Ein treffender Text zum 1. Mai. Und eine Erinnerung an einen „der besten Musiker und Poeten der Arbeiterklasse“

Gastbeitrag von Susan Bonath

Gerhard Gundermann ist und bleibt wohl für mich einer der besten Musiker und Poeten der Arbeiterklasse. Er war ein lebender Widerspruch seiner Zeit – geprägt von gut drei Jahrzehnten in der DDR, gestolpert durch die westliche Annexion derselben. Es gelang ihm meisterlich, all diese Widersprüche in seiner Musik in einfachen Worten zu verarbeiten und damit zugleich eine proletarische Subkultur zu schaffen, die ihresgleichen sucht.

Der Baggerfahrer und Musiker Gundermann, der am 21. Juni 1998 mit nur 43 Jahren starb, zeigt uns, wie grundsätzlich nötig eine Kultur von UNTEN ist, um das Bewusstsein innerhalb der arbeitenden Klasse für ihre Lage zu entwickeln, ihre von oben forcierte ideologische Spaltung zu überwinden und den Herrschenden die Hoheit über Debatten- und Bildungsräume wieder zu entziehen. Und mit Kultur von unten meine ich KEINE Kultur der sog. Mittelschicht, die vor idealistischen Mythen und Geschichtsklitterung nur so strotzt und die materielle Realität weitgehend ausblendet.

Erinnert sei hier daran, dass jegliche Rechte, die Arbeiter heute (noch) haben und die seit 1990 sukzessive wieder abgebaut werden, von der Arbeiterklasse blutig über viele, viele Jahrzehnte erkämpft wurden. Nichts wurde der an Produktionsmitteln besitzlosen, lohnabhängigen Klasse, die ihre Arbeitskraft auf dem Markt verkaufen muss, geschenkt. Die Herrschenden wissen, dass ihre Macht daran hängt, das Proletariat davon abzuhalten, sich einig zu werden. Sie teilen und herrschen, wie eh und je. Daran hat sich auch im globalisierten imperialistischen Monopolkapitalismus NICHTS geändert.

Hinweis: Gastbeiträge geben immer die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Zu Susan Bonath

Pressemitteilung: Immer noch kein DT-Sozialticket in Sicht

Ab dem 1. Mai 2023 wird es mit dem „Deutschlandticket“ (DT) ein bundesweit einheitliches Nahverkehrs­angebot für monatlich 49 Euro geben. Der Preis kann durch Unternehmen zudem als Jobticket auf 34,30 Euro reduziert werden. Schleswig-Holstein bietet seinen Landes­beschäftigten sogar ein ebenfalls deutsch­landweit geltendes Ticket für nur 16,55 € an. Was aber fehlt, ist die gleichzeitige Einführung einer preislich abgesenkten Variante für Menschen, die von Transferleistungen oder einer schmalen Rente leben müssen. Zur Erinnerung: Laut Paritätischem Armuts­bericht 2022 hat die Armut in NRW mit einer Armutsquote von 19,2 Prozent einen neuen Höchststand erreicht. Auch die Einführung des Bürgergeldes hat an der Tatsache, dass die Regelsätze viel zu knapp bemessen sind, nichts geändert. Hier ein Beispiel: Der für „fremde Verkehrsdienstleistungen“ vorgesehene Anteil im Regel­satz bei Sozialleistungen ist bundesweit gleich und beträgt bei alleinlebenden Erwachsenen nur 40,58 Euro. In allen anderen Bedarfsstufen sogar nur anteilig, also noch weniger. Hinzu kommen Menschen, denen noch nicht einmal diese staatlichen Leistungen zugestanden werden. Nach wie vor bekommen Asylbewerbern*innen kein Bürgergeld. Leider wurde beim Deutschlandticket versäumt, eine entsprechende soziale Komponente einzubauen. Daher muss nun in jedem Bundesland eine abgestufte Ticketvariante für Einkommensschwache und Sozial­leistungsbeziehende eingeführt werden. Herr Minister Oliver Krischer hat uns in einem Brief vom 23.3.2023 versichert, dass es ihm „ein persönliches Anliegen ist, weiterhin ein sozial verträgliches Ticket anzubieten“. Die Prüfung für ein Sozialticket durch das Ministerium und die beteiligten Verkehrsverbünde dauere noch an. Es ist leider zu befürchten, dass darüber noch einige Monate ins Land gehen werden. Bis dahin kostet das Sozialticket als Monatsticket im größten Verkehrsverbund VRR weiterhin 41,20 € pro Monat und ist nur kreis- bzw. stadtweit gültig. Wir halten es für skandalös, dass Menschen mit geringem Ein­kommen für ihr minderwertiges Ticket mehr zahlen müssen als normal oder gutverdienende Bürger und Bürgerinnen, die in die Gunst eines Jobtickets kommen können. Wir haben am Mittwoch (26. April) die Fraktionen des Landtages NRW per Brief aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass möglichst schnell eine akzeptable Lösung für die Einführung eines bundesweit geltenden Sozialtickets gefunden wird. Nach unseren Vorstellungen sollte es nicht mehr als 29 Euro kosten und eine Mit­nahmemöglichkeit aller eigenen Kinder einschließen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bündnisses (s.u.). Bis zur abschließenden Klärung bitten wir die Fraktionen zudem, sich für eine Übergangslösung einzusetzen, bei der die bislang von den Verkehrsverbünden angebotenen Sozialtickets zumindest landesweit gültig werden.

Wesel/Dortmund, 28. April 2023 Ansprechpartner (für Rückfragen): Klaus Kubernus-Perscheid, Pastor Wolf Str. 12, 46487 Wesel, klaus.kubernus@t-online.de, Tel.: 02803 8303 Heiko Holtgrave, Huckarder Str 12, 44147 Dortmund, info@akoplan.de, Tel. 0231 580 34 250 https://www.buendnis-sozialticket-nrw.de

Foto: Claus Stille

Hurra, Hurra! Das Bürgergeld ist da!

(lesenswerter Betrag von Jörg Kleine,  gefunden auf der Website des Kreisverbands der Linken in Dortmund)

Liebe Sozialstaatsbürger*innen, es ist vollbracht. Nach langem und zähem Ringen steht mit der erzielten Einigung zwischen Regierungskoalition und der CDU/CSU-Fraktion fest: Armut in Deutschland bleibt eine verlässliche Größe. Das dürfte vor allem auch die Dortmunder*innen sehr freuen, denn die Armutsquote ihrer Stadt liegt laut Paritätischem Armutsbericht 2022 in der Deutschlandrangliste nach Bremen/Bremerhaven (28,0%) und Hannover (22,6%) mit 21,7% bundesweit auf einem soliden 3. Platz und ist in Nordrhein-Westfalen sogar Spitzenreiter. Man muss kein ausgesprochener Optimist sein, um davon auszugehen, dass Dortmund das Podium auch in Zukunft halten kann. Und Luft nach oben gibt es allemal.

Mit dem neuen Bürgergeld ist eine Reihe großartiger Verbesserungen verbunden. Die wichtigste ist mit Geld gar nicht aufzuwiegen: Der neue Name. Endlich Schluss mit der Stigmatisierung als „Hartzer*in“. Auch wenn die Wohnung kalt bleiben muss, um die Butter auf dem Brot zu bezahlen – Bezieher*innen des Bürgergelds können sich nun endlich auf Augenhöhe fühlen mit Porsche fahrenden Ministern und Privatjet fliegenden Parteivorsitzenden, die ja auch nur Bürger sind. Der Schub der neuen Namensgebung für das Selbstbewusstsein dürfte ungeahnte Kräfte und Motivationen mobilisieren.

Deshalb ist es auch gut und richtig, dass die Sanktionsschonzeiten zurückgenommen und auch das „Schonvermögen“ deutlich herabgesetzt wurden. Beides wäre geradezu kontraproduktiv gewesen. Wo kämen wir hin, wenn man vom kläglichen Ersparten ein Leben lang in Saus und Braus leben könnte und niemand mehr wüsste, was „Arbeit“ überhaupt ist? Noch fataler für die deutsche Wirtschaft wäre es, wenn niemand mehr durch Sanktionsdruck zügig in prekäre Beschäftigungsverhältnisse (zurück-) gedrängt werden könnte. Ganze Branchen würden abwandern. Wer würde denn noch bei Flaschenpost, Lieferando oder Amazon bestellen, wenn die Lieferkosten aus Bangladesh aufgeschlagen werden müssten?

Gut auch, dass die Erhöhung der sozialen Leistungen nicht einmal die Inflationsrate ausgleicht. So bleibt die Tätigkeit aller Ehrenamtlichen bei den Tafeln und anderen sozialen Organisationen gesichert. Sie würden sonst ihren Lebenssinn verlieren, die Depressionsraten der vielen Helfer*innen würden durch die Decke gehen. Und auch die dann nicht mehr Schlange stehenden Bedürftigen würden in ihren kalten und kaum bezahlbaren Wohnungen auf sich allein gestellt noch einsamer werden. Nichts geht über soziale Notbegegnungen.

Bleibt zu hoffen, dass auch menschenunwürdige Ideen wie Mieten-, Gas- und Strompreisdeckel, Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel, preisgünstiger bzw. kostenloser ÖPNV und bezahlbare Gesundheit und Bildung nicht eines Tages Realität werden. Es käme einer Katastrophe gleich, wenn solcher Unfug durch höhere Besteuerung der Reichen und eine Übergewinnsteuer auch noch finanziert würde.

Der Untergang des kapitalistischen Abendlandes muss unbedingt verhindert werden. Und Deutschland muss hier Vorbild sein und bleiben.

In diesem Sinne: Frohe Vorweihnachtszeit! <<

Quelle:
URL des Beitrags: https://www.dielinke-dortmund.de/presse/aktuell/detail/hurra-hurra-das-buergergeld-ist-da/

Die strafende Stadt – Bestrafen der Armen

Einleitende Worte (Claus Stille)

Der Autor Loïc Wacquant hat den Strafrechtsstaat in den USA einer gründlichen Analyse unterzogen. Damit gewinne man, schreibt er auf Seite 41, „unentbehrliches Material für eine historische Anthropologie der sich derzeit vollziehenden Erfindung des Neoliberalismus, denn seit dem Bruch Mitte der 1970er Jahre war Amerika der theoretische und praktische Motor der Entwicklung und weltweiten Ausbreitung eines politischen Projektes, dessen Ziel es ist, alle menschliche Tätigkeit der Vormundschaft des Marktes zu unterstellen“. Das bedeutet eben auch die Menschen in „Würdige“ und „Unwürdige“ einzuteilen. Will sagen: Nützliche und überflüssige Menschen. Millionen Menschen dümpeln in den USA von prekärem Job zu prekärem Job.

Wieder andere landen wegen der eingeführten „Nulltoleranz“ schon wegen Bagatelldelikten im Gefängnis. Neben dem die Menschen drückenden und unter Kontrolle stellenden und bei Verstössen gegen die Auflagen sanktionierendem System des workfare kommt für einen Teil der Überflüssigen ein anderes in Anwendung, das prisonfare. Der Autor spricht von einer „Gefängnisbulimie“. Seit den 1970er Jahren stieg die Zahl der in den USA Inhaftierten stetig an. Nach der Reform des Sozialstaats in der Amtszeit des Präsidenten Bill Clinton im Jahre 1996 bei der die Ärmsten der Armen noch einmal tiefe Einschnitte hinnehmen mussten, erfolgte überdies eine Verschärfung des Strafrechts. Sicherheitsfirmen hatten Hochkonjunktur. Private Gefängnisse – geradezu ein regelrechter Gefängnisinkomplex entstand – hatten sozusagen Hochkonjunktur.

Wacquant nimmt den Leser mit auf eine Reise des Grauens  in das „US-amerikanische Gefängnis-Archipel“. Gefangene werden zwischen den einzelnen Bundesstaaten hin und her verschoben. Die Anstalten seien, notiert der Autor, nicht selten bist zum Bersten überfüllt. Einmal ist davon die Rede, wie Neuankömmlinge vor Gefängnissen mit Bussen sogar hin- und hergekarrt werden (müssen), bis endlich wieder Plätze im Knast frei werden. Die frischen Gefangenen dürfen dabei die Busse auch bei brütender Hitze nicht verlassen. Nicht selten sind sie gezwungen darin zu urinieren. In ihrer Platznot griff New York sogar auf Gefängnislastkähne zurück. Unmenschliche Zustände, die den Leser tief beeindrucken, ja: im Innersten bedrücken dürften! Diese Zustände bedenkend, dämmert einen an mancher Buchstelle, woher das kommen mag, dass Gefangene der USA in Guantánamo und anderso wie Vieh oder noch schlimmer behandelt werden. Manches mal möchte man ob des Beschriebenen angewidert und wütend das Buch sinken lassen. Doch nur Mut: Wir sollten diese Zustände und die „Denke“ die sich hinter diesem menschenunwürdigen System steht unbedingt zur Kenntnis nehmen. All dies hat auch mit der Geschichte der USA zu tun, wie Wacquant ausführt. Gewiss auch mit der Sklaverei und der Rassentrennung.

Scheinlösungen, der Einfluss der Medien und intellektueller Schwindel

Uns Europäer sollte vor allem schwer zu denken geben, wieso einige unserer Regierungen (und von denen ausgerechnet auch noch sozialistisch, sozialdemokratisch geführte wie die von Lionel Jospin (Frankreich), Tony Blair (Großbritannien) und BRD (Schröder) Anleihen beim US-amerikanischen workfare und prisonfare genommen haben. Gewiss hat dies mit neoliberalen Einflüsterungen seitens Kapital und Großkonzernen zu tun. Wacquant geht besonders auf das Beispiel Frankreich bezogen sehr genau darauf ein. Dabei kommt ihm (und uns) zugute, dass er sowohl in den USA als auch in Frankreich forscht. Hauptsächlich dort, konstatiert er, sei diese US-amerikanische Nulltoleranz-Politik und Wegsperrmentalität stark abgekupfert worden. Auch andere westeuropäische Politiker seien regelmäßig in die USA gepilgert um sich von diesem System überzeugen zu lassen und in der Heimat schließlich als Heilmittel zu preisen. Dabei entbehren diese US-amerikanischen Heilmittel, erfahren wir, hauptsächlich die angeblichen Erfolge auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung meist jeder wissenschaftlichen Untermauerung. (…)

Quelle: Aus meiner Rezension des Buches „Bestrafen der Armen“ von Loïc Wacquant.

Das Buch kam mir dieser Tage wieder in den Sinn als ich den Artikel „Die strafende Stadt“ von Laurenz Lurk (Gewerkschaftsforum.de) zu Gesicht bekam. So schlimm, wie es Wacquant beschrieben hat, ist es hierzulande (noch) nicht.

Wir müssen aber begreifen, dass bestimmte Politiker die Anregungen, wie man mit Menschen verfährt, die quasi für die Gesellschaft nicht von Nutzen sind, weil das neoliberale System sie nicht mehr braucht, aus den USA oder Großbritannien bekommen haben. Bedenkenswert: Daraus resultierende Maßnahmen wurden meist von sozialdemokratischen Regierungen ins Werk gesetzt.

Ein Teil dieser ausgegrenzten, aus einer früheren Normalität herausgeworfenen Menschen stören diejenigen, die noch drin sind und meinen, sie betreffe die Not und die Armut der anderen Menschen nicht. Sie wollen diese Armut und deren Bild in ihrer Stadt deshalb auch nicht sehen.

Da greifen manche Städte quasi zu Vergrämungsmaßnahmen. Vergrämung – der Begriff kam mir erstmals zu Ohren, als es darum ging, dafür zu sorgen, dass Tauben von bestimmten Orten in der Stadt vergrämt – heißt vertrieben – werden sollten. Ist es nicht zynisch, den Begriff „Vergrämungsmaßnahmen“ auf Tauben. Menschen zu beziehen? Ja, freilich! Aber es gibt tatsächlich Städte die zu Maßnahmen greifen, um Menschen, die aus dem System gefallen sind zu vertreiben. Wie störende Tauben. Teils mit perfiden Methoden. Ist das nicht eine Vergrämung? Rücksicht braucht man auf diese Menschen so wieso kaum zu nehmen. Sie sind eh keine Wähler (mehr). Weil sie wissen, für sie tut ohnehin keine Partei etwas – außer vielleicht ein paar wohlklingende Worte fallen zu lassen, die nichts kosten, da sie ohnehin nie in Taten umgestzt werden. Diese Menschen stören. Sie sollen weg und möglichst nicht das Straßenbild verunzieren.

Laurenz Nurk hat aufgeschrieben, wie sich das für ihn in Dortmund darstellt. Apropos Dortmund: Ich hörte vor einigen Jahren einen leitenden Mitarbeiter des Ordnungsamtes bezüglich des Klientiels seiner Mitarbeiter*innen sagen: „Wir haben es hauptsächlich mit Abschaum zu tun“. Das schockte mich. Das sagte ein verantwortlicher Mensch in einer von einem sozialdemokratischen Oberbürgermeister geführten Stadt über Mitmenschen! Der Stadt, die einst „Herzkammer der SPD“ genannt wurde.

