“Der Fall Anatoli Schari: Totgeschwiegen und lebensbedrohlich” – Verhindern wir die Auslieferung des ukrainischen Video-Bloggers Anatoli Schari!

Gastbeitrag von Ulrich Heyden, Korrespondent Moskau

Der ukrainische Investigativ-Videoblogger Anatoli Schari hat die Gründung der oppositionellen „Partei Schari“ initiiert. Der Partei Schari wird aber das Leben schwer gemacht, Anfang des Jahres begann ein Verbotsverfahren. Gegen Schari selbst leitete der ukrainische Geheimdienst SBU im Februar ein Strafverfahren wegen Landesverrat ein. Zu dem Prozess in Kiew wollte Schari nicht fahren, denn er fürchtet in der Ukraine um sein Leben. Das Video unter dem Titel “Der Fall Anatoli Schari: Totgeschwiegen und lebensbedrohlich“ enthält ein längeres Interview mit Schari und Interviews mit den Bundestagsabgeordneten der Partei Die LINKE, Diether Dehm und Andrej Hunko.

Sie kennen Anatoli Schari nicht? Kein Wunder, die großen deutschen Medien berichten nicht über ihn. Aber man sollte ihn kennen. Der 42 Jahre alte ukrainische Investigativ-Videoblogger, der seit 2011 in der Europäischen Union lebt, fühlt der Regierung in Kiew auf den Zahn. Täglich bringt er auf seinem Video-Kanal Beiträge, die Poroschenko, Selenski und die ukrainische Regierung zur Weißglut treiben. Sein Kanal hat heute 2,4 Millionen Abonnenten.

Anatoli Schari hat außerdem 2019 in der Ukraine die Gründung der oppositionellen „Partei Schari“ initiiert. Die Partei hat sich an Kommunal- und Parlamentswahlen beteiligt, Abgeordnete der Partei sitzen in mehreren Kommunalparlamenten und nach Umfragen könnte es sein, dass die Partei bei der nächsten Wahl die Fünf-Prozent-Hürde überspringt.

Anhänger der „Partei Schari“ mit Eisenstangen verfolgt

Der Partei Schari wird aber das Leben schwer gemacht. Anfang des Jahres begann gegen die Partei ein Verbotsverfahren. Im Juni 2020 verfolgten rechtsradikale Schläger Anhänger der Partei in der ostukrainischen Stadt Charkow mit Eisenstangen. Dem Koordinator der Partei Schari, Nikita Roschenko, wurden sieben Rippen gebrochen. Die Polizei, die erst von „Hooliganismus“ sprach, erklärte später, dass es ein Mordversuch war.

Gegen Schari selbst leitete der ukrainische Geheimdienst SBU im Februar dieses Jahres ein Strafverfahren wegen Landesverrat ein. Zu dem Prozess in Kiew wollte Schari nicht fahren, denn er ist sich sicher, dass er in der Ukraine nicht länger als 24 Stunden überleben wird. Der Nationale Korpus – eine rechtsradikale ukrainische Organisation – forderte in Kiew öffentlich und ungestraft den Tod des Bloggers. In einem Kiewer Untersuchungsgefängnis werde er sterben, ist sich Schari sicher. Man werde behaupten, er habe Selbstmord begangen.

Ukrainische Rechtsradikale tauchen vor dem Haus von Schari in Katalonien auf

Wie real die Gefahr einer Mord-Attacke ist, zeigte sich im Sommer letzten Jahres. Da tauchten dreimal hintereinander ukrainische Rechtsradikale vor dem Haus von Schari in Katalonien auf. Seitdem habe er für sich und seine Familie eine private Wachfirma angeheuert, erzählt der Blogger. Die örtliche Polizei hat ein Untersuchungsverfahren zu den angereisten ukrainischen Rechtsradikalen eingeleitet.

Der ukrainische Blogger lebt seit einem Jahr im Dauerstress. An allen Fronten versucht man ihm das Leben schwer zu machen. Jetzt ist sogar der Status des Bloggers als politischer Flüchtling in der EU gefährdet. Ende Mai berichtete die regierungsnahe „Ukrainskaja Prawda“, dass Litauen, wo Schari 2012 den Status des politischen Flüchtlings bekam, ihm den Status entzogen und ihn zur unerwünschten Person erklärt hat. Das bedeutet, dass der Blogger jederzeit aus Spanien an die Ukraine ausgeliefert werden kann.

Das Einzige, was jetzt noch hilft, ist eine breite Informationen der Öffentlichkeit. Politiker in Europa müssen für Schari eintreten, auch wenn sie ihn politisch nicht unterstützen. Es geht um das Menschenrecht auf Leben und das Recht der Meinungs- und der Pressefreiheit.

MdB Dieter Dehm: „Wir brauchen neben den LINKEN auch Abgeordnete von SPD und CDU“

Ich habe deshalb zusammen mit Tom Wellbrock auf dem Video-Blog „Neulandrebellen“ ein Video zum Fall Schari veröffentlicht. Das Video unter dem Titel “Der Fall Anatoli Schari: Totgeschwiegen und lebensbedrohlich“ enthält ein längeres Interview mit Schari und Interviews mit den Bundestagsabgeordneten der Partei Die LINKE, Dieter Dehm und Andrej Hunko.

Dieter Dehm sagte in dem Interview:

„Um die Aufmerksamkeit auf den Fall Anatoli Schari zu lenken, brauchen wir erstens auch Abgeordnete von der SPD und CDU-Fraktion – neben den Linken – und, zweitens, auch eine Kundgebung, bei der wir das Wort Mitbeteiligung an einem möglichen Mord auch aussprechen.“

Andrej Hunko meint, es gibt Chancen, eine drohende Auslieferung von Schari zu verhindern:

„Man versucht ja in der EU die justizielle Kooperation stärker aneinander anzugleichen. Wir haben die Debatte um Puigdemont aus Katalonien gehabt, dass der ausgeliefert werden sollte. Schari fürchtet jetzt die Auslieferung aus Spanien. Es gibt aber keinen Automatismus. Das haben wir ja bei Puigdemont gesehen. Er wurde ja nicht nach Spanien ausgeliefert. Schari selbst fürchtet ja – und das ist glaube ich nicht unrealistisch – um sein Leben. Das allerallerwichtigste ist jetzt Öffentlichkeit. Damit das überhaupt bekannt wird.“

Während das Europäische Parlament schweigt, erfährt Schari viel Unterstützung von Journalisten und Menschenrechtlern. Der Leiter der katalonischen Behörde für Zivil- und politisches Recht hat Shari Unterstützung zugesichert. Unterstützt wird der Journalist auch von der Menschenrechtsorganisation „Solidaritätsnetz“ in Bern. Kritisch über die Angriffe auf Shari berichteten spanische Medien wie El Pais und El Taquigrafo, deutsche Medien wie die Berliner Zeitung, Telepolis, Junge Welt und die tschechische Zeitung Halo Novyny.

Was wird Schari vom ukrainischen Geheimdienst eigentlich vorgeworfen?

Es geht im Wesentlichen um drei Vorwürfe. Angeblich hat Schari mit seinen Berichten, die Verteidigungsmoral der ukrainischen Armee untergraben. Man wirft ihm Anstachelung von Nationalitätenkonflikten vor, weil der Blogger in seinen Videos Menschen zu Wort kommen lässt, die mit dem neuen ukrainischen Sprachengesetz nicht einverstanden sind, nach dem Russisch aus dem öffentlichen Leben verbannt wird. Drittens wird Schari vorgeworfen, dass er angeblich „Russlands Informations-Attacken gegen die Ukraine“ unterstützt.

Schari ist russischsprachiger Ukrainer. Schon seine Großeltern schrieben auf Russisch. Und er erinnert sich, dass er in seiner Jugend, also während der Sowjetzeit, das traditionelle ukrainische Wyschywanka-Hemd trug. An eine Unterdrückung der ukrainischen Kultur während der Sowjetzeit kann er sich nicht erinnern. Was aber jetzt in der Ukraine laufe, sei mit Sicherheit eine Unterdrückung der russischen Kultur und Sprache. Nach der Volkszählung von 2001 waren 17 Prozent der Bürger der Ukraine russischer Abstammung.

Medien-Kampagnen gegen Schari in der Ukraine

Um Schari in der Öffentlichkeit zu diskreditieren, arbeiten die ukrainischen Medien sehr aktiv. So wurden verschiedene Gerüchte und Behauptungen in Umlauf gebracht, zu denen ich den Blogger für unser Video befragte.

Ob er Selenski im Wahlkampf tatsächlich unterstützt habe, wollte ich von Schari wissen. Ja, er habe während der Wahl 2019 nur den damaligen Präsidenten Poroschenko unter Feuer genommen, antwortete der Blogger. Als Selenski siegte, habe er ihm sogar gratuliert, sei aber dann nach der Wahl schwer enttäuscht worden. Heute sagt Schari, Selenski habe seine Wähler von Anfang an getäuscht. Auch er selbst habe sich täuschen lassen.

Auch fragte ich Schari, ob er noch zu seinen Äußerungen von 2009/2010 stehe, als er sich über Roma und Homosexuelle abwertend äußerte. Der Blogger antwortete, er sei in der Sowjetunion aufgewachsen. Seit er in der Europäischen Union lebe, habe sich seine Einstellung zu Homosexuellen und Roma total verändert. Auch habe er zahlreiche Videos veröffentlicht, in denen er den Terror ukrainischer Rechtsradikaler gegen Roma in Kiew angeprangerte.

Schließlich wollte ich von dem Blogger wissen, ob es stimme, dass er ein wohlhabender Mann sei. Schari sagte auf die Frage, er habe ein Haus und eine Wohnung gekauft. Dass er aber Immobilien in mehreren Ländern besitze, sei eine Lüge.

Es ging los mit dem Brand im Gewerkschaftshaus von Odessa

Schari berichtet, dass er mit dem Video-Bloggen erst 2014 angefangen habe. Eines seiner ersten Videos war zum Brand des Gewerkschaftshauses in Odessa. Dieses Video erreichte in wenigen Stunden mehrere Hunderttausend Aufrufe.

2014 habe sich gezeigt, dass es für einen kritischen russischsprachigen Blog für Menschen in der Ukraine eine große Nachfrage gibt. Und so habe er begonnen, damit auch Geld zu verdienen. Aber mit diesem Geld unterstütze er auch notleidende Menschen in den Gebieten Lugansk und Donezk und Menschen in der Ukraine, die sich lebenswichtige medizinische Operationen nicht leisten könnten. Außerdem finanziere er ein Video-Bildungsprogramm zur Geschichte der Ukraine, zur Persönlichkeitsentwicklung und anderen Fragen.

Wer mehr zum Fall Schari wissen will, kann sich unser Video angucken, es weiterempfehlen und eine eigene Aufklärungsarbeit starten.

#FreeSchari

Titelbild: Screenshot Neulandrebellen

Bahnstreik ´21: ein Politikum. Mit einem Interview der Streikzeitung mit Claus Weselsky (Vorsitzender der GDL)

von Winfried Wolf

Der GDL-Streik beim Konzern Deutsche Bahn AG ist erstens sozial gerechtfertigt. Er ist zweitens für alle gewerkschaftlich Aktiven und für die Linke von enormer Bedeutung. Und er ist drittens ein Politikum.

GDL-Streik = Sozial gerechtfertigt: Entgegen den Aussagen der DB-AG-Chefs Richard Lutz, Martin Seiler und Ronald Pofalla fordert die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) exakt das, was im Frühjahr 2021 im Verdi-Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst beschlossen wurde. Und das ist gerade mal Lohnausgleich und eine gewisse Anerkennung für das Den-Kopf-Hinhalten in der Pandemie (600 Euro Sondervergütung). Es ist allerdings rund doppelt so viel wie das, was der Bahnkonzern und die Gewerkschaft EVG im Herbst 2020 abgeschlossen haben – was auf einen deutlichen Reallohnabbau hinausläuft. 

