uns jetzt nicht in einer bedrohlichen Eskalationsspirale befinden, die fast schon an die Kuba-Krise 1962 erinnert. Damals hatten die USA der Sowjetunion mit einem Atom-Krieg gedroht, falls diese nicht die auf Kuba stationierten Atomraketen wieder abziehen würden. Als Gegenleistung für den Abzug der Raketen unmittelbar vor dem amerikanischen Festland handelte die Regierung in Moskau den Abzug der US-amerikanischen Atomwaffen aus Incirlik in der Türkei aus, von denen sie sich ihrerseits bedroht fühlte. Für ein entsprechendes Verhandlungsmoratorium haben sich nun eine Vielzahl ehemaliger deutscher Botschafter und Diplomaten und Militärs in einem gemeinsamen Appell ausgesprochen, darunter Klaus Naumann, der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr und ranghöchste deutsche NATO-General. Da diese eindringlichen Stimmen der Vernunft in der deutschen Presse kaum Gehör gefunden haben, fügen wir den Appell in der Anlage für Sie bei.

Weiterhin beigefügt finden Sie den Appell der IALANA an die alte und die neue Bundesregierung, für den wir über 300 prominente Erstunterzeichner gewinnen konnten und der von über 3000 weiteren Unterzeichnern unterstützt worden ist. Mit diesem Appell zu einem Umdenken in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik und einer Beendigung der nuklearen Teilhabe haben wir gezeigt, dass die IALANA als wichtige Stimme der deutschen Friedensbewegung auch in den Zeiten der COVID 19 Pandemie kampagnenfähig sein kann.

Leider enthält der Koalitionsvertrag der Ampel im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik nur wenig Licht und viel Schatten. Erfreulich ist, dass Deutschland bei den Überprüfungskonferenzen zu dem Atomwaffenverbotsvertrag einen Beobachterstatus einnehmen will. Dies ist allerdings ein sehr kleiner Schritt auf dem noch weiten deutschen Weg zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags. IALANA Deutschland hat mit dem beigefügten ersten Kommentar zu den Bestimmungen des Atomwaffenverbotsvertrags, der von Prof. Manfred Mohr gemeinsam mit dem Schweizer IALANA Juristen Daniel Rietiker verfasst worden ist, einen wichtigen Beitrag zur Verbreitung des Interesses und des Verständnisses zu dieser wichtigsten Initiative zu nuklearer Abrüstung seit der Unterzeichnung des Nichtverbreitungsvertrags einen fundamentalen Beitrag geleistet.

Enttäuschend ist das Festhalten an der nuklearen Teilhabe und die Entscheidung, die dafür geplante Neuanschaffung von 45 atomwaffenfähigen Jagdflugzeugen, die zum Ende der vergangenen Legislaturperiode lange umstritten war, jetzt umzusetzen. Warum es aus verfassungsrechtlicher und völkerrechtlicher Sicht geboten ist, sich von der nuklearen Teilhabe zu verabschieden, hat unser Vorstandsmitglied Bernd Hahnfeld in dem für Sie beigefügten Papier aktuell zusammengefasst.

Enttäuschend ist ebenfalls, dass die Koalition nun den Weg freimachen will für die Anschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr. Dieser Schritt ist umso mehr abzulehnen, als die New York Times in den letzten Tagen berichtet hat, dass bei den Drohneneinsätzen der USA in Afghanistan, Pakistan und im Nahen Osten eine noch viel größere Zahl unbeteiligter Zivilisten getötet wurde, als bisher angenommen. Es handelt sich dabei ganz offensichtlich um ein strukturelles Einsatzproblem. Von einem gezielten Einsatz gegen feindliche Kombattanten, die das Leben und die Gesundheit unserer Soldaten bedrohen, womit für die Anschaffung bewaffneter Drohnen geworben wird, sind diese realen Erfahrungen mit deren Einsatz weit entfernt.

Auf der Zielgeraden befindet sich das von Gerhard Baisch federführend betreute Buchprojekt, das die IALANA gemeinsam mit der Vereinigung deutscher Wissenschaftler VDW zu dem Thema „Whistleblower Schutz“ bearbeitet. Dabei geht es um eine Evaluierung der Erfahrungen mit der 20-jahrigen Geschichte der Vergabe des Whistleblower Preises. Es wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie sich der rechtliche und justizförmige Schutz von Whistleblowern entwickelt hat und welche Auswirkungen sowohl das Whistleblowing als auch die Preisverleihung auf das Leben der Preisträger hatte. Die Preisträger kommen dabei in Interviews selbst zu Wort. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland es versäumt hat, die Whistleblower Schutzrichtlinie der EU fristgemäß in einem Bundesgesetz umzusetzen, wird das Buch auch ein wichtiger Beitrag in der weiteren politischen und gesetzgeberischen Debatte sein.

Liebe Mitglieder und Freundinnen und Freunde der IALANA,

die COVID-19 Pandemie hat wie bei allen anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen auch bei uns dazu geführt, dass wir geplante Veranstaltungen vertagen mussten. Inzwischen nutzen wir jedoch erfolgreich die online-Kommunikation, wie wir mit unserem Webinar zu dem Thema  „Sind Atomwaffen illegal“, das auf großes Interesse gestoßen ist, gezeigt haben. Ebenso hat die Nutzung von Online Meetings dazu geführt, dass wir zwischen den Vorstandssitzungen in einem monatlichen Jour fixe und daneben in noch häufiger tagenden Arbeitsgruppen inzwischen noch intensiver untereinander kommunizieren, als dies vor der Pandemie der Fall war. Diese Kommunikation ist selbstverständlich für alle Mitglieder offen. Klinken Sie sich ein!

Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich darum bitten, uns weiterhin zu unterstützen, unsere Argumente und Expertisen zu verbreiten und uns auch finanziell durch Ihre Spende zu helfen. Sonst können wir solche Projekte wie das Whistleblower Buch und eine dringende Neugestaltung unserer Website, die in Zeiten der Online-Kommunikation noch wichtiger geworden ist, nicht stemmen.

Die aktuelle Eskalation des Konflikts in den Beziehungen zu Russland und China zeigt erneut: Frieden braucht Bewegung und zivilgesellschaftliches Engagement. Denken Sie an Ihre Überweisung an die IALANA! Die Spendenbescheinigung, mit der Sie Ihre Spende steuerlich vermindernd geltend machen können, folgt.

RA Otto Jäckel. Foto C. Stille

Otto Jäckel (Vorsitzender der IALANA). Foto: C. Stille.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien erholsame Feiertage und ein friedliches neues Jahr

Ihr Otto Jäckel

Über die IALANA

IALANA: Ächtung von Atomwaffen ist Einsatz für Menschenrechte und den Schutz der Umwelt

Das epochale Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Rechtswidrigkeit von Atomwaffen ist nach 25 Jahren aktueller denn je, sagen Otto Jäckel und Amela Skiljan von IALANA Deutschland aus Anlass des 25. Jahrestags der Veröffentlichung des Gutachtens am 08. Juli 1996.  
Der Einsatz von Atomwaffen und schon die Drohung damit stehen generell im Widerspruch zu den in einem bewaffneten Konflikt verbindlich anzuwendenden Regeln des internationalen Rechts, insbesondere den Regeln des humanitären Völkerrechts. Dies ist die zentrale Erkenntnis des wichtigsten Rechtsprechungsorgans der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag.

Eine Initiative der Zivilgesellschaft

Zur Erstattung des Gutachtens beauftragt worden war der IGH durch eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1994. Diesem Beschluss vorausgegangen war eine zivilgesellschaftliche Kampagne, initiiert von IALANA, IPPNW und dem von Bertha von Suttner gegründeten Internationalen Friedensbüro IPB, der sich weltweit über 2.000 Initiativen angeschlossen hatten und die dem Gericht im Friedenspalast von Den Haag über eine Million Unterschriften übergab.

Atomwaffenfreie Zonen und UN-Resolutionen

Das Gericht hatte sich bei seiner Untersuchung zunächst mit den bestehenden internationalen Verträgen und UN-Resolutionen beschäftigt, die sich mit Atomwaffen befassen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass noch keine vertraglichen oder gewohnheitsrechtlichen Regeln bestünden, nach denen der Einsatz von Atomwaffen in jedem Fall erlaubt oder verboten sei. Ein Verbotsvertrag wie für biologische oder chemische Massenvernichtungswaffen bestand zu dieser Zeit noch nicht. Wegen der regionalen Begrenztheit der Verträge von Tlatelolco, Rarotonga, Bangkok und Kairo über die Errichtung von atomwaffenfreien Zonen in Südamerika, im Südpazifik, in Südasien und in Afrika sowie wegen der Gegenstimmen gegen die Vielzahl von Resolutionen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen, mit denen die Atomwaffenmächte zur Abrüstung aufgefordert worden sind, könne noch nicht von einer allgemeinen Rechtsansicht (opinio juris) gesprochen werden, wonach Atomwaffen per se rechtswidrig seien.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der militärischen Mittel

Das Gericht hatte sich sodann den im bewaffneten Konflikt einzuhaltenden Regeln der Charta der Vereinten Nationen und des humanitären Völkerrechts zugewandt und folgendes festgestellt. Das Recht auf Notwehr in Art. 51 UN-Charta, wonach jeder Staat das Recht hat, sich gegen einen bewaffneten Angriff zur Wehr zu setzen, bis der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sich der Sache angenommen hat, unterliege bestimmten Einschränkungen, die sich aus den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit ergeben. Es gibt eine besondere gewohnheitsrechtliche Regel, wonach nur Maßnahmen gerechtfertigt sind, die zu dem bewaffneten Angriff im Verhältnis stehen und notwendig sind, um ihm zu begegnen (Ziffer 41 des Gutachtens).

Die Regeln des humanitären Völkerrechts

Darüber hinaus muss nach Ansicht des IGH jede der Verteidigung dienende Gewaltanwendung zugleich die für bewaffnete Konflikte verbindlichen Bedingungen des humanitären Völkerrechts erfüllen. Dazu zählen insbesondere das „Haager Recht“ über die Gesetze des Landkriegs, das die Mittel und Methoden beschränkt, den Feind in einem internationalen bewaffneten Konflikt zu schädigen, das „Genfer Recht“, das die Kriegsopfer schützt und darauf abzielt, das Leben kriegsunfähiger Angehöriger der Streitkräfte und unbeteiligter Personen zu schützen und schließlich das Recht, mit dem die Anwendung bestimmter Waffen wie erstickende Gase, Dumdum-Geschosse, die sich im Körper aufpilzen, biologische und chemische Waffen und Anti-Personen-Landminen verboten werden. Im Ergebnis gelangte er zu der Feststellung, dass Atomwaffen generell gegen das Humanitäre Völkerrecht verstoßen, weil deren Waffenwirkung nicht zwischen Kombattanten und Zivilisten unterscheidet, sie durch ihre radioaktive Strahlung unnötige Qualen verursachen und zu Schäden an der Umwelt und den Lebensgrundlagen der Menschen für zukünftige Generationen führen.

