Bundesverfassungsgericht hat nach drei Jahren entschieden: Schutz der Täter steht über dem Recht der Angehörigen

Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zur Ablehnung der
Verfassungsbeschwerde
vom 27.02.2023

Die Familie von Oury Jalloh geht zum Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte!

18 Jahre nachdem Oury Jalloh rechtswidrig festgenommen und im Dessauer Polizeigewahrsam schwer misshandelt und verbrannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Einstellung aller Ermittlungen in Sachsen-Anhalt nachvollziehbar und somit rechtens und verfassungskonform sei. Damit hat nun auch die höchste Instanz der deutschen Justiz den Mord und das Verbrennen eines Menschen durch Polizeibeamte – entgegen aller Fakten und Beweismittel – negiert und das Opfer selbst zum Täter gemacht.

Die Karlsruher Richterinnen folgen in ihrem formalen Beschluss zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der in höchstem Maße unwissenschaftlichen und einseitigen Argumentationslinie der sachsen-anhaltinischen Ermittlungsbehörden. Diese basiert einerseits uneingeschränkt auf den widersprüchlichen Aussagen und Schutzbehauptungen der Täterinnen aus dem Polizeirevier und stützt sich andererseits auf eine unprofessionelle und selektive Beweismittelerhebung: Von Beginn an haben die zuständigen Staatsanwaltschaften die wichtigsten Fragen nach der Brand- und Todesursache unbeantwortet gelassen. Selbst nach der Weisung des BGH von 2010 wurden die Ermittlungen weiter verschleppt, Aufträge für Gutachten manipuliert und Stellungnahmen der eigenen Expert*innen fehlinterpretiert oder gar ignoriert. .. .. Pressemitteilung als PDF > LINK

.. Auf diesen finalen Ablehnungsbeschluss musste der Bruder von Oury Jalloh, Mamadou Saliou Diallo, über drei Jahre warten – nur um dann erneut schmerzlich feststellen zu müssen, dass es seitens der deutschen Justiz keine Gerechtigkeit für den Mord an seinem Bruder geben darf. Der ungewöhnlich lange Zeitraum für die Entscheidung in einem so bedeutsamen Fall ist völlig inakzeptabel. Fragwürdig sind auch die 3 Monate, die es von der Beschlussfassung am 21.12.2022 bis zur Veröffentlichung am 23.02.2023 gedauert hat. Mit dieser Entscheidung hat sich das Bundesverfassungsgericht selbst an der systematischen Vertuschung und Verschleppung eines offenkundig rassistischen Verbrechens, das darüber hinaus Teil einer Mordserie innerhalb der Dessauer Polizeibehörde ist, beteiligt.

Das ist eine weitere schwere Demütigung des Opfers und seiner Hinterbliebenen. Diese müssen seit über 18 Jahren leiden, während die verantwortlichen Täter*innen frei und ungestraft bleiben dürfen. Die deutsche Justiz hat damit erneut ein wichtiges und höchstrichterliches Signal an die deutsche Polizei gesendet: Ihr könnt weiterhin Menschen erschießen, ersticken, erschlagen oder verbrennen – wir werden euch in jedem noch so offensichtlichen Fall beschützen!

Diese deutschen Zustände können und werden wir niemals akzeptieren. Wir werden unsere unabhängige Aufklärungsarbeit fortsetzen und gleichzeitig die Familie von Oury Jalloh bei ihrem Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen. Der EGMR hat bereits in anderen Fällen betont, dass besonders bei Todesfällen in Gewahrsam eine Pflicht zur nachvollziehbaren Aufklärung der Todesumstände seitens des Staates besteht.

Oury Jalloh – Das war Mord! … und Mord verjährt nicht!

Teilen Sie dies mit:

Ähnliche

Umweltaktivist Peter Emorinken-Donatus wurde mit dem taz-Panter-Publikumspreis 2022 geehrt

Der mit 5000 Euro dotierte taz-Panter Preis wird von der taz Panter Stiftung vergeben – zum dritten Mal in Folge an Menschen, die sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Klimakrise engagieren. Dieses Jahr geht es unter dem Motto „Klima für Gerechtigkeit“ um einen Klimaschutz, der sozial gerecht gestaltet wird.

wp-1668331835358

Der Jury-Preis 2022 wurde am gestrigen Abend in Berlin an Peter Emorinken-Donatus vergeben. Der Geehrte schrieb auf Facebook, er habe den Preis gern stellvertretend für #KenSaroWiwa und die anderen 8 Ogoni-Aktivisten (die sogenannten Ogoni Nine) übernommen, die am 10.11.1995 in Nigeria hingerichtet worden waren, weil sie gegen ökologische Verwüstung ihres Landes durch #Shell protestierten.

Taina Gärtner schreibt ebenfalls auf Facebook: „Peter Donatus hat den taz-Panterpreis gewonnen! Absolut berechtigt nach jahrzehntelangen Kampf auch aus dem Exil heraus gegen Ölmulti Shell, welcher aus dem Nigerdelta das größte Umweltdesaster weltweit geschaffen hat.“

„Peter Emorinken-Donatus hat große Ziele: Er will, dass Umweltverbrechen international als solche anerkannt werden. Mit einigen Rechtsexpert:innen bereitet er gerade eine Klage gegen den Shell-Konzern vor. Der hat in seiner Heimat Nigeria die Lebensgrundlage in ganzen Regionen vernichtet. Emorinken-Donatus will auch erreichen, dass Ökozide als Verbrechen gegen den Frieden international anerkannt werden. Und darüber hinaus will er, dass Umweltverbrechen endlich als Fluchtgrund in die Genfer Flüchtlingskonvention aufgenommen werden.

Seit 1990er Jahren berichtete Donatus regelmäßig über Umweltverbrechen und Korruption in Nigeria. 1995 wurde Ken Saro-Wiwa vom nigerianischen Regime zusammen mit acht weiteren Aktivisten hingerichtet. „Ich kann meine Lebensgeschichte nicht ohne diese Kämpfe schreiben“, sagt Donatus. „Es ist eine Lebensaufgabe.“

In Nigeria organisierte Emorinken-Donatus 1989 einen Generalstreik, wurde inhaftiert, gefoltert – und floh schließlich nach Deutschland. Das hielt ihn nicht davon ab, Kampagnen gegen Shell zu starten, aus dem Exil unterstützte er Opposition und Umweltaktivisten in seiner Heimat – allen voran den Alternativen Nobelpreisträger Ken Saro-Wiwa, der den Widerstand der Ogoni gegen die Ölkonzerne organisierte.

1999 wurde Nigeria demokratisch. International waren seitdem mehrere Klagen gegen Ölkonzerne erfolgreich, Shell musste sich aufgrund des öffentlichen Drucks aus dem Ogoni-Land zurückziehen. „Doch das sind nur Fortschritte im Einzelfall“, sagt Donatus. Nach wie vor versickern in Nigeria jeden Tag riesige Mengen Öl im Boden, durch das Abfackeln von Gas wird die Atmosphäre weiter verseucht. „Wir wollen, dass die massive Zerstörung, der ökologische Vandalismus durch multinationale Konzerne beendet wird.“

Doch wie kann das erreicht werden? Ein wichtiger Schritt wäre, Umweltverbrechen, die die Lebensgrundlagen ganzer Regionen zerstören, auf höchster Ebene zu kriminalisieren. Mit anderen Worten: Ökozide sollen als Verbrechen gegen den Frieden in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aufgenommen werden. 2021 zählte Emorinken-Donatus zu den Grün­de­r:in­nen des Bündnisses Ökozidgesetz, dessen Sprecher er auch ist. Das Bündnis setzt sich dafür ein, dass der Ökozid den gleichen Rang erhält wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

wp-1668330782960

Dass Konzernmanager nach wie vor straffrei davonkommen und Menschen, die ihr Leben vor gravierender Umweltzerstörung retten müssen, sieht Donatus als ein koloniales Erbe an. Aufgewachsen ist Peter Emorinken-Donatus in Nigerias Hauptstadt Lagos, seine Eltern stammen aus dem Nigerdelta – und genau dort haben internationale Ölkonzerne über Jahrzehnte die Umwelt zerstört. Das Land ist übersät mit undichten Pipelines.“ Quelle: Facebook