GDL-Streik = für alle Gewerkschaften und für die gesamte Linke von Bedeutung: Die Deutsche Bahn AG will in ihrem Bereich erstmals in Deutschland das Tarifeinheitsgesetz (TEG) anwenden. Dieses wurde nicht ganz zufällig im Frühjahr 2015 im Bundestag von CDU/CSU und SPD beschlossen – am Ende des letzten großen GDL-Bahnstreiks. Das TEG läuft darauf hinaus, dass den sogenannten kleinen – und oft kämpferischen – Spartengewerkschaften (wie GDL, Marburger Bund, Cockpit) der Spielraum massiv verkleinert, wenn nicht ihre Existenz bedroht wird. In einem „Betrieb“ soll nach dem TEG nur noch ein Tarifvertrag gültig sein – und dann derjenige der relativ größten Gewerkschaft. Wobei die Definition was ein „Betrieb“ ist, ebenso offen ist, wie die Feststellung, was denn die jeweils relativ größte Gewerkschaft in diesem Betrieb sei, für Manipulationen Tür und Tor öffnet. Der im Frühjahr 2015 vereinbarte GDL-Tarifvertrag beinhaltete, dass für die Laufzeit dieses Vertrags das TEG keine Gültigkeit hat.  Anfang 2021 kündigte der Bahnkonzern an, ab sofort das TEG anzuwenden. Das wiederum bewirkte, dass die GDL inzwischen in allen Bereichen der „Produktion“  – also auch bei Stellwerkern, in den Werkstätten, auf den Bahnhöfen – um Mitglieder zu werben.

GDL-Streik = ein Politikum: Der Streik findet wenige Wochen vor der Bundestagswahl statt. Er richtet sich formal gegen den Konzern Deutsche Bahn AG. Doch Eigentümer dieses Konzerns ist der Bund, den wiederum die Bundesregierung, gestellt von CDU/CSU und SPD, vertritt. Der Dachverband der GDL ist der Deutsche Beamtenbund (dbb), der als CDU-nah gilt. Weselsky selbst ist CDU-Mitglied. Allein diese Konstellationen verdeutlichen, wie politisch dieser Streik faktisch ist, auch wenn es bei ihm um einigermaßen schlichte soziale Forderungen geht. Hinzu kommt: Die Bahn müsste im Kontext einer ernsthaften Klimapolitik eine zentrale Rolle spielen. Dennoch muten die DB AG, also die Bundesregierung, gerade den hier Beschäftigten einen erheblichen Reallohnabbau zu. Und wenn der Bahn-Eigentümer Bund bei den Bahnbeschäftigten knausert, dann hat er dort die Spendierhosen an, wo es um verkehrspolitisch zerstörerische Projekte wie Stuttgart 21 oder um größenwahnsinnige Engagements im Ausland geht. Dass die GDL auch diese Aspekte der verkehrten Verkehrspolitik thematisiert, macht den Streik zusätzlich zum Politikum.

Quelle: Streikzeitung pro GDL von Winfried Wolf

*Mit einem Interview mit Claus Weselsky (Vorsitzender der GDL)
„Tricksen, täuschen, Taschen füllen“

Geht es nach dem Bahnkonzern, so soll es für die Bahnbeschäftigten weder
Inflationsausgleich noch Corona-Prämie geben. Ein Interview der
STREIKZEITUNG mit dem Bundesvorsitzenden der GDL, *CLAUS WESELSKY.*

Frage 1:

*Die Urabstimmungsergebnisse liegen vor. Wie interpretieren Sie und der
GDL-Vorstand diese; entsprechen sie Ihren Erwartungen? Und: Was kommt in
der Abstimmung zum Ausdruck; wie ist die Stimmung an der Basis der GDL?*

Schon der hohe Rücklauf an Abstimmungsunterlagen, aber auch die
deutlichen Signale aus der Belegschaft haben im Vorfeld eine hohe
Zustimmung zum Arbeitskampf erwarten lassen. Das nun erzielte Ergebnis
von 95 Prozent übertrifft unsere Erwartungen. Es bestätigt zugleich das
herrschende Stimmungsbild unter den Eisenbahnern. Die direkt
systemrelevanten Beschäftigten sind wütend und frustriert angesichts
eines DB-Managements, das ihnen weder einen Inflationsausgleich noch
eine Corona-Prämie zugesteht, während sich die Führungskräfte im
Homeoffice weiterhin ungerührt die Taschen füllen. Sie haben im
vergangenen Jahr 2021 51 Prozent ihrer Boni erhalten, trotz miserablem
Finanzergebnis des Bahnkonzerns. Allein diese variablen Vergütungen
zusätzlich zum ohnehin schon üppigen Fixgehalt übersteigen trotz der
Halbierung immer noch das gesamte Jahresgehalt eines wertschöpfend
tätigen Eisenbahners. Das ist unanständig, unsozial und eine Verhöhnung
der Menschen, die während der Pandemie unter erschwerten Bedingungen
tagtäglich den Kopf hingehalten haben. Gemessen an der Stimmung in der
Belegschaft könnten wir schon lange im Streik sein und der Streik selbst
könnte angesichts dieser Stimmungslage gar nicht lange genug dauern.

Frage 2:

*In den Medien heißt es immer wieder: Die Forderungen der GDL seien
„unverhältnismäßig“. Der Personalvorstand der DB, Martin Seiler, spricht
gar von „rechtswidrigen Forderungen“; inhaltlich gebe es „Nullkommanull
Grund zu streiken“ (FAZ vom 9.8.2021). Dabei wird mal auf die
Corona-Krise und den Einbruch bei den Fahrgästen verwiesen. Neuerdings
werden auch die Hochwasserschäden der Deutschen Bahn ins Spiel gebracht.
Woran orientiert sich die GDL bei ihren Forderungen?*

Unsere Forderungen orientieren sich am Tarifabschluss im öffentlichen
Dienst. 1,4 Prozent Entgelterhöhung und 600 Euro Corona-Prämie 2021, 1,8
Prozent 2022 und das alles über eine Laufzeit von 28 Monaten sind
maßvoll und gerechtfertigt. Die GDL lässt nicht zu, dass die
systemrelevanten Eisenbahner mit einer Null- oder gar einer Minusrunde
abgespeist werden. Außerdem gilt es, die kleinen Betriebsrenten zu
schützen. Wir lassen sie uns nicht, wie der DB-Vorstand das fordert, als
Volumen anrechnen. Die Zusage dieser Betriebsrente ist bei der
Einstellung erfolgt und niemand hat das Recht, sie zu kürzen oder gar
einzustellen.

Frage 3:

*Der Arbeitgeber Deutsche AG stellt sich als arm wie eine Kirchenmaus
dar. Es gäbe hier keine Ressourcen zur Befriedigung der GDL-Forderungen.*

Das ist nur eine weitere Schutzbehauptung, mit der die DB vom eigenen
Versagen ablenken will. Die DB hat ihre Bilanz 2020 mit einem Minus von
5,7 Milliarden Euro nach Steuern abgeschlossen, der Umsatz sank
gegenüber dem Vorjahr um mehr als zehn Prozent auf 39,9 Milliarden Euro.
Sie behauptet, das Minus sei eine unausweichliche Folge der
Corona-Pandemie, weil deutlich weniger Fahrgäste mit der Bahn unterwegs
gewesen seien. Doch tatsächlich ist der größte Teil der Misere
hausgemacht. Die wahre Ursache für die fehlenden Milliarden sind
Leuchtturmprojekte in Deutschland wie Stuttgart 21, weltweite
Einkaufstouren, mit denen sich der DB-Vorstand schon oft verzockt hat,
wie die milliardenschwere Übernahme des Bahnkonzerns Arriva sowie ein
grotesk aufgeblähter Verwaltungsapparat. Die Abenteuerspielplätze auf
der ganzen Welt, in den Geschäftsberichten versteckt unter dem
Oberbegriff „Beteiligung/Sonstiges“, erzeugten allein in der Bilanz 2020
einen finanziellen Verlust von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Schon mit
einem Bruchteil dieser Summe könnte man den Mitarbeitern das zukommen
lassen, was ihnen nach Verdienst gebührt. Im Übrigen ist der Eigentümer
Bund immer dann großzügig, wenn es um die Finanzierung dieser
Abenteuerspielplätze geht – und dabei noch derart großzügig und
einseitig allein die DB AG begünstigend, dass er damit immer wieder aufs
Neue eine Intervention seitens Brüssels provoziert.

Frage 4:

*Es gab in den letzten zwei Jahrzehnten mehrere – erfolgreiche –
Arbeitskämpfe der GDL. Derjenige von 2007/2008 hat nach Aussage des
damaligen Bahnchefs Hartmut Mehdorn auch dazu beigetragen, dass der
Bahnbörsengang erfreulicherweise geplatzt ist. Welche Bedeutung haben
diese vorausgegangenen Kämpfe für den aktuellen GDL-Arbeitskampf? Was
ist 2021 anders als beispielsweise 2014/2015?*

Seit wir unsere ersten eigenständigen Tarifverträge mit der DB im März
2008 abgeschlossen haben, hat sich so gut wie nichts geändert. Wir
kämpfen stark, unbestechlich und erfolgreich für bessere Entgelt- und
Arbeitsbedingungen unserer Kolleginnen und Kollegen. Dass unsere
Mitglieder das Herz am rechten Fleck haben und solidarisch sind, das
haben die Ergebnisse der Urabstimmung erneut gezeigt. Sie sind unser
größtes Pfund, ohne sie läuft gar nichts. Auch, dass die DB am liebsten
allein mit ihrer braven Hausgewerkschaft die Tarifverträge aushandeln
möchte, ist nicht neu. Hat diese sich doch immer mit niedrigeren
Abschlüssen abspeisen lassen.

Eine neue Waffe der DB ist jedoch das 2015 im Bundestag verabschiedete
Tarifeinheitsgesetz (TEG), das die DB seit Anfang 2021 erstmals zur
Anwendung bringt. Scheinheilig behauptet die DB, sie könne als
gesetzestreuer Arbeitgeber gar nicht anders, als das Tarifeinheitsgesetz
anzuwenden. Das ist reine Heuchelei. Natürlich erkennt die GDL das TEG
und seine faktischen Auswirkungen an. Doch so tendenziös, wie der
Arbeitgeber die Tarifeinheit gegen die GDL-Mitglieder richtet, ist deren
Anwendung nicht rechtens. Unter bewusster Falschauslegung der
TEG-Regelungen will sie die einzig kritische Gewerkschaft im
Eisenbahnmarkt vernichten. Das mutwillige und sachfalsche
Herunterrechnen der GDL-Betriebe im DB-Konzern auf 16 gegenüber 55
EVG-geführten Betrieben ist hierbei nur die Spitze des Eisbergs.

Frage 5:

*Mitte Juli brachte die Deutsche Bahn AG neu das Angebot – Scheinangebot
– ins Spiel, eine Absprache wie 2015 sei möglich, bei der das
Tarifeinheitsgesetz keine Anwendung findet. Auch der
Bundesverkehrsminister, Andreas Scheuer, äußerte am 8. August in der
„Welt am Sonntag“; „Gerade jetzt brauchen wir ein Miteinander“. Ist das
realistisch?*

Auch das läuft unter der Überschrift „Tricksen, Täuschen, Taschen
füllen“. Bereits im Februar 2021 haben wir mit DB-Personalvorstand
Martin Seiler die Frage einer trilateralen Vereinbarung ausgelotet. Die
EVG hatte gleich abgewunken. Trotzdem haben wir uns am 25. Februar über
mehrere Stunden die Bedingungen angehört, die uns die DB als
Tarifvertragspartei gestellt hat. Anschließend haben wir Herrn Seiler
eine klare Absage erteilt, denn ein Verzicht auf die Gestaltung der
Arbeitszeitbedingungen für das Zugpersonal und eine vertraglich fixierte
Abhängigkeit von der Zustimmung der EVG und beziehungsweise seitens der
DB AG ist gleichzusetzen mit der Abgabe unserer Tarifautonomie am
Garderobenhaken. Also war die Scheinofferte im Juli 2021 nichts anderes
als alter Wein in neuen Schläuchen. Dem Lügenbaron geht es in erster
Linie darum, in der Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild von uns zu
erzeugen, was ihm allerdings immer schlechter gelingt.

Wir haben schriftlich mitgeteilt, dass die TEG-Frage nicht Gegenstand
der Tarifauseinandersetzung ist. Hier geht es um mehr Einkommen und den
Schutz der Betriebsrente. Erst nachdem wir den Tarifkonflikt erfolgreich
bewältigt haben und der Kompromiss mit der DB in neuen Tarifverträgen
für alle systemrelevanten Berufe verankert wurde, ist der Zeitpunkt für
eine echte Tarifkollision gemäß TEG gekommen. Erst dann macht es Sinn,
nochmals auszuloten, ob trilateral – also in Form einer Vereinbarung
zwischen Arbeitgeber DB, der EVG und uns – überhaupt etwas geht. Bis
dahin haben wir hoffentlich auch eine gerichtsfeste Form der
Mehrheitsfeststellung in den einzelnen Betrieben. Dann wird sich zeigen,
wer in welchen der insgesamt 174 Betriebe im Eisenbahnsystem des
Bahnkonzerns in Deutschland die größere Anzahl an Mitgliedern hat. Dabei
zählen nur Fakten, keine Wunschvorstellungen der EVG oder der DB.