Die strafende Stadt

Gastbeitrag Laurenz Nurk (Gewerkschaftsforum.de)

Dortmund war über Jahrzehnte die Hauptstadt der bundesdeutschen Naziszene. In der Stadt gab und gibt es eine gefährliche Meute, die von den Sicherheits- und Verfassungsbehörden systematisch aufgepäppelt wurde und dann im mörderischen NSU-Sumpf mündete. Die Polizei nahm nach dem Mord an Mehmet Kubaşık nicht die Mitglieder der rechten Gruppen in der Stadt ins Visier, sondern ermittelte bei den nach Fahndersprech genannten „Döner-Morden“ vorrangig gegen die Opferfamilie.

Seit dieser Zeit wurden parallel dazu Polizei- und Ordnungskräfte systematisch aus- und aufgerüstet, allerdings für den Einsatz gegen den ärmeren Teil der Bevölkerung in der Stadt.

Eine Stadt, in der in einem Stadtteil 124 Straßen und Plätze von der Polizei als „gefährlich und verrufen“ eingeordnet und die Beamten mit Sonderrechten dort ausgestattet wurden.

Eine Stadt, in der aus dem Kampf gegen Drogen und Armut der Kampf gegen Drogenkonsumenten und Arme wurde und in der die Übergriffe von Polizei- und Ordnungskräfte auf wehrlose Bewohner stetig angestiegen ist.

Eine Stadt, die ein Ort von Sandkastenspielen und Experimentierfeld der aktuellen Polizeigesetze wurde, bei denen die Freiheitsrechte der Einwohner und Besucher massiv mit den Füßen getreten werden.

Eine Stadt, in der im Rahmen der neuen, sogenannten Strategischen Fahndung, mit ihren anlasslosen Kontrollen die Polizei berechtigt ist, wie vormals in der Nordstadt, nun auch in der City „Personen ohne konkreten Verdacht anzuhalten, nach ihrer Identität zu befragen sowie Fahrzeuge und mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen“ und damit das gelinde gesagt, angespannte Verhältnis zwischen Einwohnern und Polizei- und Ordnungskräften weiter zu verschärfen. Die neuen Polizeigesetze bieten dafür eine Steilvorlage.Die Auswirkungen der „Agenda 2010“ die von der rot-grünen Bundesregierung Anfang des Jahrhunderts auf den Weg gebracht wurde, haben der politischen Kultur und dem sozialen Klima im Land dauerhaft geschadet.

Der Arbeitsmarkt wurde dereguliert, der Sozialstaat demontiert, eine Steuerpolitik betrieben, die den Reichen mehr Reichtum und den Armen mehr Armut gebracht und auch der Mittelschicht deutlich gemacht hat, dass ihr Abstieg jederzeit möglich ist. Damit reagieren die Stärkeren ihre Abstiegsängste, Enttäuschung und ihre Ohnmacht an den Schwächeren ab. Begleitet wird das Ganze von dem Misstrauen gegenüber den Mitmenschen und wenn man sieht, dass der Staat überall ein Sicherheitsproblem entdeckt, das mit martialischen Einsätzen der Sicherheitskräfte entschärft werden muss, dann wird die gefühlte Bedrohung real erlebt und nach dem noch stärkeren Staat gerufen.

Dabei ist es erforderlich, denen, die nichts mehr haben als strafender und disziplinierender Staat entgegen zu treten und den Menschen mit Abstiegsängsten sowie denen mit großen Vermögen einen starken Staat zu demonstrieren.

Dieser Prozess hat sich mittlerweile auch in die Kommunen verlagert.

Da ist es schon erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit eine einzelne Person, hier der Polizeipräsident Gregor Lange, gelernter Verfassungsschützer mit SPD-Parteibuch, eine „strategische Fahndung anordnet, bei der Personen ohne konkreten Verdacht angehalten, nach ihrer Identität zu befragt sowie Fahrzeuge und mitgeführte Sachen in Augenschein genommen werden können“. Betroffen ist der größte Teil der Innenstadt plus angrenzende Bereiche. Bereits im Sommer 2021 ordnete er in der Zeit von Mitte Juni bis Mitte Juli eine strategische Fahndung in der Dortmunder Nordstadt an. Grund dafür war eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen zwei größeren Personengruppen, bei der Molotowcocktails und „weitere gefährliche Gegenstände eingesetzt“ worden seien.  Durch „den konsequenten Kontrolldruck konnten weitere Auseinandersetzungen verhindert werden. Im Rahmen der 1.723 Personenkontrollen konnten Strukturen von handelnden Personen der Auseinandersetzung aufgehellt werden. Die Polizisten nahmen in der Nordstadt 21 Personen fest und fertigten 187 Strafanzeigen sowie 98 Ordnungswidrigkeitenanzeigen an“. Der Polizeipräsident weiter: „Nach einer langen Zeit der Einschränkungen freuen wir uns alle auf die wieder erlangte Freiheit. Wir werden alles daransetzen, dass diese herbeigesehnte Normalität nicht von Straftätern ausgenutzt wird. Wir werden so ein Verhalten nicht tolerieren. Deshalb habe ich die strategische Fahndung angeordnet, um all denen ein klares Signal zu senden, die hier Straftaten begehen wollen. Mit der Anordnung der strategischen Fahndung nehmen wir unseren Auftrag wahr, alle rechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen um alle Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen“.

Die Neufassung des Polizeigesetzes NRW Ende 2018 ermöglicht es der Polizei, neue Wege bei der Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität zu gehen. Es erlaubt die strategische Fahndung der Polizei nach § 12a PolG NRW – Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen (strategische Fahndung):

„(1) Die Polizei darf im öffentlichen Verkehrsraum

  • zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des 8 Absatz 3 und zur Verhütung von terroristischen Straftaten nach § 8 Absatz 4,
  • zur Verhütung gewerbs- oder bandenmäßig begangener grenzüberschreitender Kriminalität oder
  • zur Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts

Personen anhalten und befragen sowie die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen nach § 12 Absatz 2 treffen. Fahrzeuge und mitgeführte Sachen dürfen in Augenschein genommen werden. Die Polizei darf verlangen, dass mitgeführte Sachen sowie Fahrzeuge einschließlich an und in ihnen befindlicher Räume und Behältnisse geöffnet werden; im Übrigen ist die Durchsuchung von Personen, mitgeführten Sachen und Fahrzeugen unter den Voraussetzungen der §§ 39 und 40 zulässig.

Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in diesem Gebiet Straftaten der in Satz 1 bezeichneten Art begangen werden sollen und die Maßnahme zur Verhütung dieser Straftaten erforderlich und verhältnismäßig im Sinne von § 2 ist.

(2) Die Maßnahme ist schriftlich zu beantragen und bedarf der schriftlichen Anordnung durch die Behördenleitung oder deren Vertretung. Umfasst das festgelegte Gebiet die Zuständigkeit mehrerer Behörden, so trifft die Anordnung das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste. Die Anordnung ist zeitlich und örtlich auf den in Absatz 1 genannten Zweck zu beschränken. Sie darf die Dauer von 28 Tagen nicht überschreiten. Eine Verlängerung um jeweils bis zu weiteren 28 Tagen ist zulässig, soweit die Voraussetzungen für eine Anordnung weiterhin vorliegen…“

Verschärfung der Polizeigesetze

In fast allen Bundesländern wurden in den letzten 4 Jahren die Polizeigesetze verschärft. Man muss dies als ein politisches Handlungsziel sehen, dass die präventive Gefahrenabwehr, die in den Polizeigesetzen der Länder geregelt ist, nun auf der Bundesebene einheitlich gestaltet werden soll. Hatte man doch genau diese föderalen Strukturen deshalb aufgebaut, weil im deutschen Faschismus eine ungeheuer große zentralisierte Machtkonzentration geschaffen wurde, was man Ende der 1940er Jahre noch vermeiden wollte.

Heute wird wieder angestrebt, unter dem Deckmantel sich ähnelnder neuer Landespolizeigesetze und so mit einem faktisch bundesweiten Polizeigesetz eine neue Zentralisierung der Staatsmacht zu konstruieren.

Bei der Verschärfung der Polizeigesetze der Länder richtet sich das Hauptaugenmerk gar nicht so sehr auf die vorgebliche Strafverfolgung, die schon einheitlich in der Strafprozessordnung geregelt ist, sondern auf den Bereich der präventiven Gefahrenabwehr, die in neue Polizeigesetze gegossen, dann so etwas hervorbringt:

  • Das präventive Polizeirecht soll eine Gefahr schon dann abwehren, bevor der Schaden eintritt. Das kehrt den bisherigen Grundsatz um, dass ein Eingriff erst dann erfolgen darf, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt. Hier wird die Schwierigkeit entstehen, zu entscheiden, bei welchen Szenarien eine Gefahr droht und welche Maßnahmen gerechtfertigt sind.
  • Alle neuen Polizeigesetze haben sich die Vorfeldkategorie der drohenden Gefahr zu eigen gemacht und daran vielfältige Eingriffe wie Telefonüberwachung oder On-line-Durchsuchungen geknüpft. Hier steht die Quellen-Kommunikationsüberwachung (TKU) im Vordergrund, wobei die „Staatstrojaner“ direkt an der Quelle die Geräte beeinflussen. Gemeinsam mit der Online-Durchsuchung wird der Nutzer vollkommen durchleuchtet und man erhält ein allumfassendes Persönlichkeitsprofil.
  • Die Videoüberwachung ist ein weiteres, gemeinsames Element der neuen Gesetze, es sollen dabei nicht nur die bekannten Örtlichkeiten mit erhöhter Zahl an Straftaten überwacht werden, sondern auch solche Orte, bei denen nach der polizeilichen Prognose zukünftig erhöhte Straftatenzahlen erwartet werden können. Das gleiche Prinzip soll auch bei großflächigen, verdachtsunabhängigen Kontrollen angewandt werden, wenn abstrakt eine Erwartung bestimmter Straftaten besteht, dann sind auch ohne konkreten Verdacht Personen zu durchsuchen, eine typische Einfallstür für das Racial Profiling.
  • Die Strafprozessordnung legt fest, dass jemand, der eine Straftat begeht, nach einem Prozess von einem Gericht verurteilt wird. Das Polizeirecht aber fragt nicht nach Beweisen, sondern nach der Gefahrenlage. Die festgehaltene Person muss nicht wie bisher spätestens am Tag nach der Festsetzung den polizeilichen Gewahrsam verlassen, auch hier wird neuerdings das Prinzip der Präventivhaft eingeführt. In den einzelnen Bundesländern ist die Dauer dieser Haft unterschiedlich geregelt werden, benannt werden Haftzeiträume von einem bis zu drei Monaten.
  • Bisher war der Platzverweis die gängige Maßnahme, Menschen von einem bestimmten Ort zu entfernen. Das soll dahingehend umgekehrt werden, dass die Polizei ermächtigt wird, Personen dazu zu verdonnern, sich nicht von einem bestimmten Platz zu entfernen. Die Befugnisse gehen so weit, auch Kontaktverbote zu bestimmten Personen oder Gruppen auszusprechen. Dieser Hausarrest soll die Person von ihrem sozialen und politischen Umfeld isolieren, wenn nötig, auch mit der elektronischen Fußfessel.

Die neuen Polizeigesetze stärken die Befugnisse der Polizei ungemein, sie wird mit einer riesigen Machtfülle ausgestattet. Der einst positiv besetzte Begriff der Prävention bekommt nun eine ganz neue, unheimliche Bedeutung und die Zahl der Menschen, die in eine konfliktträchtige Konfrontation mit der Staatsmacht geraten, wird ansteigen.

Das Verhältnis zwischen Einwohnern und Polizei- und Ordnungskräften ist aber seit Jahren schon gelinde gesagt angespannt. Die Steigerung der Kosten für Personaleinsatz, für Auf- und Ausrüstung geht gleichzeitig mit einer Steigerung der Konfrontationszenen einher.

124 Straßen und Plätze in der Dortmunder Nordstadt gelten laut Polizei als „gefährliche und verrufene Orte“

Aus der Antwort der NRW-Landesregierung auf eine Anfrage aus dem Jahr 2017 geht hervor, dass 124 Straßen und Plätze in der Dortmunder Nordstadt als „gefährliche und verrufene Orte“ gelten. Festgelegt wird diese Kennzeichnung von der jeweiligen örtlichen Polizeibehörde, im Fall Dortmund vom Polizeipräsidenten.

Für die Polizei ergeben sich durch diese Kennzeichnung einige Vorteile, so dürfen Polizisten dort vorbeugend gegen verdächtige Personen vorgehen. Nach Paragraf 12 des Polizeigesetzes NRW dürfen Polizisten auch die Identität von Personen feststellen, die sich an einem Ort aufhalten, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass

  • dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben,
  • sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen

oder sich dort gesuchte Straftäter verbergen.

Normalerweise braucht die Polizei einen Anlass, um Personen zu kontrollieren, z.B. weil sich diese verdächtig verhalten oder ihre Beschreibung zu einer gesuchten Person passt. Diese Voraussetzung fehlt aber an Orten, die als „gefährlich und verrufen“ gelten, und ein Zusammenhang mit der zu kontrollierenden Person unterstellt wird. Dass dies in der Dortmunder Nordstadt schon seit einem Jahr mit der Einführung des Instruments der „Strategischen Fahndung“ möglich ist, macht die Sache nicht besser, sondern verstärkt die Vorwürfe von Willkürmaßnahmen und „Racial Profiling“ noch weiter.

Für die Polizei ist die Einstufung von Straßen und Plätzen der Dortmunder Nordstadt als „gefährliche und verrufene Orte“ mit den damit erweiterten polizeilichen Möglichkeiten eine willkommene Gelegenheit, bei ihrer permanenten, öffentlichkeitswirksamen Präsentation sinkender Zahlen der Kriminalitätsstatistik in der Nordstadt zu glänzen. Sie meint sogar, schon mit der Identitätsfeststellung sei eine sehr umfangreiche Ermittlungsarbeit verbunden, bei der viele Akteure und Einheiten, beispielsweise die Ermittlungskommission Nordstadt, die Schwerpunktstaatsanwaltschaft und der polizeiliche Schwerpunktdienst Nord, viele Puzzleteile zusammentragen, Strukturen klären und schon im Vorfeld einer möglichen Straftat eingreifen können.

Wie das in der Praxis geschieht, zeigen die Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit.

