„Hilferuf: Ukrainischer Geheimdienst macht Jagd auf Oppositionspolitiker und NachDenkSeiten-Autor Maxim Goldarb“ (via NachDenkSeiten)

Oppositionelle und kritische Journalisten sind in der Ukraine bedroht. Lesen Sie einen Artikel des Oppositionellen und Juristen Maxim Goldarb auf den NachDenkSeiten, für die er regelmäßig über die Lage seines Landes schreibt.

«Ein Artikel von Maxim Goldarb

Seit Februar 2023 verfasst der ukrainische Oppositionelle und Jurist Maxim Goldarb (Union der Linken Kräfte) regelmäßig für die NachDenkSeiten Artikel zur Lage in seiner Heimat unter der Rubrik „Stimmen aus der Ukraine“. Er schrieb unter anderem über Korruption im Verteidigungsministerium, zunehmende totalitäre Tendenzen, die brutale Verfolgung jeder Art von linker Opposition, die voranschreitende Auflösung des Rechtsstaates und sprach sich für Friedensverhandlungen aus. Nun erreichte uns ein Hilferuf von ihm, in welchem er schildert, wie nach der letzten Veröffentlichung bei den NDS der ukrainische Geheimdienst SBU seine Wohnung durchsuchte und die Staatsanwaltschaft ihn wegen „Informationstätigkeiten zugunsten des Aggressors“ angeklagt hat. Wir dokumentieren sein Schreiben im Wortlaut.«

Weiterlesen auf den NachDenkSeiten.

Maxim Goldarbs Hilferuf endet folgendermaßen:

«Heute brauchen ich und die Ukraine als Ganzes mediale und menschliche Unterstützung wie nie zuvor, in welcher Form sie auch immer zum Ausdruck kommen mag:

  1. Veröffentlichung dieses Schreibens;
  2. Unterstützung bei der Verbreitung dieser Informationen in allen möglichen anderen Massenmedien;
  3. Appell an Menschenrechtsorganisationen, die Regierungen und Parlamente Deutschlands, Österreichs und anderer Länder, sich der Kampagne zur Verteidigung der Redefreiheit und der Demokratie in der Ukraine anzuschließen;
  4. jede andere Form der Unterstützung, die Sie für möglich halten.

Vielen Dank!

Mit den besten Grüßen
Maxim Goldarb,
Vorsitzender der Partei „Union der linken Kräfte – Für einen neuen Sozialismus“«

Quelle: NachDenkSeiten

„20 Jahre Whistleblower-Preis“. Das Buch wurde gestern in Bremen vorgestellt

Auf einer Hybridveranstaltung wurde am gestrigen Abend im „Goldenen Saal“ der Villa Ichon in Bremen das Buch „20 Jahre Whistleblower-Preis. Was wurde aus den Preisträger:innen und ihren Enthüllungen?“ (Hrsg. Gerhard Baisch, Hartmut Graßl, Bernd Hahnfeld und Angelika Hilbeck) vorgestellt.

Der Whistleblower-Preis

«Zur Ehrung mutiger WhistleblowerInnen wird seit 1999 alle zwei Jahre der Whistleblower-Preis gemeinsam von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e.V. (VDW) und der IALANA Deutschland – Vereinigung für Friedensrecht gestiftet. Der Preis wird vergeben an Persönlichkeiten, die – häufig unter Inkaufnahme beträchtlicher Risiken für Arbeitsplatz und Karriere – Missstände aufdecken und nach außen bekannt machen, welche ihnen in ihrer dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind. Der Whistleblower-Preis soll eine Form des Zuspruchs, der Anerkennung, der Ermutigung und der Solidarität zum Ausdruck bringen, die Bürgerinnen und Bürger mit großer Zivilcourage brauchen, wenn sie die zahlreichen Belastungen und Schwierigkeiten im privaten und beruflichen Umfeld sowie die Anfeindungen und Zumutungen im öffentlichen Raum nicht nur auf sich nehmen, sondern auch aushalten und ohne dauerhafte Beschädigung durchstehen wollen.« (Quelle: Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW)

Die Whistleblower-Preisträger finden Sie hier, liebe Leser.

Nach den einleitenden Worten von Gerhard Baisch wurde an den 2019 verstorbenen Juristen Dr. Dieter Deiseroth erinnert, ohne den es sicher denn Whistleblower-Preis nicht gegeben hätte. Aus dem Nachruf des VDW seinerzeit: «Als engagiertes VDW-Mitglied, Initiator und Treiber des Whistleblower-Preises sowie der Whistleblower-Publikationen bleibt Dieter Deiseroth uns in lebendiger Erinnerung. Seine Expertise, Präzision und Aufrichtigkeit haben dem Whistleblower-Preis das Format der unantastbar gültigen Entscheidung geschenkt.«

Vorgestellt wurde das Buch von Prof. Wolfgang Däublerunter dem Thema „Whistleblower – Helden oder Verräter?“.Anschließend fand eine Diskussion mit den Herausgebern statt.

Die Veranstaltung von IALANA Deutschland e.V. – Vereinigung für Friedensrecht, deutsche Sektion der IALANA – International Association of Lawyers against Nuclear Arms – gemeinsam mit der VDW – Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e.V. wurde unterstützt vom Bremer Friedensforum.

Seit 1999 haben IALANA und VDW jeweils alle zwei Jahre herausragende Whistleblowern mit dem Whistleblower-Preis geehrt. Dadurch sollte ihnen öffentlich Anerkennung für ihr mutiges Handeln ausgesprochen und gezeigt werden, dass die Gesellschaft auf Menschen wie sie angewiesen ist, um geheim gehaltene Fehlentwicklungen und Missstände zu erkennen und um deren Behebung einzufordern oder anzugehen. Geehrt wurden insgesamt 18 Whistleblowern, u.a. Alexander Nikitin (nukleare Verseuchung des Nordmeers), Margrit Herbst (BSE-Skandal), Daniel Ellsberg (Pentagon-Papiere zum Vietnam-Krieg), Brigitte Heinisch (Altenpflegemängel), Liv Bode (Borna-Virus), Rainer Moormann (Kugelhaufen-Reaktor), Chelsea Manning (US-Kriegsverbrechen), Gilles-Eric Seralini (Gesundheitsgefahr durch Glyphosat), Edward J. Snowden (Prism), Can Dündar (Erdoğan unterstützt IS mit Waffen) und Martin Porwoll (Krebsmedikamente ohne Wirkstoff).