Frage 6:

*Die GDL kündigte Anfang 2021 an, bei der Gewinnung von Mitgliedern sich
nicht mehr nur auf die Bereiche Lokführer und das übrige fahrende
Personal wie Zugbegleiter und Gastrobeschäftigte zu beschränken. Was
sind die Gründe für diese Neuorientierung – und welche Ergebnisse gibt
es dabei bisher?*

Schon lange wollen auch Mitarbeiter in den Werkstätten und den
Stellwerken Mitglied bei uns werden, obwohl wir bis Herbst letzten
Jahres gesagt hatten, dass wir für sie keine Tarifverträge schließen
können. Jetzt ist der beste Zeitpunkt für eine Erweiterung unseres
Organisationsbereichs, denn das direkte Personal will sich nicht länger
mit Almosen abspeisen lassen, während sich die Führungskräfte die
Taschen vollstopfen. Und die 3.000 Neumitglieder, die seit dem
vergangenen Jahr zur GDL kamen, sind dafür die beste Bestätigung. Wenn
die DB eben nur mit einer Gewerkschaft im Betrieb den Tarifvertrag
schließen will, dann sollte das schon die GDL sein.

Frage 7:

*Die STREIKZEITUNG wird in erster Linie von Leuten gemacht, die
Mitglieder in DGB-Gewerkschaften sind. Ich bin beispielsweise seit
Jahrzehnten Mitglied in Verdi (früher ÖTV; dabei immer auch Mitglied im
VS). Gleichzeitig richten wir uns mit dieser Publikation besonders an
Aktive in den DGB-Gewerkschaften und werben für Solidarität mit der GDL.
Was ist da eure Botschaft*?

Gewerkschaftsmitglieder wollen, dass ihre Interessen zielgenau von einer
starken, unbestechlichen und erfolgreichen Gewerkschaft vertreten
werden. Das geht nur mit einem hohen Organisationsgrad und standhaften,
solidarischen Mitgliedern. Diese bekommt man nicht geschenkt. Wir müssen
unseren Mitgliedern jeden Tag aufs Neue zeigen, dass wir ihre Probleme
in der Arbeitswelt kennen, sie ernst nehmen und alles tun, damit sie
bessere Entgelt- und Arbeitsbedingungen bekommen. Das Wichtigste ist:
Wir schätzen unsere Mitglieder, erfassen ihre Probleme und Nöte, setzen
diese in Tarifforderungen um und drücken diese dann auch wirklich durch.
Das schätzen sie an uns. Im Übrigen haben die vorausgegangenen
erfolgreichen Kämpfe der GDL gezeigt, dass von diesen positiven
Auswirkungen auf den gesamten Bereich der lohnabhängig Beschäftigten
ausgingen. Insofern ist unser Kampf auch ein solcher, der allen
Bahnbeschäftigten und darüber hinaus allen gewerkschaftlich Aktiven
zugutekommt. Umgekehrt ist für uns die Solidarität, die uns aus anderen
Bereichen entgegengebracht wird, wichtig und hochwillkommen.

Quelle: Für die STREIKZEITUNG: Winfried Wolf





Vorsitzender der GDL Claus Weselsky. Foto: via GDL

Autor*innen- Kollektiv: COVID-19 INS VERHÄLTNIS SETZEN. Alternativen zu Lockdown und Laufenlassen #coronaaussoehnung

Machen wir uns doch nichts vor: Unsere Gesellschaft ist tief gespalten (worden). Nicht zuletzt verstärkt durch die rasante Implementierung des unsere Gesellschaften zerstörenden Neoliberalismus. Die Schere zwischen Arm und Reich klafft besorgniserregend auseinander. Doch damit nicht genug. Seit anderthalb Jahren gibt uns die Corona-Krise sozusagen den Rest. Es zeichnet sich nach dieser düsteren Zeit, in welcher auch die Demokratie beschädigt wurde, indem unsere verbrieften Grundrechte unverhältnismäßig eingeschränkt worden sind, ab, dass das Virus allein diese Spaltung nicht verursacht hat, sondern vielmehr die dagegen ergriffenen Maßnahmen dafür verantwortlich sind. Eine Aussöhnung der in der Corona-Krise Verstrittenen wird notwendig werden. Welches Credo lebte Johannes Rau noch vor? Versöhnen statt Spalten. Wie zu einer Aussöhnung – konkret: einer #coronaaussoehnung – zu kommen wäre, darüber hat sich ein Autor*innenkollektiv Gedanken gemacht und ein Papier veröffentlicht.

PRESSEINFORMATION


16 Autor*innen für Kurskorrektur in der Corona-Politik – „Covid-19 ins Verhältnis setzen“

“ Berlin/Wien, 7. Juli 2021. – 16 Expert*innen aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen aus Deutschland und Österreich haben sich heute mit einem über 60-seitigen Text an die Öffentlichkeit gewandt. Ihr Ziel: Die aufgeladene öffentliche Debatte zu Covid-19 zu versachlichen, ins Verhältnis zu setzen und so in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext zu bringen. Sie fordern einen wertschätzenden Gedankenaustausch, die Überprüfung der bisher getroffenen Maßnahmen und empfehlen „Alternativen zu Lockdown und Laufenlassen“.

Die Autor*innen stellen zunächst zentrale Erkenntnisse zum weltweiten Infektionsgeschehen seit Beginn der Pandemie dar und kommen zu dem Ergebnis, dass die Diskussionen von einem Ungleichgewicht der Meinungen geprägt war. Anstelle eines breit aufgestellten interdisziplinären und pluralistischen Diskurses war zu beobachten, dass nur wenige Expert*innen ausgewählter Disziplinen zu Wort gekommen sind.Bereits früh wurde deutlich, dass vor allem Kritiker*innen der Regierungsmaßnahmen befürchten mussten, für ihre Haltung ausgegrenzt zu werden. Verstärkt wurde diese Dynamik durch das bewusste Schüren von Angst. Das dadurch geschaffene Klima der Unsicherheit und Verängstigung habe die offene und respekt-volle demokratische Debattenkultur gefährde.

Für Demokratien unübliche, autoritäre Zwangsmaßnahmen und Grundrechtsbeschränkungen kamen zur Anwendung, ein effektiver Rechtsschutz sei kaum zu erlangen gewesen: die rechtsstaatliche Kontrolle geriet bedenklich ins Wanken.Konkret geht der Text auf elf „Unverhältnismäßigkeiten“ ein und benennt 16 „Ungereimtheiten“ in der Kommunikation zur Pandemie. Diese verstören die Menschen, lösen weitere Ängste aus und gefährden die körperliche und psychische Gesundheit.

Die Autor*innen listen 27 Kollateralschäden der Zwangsmaßnahmen an Leib und Leben auf und raten dazu, diesen genauso viel Aufmerksamkeit zu schenken wie den Schäden an Gesundheit und Leben, die SARS-CoV-2 verursacht. Menschen, die bereits vor der Krise benachteiligt und marginalisiert waren, seien von deren negativen Auswirkungen sowie von den Maßnah-men überproportional betroffen, was die soziale Ungleichheit noch verstärke. Schließlich sollten alle großen Gesundheitsgefahren in den Blick genommen werden und auf den Dashboards der Gesundheits- minister*innen übersichtlich aufscheinen.Am Schluss werden zehn Empfehlungen ausgesprochen, um eine Kurskorrektur in der Corona-Politik einzuleiten. So müsse statt auf Angst vielmehr auf Vertrauen, Eigenverantwortung und die Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bürger*innen gesetzt werden.

Anstelle einheitlicher Zwangsmaßnahmen für alle, sollten Subsidiarität, bürgerschaftliche Selbstorganisation, individuelle Bewältigungsstrategien und das soziale Miteinander, also eine Diversifizierung der Lösungsansätze unterstützt werden. Tests, Masken und Impfungen müssten kostenlos zur Verfügung gestellt, aber nicht erzwungen werden. Schließlich sollte die Gesundheitspolitik stärker die Pandemie-Ursachen in den Blick nehmen, anstatt sich vorrangig auf Symptome und ihre „Bekämpfung“ zu fokussieren. Denn bei nicht nachhaltiger Wirtschaftsweise drohten unweigerlich weitere Pandemien.

Die Autor*innen haben ihre unterschiedlichen Pandemieerfahrungen eingebracht und somit versucht, ein möglichst vollständiges Bild von der Krise zu zeichnen. Abschließend heißt es in dem Papier: „Wir hoffen, dass uns eine möglichst ganzheitliche Analyse der Corona-Krise gelungen ist, die andere bei ihrem Nach-denken, Verstehen und bei ihren Lernprozessen unterstützt. Mit unseren abschließenden Empfehlungen wollen wir eine Richtungskorrektur in der Corona-Politik mit herbeiführen. Im Idealfall kommen dadurch die Ziele umfassende Gesundheit aller, Grundrechte und Demokratie, sozialer Zusammenhalt und nachhaltiges Wirtschaften besser in Einklang.“


Download des Papiers » https://coronaaussoehnung.org / #coronaaussoehnung

Im Papier heißt es: „Freundschaften, Familien, Organisationen wurden in der Corona-Diskussion entzweit, Erfahrungen und Einschätzungen stehen einander unversöhnlich gegenüber. Die gesamte Gesellschaft scheint gespalten.Das Virus ist daran unserer Meinung aber nicht schuld. Wir glauben vielmehr, dass es der historisch nie dagewesene und einzigartige Umgang mit SARS CoV-2 ist. Wäre die öffentliche Diskussion plural, sachlich und wertschätzend und die Maßnahmen evidenzbasiert und verhältnismäßig, dann würde Covid-19 die Gesellschaft genauso wenig spalten wie bisherige Pandemien.Mit diesem Text wollen wir einen Beitrag dazu leisten, die Verhältnisse herzustellen, um die aktuelle gesellschaftliche Spaltung zu überwinden und einen Modus Vivendi mit dem Coronavirus zu finden.“

INHALT/DIE AUTOR*INNEN:


Mag. Christian Felber, IASS Affiliate Scholar, Gemeinwohl-Ökonom, Wien
Prof. Dr. Bernd Fittkau, Humanistischer Psychologe und FK-Coach, Hamburg
Prof.in Dr. Monika Frommel, Juristin und Strafrechtsexpertin, Kiel
Prof.in Dr.in Ulrike Guérot, Politologin und Europaexpertin, Bonn
RAin Jessica Hamed, Fachanwältin für Strafrecht, Hochschuldozentin, Mainz
BA Magdalena Hanke, queer*feministische*r Künstler*in und Genderforscher*in, Wien
Dr. Martin Hirte, Kinderarzt, München
Dr. Ellis Huber, Arzt und Gesundheitspolitiker, Berlin
Mag.a Ruth Koza, Klinische & Gesundheitspsychologin, Innsbruck
Prof. Dr. Stephan Luckhaus, Mathematiker, Leipzig
Dr.in Patricia Marchart, Filmemacherin, Wien
Mag.a Judith Raunig, Klinische & Gesundheitspsychologin, Niederösterreich
Prof. Dr. Hartmut Schröder, Linguist und Soziologe, Potsdam
Univ.-Prof. Dr. Dr. Christian Schubert, Psychoneuroimmunologe, Innsbruck
Prof. Dr. Tobias Unruh, Physiker, Erlangen
Dipl.-Kulturwirt Philipp von Becker, Publizist, Autor und Filmemacher, Berlin.

„Dieser Text ist das gemeinsame Werk engagierter Staatsbürger*innen aus unterschiedlichsten wissenschaftlichen Disziplinen und gesellschaftlichen Bereichen. Wir alle sorgen uns um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und üben unsere beruflichen Tätigkeiten in globaler Verantwortung aus. In Übereinstimmung mit der ärztlichen Berufsordnung und der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung der WHO arbeiten wir „der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Gesundheit der gesamten Gesellschaft“ zu und verstehen Gesundheitsförderung als „Prozess, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbe-stimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen“. Daher bemühen wir uns nach bestem Wissen und Gewissen um eine ausgewogene und faire Diskussion zur Corona-Krise. Wir wollen die Dialogfähigkeit im demokratischen Gefüge stärken und der Vielfalt wie Komplexität des sozialen Lebens gerecht werden. Es ist unser Ziel, die Spaltung unserer Gesellschaft zu überwinden, irrationale Ängste abzubauen und eine Politik zu unterstützen, die dem Gemeinwohl dient. Wir möchten als überschaubarer Autor*innen-Kreis mit diesem Starttext einen Aufschlag machen, auf densich weitere Autor*innen beziehen und zusätzliche, kritische wie unterstützende Aspekte beisteuern können. Wir freuen uns auf jede Bezugnahme zu diesem „Covid-19-ins-Verhältnis-setzen“-Text des Autor*innen- Kollektivs aus Deutschland und Österreich.“

Quelle: COVID-19 INS VERHÄLTNIS SETZEN. Alternativen zu Lockdown und Laufenlassen. #coronaaussoehnung

Das Papier, welches die Autorinnen und Autoren bereitgestellt haben, analysiert die bisherigen Corona-Maßnahmen umfassend und spricht am Ende zehn Empfehlungen für eine „Kurskorrektur“ aus.