Zudem ist Emorinken-Donatus eine dekoloniale Perspektive auf die Umweltzerstörung wichtig. „Die Verbrechen werden meist von westlichen Firmen und Regierungen begangen“, sagt er. „Was die Europäer anderen Völkern vor 500 Jahren angetan haben, das haben wir nicht erlebt. Aber wir erleben, was heute passiert: Praktisch alle Regionen, die als Rohstoffreservoir für Europa dienen, sind von Zerstörung betroffen.“

Umweltzerstörung als Fluchtgrund

Und das bringt Emorinken-Donatus direkt zum nächsten Anliegen: Er setzt sich dafür ein, dass Ökozid auch als Fluchtgrund in die Genfer Konvention aufgenommen wird. Kriege seien zwar ein wichtiger Fluchtgrund. „Aber noch mehr Menschen werden durch Umweltzerstörung in die Flucht getrieben. Und wenn sie das Massengrab Mittelmeer überleben, werden sie hier als Wirtschaftsflüchtlinge disqualifiziert.“

Hinzu kommt: Laut UN-Angaben stammen weltweit 90 Prozent der Geflüchteten aus jenen Ländern, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind. Deshalb müsse die UN-Flüchtlingskonvention dringend aktualisiert werden. „Die Genfer Konvention entstand als Reaktion auf einen Weltkrieg, den Deutschland angezettelt hatte. Es ging damals um die Versorgung europäischer Flüchtlinge. Wir“, und damit meint Donatus die Bewohner des Globalen Südens, „wir waren ja gar nicht gemeint.“

Das UN-Umweltprogramm zog 2011 den Schluss, dass Shell und andere Konzerne das rund 1.000 Quadratkilometer große Ogoniland, einen Teil des Deltas, bis zu einer Bodentiefe von fünf Metern verseucht hatten. Das zu sanieren, so damals der Bericht, würde 30 Jahre dauern. Doch bis heute ist das nicht geschehen.

Und was würde Emorinken-Donatus mit dem Preisgeld machen, sollte er gewinnen? „Es wäre eine sehr große Unterstützung“, die seiner Kampagnenarbeit zugute kommen würde, sagte er. Denn diese werde allein durch „private Mittel und Spenden“ finanziert – und letztere fließen derzeit nur spärlich.

Hinweis: Meinen sehr verehrten Leserinnen und Lesern möchte ich einen früheren Beitrag von mir empfehlen, worin Sie mehr über den Menschenrechtsaktivisten und Journalisten Peter Donatus erfahren, welcher sich seit mehr als 30 Jahren mit den Umweltsünden des Shell-Konzerns in Nigeria befasst. Dort können Sie auch eine Videoaufzeichnung von seinem seinerzeit in Dortmund gehaltenen Vortrag sehen.

Den Publikums-Panter-Preis 2022 erhielt die BioBoden Genossenschaft.

Fotos: Via Peter Emorinken-Donatus

Hinweis und Spendenaufruf:

Peter Emorinken-Donatus erinnerte auf der Veranstaltung daran, dass Nigeria von der wohl größten Flutkatastrophe, die das Land je erlebte, heimgesucht wurde. Er beklagte, dass die hiesigen Medien so gut wie keine Notiz davon genommen haben. Er ruft dringend zu Spenden auf:

Sehen Sie eine Aufzeichnung von der Preisverleihung am gestrigen Abend:

Die IALANA zum Jahresende

Als Juristinnen und Juristen wissen wir, dass man erfolgreiche Verhandlungen zwischen Konfliktparteien nur führen kann, wenn man ihre wechselseitigen Interessen kennt und berücksichtigt. Nur so gelangt man zu einem Interessenausgleich. Im Verhältnis zu Russland scheint dies etwas aus dem Blick geraten zu sein. Ansonsten würden wir uns jetzt nicht in einer bedrohlichen Eskalationsspirale befinden, die fast schon an die Kuba-Krise 1962 erinnert. Damals hatten die USA der Sowjetunion mit einem Atom-Krieg gedroht, falls diese nicht die auf Kuba stationierten Atomraketen wieder abziehen würden. Als Gegenleistung für den Abzug der Raketen unmittelbar vor dem amerikanischen Festland handelte die Regierung in Moskau den Abzug der US-amerikanischen Atomwaffen aus Incirlik in der Türkei aus, von denen sie sich ihrerseits bedroht fühlte. Für ein entsprechendes Verhandlungsmoratorium haben sich nun eine Vielzahl ehemaliger deutscher Botschafter und Diplomaten und Militärs in einem gemeinsamen Appell ausgesprochen, darunter Klaus Naumann, der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr und ranghöchste deutsche NATO-General. Da diese eindringlichen Stimmen der Vernunft in der deutschen Presse kaum Gehör gefunden haben, fügen wir den Appell in der Anlage für Sie bei.

Weiterhin beigefügt finden Sie den Appell der IALANA an die alte und die neue Bundesregierung, für den wir über 300 prominente Erstunterzeichner gewinnen konnten und der von über 3000 weiteren Unterzeichnern unterstützt worden ist. Mit diesem Appell zu einem Umdenken in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik und einer Beendigung der nuklearen Teilhabe haben wir gezeigt, dass die IALANA als wichtige Stimme der deutschen Friedensbewegung auch in den Zeiten der COVID 19 Pandemie kampagnenfähig sein kann.

Leider enthält der Koalitionsvertrag der Ampel im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik nur wenig Licht und viel Schatten. Erfreulich ist, dass Deutschland bei den Überprüfungskonferenzen zu dem Atomwaffenverbotsvertrag einen Beobachterstatus einnehmen will. Dies ist allerdings ein sehr kleiner Schritt auf dem noch weiten deutschen Weg zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrags. IALANA Deutschland hat mit dem beigefügten ersten Kommentar zu den Bestimmungen des Atomwaffenverbotsvertrags, der von Prof. Manfred Mohr gemeinsam mit dem Schweizer IALANA Juristen Daniel Rietiker verfasst worden ist, einen wichtigen Beitrag zur Verbreitung des Interesses und des Verständnisses zu dieser wichtigsten Initiative zu nuklearer Abrüstung seit der Unterzeichnung des Nichtverbreitungsvertrags einen fundamentalen Beitrag geleistet.

Enttäuschend ist das Festhalten an der nuklearen Teilhabe und die Entscheidung, die dafür geplante Neuanschaffung von 45 atomwaffenfähigen Jagdflugzeugen, die zum Ende der vergangenen Legislaturperiode lange umstritten war, jetzt umzusetzen. Warum es aus verfassungsrechtlicher und völkerrechtlicher Sicht geboten ist, sich von der nuklearen Teilhabe zu verabschieden, hat unser Vorstandsmitglied Bernd Hahnfeld in dem für Sie beigefügten Papier aktuell zusammengefasst.

Enttäuschend ist ebenfalls, dass die Koalition nun den Weg freimachen will für die Anschaffung bewaffneter Drohnen für die Bundeswehr. Dieser Schritt ist umso mehr abzulehnen, als die New York Times in den letzten Tagen berichtet hat, dass bei den Drohneneinsätzen der USA in Afghanistan, Pakistan und im Nahen Osten eine noch viel größere Zahl unbeteiligter Zivilisten getötet wurde, als bisher angenommen. Es handelt sich dabei ganz offensichtlich um ein strukturelles Einsatzproblem. Von einem gezielten Einsatz gegen feindliche Kombattanten, die das Leben und die Gesundheit unserer Soldaten bedrohen, womit für die Anschaffung bewaffneter Drohnen geworben wird, sind diese realen Erfahrungen mit deren Einsatz weit entfernt.