Das Neutralitätsgebot

Zudem verstoßen Atomwaffen gegen das Neutralitätsgebot, wonach das Territorium neutraler Mächte unantastbar ist, wie es schon in Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die Rechte und Pflichten  neutraler Mächte und Personen im Falle der Landkriegführung von 1907 hieß. Der Gerichtshof stellte klar, dass dieses Neutralitätsprinzip sich auch auf Schäden bezieht, die durch den Waffeneinsatz in einem kriegführenden Land  verursacht werden.

Eine fiktive Zusatzfrage der Atommächte, die der IGH unbeantwortet ließ

Die Nuklearmächte berufen sich stets darauf, dass der IGH im Tenor seines Gutachten auch erklärt hat, er könne angesichts der gegenwärtigen Lage des Völkerrechts und angesichts des ihm zur Verfügung stehenden Faktenmaterials nicht definitiv die Frage entscheiden, ob die Androhung oder der Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Selbstverteidigungssituation, in der die Existenz eines Staates auf dem Spiel stünde, rechtmäßig oder rechtswidrig wäre. Aus dem Kreis der Atomwaffenstaaten war argumentiert worden, dass der Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Notwehrsituation jedenfalls dann erlaubt sein müsse, wenn es sich bei den eingesetzten Atomwaffen um „saubere“ Atomwaffen mit niedriger Sprengkraft handele. Die Aussage des Gerichts hierzu war der Tatsache geschuldet, dass nach der Feststellung des IGH keiner der Staaten, die für die Rechtmäßigkeit der Anwendung von Atomwaffen eintreten, in dem Verfahren näher ausgeführt hatte, welche die genauen Bedingungen eines solchen ausnahmsweise zulässigen Einsatzes sein sollten und welche Eigenschaften angeblich „saubere“ Atomwaffen haben könnten.

Keine offene Hintertür für Nuklearmächte

Wie der seinerzeitige Präsident des IGH, Mohammed Bedjaoui, in einer Besprechung des Gutachtens erklärte, bekundete der Gerichtshof mit dieser Passage lediglich seine fehlende Information über die von den Atomwaffenstaaten behauptete mögliche Entwicklung von „sauberen“ Atomwaffen. Nach seiner Überzeugung sei gerade die bei der Explosion von Atomwaffen freigesetzte radioaktive Strahlung die typische Eigenschaft von Atomwaffen, die gegen das humanitäre Völkerrecht verstoße. „Saubere“ Atomwaffen, die keine radioaktive Strahlung verursachten, seien eben keine Atomwaffen mehr. Entscheidend bleibt somit, dass der IGH in den Gründen seines Gutachtens wiederholt betont hat, Notwehr sei nur mit Waffen erlaubt, deren Anwendung den Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts nicht widersprechen; der IGH hat erklärt, dass das Notwehrrecht nach Art. 51 UN-Charta durch das humanitäre Völkerrecht eingeschränkt ist, „welche Mittel der Gewalt auch eingesetzt werden.“ Damit ist Notwehr mit Atomwaffen grundsätzlich völkerrechtlich verboten, weil diese nach dem gegenwärtigen Stand der Waffentechnik nicht zwischen Zivilisten und Kombattanten unterscheiden, vor allem durch ihre radioaktive Strahlung unnötige Qualen verursachen, die Umwelt und die Grundlagen zukünftigen Lebens zerstören und neutrale Staaten grenzüberschreitend in Mitleidenschaft ziehen. Zudem kann durch die ausdrückliche Erklärung des IGH, dass er über den Einsatz von Atomwaffen in einem bestimmten Szenario unter bislang unbekannten Bedingungen keine Entscheidung treffe, nicht der Schluss gezogen werden, er habe diese Frage in dem Sinne beantwortet, der Einsatz in diesem Szenario sei völkerrechtlich zulässig. Eine Frage offen zu lassen heißt eben gerade nicht, sie zu bejahen.

Die doppelte Pflicht, in gutem Glauben zu verhandeln und mit dem Ergebnis der vollständigen atomaren Abrüstung abzuschließen
 
Einstimmig vertrat der Gerichtshof schließlich die Rechtsauffassung, aus Artikel 6 des Nichtverbreitungsvertrags und aus den Regeln des humanitären Völkerrechts ergebe sich die Verpflichtung, Verhandlungen in gutem Glauben fortzusetzen und abzuschließen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen.

Der Atomwaffenverbotsvertrag, die Bundesregierung und die „nukleare Teilhabe“

Die Tatsache, dass die Atommächte sich beharrlich weigern, ihrer Pflicht zur Verhandlung über eine vollständige nukleare Abrüstung nachzukommen, führte erneut die Zivilgesellschaft auf den Plan. Die Internationale Kampagne gegen Atomwaffen ICAN initiierte erfolgreich die Verhandlungen über den Abschluss eines Atomwaffenverbotsvertrags unter der Ägide der Vereinten Nationen. Der Vertrag trat am 22. Januar 2021 in Kraft. Die noch im Amt befindliche Bundesregierung folgte dem Aufruf der US-Regierung an alle NATO-Staaten, sich nicht daran zu beteiligen. In dem Jahresabrüstungsbericht 2020 von Außenminister Maas vom 04. Mai 2021 lesen wir dazu auf Seite 22: „Der Atomwaffenverbotsvertrag ist mit Deutschlands bündnispolitischen Verpflichtungen und insbesondere mit der nuklearen Teilhabe in der NATO unvereinbar“.

Dabei ist bezeichnend, dass die Bundesregierung in ihrem Bericht die Regeln des humanitären Völkerrechts in richtiger Weise präzise benennt, wenn es z.B. um das VN-Waffenübereinkommen geht, das das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes konventioneller Waffen zum Gegenstand hat, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (S. 40), bezüglich des Einsatzes von Atomwaffen diese Regeln jedoch völlig ignoriert.

Damit geht einher, dass die Bundesregierung sich mit den Jagdfliegern der Bundesluftwaffe auch im kommenden Herbst wieder an der Atomkriegsübung „Steadfast Noon“ beteiligen will.

Diese Haltung der Bundesregierung befindet sich im offenen Widerspruch zu ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen. Eine Auseinandersetzung der Bundesregierung mit dem humanitären Völkerrecht in der höchstrichterlichen Interpretation durch den IGH findet nicht statt. Wenn ihre Vertreter darauf angesprochen werden, flüchten sie sich im Zweifel mit dem Argument, Atomwaffen seinen ja nur „politische Waffen“, die niemand anwenden wolle, aus der Diskussion. Eine öffentliche Debatte  hierzu ist überfällig. Initiator dieser Debatte wird wiederum die Zivilgesellschaft sein müssen, so Otto Jäckel und Amela Skilian abschließend.



Otto Jäckel                                         Amela Skiljan

Otto Jäckel (Vorsitzender der IALANA). Foto: C. Stille.

Quelle: Pressemitteilung IALANA

IALANA fordert klare Stellungnahme und politische Schritte der Bundesregierung gegen die Pläne der israelischen Regierung, weite Teile des besetzten palästinensischen Westjordanlands zu annektieren

IALANA Rundbrief
Presseerklärung

Die neugebildete Koalitionsregierung unter Benjamin Netanjahu und Benjamin Gantz hält an den schon vorher von Netanjahu verkündeten Plänen fest, alle 128 Siedlungen und das Jordantal, den fruchtbarsten Teil Palästinas, zu annektieren. Das Wahlergebnis zeigt, dass diese Annexionspläne von dem größten Teil der nichtarabischen Bevölkerung Israels geteilt werden. Voraussetzung für diesen radikalen Schritt war die Zustimmung der USA, die US-Außenminister Pompeo am 25. April gegeben hat. Andere Regierungen sind offenbar nicht konsultiert worden, vor allem nicht die betroffenen Palästinenser.

Jede Annexion fremden Territoriums ist ein schwerer Verstoß gegen internationales Recht und daher illegal. Die Vereinten Nationen haben nie die Annexion Jerusalems und der Golan-Höhen anerkannt, der Internationale Gerichtshof hat die Annexion in seinem Gutachten zur Mauer von 2004 ausdrücklich als rechtswidrig und nichtig bezeichnet. Daran ändert auch nichts, dass US-Präsident Trump die Völkerrechtswidrigkeit der israelischen Besatzungs- und Siedlungspolitik bestreitet und die syrischen Golan-Höhen und Ostjerusalem als integralen Teil Israels anerkennt. Beides ist nach internationalem Recht irrelevant und selbst ein schwerer Verstoß gegen das Völkerrecht. Dies gilt auch für den sog. Nah-Ost-Plan der Trump-Administration, der auf der weitgehenden Enteignung und Annexion palästinensischen Territoriums aufbaut. Er zerstört damit endgültig die Zwei-Staaten-Lösung, die entsprechend zahlloser UNO-Resolutionen immer noch die Grundlage der internationalen Palästinapolitik bildet. Das Ziel eines palästinensischen Staates neben Israel, das seit der UNO-Resolution 181 aus dem Jahr 1947 immer noch gültig ist, wird aufgegeben und eine von den Palästinensern geplante Hauptstadt Ost-Jerusalem illusorisch. Für einen Staat Palästina mit eigenen Grenzen bleibt kein Territorium übrig. Die Reste Palästinas werden ohne eigene Selbstbestimmung und Souveränität faktisch der israelischen Willkür ausgeliefert – eine neue Art von Kolonie.

Ein Prozess der Zerstörung, Enteignung und Kolonisierung hat sich durch die Jahrzehnte vor allen Augen in den besetzten Gebieten vollzogen, ohne dass die internationale Gemeinschaft dagegen erkennbaren Widerstand geleistet hätte. Insbesondere die deutsche Bundesregierung hat nicht nur weitgehend geschwiegen, sondern im Rahmen der EU aktiv Initiativen verhindert, die Israel zum Stopp der Siedlungs- und Aufhebung der Besatzungspolitik bewegen sollten. Ihre gelegentliche und vorsichtige „Kritik“ konnten die israelischen Regierungen eher als Unterstützung denn als Ablehnung ihrer Politik auffassen. Zudem hat die Bundesrepublik Palästina die Anerkennung als Staat in der UNO verweigert, obwohl es über alle Merkmale eines Staates verfügt und von über 2/3 der Mitgliedstaaten in der UNO anerkannt wird. Sie hat sogar im jüngsten Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag , in dem es um die Klage gegen Israel wegen schwerer Kriegsverbrechen im Krieg gegen Gaza 2014 und Menschenrechtsverstößen in den besetzten Gebieten geht, versucht, das Verfahren zu verhindern. Allerdings vergeblich, da die Generalanklägerin Fatou Bensouda die Rechtssprechungskompetenz des Gerichtshofs über Palästina ausführlich begründet und anerkannt hat.