Anbei mein Bericht über die Whistleblower-Preisverleihung 2017.

Das Buch enthält selbständige Beiträge zu den einzelnen Preisträgern, meist mit Interviews und ergänzenden Darstellungen der Folgen ihres Whistleblowings. Es folgt eine Genese des Hinweisgeberschutz-Gesetzes, das Anfang Juli 2023 in Kraft getreten ist.

Wolfgang Däubler legte in Bremen dar, ob und inwieweit die neuen Regelungen Whistleblower tatsächlich schützen können. Er und seine Mitdiskutanten waren sich allerdings darin einig, dass das Hinweisgeberschutz-Gesetz in seiner derzeitigen Fassung nicht der Weisheit letzter Schluss ist.

Lesen Sie dazu einen kritischen Artikel von Peter Nowak im neuen Deutschland: «Hinweisgeberschutzgesetz: Zu wenig Hilfen für Whistleblower«

Nichtsdestotrotz machte Wolfgang Däubler potentiellen Whistleblowern Mut sich mit aller Vorsicht bemerkbar zu machen.

Er schlug etwa vor sich an zuverlässige und vertrauensvoll agierende Journalisten zu wenden, welche den Whistleblowern Anonymität und Schutz zusichern. Eigentlich für Journalisten ein Muss. Diese Journalisten könne man noch immer finden.

Allerdings ließen andere Wortmeldungen auf der Veranstaltung gewisse Zweifel daran aufkommen. Zumindest kommen die einen eingedenk des Zustands des heutigen Journalismus (der Vierten Gewalt!) und der sogenannten „Qualitätsmedien“.

Das Buch eröffnet insbesondere durch die Interviews einen Blick auf die oft schweren Schicksale, welche die geehrten Whistleblower:innen nach ihrem Alarmgeben erlitten haben. Bewundernswert ist, dass fast alle ihr Handeln nicht bereuen, sondern wieder so handeln würden. Ihre Schilderungen legen auch bloß, an welchen Punkten der nötige Schutz erweitert werden muss.

Hier die Videos von der Veranstaltung

Teil 1
Teil 2

Zum Buch

20 Jahre Whistleblower-Preis

Was wurde aus den Preisträger:innen und ihren Enthüllungen?
Herausgeber: Baisch, Gerhard; Hilbeck, Angelika; Hahnfeld, Bernd; Graßl, Hartmut

Machen Mitarbeiter:innen Fehlverhalten in Betrieben, Behörden und Regierungen öffentlich, ist das oft ein Wendepunkt in ihrem Leben. Diese Whistleblower oder Hinweisgeber, seit 1999 im zweijährigen Rhythmus mit dem Whistleblower-Preis vom deutschen Flügel der International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) und der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) ausgezeichnet, berichten in Interviews über ihr Leben nach der Preisverleihung. Was ist aus den weltweiten Plänen für Kugelhaufenreaktoren geworden, sind Maßnahmen zur besseren Kontrolle von Apotheken für Krebsmedikamenteergriffen worden, ist Glyphosat verboten, die unkontrollierte Überwachung durch Geheimdienste gestoppt, der Pflegenotstand gemildert worden? In den Interviews durch Jurymitglieder sagen fast alle Preisträger:innen, dass sie sich trotz der oft andauernden Anfeindungen wieder so verhalten würden. Das Buch schließt mit einer kritischen Beurteilung des Weges hin zu einem Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland und ist dem Initiator des Whistleblower-Preises, Dr. Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht, gewidmet.

Produktdetails

Preis: 49,00 €

  • Wissenschaft in der Verantwortung Nr.7
  • Verlag: BWV Berliner-Wissenschaft / Berliner Wissenschafts-Verlag
  • Artikelnr. des Verlages: 700005550
  • Seitenzahl: 396
  • Erscheinungstermin: 27. Juli 2023
  • Deutsch
  • Abmessung: 227mm x 154mm x 27mm
  • Gewicht: 590g
  • ISBN-13: 9783830555506
  • ISBN-10: 3830555504
  • Artikelnr.: 6835179

Aufruf zum Schutz der Pressefreiheit. Bündnis fordert Freilassung von Julian Assange

IPPNW-Pressemitteilung vom 17. August 2023

Julian Asange, August 2014, Whistleblower

Die angespannte Situation um den Journalisten Julian Assange erreicht einen kritischen Punkt. Mit einem in Kürze erwarteten Urteil über das Berufungsverfahren vor dem Britischen High Court droht dem australischen Staatsbürger täglich die Abschiebung in die USA. In einer gemeinsamen Stellungnahme der deutschen Sektionen der ärztlichen und juristischen Friedensorganisationen IPPNW und IALANA appellieren die beiden Verbände an die Bundesregierung, insbesondere an Außenministerin Annalena Baerbock, sich gegenüber der US-Regierung energisch gegen eine Auslieferung von Assange auszusprechen.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, um der Pressefreiheit willen und zur Rettung des zu Unrecht wegen der Veröffentlichung ihm zugespielter Informationen verfolgten Journalisten Assange in klaren Worten bei US-Präsident Biden gegen die drohende Auslieferung zu protestieren und die Beendigung des Strafverfahrens gegen Assange zu fordern“, heißt es in dem heute veröffentlichten Aufruf von IPPNW und IALANA.