Liebe Leserinnen und Lesern, bitte lesen Sie das Papier gründlich. Es ist sachlich und verständlich geschrieben. Machen Sie gerne andere Menschen auf dieses Papier aufmerksam. Warum? Wir brauchen dringend eine #coronaussoehnung! https://coronaaussoehnung.org/

Beitragsbild: via Pixabay

Redakteur der Ruhr Nachrichten passt das Impftempo nicht: „Es wird Zeit Daumenschrauben anzulegen“ (Kommentar eines Empörten)

Seit anderthalb Jahren nun schon beschäftigt uns das Corona-Virus außerordentlich stark. Und, wenn wir den Medien nicht ausweichen – heißt: deren Konsum auf das Allernötigste beschränken – wird man von früh bis abends zugeballert mit der Thematik. Im Wesentlichen wurde und wird Angst geschürt. Angst essen Seele auf. Angst macht krank. Psychiater können ein traurig Lied davon singen. Betroffen von psychischen Erkrankungen in der Corona-Zeit neben Erwachsenen gar viele Kinder und Jugendliche.

Dass wir uns nicht falsch verstehen: Hier soll das Virus und damit verbundene Gefahr an Covid-19 zu erkranken, keineswegs heruntergespielt noch geleugnet werden. Statt die Medien in dieser Zeit sich neben Warnungen vor dem Virus auch darauf zu verlegen, den Menschen Tipps von Fachleuten an die Hand zu geben, wie wir unser Immunsystem stärken und so unsere Abwehr gegen uns angreifende Viren und Bakterien auf- und nachzurüsten, wird hauptsächlich mit Angst gearbeitet.

Kaum vergeht ein Tag, ohne dass ein gewisser Experte namens Karl Lauterbach aus allen Zeitungsseiten und Medien hervorspringt und immer wieder herumklabauterbachend vor neuen Corona-Varianten und sonst weiß der Teufel was warnt. Es gibt Leute, die ihn bereits „Lautradamus“ nennen. Und da dieser Mensch – anstatt sich selbst einmal Hilfe für sein Problem zu suchen – allgegenwärtig und offenbar unvermeidlich ist, trägt er gewiss nicht zu unrecht den Namen „Karlchen Überall“. Kürzlich sagte der bekannte Psychiater, Psychoanalytiker und Autor Hans-Joachim Maaz, betreffs Lauterbach befragt, sinngemäß nur so viel: Um zu sehen, was mit dem Mann los ist, muss man kein Psychiater sein.

Die Medien haben m.E. in der Corona-Zeit arg versagt. Sie betätigen sich im Wesentlichen als Regierungssprecher, um die amtlich herrschende Meinung – und sei die auch noch so chaotisch und wider- bis irrsinnig – unter das Volk zu bringen. Hängt das damit zusammen, dass Medien auch Gelder vom Staat bekommen haben in der Corona-Krise? Wes Brot ich ess, des Lied ich sing, heißt es bekanntlich. Nun ja: Regierungsideologie wurde schon vor Corona gesungen …

Wie auch immer: im Sinne einer Vierten Macht im Staate haben die Mainstream- und Qualitätsmedien jedenfalls nicht gehandelt. Überhaupt ist der deutsche Journalismus auch vor Corona schon auf den sprichwörtlichen Hund gekommen …

Angst, Angst und nochmals Angst machten uns die Medien. Kritische Wissenschaftler wurden ausgegrenzt und diffamiert. Und jetzt, wo gegen das Virus geimpft wird, hat man sich darauf verlegt Impfpropaganda zu machen. Um die Leute, die noch zögern sich impfen zu lassen oder die Impfung ablehnen an die Spritze zu kriegen. Eine Impflicht gibt es hierzulande nicht. Na ja. Wir erinnern uns: Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen. Aber allmählich kommt die Impf-Pflicht durch die Hintertür. Und Macron in Frankreich diktiert sie sogar bestimmten Gruppen. Die Österreichische Gesundheitskasse etwa entblödet sich nicht, das mit dem Song „Baby lass uns impfen“ (Freuen wir uns zurück) zu tun. Freiheit also durch die Nadel? Wie bitte?! Die Leute sollen sich darüber freuen, dass sie, so sie sich impfen lassen, ihre Grundrechte zurückbekommen? Kruzifix! Grundrechte die uns allen von Geburt an unveräußerlich zustehen. Grundrechte, sind Grundrechte, sind Grundrechte…

Auch in New York setzte man auf Nudging (nebenbei bemerkt: im deutschen Bundeskanzleramt soll es sogar Zuständige dafür geben), da soll es für Impfwillige Donuts gegeben haben. Lecker? Die Amis spinnen! Viele sind doch eh schon so hoch wie breit. Nudging bedeute so viel wie Schubsen. Die Leute zu etwas bringen, das sie freiwillig nicht tun wollen.

Nun, man mag auf noch so abstruse Ideen verfallen, die Impfstoffe an die Männer, die Frauen und an die Diversen zu bringen. Spaß beiseite: Es gibt auch eine Grenze, ein Zuviel, finde ich. Was erlauben, was denken sich manche?

Zum Beispiel Journalisten wie Kevin Kindel von den Dortmunder Ruhr Nachrichten. Da lese ich doch neulich den täglichen Newsletter dieser Zeitung und nach ein paar gelesenen Zeilen, saust mein Blutdruck in die Höhe? Wie bitte, hämmert das Blut wutschäumend in meinen Schläfen?!

Ach, ja, ich weiß es: Als Journalist soll man sich nicht an Namen vergehen oder abarbeiten. Kevin! Was kann der Mann dafür, dass dessen Eltern wahrscheinlich einen bestimmten Film gesehen haben und danach auf die Idee verfielen, ihren im Anmarsch befindenden Spross Kevin zu nennen?

Den Ruhr Nachrichten ist zu entnehmen: „Kevin Kindel, geboren 1991 in Dortmund, seit 2009 als Journalist tätig, hat in Bremen und in Schweden Journalistik und Kommunikation studiert.“

Kevin schlägt sogar in der Soziologie zu Buche. In einem Bericht über eine Veranstaltung zum Thema Klassismus schrieb ich einmal: „Hand aufs Herz, liebe LeserInnen: Haben wir uns nicht alle schon einmal über den Namen Kevin lustig gemacht, oder uns bei Auftritten von Cindy aus Marzahn vor Lachen auf die Schenkel geklopft? Nun ja.

„Kevin ist kein Name, sondern eine Diagnose“ – dieser Spruch sorgt immer wieder für Lacher und gute Laune. Bestimmt ist er auch nicht (immer) böse gemeint. Und trotzdem befördert er: Klassismus. Warum? Weil er ein Klischee heraufbeschwört und alle Kevins mit abwertender Absicht mindestens in die Schublade „Unterschicht“ steckt. Vielen mag der Begriff „Klassismus“ vielleicht bislang gar nie untergekommen sein.“ (hier der Bericht)

Kevin Kindel soll hier nicht in eine Schublade gesteckt oder wegen seines Namens verspottet werden. Aber auf die Schreibfinger soll ihm hier dennoch gehörig geklopft werden.

Warum puckerte also mein Blut in den Adern? Hier ist sozusagen das Corpus Delicti, gewissermaßen der Stein des Anstoßes im Text des Newsletters (in der Webaufnahme von mir rot umkringelt):

Da meint der Herr Redakteur Kevin Kindel, dass es Zeit sei, Menschen, die noch zögern oder Impf-Unwilligen „Daumenschrauben anzulegen“? Auf Twitter tippte ich ad hoc erzürnt: „Was Geistes Kind ist dieser Redakteur?“ Sind wir etwa im Mittelalter?

Ich halte es allerding durchaus für vertretbar, dass man als Journalist Leserinnen und Lesern über die Möglichkeit der Impfung informiert. Aber bitteschön auch versehen mit inzwischen vorliegenden Erkenntnissen über Nebenwirkungen – leichter und schwererer Art bis hin zur Verursachung von Todesfällen -, die die von der EMA nur bedingt zugelassenen Impfstoffe verursachen können. Aber mit „Daumenschrauben“ – wenn auch, wie ich doch stark hoffe, im übertragenen Sinne gemeint sind – zu drohen, dass halte ich für völlig überzogen. Das verbietet sich m. E. von selbst. Dafür müsste der Hausverstand eigentlich ausreichend sein. Da geböte doch wohl nicht zuletzt die journalistische Sorgfaltspflicht, auf derlei zu verzichten. Jeder Mensch sollte sich frei entscheiden können, sich impfen zu lassen oder eben auch nicht.

Angst wurde doch den Menschen schon genug gemacht. Vor dem Corona-Virus und nun vor den Folgen, wenn sie sich nicht Impfen lassen wollen. Nun auch noch mittels sich verbietender Drohungen? Es reicht! Mit wie auch immer gearteten „Daumenschrauben“ ängstigt und verunsichert man jedenfalls die Menschen. Die sich entweder, um eine wie auch immer geartete (fragliche) Freiheit wiederzuerlangen Hals über Kopf impfen lassen oder trotzig erst recht nicht impfen lassen werden. Was denkt sich der Herr Redakteur dann in diesem Falle für Druckmittel aus? „Öffi-Verbot für Ungeimpfte“, wie ein Kölner Impfarzt bereits sich erfrechte, allen Ernstes in Vorschlag zu bringen. Das ist doch eine Schande für einen Mediziner. Kennt dieser Mensch den „Nürnberger Kodex“ nicht? Was sind das für Menschen? Was ist mit denen schiefgelaufen? Auch „Weiße Folter“ ist schlimm …

Foto: Rosel Eckstein via Pixelio.de

Dieser Fall zeigt: der Journalismus treibt momentan seltsame Blüten. Das ist teilweise abstrus und abstoßend. Solchem Journalismus gehört gehörig auf die Schreibfinger geklopft. Was hiermit durch den „Kommentar eines Empörten“ – nämlich meiner Wenigkeit – geschehen ist.

Anbei gegeben ein Interview mit Peter F. Mayer (tkp.at), das Elsa Mittmannsgruber (AUF) mit dem österreichischen Wissenschaftsjournalisten führte (hier): Corona Krise im Video: Rückblick, die Medienlandschaft, Impfungen und Ausblick.

Zum Tode von Esther Bejarano

Trauer allenthalben bei denen, die die kleine, großartige Kämpferin für Frieden und gegen Antisemitismus und Neonazis hoch verehrt haben: Esther Bejarano schlief in der Nacht von Freitag auf Sonnabend friedlich ein.

Dazu merkt der Journalist Ralph T. Niemeyer auf Facebook an:

„Auch bürgerliche Medien berichten ausführlich über den Tod von Esther Bejarano. Das ist gut und angemessen. Sie verschweigen natürlich, dass die Frau nicht nur Antifaschistin, sondern auch Kommunistin war. Sie zog von Israel nach Deutschland, weil ihr Mann in Israel keinen Kriegsdienst leisten wollte. Ebenso vermeiden die bürgerlichen Medien, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten zu erwähnen, deren Ehrenvorsitzende Esther war. Die VVN wird in manchen Verfassungsschutzberichten als verfassungswidrig dargestellt. Daraus erwuchsen ihr finanzielle Schwierigkeiten.Im folgenden ein langer Auszug aus der Erklärung der VVN – BdA zum Ableben ihrer Ehrenvorsitzenden. Er enthält einige Links, die über das Handeln dieser Frau ausführlicher informieren:“

Esther Bejarano auf dem Pressefest der UZ mit DKP-Vorsitzenden Patrik Köbele. Foto: C. Stille

Wir alle kannten Sie als eine Frau von großer Entschiedenheit und geradezu unglaublichem Elan, die viele von uns noch bis vor kurzem auf der großen Bühne erleben durften. Zuletzt saß sie am 8. Mai auf unserer kleinen Bühne im Hamburger Gängeviertel und erzählte von ihrer Befreiung am 3. Mai 1945 durch Soldaten der Roten Armee und der US-Armee, die kurz nacheinander in der kleinen Stadt Lübsz eintrafen. Dort hatte Esther mit einigen Freundinnen aus dem KZ Ravensbrück Unterschlupf gefunden, nachdem sie gemeinsam dem Todesmarsch entflohen waren.