Einwohner unter Generalverdacht

Es wird immer mal wieder die seit Jahren schon ständige Präsenz der Ordnungskräfte im Alltagsbild der Nordstadt erhöht und zwar so, dass sich die Einwohner der Nordstadt ständig einschränken müssen und sich unter Beobachtung gestellt fühlen:

  • Die Nutzer des Nordmarktes müssen sich gefallen lassen, dass immer wieder Personenkontrollen bei ihnen durchgeführt werden, bei denen Einzelpersonen von bis zu 6 Ordnungskräften umringt sind, Befragungen ausgesetzt werden und Platzverweise bekommen. Als friedliche Nutzer der Sitzbänke, werden sie mal vom südlichen, mal vom westlichen Teil des Platzes verjagt und förmlich weg gehetzt. Ganze Teile des Nordmarktes werden ohne Grund geräumt, die Sitzbänke sind leer, nur so.
  • Demonstratives Befahren des Nordmarktes von Polizei und Ordnungsamt sind Alltag. Die sogenannten Problemgruppen werden auf Trapp gehalten. Der Nordmarkt als letzter Rückzugsraum soll für sie unattraktiv gemacht werden, ihr Unerwünscht sein überhaupt soll demonstriert werden.
  • Das Abriegeln ganzer Quartiere mit Personenkontrollen, keiner kommt rein, keiner geht raus, soll die Tatkraft der Ordnungskräfte unter Beweis stellen. Dazu gehört auch das martialische Auftreten von Polizei und Ordnungskräften und das öffentlichkeitswirksame Zelebrieren von Durchsuchungen mutmaßlicher Dealer. Hier werden elementare Grundrechte der Nordstadtbewohner verletzt.
  • Es gibt immer wieder Schwerpunkteinsätze der Ordnungs- und Polizeikräfte in der Nordstadt mit besonderem Fokus auf dem Nordmarkt und der näheren Umgebung. Als Grund dafür wird genannt, dass nach „überwiegend regelkonformen Verhalten“ der unterschiedlichen Nutzergruppen (Drogenkonsumenten, Alkohol trinkende Menschen, Zuwanderer aus Südosteuropa) sich das „Verhalten zunehmend verschlechtert“ hätte. Bei so viel Bemühen, um eine Verhaltensänderung herbei zu führen und die vollkommene Rückendeckung durch die Politik, schießen die Ordnungskräfte schnell über ihr gesetztes Ziel hinaus.
  • Da schaukeln sich Stresssituationen zwischen Ordnungskräften und alten Menschen hoch zu einem Katz- und Mausspiel, wie das Beispiel der 78 –jährigen Frau zeigt, der förmlich aufgelauert wurde, um ihr immer wieder Ordnungswidrigkeiten vorzuwerfen. Die Vorwürfe lauten: einen Hund verbotswidrig unangeleint ausgeführt zu haben. Geahndet wurde dieses Vergehen mehrfach: z.B. Kassenzeichen 5414301_ _ mit 48,50 Euro und Kassenzeichen 5450317_ _ mit 73,50 Euro. Ihr 16 Jahre alter Hund, alterserlahmt, war jedes Mal ohne Leine hinter der Frau her zu ihrer Stammsitzbank auf dem Spielplatz getrottet. Als sie das Tier einige Zeit später ordnungsgemäß angeleint auf dem Bürgersteig führte, wurde dem Hund vorgeworfen, einen Unfall verursacht zu haben und ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 200,00 Euro – Kassenzeichen 2260055_ _- auferlegt. Der Grund: Sie hatte gegen die Ordnungsverfügung verstoßen, „ihren Hund mit mehr als der erlaubten 1,50 m Leinenlänge geführt zu haben, so dass der Hund ca. 3 Meter in Richtung Straße laufen konnte.“ Die Frau muss ihre kleine Altersrente mit der Grundsicherung aufstocken.
  • Um die angeblichen Regelverstöße auf dem Nordmarkt zu unterbinden, kann der Nordstadtbewohner beobachten, wie Ordnungskräfte mit Hinweis-Tafeln auf rumänisch und bulgarisch ausgestattet über den Platz laufen. Falls die Angesprochenen des Lesens nicht mächtig sind, zücken sie Piktogramm-Tafeln. Die Darstellung von sich in der Öffentlichkeit entleerenden Menschen ist entwürdigend.
  • Selbst auf den Bürgersteigen werden Platzverweise ausgesprochen. Die Personenansammlungen auf den Gehwegen der Mallinckrodtstraße wurden durch die Ordnungskräfte aufgelöst. Fußgänger aus den schrittfahrenden Bullis der Ordnungskräfte angesprochen und gemaßregelt und junge Migranten Personenkontrollen unterworfen, denen eine öffentlichkeitswirksame Körperdurchsuchung vorausging. Was hatten die Jugendlichen verbrochen? Sie sind schneller als üblich gegangen – also scheinbar geflüchtet.
  • Nachdem vor einigen Jahren schon die drogenabhängigen Menschen aus der Innenstadt verdrängt wurden und sich nicht mehr im öffentlichen Raum treffen können, da ihr letzter Treffpunkt auf dem Nordmarkt systematisch zerschlagen wurde, sind viele von ihnen völlig aus dem öffentlichen Bild verschwunden. Sie mussten sich dem Verfolgungsdruck beugen. Kommt es zu größeren Ansammlungen, wie manchmal auf dem Nordmarkt, dem Schleswiger Platz oder der Heroldwiese, wird sofort der Verfolgungsdruck wieder erhöht. Die Menschen sind dann den Drogenfahndern und Strafverfolgern mit den immer neuen Grundrechte einschränkenden Fahndungsmethoden, die das Betäubungsmittelgesetz und die Rechtsprechung mehr oder weniger bieten, ausgesetzt.
  • Schon seit einigen Jahren ist man in der Dortmunder Nordstadt nicht mehr im „Kampf den Drogen“, sondern kämpft jetzt angeblich gegen die Dealer und die Drogenkriminalität. Die Polizei will dem Drogenhandel in einem Verbund aus Bürgern, Stadt, Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei den Nährboden entziehen. Bei der Polizei wurden die verschiedenen Kommissariate und Einheiten besser vernetzt. Die Mitarbeiter der Wache Nord, der Schwerpunkteinheit Nordstadt, zivile Einsatztrupps und Beamte des Rauschgiftkommissariats, sowie Stadt und Polizei gehen gemeinsam vor und nutzen repressive Maßnahmen der Polizei parallel zu ordnungsrechtlichen-, baurechtlichen- und gewerberechtlichen Maßnahmen der Stadt.
  • Nach dem die Sperrbezirksverordnung seit Mai 2011 gilt, wurden Hunderte von Anzeigen gegen Prostituierte, die ihren Drogenkonsum so finanzieren müssen, ausgesprochen – einzelne Frauen erhielten mehr als 20 Anzeigen. Im Verbund mit typischen Drogendelikten wurden Frauen zu Haftstrafen von mehreren Monaten bis hin zu vier Jahren verurteilt. Im Durchschnitt sind rund 20 Frauen, die in der Nordstadt als Prostituierte arbeiten, inhaftiert.
  • Die praktische Handhabe des Betäubungsmittelgesetzes bietet den Strafverfolgern mittlerweile eine Vielzahl von erlaubten und nicht erlaubten Mitteln, wie Funkzellen-Auswertungen, elektronische Auswertung von Datenströmen, Trojanereinschleusung, Zugriff auf ausländische Server, Handy-Überwachungen, Bewegungsbilder, Wanzeneinsatz, Positionsbestimmung per GPS, IMSI-Catcher (Geräte zum Auslesen von Handys), Observationen, Innenraum-Überwachungen, heimliche Durchsuchungen, Strukturermittlungsverfahren, Video-Überwachungen, Finanzermittlungen, Verfallsanordnungen von Geld und Wertsachen, Einsatz von V-Leuten, vorgefertigte Sperrerklärungen zur Aktenunterdrückung und vieles mehr. Hierbei sind nicht mehr die Staatsanwälte und Richter die Herren des Verfahrens, sondern der Zoll und die Polizei. Bei ihren konspirativen Aktionen entziehen sie sich weitgehend der Kontrolle. Die „Bekämpfung der Drogenkriminalität“ rechtfertigt für sie all das, was sie machen und wie sie es machen.
  • Schon im Juni 2014 wurde bekannt, dass die Überwachung mit „stiller SMS“ erheblich zugenommen hat. Schon damals war Dortmund Spitzenreiter in NRW: Unglaubliche, knapp 30.000-mal wurde diese umstrittene Methode in Dortmund im Jahr 2013 angewandt – wie viele Handy- Anschlüsse damit erreicht wurden, liegt im Dunkeln. Weder das Innenministerium in Düsseldorf noch der Polizeipräsident in Dortmund äußern sich dazu. Die Partei Piraten in Dortmund geht nach einer großen Anfrage allerdings davon aus, dass vom Polizeipräsidium Dortmund vom 01.01. bis zum 20.03.2014 allein 20.512 „stille SMS“ entsandt wurden.
  • Die Stadtverwaltung ist sehr daran interessiert, dass innerhalb des Walls bzw. rund um die Konsummeile Hellweg Armut nicht sichtbar wird. Auch hier geht es um Vertreibung, damit die Konsumenten ohne schlechtes Gewissen die Kassen der Geschäftsleute klingeln lassen. Damit dies ungestört gewährleistet ist, kommt es immer wieder vor, dass obdachlose Menschen mit einem Bußgeld überzogen werden. So geschehen zuletzt, als ein Mann an einem Kiosk am Wall übernachtete und von Mitarbeitern des Ordnungsamts aufgeweckt wurde. Man verpasste ihm ein Knöllchen wegen „Lagern und Campieren“ in Höhe von 20 Euro, zu überweisen innerhalb von 7 Werktagen. Geht das Geld bei der Stadt nicht ein, droht dem Mann eine Ersatzfreiheitsstrafe. Erst nach massivem öffentlichem Druck wurde diese Praxis eingestellt.
  • An einem Sommerabend gegen 21.00 Uhr taucht in der Münsterstraße in Höhe des „Nordpol“ ein bulliger junger Mann mit Hooligan-Outfit auf, wirft sich unvermittelt auf einen jungen schwarzen Mann und schlägt ihn zu Boden. Drei junge Leute mischen sich ein und wollen dem Überfallenen helfen. Da gibt der Angreifer sich als Zivilpolizist aus und eine junge Frau, die sich ebenfalls als Zivilpolizistin ausgibt, kommt dazu. Der junge Mann am Boden wird weiter geschlagen und dann verhaftet. Die drei jungen Leute, die dem Opfer helfen wollten, fahren zum Polizeipräsidium, um eine Anzeige gegen den Zivilpolizisten zu stellen. Während die Anzeige aufgenommen wird, klingelt das Telefon im Polizeipräsidium. Nach dem Telefonat wird dem jungen Mann vorgeworfen, sich in einen Konflikt zwischen dem schwarzen jungen Mann und den Zivilpolizisten eingemischt und versucht zu haben, den Verhafteten zu befreien. Es wurde Anzeige erstattet. Gegen den jungen Mann, der wegen Gefangenenbefreiung angezeigt war, wurde im November 2014 verhandelt. Er wurde freigesprochen. Der Richter und der Staatsanwalt lobten ihn noch für seine mutige und uneigennützige Hilfe für das Opfer dieser Polizeiaktion. Das Verfahren gegen den prügelnden Zivilpolizisten wurde schon vorher eingestellt!
  • In Anlehnung an das neue NRW-Polizeigesetz hat der Dortmunder Polizeipräsident aktuell auch weitergehende Videobeobachtungen in der Münsterstraße ins Spiel gebracht und dafür viel Beifall erhalten. Dem Polizeipräsidenten reicht das jedoch alles noch nicht, er droht: „Wir wollen weitere Verbesserungen für die Nordstadt erzielen und auf keinen Fall bei dem Erreichten stehen bleiben.“
  • Im Kampf gegen die „Clan-Kriminalität“ werden fragwürdige Durchsuchungen
    durch Polizei im Verbund mit Zoll, Ordnungs- und Gesundheitsbehörde durchgeführt. Kritiker weisen darauf hin, dass die Polizei hier eigentlich nicht tätig werden darf. Bei genau einer solchen Aktion soll ein Beamter eine schwangere Frau geschlagen, gewürgt und bedroht haben. Dieser Übergriff macht deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern die „Körperverletzung im Amt“ ein strukturelles Problem der Polizei geworden ist, die für den einzelnen Beamten meistens ohne Folgen bleibt, weil die Anzeigebereitschaft gering und Beweisführung bei dem Geschädigten schwerlich ist. Erstmalig konnten die Übergriffe, hier gegen die schwangere Frau, dokumentiert werden, was normalerweise für den Ausgang des Verfahrens ungeheuer wichtig ist. Geholfen hat der Frau das aber nicht, gegen den Schläger in Uniform wurde das Verfahren eingestellt.
Obdachlose Menschen geraten schnell in die Mühlen der Ordnungsbehörden

Das folgende Beispiel zeigt, dass sich am Vorgehen der Stadt Dortmund trotz vielfacher Proteste nichts geändert hat.

Seit Mitte Februar 2021 ist der Stadt Dortmund bekannt, dass obdachlose Menschen ein Lager an der Sporthalle Nord in der Nähe eines Städtischen Kindergartens eingerichtet haben. Da sich der Bereich, in dem das Lager errichtet wurde nicht im öffentlichen Raum befindet, konnte das Ordnungsamt keine weiteren Maßnahmen wie Platzverweise aussprechen oder gar eine Räumung durchsetzen, weil Maßnahmen nur über die Ausübung des Hausrechts (z.B. Hausverbote) durchgesetzt werden können. Weil die Durchsetzung von Hausverboten Polizeisache ist, wurde diese um Amtshilfe gebeten und sie sprach den dort angetroffenen campierenden Leuten Platzverweise aus. Die Entsorgung Dortmund wurde beauftragt die Folien, Matratzen, Decken und teilweise auch Lebensmittel als Müll zu verbringen. Die Maßnahme war jedoch nicht nachhaltig, schon einen Tag später wurden dort 3 Personen schlafend angetroffen. Die Stadt Dortmund forderte die Polizei erneut auf, Platzverweise inklusive Anzeigen auszusprechen und veranlasste, dort eine Absperrung durch Bauzäune anzubringen, um eine weitere Nutzung der Fläche zu verhindern.

Beim Umgang mit den „Problemgruppen“ klebt die Stadt Dortmund seit Jahrzehnten immer an dem gleichen Konzept, das eigentlich gar keins ist, denn mit ihren Ordnungskräften und der Polizei die marginalisierten, kriminalisierten und stigmatisierten Menschen immer nur zu vertreiben und ständig in Bewegung zu halten, jegliches Niederlassen und Ausruhen zu verhindern, ist schlicht nur widerwärtig.

Kontrollen der Einhaltung von Corona-Maßnahmen lassen Situationen eskalieren

Für ausgeschlafene Einwohner in der Stadt Dortmund ist es nichts neues und langjährige reale Praxis, dass obdachlose Menschen mit Ordnungswidrigkeiten drangsaliert werden und saftige Bußgelder zahlen müssen.

Im Rahmen der Kontrollen der Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus wurden obdachlose Menschen systematisch von Polizei und Angestellten des Ordnungsamtes, in fast immer in bis zu 10 Personen umfassenden Einsatztrupps von der Kaufmeile verjagt und mit Bußgeldern überzogen. Auf Ansprache reagieren die Einsatzkräfte äußerst gereizt bis aggressiv und verbieten unrechtmäßig Video- und Fotoaufnahmen von ihrem Handeln.

Widerstand gegen Übergriffe bzw. Rechtsmittel gegen Bußgelder einzulegen ist für die armen Betroffenen keine Lösungsmöglichkeit. Niemand wehrt sich gegen die Bußgelder und der Verwaltungsablauf nimmt schnell Fahrt auf. Die obdachlosen Menschen werden bei Nichtzahlung des Bußgeldes direkt von der Straße für Wochen, manchmal für Monate ins Gefängnis zur Erzwingung gebracht. In der Regel sind bei der Entlassung die Bußgelder noch nicht einmal abgesessen, sondern bestehen weiterhin und oben drauf drohen weitere Vollstreckungen und Gefängnisaufenthalte.

Das Vorgehen der Ordnungskräfte und Behörden im Rahmen der Kontrollen der „Corona- Maßnahmen“ gegen einen obdachlosen Mann, der auf den Rollstuhl angewiesen ist und für das Treffen draußen mit Bekannten in die Mühlen der Ordnungsbehörden geriet, wurde kürzlich endlich einmal in größerer Öffentlichkeit diskutiert. Dies wurde allerdings erst dadurch möglich, dass das Amtsgericht Dortmund ein sensationelles Urteil fällte und die Erzwingungshaft gegen den Mann abgelehnt hatte.

Der Mann hatte im vergangenen Jahr vom Ordnungsamt mehrere Ordnungsgelder wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung und wegen Bettelns erhalten. In relativ kurzer Zeit kamen insgesamt 7.325 Euro plus Verfahrenskosten zusammen, aus insgesamt 17 Delikten, von jeweils 25 Euro bis zu 2.200 Euro Bußgeld. Als der Mann nicht zahlte, wollte die Stadt Dortmund ihn ins Gefängnis schicken, um ihn zur Zahlung zu zwingen. Die Behörde stellte Anträge auf Erzwingungshaft.

Die Anträge auf Erzwingungshaft hat das Amtsgericht Dortmund im Dezember 2021 abgelehnt und war in seiner Begründung klar und deutlich: „Sinn und Zweck der Erzwingungshaft ist es, einen Zahlungsunwilligen – nicht Unfähigen – zur Zahlung einer Geldbuße zu zwingen.“ Der Betroffene verfüge „über keinerlei Einkommen“ und „lebt ‚von der Hand in den Mund‘“. Es sei „nicht ersichtlich, inwieweit der Betroffene denn seine Lebensführung bei derart hohen Geldbußen und derart bescheidenen Lebensverhältnissen noch einschränken können soll.“

Das Gericht kritisierte auch die konkrete Vorgehensweise des Ordnungsamtes. Bei der Ahndung der Verstöße „ist das Bußgeld in schematischer Anwendung teilweise enorm erhöht worden, was sogar zur Festsetzung eines einzelnen Bußgeldes in Höhe von 2.200,00 Euro geführt hat. Die offensichtlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen sind dabei nicht berücksichtigt worden.“ Es sei aber „Sache der Bußgeldbehörde schon bei der Ahndung der Ordnungswidrigkeit nur solche Geldbußen festzusetzen, die unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse noch einen angemessenen Sanktionscharakter haben.“ Die Erzwingungshaft soll „ausdrücklich gerade nicht den Zahlungsunfähigen treffen“.

Das Gericht stellte explizit fest, dass eine Erzwingungshaft nicht als Ersatzfreiheitsstrafe missbraucht werden dürfe oder Gerichte das tun dürfen. Deshalb würden sich Rechtsdezernent und Rechtsamt gegenüber Obdachlosen rechtswidrig verhalten.