Auf der Zielgeraden befindet sich das von Gerhard Baisch federführend betreute Buchprojekt, das die IALANA gemeinsam mit der Vereinigung deutscher Wissenschaftler VDW zu dem Thema „Whistleblower Schutz“ bearbeitet. Dabei geht es um eine Evaluierung der Erfahrungen mit der 20-jahrigen Geschichte der Vergabe des Whistleblower Preises. Es wird insbesondere der Frage nachgegangen, wie sich der rechtliche und justizförmige Schutz von Whistleblowern entwickelt hat und welche Auswirkungen sowohl das Whistleblowing als auch die Preisverleihung auf das Leben der Preisträger hatte. Die Preisträger kommen dabei in Interviews selbst zu Wort. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland es versäumt hat, die Whistleblower Schutzrichtlinie der EU fristgemäß in einem Bundesgesetz umzusetzen, wird das Buch auch ein wichtiger Beitrag in der weiteren politischen und gesetzgeberischen Debatte sein.

Liebe Mitglieder und Freundinnen und Freunde der IALANA,

die COVID-19 Pandemie hat wie bei allen anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen auch bei uns dazu geführt, dass wir geplante Veranstaltungen vertagen mussten. Inzwischen nutzen wir jedoch erfolgreich die online-Kommunikation, wie wir mit unserem Webinar zu dem Thema  „Sind Atomwaffen illegal“, das auf großes Interesse gestoßen ist, gezeigt haben. Ebenso hat die Nutzung von Online Meetings dazu geführt, dass wir zwischen den Vorstandssitzungen in einem monatlichen Jour fixe und daneben in noch häufiger tagenden Arbeitsgruppen inzwischen noch intensiver untereinander kommunizieren, als dies vor der Pandemie der Fall war. Diese Kommunikation ist selbstverständlich für alle Mitglieder offen. Klinken Sie sich ein!

Ich möchte Sie an dieser Stelle herzlich darum bitten, uns weiterhin zu unterstützen, unsere Argumente und Expertisen zu verbreiten und uns auch finanziell durch Ihre Spende zu helfen. Sonst können wir solche Projekte wie das Whistleblower Buch und eine dringende Neugestaltung unserer Website, die in Zeiten der Online-Kommunikation noch wichtiger geworden ist, nicht stemmen.

Die aktuelle Eskalation des Konflikts in den Beziehungen zu Russland und China zeigt erneut: Frieden braucht Bewegung und zivilgesellschaftliches Engagement. Denken Sie an Ihre Überweisung an die IALANA! Die Spendenbescheinigung, mit der Sie Ihre Spende steuerlich vermindernd geltend machen können, folgt.

RA Otto Jäckel. Foto C. Stille

Otto Jäckel (Vorsitzender der IALANA). Foto: C. Stille.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien erholsame Feiertage und ein friedliches neues Jahr

Ihr Otto Jäckel

Über die IALANA

Morgen in Berlin und per Livestream: Internationale Pressekonferenz der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Am 7. Januar 2005 verbrannte in einer Dessauer Polizeizelle ein junge Mann aus Sierra Leone namens Oury Jalloh. Der Mann war an Händen und Füssen gefesselt. Er soll die Matratze mit einem Feuerzeug selbst entzündet haben. Schon diese Behauptung ist abenteuerlich. Aber wurde er denn nicht bevor er in die Zelle gebracht wurde durchsucht, wie das gewiss Vorschrift ist? Wie konnte er dennoch ein Feuerzeug in die Zelle bringen? Beziehungsweise: Wer sonst hat es dort platziert?

Am 21. August 2017 erschien ein Kommentar der Journalistin Susan Bonath auf KenFM (heute apolut.) zum Fall:

Vergangene Woche geriet ein Fall mal wieder in die Schlagzeilen, der mich seit 2011 beschäftigt: Der Feuertod von Oury Jalloh im Polizeirevier Dessau. Der an Händen und Füßen gefesselte Asylbewerber verbrannte im Januar 2005 in einer gefliesten Schlichtzelle binnen 20 Minuten bis zur Unkenntlichkeit. Von der feuerfest umhüllten Matratze blieb nur Schutt übrig.“ (…) Weiterlesen hier.

Mouctar Bah lädt für morgen „herzlich zu einer Pressekonferenz ein. „Diese findet morgen am Mittwoch, 3.11.2021 (10-11 Uhr) statt“, schreibt er, „und wir veröffentlichen in Berlin & per Livestream ein neues Gutachten des britischen Brandexperten Iain Peck für eine weitere Aufklärung im Fall meines Freundes Oury Jalloh.
Nachdem sich auch nach unserer Petitionsübergabe an die SPD in Sachsen Anhalt wieder nichts in Richtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses bewegt hat (Schande!) und die Politik weiter mauert, haben wir von der Initiative Oury Jalloh e.V. die Dinge erneut selbst in die Hand genommen.“

Weiter heißt es in der Einladung:Mehr als 16 Jahre nach der Tat ist es gelungen, den Brandverlauf und den Tatort zu rekonstruieren. Daraus ergeben sich grundlegend neue Erkenntnisse zum tatsächlichen Tathergang, die mit Hilfe einer professionellen Visualisierung des gesellschaftskritischen Filmemachers Mario Pfeifer sichtbar gemacht werden.“

Neue Erkenntnisse im Fall Oury Jalloh:

Originalgetreue Rekonstruktion des Tatortes Zelle 5 / Polizeirevier Dessau.

Wann:  

Mittwoch, 3.11.2021: 10 – 11 Uhr

Ort:

Galerie KOW, Lindenstraße 35, 10969 Berlin (U-Bhf Kochstraße)
Für eine Teilnahme vor Ort Bitte um Anmeldung per Mail bis zum 2.11.2021:   initiative-ouryjalloh@so36.net

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Plätze am Veranstaltungsort leider sehr limitiert. Deshalb werden wir die Pressekonferenz per LIVESTREAM übertragen: Den Livestream findet Ihr auf unserer Homepage: https://initiativeouryjalloh.wordpress.com/ 

Bitte gebt die Info es an Freund*innen und Bekannte und vor Allem Journalist*innen weiter.

Herzliche Grüße,
Euer Mouctar“

Quelle: Pressemitteilung Initiative Oury Jalloh

Hier ein Trailer zur Pressekonferenz: 

Mouctar Bah, Freund von Oury Jalloh. Foto: Claus Stille

Stiftung Corona-Ausschuss Pressekonferenz

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben die Stiftung Corona-Ausschuss ins Leben gerufen. Sie wird untersuchen, warum Bundes- und Landesregierungen beispiellose Beschränkungen verhängt haben und welche Folgen diese für die Menschen haben. Die Stiftung fördert zudem wissenschaftliche Studien auf diesem Gebiet. Der Ausschuss wird unverzüglich seine Arbeit in Berlin aufnehmen. Der Ausschuss wird geleitet von den Rechtsanwältinnen Antonia Fischer und Viviane Fischer sowie den Rechtsanwälten Dr. Reiner Füllmich und Dr. Justus Hoffmann.

Begleitende Experten aus Wissenschaft und Praxis sind u.a. der Forensiker Prof. Pasquale Mario Bacco, der Psychiater und Psychoanalytiker Dr. Hans-Joachim Maaz, die Pflegeexpertin Adelheid von Stösser, der experimentelle Immunologe Prof. emeritus Peter Capel, der klinische Psychologe Prof. Dr. Harald Walach. Der durch seine Arbeit im Schweinegrippe-Untersuchungsausschuss bekannte Dr. Wolfgang Wodarg (ehemaliger Amtsarzt, MdB, Pneumologe und Gesundheitswissenschaftler) wird die Arbeit des Ausschusses unterstützen. Auf der Pressekonferenz werden die Stiftung, die handelnden Personen sowie der Themen- und Zeitplan des Ausschusses vorgestellt und Fragen beantwortet. Erfharen Sie mehr über den Ausschuss: https://corona-ausschuss.de/ Verfolgen Sie den Livestream auf unserer Plattform: https://live.oval.media/ The live stream will be held in German. Sie können unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen. Spendenbescheinigungen können wir derzeit leider noch nicht ausstellen. Die Bankverbindung ist: Rechtsanwaltsanderkonto/Treuhandkonto: Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich Verwendungszweck “Stiftung Corona-Ausschuss” IBAN: DE09250601801001362605 BIC: HALLDE2HXXX

Quelle: Ovalmedia/You Tube

Lernen vom Untersuchungsausschuss Schweinegrippe – mit Dr. Wolfgang Wodarg: Videos hier Sitzung 1

Die Lage der Menschen in den Pflegeheimen – mit Adelheid von Stösser:

Video hier Sitzung 2

Hier finden Sie alle aufgezeichneten 10 Sitzungen

Das Oberlandesgericht München gab endlich die Urteilsbegründung im NSU-Prozess ab. Neben der Stellungnahme der Nebenklage gab die Witwe eines NSU-Opfers, Elif Kubaşık, eine Erklärung ab: „Das ist kein gerechtes Urteil“

Das Oberlandesgericht (OLG) München gab seine mit Spannung erwartete Urteilsbegründung ab – sie umfassst genau 3025 Seiten, wie das Gericht mitteilte. Nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe haben die Prozessbeteiligten, die Revision eingelegt haben, einen Monat Zeit, um diese zu begründen. Dann muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil überprüfen.