Julian Assange kämpft seit mehr als einem Jahrzehnt gegen seine Auslieferung in die USA, wo ihm ein unfairer Prozess und unbegrenzte Isolationshaft drohen. Nach ärztlicher Untersuchung zeigt Assange Anzeichen von psychischer Folter und leidet unter der Einzelhaft. Experten warnen vor einer erhöhten Suizidgefahr im Falle einer Abschiebung.

„Während Assange nach unserem Verständnis sich keiner Straftat schuldig, sondern im Gegenteil für die Demokratie und für den Frieden verdient gemacht hat, wird er schon jetzt dafür bestraft, schwere Kriegsverbrechen ans Licht gebracht zu haben. Von seiner Ehefrau wissen wir, dass seine Gesundheit infolge der Haftbedingungen bereits schwer beeinträchtigt ist. Das ist aus juristischer, humanitärer und medizinischer Sicht ein Skandal und darf nicht hingenommen werden“, so der Arzt und International Councilor der deutschen IPPNW, Dr. Helmut Lohrer.

Mit dem anstehenden Urteil im Berufungsverfahren ist die Lage für Julian Assange derzeit ernster denn je. Die Initiative von IPPNW und IALANA ruft zu diesem Anlass zur Solidarität auf und fordert ein klares Zeichen der Bundesregierung: für die Freiheit von Julian Assange und die Wahrung der Pressefreiheit.

Der Aufruf wird getragen von den deutschen Sektionen der International Physicians for the Prevention of Nuclear War (IPPNW Deutschland) und International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA Deutschland).


Kontakt:

Frederic Jage-Bowler (Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit), jagebowler[at]ippnw.de, +49 30 69807415

Weitere Informationen:
Der Aufruf in voller Länge (Deutsch): https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/2023_Aufruf_IALANA_IPPNW_Assange_DE.pdf
Der Aufruf in voller Länge (Englisch): https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/2023_Appeal_IALANA_IPPNW_Assange_EN.pdf
IPPNW-Flyer „6 Fakten zu Julian Assange“: https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/6_Fakten_zu_Julian_Assange.pdf

Beitragsbild: Claus Stille; Aktion für die Freilassung von Julian Assange in Dortmund

Pressemitteilung der Neuen Gesellschaft für Psychologie zur Hausdurchsuchung bei Prof. Bauer

Die Neue Gesellschaft für Psychologie hat mit Erschrecken von der empörenden Tatsache erfahren, dass gegen einen ihrer Freunde und Kollegen, Prof. Dr. Rudolph Bauer, am 10. August 2023 eine Hausdurchsuchung durch teils bewaffnete und mit Schutzwesten ausgestattete Durchsuchungsbedienstete durchgeführt worden ist.


Die empörende Begründung lautet: „Durch die faktische Gleichsetzung von demokratisch legitimierten Maßnahmen mit dem menschenverachtenden Vorgehen im Nationalsozialismus hat er in besonders verachtenswerter Weise die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlungen verharmlost.“


Bauers Vergehen ist es, in Wort und Bild vor der Gefahr der Faschisierung der Gesellschaft zu warnen. Mit „Verharmlosung des Nationalsozialismus“ aber will man ihm einen Straftatbestand anlasten – ein Vorgehen, was häufig angewandt wird, um die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit zu verdecken. Vor allem in diesem Fall ist dieser Vorwurf an Unsachlichkeit und Unverschämtheit kaum zu überbieten.


Rudolph Bauer, emeritierter Professor und Künstler, zu unterstellen, er habe – „die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlungen verharmlost“, grenzt an die Fantasie eines Unberechenbaren; ihm, den man als Antifaschisten der ersten Stunde bezeichnen könnte, lange bevor der Antifaschismus Staatsräson wurde – um damit zu einer Totschlagswaffe gegen jegliche Form von Kritik am staatlichen Handeln gewendet zu werden.


Als Professor hat er Generationen von Studenten antifaschistische Haltung gelehrt und vorgelebt. Dokumentiert ist diese vorbildliche Arbeit in unzähligen Veröffentlichungen in renommierten wissenschaftlichen Verlagen.
Als Künstler hat er in beeindruckenden Arbeiten von hoher künstlerischer Qualität gesellschaftskritische Sichtweisen vermittelt.


Als eingeladener Referent auf dem letzten Kongress der NGfP 2022 hat er in einem brillanten Grundsatzreferat die politischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge der aktuellen Situation entfaltet.
Ihm vorzuwerfen, er verharmlose Handlungen, die er bisher entschieden kritisiert hatte, ist nur unter der Annahme einer um 180 Grad gewendeten politischen Haltung der Verantwortlichen zu erklären.
Sie zeigen damit nur, welches Verständnis von Antifaschismus sie zugrunde legen: nämlich eines, mit dem sie ihr eigenes politisches Handeln gegen Kritik immunisieren wollen, und eben nicht am Maßstab des antifaschistischen „nie wieder!“ orientieren können oder wollen. Im Gegenteil, sie leisten der Entstehung faschistischen Gedankenguts und Haltung Vorschub.


Gegen diese Gefahr wendet sich auch die Neue Gesellschaft für Psychologie. Sie wendet sich deshalb entschieden gegen die Diffamierung und Verfolgung kritischer Wissenschaftler, die ihre Aufgabe darin sehen und unbeirrt verfolgen, sich selbst mit ihrer Arbeit und ihrer Persönlichkeit gegen diese Entwicklungen zu stellen.
Wir fordern deshalb die Verantwortlichen auf, Professor Rudolph Bauer vollumfänglich zu rehabilitieren und sich zu entschuldigen.

Der Vorstand der Neuen Gesellschaft für Psychologie
Benjamin Lemke, Conny Stahmer-Weinandy, Klaus-Jürgen Bruder und Almuth Bruder-Bezzel

Quelle: PM Neue Gesellschaft für Psychologie

Beitragsfoto via Weltnetz.tv

Urteil im Fall Patrik Baab: Staat darf sich nicht als Wahrheitsverkünder aufspielen

Der Journalist und Lehrbeauftragte Patrik Baab hat gegen die Kieler Universität gewonnen, das Urteil ist nun rechtskräftig. Laut Gericht griff die Hochschule rechtswidrig in die Pressefreiheit ein und schädigte den Ruf ihres Dozenten. Baab hatte für sein bald erscheinendes Buch im Donbass recherchiert.