Kriminelle Personen, Gruppenstrukturen und Zusammenhänge entdecken

In der Kriminalitätsstatistik für die Nordstadt geht die Zahl der Straftaten kontinuierlich Jahr für Jahr zurück, sie haben den niedrigsten Stand seit vier Jahren erreicht. Gleichzeitig werden die ordnungspolitischen Maßnahmen im Stadtteil hochgefahren. Polizei und Ordnungskräfte sehen da einen seltsamen Zusammenhang. Sie meinen im Ernst, dass sie mit der ständigen Präsenz, kontinuierlichem Druckaufbau, Gängelung von „Problemgruppen“ und freiheitseinschränkenden Maßnahmen Straftaten verhindern würden. Die Strategische Fahndung, als vorläufiger Höhepunkt der umstrittenen Polizeiarbeit in der Stadt, so glaubt die Dortmunder Polizei, sei das Mittel überhaupt für das „Sinken der Kriminalitätszahlen und für ein deutlich verbessertes Sicherheitsgefühl der Bürger“.

Strafen im Zusammenhang mit sozialen Ungleichheiten

Anstelle des polizeilichen Eigenlobs sollte jedoch vielmehr das Strafen in Zusammenhang mit sozialen Ungleichheiten gesetzt werden. Dann wird schnell deutlich, dass die Straftatenraten in der Stadt umso höher liegen, je größer die Einkommensunterschiede in der Stadtgesellschaft sind und arme Menschen immer härtere Strafen erfahren als reiche und schon für Bagatelldelikte drakonische Bestrafungen erfahren.

Die Versuche der zunehmend autoritär auftretenden Stadt, mit Polizei und Ordnungskräften die angeblich entstandenen Kontrollverluste mittels verschärften Strafrechts wieder herzustellen, führen in die Sackgasse. Um die Ruhe in der Stadt zu wahren, muss die Dosis immer wieder erhöht, die Überwachung noch umfassender, die Polizeigesetze verschärft und zur Durchsetzung des Gewaltmonopols weiter aufgerüstet werden.

Überlegt werden sollte, ob eine Lösung nicht in etwas Besserem als dem Strafrecht bestehen könnte. Es könnte beispielsweise eine frühe Konfliktlösung im und durch das soziale Umfeld von Schädigern und Geschädigten gesucht werden, die sich an Wiedergutmachung und Entschuldigung orientiert. Bekannt geworden ist das Konzept der „Restorativen Justice“ nach dem insbesondere das Opfer an der Suche nach alternativen Formen der Konfliktlösung beteiligt wird. Das Konzept könnte eine Alternative zu gängigen gerichtlichen Strafverfahren darstellen oder auch gesellschaftliche Initiativen außerhalb des Staatssystems entwickeln. Untersuchungen ergaben, dass dadurch der Rückfall reduziert und die Zufriedenheit der am Konflikt Beteiligten erhöht werden kann.

Bei der Alternative zur strafenden, autoritären Stadt muss es um eine Politik gehen, die auf allen Gebieten gegen den sozialen Ausschluss des einzelnen Menschen gerichtet ist. So eine Politik umzusetzen kommt im realen Neoliberalismus schon der Quadratur des Kreises gleich.

Quellen: Stadt Dortmund, WAZ, Lorenz Böllinger, Martin Lemke, zeit-online, monitor.de, tagesspiegel.de
Bild: 123rf cco

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Literatur-Empfehlung: „Das Bestrafen der Armen“ Von Loïc Wacqant

Über die konkrete Lebenssituation armer Menschen in der Großstadt: In Dortmund sollte ein obdachloser Mann wegen 7.000 Euro Coronabußgelder inhaftiert werden

(Übernahme von Gewerkschaftsforum.de)

Die Auswirkungen der Reformen der „Agenda 2010“ die von der rot-grünen Bundesregierung Anfang des Jahrhunderts auf den Weg gebracht wurden, haben der politischen Kultur und dem sozialen Klima im Land dauerhaft geschadet. Der Arbeitsmarkt wurde dereguliert, der Sozialstaat demontiert, eine Steuerpolitik betrieben, die den Reichen mehr Reichtum und den Armen mehr Armut gebracht hat und auch der Mittelschicht deutlich gemacht, dass ihr Abstieg jederzeit möglich ist. Damit reagieren die Stärkeren ihre Abstiegsängste, Enttäuschung und ihre Ohnmacht an den Schwächeren ab.

Begleitet wird das Ganze von dem Misstrauen gegenüber den Mitmenschen und wenn man sieht, dass der Staat überall ein Sicherheitsproblem entdeckt, das mit martialischen Einsätzen der Sicherheits- und Ordnungskräfte entschärft werden muss, dann wird die gefühlte Bedrohung real erlebt und nach dem noch stärkeren Staat gerufen.

Dabei ist es erforderlich, denen, die nichts mehr haben, als strafender und disziplinierender Staat entgegen zu treten und den Menschen mit Abstiegsängsten und denjenigen mit großen Vermögen einen starken Staat zu demonstrieren.

Der Bereich in dem der strafende Staat schon seit Jahrzehnten eine besonders tragische Kontinuität an den Tag legt, ist die Ahndung von Bagatelldelikten, die von den ärmeren Menschen begangen werden. Seit den Maßnahmen gegen die Verbreitung des Conoronavirus ist in den großen Städten das aggressive Ausleben der strukturellen und personalen Gewalt von Behörden, Polizei und Ordnungskräften gegenüber armen Menschen bedrohlich angewachsen.

Im Rahmen von „Präsenz zeigen“ und „Null-Toleranz“ gegenüber der ärmeren Bevölkerung in der Stadt, boten die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus und die behördliche Kontrolle über deren Einhaltung, eine neue Gelegenheit, wer den Part von Koch und Kellner in der Kommune einnimmt. Für obdachlose Menschen ist die Rollenaufteilung schon lange grausige Realität

Gejagt von Polizei und Ordnungskräften

Die Menschen auf der Straße erleben hautnah die Ausgrenzung im öffentlichen Raum. Wer gezwungen ist, im Freien zu schlafen, wird aber immer wieder von warmen und relativ geschützten Plätzen vertrieben, weil man ihn dort nicht sehen will, aus Angst vor Geschäftsschädigung, insbesondere im Innenstadtbereich.

Die Stadt Dortmund ist sehr daran interessiert, dass innerhalb des Walls bzw. rund um die Konsummeile Hellweg Armut nicht sichtbar wird. Auch hier geht es um Vertreibung, damit die Konsumenten ohne schlechtes Gewissen die Kassen der Geschäftsleute klingeln lassen. Damit dies ungestört gewährleistet ist, kommt es immer wieder vor, dass obdachlose Menschen mit einem Bußgeld überzogen werden. So geschehen zuletzt, als ein Mann an einem Kiosk am Wall übernachtete und von Mitarbeitern des Ordnungsamtes aufgeweckt wurde. Man verpasste ihm ein Knöllchen wegen „Lagern und Campieren“ in Höhe von 20 Euro, zu überweisen innerhalb von 7 Werktagen. Geht das Geld bei der Stadt nicht ein, droht dem Mann eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Dass dieses skandalöse Vorgehen nichts Neues ist, zeigen Zahlen aus dem Jahr 2017, in dem Jahr hat die Stadt Dortmund insgesamt 407 Verstöße gegen „Lagern, Campieren und Übernachten auf öffentlichen Plätzen“ ausgesprochen.

Das folgende Beispiel zeigt, dass sich am Vorgehen der Stadt Dortmund trotz vielfacher Proteste nichts geändert hat.

Seit Mitte Februar 2021 ist der Stadt Dortmund bekannt, dass obdachlose Menschen ein Lager an der Sporthalle Nord in der Nähe eines Städtischen Kindergartens eingerichtet haben. Da sich der Bereich, in dem das Lager errichtet wurde nicht im öffentlichen Raum befindet, konnte das Ordnungsamt keine weiteren Maßnahmen wie Platzverweise aussprechen oder gar eine Räumung durchsetzen, weil Maßnahmen nur über die Ausübung des Hausrechts (z.B. Hausverbote) durchgesetzt werden können. Weil die Durchsetzung von Hausverboten Polizeisache ist, wurde diese um Amtshilfe gebeten und sie sprach den dort angetroffenen campierenden Leuten Platzverweise aus. Die Entsorgung Dortmund wurde beauftragt die Folien, Matratzen, Decken und teilweise auch Lebensmittel als Müll zu verbringen.

Die Maßnahme war jedoch nicht nachhaltig, schon einen Tag später wurden dort 3 Personen schlafend angetroffen. Die Stadt Dortmund forderte die Polizei erneut auf, Platzverweise inklusive Anzeigen auszusprechen und veranlasste, dort eine Absperrung durch Bauzäune anzubringen, um eine weitere Nutzung der Fläche zu verhindern.

Beim Umgang mit den „Problemgruppen“ klebt die Stadt Dortmund seit Jahrzehnten immer an dem gleichen Konzept, das eigentlich gar keins ist, denn mit ihren Ordnungskräften und der Polizei die marginalisierten, kriminalisierten und stigmatisierten Menschen immer nur zu vertreiben und ständig in Bewegung zu halten, jegliches Niederlassen und Ausruhen zu verhindern, ist schlicht nur widerwärtig.

Kontrolle der Einhaltung von Corona- Maßnahmen lassen Situationen  eskalieren

Für ausgeschlafene Einwohner in der Stadt Dortmund ist es nichts neues und langjährige  reale Praxis, dass obdachlose Menschen mit Ordnungswidrigkeiten drangsaliert werden und saftige Bußgelder zahlen müssen.

Im Rahmen der Kontrollen der Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus wurden obdachlose Menschen systematisch von Polizei und Angestellten des Ordnungsamtes, in fast immer in bis zu 10 Personen umfassenden Einsatztrupps von der Kaufmeile verjagt und mit Bußgeldern überzogen. Auf Ansprache reagieren die Einsatzkräfte äußerst gereizt bis aggressiv und verbieten unrechtmäßig Video- und Fotoaufnahmen von ihrem Handeln.

Widerstand gegen Übergriffe bzw. Rechtsmittel gegen Bußgelder einzulegen ist für die armen Betroffenen keine Lösungsmöglichkeit. Niemand wehrt sich gegen die Bußgelder und der Verwaltungsablauf nimmt schnell Fahrt auf. Die obdachlosen Menschen werden bei Nichtzahlung des Bußgeldes direkt von der Straße für Wochen, manchmal für Monate ins Gefängnis zur Erzwingung gebracht. In der Regel sind bei der Entlassung die Bußgelder noch nicht einmal abgesessen, sondern bestehen weiterhin und oben drauf drohen weitere Vollstreckungen und Gefängnisaufenthalte.

Das Vorgehen der Ordnungskräfte und Behörden im Rahmen der Kontrollen der „Corona- Maßnahmen“ gegen einen obdachlosen Mann, der auf den Rollstuhl angewiesen ist und für das Treffen draußen mit Bekannten in die Mühlen der Ordnungsbehörden geriet, wurde kürzlich endlich einmal in größerer Öffentlichkeit diskutiert. Dies wurde allerdings erst dadurch möglich, dass das Amtsgericht Dortmund ein sensationelles Urteil fällte und die Erzwingungshaft gegen den Mann abgelehnt hatte.

Vorgehen der Ordnungsbehörde

Der Mann hatte im vergangenen Jahr vom Ordnungsamt mehrere Ordnungsgelder wegen Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung und wegen Bettelns erhalten. In relativ kurzer Zeit kamen insgesamt 7.325 Euro plus Verfahrenskosten zusammen, aus insgesamt 17 Delikten, von jeweils 25 Euro bis zu 2.200 Euro Bußgeld. Als der Mann nicht zahlte, wollte die Stadt Dortmund ihn ins Gefängnis schicken, um ihn zur Zahlung zu zwingen. Die Behörde stellte Anträge auf Erzwingungshaft.

Amtsgericht Dortmund lehnt Erzwingungshaft ab

Die Anträge auf Erzwingungshaft hat das Amtsgericht Dortmund im Dezember 2021 abgelehnt und war in seiner Begründung klar und deutlich: „Sinn und Zweck der Erzwingungshaft ist es, einen Zahlungsunwilligen – nicht Unfähigen – zur Zahlung einer Geldbuße zu zwingen.“ Der Betroffene verfüge „über keinerlei Einkommen“ und „lebt ‚von der Hand in den Mund‘“. Es sei „nicht ersichtlich, inwieweit der Betroffene denn seine Lebensführung bei derart hohen Geldbußen und derart bescheidenen Lebensverhältnissen noch einschränken können soll.“

Das Gericht kritisierte auch die  konkrete Vorgehensweise des Ordnungsamtes. Bei der Ahndung der Verstöße „ist das Bußgeld in schematischer Anwendung teilweise enorm erhöht worden, was sogar zur Festsetzung eines einzelnen Bußgeldes in Höhe von 2.200,00 € geführt hat. Die offensichtlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen sind dabei nicht berücksichtigt worden.“ Es sei aber „Sache der Bußgeldbehörde schon bei der Ahndung der Ordnungswidrigkeit nur solche Geldbußen festzusetzen, die unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse noch einen angemessenen Sanktionscharakter haben.“ Die Erzwingungshaft soll „ausdrücklich gerade nicht den Zahlungsunfähigen treffen“.

Das Gericht stellte explizit fest, dass eine Erzwingungshaft nicht als Ersatzfreiheitsstrafe missbraucht werden dürfe oder als Gerichte das tun dürfen. Deshalb würden sich Rechtsdezernent und Rechtsamt gegenüber Obdachlosen rechtswidrig verhalten.

 ———————

Das Urteil
Amtsgericht Dortmund

 Ausfertigung

730 OWi 237/21 [b]

Der Betroffene ist drogenabhängiger und obdachloser Rollstuhlfahrer.

718551_original_R_by_FotoHiero_pixelio.de

Armut. Foto/Quelle: FotoHiero via Pixelio.de

Die Stadt Dortmund hat in verschiedenen Verfahren gegen den Betroffenen  Bußgelder in Höhe von insgesamt 7.325,00 € zuzüglich Verfahrenskosten festgesetzt, die sich im Einzelnen wie folgt ergeben:

AZ                                      Betrag in €

730 Owi 224/21(b)     –   25

730 Owi 225/21(b)     –  200

730 Owi 226/21(b)     –   400

730 Owi 227/21(b)     –   800

730 Owi 228/21(b)     –   1.400

730 Owi 229/21(b)     –   75

730 Owi 230/21(b)     –   2.200

730 Owi 231/21(b)     –  100

730 Owi 232/21(b)     –  250

730 Owi 233/21(b)     –  50

730 Owi 234/21(b)     –  1.400

730 Owi 235/21(b)     –  25

730 Owi 236/21(b)     –  50

730 Owi 237/21(b)     –  75

730 Owi 238/21(b)     –  75

730 Owi 239/21(b)     – 100

730 Owi 240/21(b)     –  100

Summe:                  7.325,00

—————————————–

Nachdem der Betroffene diese Bußgelder nicht bezahlt hat, begehrt die Stadt Dortmund die Festsetzung von Erzwingungshaft gegen den Betroffenen für sämtliche Bußgelder.

II.

Die Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft sind überwiegend unbegründet.

Denn der Betroffene ist zahlungsunfähig hinsichtlich der festgesetzten Bußgelder, die sich teils in enormen Höhen bewegen. Erzwingungshaft kann gern. § 96 Abs.1 Nr.4 OWiG ausdrücklich dann nicht angeordnet werden, wenn Umstände bekannt sind, die Zahlungsunfähigkeit des Betroffenen ergeben.

Solche Umstände sind hier aktenkundig.

Sinn und Zweck der Erzwingungshaft ist es, einen Zahlungsunwilligen – nicht Unfähigen –  zur Zahlung der Geldbuße zu zwingen. In diesem Zusammenhang sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Betroffenen, seine Verbindlichkeiten, seine Arbeitsfähigkeit und die Höhe der Geldbuße zu berücksichtigen.

Von Zahlungsunfähigkeit ist insbesondere bei Betroffenen auszugehen, die nur über das Existenzminimum verfügen, kein verwertbares Vermögen besitzen und im Blick auf Alter, Ausbildung, Gesundheitszustand oder Arbeitsmarktlage kein oder kein höheres Einkommen erzielen können (vgl. zum Ganzen für viele Göhler, OWiG 16. Auflage, § 96 Rdn 13).

Dementsprechend ist allgemein anerkannt, dass Sozialhilfeempfänger, die in absehbarer Zeit nicht mit der Erlangung einer Arbeitsstelle rechnen können, als zahlungsunfähig anzusehen sind (vgl. OLG Hamm,  Beschluss vom 29. November 1990 -Az.: 3Ws739/89).

Der Betroffene verfügt nach den aktenkundigen Feststellungen über keinerlei Einkommen – auch nicht ALG II – oder Vermögen. Zudem liegen auch noch vorrangige Pfändungen gegen den Betroffenen vor. Die Bußgelder resultieren zum größten Teil daher, dass sich der Betroffene im Trinkermillieu zum Biertrinken in der Öffentlichkeit getroffen hat und die Stadt Dortmund insoweit wiederholt wegen Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung Bußgelder verhängt hat. Dabei ist das Bußgeld in schematischer Anwendung teilweise enorm erhöht worden, was sogar zur Festsetzung eines einzelnen Bußgeldes in Höhe von 2.200,00 € geführt hat. Die offensichtlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen sind dabei nicht berücksichtigt worden.