Neben der Stellungnahme der Nebenklage im NSU-Prozess gibt es auch noch die Erklärung von Elif Kubaşık, die Verbreitung verdient:

Erklärung von Elif Kubaşık, der Witwe des am 4. April 2006 in Dortmund ermordeten Mehmet Kubaşık, zum Urteil des Oberlandesgerichts München

Gedenken am Dortmunder Mahnmal für die vom NSU ermordeten Menschen (3. v. r.) Elif Kubaşık. Neben ihr links der Dortmunder OB Ullrich Sierau. Foto (Archiv): C. Stille

Das ist kein gerechtes Urteil

Immer wieder bin ich nach München ins Gericht gekommen, ich habe als Zeugin ausgesagt, obwohl es mir unendlich schwerfiel. Aber ich schuldete dies Mehmet. Für ihn, für uns, für unsere Kinder habe ich gekämpft.

Ich hatte so viele Fragen: Wie konnte eine bewaffnete Gruppe über Jahre hinweg faschistische Morde und Anschläge in Deutschland begehen? Warum wurden sie nicht gestoppt? Was wusste der Staat davon? Bevor Mehmet ermordet wurde, hatten sie schon sieben andere Menschen umgebracht.

Ich fragte mich, wie groß diese Gruppe war. Das waren doch nicht nur diese drei. Gehörten zu der Gruppe Nazis aus Dortmund? Liefen die Helfer dieser Mörder vielleicht in einer der vielen Nazidemonstrationen mit, die auch an unserem Haus vorbei ziehen? Man muss kein hoher Polizist sein, um zu sehen, wie gefährlich sie sind, wie viel Hass sie haben.

Um Antworten auf diese Fragen zu erhalten, bin ich zum Gericht gekommen.

Und ich wollte ein gerechtes Urteil.

Aber dann kam der Tag, als Sie als Gericht das Urteil gesprochen haben.

Dieser Tag hat sich bei mir eingebrannt. Ich konnte es nicht vergessen, mit welcher Unbarmherzigkeit Sie versucht haben Ismail Yozgat, der seinen Sohn verloren hat, während des Urteils zum Schweigen zu bringen. Dabei klagte er nur aus Schmerz.

Ich habe nicht verstanden, warum wir Ihnen kein Wort wert waren, warum Sie nicht mehr als die Anzahl der Schüsse erwähnten, mit denen Mehmet ermordet worden ist. Sie hatten mich doch sogar im Zeugenstand gefragt, was er für eine Persönlichkeit gewesen war, was der Mord bei uns angerichtet hat.

Ich habe nicht verstanden, warum Sie unsere Fragen nicht wenigstens in Ihrem Urteil erwähnt haben. Warum hatten Sie nicht einmal genug Respekt, uns zu erklären, warum diese Fragen in Ihrem Verfahren und in Ihrem Urteil keinen Platz hatten?

Ich konnte dies nicht ertragen. Noch während Sie kalt das Urteil vorlasen, habe ich den Saal verlassen. Wahrscheinlich haben Sie nicht einmal das bemerkt.

Jetzt haben Sie viel Zeit verstreichen lassen, bis Sie uns das Urteil geschickt haben. Das Urteil ist sehr lang. Aber warum haben Sie dann nicht wenigstens aufgeschrieben, wonach Sie uns gefragt haben, was Sie von all den Zeugen, von uns und allen anderen gehört haben, was diese Morde mit uns und unseren Familien angerichtet haben? Warum haben Sie nicht das aufgeschrieben, was herausgekommen ist über die vielen Helfer dieser Gruppe, was herausgekommen ist darüber, wer alles über diese drei Leute Bescheid wusste, wie nah der Staat ihnen war? Warum haben Sie nicht aufgeschrieben, dass man nicht die ganze Wahrheit finden kann, wenn Akten zerstört werden, wenn Zeugen lügen.

Die Gerechtigkeit, die ich uns gegenüber erhofft hatte, hat das Urteil nicht gebracht. Es ist, als ob Mehmet nur eine Nummer für Sie gewesen ist, als ob es unsere Fragen nicht gegeben hätte.

Blumen am Gedenkstein für den ermordeten Mehmet Kubaşık. Fotos (3): C. Stille

Wir wollten nichts Unmögliches. Wir wollten, dass Sie uns ernsthaft zuhören, uns, die schon vor allen andere ahnten, dass hinter den Morden Nazis stecken. Wir wollten, dass Sie Ihre Pflicht tun. Dass Sie untersuchen, was geschehen ist, dass Sie aufschreiben, was gesagt worden ist.

Die Hoffnung, Antworten zu erhalten, habe ich trotz allem und trotz Ihnen nicht ganz aufgegeben. Es gibt zu viele Menschen, die bis heute nicht loslassen, die für uns und für die ganze Gesellschaft um die Wahrheit kämpfen, die dafür sorgen, dass Mehmet und all die anderen Opfer nicht vergessen werden. Ihnen gilt meine Dankbarkeit.

Dortmund, 30.04.2020

Hinweis: Ältere Beiträge von mir zum NSU-Komplex finden Sie hier, hier, hier und hier.

Mit Mord bedrohter Anwalt erhält nach 3 [sic!] Jahren „Ermittlung“ gegen einen rechtsradikalen Straftäter eine empörende Mitteilung: Morddrohung sei keine „erhebliche Staftat“

Da wird im Jahre 2017 jemand wegen seiner Äußerungen in einem Video unverblümt mit dem Tode bedroht – was vom Betroffenen angezeigt wurde – und nach drei Jahren „Ermittlung“ kommt ein ernüchterndes Schreiben von der Staatsanwaltschaft. Empörend!

Der Betroffene ist Rechtsanwalt Dr. Rolf Geffken. Auf Facebook schreibt er am 27. April 2020 dazu:

„Die Hamburger Staatsanwaltschaft „ermittelt“ 3 (!!!) Jahre ohne Ergebnis gegen einen rechtsradikalen Straftäter wegen einer MORDDROHUNG, obwohl das Foto des Täters bekannt ist. Morddrohung sei aber keine „erhebliche Straftat“. Deshalb sei keine öffentliche Fahndung erfolgt. Im übrigen hat die zuständige Dezernentin die Verfahrenseinstellung dem Opfer „offenbar versehentlich“ nicht mitgeteilt. WOHLGEMERKT: Das ist nicht die #politische #Weimarer #Justiz die s o arbeitet. Das ist die JUSTIZ DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG unter einem rot-grünen Senat die s o mit rechtsradikaler Hasskriminalität „umgeht“. Eine Schande ! Was tut der Justizsenator ?