Wenige Tage zuvor, am 3. Mai, den sie ihren zweiten Geburtstag nannte, hat Esther sich noch mit einer Video-Botschaft zum Tag der Befreiung an uns alle gewendet. Darin bezog sie noch einmal deutlich Stellung zu aktuellen Auseinandersetzungen in der Stadt Hamburg und im ganzen Land. Obwohl sie dabei schon im Rollstuhl saß, waren ihre Worte klar und ihre Stimme kräftig:

https://www.auschwitz-komitee.de/5249/esther-bejarano-wir-sind-da-meine-befreiung-im-mai-1945-und-meine-hoffnungen/

Wir verdanken Esther viel; sie war immer da, wenn wir sie brauchten.

Als 1990 zum ersten Mal ein Bundessprecher:innenkreis gewählt werden sollte und dafür Personen gesucht wurden, die Tradition und „Neuanfang“ verkörperten, stand sie dafür zur Verfügung und wurde eine unserer ersten Bundessprecherinnen in einer Zeit, in der wir der Diffamierung des Antifaschismus als „diskreditiert“ und „überkommen“ entgegentreten mussten. Sie hat einen großen Anteil daran, dass das gelungen ist.

Zum 50. Geburtstag der VVN richtete sie zusammen mit Peter Gingold einen bewegenden „Appell an die Jugend“:

Esther Bejarano mit Sohn Joram (links)




https://perlavitamovie.files.wordpress.com/2013/08/appell-an-die-jugend-vers-2005-esther-bejarano-und-peter-gingold-doc.pdf

Als im November 2019 das Finanzamt für Körperschaften in Berlin unsere Gemeinnützigkeit bestritt, schritt sie mit ihrem flammenden Appell an Olaf Scholz „Das Haus brennt und Sie sperren die Feuerwehr aus“ ein und verbreiterte die öffentliche Debatte. Damit hat sie wesentlich zu unserem Erfolg in dieser Auseinandersetzung beigetragen.

Nun ist die unermüdliche „Zeitzeugin“ gegen Vergessen des historischen und Verharmlosen des aktuellen Faschismus, Mahnerin und Kämpferin für Menschenrechte, Frieden und eine solidarische Gesellschaft von uns gegangen. Sie wird uns fehlen, vielen von uns auch als verlässliche Freundin.

Wir denken ans sie in Dankbarkeit, Trauer und Liebe.

Nehmen wir ihre letzte öffentliche Botschaft als Vermächtnis und arbeiten wir weiter daran, dass der 8. Mai endlich auch in Deutschland ein Feiertag wird, so wie sie es in ihrer Rede am 3. Mai noch einmal vorgetragen hat:

Angesichts der heutigen Welt und des Rechtsrucks bekommt die Auschwitz-Überlebende Esther Bejarano Angst. Sie hat den Aufstieg der Nazis erlebt und erkennt gewisse Parallelen zum Erstarken rechter Kräfte heute. Foto: C. Stille

„Ich fordere: Der 8. Mai muss ein Feiertag werden! Ein Tag, an dem die Befreiung der Menschheit vom NS-Regime gefeiert werden kann. Das ist überfällig seit sieben Jahrzehnten. Und hilft vielleicht, endlich zu begreifen, dass der 8. Mai 1945 der Tag der Befreiung war, der Niederschla­gung des NS-Regimes. Am 8. Mai wäre dann Gelegenheit, über die großen Hoffnungen der Menschheit nachzudenken: Über Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – und Schwesterlichkeit.“

Quelle: VVN-BdA

Weitere Artikel zu Esther Bejarano

Der Tod der mutigen und scharfen Kritikerin an alten und neuen Nazis sowie am Militarismus, Esther Bejarano, hat ein breites Medienecho hervorgerufen. Über viele Aspekte aus Bejaranos Leben wird aber nicht berichtet. Von Bernhard Trautvetter auf den NachDenkSeiten.

Esther Bejarano: Offener Brief an die Regierenden und alle Menschen, die aus der Geschichte lernen wollen. (auf meinem Blog)

Esther Bejarano in Köln: „Ihr tragt keine Schuld für das was passiert ist, aber ihr macht euch schuldig, wenn es euch nicht interessiert“ (auf meinem Blog)

Mir lebn ejbig!“

Video (von Klaus240147 auf You Tube) vom 8. September 2018 auf dem Solidaritäts- und Pressefest der DKP im Revierpark Dortmund Wischlingen zeigt Esther Bejarano und die Microphone Mafia: „Wir leben ewig!“

Der Autor und Journalist Ulrich Sander schreibt auf Nordstadtblogger in einem Leserbrief, dieser Tage seien in Dortmund Plakate von Unbekannt mit der Aufschrift „Mir lebn ejbig! (Das bedeutet: Wir leben trotzdem) aufgetaucht. Sander: „Ruhe in Frieden, Esther Bejarano!“

IALANA: Ächtung von Atomwaffen ist Einsatz für Menschenrechte und den Schutz der Umwelt

Das epochale Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Rechtswidrigkeit von Atomwaffen ist nach 25 Jahren aktueller denn je, sagen Otto Jäckel und Amela Skiljan von IALANA Deutschland aus Anlass des 25. Jahrestags der Veröffentlichung des Gutachtens am 08. Juli 1996.  
Der Einsatz von Atomwaffen und schon die Drohung damit stehen generell im Widerspruch zu den in einem bewaffneten Konflikt verbindlich anzuwendenden Regeln des internationalen Rechts, insbesondere den Regeln des humanitären Völkerrechts. Dies ist die zentrale Erkenntnis des wichtigsten Rechtsprechungsorgans der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag.

Eine Initiative der Zivilgesellschaft

Zur Erstattung des Gutachtens beauftragt worden war der IGH durch eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1994. Diesem Beschluss vorausgegangen war eine zivilgesellschaftliche Kampagne, initiiert von IALANA, IPPNW und dem von Bertha von Suttner gegründeten Internationalen Friedensbüro IPB, der sich weltweit über 2.000 Initiativen angeschlossen hatten und die dem Gericht im Friedenspalast von Den Haag über eine Million Unterschriften übergab.

Atomwaffenfreie Zonen und UN-Resolutionen

Das Gericht hatte sich bei seiner Untersuchung zunächst mit den bestehenden internationalen Verträgen und UN-Resolutionen beschäftigt, die sich mit Atomwaffen befassen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass noch keine vertraglichen oder gewohnheitsrechtlichen Regeln bestünden, nach denen der Einsatz von Atomwaffen in jedem Fall erlaubt oder verboten sei. Ein Verbotsvertrag wie für biologische oder chemische Massenvernichtungswaffen bestand zu dieser Zeit noch nicht. Wegen der regionalen Begrenztheit der Verträge von Tlatelolco, Rarotonga, Bangkok und Kairo über die Errichtung von atomwaffenfreien Zonen in Südamerika, im Südpazifik, in Südasien und in Afrika sowie wegen der Gegenstimmen gegen die Vielzahl von Resolutionen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen, mit denen die Atomwaffenmächte zur Abrüstung aufgefordert worden sind, könne noch nicht von einer allgemeinen Rechtsansicht (opinio juris) gesprochen werden, wonach Atomwaffen per se rechtswidrig seien.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der militärischen Mittel

Das Gericht hatte sich sodann den im bewaffneten Konflikt einzuhaltenden Regeln der Charta der Vereinten Nationen und des humanitären Völkerrechts zugewandt und folgendes festgestellt. Das Recht auf Notwehr in Art. 51 UN-Charta, wonach jeder Staat das Recht hat, sich gegen einen bewaffneten Angriff zur Wehr zu setzen, bis der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sich der Sache angenommen hat, unterliege bestimmten Einschränkungen, die sich aus den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit ergeben. Es gibt eine besondere gewohnheitsrechtliche Regel, wonach nur Maßnahmen gerechtfertigt sind, die zu dem bewaffneten Angriff im Verhältnis stehen und notwendig sind, um ihm zu begegnen (Ziffer 41 des Gutachtens).

Die Regeln des humanitären Völkerrechts

Darüber hinaus muss nach Ansicht des IGH jede der Verteidigung dienende Gewaltanwendung zugleich die für bewaffnete Konflikte verbindlichen Bedingungen des humanitären Völkerrechts erfüllen. Dazu zählen insbesondere das „Haager Recht“ über die Gesetze des Landkriegs, das die Mittel und Methoden beschränkt, den Feind in einem internationalen bewaffneten Konflikt zu schädigen, das „Genfer Recht“, das die Kriegsopfer schützt und darauf abzielt, das Leben kriegsunfähiger Angehöriger der Streitkräfte und unbeteiligter Personen zu schützen und schließlich das Recht, mit dem die Anwendung bestimmter Waffen wie erstickende Gase, Dumdum-Geschosse, die sich im Körper aufpilzen, biologische und chemische Waffen und Anti-Personen-Landminen verboten werden. Im Ergebnis gelangte er zu der Feststellung, dass Atomwaffen generell gegen das Humanitäre Völkerrecht verstoßen, weil deren Waffenwirkung nicht zwischen Kombattanten und Zivilisten unterscheidet, sie durch ihre radioaktive Strahlung unnötige Qualen verursachen und zu Schäden an der Umwelt und den Lebensgrundlagen der Menschen für zukünftige Generationen führen.

Das Neutralitätsgebot

Zudem verstoßen Atomwaffen gegen das Neutralitätsgebot, wonach das Territorium neutraler Mächte unantastbar ist, wie es schon in Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die Rechte und Pflichten  neutraler Mächte und Personen im Falle der Landkriegführung von 1907 hieß. Der Gerichtshof stellte klar, dass dieses Neutralitätsprinzip sich auch auf Schäden bezieht, die durch den Waffeneinsatz in einem kriegführenden Land  verursacht werden.

Eine fiktive Zusatzfrage der Atommächte, die der IGH unbeantwortet ließ

Die Nuklearmächte berufen sich stets darauf, dass der IGH im Tenor seines Gutachten auch erklärt hat, er könne angesichts der gegenwärtigen Lage des Völkerrechts und angesichts des ihm zur Verfügung stehenden Faktenmaterials nicht definitiv die Frage entscheiden, ob die Androhung oder der Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Selbstverteidigungssituation, in der die Existenz eines Staates auf dem Spiel stünde, rechtmäßig oder rechtswidrig wäre. Aus dem Kreis der Atomwaffenstaaten war argumentiert worden, dass der Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Notwehrsituation jedenfalls dann erlaubt sein müsse, wenn es sich bei den eingesetzten Atomwaffen um „saubere“ Atomwaffen mit niedriger Sprengkraft handele. Die Aussage des Gerichts hierzu war der Tatsache geschuldet, dass nach der Feststellung des IGH keiner der Staaten, die für die Rechtmäßigkeit der Anwendung von Atomwaffen eintreten, in dem Verfahren näher ausgeführt hatte, welche die genauen Bedingungen eines solchen ausnahmsweise zulässigen Einsatzes sein sollten und welche Eigenschaften angeblich „saubere“ Atomwaffen haben könnten.

Keine offene Hintertür für Nuklearmächte

Wie der seinerzeitige Präsident des IGH, Mohammed Bedjaoui, in einer Besprechung des Gutachtens erklärte, bekundete der Gerichtshof mit dieser Passage lediglich seine fehlende Information über die von den Atomwaffenstaaten behauptete mögliche Entwicklung von „sauberen“ Atomwaffen. Nach seiner Überzeugung sei gerade die bei der Explosion von Atomwaffen freigesetzte radioaktive Strahlung die typische Eigenschaft von Atomwaffen, die gegen das humanitäre Völkerrecht verstoße. „Saubere“ Atomwaffen, die keine radioaktive Strahlung verursachten, seien eben keine Atomwaffen mehr. Entscheidend bleibt somit, dass der IGH in den Gründen seines Gutachtens wiederholt betont hat, Notwehr sei nur mit Waffen erlaubt, deren Anwendung den Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts nicht widersprechen; der IGH hat erklärt, dass das Notwehrrecht nach Art. 51 UN-Charta durch das humanitäre Völkerrecht eingeschränkt ist, „welche Mittel der Gewalt auch eingesetzt werden.“ Damit ist Notwehr mit Atomwaffen grundsätzlich völkerrechtlich verboten, weil diese nach dem gegenwärtigen Stand der Waffentechnik nicht zwischen Zivilisten und Kombattanten unterscheiden, vor allem durch ihre radioaktive Strahlung unnötige Qualen verursachen, die Umwelt und die Grundlagen zukünftigen Lebens zerstören und neutrale Staaten grenzüberschreitend in Mitleidenschaft ziehen. Zudem kann durch die ausdrückliche Erklärung des IGH, dass er über den Einsatz von Atomwaffen in einem bestimmten Szenario unter bislang unbekannten Bedingungen keine Entscheidung treffe, nicht der Schluss gezogen werden, er habe diese Frage in dem Sinne beantwortet, der Einsatz in diesem Szenario sei völkerrechtlich zulässig. Eine Frage offen zu lassen heißt eben gerade nicht, sie zu bejahen.