Wie der Betroffene bei Zahlung der festgesetzten Geldbußen auch nur noch annähernd seinen Lebensunterhalt bestreiten können bzw. wie er überhaupt nur ansatzweise in der Lage sein soll, die festgesetzten Geldbußen zu zahlen, ist nicht ersichtlich. Da er obdachlos und drogenabhängig ist und im Rollstuhl sitzt, ist auch unerfindlich, wie sich an dieser Situation etwas ändern soll. Der Betroffene lebt von „der Hand in den Mund“ – teilweise wurden Bußgelder wegen „Bettelns“ festgesetzt – so dass er selbst die geringeren Geldbußen nicht bezahlen können wird, ohne seinen Lebensunterhalt zu gefährden.

Soweit die Verwaltungsbehörde argumentiert, dass auch vermögenslose Personen ,,unter Einschränkung ihrer Lebensführung die notwendigen Mittel“ aufbringen sollen, damit sie sich nicht sanktionslos über Ordnungswidrigkeit hinwegsetzen können sollen, ändert dies nichts an der Zahlungsunfähigkeit des Betroffenen. Auch ist nicht ersichtlich, inwieweit der Betroffene denn seine Lebensführung bei derart hohen Geldbußen und derart bescheidenen Lebensverhältnissen noch einschränken können soll. Insoweit wäre es Sache der Bußgeldbehörde schon bei Ahndung der Ordnungswidrigkeit nur solche Geldbußen festzusetzen, die unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse noch einen angemessenen Sanktionscharakter haben. Die Erzwingungshaft soll lediglich den Willen eines zahlungsunwilligen Betroffenen beugen, aber ausdrücklich gerade nicht den Zahlungsunfähigen treffen. Im Gegensatz zur Ersatzfreiheitsstrafe im Strafrecht ist die Erzwingungshaft gerade nicht ersatzweises Übel für die begangenen Ordnungswidrigkeiten  (vgL viele Göhler, OWiG, 16. Auflage, 96 Rdn. 1).

Dortmund, 08.12.2021 Amtsgericht

Dröge

Richter am Amtsgericht

Ausgefertigt

Cavus, Justizsekretärin

Als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

 

 

——————————

Die Stadt Dortmund reagiert auf das Urteil, wie gewohnt bockig, ohne Empathie und säuerlich

Eine Anfrage der örtlichen Presse an die Stadt Dortmund wurde erst elf Tagen später beantwortet. Stadtsprecher Maximilian Löchter teilte der Redaktion mit, (Quelle: WAZ vom 21.01.2022) „aus datenschutzrechtlichen Gründen können wird keine Informationen bezüglich eines konkreten Bußgeldverfahrens mitteilen“. Die Anordnung einer Erzwingungshaft sei grundsätzlich auch bei „vermögenslosen Personen“ möglich. Es sei zu prüfen, ob jemand tatsächlich zahlungsunfähig oder nur zahlungsunwillig ist. „Nach der ständigen Rechtsprechung des Landegerichts Dortmund ist in der Regel zumindest die Begleichung der Bußgeldforderung in monatlichen Raten zumutbar, um sich im Ergebnis nicht sanktionslos über Ordnungswidrigkeitentatbestände hinwegsetzen zu können“.

Amnestie aller Bußgelder gegen wohnungs- und obdachlose Menschen

Es wird höchste Zeit, dass die Stadt Dortmund generell ihre Ordnungspolitik gegenüber  armen Menschen überdenkt.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund könnte Anlass für konkrete Verbesserungen im Umgang der Behörden mit diesen Menschen sein und die Bußgelddrangsalierung gegen wohnungs- und obdachlose Menschen sofort zu beenden.

Der erste Schritt sollte eine Amnestie aller Bußgelder gegen diesen Personenkreis sein!

Ende des Beitrags vom Gewerkschaftsforum.

„Eine deutliche gerichtliche Klatsche für die Stadt Dortmund hat heute (25. Januar 2022) im Sozialausschuss ein politisches Nachspiel“, schreibt Nordstadtblogger.de. Und weiter: „Die Vertreter:innen mehrerer Parteien wollen wissen, wieso die Stadt Erzwingungshaft zur Durchsetzung von Geldstrafen gegen einen Obdachlosen verhängen lassen wollte, die dieser u.a. wegen Bettelns bekommen hatte – und diese nicht bezahlen konnte. Die Reaktionen aus der Zivilgesellschaft waren und sind heftig – und die Politik will, dass sich die Stadtverwaltung nun erklärt.“

Nordstadtblogger: „Die Fraktion „Die Linke+“ wartet nicht erst die Bewertung ab, sondern spricht von einem handfesten Skandal im Umgang mit Obdachlosen in der Stadt Dortmund: „Ich bin fassungslos. Schlechter hätte das Jahr politisch gar nicht starten können“, betont Fatma Karacakurtoglu, sozialpolitische Sprecherin der Ratsfraktion.

Sie macht nachdrücklich darauf aufmerksam, dass das Amtsgericht sogar explizit festgestellt habe, dass eine Erzwingungshaft nicht als Ersatzfreiheitsstrafe missbraucht werden dürfe. „Oder schärfer ausgedrückt, als Gerichte das tun dürfen: Rechtsdezernent und Rechtsamt verhalten sich gegenüber Obdachlosen rechtswidrig. Dieses Verhalten der Stadt wird Die Linke+ in der nächsten Ratssitzung thematisieren.

Es sei skandalös, wie in Dortmund immer noch mit den Schwächsten der Gesellschaft umgegangen werde. Das müsse endlich aufhören. Die Stadt Dortmund habe eine Verantwortung für jeden Menschen, der hier lebt. Deshalb müsste es die Aufgabe von städtischen Mitarbeitern sein, Obdachlosen zu helfen statt sie zu gängeln. Ihnen Strafzettel in insgesamt unrealistischer Höhe zu verpassen, das sei abartig, so Karacakurtoglu. (…) Eine solidarische Gemeinschaft dürfe jedenfalls keinen Menschen allein lassen. Auch wenn dieser möglicherweise nicht in das gängige Bild des Ordnungsamtes von Sauberkeit und Ordnung passe, fasst Fatma Karacakurtoglu zusammen.“

Quellen: WAZ, Lorenz Böllinger, Martin Lemke, zeit-online, monitor.de, Stadt Dortmund, Amtsgericht Dortmund

Zuerst erschienen auf gewerkschaftsforum.de

Laurenz Nurk, besten Dank für die Überlassung des Beitrags.

Die neu gegründete Intitiative “Zukunft Jetzt” wendet sich mit Manifest an die Öffentlichkeit

Briefe werden zur Zeit viele geschrieben. Auch offene. Daran merkt man, wie sehr viele Menschen mit den gegenwärtigen Herausforderungen beschäftigt sind – unter anderem auch in Österreich. Hier brodelt es zur Zeit besonders, da die Spaltung der Bevölkerung in “wer darf was wann tun oder nicht” immer weiter vorangetrieben wird. Die aktuelle Situation macht viele Menschen nachdenklich, manche wütend, sprachlos, oder maßlos traurig.

Übernahme von redaktion „Frische Sicht“ am 13. Januar 2022

Alleine gelassen, können diese Emotionen belastend sein. Doch im Austausch mit Anderen merkt der oder die Einzelne, dass er/sie keineswegs alleine da steht. 
Das Manifest ist aus einer Begegnung von Bürgern mit den unterschiedlichsten persönlichen Hintergründen entstanden.

Was sie eint: die Vision einer Zukunft, welche die Menschenwürde wieder in den Mittelpunkt rückt und von einem respektvollen Miteinander geprägt ist. Und der Wille, dafür etwas zu tun. 
Erstunterzeichner*in sind etwa 100 Menschen aus den Bereichen Wissenschaft, Gesundheit, Sport, Kultur, Medien, Unternehmen, und weiteren Bereichen des Lebens.

Anbei nun der offene Brief im Wortlaut.

(Anm. d. Red. das Schreiben stellen wir Ihnen unterhalb des Artikels als Download zur Verfügung.)


Für ganzheitliche Gesundheit, Grundrechte und Gemeinwohl

Manifest für einen humanen und ökologischen Umgang mit der Pandemie

Wer wir sind

Wir sind Menschen aus allen Teilen der Gesellschaft – Gesunde, Geimpfte und Genesene –, die mit wachsender Sorge die aktuelle Spaltung der Gesellschaft, die Beschneidung von Grund- rechten, die Abwertung Andersdenkender und die Diskriminierung von Menschen erleben.

Für Werte, die uns alle verbinden

Wir setzen uns für die Unantastbarkeit der Menschenwürde, für den Schutz der Grundrechte, für Solidarität, die alle einschließt, für Toleranz, Respekt und gewaltfreie Kommunikation, für ein ganzheitliches Gesundheitsverständnis und für mehr Gemeinwohl in allen Bereichen ein.

Sofort: Wir treten für eine individuelle Impfentscheidung ein

Wir sprechen uns für eine freie, individuelle Impfentscheidung aller Menschen aus. Der Europa- rat hat sich mit den Stimmen der österreichischen Abgeordneten im Jänner 2021 in der Reso- lution 2361 gegen eine Impfpflicht, gegen Impfdruck und gegen Diskriminierung aufgrund eines Impfstatus ausgesprochen.1 Bisher gibt es kein demokratisches Land der Welt mit einer Co- vid-19-Impfpflicht für die gesamte Bevölkerung, und die Gründe, die dagegen sprechen, sind zu viele: Die Impfung bringt nicht die erhoffte Wirkung, sie gleicht einer dauerhaften medikamen- tösen Behandlung, sie bringt keine sterile Immunität, die Zulassung ist nur vorläufig und ihre (langfristigen) Neben- und Schadwirkungen sind ebenso ungewiss wie die Wirksamkeit gegen Omikron und zukünftige Virusvarianten.2 Zum Umgang mit Covid-19 gibt es vielfältige und ge- lindere Mittel. Die massiven Grundrechtsbeschneidungen, die mit einer Impfpflicht einhergehen, sind unverhältnismäßig.

Anstelle einer Impfpflicht für alle, ist eine individuelle Entscheidung nach Risikofaktoren vorzu- ziehen und für entsprechende Beratungsgespräche die nötige Zeit aufzuwenden. Das gilt auch für jede Wiederholungsimpfung. Jede Impfung muss auf einer freien und gut reflektierten Ent- scheidung basieren. Die Allgemeinheit soll dafür die Kosten tragen.

Kurzfristig: Entwicklung von Alternativen zur Impfpflicht

Da SARS-CoV-2 bisher einen stark saisonalen Verlauf (Herbst und Winter/Frühjahr) hat und die angekündigte Impfpflicht für die aktuelle Omikron-Welle zu spät kommt, bleibt bis Herbst 2022 Zeit, eine neue Strategie zu entwickeln, die mit den Grundfreiheiten besser vereinbar ist und auf gelindere Mittel in der Pandemiebewältigung zurückgreift.

Einige davon sind:

– Substanzielle Verbesserung der Behandlung von Covid-19-Erkrankungen in der Frühphase (zumeist in der häuslichen Pflege), unter Rückgriff auf die in den letzten zwei Jahren weltweit gesammelten Erfahrungen mit vielfältigen wirkungsvollen Therapien und Medikamenten, um Krankenhauseinweisungen zu vermeiden; 3

– Verbesserung des psychosozialen Umfelds von Erkrankten und Betroffenen, um Einsamkeit zu vermeiden, die Gesundung zu unterstützen und auch dadurch die Zahl der Krankenhausein- weisungen zu verringern;

– Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und zur Stärkung des natürlichen Immunsys- tems, um Volkskrankheiten und damit auch schwere Covid-Verläufe zu minimieren. Die chroni- sche psychische Belastung, die weite Teile der Bevölkerung in den vergangenen zwei Jahren durchmachen mussten, hemmt exakt jene Bereiche des Immunsystems, die für eine erfolgrei- che Abwehr von SARS-CoV-2 und seiner Varianten bzw. für die erfolgreiche Etablierung eines Impfschutzes nötig sind.

– Bewusstseinsbildung in den Bereichen Ernährung und Bewegung; Stressreduktion und mehr Kooperation in der Wirtschaft sowie Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung und zur Aufwertung der natürlichen Erholungsräume;

– Dezentralisierung und Entökonomisierung der Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur, insbeson- dere Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Personal: Wir unterstützen „Mehr für Care“!

Wir verweisen auf die vielfältigen und konstruktiven Vorschläge von 4 5 6 oder 7. Wir – besorgte, engagierte und kompetente Staatsbürger*innen – sind viele, und wir haben viele Ideen, deren eingehende Diskussion und progressive Umsetzung wir fordern. Mit mehr Demo- kratie ist der Pandemie besser beizukommen.

Damit sind wir bei unseren mittel- und längerfristigen Anliegen:

Mittelfristig:

Für eine neue Kommunikations- und Diskussionskultur

Wir stehen für eine wertschätzende und gewaltfreie Diskussionskultur sowie für Perspektiven- vielfalt. Unterschiedliche Meinungen und Zugänge sind anzuhören und zu respektieren. Für den Umgang mit tiefgreifenden gesellschaftlichen Herausforderungen sind Begriffe, die in vielen Fäl- len „Denkverbote“ implizieren, nicht zielführend – gerade zur Bewältigung neuerer Entwicklun- gen hat sich historisch immer wieder gezeigt, dass die Berücksichtigung aller Perspektiven nötig ist. Wir fordern deshalb einen sofortigen Schubladen- und Punzenstopp. Qualifizierungen wie beispielsweise: „Impfverweigerer“, „Schwurbler“, „Aluhutträger“, „Verschwörungstheoretiker“, “Corona-Leugner” oder „Covididiot“ bringen uns nicht weiter.

Auch weisen wir die Bezeichnung „Maßnahmenkritiker*in“ für Menschen, die bestimmte Maß- nahmen – z. B. Lockdowns, 2G oder Impfpflicht – kritisieren, aber gleichzeitig andere, grund- rechtswahrende, diskriminierungsfreie oder präventive Maßnahmen befürworten, zurück. Ebenso ist das irreführende Etikett „Impfgegner“ für Menschen, die – wie wir – für eine freie und individuelle Impfentscheidung eintreten, zu unterlassen. Der Begriff „Corona-Leugner“ sollte nicht auf Menschen angewendet werden, welche die Pandemie anders analysieren und einschätzen als der politische Mainstream.8 Wir wollen einander mit Respekt begegnen und andere Meinung akzeptieren; Meinungsvielfalt bildet die Grundlage des demokratischen Mitein- anders und systemischer Lösungsfindung.

Für ein differenziertes Wissenschaftsverständnis

Wir warnen vor einem verengten und unrealistischen Wissenschaftsverständnis. Viele Men- schen berufen sich heute auf „die Wissenschaft“, so als gäbe es stets einen eindeutigen Er- kenntnisstand und eine objektive, alleinige Wahrheit. „Faktenchecker“ erwecken zudem oft
den Anschein, dass es zu allen Fragen verlässliche und widerspruchsfreie „Fakten“ gäbe. Wis- senschaft ist aber ein pluraler Diskurs, der von (unterschiedlichen) Werten getragen und von (unterschiedlichen) Interessen getrieben ist und fortlaufend neue Erkenntnisse hervorbringt. Entsprechend sind die Ergebnisse oft vielfältig, widersprüchlich und kontrovers. EINE von allen anerkannte wissenschaftliche Wahrheit ist ähnlich selten wie „Konsens“ in der Politik und jeden- falls zeitlicher Entwicklung unterworfen. In diesem Sinn auf „die Wissenschaft“ zu verweisen ist daher häufig eine Illusion und manchmal eine bewusste Täuschung. Wir lehnen deshalb auch die Punze „Wissenschaftsleugner*in“ ab. Sie wird häufig dazu missbraucht, widersprüchliche wissenschaftliche Ergebnisse gegeneinander auszuspielen oder schlicht unliebsame Meinun- gen abzuwerten und zu diskreditieren. Wir erkennen stattdessen die Pluralität und Kontroversi- tät des wissenschaftlichen Diskurses an. Erst dadurch kann der Wissenschaftsbetrieb der Gesellschaft wertvolle Dienste erweisen und ganzheitliche und gemeinwohlorientierte Politikent- scheidungen unterstützen.

Für Integration und sozialen Zusammenhalt

Wir lehnen die Einteilung in „Getestete“, „Geimpfte“ und „Genesene“ (Gesunde kommen in dieser Einteilung gar nicht mehr vor) sowie jegliche Form der Diffamierung und Diskriminierung einer dieser Gruppen ab. Wir setzen uns im Namen der Menschenwürde und der Grundrechte für die Gleichbehandlung aller Menschen ein.