Wenn ich nach 3 Jahren „Geduld“ nicht nachgefragt hätte würden sie in 10 Jahren noch „ermitteln“ obs was gibt….“

Migration, Flucht & Asylrecht – Dr. Rolf Geffken zu den besorgten Bürgern

Geffkens Videostatement das den Nazi so aufgeregt hat:

Um diese Sache ging es:

„Wegen des bei weltnetz.tv erschienenen und bei youtube veröffentlichten Videos „Migration, Flucht & Asylrecht – Zu besorgten Bürgern“ erhielt der seit vielen Jahren nicht nur im Arbeitsrecht sondern auch im Ausländerrecht tätige Anwalt Dr. Rolf Geffken jetzt massive und kaum verhüllte Morddrohungen offensichtlich rechtsradikaler Internetnutzer. Strafanzeige wurde erstattet. Die Staatsanwaltschaft Hamburg ist mit der Angelegenheit befaßt.

Screenshot der Kommentare.

Unter dem Pseudonym „Mokarasss1“ droht der Täter „Jeder, der sich gegen sein Eigen ausspricht verdient den Strick. Nicht mehr und nicht weniger. Und ja ich spreche vom Tode!“ Und schließlich: „So etwas wie du wird aufgehängt. Schuldig der Beihilfe zum Völkermord!“

Der Anwalt hatte sich in dem Video vor allem an jene „besorgten Bürger“ gewandt, vor deren eigener Tür es gar keine Ausländer gäbe, die aber trotzdem „vor den vielen Ausländern“ Angst hätten. Dieser vor allem für Ostdeutschland kennzeichnende Tatbestand sei historisch und international einmalig und Grund genug, einmal über die Ursachen bloß „gefühlter“ statt  r e a l e r  Flüchtlingsströme nachzudenken. Doch war dies für die rechtsradikalen Nutzer des Mediums offenbar zu viel.

Der Anwalt erhält vor allem wegen seiner bei youtube und weltnetz.tv veröffentlichten Beiträge und Ratschläge zum Arbeitsrecht viel Zuspruch von Internetnutzern. Es ist das erste Mal, dass er sich in einem Video nun grundsätzlich zum Thema Ausländerfeindlichkeit geäußert hat.“

„Ich werde mich von der Ausübung meiner Grundrechte weder durch Beleidigungen noch Drohungen noch Mordankündigungen abhalten lassen. Im Gegenteil: Diese Art der Drohungen zeigt wes Geistes Kind  d i e s e  Art angeblich besorgter Bürger ist.“

Dr. Rolf Geffken
19.10.2017

Quelle: Weltnetz.TV

Möge sich jede/r seine eigenen Gedanken zu diesem Fall machen.

Julian Assange braucht dringend medizinische Hilfe – Aus dringlichen Gründen: Ankündigung von Veranstaltungen zur Assange-Affäre

Affäre deshalb, weil es keinen „Fall“ gibt, sondern nur noch Verdächtigungen der Spionage gegen den Wikileaks-Gründer, die im Kern aber Journalismus betreffen. Dringlich, weil gestern ein Offener Brief von 60 Medizinern durch die Presse ging, der erneut beschreibt, dass Julian Assange sich im Hochsicherheitsgefängnis in London in Lebensgefahr befindet. Hier der Offene Brief auf Englisch. Nachfolgend eine Übersicht von Moritz Müller zu den Informations- und Unterstützungsveranstaltungen zur Assange-Affäre.

Am Mittwoch, den 27. November, finden in Berlin zwei Veranstaltungen statt, organisiert von der Partei Die Linke und Candles4Assange. Am Brandenburger Tor von 12 bis 13 Uhr werden unter anderem zugegen sein:

  • Dietmar Bartsch, MdB, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
  • Sahra Wagenknecht, MdB
  • Nils Melzer, UN-Sonderberichterstatter zum Thema Folter
  • Kristinn Hrafnsson, Chefredakteur Wikileaks
  • John Shipton, Vater von Julian Assange
  • Davide Dormino, Künstler
  • Patrick Bradatsch, Candles4Assange

Für die Veranstaltung am Abend im Deutschen Bundestag, auf die wir in der letzten Woche auch schon hingewiesen haben, kann man sich leider nicht mehr anmelden.

Am Freitag, den 29. November, findet in der Uni Köln die folgende Veranstaltung statt:

Keine Auslieferung von Julian Assange an die USA!
Free the press, stop the war!
Diskussionsveranstaltung anlässlich der Inhaftierung und drohenden Auslieferung des Wikileaksgründers Julian Assange an die USA
Freitag, 29. November 2019, um 18:30 Uhr
mit John Shipton (Vater von Julian Assange)
und Sevim Dağdelen (MdB, Die Linke)
in Hörsaal A1 im Hörsaalgebäude am Albertus-Magnus-Platz, Universität Köln

Eine Veranstaltung von: Wendepunkt – Sozialisten und weitere Aktive an der Uni Köln, DFG-VK Köln, Kölner Friedensforum, Luther Kirche Evangelische Gemeinde Köln, Aufstehen Ortsgruppe Köln, Aufstehen Trägerverein NRW. e.V., DIDF-Köln, Die Linke.SDS Köln, Die Linke Kreisverband Köln und last but not least, NachDenkSeiten Gesprächskreis Düsseldorf

Und ganz zuletzt noch eine Veranstaltung am Donnerstag, 28. November, für die, die im Moment gerade in der britischen Hauptstadt weilen, mit u.a.: Mark Curtis, Lisa Longstaff, Stefania Maurizi, Prof. Nils Melzer, Craig Murray und John Pilger.

Freiheit und angemessene medizinische Behandlung für Julian Assange!

Quelle: NachDenkSeiten

Update (6. Februar 2020):

BPK: Appell zur Freilassung des Whistleblowers Julian Assange aus britischer Auslieferungshaft

Gastbeitrag von Dr. Rolf Geffken: Trotz Putin? Russisches Arbeitsrecht scheut keinen Vergleich

Erste Ergebnisse eines Forschungsaufenthalts in Kaliningrad (von Dr. Rolf Geffken):

Die hiesige mediale Berichterstattung zu Rußland ist voller Vorurteile und Pauschalierungen. Schon das Wort „Putin“ löst bei den meisten Menschen negative Assoziationen aus. Wir wollen zum Abbau solcher Vorurteile beitragen. Der Autor des Buches „Umgang mit dem Arbeitsrecht“ Dr. Rolf Geffken, fasst im Folgenden die wesentlichen Ergebnisse eines soeben durchgeführten Forschungsaufenthaltes in Russland zum aktuellen russischen Arbeitsrecht (auch unter Berücksichtigung früherer Forschungsaufenthalte in China und den Philippinen) zusammen und hebt die Bedeutung von Rechtsvergleichen für den Rechtsfortschritt im Interesse der Arbeitnehmer hervor. In einem gesonderten Bericht wird er auf seine durchweg positiven menschlichen Erfahrungen bei seinem Besuch in Kaliningrad eingehen und dabei insbesondere die Forderung nach einer Wiederaufnahme der Eisenbahnverbindung von Berlin nach Kaliningrad, erheben.

Hierzulande haben sich die meisten Zeitgenossen an alle möglichen oder fast unmöglichen neoliberalen Deformationen des Arbeitsrechts gewöhnt. Ob es um die Reduzierung des Kündigungsschutzes, die Existenz der Leiharbeit, um die weitreichenden Möglichkeiten zur Versetzung eines Arbeitnehmers oder um die Anordnung von Überstunden geht: Die meisten haben sich an das „geltende Recht“ gewöhnt und ihre Berater und Prozessvertreter tun ein Übriges, um weiteren (politischen) Erkenntnisgewinn aus diesem Mangel zu vermeiden: „Das ist halt so. Da kann man nichts machen. Das ist Gesetz“. In dieser Situation ist es für jeden, der bereit ist, über den Tellerrand zu schauen, von Interesse, die jeweilige Rechtslage in einem anderen Land kennenzulernen. Rechtsvergleiche offenbaren schnell: Nichts ist in Stein gemeißelt. Nichts ist selbstverständlich. Nichts ist „gottgewollt“ so und nicht anders. Solche Erkenntnisse gewinnt man nicht nur, wenn man die Rechtslage in Deutschland mit der Lage etwa in Belgien oder Frankreich vergleicht sondern vor allem auch dann, wenn man sich quasi exotische Rechtsordnungen heraussucht, so zum Beispiel das Arbeitsrecht in Russland. Hier einige Beispiele, die dem Autor erst jünst wieder bei einem Besuch in Rußland begegneten:

1. Kündigungen sind in Russland nur unter den im Gesetz klar genannten Voraussetzungen möglich. Eine Kleinbetriebsklausel, die unbegrenzt Kündigungen für kleinere Betriebe ermöglicht, gibt es ebenso wenig wie Namenslisten, die die Entlassung von Beschäftigten pauschal erleichtern.