Von Susan Bonath

Der renommierte frühere NDR-Journalist Patrik Baab hat sich erfolgreich gegen die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) gewehrt. Wegen einer Buch-Recherche im Donbass im vergangenen September hatte die CAU Baabs Lehrauftrag für das Wintersemester fristlos widerrufen. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein bewertete dies im April als rechtswidrig. Das Urteil ist nun rechtskräftig, wie Baab informierte. So habe die Universität die Frist zum Anrufen der nächsthöheren Instanz verstreichen lassen.

„Signal für kritischen Journalismus“

Im Gespräch mit der Autorin sagte Baab, die Universität müsse jetzt ihre Vertragspflichten bezüglich des Lehrauftrags ihm gegenüber erfüllen und müsse bestimmte Falschbehauptungen, die sie in einer Pressemitteilung gegen ihn getätigt hatte, unterlassen. Es gehe dabei aber weder um viel Geld noch einzig um ihn selbst, betonte der Journalist.

Das Urteil, so Baab, sei vor allem ein Signal für die Stärkung von kritischem Journalismus. „In einem ungünstigen gesellschaftlichen Klima in Deutschland hat das Gericht die Pressefreiheit gestärkt“, lobte er und fügte an: „Journalisten und Wissenschaftler, die der herrschenden Meinung nicht immer folgen wollen, können sich jetzt darauf berufen.“

Uni betrieb Rufschädigung und griff in Pressefreiheit ein

In seinem Urteil rügte das Gericht, die CAU habe die Hintergründe für Baabs Donbass-Reise nicht ausreichend geprüft. Mit ihrer öffentlichen Unterstellung, der Journalist habe sich durch die Kriegspartei Russland als Wahlbeobachter einspannen lassen, habe die Universität Tatsachen ignoriert, seinen Ruf geschädigt und die grundrechtlich verankerte Freiheit von Forschung und Lehre nicht beachtet.

Laut Gericht hat in Deutschland jeder Wissenschaftler und Lehrende das Recht, sich gegen staatliche Eingriffe in den Erkenntnisprozess zu wehren. Der Staat dürfe keine bestimmte Wissenschaftstheorie oder Auffassung von der Wissenschaft favorisieren oder durchsetzen. Die Freiheitsgarantie für Journalisten und Forscher erstrecke sich „auf alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter, planmäßiger Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist.“ Zum Fall Baab führte das Gericht weiter aus:

„Der Aufenthalt und das Erlangen journalistischer Erkenntnisse war Teil der Lehre des Klägers, da er auch über das Recherchieren unter anderem in Kriegsgebieten und zur Gefahr politischer Vereinnahmung unterrichtete. Es ist nicht ersichtlich, dass der Kläger mit seinem Verhalten bereits aus dem Schutzbereich herausfällt.“

Die CAU habe, so das Verwaltungsgericht, rechtswidrig in die geschützte Wissenschafts- und Pressefreiheit des Klägers eingegriffen. Ihr Widerruf von Baabs Lehrauftrag sei „eine mittelbare, an die Rechercheweise des Klägers anknüpfende Sanktion“, die dazu geeignet sei, Journalisten hinsichtlich ihrer Arbeitsweise und Berichterstattung unter Druck zu setzen und zu beeinflussen.

So habe die Universität einseitig ihren eigenen befürchteten „Ansehensverlust“ in die Waagschale geworfen, Baabs Grundrechte hingegen missachtet. Begründet habe sie seinen Rauswurf lediglich mit „bebildeterten Online-Artikeln“, unter anderem im Portal des Werbekonzerns Ströer namens t-online. Gegen Letzteres hatte Baab bereits eine Unterlassung erwirkt, das Portal musste einige Falschaussagen danach ändern.

„Auf beiden Seiten der Front“

Baab war vergangenes Jahr für eine Buch-Recherche in das Kriegsgebiet im Donbass gereist. Dass dort zu diesem Zeitpunkt die Referenden für den Beitritt zur Russischen Förderation stattfinden sollten, habe er bei der zeitigen Planung dieser gefährlichen Reise nicht wissen können. Vielmehr habe er davon erst erfahren, als er sich bereits in Russland befand. Im Jahr zuvor habe der Journalist zum gleichen Zweck den Westen der Ukraine bereist, um diese Seite des Konfliktes zu beleuchten.

Auf seiner Fahrt in den Donbass wurde Baab von dem russischsprachigen Journalisten und Blogger Sergei Filbert begleitet. Filbert betreibt unter anderem den YouTube-Kanal „DruschbaFM“. Dort veröffentlichten er und Baab mehrere Videos von ihrer Donbass-Reise unter dem Titel „Grenzland“. Baabs Buch dazu soll am 9. Oktober im Westend-Verlag unter dem Titel „Auf beiden Seiten der Front“ erscheinen.

Quelle: RT DE

Bundesverfassungsgericht hat nach drei Jahren entschieden: Schutz der Täter steht über dem Recht der Angehörigen

Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zur Ablehnung der
Verfassungsbeschwerde
vom 27.02.2023

Die Familie von Oury Jalloh geht zum Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte!

18 Jahre nachdem Oury Jalloh rechtswidrig festgenommen und im Dessauer Polizeigewahrsam schwer misshandelt und verbrannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Einstellung aller Ermittlungen in Sachsen-Anhalt nachvollziehbar und somit rechtens und verfassungskonform sei. Damit hat nun auch die höchste Instanz der deutschen Justiz den Mord und das Verbrennen eines Menschen durch Polizeibeamte – entgegen aller Fakten und Beweismittel – negiert und das Opfer selbst zum Täter gemacht.