Die Situation ist dramatisch. Netanjahu will unbedingt die Annexion bis zu den nächsten Wahlen in den USA unter der Präsidentschaft von Trump durchführen und hat den 1. Juli als Termin festgesetzt. Es bleibt wenig Zeit, in der die internationale Gemeinschaft ihr ständiges Bekenntnis zum Internationalen Recht durch wirksame Maßnahmen unter Beweis stellen kann. Die Staaten können nicht den Widerspruch begründen, Russland wegen des Anschlusses der Krim mit Sanktionen zu belegen, Israel aber bei der Zerstörung der staatlichen Existenz eines Volkes durch die Annexion ihres Territoriums gewähren zu lassen. Insbesondere die Bundesregierung muss ihre Verantwortung, die sie immer nicht nur gegenüber Israel sondern auch gegenüber den Palästinensern betont hat, wahrnehmen und ihre legitimen Rechte schützen.

Sie kann sich dabei auf internationale Kritik stützen, die sogar aus Israel selbst kommt. 56 ehemalige Knesset-Abgeordnete haben die Annexion als einen „tödlichen Schlag für eine Friedensmöglichkeit und die Schaffung eines Apartheid-Staates“ abgelehnt. 300 ehemalige Generäle und Offiziere der israelischen Armee und Chefs des Mossad haben ebenfalls die Pläne der Regierung scharf kritisiert. In Großbritannien haben sich 127 ehemalige und gegenwärtige Parlamentarier aller Parteien an die britische Regierung gewandt und  Premier Minister Johnson aufgefordert, die Illegalität der Annexionen zu rügen und „ernsthafte Konsequenzen inklusive Sanktionen“ anzukündigen.

Die Deutsche Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Armement (IALANA) schließt sich dieser Kritik an und fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Internationalen Recht nachzukommen und alles zu unternehmen, dass Israel von seinen Annexionsplänen Abstand nimmt. Insbesondere sollte sie auf die Aussetzung des EU-Israel Assoziierungsabkommens dringen, solange Israel nicht die in Art. Zwei des Abkommens geforderte Einhaltung der Menschenrechte und des Völkerrechts garantiert. Dazu gehört, jegliche Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den illegalen israelischen Siedlungen zu untersagen und sicherzustellen, dass keine Geschäftsbeziehungen mit israelischen Unternehmen in den besetzten Gebieten unterhalten werden. Desgleichen sollte jeder Waffenhandel untersagt und die militärische Kooperation mit Israel gestoppt werden. Die Bundesregierung sollte sich für die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen in Gaza und dem besetzten Westjordanland einsetzen, statt zu versuchen, das Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof zu verhindern. Dazu fordern wir, dass die Bundesregierung endlich den Staat Palästina völkerrechtlich anerkennt. Die Bundesregierung darf sich nicht mehr hinter der verbrecherischen Geschichte der Nazi-Herrschaft verstecken und aus falsch verstandener Verantwortung zum Komplizen einer offen völkerrechtswidrigen Politik machen. Sie muss gegen die Annexion Stellung beziehen und ein Ende der seit Jahrzehnte dauernden illegalen Besatzung fordern.

Otto Jäckel (Vorsitzender der IALANA). Foto: C. Stille.

RA Otto Jäckel     Prof. Dr. Norman Paech
Vorsitzender         Wissenschaftlicher Beirat

Quelle: IALANA-Presseerklärung

Stopp Air Base Ramstein 2019: Aktionswoche und Protest

Bei den weltweiten Kriegen der USA spielt die US-Air Base Ramstein eine Schlüsselrolle(dazu hier mehr). Die US-Air Base in Ramstein ist übrigens die größte der US-Army außerhalb der USA.

Die Air Base Ramstein ist die Einsatzzentrale für den weltweiten Drohnenkrieg. Von deutschem Boden aus wird der völkerrechtswidrige Drohnenkrieg koordiniert. Von dort werden die Drohnen ins Ziel gelenkt. Drohnen töten aus dem Hinterhalt, ohne Kriegserklärung und ohne Gerichtsurteil – auch Zivilpersonen wie Frauen und Kinder. Das ist ethisch verwerflich und untergräbt das Völkerrecht.

Von Ramstein aus werden nicht nur sämtliche Drohnen-Einsätze des Pentagons koordiniert, Ramstein ist auch die logistische Drehscheibe, für alle US-Kriegseinsätze in Middle East. Ohne Ramstein wären die völkerrechtswidrigen Angriffskriege der USA oder die permanente Menschenjagd via Killer-Drohnen nicht möglich. (KenFM-Video: Ken Jebsen spricht mit Pascal Luig über Stopp Airbase Ramstein 2019)

Stopp Air Base Ramstein 2019

Auch dieses Jahr findet wieder eine Aktionswoche gegen die US-Air Base statt.

„Die Aktivitäten der Stopp Air Base Ramstein Kampagne im Jahr 2019 sind etwas ganz Besonderes: Stopp Ramstein geht in das 5. Jahr der Proteste. Was klein anfing, ist mittlerweile ein fester Bestandteil der Friedensbewegung geworden. Stopp Ramstein, das sind die größten Proteste vor einer Militärbasis in Deutschland“, schreiben die Organisatoren.

Und weiter:
„Wir planen für Samstag, den 29.06.2019 wieder eine Demonstration, die um 13 Uhr am Haus des Bürgers in Ramstein-Miesenbach (Prometheus-

Platz) mit einer Auftaktkundgebung beginnt und dann durch die Stadt ziehen wird. Wir wollen diesmal noch näher an die Anwohner rund um die Militärbasis.
Enden wird der Demonstrationszug wieder vor der Air Base Ramstein. Um Euren langen Atem auch ein wenig zu feiern, werden wir den Demonstrationszug vor den Toren der Base bei einem kleinen Festival mit Reden, viel Musik und Informationsständen gegen 18:30 Uhr enden lassen. Dann ziehen wir gemeinsam ins Friedenscamp zur Abschlussparty.“ (WeltnetzTV-Video: Prof. em. Rainer Mausfeld ruft zur Teilnahme an Stopp Air Base Ramstein auf)

Rednerinnen und Redner Auftaktkundgebung:

  • Brigitte Freihold (DIE LINKE)
  • Otto Jäckel (IALANA)
  • Jochen Marwede (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Michael Müller (Vorsitzender NaturFreunde Deutschlands, ehemals MdB SPD und Staatssekretär beim Bundesminister für Umwelt)
  • Hannah Schumacher (Fridays for Future Aktivistin)

Musik:

  • Morgaine und Tjorben
  • Morgaine und Äon

Moderation:

  • Kristine Karch (Stopp Air Base Ramstein)
  • Gunda Weidmüller (Stopp Air Base Ramstein)

gegen 13:45 Uhr Aufzug durch Ramstein-Miesenbach zur Air Base Ramstein

gegen 14:45 Uhr Abschlusskundgebung mit Festival vor der Air Base Ramstein

Rednerinnen und Redner Abschlusskundgebung:

  • Julieta Daza
  • Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Marion Küpker (Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt)
  • Oskar Lafontaine (DIE LINKE)
  • Ann Wright, USA (CodePink)

Musik:

Mit dabei: Florian Kirner aka Prinz Chaos II. Foto: Stille

  • Bots mit Diether Dehm (WeltnetzTV-Video von der Aufstehen-Auftaktveranstaltung 2018 in Bochum)
  • Prinz Chaos II
  • Kilez More
  • Morgaine und Tjorben
  • Walter Naujok
  • Wedge
  • Bet Williams

Moderation:

Reiner Braun. Archivbild: C. Stille

  • Lisann Drews (IPPNW, Stopp Air Base Ramstein)
  • Reiner Braun (IPB, Stopp Air Base Ramstein)

gegen 18:30 Uhr gemeinsamer Aufzug ins Friedenscamp zur Abschlussparty „Wir feiern 5 Jahre Stopp Air Base Ramstein“!

Alle Informationen zu Stopp Air Base Ramstein 2019 finden Sie hier und hier.

Willy Brandts Wort hat nichts an Bedeutung verloren

„Frieden ist nicht alles, aber alles ist nichts ohne Frieden.“

– Willy Brandt –

Leseempfehlung: Doku-Buch zum Whistleblower-Preis 2017 erschienen. Zu den Fällen, den Preisträgern – mit vielen interessanten Dokumenten, Stellungnahmen und Ausführungen über die Konsequenzen

Nach der Preisverleihung (v.l.n.r): Otto Jäckel, Martin Porwoll, Maria Klein, Can Dündar und Hartmut Graßl. Fotos: Claus Stille.

Seit 1999 wird alle zwei Jahre der Whistleblower-Preis gemeinsam von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e.V. (VDW) und der IALANA Deutschland – Vereinigung für Friedensrecht gestiftet. Am 1. Dezember 2017 war es wieder soweit. Im Anthroposophischen Zentrum in Kassel wurden drei Whistleblower geehrt. Den Whistleblower-Preis des Jahres 2017 erhielten die in einer Bottroper Apotheke beschäftigt gewesenen Persönlichkeiten Maria-Elisabeth Klein (Pharmazeutisch-Technische Assistentin) und ihr Kollege Martin Porwoll (Diplomvolkswirt) sowie der ehemalige Chefredakteur der ältesten Zeitung der Türkei, der Cumhuriyet, Dr. Can Dündar (lebt in Berlin im Exil). Dazu mein Bericht.

Der Fall von illegaler Panscherei von Zytostatika in Bottroper Apotheke

Dipl.-Volkswirt Martin Porwoll (Bottrop) und die Pharm.-Techn. Assistentin Maria-Elisabeth Klein (Bottrop) erhielten den Whistleblower-Preis für ihre im Herbst 2016 erfolgten Verdachts-Enthüllungen über die in der „Alten Apotheke“ in Bottrop (NRW) jahrelang praktizierte illegale Panscherei mit Anti-Krebsmitteln (Zytostatika) und über die dadurch bewirkte Schädigung mehrerer Tausend schwer- und oft todkranker KrebspatientInnen in fünf oder sechs Bundesländern.