2. Versetzungen sind praktisch nur mit Zustimmung der Betroffenen möglich, während sie in Deutschland im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers fast unbegrenzt möglich sind (es sei denn ein Betriebsrat verweigert die Zustimmung).

3. Auch Befristungen sind nach dem russischen Arbeitsrecht fast nur mit Zustimmung der Beschäftigten möglich. Zulässig sind sie nur in Ausnahmefällen, während in Deutschland in den letzten 40 Jahren zum einen die sog. Sachgründe für die Befristung erheblich erweitert wurden und sogar die sachgrundlose Befristung erleichtert wurde. Auch befristete Arbeitsverhältnisse müssen gekündigt werden. In Deutschland laufen Sie einfach aus.

4. Die Arbeitszeit ist einheitlich auf 40 Std wöchentlich festgelegt (Art. 91 Russ ArbGB). Es gibt einige wenige branchenbezogene Ausnahmen. Arbeitszeitkonten sind unbekannt. Überstunden können nur in gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmefällen angeordnet werden. Zudem sind sie stets mit dem 1,5 fachen des Normallohns zu vergüten, während es in Deutschland neben tarifvertraglichen Zuschlägen gesetzliche Zuschläge nur bei der Nachtarbeit, nicht aber bei einfachen Überstunden gibt.

5.“Freie Dienstverträge“ werden im Falle der Eingliederung der Betroffenen in den Betrieb unter geringen Voraussetzungen in Arbeitsverträge umgedeutet, so dass es zu einer erleichterten Anwendung des Arbeitsrechts kommt und zur Verhinderung von Scheinselbständigkeit.

6. Im ganzen russischen Arbeitsrecht – und nicht nur wie in Deutschland im Verhältnis zu Tarifverträgen – gilt das Günstigkeitsprinzip. Eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung g i l t, egal in welchem Bereich.

7. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens drei Tage nach Arbeitsaufnahme einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszustellen. Eine ähnliche Regelung gibt es in Deutschland zwar mit dem Nachweisgesetz. Hier muss aber der Arbeitnehmer initiativ werden, was er oft unterlässt und weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung haben in Deutschland bislang eine Beweislastumkehr für den Arbeitnehmer geschaffen.

8. Die Gewerkschaften haben ein Initiativrecht im Rahmen der Gesetzgebung und können im nationalen Parlament wie auch in den Parlamenten der Regionen eigene Gesetzesvorschläge einbringen. Ein in Deutschland absolut unbekanntes Recht.

9. Es gibt zwar keine Betriebsräte, die Rechte der Gewerkschaften im Betrieb gehen aber wesentlich weiter als in Deutschland. So haben die Gewerkschaften eine öffentlichrechtliche Kontrollbefugnisse in Bezug auf zahlreiche Betriebsinterna, wie zum Beispiel auch in Bezug auf die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen. Den Vollzug dieses Informationsrechts können Sie selbst durchsetzen, was in Deutschland dem Betriebsrat verwehrt ist (in Deutschland müsste der Betriebsrat sein Informationsrecht mühsam über das Arbeitsgericht durchsetzen).

10. Schließlich und letztlich wird das gesamte Arbeitsrecht von staatlichen Arbeitsbehörden überwacht. In Deutschland gibt es allenfalls Ämter zur Kontrolle der Arbeitssicherheit und den Zoll zur Kontrolle des Mindestlohnes. Eine allgemeine Arbeitsinspektion wie etwa auch in Frankreich gibt es n i c h t. Anmerkung: Natürlich wäre es in Deutschland auch nicht denkbar, dass etwa die staatliche Arbeitsinspektion eigene Räume im örtlichen Gewerkschaftshaus (!) gemietet hat (wie der Autor bei seinem Besuch in Kaliningrad Anfang August 2019 feststellen konnte).

 

Natürlich kommt nun der Einwand: „Ja, aber wie sieht die Realität aus ?“ Ja, wie sieht die Realität aus ? Wie sieht sie in Deutschland aus ? Es wäre ja nicht verwunderlich, wenn das deutsche Arbeitsrecht angesichts einer vielfältigen neoliberalen Zerstörung wenigstens 1:1 vollzogen wäre. Zu viel verlangt wäre es sicher n i c h t. Aber weit gefehlt: Auch das arbeitgeberfreundliche deutsche Arbeitsrecht ist schlecht und mangelhaft vollzogen. Nehmen wir nur das Betriebsverfassungsgesetz, das für alle Betriebe von Beschäftigten gilt, aber tatsächlich nur in maximal 40 % der betriebsratsfähigen Betriebe vollzogen ist. Schon deshalb ist der o.g. Einwand mit der angeblich „anderen Wirklichkeit“ falsch und irreführend. Er ist meist nur dem Vorurteil geschuldet, dass man sich „das alles nicht vorstellen“ könne oder „nicht glaube“. Das mag sein und verwundert den Autor wenig, ist aber weder ein wissenschaftlicher noch ein politischer Einwand. Es geht deshalb auch tatsächlich um etwas anderes:

* Das Arbeitsrecht ist (nicht nur sein Vollzug) Ergebnis eines bestimmten Kräfteverhältnisses zwischen Arbeit und Kapital u n d zwischen den Gewerkschaften und dem jeweiligen Staat. Es drückt also unabhängig von seiner Wirksamkeit sehr viel zum Beispiel über die Stärke der Gewerkschaften zum Zeitpunkt seines Zustandekommens aus. So besteht etwa nach deutschem Arbeitsrecht k e i n Grundsatz, dass Arbeitsrechte „im Zweifel“ immer zugunsten der Arbeitnehmer auszulegen seien. Wohl aber exisitiert dieser nach dem philippinischen Arbeitsrecht. Die Vorsitzende der Verfassungskommission, die diesen Grundsatz festlegte, war eine Krankenschwester, die dort im Namen der Gewerkschaften dieses Prinzip im Nachgang zur sog. Aquino-Revolution verfocht. Das Recht war also unmittelbar Ergebnis einer politischen Revolution. Als die Koalitionsfreiheit im Grundgesetz in Deutschland verankert wurde, waren die Gewerkschaften noch eine schlagkräftige und kampffähige Massenorganisation. Umgekehrt: Das Arbeitsrecht von Hongkong spiegelt heute noch den neokolonialen Geist des englischen Zivilrechts und die Schwäche der Hongkonger Gewerkschaften wieder3. Trotz einer angeblichen „Demokratiebewegung“ spiegelt sich in ihm k e i n Kampf um bessere Arbeitsbedingungen wieder.