Wir solidarisieren uns mit den 217 Hebammen, die aufgefordert wurden, Schwangere zur Imp- fung zu beraten.9 Wir solidarisieren uns mit den Ärzt*innen, die sich in einem Brief an die Nationalratsabgeordneten gegen eine Impfpflicht ausgesprochen haben. Wir fordern die Ärzte- kammer auf, alle damit in Zusammenhang stehenden Disziplinarverfahren einzustellen und die freie Meinung und die professionelle Gewissensentscheidung von Mediziner*innen zu respek- tieren. Wir fordern die Landesbildungsdirektionen auf, die Entlassungen von Schulärzt*innen rückgängig zu machen. Wir fordern die Universitäten auf, die Kündigungen von „unbequemen“ Professor*innen rückgängig zu machen. Wir weisen Angriffe auf die Freiheit der Wissenschaft und Lehre zurück. Wir fordern die Wiedereinstellung von Lehrer*innen, Polizist*innen, Amts-

ärzt*innen und Angestellten in allen Berufen und Branchen, die aufgrund ihrer Gewissensent- scheidung oder der 2G-Regel gekündigt wurden.

Wir fordern die Medien auf, in ihrer Berichterstattung auf Ausgewogenheit zu achten, auch das Gemeinsame, nicht nur das Trennende darzustellen und nicht durch selektive und undifferen- zierte Berichterstattung die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben.

Für sozialen Frieden und Gewaltfreiheit

Wir setzen auf Vertrauen, Eigenverantwortung und Solidarität unter den Menschen und wollen, dass diese Qualitäten gefördert werden. Andere Länder wie Schweden oder Japan zeigen, dass ein alternativer Umgang mit der Pandemie möglich ist. Verordnungen, Grundrechtseinschrän- kungen, Kontrollen und Strafen führen in einen Überwachungs- und Polizeistaat. Die Nachricht, dass seit November 2021 1,4 Millionen Polizeikontrollen in Österreich durchgeführt wurden (ORF, 4.1.22), dass im Vorjahr 19.500 Menschen auf Demonstrationen angezeigt und allein im Dezember 2021 fast 400 Personen festgenommen wurden (ORF, 3.1.22), beunruhigt uns zu- tiefst – s. a. „Corona ins Verhältnis setzen“ (S. 26).

Ebenso lehnen wir jede Form der Gewalt oder Einschüchterung gegenüber Befürworter*innen der aktuellen Covid-Maßnahmen oder gegenüber dem Gesundheitspersonal strikt ab. Dem Pfle- gepersonal, den Ärzt*innen und allen, die die Gesundheitsinfrastruktur aufrechterhalten und mit Menschlichkeit füllen, gebührt unsere Wertschätzung und gesamtgesellschaftliche Solidarität. Die Kosten und die Ressourcen, die in die Kontrolle, Überwachung und Exekution einer geplanten Impfpflicht fließen müssten, sollten direkt dem Gesundheits- und Pflegepersonal zugutekommen und damit eine der wohl wichtigsten Berufsgruppen unserer Gesellschaft entsprechend aufwerten.

Langfristig:

Förderung des Gemeinwohls auf allen Ebenen

Neben Symptombehandlungen – wie Impfungen oder Medikamente – wollen wir auch die Ursa- chen für Pandemien stärker in den Blick nehmen. Je nach Hypothese ist das SARS-CoV-2-Vi- rus entweder aus dem Labor entsprungen (Laborursprung-Hypothese) oder aus der Wildnis (Zoonosen-Hypothese). Zukünftige Laborunfälle oder bewusste Freisetzungen könnten durch ein weltweites Biowaffen-Forschungsverbot effektiv unterbunden werden. Die dahingehende „Gain of function“-Forschung an Viren muss weltweit verboten werden!

Von vielen wird jedoch die Zoonosen-Hypothese als wahrscheinlicher eingestuft. Die Zahl der Zoonosen – die Übertragung von Infektionskrankheiten vom Tier auf den Menschen – nimmt infolge unserer nicht nachhaltigen Wirtschaftsweise, die den Lebensraum der Tier- und Pflan- zenwelt immer mehr einschränkt und zerstört, stark zu. Eine Wirtschafts- und Lebensweise, die das ökologische Gleichgewicht wahrt und einen nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebens- grundlagen sicherstellt, ist eine fundamentale Präventionsmaßnahme gegen neue Pandemien. Die Entwicklung einer nachhaltigen Wirtschaftsweise (z.B. Biolandwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, fairer Handel, ethisches Investieren, Gemeinwohlorientierung) sollte umfassend gefördert und progressiv umgesetzt werden.1 7.3.1 (…) ensure that citizens are informed that the vaccination is not mandatory and that no one is under political, social or other pressure to be vaccinated if they do not wish to do so; 7.3.2 (…) ensure that no one is discriminated against for not having been vaccinated, due to possible health risks or not wanting to be vaccinated; Online: https://pace.coe.int/en/files/29004/html?__cf_chl_jschl_tk__=dAeoGb- B9yjK2WBr7X9s2OuZSCethwGSbUDBuDNYH70o-1640853872-0-gaNycGzNBaU 2 Siehe die Stellungnahmen zum Bundesgesetz über die Impfpflicht gegen Covid-19 z.B. von Martin Sprenger, Madeleine Petrovic, Gerda Steinbatz, Diether Schönitzer oder der ARGE Daten (alle hier) sowie die Stellungnahme von Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung und 7 Argumente gegen eine Impfpflicht von 50 Universitätsprofessor*innen aus Deutschland. 3 Die Wiener Ärztin Ute Santos-König hat bisher 70 Covid-19-Patient*innen behandelt, und keine davon musste ins Krankenhaus (Ö1 Dimensionen, 14. Dezember). 8 Gut auf den Punkt gebracht vom Soziologen Alexander Zinn: „Zwischenruf eines Geimpften: Warum ich Verständnis für die Impfskeptiker habe“, in Berliner Zeitung, 8. Jänner 2022. 9 Offener Brief von 217 Hebammen vom 4. Jänner 2022, s. „offene Briefe“.
Österreich, am 13. Jänner 2022

Die Unterzeichnenden

Aus dem Bereich Gesundheit

Dr.in Uta Santos-König, Ärztin, Wien
Prof. Dr.Dr. Christian Schubert, Psychoneuroimmunologe, Innsbruck Martina & Dr. Eduard Walch, Gesundheitszentrum Krems, Krems
Dr. Sandra Berger, Ärztin für Allgemeinmedizin, Rohrbach/Gölsen
Dr. Walter Surböck, Arzt für Allgemeinmedizin, Mariazell
Dr. Harald Siber, FA für Innere Medizin, Wien
Dr. Markus Wegscheider, Arzt für Allgemeinmedizin, Zell am Ziller
Dr. Rüdiger Dahlke, Arzt und Schriftsteller, International
Mag. pharm. Karin Hofinger, Apothekerin & Ernährungsberaterin, Igls
Dr. Günther Beck, MMA Arzt für Allgemeinmedizin, Aspach
Dr. Lukas Trimmel, Physikalische Medizin und Rehabilitation, Wien
Dr. Monika Drechsler, Ärztin für Allgemeinmedizin im Ruhestand, Grundlsee Alma Hübler, Physiotherapeutin, Salzburg
Ernst Prossinger, Physiotherapeut & Osteopath, Salzburg

Aus dem Bereich Kunst & Kultur

Nina Proll, Schauspielerin, Wien
Laura Nitsche, Malerin, Wien
Roland Düringer, Schauspieler und Kabarettist, Wien Günther Groissböck, Opernsänger, Wien

Eva Herzig, Schauspielerin, Wien
Elisabeth Kulman, Opernsängerin, Wien
Nina Adlon, Opernsängerin, Schauspielerin, Wien
Kurt Welther, Freischaffender Maler, Berndorf
Julia Welther-Varga, Freischaffende Malerin, Berndorf
Matthias Schorn, Klarinettist Wiener Philharmoniker, Altenmarkt an der Triesting
Gery Seidl, Kabarettist, Höflein
Gernot Haas, Schauspieler, Kabarettist, Graz
Raja Schwahn-Reichmann, Malerin, Wien
Lorenz Raab, Trompeter Wiener Volksoper, Klosterneuburg
Florian Krumpöck, Pianist, Dirigent, Wien
Alfredo Barsuglia, Bildender Künstler, Wien
Walther Soyka, Musiker, Wien
Thomas Rösner, Dirigent
Fabiana Pastorini, Gründerin von Dance for Health, Wien
August Zirner, Schauspieler und Musiker, Prien am Chiemsee
Dieter Schickbichler, Musiker, Wien
Marko Pogacnik, Bildhauer, UNESCO Artist for Peace, International
Sigi Finkel, Saxophonist
Peter Paul Skrepek, Musikergilde
Monika Stadler, Harfe
Günther Burndorfer, Musiker
Markus Volpert, freischaffender Sänger, Wien
Carlos Toledo, Lektor an der Universität für Angewandte Kunst
Raimund Spöck, Kulturarbeiter Veranstalter, Klagenfurt
Claudia Guarin, Opern- u. Konzertsängerin / Pädagogin, Niederleis
Christian MICHAEL, Sänger
Ingrid Schmoliner, Musikerin, Komponistin, Pädagogin, Kuratorin, Aktivistin, Wien Richard Zottl, Oboist Radio Symphonie Orchester Wien, Wien
Christian Kolonovits, Musiker, Wien
Clemens Horak, Oboist Wiener Philharmoniker, Wien
Herbert Maderthaner, Oboist Wiener Philharmoniker, Gablitz
Brigitte Just-Kolonovits, Design, Lyrik, Bild.Kunst, Wien
Claudia Wagner, Institutsleiterin Hochule der Künste Bern, Biel/Wien
Johnny Bertl, Musiker
Gabriele Bertl, Prof. Geschichte und Mathematik/Notenherstellung
Richard Klammer, Kulturarbeiter, Klagenfurt/Celovec
Raimund Weichenberger, Flötist Radio Symphonie Orchester Wien, Wien
Michael Gruber, Klarinettist Kärntner Sinfonieorchester, Klagenfurt
Christian Pöttinger, Hornist Bruckner Orchester Linz, Hagenberg
Gabi Amon, Klarinettistin Tiroler Sinfonie Orchester Innsbruck, Söll
Victoria „Guggi“ Hofbauer, Kabarettistin
Laszlo Maleczky, Opern- und Klassik-Pop-Sänger, Wien
Gernot Kranner, Schauspieler, Regisseur, Wien
Magdalena Hanke, Künstler*in und Expert*in für Antidiskriminierung, Wien
Sabine Petzl, Schauspielerin, Moderatorin, Mutter, Wien
Mag. iur. Florian Dittrich, Kulturmanager und Mitbegründer der Florestan-Initiative, Wien

NGOs & Privatpersonen

Dr. Christian Burtscher, Pensionist, ehem.Klubobmann der Grünen im Sbg Land, Salzburg Hans Zeger, Datenschützer, Wien
Barbara Strauch, Soziokratie Österreich, Wien
Charlotte Schönherr, ARGE Daten, Wien

Robert Renzler, Humanist, Extrembergsteiger, Ehrenmitglied ÖAV, Innsbruck Madeleine Petrovic, Juristin + Tierschutzexpertin, Gloggnitz
Karin Kiss, Lehrerin HAK Wien 22, Wien
Elke Permetinger, Juristin, Wien

Gregor Sieböck, Weltenwanderer, International Aus dem Bereich Wissenschaft

Peter Weish, Humanökologe, Wien
Em.O.Univ.Prof. Dr.phil. Helga Kromp-Kolb, Meteorologin und Klimaforscherin, Wien Ao.Univ.Prof.i.R. Dr. Wolfgang Kromp, Physiker, Wien
Mag. Dr. Joachim-Peter Storfa, MA, Romanist, Wien
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pree, Informatiker und Professor
Carl Manzano, ehemaliger Nationalparkdirektor
Prof. Dr. Jesper Larsson Träff, TU Wien, Parallele Informatik, Wien
Andrea Komlosy, Historikerin Uni Wien, Wien
Hon. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Iur. Heinrich Wohlmeyer, Ressourcenökonom und Publizist Dr. Ernst Hammel, Physiker, Wien
Univ.Prof.Dr. Maximilian Moser, Professor für Physiologie
Prof. Dr. Kurt Stüwe, Geologe Universität Graz,
Univ. Prof. Dipl. Ing. Dr. Hermann Knoflacher, Verkehrsplaner, TU Wien
Laßnig Peter, Biologe, Landwirt, Hasendorf
Dr. habil. Adolf Pohl, klinischer Chemiker
Christian Eigl, Direktor, Internationale Zivilluftfahrt Organisation (ICAO) retired, Wien

Aus dem Bereich Sport

Felix Gottwald, erfolgreichster Olympiasportler Österreichs und Unternehmer Trixi Schuba, Olympiasiegerin Eiskunstlauf
Andy Holzer, Blind Climber
Manfred Pfeiffenberger, ehem. österreichischer Rallye-Pilot

Brigitte Obermoser, Weltcupsiegerin Alpin & Unternehmerin Bernhard Gruber, Weltmeister, Olympiasieger & Trainer Axel Naglich, Extremskifahrer & Architekt
Trond Nystad, Trainer & Unternehmer

Gitti Köck, Olympiamedaillen Gewinnerin & Personal Health Coach Aus dem Bereich Unternehmen

Astrid & Willi Luger, Gf. CulumNatura, Ernstbrunn
Gudrun & Erich Lux, Unternehmer, Pioniere für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, Hainfeld

Heini Staudinger, Unternehmer, GEA Waldviertler, Schrems
Ernst Gugler, Unternehmer und Pionier für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, Melk Erwin Thoma, Gf. Thoma GmbH, Goldegg
Christian Beer, einheit.at, Vorarlberger Unternehmer d. Jahres 2019, Dornbirn Eunike Grahofer, Unternehmerin, Buchautorin, Waidhofen
Sandra und Sabine Dell‘mour, Dell‘mour KG, Hartberg
Barbara Minatti, Gf. Firma Eisenkies, Hall i. Tirol
Ing. Christoph Kölbl, Unternehmer, Aigen-Schlägl
Nikolaus Saahs, Nikolaihof Wachau, Mautern
Dr. DI Stephan Hofinger, Patentanwalt + Meditationslehrer, Igls
Mag. Gerda Steinbatz, Eventmanagerin, Kulturveranstaltungen, Ottenthal
Dr. Rainer Schuster, Rechtsanwalt, Klosterneuburg
Mag. Franz Steiner, gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, Schrems

Aus dem Bereich Kirche & Spiritualität

Florian Palzinsky, ehem. Mönch und Meditationslehrer, Mondsee
Pfr. Mag. Bernhard Preiß, Pfarrer St. Margarethen, St. Margarethen
Pfr. Mag. P. Justin Minkowitsch OCist, Pfarrer in Annaberg, Annaberg/Mitterbach Prof. Dr. habil. Michael Stickelbroeck, Prof. für Systematische Theologie, Wald/NÖ Diakon Uwe Eglau, Diakon und Psychotherapeut,

Aus dem Bereich Medien

P.A. Straubinger, Bestsellerautor („Der Jungbrunnen-Effekt“), Filmkritiker, Journalist (ORF, Ö3) Dr.in Patricia Marchart, Filmemacherin, Wien
Reinhard Jesionek, Fernsehmoderator, Wien
Teresa Arrieta, freie Multimedia-Journalistin mit Schwerpunkt Gesundheit

Mag. Christian Felber, Freier Publizist, Wien
Evelyne Huber-Reitan, selbstständige Publizistin und Trainerin, Wien Michaela König, Chefredakteurin momag, Ulmerfeld
Bert Ehgartner, Autor & Dokumentarfilmer, Asperhofen
Susanne Wolf, freie Journalistin und Autorin, Wien

Herr Anonymus, für alle, die gerne würden, aber sich nicht trauen Frau Anonyma, für allem die gerne würden, aber sich nicht trauen

Das sind über 100 Erstunterzeichner*innen, deren Zusagen bis zu einer gegebenen Frist eintrafen. Alle anderen sind herzlich eingeladen, diese Deklaration mitzuunterzeichnen auf https://zukunftjetzt.at

Hinweis: Übernahme aus „Frische Sicht“.

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Ich bemühe mich um das Abbilden eines breiten Meinungsspektrums.

Meinungs- und Gastartikel müssen nicht meine Sichtweise widerspiegeln .