Illegaler Waffenhandel des NATO-Staates Türkei

Der türkische Journalist und Autor Can Dündar hatte die Lieferung von Waffen und militärischer Ausrüstung, durchgeführt vom türkischen Geheimdienstes MIT, nach Syrien an islamistische Dschihadisten aufgedeckt.

(Zu den Preisträgern und wie den Begründungen für die Verleihung hier und hier mehr.)

Doku-Buch versammelt alle notwendigen Informationen und Dokumente zu den Fällen

Über die Whistleblower-Preisverleihungen und die Preisträger ist zwar berichtet worden. Doch wird in unserer schnelllebigen Zeit auch schon so manches Detail inzwischen bereits wieder vergessen worden sein. Allein der Bottroper Apothekenfall bekam vor Kurzem noch einmal mediale Aufmerksamkeit: Der für die Krebsmittel-Panschereien verantwortliche Apotheker Peter Stadtmann wurde nun zu zwölf Jahren Haft verurteilt und ein lebenslanges Berufsverbot über ihn verhängt.

Die Schwere der Taten betreffs deren Auswirkungen auf die betroffenen Patienten in diesem Fall sowie das offensichtliche Versagen der verantwortlichen Apothekenaufsicht – was auch einen Warnruf an die Politik auslösen müsste – macht es m.E. erforderlich, tiefer gehende Informationen einer interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, als es in bloßen Presseberichten bislang möglich gewesen war.

Dem Berliner Wissenschaftsverlag ist es zu danken, dass jetzt ein Doku-Buch (Herausgeber sind Dieter Deiseroth und Hartmut Graßl) erscheinen konnte, dass alle relevanten Informationen und Dokumente zu den Whistleblowern, deren Fällen, nebst zum Verständnis nötige Details versammelt. Es trägt den Titel „Whistleblower-Enthüllungen zu Krebsmittel-Panschereien und illegalen Waffengeschäften – Whistleblower-Preis 2017“. Erschienen ist es in der Schriftenreihe „Wissenschaft in der Verantwortung“, herausgeben von der VDW – Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e.V. in Verbindung mit der Deutschen Sektion der IALANA – International Association of Lawyers against Nuclear Arms Vereinigung für Friedensrecht.

Eine äußerst wichtige Publikation, welche neben allen anderen Interessenten besonders gut in den Händen von WissenschaftlerInnen, JuristInnen, JournalistInnen und PolizeibeamtInnen – aber unbedingt auch PolitikerInnen aufgehoben sein dürfte, weil wichtige Fakten enthält, welche in künftigen Fällen gute Dienste leisten dürfte. Vielleicht auch dazu beitragen wird, zukünftige Fehler zu vermeiden.

In seinem Geleitwort mahnt Heribert Prantl ein Whistleblower-Gesetz und ein neues Denken an

Das Geleitwort zur Dokumentation stammt von Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung). Der Jurist und Journalist fragte sich nach der Herkunft des Begriffs „Whistleblower“. Prantl: „Kommt der Name vom britischen Polizisten, der mit der Trillerpfeife auf den flüchtenden Straftäter aufmerksam macht? Kommt er vom Schiedsrichter, der bei einem Regelverstoß das Spiel unterbricht? Das ist jedenfalls eine ordentliche Beschreibung für den Whistleblower. Er ist einer, der Missstände, nicht tolerierbare Gefahren und kriminelle Heimlichkeiten abpfeift.“

„Die Preisträger von Kassel“ nennt er aufrechte, mutige Leute.

Über den Preisträger Can Dündar schreibt Prantl, dass dieser natürlich kein „klassischer Whistleblower“ sei, da er Journalist ist und es zu seinem Beruf gehöre „Missstände aufzudecken und zu publizieren“. „Aber:“ merkt er an “ Dündar ist ein ganz besonderer Journalist: ein Aufklärer und ein Mutmacher zugleich – er ist einer, der zeigt, dass die Pressefreiheit ein Leuchtturm-Grundrecht ist.“ Für den türkischen Präsidenten Erdogan sei Dündar ein „Verräter“. Heribert Prantl fragt darauf reagierend: „Darf ein Rechtsstaat Verbrechen begehen?“ Und antwortet: „Natürlich darf er das nicht.“ Und stellt unmissverständlich fest: „Ein Rechtsstaat darf nicht gegen Verfassung, Recht und Gesetz verstoßen.“ Und wenn es nun um Staatsgeheimnisse geht? Prantl: „Ist der Verbrecher derjenige, der ein Verbrechen anzeigt? So sähen es Regierungen und Sicherheitsbehörden gern; und so wird das Strafrecht gern ausgelegt, Recht ist das nicht.“ Heribert Prantl zeigt sich sicher: „Es gibt einen Verrat, der keiner ist: Es gibt den Hinweis auf Missstände, Regelverletzungen, auf skandalöses, gemeinwohlschädliches Verhalten, der sozialem Engagement entspringt und der Mut kostet – den Mut, sich gegen die zu stellen, die Unrecht tun und dies vertuschen; den Mut, es als David mit Goliath aufzunehmen; den Mut, die Gefahr nicht zu scheuen, beim Aufdecken von Missständen als Lügner und Nestbeschmutzer gebrandmarkt zu werden. Diesen Mut gilt es zu fördern und zu schützen. Es geht um Zivilcourage, es geht darum, dass Zivilcourage nicht zu einem existentiellen Risiko wird.“

Prantl mahnt nicht nur ein Whistleblower-Gesetz an, sondern ruft auch die Gesellschaft dazu auf, „Abschied von einer Denkweise“ zu nehmen, „der jede Art von Widerstand suspekt ist“.

Warum gerade die Entscheidung für diese Whistleblower-Preisträger?

Warum sich die gemeinsame Jury von VDW und IALANA für die Preisträger entschieden haben, erläuterte Dieter Deiseroth den LeserInnen in einem am 25.11.2017 veröffentlichten Gespräch unter der Überschrift „Moderne Gesellschaften brauchen Whistleblower“ mit Marcus Klöckner von den NachDenkSeiten. Gut, dass es dass hier besprochene Doku-Buch Eingang fand.

Reden und Laudationes anlässlich der 10. Whistleblower-Preisverleihung dokumentiert das Buch

Im Einzelnen wiedergegeben werden sämtliche anlässlich der 10. Whistleblower-Preisverleihung gehaltene Reden. Die Eröffnungsrede Otto Jäckels ebenso wie das Grußwort der Kassler Bürgermeisterin Ilona Friedrich. Sowie die Laudationes auf die Preisträger Martin Porwoll und Maria-Elisabeth Klein (von David Schraven) und Can Dündar (Dr. Michael Lüders). Allesamt hochinteressant und des Nachlesens wert. Ebenso sind Buch abgedruckt die Dankesworte der Preisträger und deren Urkunden.

Wichtige Dokumente detailliert aufgeführt

Im Teil C des Buches (ab S. 81) sind die Dokumente zum Whistleblowing der Preisträger Klein und Porwoll detailliert aufgeführt. Dazu zählen u.a. Strafanzeigen, Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Urteile des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen usw. Für die LeserInnen dieses Buches werden dadurch die Fälle und einzelnen Vorgänge sehr gut nachvollziehbar. Auf den Seiten 136 und 137 finden sich Dokumente zum Whistleblowing von Dr. Can Dündar sowie Links zu Zeitungsartikeln, ein Hinweis auf Dündars Buch „Verräter“ und ein Link zu ein Video der Sendung „Özgürüz“.

Zu den Konsequenzen aus dem Fall

Im Teil D des Buches geht es um „Konsequenzen (I) für die staatliche Apothekenaufsicht (ab S. 140). Des Weiteren (ab S. 143) sind Pressemitteilung des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales nachzulesen, sowie (S. 146) die Rede des Vorstandsvorsitzenden des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe und ein Antwort der Bundesregierung auf eine Parlamentarische Anfrage der Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag zur staatlichen Apothekenaufsicht (S. 147). Auch finden sich auf weiteren Seiten Stellungnahmen von Politikern, Experten und Standesvertretern. Alles zum Verständnis des Falles von hoher Wichtigkeit und bestens dokumentiert.

Dieter Deiseroth hat in die Geschichte geschaut und „Historische Erfahrungen in Deutschland“ mit Whistleblowing dokumentiert, aus denen Lektionen zu ziehen wären

Nicht weniger interessant ist der Beitrag „Darf die Enthüllung eines illegalen Staatsgeheimnisses strafbar sein?“ (ab S. 166) von Dieter Deiseroth. Darin befasst sich der Autor mit „Historischen Erfahrungen in Deutschland“ und zieht darauf „Schlussfolgerungen“ und weist auf Lektionen aus der Weimarer Republik hin. So blickt Deiseroth etwa auf den Fall Erich Zeigner (damals Ministerpräsident in Sachsen, dem Landesverrat vorgeworfen worden war) zu Zeiten der Weimarer Republik zurück. Ebenso geht Deiseroth auf den Fall Carl von Ossietzky ein, der seinerzeit brisante Informationen über die geheime militärische Zusammenarbeit zwischen der deutschen Armee und Sowjetrussland unter Stalin veröffentlichte, die u.a. internationale Abkommen verletzte. Dieter Deiseroth verarbeitete ebenfalls den Whistleblower-Fall des Werner Pätsch (1963/65), illegale Fernmeldeüberwachung in der BRD betreffend.

Initiativen zur Verbesserung des Whistleblower-Schutzes

Schließlich beschäftigt sich das Doku-Buch im Teil F (ab S. 188) folgerichtig noch mit den zu ziehenden Konsequenzen: Initiativen zur Verbesserung des Whistleblower-Schutzes unter Einbeziehung von Erfahrungsberichten von Whistleblowern. Auf Seite 197 steht ein „Plädoyer für einen besseren gesetzlichen Schutz der Meinungsäußerungsfreiheit sowie des Petitions- und Anzeigerechts von Whistleblowern von Dieter Deiseroth. Was dringend notwendig ist, wie die Realität immer wieder zeigt.

Ab Seite 225 finden sich Informationen über die Herausgeber, Autoren, Laudatoren und Künstler.

Fazit

Hochinteressant, dieses Buch. Mit einer Fülle akribisch zusammengetragener Fakten und Dokumente. Was muss sich ändern in Sachen Whistleblowing? Im vorliegenden Buch hat man versucht, darauf Antworten zu geben. Wenngleich gewiss weitere folgen werden müssen – vor allem seitens der Politik. Für den Moment ist zu konstatieren: Das ist, zumindest den Herausgebern, mit diesem wichtigen Doku-Buch ganz gut gelungen.