* Ein „nicht vollzogenes Arbeitsrecht“ drängt auf Umsetzung. Nicht etwa bloss begrifflich oder aufgrund irgendeines geheimen juristischen Automatismus sondern weil Arbeitnehmer ihre Rechte meist nicht einfach freiwillig aufgeben sondern ihre Durchsetzung verlangen. Als die chinesische Regierung nach langer öffentlicher Diskussion mehr Arbeitnehmerrechte im neuen Arbeitsvertragsgesetz von 2008 verankern ließ, hoffte sie, damit die umfangreiche Streikbewegung im Lande eindämmen zu können. Doch es kam anders: Da die staatlichen Kontrollbehörden gegen die Verletzungen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen durch Arbeitgeber nicht konsequent genug einschritten, nahmen die Arbeiter ihre Rechte s e l b s t in die Hand und riefen Streiks aus, gerade u m ihr Recht durchzusetzen. Das nicht vollzogene Arbeitsrecht erwies sich also gerade als Motor des kollektiven Kampfes um bessere Arbeitsbedingungen und nicht etwa als deren Ersatz. Auch dies zeigt, dass es für irgendeine Art der Relativierung eines ungewöhnlichen Arbeitsrechts angesichts einer „anderen Realität“ keinen Grund gibt. Im Gegenteil: Jeder Rechtsfortschritt bringt die Arbeiterklasse weiter, egal ob in Russland, in China, in Belgien oder in Philippinen. Man muss aber diese Rechtsfortschritte zur Kenntnis nehmen und weiter verbreiten, gerade in einem Land wie Deutschland, in dem inzwischen nahezu jeder Rechtsfortschritt vom Mantel des Neoliberalismus zugedeckt wurde. Offensichtlich aus eben diesem Grund warnte auch die Unternehmensberatung Rödl und Partner davor, dass das Arbeitsrecht Russlands „immer noch z u formal“ und zu wenig flexibel sei, während die Europäische Handelskammer in die Debatte über das chinesische Arbeitsvertragsgesetz 2008 durch eine Intervention im Nationalen Volkskongress sich gegen angeblich zu hohe Abfindungszahlungen der Arbeitgeber im Falle von Kündigungen wehrte…

Man sieht also: Auch die Kapitalseite ist sich der „Gefahr“ eines eher an den Interessen der Beschäftigten orientierten Arbeitsrechts sehr wohl bewusst und zwar gänzlich unabhängig von der Frage, inwieweit es jeweils vollzogen und durchgesetzt ist. Deshalb ist die Relativierung weiterreichender Regelungen in anderen nationalen Rechtsordnungen töricht, unpolitisch und letztlich undialektisch. Gewerkschaften, Betroffene, Betriebsräte und Rechtsvertreter sollten sie vielmehr für ihren eigenen Kampf und ihre eigene Interessenvertretung nutzen.

 

Dr. Rolf Geffken 15.8.2019

Anmerkung Claus Stille: Mein Dank gilt Herrn Dr. Rolf Geffken für die freundliche Überlassung seines auf Rat&Tat veröffentlichten Textes.

 

Für Interessierte das ergänzende Video bei youtube. Dort kann man den Kanal des Verfassers übrigens kostenlos abbonnieren:

 

Ausstellung „Justiz und NS-Zeit“ in Dortmund eröffnet. NRW-Justizminister Biesenbach: Mahnendes Gedenken unerlässlich, lebhafte Erinnerungskultur nötig

Begrüßung durch den Leitenden Oberstaatsanwalt Schmerfeld-Tophof der Staatsanwaltschaft Dortmund. Fotos: C. Stille

Der Leitende Oberstaatsanwalt Volker Schmerfeld-Tophof der Staatsanwaltschaft Dortmund hieß vergangenen Montag anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „Justiz und NS-Zeit“ VertreterInnen der Justiz, Bürgermeister Manfred Sauer, der Bezirksregierung Arnsberg, der Polizei, der Bundeswehr und der Religionsgemeinschaften herzlich willkommen. Sinn und Zweck dieser Ausstellung sei, so Schmerfeld-Tophof, „die Erinnerung wachzurufen“. Junge Leute mögen sich sagen, dass sei doch Geschichte und habe mit ihnen nichts zu tun. Gerade aber in Zeiten, da „der Antisemitismus in Jahrhunderte gepflegter Manier“ wieder auflebe und in den in Europa und angrenzender Staaten rechtspopulistische Bewegungen und autokratisch geführte Regierungen die Unabhängigkeit der Justiz nicht nur infrage stellen, sondern teilweise bereits beseitigt haben“, müsse besonderes Augenmerk – mit einem Blick zurück in die Geschichte – auf diese bedenkliche Entwicklung gelegt werden.

Bereits 30 Schulklassen haben ihr Interesse an der Ausstellung angemeldet

NRW-Justizminister Peter Biesenbach stellte in seinem Grußwort die sachgerechte Aufarbeitung des Themas „Justiz und Nationalsozialismus“ besonders heraus. Er befand ein mahnendes Gedenken als unerlässlich. Der Minister wünschte der Ausstellung viele Besucher. Bereits 30 Schulklassen haben ihr Interesse an der Ausstellung angemeldet. Oberstaatsanwalt Andreas Brendels auf der Eröffnungsveranstaltung geäußerter Appell: Alle sind aufgerufen, zu verhindern, dass so etwas – wie das von den Nazis angerichtete Leid – noch einmal möglich wird. Er forderte eine lebhafte Erinnerungskultur.

Justizminister Biesenbach: Selbst im rot geprägten Dortmund hatte sich nur wenige Wochen nach Hitlers Regierungsantritt der Einfluss des NS-Regimes gefestigt

NRW-Justizminister Peter Biesenbach.

Der Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, Peter Biesenbach, MdL, erinnerte in seinem Grußwort daran, dass nicht nur schon am 8. März 1933 vor mehreren begeisterten Menschen die Hakenkreuzflagge am Dortmund Rathaus gehisst worden, sondern auch erstmals am Dortmunder Landgericht zu sehen gewesen war. So sei der Zuspruch der Dortmunder Justiz zum NS-Staat auch nach außen deutlich geworden. Kurze Zeit später, am 20. April 1933, habe die Stadt Dortmund Adolf Hitler das Ehrenbürgerrecht als Geburtstagsgeschenk verliehen. Im selben Jahr sei auf dem großen Hansaplatz eine öffentliche Bücherverbrennung inszeniert worden, „der besonders Werke aus der hiesigen Stadt- und Landesbibliothek zum Opfer fielen“. Biesenbach weiter: „Diese Geschehnisse sind ein unverkennbarer Beleg dafür, dass das NS-Regime selbst im damals traditionell rot geprägten Dortmund wenige Wochen nach dem Regierungsantritt Hitlers seinen Einfluss gefestigt hatte.“

Sachgerechte Aufarbeitung des Themas „Justiz und Nationalsozialismus“ sowie ein mahnendes Gedenken sind unerlässlich, befand Peter Biesenbach

Einer der traurigsten Höhepunkte des Wirkens der Nationalsozialisten in Dortmund sei die Deportierung von mehreren tausend Dortmunder Bürgerinnen und Bürgern, vor allem jüdischen Glaubens, gewesen, von denen mindestens 2200 in den Ghettos und den Konzentrationslagern umkamen.

Ein Blick auf die Justiz in Dortmund in Zeiten des Nationalsozialismus offenbare nach wie vor Erschreckendes. Eine berüchtigte Anordnung des kommissarischen Justizministers Preußen Hanns Kerrl hin wurde auch bald in Dortmund umgesetzt. Demnach hatten jüdische Richter, Staatsanwälte und Beamte ihre Beurlaubung zu beantragen. Wer dem nicht Folge leistete – das betraf auch Rechtsanwälte – sollte fortan kein Zugang mehr zu den Gerichten erhalten.

Eine menschenverachtende Justiz habe ihren Lauf auch in Dortmund genommen. Beispielsweise seien durch ein eingerichtetes Erbgesundheitsgericht im Zeitraum von 1934 bis 1945 zirka 3500 Menschen von der Anordnung der Unfruchtbarmachung betroffen worden. Die Sterilisationen aufgrund von „angeborenem Schwachsinn“ seien in den Städtischen Krankenanstalten Dortmunds vorgenommen worden.

Auch in Dortmund sei ein Sondergericht eingerichtet worden. Es habe in der Zeit von 1933 bis 1945 allein 181 Todesurteile gefällt. Das erste politisch motivierte Todesurteil sei bereits im Dezember 1933 verfügt worden. „Der vorsitzende Richter Ernst Eckardt war der blutigste der Dortmunder Richter“, so Justizminister Biesenbach: „Er war an mindestens 61 Todesurteilen beteiligt.“

In Dortmunder Haftanstalt „Lübecker Hof“, auch daran erinnerte Biesenbach, sei sogar im Jahre 1943 eine eigene Richtstätte installiert worden. Mehr als 300 Menschen seien dort hingerichtet worden.