Die Karlsruher Richterinnen folgen in ihrem formalen Beschluss zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der in höchstem Maße unwissenschaftlichen und einseitigen Argumentationslinie der sachsen-anhaltinischen Ermittlungsbehörden. Diese basiert einerseits uneingeschränkt auf den widersprüchlichen Aussagen und Schutzbehauptungen der Täterinnen aus dem Polizeirevier und stützt sich andererseits auf eine unprofessionelle und selektive Beweismittelerhebung: Von Beginn an haben die zuständigen Staatsanwaltschaften die wichtigsten Fragen nach der Brand- und Todesursache unbeantwortet gelassen. Selbst nach der Weisung des BGH von 2010 wurden die Ermittlungen weiter verschleppt, Aufträge für Gutachten manipuliert und Stellungnahmen der eigenen Expert*innen fehlinterpretiert oder gar ignoriert. .. .. Pressemitteilung als PDF > LINK

.. Auf diesen finalen Ablehnungsbeschluss musste der Bruder von Oury Jalloh, Mamadou Saliou Diallo, über drei Jahre warten – nur um dann erneut schmerzlich feststellen zu müssen, dass es seitens der deutschen Justiz keine Gerechtigkeit für den Mord an seinem Bruder geben darf. Der ungewöhnlich lange Zeitraum für die Entscheidung in einem so bedeutsamen Fall ist völlig inakzeptabel. Fragwürdig sind auch die 3 Monate, die es von der Beschlussfassung am 21.12.2022 bis zur Veröffentlichung am 23.02.2023 gedauert hat. Mit dieser Entscheidung hat sich das Bundesverfassungsgericht selbst an der systematischen Vertuschung und Verschleppung eines offenkundig rassistischen Verbrechens, das darüber hinaus Teil einer Mordserie innerhalb der Dessauer Polizeibehörde ist, beteiligt.

Das ist eine weitere schwere Demütigung des Opfers und seiner Hinterbliebenen. Diese müssen seit über 18 Jahren leiden, während die verantwortlichen Täter*innen frei und ungestraft bleiben dürfen. Die deutsche Justiz hat damit erneut ein wichtiges und höchstrichterliches Signal an die deutsche Polizei gesendet: Ihr könnt weiterhin Menschen erschießen, ersticken, erschlagen oder verbrennen – wir werden euch in jedem noch so offensichtlichen Fall beschützen!

Diese deutschen Zustände können und werden wir niemals akzeptieren. Wir werden unsere unabhängige Aufklärungsarbeit fortsetzen und gleichzeitig die Familie von Oury Jalloh bei ihrem Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen. Der EGMR hat bereits in anderen Fällen betont, dass besonders bei Todesfällen in Gewahrsam eine Pflicht zur nachvollziehbaren Aufklärung der Todesumstände seitens des Staates besteht.

Oury Jalloh – Das war Mord! … und Mord verjährt nicht!

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Umweltaktivist Peter Emorinken-Donatus wurde mit dem taz-Panter-Publikumspreis 2022 geehrt

Der mit 5000 Euro dotierte taz-Panter Preis wird von der taz Panter Stiftung vergeben – zum dritten Mal in Folge an Menschen, die sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Klimakrise engagieren. Dieses Jahr geht es unter dem Motto „Klima für Gerechtigkeit“ um einen Klimaschutz, der sozial gerecht gestaltet wird.

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Der Jury-Preis 2022 wurde am gestrigen Abend in Berlin an Peter Emorinken-Donatus vergeben. Der Geehrte schrieb auf Facebook, er habe den Preis gern stellvertretend für #KenSaroWiwa und die anderen 8 Ogoni-Aktivisten (die sogenannten Ogoni Nine) übernommen, die am 10.11.1995 in Nigeria hingerichtet worden waren, weil sie gegen ökologische Verwüstung ihres Landes durch #Shell protestierten.

Taina Gärtner schreibt ebenfalls auf Facebook: „Peter Donatus hat den taz-Panterpreis gewonnen! Absolut berechtigt nach jahrzehntelangen Kampf auch aus dem Exil heraus gegen Ölmulti Shell, welcher aus dem Nigerdelta das größte Umweltdesaster weltweit geschaffen hat.“

„Peter Emorinken-Donatus hat große Ziele: Er will, dass Umweltverbrechen international als solche anerkannt werden. Mit einigen Rechtsexpert:innen bereitet er gerade eine Klage gegen den Shell-Konzern vor. Der hat in seiner Heimat Nigeria die Lebensgrundlage in ganzen Regionen vernichtet. Emorinken-Donatus will auch erreichen, dass Ökozide als Verbrechen gegen den Frieden international anerkannt werden. Und darüber hinaus will er, dass Umweltverbrechen endlich als Fluchtgrund in die Genfer Flüchtlingskonvention aufgenommen werden.

Seit 1990er Jahren berichtete Donatus regelmäßig über Umweltverbrechen und Korruption in Nigeria. 1995 wurde Ken Saro-Wiwa vom nigerianischen Regime zusammen mit acht weiteren Aktivisten hingerichtet. „Ich kann meine Lebensgeschichte nicht ohne diese Kämpfe schreiben“, sagt Donatus. „Es ist eine Lebensaufgabe.“

In Nigeria organisierte Emorinken-Donatus 1989 einen Generalstreik, wurde inhaftiert, gefoltert – und floh schließlich nach Deutschland. Das hielt ihn nicht davon ab, Kampagnen gegen Shell zu starten, aus dem Exil unterstützte er Opposition und Umweltaktivisten in seiner Heimat – allen voran den Alternativen Nobelpreisträger Ken Saro-Wiwa, der den Widerstand der Ogoni gegen die Ölkonzerne organisierte.