 

Whistleblower-Enthüllungen zu Krebsmittel-Panschereien

und illegalen Waffengeschäften

Whistleblower-Preis 2017

Deiseroth, Dieter; Graßl, Hartmut (Hrsg.)

hier geht’s zum E-Book

 

Erscheinungsjahr 2018
Preis 25,00 € inkl. ges. MwSt.
ISBN 978-3-8305-3786-1
Bestell-Nr. 3786
Gewicht 300 g
Sachgruppe Wissenschaft und Bildung
Rubrik Wissenschaft in der Verantwortung
Einband kartoniert
Sprache deutsch
Umfang 227 S.

 

IALANA-Medientagung in Kassel mit toll verhandelten, wichtigen Themen war ein Erfolg

Gestern ging die dreitägige IALANA-Medientagung mit dem Thema „Krieg und Frieden in den Medien“ in Kassel zu Ende. Vorweg: Die Tagung war ein Riesenerfolg! Laut Veranstalter waren 350 interessierte BesucherInnen da und folgten aufmerksam dem dichten und hochinteressanten Programmteilen mit vielen äußerst informativen Referaten kompetenter Gäste, welche die Veranstalter eingeladen hatten. Es ging um das Thema „Krieg und Frieden in den Medien“ und die Frage: Kann man ein Leitbild „Friedensjournalismus“, der Wahrheit verpflichtete und deeskalierende Berichterstattung etablieren? Anlass für die Tagung war nicht zuletzt auch die unumstößliche Tatsache, dass das Vertrauen in die Berichterstattung der deutschen Medien zweifelsohne nachgelassen hat. Auf dem Höhepunkt der Ukraine-Krise im Jahre 2014 machte sich der wachsende Unmut der Medienrezipienten besonders stark Luft.

Jede Menge Kompetenz und Engagement – Die Referenten und Diskutanten

Auf der Tagung sprachen bzw. diskutierten Daniela Dahn (Journalistin und Autorin), Max Uthoff (Kabarettist u.a. Die Anstalt und Jurist), Dr. Sabine Schiffer (Institut für Medienverantwortung), Prof. Dr. Günther Rager (TU Dortmund), Maren Müller (Ständige Publikumskonferenz öffentlich-rechtliche Medien e.V.), Markus Fiedler (Lehrer, Autor u.a. von „Die dunkle Seite der Wikipedia“), Prof. Dr. Ulrich Teusch (Autor), Dr. Kurt Gritsch (Institut für Zeitgeschichte Innsbruck), Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz (ehem. ARD), Albrecht Müller (Herausgeber der NachDenkSeiten), Dr. Uwe Krüger (Universität Leipzig), Ekkehard Sieker (u.a. Team Die Anstalt), Prof. Dr. Jörg Becker (Politikwissenschaftler), Volker Bräutigam und Friedhelm Klinkhammer (ehem. ARD und NDR; Programmbeschwerden), Jens Berger (Redakteur NachDenkSeiten), Pascal Luig (Chefredakteur WeltnetzTV), Jens Wernicke (RUBIKON)) Dr. Ute Finkh-Krämer ((EX-MdB), Reiner Braun (Co-Präsident IPB) und Tilman Wörtz (Peace Counts). Einen musikalischen Höhepunkt setzte zum Abschluss des zweiten Tagungstages Konstantin Wecker mit einem Konzert für die TeilnehmerInnen. Alles in allem: jede Menge Kompetenz und Engagement.

Begrüßung durch Otto Jäckel

Otto Jäckel, Vorsitzender der IALANA. Fotos: C. Stille

Otto Jäckel, Vorsitzender der IALANA), befand in seiner Begrüßungsansprache: „Der Zustand einer Gesellschaft ist umso demokratischer je mehr Menschen sich an dem demokratischen Prozess beteiligen. Dazu gehört nicht nur wählen zu gehen, sondern sich überall einzumischen. Am Arbeitsplatz, dem Wohnumfeld, in kommunalen und regionalen Angelegenheiten und erst recht in Fragen die von Bedeutung sind für das ganze Land.“ Es ginge auch darum Gefahren abzuwenden. „Und die größte Gefahr für die Gesellschaft ist immer der Krieg, wo auch immer er geführt wird“, unterstrich Jäckel. Der demokratische Prozess ist somit das Immunsystem der Gesellschaft, ihr Reparaturbetrieb und zugleich der Motor für gesellschaftliche Veränderungen.“ Es gelte das Friedensgebot des Grundgesetzes und das Gewaltverbot der Charta der Vereinten Nationen durchzusetzen. „Das können wir den Regierenden keinesfalls allein überlassen. Darum müssen wir uns selbst kümmern“, sagte Otto Jäckel unter dem Applaus der Anwesenden. Und es ginge in der Tagung nicht zuletzt darum, wie man diesbezüglich friedensengagiert mediale Verbreitung finden könne. Otto Jäckel zollte Dr. Peter Becker (Co-Präsident der internationalen IALANA), der „bis in die letzten Tage und mit viel Herzblut und über Tage und Stunden für das Zustandekommen dieser Tagung gekämpft hat hohen Respekt. Er sei ein „Solitär als Anwalt und ganz Großer unter den deutschen Verwaltungsrechtlern“ und großer Verfechter für das Völkerrecht, so Jäckel.

Daniela Dahn lieferte Grundgedanken zum Tagungsthema

Journalistin und Autorin Daniela Dahn.

Die Grundgedanken („keynote speech“) zum Thema der Tagung trug die Autorin Daniela Dahn am Freitagabend vor. Sie sprach davon, dass wir eine „weißgewaschene Kriegsberichterstattung“ erlebten. Aktuell in „besonders empörenden Fall, was sich die Türkei hier leistet“. Dahn meinte den aktuellen völkerrechtswidrigen Angriffs der Türkei auf die Kurden in Syrien. Eine kritische Berichterstattung erlebe man nur von „wenigen linken Nischenjournalisten“. Angesichts dessen müsse sich niemand darüber wundern, dass Medien an Vertrauen einbüßten. Der „Grundkonflikt in den Medien“ sei „der alte“. Auf dem rechtspolitischen Kongress der SPD vor über vierzig Jahren habe der spätere Bundesverfassungsrichter Wolfgang Böckenförde, so Dahn, gesagt: Es gebe keine akzeptable Vorschläge wie die Pressefreiheit unter der Dominanz von Privateigentum zu sichern sei. Und habe die Schwierigkeiten Machtbegrenzungen und Freiheitssicherung im Medienbereich zu verwirklichen beschrieben. Die privatrechtliche Organisation der Medien führe zu einer

Kumulation von wirtschaftlicher Macht und Kommunikationsmacht. Sie erinnerte damit daran, dass über die Anstellung auch von politisch oder anders orientierter Redakteure befände allein der Verleger oder Konzern in dessen Eigentum sich die Redaktion befindet. Auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten unterlägen keiner wirklich demokratischen Kontrolle. (Update vom 9. Februar 2018: Die Videoaufzeichnung des Vortrags von Daniela Dahn; Quelle: Weltnetz.TV)

Selbst der einstige Bundespräsident Horst Köhler habe den Presserat seinerzeit mit einem Marx-Zitat überrascht: „Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein“. Dahn: „’Deine Freiheit ist nicht meine Freiheit, ruft die Presse den Gewerbe zu‘, hatte Marx in der Rheinischen Zeitung ergänzt“. Und sie beschied: „Doch die Freiheit des Gewerbes hat gesiegt. Medien sind Kommerz.“ Die öffentlich-rechtlichen Anstalten sollten, daran erinnerte die Rednerin, eigentlich von Gewinnüberlegungen frei sein: „Aber davon ist wenig zu merken.“ Um ihrer TV-Kritik Ausdruck zu verleihen, zitierte Daniela Dahn Peter Scholl-Latour, der befunden habe: „Wir leben im Zeitalter der medialen Massenverblödung“. Die Aufklärungsarbeit der durch Quellen fundierten ZDF-Kabarettsendung „Die Anstalt“ (die Arbeit macht, die Journalismus leisten müsste; C.S.) strich Dahn indessen heraus.

Freilich gebe es noch kritischen, aufklärenden Journalismus in TV-Beiträgen („auf der Mitternachtsschiene“) „von Redakteuren, die nicht aufgegeben haben“, aber sie seien zu marginal, um Oskar Negts These von der „unterschlagene Wirklichkeit“ zu widerlegen. „Die Angst der unbequemen Journalisten vor dem Elfmeter in der Redaktionssitzung kommt hinzu“, gab die Autorin zu bedenken. Angesichts exzessiver Sparpläne und Redaktionsverkleinerungen sei „eher Selbstgleichschaltung angesagt“. Profiliert hätten sich „die Journalisten, die problemlos auch zu Regierungssprechern werden können“.

Um zu verdeutlichen, wie Meinungsbeeinflussung und Desinformation organisiert werden kann, informierte Dahn darüber, dass allein für das Pentagon in den USA 27 000 PR-Spezialisten mit einem Jahresbudget von fünf Milliarden Dollar arbeiten. (Anbei empfehle ich noch einen Bericht des  RUBIKON zum Vortrag von Daniela Dahns Impulsreferat)

Wie Kabarettisten auf Krieg und Frieden in den Medien schauen“

Der Höhepunkt des Freitagabends wurde über interessante Kabarett-Video-Präsentationen aus Auftritten von Georg Schramm „Afghanistan“, Volker Pispers „Bis neulich“ sowie Max Uthoff (Die Anstalt) „Verstrickungen deutscher Medien“ und „Syrien“ angesteuert: Der Programmpunkt „Wie Kabarettisten auf Krieg und Frieden in den Medien schauen“. Mit Max Uthoff (Die Anstalt). Fragen in dieser Runde wurden gestellt von Daniela Dahn und Dr. Peter Becker (IALANA) sowie aus dem Publikum. Schauen Sie dazu, liebe LeserInnen, die Aufzeichnung der KollegInnen von WeltnetzTV via You Tube an. Max Uthoff warnte davor die Wirkung von Kabarett zu überschätzen: „Wenn Kabarett etwas verändern würde, wäre es wahrscheinlich verboten.“

Krieg in den Medien – Wie wird berichtet, warum wird es so berichtet?“ Beiträge von Dr. Sabine Schiffer und …

Dr. Sabine Schiffer (Institut für Medienverantwortung Erlangen).