Die doppelte Pflicht, in gutem Glauben zu verhandeln und mit dem Ergebnis der vollständigen atomaren Abrüstung abzuschließen
 
Einstimmig vertrat der Gerichtshof schließlich die Rechtsauffassung, aus Artikel 6 des Nichtverbreitungsvertrags und aus den Regeln des humanitären Völkerrechts ergebe sich die Verpflichtung, Verhandlungen in gutem Glauben fortzusetzen und abzuschließen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen.

Der Atomwaffenverbotsvertrag, die Bundesregierung und die „nukleare Teilhabe“

Die Tatsache, dass die Atommächte sich beharrlich weigern, ihrer Pflicht zur Verhandlung über eine vollständige nukleare Abrüstung nachzukommen, führte erneut die Zivilgesellschaft auf den Plan. Die Internationale Kampagne gegen Atomwaffen ICAN initiierte erfolgreich die Verhandlungen über den Abschluss eines Atomwaffenverbotsvertrags unter der Ägide der Vereinten Nationen. Der Vertrag trat am 22. Januar 2021 in Kraft. Die noch im Amt befindliche Bundesregierung folgte dem Aufruf der US-Regierung an alle NATO-Staaten, sich nicht daran zu beteiligen. In dem Jahresabrüstungsbericht 2020 von Außenminister Maas vom 04. Mai 2021 lesen wir dazu auf Seite 22: „Der Atomwaffenverbotsvertrag ist mit Deutschlands bündnispolitischen Verpflichtungen und insbesondere mit der nuklearen Teilhabe in der NATO unvereinbar“.

Dabei ist bezeichnend, dass die Bundesregierung in ihrem Bericht die Regeln des humanitären Völkerrechts in richtiger Weise präzise benennt, wenn es z.B. um das VN-Waffenübereinkommen geht, das das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes konventioneller Waffen zum Gegenstand hat, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (S. 40), bezüglich des Einsatzes von Atomwaffen diese Regeln jedoch völlig ignoriert.

Damit geht einher, dass die Bundesregierung sich mit den Jagdfliegern der Bundesluftwaffe auch im kommenden Herbst wieder an der Atomkriegsübung „Steadfast Noon“ beteiligen will.

Diese Haltung der Bundesregierung befindet sich im offenen Widerspruch zu ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen. Eine Auseinandersetzung der Bundesregierung mit dem humanitären Völkerrecht in der höchstrichterlichen Interpretation durch den IGH findet nicht statt. Wenn ihre Vertreter darauf angesprochen werden, flüchten sie sich im Zweifel mit dem Argument, Atomwaffen seinen ja nur „politische Waffen“, die niemand anwenden wolle, aus der Diskussion. Eine öffentliche Debatte  hierzu ist überfällig. Initiator dieser Debatte wird wiederum die Zivilgesellschaft sein müssen, so Otto Jäckel und Amela Skilian abschließend.



Otto Jäckel                                         Amela Skiljan

Otto Jäckel (Vorsitzender der IALANA). Foto: C. Stille.

Quelle: Pressemitteilung IALANA

Briten, Niederländer und Deutsche provozieren – nicht nur im Schwarzen Meer

Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam.

Achtung Realsatire, die Tagesschau macht Handstand auf der Zunge: “Militärische Auseinandersetzungen sind für Russland seit Jahren ein bewährtes Mittel, sich Geltung und Mitsprache zu verschaffen”, behauptet sie frech, obwohl die Politik mit Bomben und Granaten doch das Markenzeichen der USA ist. Die Spitzenjournalisten der ARD-aktuell fühlen sich halt über alle Fakten erhaben. Sogar darüber, dass Propaganda besonders dann wirkt, wenn sie die Wahrheit bloß verbiegt und nicht komplett ignoriert. Im vorliegenden Fall wirft ihr Stuss zudem die Frage auf, seit wann es denn den USA und ihren NATO-Kriegskameraden zusteht, anderen Völkern Mitsprache und Geltung zu gewähren oder zu versagen. Nicht „der Russe“, sondern die „Westliche Wertegemeinschaft“ versucht, alle unbotmäßigen Länder unter ihre Fuchtel zu zwingen, mit erpresserischen Sanktionen oder – falls sie sich militärisch überlegen fühlt – mit mörderischem Angriffskrieg.

Man muss das Offensichtliche ja nicht immer wieder aufzeigen und nachweisen. Belassen wir es also bei dem Einwurf, dass nicht nur der Irak, Syrien und Libyen Zeugnis ablegen für die Rechtlosigkeit, Infamie und Unmenschlichkeit des Weltherrschers USA und seiner Vasallen. Die zahllosen Kriege der „Westlichen Wertegemeinschaft“ und deren vernichtende Sanktionspolitik haben noch weniger mit demokratischen und humanitären Idealen zu tun als die mittelalterlichen Kreuzzüge mit Glaubensstärke und christlicher Nächstenliebe.

Der Wertewesten, wir Guten, wir fälschen die Geschichte lieber, statt ihre Lehren zu beherzigen; aufs gleiche Recht für alle und auf die Vorzüge der friedlichen Koexistenz pfeifen wir jederzeit, wenn es im Interesse der USA liegt. Denen dient die deutsche Bundesregierung nämlich besonders gerne. Kanzlerin Merkel findet dafür die immer passende Rechtfertigung: Die transatlantischen Beziehungen seien ein zentraler Pfeiler in der Außen- und Sicherheitspolitik, der im ureigenen Interesse erhalten werden müsse. Wörtlich

„Wir sollten nie vergessen, dass Europa nicht neutral ist, Europa ist Teil des politischen Westens.“

Tja, Pech gehabt, Freunde, wir sind nicht neutral und friedlich. Übrigens: Geografisch gehört auch Russland zu Europa, aber damit berühren wir schon eine Wurzel des Unfriedens: Russland will sich nicht von der NATO-EU vereinnahmen und als Teil dieses „politischen Westens“ (Merkel) von US-Kapitalisten ausbeuten lassen. Deshalb gilt Russland, wie die Volksrepublik China, wie der Iran und etliche andere „Böse“, als Feind. Und darum bleibt Merkel bei ihrer transatlantisch verdrehten Logik: Wenn sich „Europa“ in der Welt behaupten wolle, müsse es

„sein Schicksal stärker in die eigene Hand nehmen und gleichzeitig als verlässlicher Partner der westlichen Werte- und Interessengemeinschaft agieren.“ (ebd.) 

Es wäre zum Lachen, wenn diese Ignoranz gegenüber der Geschichte (die Sowjetunion und China waren Opfer, nicht Täter!) nicht zum Heulen wäre.

Zu viel auf dem Kerbholz

An der gegenwärtig wieder verstärkt feindseligen Ausrichtung Deutschlands gegen Russland und China beteiligt sich selbstredend auch ARD-aktuell, indem die Redaktion die aggressive Politik des Westens verschleiert. Sie wirkt daran mit, den neuen/alten „Feinden“ all das Übel anzudichten, mit dem sich der Westen selbst hervortut. Der mörderische Putsch in Kiew, obwohl von den USA, der NATO und der EU organisiert, wurde zur „Maidan-Demokratiebewegung“ umgelogen. Die Volksentscheide der mehrheitlich russischen Krimbewohner, ihre Halbinsel wieder mit Russland zu vereinen, zu dem die Krim seit Katharina der Großen gehört, werden mit der Keule „Annexion der Krim“ aus dem Gedächtnis getilgt, ohne Rücksicht auf die Fakten und auf russisches Geschichtsbewusstsein und Kulturtradition. Der Krieg der Ukro-Nazis gegen die Donbass-Republiken wird als Verteidigung gegen russische Okkupationsabsichten ausgegeben. Der Konsens des Abkommens von Minsk (2015) ist längst vergessen.

Kein Wort verlor die Tagesschau bisher darüber, dass die USA und ihr ergebenster Kriegsknecht, die Bundesrepublik Deutschland, weiterhin Truppen im Irak stationieren, unter Bruch des Völkerrechts und entgegen dem Willen des Parlaments und der Regierung in Bagdad. Sie schweigt beharrlich über den deutschen Anteil am Völkerrechtsbruch bei der Besetzung und Bombardierung Nordsyriens. Erst recht darüber, dass die Bundesluftwaffe sich an Kriegsverbrechen beteiligte, z.B. in Der-Es-Zur, indem ihre Tornado-Aufklärer der US-Air-Force die Zieldaten für das sorgfältig geplante Massaker beschafften.

Die Auflistung fundamentaler journalistischer Regelverstöße der Tagesschau ließe sich beliebig fortsetzen. Stichworte: Venezuelas Hampelmann-„Präsident“ Guaidó, Israels Landraub in Palästina, die Psy-Ops um die Skripals, um Nawalny und den Berliner Tiergarten-Mord, die Einmischung des Westens in Belarus, die Krawallstories über die Uiguren in China, die angeblich russischen Cyber-Angriffe auf den Bundestag, undsoweiter, undsoweiter… 

Lückenhafte Nachrichten

Am 28. Juni begann das zweiwöchige Manöver „Sea Breeze” (Seebrise) der USA-geführten Werte-Allianz im Schwarzen Meer. Mit 32 beteiligten Ländern aus allen Kontinenten, 5000 Soldaten, 32 Kriegsschiffen, 40 Kampfflugzeugen sowie 18 Spezialtrupps und Taucherteams ist es die bisher größte derartige Übung direkt vor der russischen Küste. ARD-aktuell berichtete darüber, erklärte jedoch mit keinem Wort den Manöver-Gegenstand, die angenommene Lage, das sogenannte „Szenario“. Und: Sie ließ unerwähnt, dass neben den USA ausgerechnet die Ukraine eine Führungsfunktion im Manöver hat.

Die Ukraine ist (noch) kein Mitglied der NATO. Geübt wird auch nicht Selbstverteidigung gemäß NATO-Statut. Deshalb machte die US-Botschaft in Kiew auf harmlos: Man wolle ja nur „die Kompatibilität der Streitkräfte verbessern, die Sicherheit auf See erhöhen und für Frieden in der Region sorgen.“

Weniger heuchlerisch gibt die Zeitung „Star and Stripes“ der US-Streitkräfte zu, dass eine Machtdemonstration beabsichtigt ist: 

„… die USA und ihre Verbündeten haben die Vorbereitungen für Sea Breeze fortgesetzt, deren Ziel es ist, Moskau eine klare Botschaft zu senden, dass sie sich nicht einschüchtern lassen. … Wenn Moskau glaubt, dass wir in Kriegszeiten zusammenstehen und über genügend militärische Macht verfügen … wird Russland abgeschreckt … gleichzeitig werden unsere Verbündeten, Partner und Freunde Mut fassen und sich selbstbewusst genug fühlen, um sich den russischen Forderungen zu widersetzen.“

Die Tagesschau und ihre Korrespondenten in Moskau und in Washington fragen aber nicht: Von welchen russischen Forderungen sehen sich denn „die Verbündeten, Partner und Freunde der USA“ gefährdet? Ist nicht vielmehr „Sea Breeze“ selbst eine aggressive Herausforderung, ein äußerst brisanter, abenteuerlich dummer Versuch, Russlands Hoheitsrechte mit einem möglichst großen Heloten-Heer „einzudämmen“, wie auf dem NATO-Gipfel anno 2016 als politische Zielvorgabe ganz offiziell beschlossen?

Nieten am Regierungsruder

Eine Glanznummer in ebenso riskanter wie stupider militärischer Provokation boten zum Auftakt die Briten, indem sie ihren Zerstörer HMS „Defender“ in russische Hoheitsgewässer vor der Krim eindringen ließen. Und wieder vermied die Tagesschau sorgfältig und NATO-hörig, uns mitzuteilen, was daran falsch war. Das britische Kriegsschiff verstieß gegen internationales Recht und konnte von russischer Marine und Luftwaffe nur mit Warnschüssen und Bombenabwürfen zur Kursänderung gezwungen werden.

Von „jüngster Kraftprobe“ statt von Rechtsbruch und Friedensgefährdung war daraufhin die Rede, nicht nur auf tagesschau.de. Und obwohl es sich unbestreitbar um einen britischen Übergriff handelte, war wieder der Russe schuld:

„Es ist nicht das erste Mal, dass Russland gegen das … Manöver ‚Sea Breeze‘ Sturm läuft“. (ebd.)