1999 wurde Nigeria demokratisch. International waren seitdem mehrere Klagen gegen Ölkonzerne erfolgreich, Shell musste sich aufgrund des öffentlichen Drucks aus dem Ogoni-Land zurückziehen. „Doch das sind nur Fortschritte im Einzelfall“, sagt Donatus. Nach wie vor versickern in Nigeria jeden Tag riesige Mengen Öl im Boden, durch das Abfackeln von Gas wird die Atmosphäre weiter verseucht. „Wir wollen, dass die massive Zerstörung, der ökologische Vandalismus durch multinationale Konzerne beendet wird.“

Doch wie kann das erreicht werden? Ein wichtiger Schritt wäre, Umweltverbrechen, die die Lebensgrundlagen ganzer Regionen zerstören, auf höchster Ebene zu kriminalisieren. Mit anderen Worten: Ökozide sollen als Verbrechen gegen den Frieden in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aufgenommen werden. 2021 zählte Emorinken-Donatus zu den Grün­de­r:in­nen des Bündnisses Ökozidgesetz, dessen Sprecher er auch ist. Das Bündnis setzt sich dafür ein, dass der Ökozid den gleichen Rang erhält wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

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Dass Konzernmanager nach wie vor straffrei davonkommen und Menschen, die ihr Leben vor gravierender Umweltzerstörung retten müssen, sieht Donatus als ein koloniales Erbe an. Aufgewachsen ist Peter Emorinken-Donatus in Nigerias Hauptstadt Lagos, seine Eltern stammen aus dem Nigerdelta – und genau dort haben internationale Ölkonzerne über Jahrzehnte die Umwelt zerstört. Das Land ist übersät mit undichten Pipelines.“ Quelle: Facebook

Zudem ist Emorinken-Donatus eine dekoloniale Perspektive auf die Umweltzerstörung wichtig. „Die Verbrechen werden meist von westlichen Firmen und Regierungen begangen“, sagt er. „Was die Europäer anderen Völkern vor 500 Jahren angetan haben, das haben wir nicht erlebt. Aber wir erleben, was heute passiert: Praktisch alle Regionen, die als Rohstoffreservoir für Europa dienen, sind von Zerstörung betroffen.“

Umweltzerstörung als Fluchtgrund

Und das bringt Emorinken-Donatus direkt zum nächsten Anliegen: Er setzt sich dafür ein, dass Ökozid auch als Fluchtgrund in die Genfer Konvention aufgenommen wird. Kriege seien zwar ein wichtiger Fluchtgrund. „Aber noch mehr Menschen werden durch Umweltzerstörung in die Flucht getrieben. Und wenn sie das Massengrab Mittelmeer überleben, werden sie hier als Wirtschaftsflüchtlinge disqualifiziert.“

Hinzu kommt: Laut UN-Angaben stammen weltweit 90 Prozent der Geflüchteten aus jenen Ländern, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind. Deshalb müsse die UN-Flüchtlingskonvention dringend aktualisiert werden. „Die Genfer Konvention entstand als Reaktion auf einen Weltkrieg, den Deutschland angezettelt hatte. Es ging damals um die Versorgung europäischer Flüchtlinge. Wir“, und damit meint Donatus die Bewohner des Globalen Südens, „wir waren ja gar nicht gemeint.“

Das UN-Umweltprogramm zog 2011 den Schluss, dass Shell und andere Konzerne das rund 1.000 Quadratkilometer große Ogoniland, einen Teil des Deltas, bis zu einer Bodentiefe von fünf Metern verseucht hatten. Das zu sanieren, so damals der Bericht, würde 30 Jahre dauern. Doch bis heute ist das nicht geschehen.

Und was würde Emorinken-Donatus mit dem Preisgeld machen, sollte er gewinnen? „Es wäre eine sehr große Unterstützung“, die seiner Kampagnenarbeit zugute kommen würde, sagte er. Denn diese werde allein durch „private Mittel und Spenden“ finanziert – und letztere fließen derzeit nur spärlich.

Hinweis: Meinen sehr verehrten Leserinnen und Lesern möchte ich einen früheren Beitrag von mir empfehlen, worin Sie mehr über den Menschenrechtsaktivisten und Journalisten Peter Donatus erfahren, welcher sich seit mehr als 30 Jahren mit den Umweltsünden des Shell-Konzerns in Nigeria befasst. Dort können Sie auch eine Videoaufzeichnung von seinem seinerzeit in Dortmund gehaltenen Vortrag sehen.

Den Publikums-Panter-Preis 2022 erhielt die BioBoden Genossenschaft.

Fotos: Via Peter Emorinken-Donatus

Hinweis und Spendenaufruf:

Peter Emorinken-Donatus erinnerte auf der Veranstaltung daran, dass Nigeria von der wohl größten Flutkatastrophe, die das Land je erlebte, heimgesucht wurde. Er beklagte, dass die hiesigen Medien so gut wie keine Notiz davon genommen haben. Er ruft dringend zu Spenden auf:

Sehen Sie eine Aufzeichnung von der Preisverleihung am gestrigen Abend:

Die IALANA zum Jahresende

Als Juristinnen und Juristen wissen wir, dass man erfolgreiche Verhandlungen zwischen Konfliktparteien nur führen kann, wenn man ihre wechselseitigen Interessen kennt und berücksichtigt. Nur so gelangt man zu einem Interessenausgleich. Im Verhältnis zu Russland scheint dies etwas aus dem Blick geraten zu sein. Ansonsten würden wir uns jetzt nicht in einer bedrohlichen Eskalationsspirale befinden, die fast schon an die Kuba-Krise 1962 erinnert. Damals hatten die USA der Sowjetunion mit einem Atom-Krieg gedroht, falls diese nicht die auf Kuba stationierten Atomraketen wieder abziehen würden. Als Gegenleistung für den Abzug der Raketen unmittelbar vor dem amerikanischen Festland handelte die Regierung in Moskau den Abzug der US-amerikanischen Atomwaffen aus Incirlik in der Türkei aus, von denen sie sich ihrerseits bedroht fühlte. Für ein entsprechendes Verhandlungsmoratorium haben sich nun eine Vielzahl ehemaliger deutscher Botschafter und Diplomaten und Militärs in einem gemeinsamen Appell ausgesprochen, darunter Klaus Naumann, der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr und ranghöchste deutsche NATO-General. Da diese eindringlichen Stimmen der Vernunft in der deutschen Presse kaum Gehör gefunden haben, fügen wir den Appell in der Anlage für Sie bei.