Der zweite Tag der Medientagung galt zunächst dem Thema „Krieg in den Medien – Wie wird berichtet, warum wird es so berichtet?“

Dr. Sabine Schiffer ging zu diesem Behufe den Fakt der Medienkonzentration und der Frage „Wer beherrscht die Medien?“ nach. Sie zitierte eingangs einen Text der Friedrich-Ebert-Stiftung: „Die Medienkonzentration und ihre Rolle als politischer Akteur sind ein drängendes Problem für Lateinamerika.“ Schiffer: „Das ist nicht nur richtig. Das trifft auch außerhalb Lateinamerikas zu. Auch bei uns.“

Dr. Sabine Schiffer stellte bezüglich eines eingeblendeten Bildchens eines Puppenspielers, welcher die Medien quasi wie Marionetten führt, vorweg eines unmissverständlich klar: „Einen Drahtzieher, der das alles kontrolliert und steuert den finden wir nicht. Den würden wir uns in den Medienwissenschaften manchmal sogar gerne wünschen.“ Dann wäre alles einfach. „Aber, es ist alles sehr komplex.“

Der Vortrag machte deutlich, wie vielfältig Medienverflechtungen (und gegenseitige Beteiligungen an den Medienerzeugnissen) inzwischen sind, ohne dass den LeserInnen dies womöglich bewusst ist. Eine angenommene Medienvielfalt komme heute eher inszeniert daher. Wie kann man etwa erklären, dass ein Nikolaus Blome von der Bildzeitung zum Spiegel wechselt oder umgekehrt? Das habe halt damit zu tun, „dass die teilweise ein Haus sind“.

Dem System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bescheinigte Schiffer „kein schlechtes Konstrukt zu sein“ – es fehle ihm jedoch hier und da die Staatsferne. „Als Dozentin des Internationalen Medienvergleiches“ wolle sie jedoch trotzdem für dieses System werben: „Es ist eine Perle mit Defekten.“ Es mangels Alternativen – wie man im Ausland sehen könne – nicht nur „erhaltenswert sondern auch ausbaunotwendig“.

Ein unabhängiger Journalismus müsse nachhaltig sein. Dr. Schiffer zitierte Eckart Spoo, der immer dafür plädiert habe: „Keine Demokratie ohne Demokratisierung der Medien“. Es sei durchaus anzudenken, das öffentlich-rechtliche System auf Print und Internet auszuweiten. Die Änderung der Rundfunkstaatsverträge sollten geändert und Publikumsräte von allen Mediennutzern gewählt und ein Ombudssystem eingerichtet werden, um von der „Blackbox“ wegzukommen und eine öffentliche Debatte zu ermöglichen. Dazu die „Erlanger Erklärung“ des Publikumsrats.

Prof. Dr. Günther Rager

Prof. Dr. Günther Rager, TU Dortmund

Günther Rager widmete sich der Frage „Wer führt Regie auf der medialen Bühne?“ und sprach zur Inszenierungsleistung des Printjournalismus und zur inneren Pressefreiheit“ auch aus der Sicht der Ausbildungspraxis von Journalisten. Viele der Absolventen der Journalistenausbildung an der TU Dortmund seien heute in führenden Positionen in den Medien und unterlägen auch der Kritik. Bei aller berechtigten Kritik an den Medien geschehe es dann doch schon mal, dass in Nachrichten auf ungesicherte Quellenlagen hingewiesen würde und es Journalisten gebe, die sensibel und möglichst fair über Kriegsparteien berichten. An die Mediennutzer gerichtet sagte Rager: „Und es liegt auch an uns als Publikum einzufordern, dass die Berichterstattung nicht nur aus einer Perspektive inszeniert wird, um die Medien zu unterstützen die das versuchen“. Darüber hinaus merkte Rager an: „Dass die Zeitungen so sind wie sind ist nicht nur den ‚bösen‘ Verlegern geschuldet, sondern auch uns als Lesern, die nicht bereit sind den Preis, den vollen

Preis für die Information bezahlen“. (Update vom 9. Februar 2018: Videoaufzeichnung von Günther Ragers Referat via Weltnetz.TV)

Das hart auf Kante „genähte“ – nicht eine Sekunde langweilige – Tagungsprogramm am Samstag nahm sich schließlich noch der Strukturen der Rundfunk- und Fernsehmedien sowie der neuen digitalen Medien an. Da wurden Personalproporze, Kontrollgremien und Inhalte in den Fokus genommen und der Frage nachgegangen „Wer sitzt wofür im Rundfunkrat der öffentlich-rechtlichen Sender?“ und die Auswirkungen von deren Arbeit analysiert. Dies war Aufgabe von Maren Müller (Ständige Publikumskonferenz öffentlich-rechtliche Medien e.V.)

Unbehagen mit Wikipedia

Markus Fiedler, Autor.

Die dunkle Seite der der Wikipedia“ beleuchtete Markus Fiedler. Der Blick ins innere der alles andere als demokratisch funktionierenden Online-Enzyklopädie dürfte bei manchem – der die Arbeit Fiedlers und seinen Mitstreitern noch nicht kannte – einiges Unbehagen ausgelöst haben. Dazu auch ein Artikel der NachDenkSeiten (Update vom 4. Februar 2018)

„Innerer und äußerer Frieden als Aufgabe der Medien“

Das Thema „Innerer und äußerer Frieden als Aufgabe der Medien“ war dem Autor („Lückenpresse“) Ulrich Teusch (Videoaufnahme seines Vortrages via Weltnetz.TV) gestellt worden.

Der Kosovo-Krieg. Eine gesteuerte Debatte“

Dr. Kurt Gritsch brachte schwere Verfehlungen von Politik und Medien mit seinem

Dr. Kurt Gritsch.

Vortrag „Der Kosovo-Krieg. Eine gesteuerte Debatte“ in Erinnerung.

Illegale Kriege und ihre Behandlung in den Medien“

„Illegale Kriege und ihre Behandlung in den Medien“ kamen in Form einer Video-Präsentation eines Auftritts von Daniele Ganser (SIPER) auf Tapet.

Die Konfrontationspolitik gegenüber Russland und die Medien“

Großes Publikumsinteresse erfuhr die frühere ARD-Korrespondentin Gabriele Krone-Schmalz mit dem von ihr ausgearbeiteten Beitrag „Die Konfrontationspolitik gegenüber Russland und die Medien“. Schon vor ihrem Vortrag musste die Autorin

Gabriele Krone-Schmalz.

zahlreiche am Veranstaltungsort angebotene Bücher signieren.

 

Was lernen wir? Wie mit Propaganda umgehen?“ –

 

 

Maren Müller informierte über die Arbeit der Ständigen Publikumskonferenz e.V. (Video via Weltnetz.TV)

Podiumsdiskussion

Podiumsdiskussion: Gabriele Krone-Schmalz, Andreas Zumach, Manfred Deiseroth (Moderation), Ekkehard Sieker und Albrecht Müller (NachDenkSeiten).Nach einer kurzen Kaffeepause stand am frühen Abend noch eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Was lernen wir? Wie mit Propaganda umgehen?“

Daran beteiligt waren Gabriele Krone-Schmalz, Albrecht Müller (NachDenkSeiten), Dr. Uwe Krüger (Universität Leipzig), Andreas Zumach (Journalist) und Ekkehard Sieker aus dem „Die Anstalt“-Team. Update vom 5. Februar 2018: Der Vortrag von Albrecht Müller auf der Medientagung via NachDenkSeiten in Textform und ganzer Länge.

Liedermacher Konstantin Wecker beschloss den Samstagabend ohne einen Soundcheck machen zu können – alles lief dennoch bestens – mit einem unvergesslichen Konzert mit nachdenklichen, sensiblen und engagierten forschen Lieder. Das Publikum, das gleich zu Anfang bei seinem „Willy“-Lied voll dabei gewesen war, erklatschte noch mehrere Zugaben. Ein praller Abend. Ein in jeder Hinsicht gelungener Tag im Gemeindesaal der CROSSjugendkulturkirche Kassel am Lutherplatz samt nicht weniger begeisterndem Abend, welcher mit einem kleinen Empfang beschlossen wurde.

Update vom 26. Februar 2018: Referat Ekkehard Sieker ((„Die Anstalt“, Monitor):

 

 

Konstantin Wecker

Fazit und Kritik

Abschließend sei die Tagung, die den Veranstaltern gewiss viele Anstrengungen gekostet hat, sei diese zunächst einmal in höchsten Tönen gelobt. Sie hat die an sie gestellten Erwartungen sicher für viele BesucherInnen er- und wenn nicht gar übererfüllt. Das Programm ließ eigentlich nichts zu wünschen übrig. Vielleicht dann doch etwas, dass aber den Organisatoren nicht angelastet aber dennoch auch von ihnen bedacht werden sollte:

Kritische, bedenkenswerte Worte eines „bemoosten Karpfens“

Zu diesem Behufe möchte ich die kritischen Worte von Prof. Dr. Peter Grottian zitieren, welcher der Sozialwissenschaftler am Ende der Veranstaltung aus dem Saal heraus zu bedenken gab: Er habe bei 350 Teilnehmerin nur vier oder fünf junge Leute unter 23 Jahren ausgemacht.

„Die Mittelalterlichen und wir als bemooste Karpfen scheinen nicht sehr erfolgreich gewesen zu sein, unsere Kinder, Enkelkinder, Nichten und Neffen zu so einer tollen, wichtigen Tagung zu gewinnen. Wo ist denn der Kassler Studienrat mit seiner Abiturklasse und die fünf Studierenden einer Hochschullehrerin der Gesamthochschule Kassel? Wo die ganze aufmüpfige Zivilgesellschaft von Attac und Greenpeace? Und wo sind denn hier irgendwelche Leute von irgendwelchen angeblichen Jugendorganisationen? Das verweist auf ein strukturelles Problem. Für unsere hier verhandelten und toll verhandelten Themen haben wir keinen demokratischen Nachwuchs. Die junge Generation ist zwar interessiert. Aber eine Zwei-Tage-Tagung tun sie sich nicht an. (…) Die Generation der 14-29-jährigen die sage und schreibe zehn Stunden mit allen sozialen Medien durchschnittlich jeden Tag verbringt. Wo ist denn da noch Platz für eine IALANA-Tagung?“ Das sei „einer der Gründe, warum Demokratie lautlos vor die Hunde geht. Denn wenn das so ist, dann ist die junge Generation offenkundig eine, die den Lebensalltag so anders organisiert, dass für das Verständnis für uns bemoosten Karpfen nach politischen Widerstand und Selbstorganisation einfach gar kein Platz mehr ist.“

Im Publikum hob nach dieser Wortmeldung ein leichtes Murren an. Das aber sollte im Sinne von Grottians Worten in ein Nachdenken oder gar Handeln münden, meine ich. Selbst dann, wenn bedenken muss: Die junge Generation gibt es sicher nicht.