#Sozialwende – Der partei- und fraktionslose Bundestagsabgeordnete Marco Bülow will Umwelt- und Klimapolitik mit der Sozialen Frage zusammendenken und Sprachrohr einer dementsprechend handelnden Bewegung sein

Der partei- und fraktionslose Bundestagsabgeordnete Marco Bülow präsentiert sein #Sozialwende – Grundsatzpapier. Fotos: C. Stille

Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt. Gleichzeitig aber ist die Ungleichheit hierzulande besonders groß. Die Armutsgefährdung wächst stetig. Auch hier in Dortmund. Eine „soziale Marktwirtschaft“ ist nur noch Mythos, stellt Bundestagsabgeordneter Marco Bülow fest. Ersetzt worden sei sei durch eine „feudalen Marktwirtschaft“. Aus der Aufstiegsgesellschaft sei zunehmend eine Abstiegsgesellschaft entstanden. Mit einer #Sozialwende will Bülow gegensteuern und Mitstreiter*innen gewinnen. Ein Grundsatzpapier – als Entwurf – ist erarbeitet.

Vertreter*innen von Sozialverbänden, Gewerkschaften und Journalisten zum Pressefrühstück bei Marco Bülow zu Gast

Während eines Pressefrühstücks im Dortmunder Biercafé West skizzierte der Bundestagsabgeordnete Marco Bülow – seit fast 18 Jahren im Bundestag, früher für die SPD, nun seit ca. zwei Jahren partei- und fraktionslos – sein Grundsatzpapier zur #Sozialwende.

Neben der Presse waren Gewerkschaftsvertreter und Vertreter von Sozialverbänden eingeladen worden.

Eigentlich Umweltpolitiker, erklärte Bülow, habe ihn die soziale Frage immer schon bewegt. Zumal er aus der Nordstadt stammt, dort zur Schule ging und wisse, „dass da alles reinspielt“.

Vor einiger Zeit schon hatte Marco Bülow eine „Sozialtour“ unternommen, um dort hinzuschauen, wo die Abgeordneten meist nicht hingingen und habe so viele gesellschaftliche Brennpunkte kennengelernt. Überdies war er mit Wissenschaftlern, Gewerkschaftlern und Sozialverbänden ins Gespräch gekommen und hatte sich mit Studien beschäftigt.

Die schon vor fünf Jahren zu erkennen gewesene Ungleichheit hat „noch einmal deutlich zugenommen

Nun, 2020, habe er feststellen müssen, dass sich leider alle negativen Zahlen verstärkt hätten.

Bis zur Corona-Zeit habe Deutschland wirtschaftlich ganz gut dagestanden. Sehr viel Wohlstand sei generiert worden. Aber dieser Wohlstand sei bei immer weniger Menschen angekommen. Inzwischen habe die schon vor fünf Jahren zu erkennen gewesene Ungleichheit habe „noch einmal deutlich zugenommen“.

Bülow: „Die Reparaturmaßnahmen, die es an einigen Punkten gegeben hat, haben bei weitem nicht ausgereicht, um das, was auf der anderen Seite kaputtgeht wiedergutzumachen.“

Der Abgeordnete nannte ein Beispiel: Etwa 6 Millionen Menschen in Deutschland hätten einen Bedarf auf eine Sozialwohnung. Es gebe aber nur 1,2 Millionen davon.

Immer mehr Menschen müssten einen immer größeren Betrag ihres Einkommens für Mieten ausgeben.

Diese ganze Negativentwicklung hat Marco Bülow dazu bewogen, ein neues Papier zu schreiben. Eingeflossen sind darin die aktuellen Zahlen und seine vielfältig gewonnen neuen Erfahrungen.

Alle sozialen Hilfseinrichtungen in Dortmund, die er besuchte, hätten ihm gesagt: die Situation verschärft sich. Immer mehr Menschen bräuchten Hilfe, weil sie allein nicht mehr klarkämen. Dabei seien sogar Menschen, die Arbeit haben, aber trotzdem von Armut bedroht sind. Bülow fragte sich: „Wie kann das sein, in einem der wahrscheinlich reichsten Länder der Welt?“

Alarmierende Zahlen und Fakten

Ein Prozent der Menschen in Deutschland besitzen 35 Prozent des Vermögens.

Weitere 9 Prozent besitzen 32 Prozent des Vermögens.

Das heißt: 10 Prozent in unserer Gesellschaft besitzen zwei Drittel des Vermögens.

Also 90 Prozent der Menschen in unserer Gesellschaft haben nur ein Drittel oder nur die Hälfte von dem, was 10 Prozent besitzt.

50 Prozent der Menschen haben nur 1 Prozent des Vermögens.

700 Milliarden Euro werden jedes Jahr in den kommenden Jahren vererbt!

Jeder zehnte Beschäftigte lebt an der Armutsgrenze.

Mittlerweile lebt jeder 6. insgesamt in Deutschland an der Armutsgrenze.

Bei Kindern bundesweit ist es jedes 5. Kind, in Dortmund gar fast jedes dritte Kind!

Etwa jeder Verte arbeitet hierzulande im Niedriglohnsektor (in Europa sind wir damit an der Spitze!)

Ungefähr zehn Lebensjahre verlieren Menschen durch Armut.

Statt „sozialer Marktwirtschaft“ nun eine „feudale Marktwirtschaft“, stellte der Abgeordnete knallhart fest

Marco Bülows bittere Erkenntnis: „Wir haben keine soziale Marktwirtschaft“. Es ist nur ein Mythos. Die haben wir schon die ganze Zeit nicht mehr. Es

Marco Bülow über seine Motivation für eine #Sozialwende einzutreten.

ist eine feudale Marktwirtschaft, in welcher einige Großkonzerne und Unternehmen deutlich im Vorteil seien. Die in der Not gerettet werden, wie die Lufthansa.“ Bülow leuchtet jedoch partout nicht ein, warum dieses Unternehmen – das nebenbei bemerkt einen Großteil der Steuern auf Malta bezahlt – mit 9 Milliarden Euro gerettet werde (ohne Einfluss auf die Unternehmenspolitik zu haben), während hier die ganzen Kneipen und selbstständigen Geschäfte pleite gehen und keine Chance auf Rettung haben.

Ebenso sei es, dass Kinder, die in reichen Familien geboren werden, viel größere Chancen haben als diejenigen Kinder, deren Eltern nur einen kleinen Geldbeutel haben.

„Daran muss sich klar was ändern“, forderte Bülow.

Bülow: „Es gibt in Deutschland genug Geld“

Um etwaigen Vorwürfen vorzubeugen, machte der Bundestagsabgeordnete klar: „Es gibt in Deutschland genug Geld.“ Weshalb er keine höheren Steuern, sondern eine Umkehrung und „andere Steuern“ fordere.

An sich sei das Steueraufkommen ausreichend hoch. Allerdings ungerecht verteilt. Es habe eine ziemliche Umverteilung von Unten nach Oben stattgefunden. Auch sei der Faktor Arbeit viel zu hoch besteuert.

Marco Bülow skandalisierte: In den letzten zwei Jahren sei allein der Militäretat im Bundeshaushalt um 6 Milliarden Euro erhöht worden. Der gesamte Etat für Klima und Umwelt betrage jedoch keine 3 Milliarden Euro.

Ebenso findet es Bülow empörend, dass diese Große Koalition keine Zielzahlen vorgibt, um wie viel Prozent und bis wann man die Armut in Deutschland zu verringern bzw. zu begrenzen gedenke.

Armutsrenten sind „eine immer größer werdende Zeitbombe“, warnte Marco Bülow

Auch der Mindestlohn gehöre auf den Prüfstand, da er bereits zu den jetzigen Gegebenheiten zu niedrig sei. Zumal sich dieses Manko ebenfalls in der Höhe der künftigen Rente niederschlage. „Das ist eine immer größer werdende Zeitbombe, die wir haben“, warnte Marco Bülow.

Gegenüber der Mindestrente ist er allerdings skeptisch. Das sei wiederum nur „Reparaturbetrieb“, denn die Steuerzahler zahlten ja dann diese Mindestrente.

Dabei seien doch die Arbeitgeber aller Branchen in der Pflicht, einen auskömmlichen Lohn zu zahlen, der den Menschen im Alter eine vernünftige Rente garantiere.

Noch immer werde nicht zugegeben, dass die Riester-Rente „ein Megaschuss in den Ofen war“, empörte sich der Abgeordnete.

Dass immer mehr Menschen immer weniger vom Wohlstand haben, wird nicht gesehen. Darüber wird nicht geredet. Das muss aufgebrochen werden

Bülows Hauptkritik an der herrschenden Politik: „Es wird immer nur herumgedoktert. Zur Not muss der Steuerzahler ran. Nie wird das ganze System infrage gestellt, Das ganze Hartz-System wird nicht infrage gestellt. Dass immer mehr Menschen immer weniger vom Wohlstand haben, wird nicht gesehen.“ Auf der anderen Seite wird ein Riesengeld gemacht und gewaltige Profite akkumuliert. „Darüber wird nicht geredet. Das muss aufgebrochen werden“, wurde Bülow deutlich.

Umwelt- und Klimapolitik mit der Sozialen Frage zusammen denken – Bülow sieht sich als „Sprachrohr“ einer solchen Bewegung

Als ausgewiesenem Umwelt- und Klimapolitiker ist Bülow auch wichtig, dieses Thema mit der Sozialen Frage zusammen zu denken. Es müsse eine Bewegung entstehen, die da an einem Strang ziehe. Bülow möchte, dass sich dieser Bewegung Vereine, Initiativen und Verbände anschließen, in Austausch treten und „den Druck auf die Politik, auf den Bundestag verstärken und dementsprechend handeln“. Bei dem jetzige Konjunkturpaket, so Bülow, „hätte man das schon machen können“.

Er sieht sich „als derjenige, der Sprachrohr für diese Gruppen ist“. Schon jetzt sei er das für viele Klimagruppen, die er auch in den Bundestag einlade. Immer mehr Menschen trauten der etablierten Politik nicht mehr, wollten aber eine Stimme im Bundestag haben. Beim ihm als Parteilosen könnten sie auch sicher sein, dass er das nicht „für irgendein Parteizweck missbrauche“.

Viele Bundestagsabgeordnete leben in einer Blase und haben ein gutes Auskommen – ihr Fokus ist nicht auf soziale Probleme gerichtet

Bülow erklärte, woher das Nichtwahrnehmen sozialer Probleme vieler Abgeordneten rühre: „84 Prozent der Bundestagsabgeordneten sind Akademiker, 16 Prozent Nichtakademiker.

In der Gesellschaft ist es andersrum: Lediglich 20 Prozent der Menschen Akademiker.“

Als Bülow in den Bundestag kam, waren selbst allein in der SPD-Fraktion fast alle Akademiker gewesen. Doch ihre Eltern und Umfeld waren es nicht. Heute sehe es anders aus. Man kenne Probleme von Kindern aus Nichtakademikerfamilien überhaupt nicht, komme ja mit ihnen nicht in Berührung.

Diese Bundestagsabgeordneten bekämen nichts von gravierenden sozialen Problemen mit. In Berlin lebe man unter der Reichstagskuppel und somit in einer Blase. Marco Bülow: „Die Journalisten mit denn man es zu tun hat, die Lobbyisten mit denen man zu tun hat und die Kollegen mit denen man zu tun hat, die haben alle ein sehr gutes Auskommen und ihr Umfeld auch.“ Weshalb deren Fokus weg von den sozialen Problemen sei.

Gewerkschaftschefin Jutta Reiter lobte Bülows Papier als „gutes Grundsatzpapier“, regte aber ein Aktionsprogramm an

Die Vorsitzende des DGB Dortmund-Hellweg, Jutta Reiter, zeigte sich, was die was dessen Sozialwende-Papier anbetrifft, ziemlich einig mit den Bülows Ansichten Gedanken. Wobei sie freilich nicht alle erhobenen Forderungen rückhaltlos unterstützen wollte. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen etwa sei keine Alternative für den DGB. Jutta Reiter nannte Bülows Arbeit „ein gutes Grundsatzpapier“. Allerdings fehle dem DGB ein Aktionsprogramm. Schließlich sei Marco Bülow allein im Bundestag.

Sie verwies auf die gravierende Veränderung der Arbeitswelt hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft. Was dem DGB große Bauchschmerzen bereite.

Eine Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen in allen Branchen sei der Gewerkschaft „ganz wichtig“. Wichtige Fragen für die Gewerkschafterin: „Hat ein Mensch ein auskömmliches Einkommen zum Leben. Hat er eigentlich auch ein auskömmliches Einkommen für sein Alter?“

Reiter: „Altersarmut ist sozusagen das Problem des Mindestlohns verschoben auf die Zukunft.“

Für das Gast-Haus zählt allein die Bedürftigkeit. Die Schlangen der nach Essenspaketen anstehenden Menschen, gehen mittlerweile quer durchs Unionviertel

Gesa Harbig vom Gast-Haus bestätigte das enorme Anwachsen der Armut in der Stadt. Immer mehr bedürftige arme Menschen aller Generationen nutzten die Einrichtungen, um eine warme Dusche zu nehmen und sich mit dringend benötigter Kleidung sowie Hygienemitteln zu versorgen. Und die Stadt Dortmund frage, was das für Leute sind, dass seien ja nicht nur Obdachlose. Für das Gast-Haus zähle aber allein die Bedürftigkeit der Menschen. Gesa Harbig: „Dass müsste doch eigentlich der Stadt klar sein, dass es viele in Armut lebende Menschen hier gibt.“ Die Stadt habe gar keine Zahlen, wie viel Obdachlose es gibt. Harbig: „Die Gruppe der in Armut lebenden Menschen ist gar nicht erfasst!“

Mittlerweile gingen die Schlangen der Menschen, die nach Essenspaketen anstehen, quer durch das Unionviertel führen. Nach anfänglichem Verständnis der Anlieger, registriere man unterdessen bereits Beschwerden deswegen.

Manfred Sträters Kritik: „Wir haben achtzehn Jahre in dieser Gesellschaft für Sozialabbau benutzt“

Manfred Sträter (Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) kritisierte, dass die Situation in Deutschland nicht besser geworden ist. Im Gegenteil: „Wir haben achtzehn Jahre in dieser Gesellschaft für Sozialabbau benutzt.“

Wenn man nun über Altersarmut rede, dann sei das das Ergebnis der „Reformen“ aus den Jahren 2001/2002.

Sträter macht die kommende kalte Jahreszeit betreffs der armen Menschen Sorgen. Und wenn man konstatieren müsse, dass Kinder in ganz besonderer Art und Weise betroffen seien und sie auf einmal an der Essensausgabe am Gast-Haus stehen. Dann zeige das doch, dass diese Gesellschaft, die Stadt Dortmund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik an der Stelle versagt hätten. Die Lufthansa könne man retten, Kinder nicht?! Manfred Sträter: „Wir brauchen eine Sozialwende – jetzt!“ Mindestens anfangen müsse man damit hier in Dortmund.

Für Marco Bülow indes ist eines klar: „Soziale Gerechtigkeit und Klimagerechtigkeit können und müssen wir uns leisten – aber dazu müssen wir uns mit den Mächtigen, den Lobbyist*innen und den Privilegierten anlegen.“

Hinweis: Hier, lieber Leserinnen und Leser finden sie das #Sozialwende – Papier von Marco Bülow.

Wiederentdeckt – Loic Wacquant: Bestrafen der Armen. Zur neoliberalen Regierung der sozialen Unsicherheit

Der Autor hat den Strafrechtsstaat in den USA einer gründlichen Analyse unterzogen. Damit gewinne man, schreibt er auf Seite 41, „unentbehrliches Material für eine historische Anthropologie der sich derzeit vollziehenden Erfindung des Neoliberalismus, denn seit dem Bruch Mitte der 1970er Jahre war Amerika der theoretische und praktische Motor der Entwicklung und weltweiten Ausbreitung eines politischen Projektes, dessen Ziel es ist, alle menschliche Tätigkeit der Vormundschaft des Marktes zu unterstellen“. Das bedeutet eben auch die Menschen in „Würdige“ und „Unwürdige“ einzuteilen. Will sagen: Nützliche und überflüssige Menschen. Millionen Menschen dümpeln in den USA von prekärem Job zu prekärem Job.

 

Wieder andere landen wegen der eingeführten „Nulltoleranz“ schon wegen Bagatelldelikten im Gefängnis. Neben dem die Menschen drückenden und unter Kontrolle stellenden und bei Verstössen gegen die Auflagen sanktionierendem System des workfare kommt für einen Teil der Überflüssigen ein anderes in Anwendung, das prisonfare. Der Autor spricht von einer „Gefängnisbulimie“. Seit den 1970er Jahren stieg die Zahl der in den USA Inhaftierten stetig an. Nach der Reform des Sozialstaats in der Amtszeit des Präsidenten Bill Clinton im Jahre 1996 bei der die Ärmsten der Armen noch einmal tiefe Einschnitte hinnehmen mussten, erfolgte überdies eine Verschärfung des Strafrechts. Sicherheitsfirmen hatten Hochkonjunktur. Private Gefängnisse – geradezu ein regelrechter Gefängnisinkomplex entstand – hatten sozusagen Hochkonjunktur.