Weiterhin beigefügt finden Sie den Appell der IALANA an die alte und die neue Bundesregierung, für den wir über 300 prominente Erstunterzeichner gewinnen konnten und der von über 3000 weiteren Unterzeichnern unterstützt worden ist. Mit diesem Appell zu einem Umdenken in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik und einer Beendigung der nuklearen Teilhabe haben wir gezeigt, dass die IALANA als wichtige Stimme der deutschen Friedensbewegung auch in den Zeiten der COVID 19 Pandemie kampagnenfähig sein kann.

Leider enthält der Koalitionsvertrag der Ampel im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik nur wenig Licht und viel Schatten. Erfreulich ist, dass Deutschland bei den Überprüfungskonferenzen zu dem Atomwaffenverbotsvertrag einen Beobachterstatus einnehmen will. Dies ist allerdings ein sehr kleiner Schritt auf dem noch weiten deutschen Weg zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags. IALANA Deutschland hat mit dem beigefügten ersten Kommentar zu den Bestimmungen des Atomwaffenverbotsvertrags, der von Prof. Manfred Mohr gemeinsam mit dem Schweizer IALANA Juristen Daniel Rietiker verfasst worden ist, einen wichtigen Beitrag zur Verbreitung des Interesses und des Verständnisses zu dieser wichtigsten Initiative zu nuklearer Abrüstung seit der Unterzeichnung des Nichtverbreitungsvertrags einen fundamentalen Beitrag geleistet.

Enttäuschend ist das Festhalten an der nuklearen Teilhabe und die Entscheidung, die dafür geplante Neuanschaffung von 45 atomwaffenfähigen Jagdflugzeugen, die zum Ende der vergangenen Legislaturperiode lange umstritten war, jetzt umzusetzen. Warum es aus verfassungsrechtlicher und völkerrechtlicher Sicht geboten ist, sich von der nuklearen Teilhabe zu verabschieden, hat unser Vorstandsmitglied Bernd Hahnfeld in dem für Sie beigefügten Papier aktuell zusammengefasst.

Enttäuschend ist ebenfalls, dass die Koalition nun den Weg freimachen will für die Anschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr. Dieser Schritt ist umso mehr abzulehnen, als die New York Times in den letzten Tagen berichtet hat, dass bei den Drohneneinsätzen der USA in Afghanistan, Pakistan und im Nahen Osten eine noch viel größere Zahl unbeteiligter Zivilisten getötet wurde, als bisher angenommen. Es handelt sich dabei ganz offensichtlich um ein strukturelles Einsatzproblem. Von einem gezielten Einsatz gegen feindliche Kombattanten, die das Leben und die Gesundheit unserer Soldaten bedrohen, womit für die Anschaffung bewaffneter Drohnen geworben wird, sind diese realen Erfahrungen mit deren Einsatz weit entfernt.

Auf der Zielgeraden befindet sich das von Gerhard Baisch federführend betreute Buchprojekt, das die IALANA gemeinsam mit der Vereinigung deutscher Wissenschaftler VDW zu dem Thema „Whistleblower Schutz“ bearbeitet. Dabei geht es um eine Evaluierung der Erfahrungen mit der 20-jahrigen Geschichte der Vergabe des Whistleblower Preises. Es wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie sich der rechtliche und justizförmige Schutz von Whistleblowern entwickelt hat und welche Auswirkungen sowohl das Whistleblowing als auch die Preisverleihung auf das Leben der Preisträger hatte. Die Preisträger kommen dabei in Interviews selbst zu Wort. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland es versäumt hat, die Whistleblower Schutzrichtlinie der EU fristgemäß in einem Bundesgesetz umzusetzen, wird das Buch auch ein wichtiger Beitrag in der weiteren politischen und gesetzgeberischen Debatte sein.

Liebe Mitglieder und Freundinnen und Freunde der IALANA,

die COVID-19 Pandemie hat wie bei allen anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen auch bei uns dazu geführt, dass wir geplante Veranstaltungen vertagen mussten. Inzwischen nutzen wir jedoch erfolgreich die online-Kommunikation, wie wir mit unserem Webinar zu dem Thema  „Sind Atomwaffen illegal“, das auf großes Interesse gestoßen ist, gezeigt haben. Ebenso hat die Nutzung von Online Meetings dazu geführt, dass wir zwischen den Vorstandssitzungen in einem monatlichen Jour fixe und daneben in noch häufiger tagenden Arbeitsgruppen inzwischen noch intensiver untereinander kommunizieren, als dies vor der Pandemie der Fall war. Diese Kommunikation ist selbstverständlich für alle Mitglieder offen. Klinken Sie sich ein!

Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich darum bitten, uns weiterhin zu unterstützen, unsere Argumente und Expertisen zu verbreiten und uns auch finanziell durch Ihre Spende zu helfen. Sonst können wir solche Projekte wie das Whistleblower Buch und eine dringende Neugestaltung unserer Website, die in Zeiten der Online-Kommunikation noch wichtiger geworden ist, nicht stemmen.

Die aktuelle Eskalation des Konflikts in den Beziehungen zu Russland und China zeigt erneut: Frieden braucht Bewegung und zivilgesellschaftliches Engagement. Denken Sie an Ihre Überweisung an die IALANA! Die Spendenbescheinigung, mit der Sie Ihre Spende steuerlich vermindernd geltend machen können, folgt.