Wo blieben die richtigen Medien auf dieser Medientagung?

Noch etwas fragt man sich: Wo blieben die richtigen, die etablierten Medien, wie sich

Albrecht Müller (sehen Sie sich dessen Impulsreferat – Aufnahme via Weltnetz.TV –  an) ausdrückte, auf dieser Medientagung? Der Organisatoren, hieß es, haben sie und auch die öffentlich-rechtlichen Medien eingeladen. Gesehen hat man sie nicht. Möglicherweise waren Zeitungsleute da? Schade. Die elektronischen Medien haben etwas verpasst. Immerhin war neben den Team von WeltnetzTV Russia Today (RT Deutsch) mit einem Kamerateam dabei. Hoffentlich kreidet man das den Veranstaltern nicht negativ an. Man hat ja schon Pferde vor der Apotheke …

Update vom 1. Februar 2018: Das Video von RT Deutsch mit der Berichterstattung über die IALANA – Medientagung

IALANA-Medientagung mit dem Thema „Krieg und Frieden in den Medien“ ab morgen in Kassel

Das Vertrauen in die Berichterstattung der deutschen Medien hat zweifelsohne gelitten. „Besonders auf dem Höhepunkt der Eskalation der Ukraine-Krise“, schrieb ich in meiner Rezension zu „Lügen die Medien Das Medienkompendium“ von Jens Wernicke, „kulminierte der Unmut Vieler.“ Und weiter: „In den Foren der Medien schlugen die Wogen der Kritik an der Berichterstattung hoch. So manche Zeitung, mancher Sender schloss seine Kommentarfunktion unter den jeweiligen Beiträgen. Im Jahr 2014, so ergab eine repräsentative des Medienmagazins ZAPP, hatten 69 Prozent der Befragten an, wenig oder gar kein Vertrauen in die Berichterstattung der deutschen Medien zu haben, wenn es um die Ukraine ging. ZAPP stellte fest: „Insgesamt ist das Vertrauen in die Medien so schlecht wie lange nicht mehr. Haben im April 2012 noch 40 Prozent der Befragten angegeben, großes oder sehr großes Vertrauen zu den Medien haben, sind es jetzt, im Dezember 2014, nur noch 29 Prozent.“ Auch jenseits der Berichterstattung über die Ukraine-Krise haben nicht wenige LeserInnen den Eindruck gewonnen, der deutsche Journalismus – zuvörderst die Leitmedien – sei zu staatsnah.“

Hier einige Artikel von mir rund um die Kritik an Medien: hier und hier.

Um die folgende Frage dreht sich die IALANA-Medientagung ab morgen in Kassel: Kann man ein Leitbild ‚Friedensjournalismus‘, der Wahrheit verpflichtete und deeskalierende Berichterstattung etablieren?

„Medienkritik gibt es seit langem“, heißt es in einem einleitenden Text zu einer morgen in Kassel beginnenden Tagung zum Thema „Krieg und

Gesehen 2015 in Dortmund. Foto: Claus-Dieter Stille

Frieden in den Medien“. „Mit der Berichterstattung über den Ukraine-Konflikt hat sie drastisch zugenommen. Vor allem in den Sozialen Medien, der sogenannten ‚5. Gewalt‘, finden sich immer interessantere und tiefergehende Analysen. Dazu kommt das Kabarett — gutes Kabarett war schon immer politisch, aber Max Uthoff und Claus von Wagner haben ‚Friedenskabarett‘ erfunden; eine neue Form von Pädagogik. Das will die Tagung präsentieren. Vor allem sollen die medienkritischen WissenschaftlerInnen und JournalistInnen zu Wort kommen: Kann man ein Leitbild ‚Friedensjournalismus‘, der Wahrheit verpflichtete und deeskalierende Berichterstattung etablieren?

Mit diesem Ziel wendet sich die Tagung an JournalistInnen, besonders auch an den journalistischen Nachwuchs, und an die Friedensbewegung.

Hinweis der Veranstalter: Leider ist die Tagung G Ä N Z L I C H   A U S G E B U C H T !!!
Wir danken für euer zahlreiches Interesse. Leider ermöglicht es die Größe des Veranstaltungsortes nicht, weitere Anmeldungen anzunehmen. Wir haben vor Ort keinen einzigen freien Platz mehr.

Hinweis von mir: Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich über diese Tagung in Wort und Bild auf meinem Blog hier und auf Freitag.de berichten. Der oder die Beiträge werden im Laufe der nächsten Woche hier erscheinen. Höchstwahrscheinlich kommen später auch noch Video-Aufzeichnungen von Kollegen hinzu, welche ebenfalls in Kassel dabei sein werden.

Otto Jäckel (Vorsitzender der IALANA). Foto: C. Stille.

Die Begrüßung der TagungsteilnehmerInnen wird morgen durch Otto Jäckel (Vorsitzender der IALANA) erfolgen. Im Anschluss wird die Journalistin und Autorin Daniela Dahn ein Grundsatzreferat mit dem Titel „Die Freiheit der Presse umfasst auch die Freiheit zur Kritik an der Presse halten.

Das Programm von Freitag bis Sonntag in Kassel stattfindenden Tagung finden Sie hier oder hier zum Download als PDF).

Whistleblower-Preis während einer Festveranstaltung in Kassel an Maria Klein, Martin Porwoll und Can Dündar verliehen

(Kassel. Eigenber.) Am vergangenen Freitag standen auf der Bühne im Anthroposophischen Zentrum in Kassel drei Whistleblower im Rampenlicht. Besonderes intensiv wurde das Blitzlichtgewitter der Pressefotografen und BesucherInnen, als Can Dündar, ehemaliger Chefredakteur der ältesten Zeitung der Türkei, der Cumhuriyet, den Saal und später die Bühne betrat. Es stand die feierliche Verleihung des Whistleblower-Preises 2017 zum insgesamt zehnten Mal an. Zur Ehrung mutiger WhistleblowerInnen wird seit 1999 alle zwei Jahre der Whistleblower-Preis gemeinsam von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e.V. (VDW) und der IALANA Deutschland – Vereinigung für Friedensrecht gestiftet. Ausgezeichnet mit dem Preis sollen Menschen werden, die „Alarm schlagen“.

Der Whistleblower-Preis

Der Preis wird vergeben an Persönlichkeiten, die – häufig unter Inkaufnahme beträchtlicher Risiken für Arbeitsplatz und Karriere – Missstände aufdecken und nach außen bekannt machen, welche ihnen in ihrer dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind. Der Whistleblower-Preis soll eine Form des Zuspruchs, der Anerkennung, der Ermutigung und der Solidarität zum Ausdruck bringen, die Bürgerinnen und Bürger mit großer Zivilcourage brauchen, wenn sie die zahlreichen Belastungen und Schwierigkeiten im privaten und beruflichen Umfeld sowie die Anfeindungen und Zumutungen im öffentlichen Raum nicht nur auf sich nehmen, sondern auch aushalten und ohne dauerhafte Beschädigung durchstehen wollen. Der Preis ist mit 3000 Euro dotiert. Durch Zustiftungen konnten die Preise in diesem Jahr vervierfacht werden. Das teilte Prof. Dr. Dr. mult. h.c. Hartmut Graßl, Vorstandsvorsitzender des VDW, dem Publikum mit.

Can Dündar: Whistleblower-Preis großer Ausdruck der Solidarität mit allen Journalisten, die in der Türkei um Pressefreiheit ringen

Der seit letztem Jahr im Berliner Exil lebende Journalist Can Dündar nahm den Preis in gewohnt bescheidener Art und Weise aber zugleich auch mit großer Dankbarkeit an. Denn er bezog dabei gleichzeitig die vielen inhaftierten oder nur noch unter großen Schwierigkeiten arbeiten könnenden Kollegen in seinem Heimatland in seinen Dank ein. Dündar:

„Der Whistleblower-Preis ist ein großer Ausdruck der Solidarität mit allen Journalisten, die in der Türkei um Pressefreiheit ringen“. Dündar erhielt am Ende seiner Rede einen lang anhaltenden, warmen Applaus des Publikum, welchen er ergriffen entgegennahm.

Dündar saß nach einem Bericht über eine Waffenlieferung des türkischen Geheimdienstes MIT an islamistische Milizen in Syrien (die Information war der Zeitung zugespielt worden) in der Türkei im Gefängnis. Präsident Recep Tayyip Erdogan höchstpersönlich hatte die gerichtliche Verfolgung Dündars eingefordert. An einem der Prozesstage – als Dündar wieder auf freiem Fuß war – war ein Mordanschlag auf den Ex-Chefredakteur verübt worden.

Can Dündars Mitpreisträger sind Martin Porwoll & Maria-Elisabeth Klein

Dipl.-Volkswirt Martin Porwoll (Bottrop) und an die Pharm.-Techn. Assistentin Maria-Elisabeth Klein (Bottrop) erhielten den Whistleblower-Preis

Nach der Preisverleihung (v.ln.r.) Otto Jäckel, Martin Porwoll, Maria Klein, Can Dündar und Hartmut Graßl.

für ihre im Herbst 2016 erfolgten Verdachts-Enthüllungen über die in der „Alten Apotheke“ in Bottrop (NRW) jahrelang praktizierte illegale Panscherei mit Anti-Krebsmitteln (Zytostatika) und über die dadurch bewirkte Schädigung mehrerer Tausend schwer- und oft todkranker KrebspatientInnen in fünf oder sechs Bundesländern.

Die Preisträger haben aufgrund ihres Insider-Wissens mit ihrem Whistleblowing wesentlich dazu beigetragen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft dem Verdacht schwerer Straftaten eines Cyto-Apothekers, die strukturell nur schwer aufzudecken sind, überhaupt nachgehen und aufgrund ihrer umfangreichen Ermittlungen Anklage gegen ihn vor einem unabhängigen Strafgericht erheben konnte. Ferner haben beide Whistleblower damit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung künftiger weiterer Zytostatika-Panschereien mit schwersten Lebens- und Gesundheitsgefahren für eine unbekannte Vielzahl schwerkranker Krebs-PatientInnen geleistet. Ihr Whistleblowing ist zugleich ein wichtiger Beitrag zur Aufdeckung von strukturellen Missständen in einem besonders kostenintensiven Bereich unseres Gesundheitswesen mit einem Jahresumsatz von ca. 4 Milliarden Euro, der sich auf ca. 50 Hersteller- und Vertriebsunternehmen; ca. 1200 Onkologen und ca. 250 Zytostatika-Apotheken verteilt: Durch das Whistleblowing wurde eine skandalöse defizitäre Kontrollpraxis der staatlichen Aufsichtsbehörden („Apothekenaufsicht“ durch die Amtsapotheker bei Gesundheitsämtern sowie bei der Bezirksregierung und im zuständigen Landesministerium) offenbar; hier ist ein großes Umsteuern erforderlich.