Gerade so, als wäre Moskau verpflichtet, sich das aggressive Verhalten der Briten widerspruchslos gefallen zu lassen.

„Sea Breeze“ ist kein Manöver im üblichen Sinne. Es findet unter Berufung auf Verabredungen Washingtons mit Kiew im Jahr 1993 statt, zu einer Zeit, als in Moskau der versoffene Boris Jelzin den USA zu Willen war. Allerdings war damals noch überhaupt keine Rede von enger Koordination der Ukraine mit der NATO. „Sea Breeze“ verfolgt indessen ausdrücklich das Ziel,

„die Kompatibilität der ukrainischen Streitkräfte mit denen der NATO-Verbündeten zu erhöhen.“

Der britische Zerstörer HMS „Defender“ war nicht die einzige dreiste Provokation im „Sea Breeze“-Rahmen. Die niederländische Fregatte HNLMS „Evertsen“ nahm kurz darauf, ebenfalls ohne Russlands Erlaubnis, Kurs auf die „Straße von Kertsch“, eine Meerenge östlich der Krim. Erst russische SU-30-Jagdflugzeuge und SU-24-Bomber überzeugten den Fregatten-Kapitän schließlich, dass ein Richtungswechsel ratsam war.

ARD-aktuell vermeldete auch diese Begebenheit wie üblich einseitig, von Hintergründen und Kontext bereinigt. Ausführlich gab sie das scheinheilige Gejammer der holländischen Regierung wieder, die russischen Kampfjets hätten die „Evertsen“ bedrängt und „Schein-Attacken“ geflogen. Sie hätten auf der Fregatte „unverantwortliche Störungen der Elektronik“ bewirkt. Die russische Sichtweise wurde hingegen nur mit einem Satz bedacht.

Die Tagesschau ließ unerwähnt, dass die Niederländer ja gewarnt sein mussten. Was ihnen widerfuhr, hatten die USA bereits vor sieben Jahren erlebt. Damals überflog ein russischer SU-24-Bomber die USS „Donald Cook“ im Schwarzen Meer und ruinierte das hochmoderne elektronische Kampfsystem „Aegis“ des mit Raketen bestückten Zerstörers gründlich. Die „Donald Cook“ hatte alle russischen Mahnungen ignoriert und gar zu frech Kurs auf die russischen Küstengewässer genommen. Als wehrloser Kahn mit vollkommen desillusionierter Besatzung musste sie in einen rumänischen Hafen flüchten.

Der hintergründige Zweck der beiden jüngsten hochriskanten Provokationen blieb unseren Qualitätsjournalisten natürlich verborgen: Briten und Niederländer durchkreuzten damit den Plan des französischen Präsidenten Macron und der deutschen Kanzlerin Merkel, nach dem (unergiebigen) Biden-Putin-Treffen in Wien ein sinnvolleres EU-Gipfeltreffen mit dem russischen Präsidenten zu veranstalten. Ihr Vorschlag stieß nicht nur auf den vorhersehbaren Widerstand Polens und der drei baltischen Staaten. Auch das EU-Mitglied Niederlande hielt dagegen. Das nicht-mehr-EU-Mitglied Großbritannien stänkerte vom Rande her. Meldung nach Washington: EU-Gipfelpläne gekippt, Mission erfüllt.

Die Tagesschau ist zwar laut Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet, über das Weltgeschehen umfassend und vollständig zu unterrichten. Wie aber sollte die ARD-aktuell-Redaktion über etwas unterrichten, das sie sich selbst nicht zu kapieren gestattet?

Zurechtgebogene Wahrheit

Statt pflichtgemäßer Information spielte die Tagesschau also auch diesmal nur wieder die Platte mit der völkerrechtlichen Fehlinterpretation ab, Russland habe die Krim annektiert; die Briten hätten daher keine russischen Hoheitsrechte verletzt, ihr Kriegsschiff „Defender“ habe nur ukrainisches Seegebiet vor der Krim durchfahren: 

„Für den überwiegenden Teil der Weltgemeinschaft aber war und ist die Krim gemäß dem Völkerrecht weiter Bestandteil der Ukraine. Weshalb auch die Briten darauf verweisen, dass sich ihr Schiff in ukrainischen und nicht in russischen Gewässern aufgehalten habe.“ (Anm. 13)

Erstens: „Weltgemeinschaft“ ist ein transatlantischer Kampfbegriff. Er verschleiert, dass nur eine knappe Mehrheit, nämlich 100 von 194 Staaten, die Krim im Jahr 2014 als weiterhin ukrainisch erklärte; mehr als 50 Zwergstaaten hatten zu dieser Mehrheit beigetragen (u.a. Monaco, Tuvalu, Andorra, Liechtenstein, Malta, Nauru, San Marino, Palau, Marshallinseln). Der anspruchsvoll „überwiegende Teil der Weltgemeinschaft“ repräsentiert nicht mal ein Drittel der Weltbevölkerung. Zweitens: Anders, als ARD-aktuell zu suggerieren versucht, blieb das See-Recht von alldem unberührt. Die Russische Föderation wurde per UN-Resolution am 19. Dezember 2017 sogar ausdrücklich aufgefordert,

„allen ihr als Besatzungsmacht aus dem anwendbaren Völkerrecht erwachsenden Verpflichtungen nachzukommen.“

Dazu gehört auch, dass Russland als „Besatzungsmacht“ den Verkehr in den Hoheitsgewässern rund um die Krim regulieren darf. Selbst deutsche Rechtsexperten erkennen diese Zuständigkeit an. Es spielt völkerrechtlich und (im hier diskutierten Fall) auch politisch überhaupt keine Rolle, ob die Krim annektiert wurde oder ob sie sich frei und aus eigenen Stücken zum Wechsel nach Russland entschloss. Das Eindringen fremder Kriegsschiffe in die Gewässer rund um die Krim ist in jedem Falle illegal.

Es ist allerdings für ARD-aktuell typisch, dass sie ihrem Publikum solche korrekt einordnenden Informationen vorenthält und der plumpen britischen Provokation den Anschein von Legitimität verleiht. Russlands Außenpolitik soll, wo immer sich dazu Möglichkeiten bieten, als Gefahr für die Sicherheit Westeuropas dargestellt und diskreditiert werden. Das zeigt sich auch in einer anderen Bemerkung der Tagesschau: 

„Gleichzeitig lässt das Land (Russland) bei einer Übung im östlichen Mittelmeer selbst die Muskeln spielen: schließlich unterhält Russland in Syrien eine Marine- und Luftwaffenbasis. Bei der Militärübung kommen auch Kampfflugzeuge zum Einsatz, die Überschallraketen befördern können.“ (Anm.12)

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. USA und NATO veranstalten weitab von ihren Zentralen, jedoch in nächster Nähe zu Russland, provokante Militärmanöver in ohnehin schon gespannter Atmosphäre. Russland reagiert, aber nur nahe der eigenen Grenze bzw. im Hoheitsbereich Syriens, seines Verbündeten. Es handelt legitim, weil es Verteidigungsbereitschaft demonstriert und keine aggressive „Eindämmung“ probt.

Die Schwadroneure haben das Wort

Die Propagandatröten der ARD-aktuell nehmen sich heraus, dies anzuzweifeln und von (bedrohlichen) russischen „Muskelspielen“ zu schwadronieren. Für Ignoranz und transatlantischen Konformismus der ARD-aktuell garantiert Sylvia Stöber, mit Sonderstatus in der ARD-aktuell-Unterabteilung „Faktenfinder“ ausgestattet:

„Innenpolitisch sind die Berichte vom Schwarzen Meer dazu geeignet, von der Corona-Lage in Russland und den Einschränkungen nicht kremltreuer Politiker und Bürgerengagements vor der Duma-Wahl im September abzulenken: Putin präsentiert sich stattdessen als Verteidiger Russlands.“

Fakten, die die Aggressivität des „Wertewestens“, seine Feindbildmalerei und Kriegstreiberei belegen, fallen bei ARD-aktuell gerne untern Tisch. Die Tagesschau meldete folglich nicht, dass hinter einer Londoner Bushaltestelle Geheimpapiere gefunden und im Internet veröffentlicht worden waren, die beweisen, dass Premier Boris Johnson seinen Zerstörer HMS „Defender“ zu einer absichtlichen Provokation in die russischen Hoheitsgewässer geschickt hatte. Der Vorfall war kein Versehen, sondern Beweis für Johnsons unsägliche Arroganz und chaotische Bedenkenlosigkeit.

Keine Silbe verliert ARD-aktuell natürlich darüber, dass auch unsere intellektuell nur bescheiden ausgestattete Kriegsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer gut für jedwede Friedensgefährdung im Schwarzen Meer ist. Zeitgleich mit der „Defender“-Provokation ließ sie zwei Eurofighter des Taktischen Luftwaffengeschwaders 71 „Richthofen“ vom ostfriesischen Heimatstandort Wittmund ans Schwarze Meer verlegen: nach Rumänien, auf den militärischen Teil des Flughafens Constanța. Sie sind dort in eine Alarmrotte der Royal Air Force integriert und sollen „im Ernstfall an der Seite der britischen Einheit schnellstmöglich handlungsbereit“ sein.





Faktisch ist das eine deutsche Beteiligung an der „Sea Breeze“-Provokation: Das Manöver endet am 10. Juli, die Eurofighter der Bundesluftwaffe sollen am 9. Juli nach Wittmund heimkehren.

ARD aktuell wäre gut beraten, über die Warnung der russischen Generalität zu berichten: „Der nächste Eindringling in unsere Hoheitsgewässer wird versenkt.“ (Anm.18) Bisher fühlte sich die Tagesschau darüber erhaben. Sie hätschelt lieber den freidrehenden Außenminister Maas, verharmlost beflissen die Baerböcke der Woche und gibt Mutti Merkel als friedliebende Lichtgestalt aus, Kramp hin, Karrenbauer her. So lenkt sie das zahlende Publikum davon ab, dass wir nur um Haaresbreite um einen weiteren echten Krieg herumgekommen sind.

Beitragsbild: PatrickE. via Pixabay

Volker Bräutigam, Jahrgang 1941, Redakteur. 1975 bis 1996 Mitarbeiter des NDR, zunächst in der Tagesschau, von 1992 an in der Kulturredaktion für N3. Danach Lehrauftrag an der Fu-Jen-Universität in Taipeh. Foto. Claus Stille

Das Autoren-Team: 

Volker Bräutigam (links) und Friedrich Klinkhammer. Foto: C. Stile

Friedhelm Klinkhammer, Jahrgang 1944, Jurist. 1975 bis 2008 Mitarbeiter des NDR, zeitweise Vorsitzender des NDR-Gesamtpersonalrats und des ver.di-Betriebsverbandes sowie Referent einer Funkhausdirektorin.

Anmerkung der Autoren:

Unsere Beiträge stehen zur freien Verfügung, nichtkommerzielle Zwecke der Veröffentlichung vorausgesetzt. Wir schreiben nicht für Honorar, sondern gegen die „mediale Massenverblödung“ (in memoriam Peter Scholl-Latour). Die Texte werden vom Verein „Ständige Publikumskonferenz öffentlich-rechtlicher Medien e.V.“ dokumentiert: https://publikumskonferenz.de/blog

Ich bemühe mich um ein breites Meinungsspektrum. Gastbeiträge und Meinungsartikel müssen nicht meine Sichtweise widerspiegeln.

Aktionsbündnis „Zukunft Donbass“ mit humanitärer Hilfe für die Kriegsgeschädigten in der Ostukraine

Das Aktionsbündnis „Zukunft Donbass“ verfolgt das Ziel, den Menschen in Donbass , die durch den Krieg in der Ostukraine zu Schaden kamen, humanitäre Hilfe zuteilwerden zu lassen, indem es:
-medizinische Güter in Deutschland sammelt und als humanitäre Hilfe nach Donbass liefert
-die Öffentlichkeit zur Finanzierung der Vorhaben um Spenden bittet,
-Betreuung für die Transporte organisiert und finanziert,
-sich an humanitären Projekten der Hilfe vor Ort beteiligt,
-versucht, durch Wort und Schrift die Aufmerksamkeit einer breiten Öffentlichkeit auf die katastrophalen Zustände in dem betroffenen Gebiete zu lenken, z.B durch die Organisation und Durchführung von verschiedenen Aktionen,
-die gespendeten Mittel sorgsam zu verwalten und sie ausschließlich für die o.g. Zwecke einzusetzen sowie
-die Öffentlichkeit über die Verwendung der Mittel zu informieren.