RA Otto Jäckel. Foto C. Stille

Otto Jäckel (Vorsitzender der IALANA). Foto: C. Stille.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien erholsame Feiertage und ein friedliches neues Jahr

Ihr Otto Jäckel

Über die IALANA

Morgen in Berlin und per Livestream: Internationale Pressekonferenz der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Am 7. Januar 2005 verbrannte in einer Dessauer Polizeizelle ein junge Mann aus Sierra Leone namens Oury Jalloh. Der Mann war an Händen und Füssen gefesselt. Er soll die Matratze mit einem Feuerzeug selbst entzündet haben. Schon diese Behauptung ist abenteuerlich. Aber wurde er denn nicht bevor er in die Zelle gebracht wurde durchsucht, wie das gewiss Vorschrift ist? Wie konnte er dennoch ein Feuerzeug in die Zelle bringen? Beziehungsweise: Wer sonst hat es dort platziert?

Am 21. August 2017 erschien ein Kommentar der Journalistin Susan Bonath auf KenFM (heute apolut.) zum Fall:

Vergangene Woche geriet ein Fall mal wieder in die Schlagzeilen, der mich seit 2011 beschäftigt: Der Feuertod von Oury Jalloh im Polizeirevier Dessau. Der an Händen und Füßen gefesselte Asylbewerber verbrannte im Januar 2005 in einer gefliesten Schlichtzelle binnen 20 Minuten bis zur Unkenntlichkeit. Von der feuerfest umhüllten Matratze blieb nur Schutt übrig.“ (…) Weiterlesen hier.

Mouctar Bah lädt für morgen „herzlich zu einer Pressekonferenz ein. „Diese findet morgen am Mittwoch, 3.11.2021 (10-11 Uhr) statt“, schreibt er, „und wir veröffentlichen in Berlin & per Livestream ein neues Gutachten des britischen Brandexperten Iain Peck für eine weitere Aufklärung im Fall meines Freundes Oury Jalloh.
Nachdem sich auch nach unserer Petitionsübergabe an die SPD in Sachsen Anhalt wieder nichts in Richtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses bewegt hat (Schande!) und die Politik weiter mauert, haben wir von der Initiative Oury Jalloh e.V. die Dinge erneut selbst in die Hand genommen.“

Weiter heißt es in der Einladung:Mehr als 16 Jahre nach der Tat ist es gelungen, den Brandverlauf und den Tatort zu rekonstruieren. Daraus ergeben sich grundlegend neue Erkenntnisse zum tatsächlichen Tathergang, die mit Hilfe einer professionellen Visualisierung des gesellschaftskritischen Filmemachers Mario Pfeifer sichtbar gemacht werden.“

Neue Erkenntnisse im Fall Oury Jalloh:

Originalgetreue Rekonstruktion des Tatortes Zelle 5 / Polizeirevier Dessau.

Wann:  

Mittwoch, 3.11.2021: 10 – 11 Uhr

Ort:

Galerie KOW, Lindenstraße 35, 10969 Berlin (U-Bhf Kochstraße)
Für eine Teilnahme vor Ort Bitte um Anmeldung per Mail bis zum 2.11.2021:   initiative-ouryjalloh@so36.net

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Plätze am Veranstaltungsort leider sehr limitiert. Deshalb werden wir die Pressekonferenz per LIVESTREAM übertragen: Den Livestream findet Ihr auf unserer Homepage: https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/ 

Bitte gebt die Info es an Freund*innen und Bekannte und vor Allem Journalist*innen weiter.

Herzliche Grüße,
Euer Mouctar“

Quelle: Pressemitteilung Initiative Oury Jalloh

Hier ein Trailer zur Pressekonferenz: 

Mouctar Bah, Freund von Oury Jalloh. Foto: Claus Stille

Stiftung Corona-Ausschuss Pressekonferenz

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben die Stiftung Corona-Ausschuss ins Leben gerufen. Sie wird untersuchen, warum Bundes- und Landesregierungen beispiellose Beschränkungen verhängt haben und welche Folgen diese für die Menschen haben. Die Stiftung fördert zudem wissenschaftliche Studien auf diesem Gebiet. Der Ausschuss wird unverzüglich seine Arbeit in Berlin aufnehmen. Der Ausschuss wird geleitet von den Rechtsanwältinnen Antonia Fischer und Viviane Fischer sowie den Rechtsanwälten Dr. Reiner Füllmich und Dr. Justus Hoffmann.

Begleitende Experten aus Wissenschaft und Praxis sind u.a. der Forensiker Prof. Pasquale Mario Bacco, der Psychiater und Psychoanalytiker Dr. Hans-Joachim Maaz, die Pflegeexpertin Adelheid von Stösser, der experimentelle Immunologe Prof. emeritus Peter Capel, der klinische Psychologe Prof. Dr. Harald Walach. Der durch seine Arbeit im Schweinegrippe-Untersuchungsausschuss bekannte Dr. Wolfgang Wodarg (ehemaliger Amtsarzt, MdB, Pneumologe und Gesundheitswissenschaftler) wird die Arbeit des Ausschusses unterstützen. Auf der Pressekonferenz werden die Stiftung, die handelnden Personen sowie der Themen- und Zeitplan des Ausschusses vorgestellt und Fragen beantwortet. Erfharen Sie mehr über den Ausschuss: https://corona-ausschuss.de/ Verfolgen Sie den Livestream auf unserer Plattform: https://live.oval.media/ The live stream will be held in German. Sie können unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen. Spendenbescheinigungen können wir derzeit leider noch nicht ausstellen. Die Bankverbindung ist: Rechtsanwaltsanderkonto/Treuhandkonto: Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich Verwendungszweck “Stiftung Corona-Ausschuss” IBAN: DE09250601801001362605 BIC: HALLDE2HXXX

Quelle: Ovalmedia/You Tube

Lernen vom Untersuchungsausschuss Schweinegrippe – mit Dr. Wolfgang Wodarg: Videos hier Sitzung 1

Die Lage der Menschen in den Pflegeheimen – mit Adelheid von Stösser:

Video hier Sitzung 2

Hier finden Sie alle aufgezeichneten 10 Sitzungen