Bezüglich der Whistleblower erinnerte Otto Jäckel, Vorsitzender der IALANA, an Tantalos, einen Sohn des Zeus. Dieser hatte den Menschen

Geheimnisse der Götter verraten. Nach der griechischen Mythologie verurteilten sie ihn zu ewigen Qualen im Reich des Hades. Qualen aller Art, Gewissensbisse, schlaflose Nächte, Stress durch Gerichtsverfahren, Verlust der beruflichen Existenz, soziale und berufliche Isolation, Haftstrafen und Flucht ins Exil, selbst Mordanschläge hätten die ausgezeichneten Whistleblower auf sich genommen. „Sie alle verbindet Eines: sie sind ihrem Gewissen gefolgt und haben schwerste Missstände und kriminelle Handlungen von großer allgemeiner gesellschaftlichen Bedeutung – von denen wir sonst nie erfahren hätten – unter Inkaufnahme persönlicher Risiken an das Licht der Öffentlichkeit gebracht. Statt des Verlustes ihres Arbeitsplatzes und gesellschaftlicher Ächtung oder gar den Verschwinden in einer Gefängniszelle gebührt ihnen gesellschaftliche Anerkennung und öffentliche Ehrung.“

In Vertretung des Oberbürgermeisters von Kassel sprach Bürgermeisterin Ilona Friedrich zu den Preisträgern und Gästen. Sie forderte u.a. eine verbesserte Kontrolle betreffs der Vergabe von Zystatika. Sie lobte Can Dündars Mut: er verdiene allerhöchste Anerkennung.

Herzliche, schnörkellose Laudatio, vorgetragen von David Schraven

Die Laudatio für die Preisträger Maria-Elisabeth Klein und Martin Prowoll hielt David Schraven vom Recherchezentrum Correctiv. Schraven, selbst aus Bottrop stammend, berichtete von den drei Schritten, welche die beiden Geehrten überwinden mussten, „um heute hier zu sitzen“. Der erste Schritt sei gewesen, wenn man merkt, da läuft etwas schief. Ein Verbrechen eventuell liegt vor. Schraven spielte auf das kalte Wetter am vergangenen Freitag an. Schlimmer noch sei es für die Preisträger gewesen. Als sei ihnen der eiskalte Schneeregen ins Gesicht geweht. Nachts, morgens und mittags. „Dat“, sagte der Journalist im schnörkellosen, herzlichen Ruhrpottslang, „ist das Gefühl, wenn man merkt, da stimmt was nicht“. Hundert Menschen, die in der „Alten Apotheke“ in Bottrop hätte weggeschaut oder hätten gekündigt. Die Preisträger nicht. Sie hätten quasi gegen die ganze Stadt gestanden. Der Besitzer der Apotheke habe neben vielen Immobilien auch viel Macht und Einfluss auf die Politik gehabt. „Wie ein Patriarch eine Stadt beherrscht.“ Einfach zur Polizei zu gehen (der zweite Schritt) und die Sache läuft – so einfach sei das nicht gewesen. Der dritte Schritt sei in Schravens Augen gewesen ans Rampenlicht zu gehen und als Zeugen den Skandal offen ausgesprochen. Schließlich seien den Beiden andere Bottroper beigesprungen. Correctiv habe eigens ein kleines Büro in Bottrop aufgemacht, wo sich die Menschen melden konnten. „In Bottrop kam es

zu einer Demonstration! Vermute, dass war nach 1917 die erste …“

Preisträgerin Maria-Elisabeth Klein war außerordentlich gerührt. Sie und ihr Mitpreisträger Porwoll hätten mit so einer Auszeichnung nie gerechnet. Dieser Tag sei nicht nur ein Feiertag für sie, sagte Martin Porwoll, sondern auch mit der Hoffnung verbunden, die (unangekündigte!) Kontrolle der Apotheke werde endlich eingeführt. Leider, merkte er an, sei für Viele die Übersetzung für Whistleblower Nestbeschmutzer. Das sei „wie einen Menschen das Leben zu retten und zum Dank dafür von ihm verprügelt zu werden“. Maria Klein zeigte sich froh darüber von ihren Großeltern zur Aufrichtigkeit erzogen worden zu sein. Die aus ihrem Arbeitsverhältnis in Bottrop entlassene (und mit 1500 Euro! abgefundene) Frau bedankte sich bei ihren neuen Arbeitgebern, die am Abend anwesend waren. Hier die Begründung für die Preisverleihung.

Die Laudatio auf Can Dündar hielt Dr. Michael Lüders: „Wir ziehen den Hut vor dem Mut Can Dündars und seinem Lebenswerk“

Der u.a. via Medien als Nahostexperte bekannte Dr. Michael Lüders erinnerte in seiner Laudatio auf den Preisträger Can Dündar, dass man als

Whistleblower auf der einen Seite recht habe, auf der anderen Seite jedoch geschnitten werde. Wie bei den anderen beiden Preisträgern sei ihm auch

Die Laudatio auf Can Dündar hielt Dr. Michael Lüders.

bei Dündar aufgefallen, „dass zunächst einmal ihre Persönlichkeit sehr überzeugend ist, weil Herr Dündar ganz klar vermittelt, das macht ihn auch so sympathisch, dass er bei allem was ihm widerfahren ist immer die recht kritische Distanz bewahrt hat zur seiner eigenen Lebenssituation mit einer Coolness und Gelassenheit mit den Herausforderungen und Schwierigkeiten umgegangen ist, die man nur bewundern kann“. Lüders gab zu bedenken, dass Dündars Familie noch immer in der Türkei lebe und nicht abzusehen sei, ob er jemals in seine Heimat wird zurückkehren können. Immerhin gelte Dündar Erdogan nach Gülen als Staatsfeind Nummer 2. Dündar sei „in das Mahlwerk der Weltpolitik geraten, in die Maschinerie einer türkischen Justiz und einer türkischen Politik, die vor allem darauf beruht, die doch recht absolutistisch ausgeübte Macht des Präsidenten Erdogan um jeden Preis zu verteidigen.“ Lüders begrüßte Can Dündars Weiterwirken für eine bessere, demokratische Türkei im Berliner Exil und lobte des Rückgrat und wünschte ihm viel seelische Kraft. Eine besonders rosige Zukunft für die Türkei vermochte Dr. Lüders im Moment nicht sehen. Die Polarisation im Lande sei enorm. „Das Land ist quasi zwiegespalten.“ In Erdogan-Befürworter, die diesen Politiker quasi als Erlöser sähen und die, welchen ihn ablehnten. Vor diesem

Hintergrund könne man Can Düdar nur wünschen und hoffen, dass er den und viele andere Preise, die er erhalten hat, verstehen wird als Aufforderung sein Lebenswerk fortzusetzen, weiterhin eine hervorragende journalistischen Arbeit zu leisten, die unbestechlich und getragen ist von den Gedanken, in der Türkei bessere Verhältnisse zu schaffen. Auf dafür Sorge zu tragen, dass die Wahrnehmung der Türkei und des Islams hier in Deutschland eine differenzierte ist und nicht eine pauschalisierende.“ Lüders abschließend: „Wir ziehen den Hut vor dem Mut Can Dündars und seinem Lebenswerk.“ Hier die Begründung für die Preisverleihung.

Can Dündar: Werde im Kampf für Demokratie und Pressefreiheit keinen Kompromiss machen

Can Dündar wurde vom Publikum mit langanhaltendem herzlichen Beifall empfangen. Nach ein Dankeschön auf Deutsch entschuldigte Dündar sich,

Can Dündar mit dem Autor des Berichtes vor der Veranstaltung.

dass er seine Rede auf Englisch halten würde. Er sei noch dabei Deutsch zu lernen. Seine Gedanke seien bei seinen Freunden im Gefängnis und denen die den Kampf für Pressefreiheit in der der Türkei weiterführten. Von Herzen dankte er für diesen Preis und dass sie diesen an einen „Terroristen“ wie ihn vergeben haben. Nie würde er diesen Tag vergessen. Can Dündar: „Die Türkei ist das größte Gefängnis für Journalisten auf der Welt.“ Die anderen, auf freiem Fuß befindlichen Journalisten seien großem Druck ausgesetzt. Er dankte für die große Solidarität hierzulande für ihn. Dafür stehe auch der an ihn vergebene Whistleblower-Preis. Er schwor vor dem Publikum, er werde in seinem Kampf für Demokratie und Pressefreiheit nie einen Kompromiss eingehen. Wieder langanhaltender Applaus für den Preisträger.

Kurzer Eklat am Rande

Ein kleiner Eklat während der Preisverleihung trübte die feierliche Stimmung im Großen Saal des Anthroposophischen Zentrums Kassel nur kurz: ein junger Mann im hinteren Teil verlangte auf Englisch lautstark auf die Bühne zu kommen, um Can Dündar und dem Publikum etwas zu sagen. Die Veranstalter lehnte das – mit der Bitte, die Zeremonie der Preisverleihung nicht zu stören – höflich aber bestimmt ab. Der junge Mann wollte das nicht akzeptieren und wurde aus dem Saal geführt. Wogegen sich kurzer Protest aus den hinteren Reihen des Saales erhob.

Quijote“ aus Chemnitz mit der Interpretation von anspruchsvollen Liedern umrahmte das Programm

Die musikalischen Beiträge im Programm der Whistleblower-Preisverleihung hatte die Gruppe „Quijote – Musik gegen Windmühlen“ aus Chemnitz

Die Gruppe „Quijote“.

übernommen. Sie interpretierten Lieder u.a. von Brecht/Weil sowie Mikis Theodorakis. Im Anschluss an die Preisverleihung und einem kleinem Empfang für die Gäste gab es noch ein Konzert mit „Quijote“ unter dem Titel „Ein Licht vom Rand der Seele“ – antifaschistische Lieder und Texte.

Die Whistleblower-Preisverleihung fand am Vorabend des bundesweiten und internationalen Kasseler Friedensratschlag vom 2. bis 3. Dezember 2017 (Berichterstattung demnächst hier auf dieser Seite; C.S.). statt.

Update zum Whistleblowing am 18. Januar 2018: RA Rolf Geffken zur Rechtslage