„Gerade mit Blick auf die schrecklichen Entwicklungen in den Justizeinrichtungen in Dortmund während der NS-Zeit“ merkte Minister Biesenbach an, „erscheinen mir eine sachgerechte Aufarbeitung des Themas „Justiz und Nationalsozialismus“ sowie ein mahnendes Gedenken als unerlässlich.“

Diesem Ziel diene die am Montag eröffnete Ausstellung. Als bedenklich bezeichnete Biesenbach die schauerliche Tatsache, dass damals neunzig Prozent der deutschen Juristen hinter dem NS-Staat gestanden hätten. Er wünsche sich heutzutage nicht nur von den jungen Juristen, sondern von allen, dass die Verfassung geschützt werde. In der Lage seien sie dazu. So etwas wie zur NS-Zeit sei heute nicht möglich, meinte der Minister.

Rechtsdezernent Norbert Dahmen: Dortmund ist keine Stadt des Extremismus. Dortmund ist eine Stadt des Widerstands gegen Extremismus

In Vertretung des verhindert gewesenen Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund, Ullrich Sierau, richtete der Rechtsdezernent der Stadt, Norbert Dahmen, das Wort an die Gäste. Er machte klar, dass die Stadt Dortmund Wert darauf lege, „weltoffen und vielfältig“ zu sein. Abermals sei das durch

Der Dortmunder Rechtsdezernent Norbert Dahmen.

das kürzlich ausgerichtete Stadtfest „DortBunt“ aus der Mitte der Zivilgesellschaft heraus unter Beweis gestellt worden. Dahmen sprach die Probleme „unserer Stadt mit Rechtsextremen“ offen an, unterstrich jedoch: „Dortmund ist keine Stadt des Extremismus“. Dortmund sei eine Stadt des Widerstands gegen Extremismus. Erst kürzlich am 25. Mai hätte über tausend DortmunderInnen gezeigt, „dass rechtsextremistisches Gedankengut in unserer Stadt keinen Platz hat“. Dahmen war neben anderen daran beteiligt, dass antisemitische Wahlplakate hätten abgehängt werden müssen. Ein Aktionsplan gegen Rechts sei in der Stadt Dortmund entstanden. Alle demokratischen Kräfte der Stadt Dortmund hätten sich dafür ausgesprochen. Dahmen: „Stadtgesellschaft, Politik und Stadtverwaltung, Polizei und Justiz gehen bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus geschlossen vor.“

Die Zentralstelle Dortmund im Land NRW für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen hat bis heute 1482 Ermittlungsverfahren bearbeitet, berichtete Oberstaatsanwalt Andreas Brendel

Oberstaatsanwalt Andreas Brendel, Leiter der Zentralstelle Dortmund im Land NRW für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen, merkte in seinem Grußwort an, dass die Nachkriegsjustiz der BRD sicherlich bei der Aufarbeitung der angesprochenen Verbrechen des NS-Regimes vieles falsch gemacht, beziehungsweise vieles vernachlässigt hätte. Nach den Nürnberger Prozessen und der Strafverfolgung im Ausland (z.B. in der Sowjetunion und Polen) habe man es hierzulande nur noch mit wenigen Restverfahren zu tun gehabt. Brendel: „Zwischenzeitlich waren die mit Persilscheinen ausgestatteten Bundesbürger nicht nur vom Wirtschaftswunder erfasst, sondern auch von einer Schlussstrichmentalität.“ Im Jahre 1956 durch den sogenannten Ulmer Einsatzgruppen-Prozess habe diese einen Dämpfer erhalten. Im Sommer 1958 seien zehn Angeklagte wegen deren Beteiligung an der Tötung von mehreren tausend Juden durch das Schwurgericht des Landgerichts Ulm zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Dadurch sei bekannt geworden, welch schwerwiegende Verbrechen mit auch in Deutschland lebenden Tätern nicht verfolgt worden sind. Daraufhin habe man Herbst 1958 die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltung in Ludwigsburg zur Aufklärung von NS-Verbrechen eingerichtet worden.

Oberstaatsanwalt Andreas Brendel.

Seit Beginn der 60er Jahre führt die Zentrale Stelle umfangreiche Vorverfahren durch und gibt die Verfahren sodann an die zuständigen Staatsanwaltschaften ab. Um diese Verfahren sachgerecht fortführen zu können, wurden in Nordrhein-Westfalen im Herbst 1961 Zentralstellen bei den Staatsanwaltschaften in Dortmund und Köln eingerichtet. Die Zentralstelle in Köln war für Taten innerhalb von Konzentrationslagern zuständig, die Zentralstelle in Dortmund für die Verfolgung von sonstigen nationalsozialistischen Gewaltverbrechen.

Sie hatte und habe, referierte Oberstaatsanwalt Brendel, auch heute noch die Aufgabe alle erreichbaren Erkenntnisse von außerhalb und innerhalb von Deutschland begangene Verbrechen sammeln, zu sichten und an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterzuleiten. Brendel berichtete: Bis heute habe allein die Zentralstelle in Dortmund 1482 Ermittlungsverfahren bearbeitet.

Vortrag des Leiters der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ NRW

Der Leiter der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ NRW, Stephan Wilms, hielt einen Vortrag über deren seit 30 Jahren währenden Arbeit. Er nahm die Anwesenden mit auf ein kleine virtuelle Führung durch die Wanderausstellung, welche erstmals im September 2016 auf dem 71. Deutschen Juristentag in Essen gezeigt wurde. Die Exposition besteht nun aus 6 Elementen mit 12 Tafeln. Diejenigen Besucherinnen und Besucher, die sich vertieft mit dem Thema „Justiz und Nationalsozialismus“ beschäftigen möchten, können sich mit Hilfe der Dokumentenhefte, die der jeweiligen Tafel beiliegen, eingehend informieren. Ergänzt wird dieses Angebot durch eine Vitrine, in der unter anderem das typische Handwerkszeug der Juristen ausgestellt ist. An einer Bildschirmstation werden kurze Filmaufnahmen gezeigt.

Die Verfolgung und Ahndung der Taten des NS-Regimes, referierte Wilms, sei in der jungen Bundesrepublik oftmals unzureichend gewesen. Richter und Staatsanwälte, die schon während der NS-Zeit in der Justiz Dienst taten, hätten ihre Karrieren im neuen Rechtsstaat zumeist unbehelligt fortsetzen können. Nach dem Ende der NS- Diktatur sei es zunächst nahezu unmöglich gewesen, das Geschehene offen und vorurteilsfrei aufzuarbeiten. Spätestens Mitte der 1980er Jahre habe hier ein breites Umdenken eingesetzt.

Die Wanderausstellung lädt dazu ein, sich mit der Rolle der Justiz im Nationalsozialismus zu beschäftigen. Sie bleibt aber nicht bei der Zeit des Nationalsozialismus stehen, sondern stellt auch gerade mit Blick auf die Justiz die Aufarbeitung des NS-Unrechts nach dem Kriegsende und seit der Gründung der Bundesrepublik bis in die heutige Zeit dar. Die in der Ausstellung aufgegriffenen Themen reichen insbesondere von der Machtergreifung der Nationalsozialisten über die personellen Kontinuitäten in der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz und die Bemühungen um Wiedergutmachung (die es freilich ohnehin nicht geben könne, wie Stephan Wilms betonte) bis zu der in die heutige Zeit hineinreichenden strafrechtlichen Ahndung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen.

Die musikalische Begleitung der Veranstaltung hatte Marko Braun übernommen. Ausgewählt und interpretiert worden waren von ihm drei Musikstücke, welche drei Zeitbereiche, kennzeichnen sollten: Machtergreifung und Widerstand, Zeit des Vergessens und des Wirtschaftswunders sowie Zeit der Aufarbeitung

Öffnungszeiten

Mo. – Do. 10.00 – 15.00 Uhr Fr. 10.00 – 14.00 Uhr

Eine Wanderausstellung der Dokumentations- und Forschungsstelle

„Justiz und Nationalsozialismus“ Nordrhein-Westfalen

Eingangsbereich des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft

Eingangsbereich des Amtsgerichts

der Staatsanwaltschaft Gerichtsplatz 1

44135 Dortmund

Der Eintritt zur Wanderausstellung und zu den Führungen ist frei.

Einige Tafeln der Ausstellung