 

Wacquant nimmt den Leser mit auf eine Reise des Grauens  in das „US-amerikanische Gefängnis-Archipel“. Gefangene werden zwischen den einzelnen Bundesstaaten hin und her verschoben. Die Anstalten seien, notiert der Autor, nicht selten bist zum Bersten überfüllt. Einmal ist davon die Rede, wie Neuankömmlinge vor Gefängnissen mit Bussen sogar hin- und hergekarrt werden (müssen), bis endlich wieder Plätze im Knast frei werden. Die frischen Gefangenen dürfen dabei die Busse auch bei brütender Hitze nicht verlassen. Nicht selten sind sie gezwungen darin zu urinieren. In ihrer Platznot griff New York sogar auf Gefängnislastkähne zurück. Unmenschliche Zustände, die den Leser tief beeindrucken, ja: im Innersten bedrücken dürften! Diese Zustände bedenkend, dämmert einen an mancher Buchstelle, woher das kommen mag, dass Gefangene der USA in Guantánamo und anderso wie Vieh oder noch schlimmer behandelt werden. Manches mal möchte man ob des Beschriebenen angewidert und wütend das Buch sinken lassen. Doch nur Mut: Wir sollten diese Zustände und die „Denke“ die sich hinter diesem menschenunwürdigen System steht unbedingt zur Kenntnis nehmen. All dies hat auch mit der Geschichte der USA zu tun, wie Wacquant ausführt. Gewiss auch mit der Sklaverei und der Rassentrennung.

 

Scheinlösungen, der Einfluss der Medien und intellektueller Schwindel

Uns Europäer sollte vor allem schwer zu denken geben, wieso einige unserer Regierungen (und von denen ausgerechnet auch noch sozialistisch, sozialdemokratisch geführte wie die von Lionel Jospin (Frankreich), Tony Blair (Großbritannien) und BRD (Schröder) Anleihen beim US-amerikanischen workfare und prisonfare genommen haben. Gewiss hat dies mit neoliberalen Einflüsterungen seitens Kapital und Großkonzernen zu tun. Wacquant geht besonders auf das Beispiel Frankreich bezogen sehr genau darauf ein. Dabei kommt ihm (und uns) zugute, dass er sowohl in den USA als auch in Frankreich forscht. Hauptsächlich dort, konstatiert er, sei diese US-amerikanische Nulltoleranz-Politik und Wegsperrmentalität stark abgekupfert worden. Auch andere westeuropäische Politiker seien regelmäßig in die USA gepilgert um sich von diesem System überzeugen zu lassen und in der Heimat schließlich als Heilmittel zu preisen. Dabei entbehren diese US-amerikanischen Heilmittel, erfahren wir, hauptsächlich die angeblichen Erfolge auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung meist jeder wissenschaftlichen Untermauerung.

Rückgänge von Kriminalität – so etwa die der Stadt New York betreffend, welche dem Bürgermeister Rudolph Guiliani zugeschrieben werden – hätten ganz andere Ursachen. Das Wegsperren sei viel mehr politisch gewollt. Auch gauckelten gewisse Fernsehsendungen die Notwendigkeit und Nützlichkeit dessen tagtäglich vor. Es werde damit auch ein bei den Zuschauern vorhandener Voyeurismus bedient. Denen würden Schreckensszenarien präsentiert. Immer wieder auch über der angeblich an jeder Ecke lauernden Gefahr durch Kinderschänder. Ehemalige Straftäter werden in den USA in manchen Bundesstaaten für jedermann öffentlich gemacht. Förmliche Hetzjagden finden statt. Dabei hat die medial und durch manche Law-and-order-Politiker heraufbeschworene Gefahr überhaupt nichts mit der Wirklichkeit zutun. Längst schwappt Ähnliches nach Europa über. Auch Theorien, wie die, dass jede noch so kleine Tat, etwa ein von jemanden zerschlagenes Fenster (Broken-Windows-Theorie) automatisch weitere, sogar schlimmere, Verbrechen auslöse. Dazu zählt auch die Ausweitung des Nehmens von DNA-Proben auch von Tätern, welche keine Sexualstraftaten begangen haben.

Äußerst bedenklich ist, dass derlei Theorien (offenbar auch gegen den Rat von hiesigen Wissenschaftlern, die es aus Praxisstudien besser wissen) aus den USA nach Westeuropa importiert werden! Loïc Wacquant schreibt auf Seite 273

„In Wirklichkeit sind die vier Hauptsätze der neuen Sicherheitsbibel ‚made in USA‘, die nun überall in Westeuropa Verbreitung findet, bar jeder wissenschaftlichen Gültigkeit, und ihre praktische Wirksamkeit beruht auf einem kollektiven Glauben, der jeder realen Grundlage entbehrt. Aber dergestalt miteinander verknüpft, funktionieren sie als weltweite Abschussrampe für einen intellektuellen Schwindel und eine Übung in politischen Taschenspielertricks, die, indem sie einem extensiven Polizeiaktivismus eine pseudo-akademische Beglaubigung erteilen, massiv zur Legitimierung der Wende zum strafrechtlichen Management der sozialen Unsicherheit beitragen, die der Staat durch seinen sozialen und ökonomischen Rückzug allerorts erzeugt“.

Ein Sozialstaubsauger (!), der den menschlichen Abfall beseitigt

Dazu gehört trauigerweise, was Wacquant auf Seite 278 im Hinblick auf die Verhältnisse in Frankreich („Wegsperr-Verirrung á la francaise“) sagt:

„Doch der Einsatz des Gefängnisses als eine Art Sozialstaubsauger, der den menschlichen Abfall der derzeitigen ökonomischen Transformation beseitigt und die Schlacke der Marktgesellschaft – die kleinen Gelegenheitsgauner, die Arbeits- und Mittellosen, die Obdachlosen und die Immigranten ohne Papiere, die Drogenabhänigen, Behinderten und psychisch Kranken, die durch die Maschen des ausgleierten Netzes von Gesundheitswesen und sozialer Sicherheit gefallen sind, sowie Jugendliche aus den Unterschichten, die durch die Normalisierung der prekären Lohnarbeit zu einem Leben mit marginalen Jobs und Durchwursteln bestimmt sind- aus dem öffentlichen Raum entfernt, ist eine Verirrung im strengen Sinne des Wortes, eine „abberration“, wie sie das Wörterbuch der Académie francaise aus dem Jahre 1835 definiert: eine“geistige Verwirrung“ und ein „Irrtum“, politisch wie strafrechtlich.“

Das Regieren mit der sozialen Unsicherheit: letzten Endes demokratiezersetzend

Zum Ende kommt der Autor mit „Theoretischer Schlusspunkt: Ein Abriss des neoliberalen Staates“. Wir erfahren noch einmal wie soziale Unsicherheiten dem neoliberalen System sozusagen zuarbeiten. Wie „workfare“ und „prisonfare“ dabei ihren jeweiligen perfiden Zweck erfüllen und zusammenkommen (ab Seite 293), sowie welche „theoretische (Nach-)Wirkungen dabei zu konstatieren sind. Und wie mit dieser sozialen Unsicherheit regiert wird, um die Überflüssigen in der Gesellschaft zu binden, aus dem Gesichtsfeld der Gesellschaft zu vertreiben, sie irgendwie zu vernutzen oder im Gefängnis wegzusperren mittelles eines rigorosen Strafrechtsstaates. Viele Menschen kommen aus diesem Teufelskreis nicht mehr heraus. Nicht Wenige stolpern von „workfare“- ins „prisonfare“-System.

So oder so geraten sie zwischen eine Art von Mühlsteinen, werden psychisch und physisch zermalmt. Mehrmals im Buch muss man sich fragen: Warum machen die Menschen das eigentlich mit? Wieso begehren sie nicht zu Millionen auf? Das neoliberale System fördert die Schwächung des Staates (in den USA ohnehin von jeher nicht gut angesehen). Jedoch – und das scheinen selbst manche Linke nicht zu bemerken: Der Staat wird vor allem betreffs einer gerechten Sozialpolitik amputiert und seiner Mittel beraubt, die etwa der Bekämpfung von Wirtschaftsverbrechen dienen. Die Weltwirtschafts- und Finanzkrise ist das beste Beispiel: Wer von den daran Schuldigen wurde für Millionen in die Armut gestürzte Menschen zur Rechenschaft gezogen? Das staatliche Gewaltmonopol wird allerdings da und dann verschärft, wenn es um das Niederhalten eventuell aufbegehrenden Massen von Armen geht. Sogar können sich manche Politiker den Einsatz der Armee zur „Aufstandsbekämpfung“ denken.

Das Buch zeichnet ein düsteres Bild von der Realität. Es ist nichts daran erfunden. Es ist immer da. Nur nicht alle von uns wollen oder können es sehen. Wir alle jedoch sollten nicht wegsehen, sondern uns unsere Gedanken machen und Schlüsse daraus ziehen. Das vom Autor nach gründlichen Forschungen gefertigte Bild denkt in den vergangenen zwei Jahrzehnten neoliberalistischen Wütens zutage getretene Erscheinungen zusammen, die auf den ersten Blick nicht zusammengehören zu scheinen. Derregulierungen spielen eine Rolle und das Ausufern prekärer Tätigkeiten.

Das Schwächen oder gar Zerstören von von Sozialsystemen gehört ebenfalls dazu. Besonders ein Rollback zugunsten einer straffixierten Wende in der Strafrechtspolitik muss uns zu denken geben. Das Gefängnis, müssen wir nach der Lektüre von Wacquants Buch erkennen, ist wie schon einmal in längst vergangenen Zeiten – seitens herrschender Politik, von populistischer Begleitung bestimmter Medien sekundiert, gewollt – zur Aufgabe zurückkehrt Teile der Bevölkerung oder problematische Räume in unserer Gesellschaft zu zähmen, die sich der neu entstehenden Wirtschafts- und Moralordnung nicht fügen wollen. Sollten wir nicht endlich aufmerken? Warum, das schreibt Wacquant auf Seite 316: „Die Einführung des neuen Regierens mit der sozialen Unsicherheit offenbart letzten Endes, dass der Neoliberalismus seinem Wesen nach demokratiezersetzend ist.“

Lektüre des Buches regt zum Nachdenken an

Das Buch sei möglichst vielen Menschen ans Herz gelegt und hiermit mit Hintersinn – nämlich den, endlich erkennen zu mögen, um endlich, um mit dem verstorbenen Stéphane Hessel zu sprechen von einem „Empört euch!“ zu einem Handelt!, zu kommen. Gewiss ist dieses auf einer wissenschaftliche Studie basierende, dementsprechend verfasste Werk Wacquants nicht zu lesen, ohne, dass es im Hirnskasten knackt. Dennoch: Ich verspreche, die Leserinnen und Leser werden nach der Lektüre nachzudenken zu beginnen. Die vorliegende Sozialstudie gibt nämlich erschreckende Kunde von gegenwärtigen gesellschaftlichen Zuständen. Das Buch zeichnet ein eigentlich unsere Gesellschaft aufschrecken müssendes Bild von einem neuem Regime sozialer Ungleichheit. Und entdeckt uns die Folgen von Globalisierung, Deregulierung und Sozialabbau die der Siegeszug eines eiskalten Neoliberalismus im Verlaufe von zwei Jahrzehnten mit sich gebracht hat und weiter mit sich bringen wird. Sind das Vorboten einer Regierung der sozialen Unsicherheit? Bei einem Blick auf teils düsterer gesellschaftlichen Zustände derzeit, beschleicht einen als Leser dieses Buches fast der Verdacht, ein solches Regieren sei längst auf den Weg gebracht. Der Verlag Barbara Budrich nennt „Bestrafen der Armen“ zu Recht ein mutiges Buch. Kein Buch für schwache Nerven. Aber nötig! Wird es auch seinen Leserinnen und Lesern zu Mut verhelfen, die Dinge so nicht länger hinzunehmen? Die Studie Professor Wacquants enthält genügend Handfestes, um dem Neoliberalismus die Maske vom Gesicht zu reißen, um dessen ihm zugrundeliegende menschenverachtende Ideologie kenntlich zu machen.

Das Buch

Loic Wacquant: Bestrafen der Armen. Zur neuen Regierung der sozialen Unsicherheit. Verlag Barbara Budrich (Opladen – Berlin – Toronto) 2013, 2. durchgesehene Auflage (Aus dem Französischen von Hella Beister). 359 Seiten, Karton, ISBN 978-3-8474-0121-6,eBook: 978-3-8474-0378-4 ,39,90 € (D), , 49,90 sFr (CH), 40,10 € (A)

Originaltitel: Punir les pauvres.

Der Autor:

Loïc Wacquant – Professor für Soziologie an der University of California, Berkeley und Wissenschaftler am Centre de sociologie européenne, Paris unterstützt mit dem Kernelement Partizipation demokratische Vorgehensweisen und nimmt mit der Gleichzeitigkeit lokaler und globaler Bezüge auch den entscheidenden Aspekt der generationalen Gerechtigkeit in den Blick.

Verlag Barbara Budrich – Stauffenbergstr. 7 – D-51379 Leverkusen-Oplad

#Coronakrise: Wichtige Hinweise für Arbeitnehmer von Dr. Rolf Geffken

Dr. Rolf Geffken gibt wichtige Hinweise für Arbeitnehmer in der Corona-Krise. Die Corona-Krise sorgt landesweit für Verunsicherung. Insbesondere Arbeitnehmer wissen häufig nicht, was in dieser Ausnahmesituation erlaubt ist und was man sich von seinem Arbeitgeber gefallen lassen muss. Der Anwalt für Arbeitsrecht Dr. Rolf Geffken beantwortet dazu häufig gestellte Fragen: Darf ich gezwungen werden, einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben? Darf ich wegen Corona betriebsbedingt gekündigt werden? Kann ich zu Homeoffice gezwungen werden? Darf mich der Arbeitgeber zwingen, Urlaub zu machen? Habe ich als Arbeitnehmer ein Recht auf Arbeitsschutz wie z.B. einen Mundschutz?

Quelle: WeltnetzTV/You Tube

Dortmund: Gast beim nächsten „Talk im DKH“ am kommenden Freitag ist der Soziologe Aladin El-Mafaalani mit seinem neuen Buch „Mythos Bildung

Am kommenden Freitag steht ein weiterer „Talk im DKH“ ins Haus, zu dem das Dortmunder Dietrich-Keuning-Haus herzlich einlädt.

Gesprochen wird über das jüngste Buch des Soziologen Aladin El-Mafaalani, der ansonsten den „Talk im DKH“ moderiert

Der Soziologe Aladin El-Mafaalani. Foto: C. Stille

Am 13. Februar erschien Aladin El-Mafaalanis zweites Buch „Mythos Bildung – Die ungerechte Gesellschaft, ihr Bildungssystem und seine Zukunft“. Grund genug für ein „Talk im DKH SPECIAL“, bei dem Aladin El-Mafaalani ausnahmsweise nicht als Moderator, sondern selbst als Referent auftritt.

Moderiert wird das SPECIAL deshalb diesmal von Julia Wissert, die ab Sommer 2020 die Leitung des Dortmunder Schauspielhauses übernimmt.

Zum Buch

In einer ungerechten Gesellschaft kann das Bildungssystem nicht gerecht sein.
In diesem grundlegenden Buch analysiert Aladin El-Mafaalani aus unterschiedlichen Perspektiven die Probleme und paradoxen Effekte des Bildungssystems, seine Dynamik und seine Trägheit. Eine umfassende Diagnose, ein Plädoyer dafür, soziale Ungleichheit im Bildungswesen endlich in den Fokus der Bildungspolitik und -praxis zu rücken, und zugleich eine Absage an Visionen und Revolutionen: Es geht darum, was jetzt wichtig und realistisch ist.

„Mit Bildung löst man kein einziges der großen gesellschaftlichen Probleme, etwa die vielen offenen Fragen der Digitalisierung, den fortschreitenden Klimawandel oder den Umgang mit globaler Migration. Selbst die aufgeheizte gesellschaftliche Stimmung oder die Konzentration von Problemlagen in bestimmten Stadtteilen wird sich durch eine Ausweitung und Aufwertung von Bildungsinstitutionen nicht abschwächen. Es geht um eine Verringerung von Chancenungleichheit, um die Erweiterung von Erfahrungshorizonten und Zukunftsperspektiven für alle Kinder und um die Vorbereitung der nächsten Generationen auf die unbekannten Herausforderungen einer zunehmend komplexer werdenden Gesellschaft. Nur darum geht es. Nicht mehr und nicht weniger.“ Aladin El-Mafaalani

Quelle: Kiepenheuer & Witsch

Im Anschluss an die Buchvorstellung gibt es wie immer die Möglichkeit zur Diskussion sowie einen Büchertisch und eine Signierstunde.

Ort:

Dietrich-Keuning-Haus

Leopoldstr. 50-58 · 44147 Dortmund

Wann?

Los geht es um 19 Uhr, der Einlass beginnt ab 18.30 Uhr.

 

Der Eintritt ist wie immer frei