Iwana Steinigk, stellvertretende Vorsitzende des Aktionsbündnisses ZukunftDonbass, kehrte erst kürzlich aus der Region Lugansk zurück

Kürzlich hatte ich Gelegenheit mit Iwana Steinigk, der stellvertretenden Vorsitzenden des Aktionsbündnisses, welches eine Initiative von Vereinen, Firmen, Initiativgruppen, Kirchen und Privatpersonen ist, zu telefonieren. Sie ist Ende des vergangenen Monats aus Lugansk, LNR (Volksrepublik Lugansk), erneut von einer Reise dorthin zurückgekehrt.

Die Reise in die LNR/Donbass fand vom 14.06. bis zum 22.06.2021 statt.

Ich habe dort alle Krankenhäuser und Einrichtungen besucht“, informierte Iwana Steinigk, „die humanitäre Hilfe von uns aus Thüringen/Deutschland erhalten und mir ein Bild von den Lebensumständen vor Ort gemacht.

OP-Saal mit defekten OP-Lampen.

Es gibt viele Fotos und Filme von dieser Reise – die erschütternd, beeindruckend und zum Teil deprimierend war, angesichts des Lebensalltags in Zeiten des andauernden Konflikts in der Ostukraine.

Iwana Steinigk weiter: „Wir planen unseren nächsten LKW für August/September 2021 – denn ich habe jetzt noch einmal mit eigenen Augen gesehen, wie wichtig es nach wie vor ist dort humanitär zu helfen.

Krankenhaus Nr. 7 mit Beschussspuren.

Pressemitteilung

Arbeitsbesuch von AK ZukunftDonbass in Lugansk / Donbass 14.06. – 21.06.2021

Arbeitsreiche und eindrucksvolle Tage erlebte die stellvertretende Vorsitzende des deutschen Vereins „AK Zukunft Donbass e.V.“ Iwana Steinigk bei ihrem Besuch in der Volksrepublik Lugansk.

Frau Steinigk besichtigte zahlreiche Kliniken der Volksrepublik, die seit 2016 mit medizinischen Geräten, Möbeln und Verbrauchsmaterialien versorgt werden und konnte sich davon überzeugen, dass die Spenden aus Deutschland zweck- und sinngemäß eingesetzt und dringend benötigt werden.

Zu den unterstützten Krankenhäusern in der LNR gehören das:

Republikanische Kinderkrankenhaus der Stadt Lugansk, das 1. Städtische Krankenhaus in Lugansk, die Filiale des Zentrums für Erste Medizinische Hilfe und Katastrophenmedizin (ehemaliges Eisenbahnerkrankenhaus), das städtische Krankenhaus von Stachanow, das städtische Krankenhaus von Brjanka sowie weitere Einrichtungen.

Dieser Arbeitsbesuch war lange überfällig und musste auf Grund der Pandemielage mehrfach verschoben werden. Jetzt jedoch war es endlich soweit und die Eindrücke von den Besuchen in den Krankenhäusern sind sehr intensiv.

AK ZukunftDonbass e.V. kooperiert seit 2017 mit der in Lugansk ansässigen Organisation „Bummerang der Güte/ ZukunftDonbass“ und konnte bis zum heutigen Tag 28 LKW mit Spendengütern in die LNR bringen. Neben den Spenden aus deutschen Krankenhäusern, liefern die deutschen Partner Hilfsgüter für bedürftige Menschen und kinderreichen oder vom Bürgerkrieg geschädigte Familien.

Im Kindergarten „Rosinka“.

Besonders beeindruckt war Frau Steinigk von einem Kindergarten in Pervomaisk, wo trotz der schwierigen Alltagssituation eine ungewöhnlich liebevolle und sorgsame Betreuung der Kinder spürbar ist, denn diese Kleinstadt liegt in unmittelbarer Nähe zur Demarkationslinie. Auch eine Besichtigung von Solotoe5, nur 3km vom Frontverlauf entfernt, machte einmal mehr deutlich unter welchen Bedingungen die Bewohner der LNR leben müssen. Frau Steinigk hatte zahlreiche Möglichkeiten mit Menschen aus der LNR direkt zu sprechen, ihre Meinungen und Erzählungen zu hören, die alle vom schwierigen Leben im 8. Konfliktjahr geprägt sind.

Einschussloch in einem der neuen Fenster des Kindergartens „Rosinka“.

Großer Dank gilt unseren Partnern hier in Lugansk, der Organisation „ZukunftDonbass“ und deren Leitern Olga und Boris Drigoda sowie ihren freiwilligen Helfern und Mitstreitern, die allen Widrigkeiten zum Trotz für das Wohl der Menschen kämpfen und sich unermüdlich für eine Erleichterung der beschwerlichen Lebensumstände einsetzen.

Im Namen von AK ZukunftDonbass e.V. möchten wir uns bedanken für die hervorragende Betreuung unseres Mitglieds in Lugansk, die Umsicht und Mühe mit der dieser, nicht einfache Arbeitsbesuch organisiert wurde.

Gedenkwand für im Krieg Gefallene.

Den Mitgliedern und Spendern aus Deutschland ist das Schicksal der Menschen in der LNR nicht gleichgültig. Wir ziehen unseren Hut vor der Leistung der medizinischen Fachkräfte, die unter schwierigsten Bedingungen ihre Arbeit aufopferungsvoll verrichten. Wir verneigen uns vor allen Menschen die zum Wohl ihrer Mitbürger in der LNR tagtäglich ihren Beitrag leisten um das Leben in der Lugansker Volksrepublik zu verbessern und erträglicher zu machen.

Quelle: AK ZukunftDonbass, Iwana Steinigk, stv. Vorsitzende von AK ZukunftDonbass e.V. in Lugansk am 23.06.2021

www.zukunftdonbass.org

http://www.betterplace.org

Facebook @aktiondonbass

Weitere Videos über die Tätigkeiten vom AK „ZukunftDonbass“ finden Sie hier.

Alle hier verwendeten Fotos stammen vom AK „ZukunfDonbass bzw. von Iwana Steinigk.

Hinweis: Über das Gespräch mit Iwana Steinigk werde ich in Kürze gesondert berichten.

Weitere Fotos:





Denkmal für getötete Journalisten.
Fahrt nach Pervomaisk.
Genehmigung für besuchte Orte.
Küche des Kindergartens „Rosinka“.
Markt.
Wohnhaus mit Raketentreffern.
Die neuen, gespendeten Krankenhausbetten.

200 Wörter sollen Leben auf der Erde schützen: Internationales Experten-Gremium veröffentlicht Ökozid-Definition

Pressemitteilung vom Bündnis Ökozidgesetz

Dienstag, am 22. Juni 2021 enthüllte ein internationales Jurist*innen-Gremium im Auftrag der #StopEcocideFoundation ein historische Legaldefinition des Ökozid-Verbrechens. Neben Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und dem Verbrechen der Aggression sollen nun schwerste #Umweltverbrechen – Ökozide – als fünftes Verbrechen gegen den Frieden am #InternationalenStrafgerichtshof bestraft werden können. Laut der Definition umfasst #Ökozid rechtswidrige oder mutwillige Handlungen, begangen im Bewusstsein, dass diese mit substantieller Wahrscheinlichkeit schwerwiegende und entweder großflächige oder langfristige Schäden an der #Umwelt verursachen. Nun ist es Aufgabe der Staaten die erarbeitete Definition zu prüfen und am Ende in geltendes Recht umzusetzen.

Inselstaaten wie #Vanuatu und die #Malediven, sowie #Frankreich, #Belgien und weitere europäische Staaten haben bereits Interesse an einem internationalen Ökozid-Straftatbestand bekundet. Auch das #EuropäischeParlament hat seine Unterstützung dafür ausgesprochen.

Die Verursacher der Umwelt-und Klimazerstörung werden momentan nicht zur Rechenschaft gezogen. Es gibt kaum rechtlichen Spielraum, um gegen durch multinationale Konzerne verbrochene Ökozide vorzugehen. Die Verankerung von Ökozid im internationalen Recht würde es ermöglichen, die Täter vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder in einem anderen ratifizierenden Staat vor Gericht zu stellen.

Jojo Mehta, Vorsitzende der Stop Ecocide Foundation und Initiatorin des Gremiums, sagte:

„Dies ist ein historischer Moment. Das Expert:innengremium fand als unmittelbare Reaktion auf das wachsende politische Verlangen nach konkreten Antworten auf die Klima- und Umweltkrise zusammen. Der Zeitpunkt ist günstig – die Welt erwacht und erkennt die Gefahr, der wir ausgesetzt sind, wenn wir unseren derzeitigen Kurs fortsetzen.“

In #Deutschland fordert das #BündnisÖkozidgesetz in einem Offenen Brief die großen Parteien dazu auf, Ökozid als internationales Verbrechen anzuerkennen. Auf den Vorstoß hin sprachen sich die #Grünen bei ihrem Parteitag dafür aus, eine internationale Gerichtsbarkeit zu schaffen, die Verbrechen gegen die Umwelt unabhängig und grenzüberschreitend verfolgt. Genau das könnte ein Ökozidgesetz am Internationalen Strafgerichtshof leisten.

Als erste Bundestagspartei fordert #DieLinke in ihrem kürzlich beschlossenen Wahlprogramm auf Antrag von Lorenz Gösta-Beutin und dem Bündnis Ökozidgesetz die Anerkennung des Ökozids als internationales Verbrechen.

Lorenz Gösta-Beutin, MdB (im Bild links: Bündnis Ökozid), betonte auf dem Kurznachrichtendienst Twitter die Notwendigkeit eines Ökozidgesetzes:

“Umweltverbrechen müssen global strafbar werden. Das ist eine Menschheitsfrage, denn es geht um unser aller #Lebensgrundlagen. Wenn Konzerne für Ressourcen ganze Regionen verwüsten oder den #Klimawandel anheizen, müssen sie zur Rechenschaft gezogen werden können.”

Peter Emorinken-Donatus, Mitbegründer des Bündnis Ökozidgesetz macht deutlich:

Peter Emorinken-Donatus. Foto: C. Stille

“Mit der Definition ist ein großer Schritt getan. Nun werden wir den Entscheidungsträger*innen in Deutschland deutlich machen, wie dringend notwendig es ist, jetzt zu handeln.“

Quelle: PM Bündnis Ökozidgesetz

Tipp für heute Abend: DIE LINKE veranstaltet eine Gedenkveranstaltung anlässlich des 80. Jahrestages des Überfalls auf die Sowjetunion (Live-Stream über Facebook und You Tube)

In einer Gedenkveranstaltung wendet sich die LINKE heute dem Überfall auf die Sowjetunion durch Nazi-Deutschland vor 80 Jahren zu. Damit wolle man sich zur historischen Verantwortung Deutschlands für den verbrecherischen Überfall mit seinen grausamen Folgen bekennen und sich vor den Opfern und ihren Angehörigen verneigen. Für die Veranstaltung sind zahlreiche Gäste angekündigt – etwa die Autorin Gabriele Krone-Schmalz oder der Botschafter der Russischen Föderation, Sergej Netschajew. Wir weisen hier auf den Live-Stream des Gedenkens hin.

Am 22. Juni 1941 begann Nazi-Deutschland mit dem »Unternehmen Barbarossa« den Überfall auf die Sowjetunion. Vom ersten Tag an terrorisierten die faschistischen Aggressoren in diesem Raub- und Vernichtungskrieg die Zivilbevölkerung auf das Schrecklichste. Allein auf dem Gebiet der Sowjetunion kamen 27 Millionen Bürgerinnen und Bürger aller Nationalitäten durch Krieg und deutsche Besatzung ums Leben.

Die LINKE im Bundestag will sich laut einer Mitteilung zur historischen Verantwortung Deutschlands für den verbrecherischen Überfall vor 80 Jahren mit seinen grausamen Folgen bekennen und „verneigt sich in Demut vor den Opfern und ihren Angehörigen“. Ihrer gelte es angemessen und in die Zukunft weisend zu gedenken. Gute Beziehungen und Freundschaft mit Russland, wie mit allen anderen ehemaligen Sowjetrepubliken, müssten lange schon erklärtes Ziel deutscher Politik sein, so die LINKE.

Die Veranstaltung mit zahlreichen Gästen, Film- und Musikbeiträgen wird heute von 18-20 Uhr auf dem Facebook- bzw. Youtube-Kanal der LINKEN im Live-Stream übertragen: YouTube unter diesem Link, Facebook unter diesem Link. Weitere Infos unter diesem Link.

Die Tageszeitung „Junge Welt“ hat in dem Zusammenhang ein Gespräch zwischen der Bundestagsabgeordneten der LINKEN Sevim Dagdelen und dem ehemaligen Angehörigen der Roten Armee David Dushman veröffentlicht.

Zu dem leider kürzlich verstorbenen David Dushman (Foto: Claus Stille) lesen Sie bitte diesen Beitrag von mir.