Marco Bülow, Journalist, Autor, Politiker aus Dortmund ist mit nur 54 Jahren verstorben

Ich war geschockt gestern, als mir des Abends ein Post auf Facebook unterkam. Marco Bülow, las ich dort, sei gestorben. Mit 54 Jahren?!

Diese Nachricht durchfuhr mich regelrecht wie ein Blitz.

In meiner journalistischen Arbeit in Dortmund war ich des Öfteren auf den langjährigen SPD-Politiker Marco Bülow (Journalist, Autor, Berater) getroffen. Von 2002 bis 2021 – 19 Jahre also – gehörte er als direkt gewählter Abgeordneter im Bundestagswahlkreis I dem Deutschen Bundestag an. Eigenen SPD-Genossen schmeckte das nicht. Konnten sie ihn Dortmund doch nicht einfach auf einen aussichtslosen hinteren Listenplatz setzen. Nach 27 Jahren Mitgliedschaft trat Bülow im November 2018 enttäuscht und desillusioniert aus der SPD aus. Informationen zu Marco Bülow hier u.a. und hier.

Ehrlich und geradlinig

Dass er stets seinen Wahlkreis in Dortmund wieder gewann, hatte nicht zuletzt mit Bülows Ehrlichkeit und seiner Geradlinigkeit zu tun. Von Politikern, die Wahlkampf machten, indem sie sich eine Schürze umbanden und bei den Tafeln Suppe an Bedürftige ausgaben hielt er nichts.

Der Demokratie sah er sich in hohem Maße verpflichtet. Schon bald hatte der Dortmunder erkannt, dass da einiges im Argen lag. Und er war ein Sozialdemokrat wie er im Buche steht und wie er heute offenbar gar nicht mehr existiert. Dortmund galt einst als Herzkammer der Sozialdemokratie – tempi passati. Da passte Marco Bülow hinein.

Er kritisierte früh den parlamentarischen Betrieb mittels seines Buches „Wir Abnicker – Über Macht und Ohnmacht der Volksvertreter“

In einem Vortrag in Dortmund vor einigen Jahren äußerte er gegenüber einer SPD-Bundestagsfraktionskollegin Kritik. Aus meinem Bericht: «Als er einst in den Bundestag gekommen war, so Bülow, habe ihm eine Kollegin, welche bereits länger im Bundestag saß, gesagt und gemerkt hatte, dass er mit manchem nicht einverstanden war: Entweder man akzeptiere die Spielregeln und passt sich an, oder man verlässt das Spielfeld. Er befand, es gibt noch eine weitere Möglichkeit: Man ändert die Spielregeln. Bülow habe fortan immer versucht die Spielegeln zu ändern. Und das sei auch immer noch sein Anliegen. Ein Ausfluss dessen sei, der Vortrag, welchen er nun präsentiere.«

Eingangs des Berichts schrieb ich: «Der partei- und fraktionslose Dortmunder Bundestagsabgeordnete Marco Bülow moniert, dass wir zu einer Fassadendemokratie verkommen, die immer stärker von wenigen Profitlobbyist*innen dominiert wird. Die soziale Marktwirtschaft sei längst zu einem Mythos geworden. „Wir stehen an einem Wendepunkt“, sagt er. Während das Vertrauen in die Parteien weiter abnimmt. Bülow hat sich entschlossen – bei entsprechender Unterstützung – wieder für den nächsten Bundestag zu kandidieren. Seine Bewerbung richtet er nicht wie üblich an eine Partei, sondern an die Bevölkerung, welche sein „Chef“ sein solle.«

Seinen (…) Vortrag begann der seit zwei Jahren partei- und fraktionslose, ehemalige SPD-Politiker Marco Bülow mit folgenden Fragen: „Wer glaubt, dass wir in einer guten, ausreichenden Demokratie leben?“. Relativ wenige Leute meldeten sich. „Wer glaubt, dass wir eine soziale Marktwirtschaft haben in Deutschland?“. Auch da zeigte nur eine Minderheit auf.

Marco Bülow konstatierte damals, wir steckten in einer Art Multikrise.

«Ein Ausfluss dessen sei, der Vortrag, welchen er nun präsentiere. Die wichtigste und umfangreichste Krise, welche uns am meisten treffen werde, sei die Klimakrise. Hinzu käme eine Sozialkrise. Des Weiteren sei eine Demokratiekrise auszumachen. Einher mit den anderen Krisenerscheinungen ginge momentan die Corona-Krise. Der Politiker zeigte sich sicher, dass wir nur aus diesen Krisen herauskämen, „wenn wir vor allem unsere Demokratie verändern, wenn ihr eine echte Demokratie schaffen“. Zu diesem Behufe müssten halt bestimmte Spielregeln verändert werden. Ansonsten seien die ganzen Krisen weder zu bewältigen noch zu überwinden.«

Weitere Beiträge meinerseits zu Marco Bülow finden Sie hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier.

Hier noch zwei Reaktionen auf den Tod von Marco Bülow

Der Liedermacher und Schriftsteller Florian Kirner auf die Todesnachricht auf Facebook:

«Das ist wirklich schockierend! Das ist unerträglich. Es waren nur wenige Monate, die ich Marco Bülow näher gekannt und mit ihm sehr vertrauensvoll zusammengearbeitet habe. Er war, was in diesem Politikbetrieb vielleicht das größte Lob ist: ein ehrlicher Mensch, der seine Anliegen konsequent und ohne Rücksicht auf Nachteile für seine eigene Karriere vertreten hat. Er war ein Kämpfer gegen die Korruption, die wir in Deutschland „Lobbyismus“ nennen. Er war ein Streiter gegen Militarisierung und Krieg. Er war ursympathisch. Er war ein großartiger Mensch. Wir bräuchten 100.000 Leute wie ihn.

Mach’s gut, Marco.«

Martin Sonneborn, Parteivorsitzender der Partei Die PARTEI, MdEP – der auch Marco Bülow zuletzt angehörte – schrieb heute auf Facebook.

«Scheiße, Marco Bülow ist tot.

Jung gestorben, mit 54. Ein guter Mensch. Einer der zwei, drei letzten echten Sozialdemokraten. Einer, der sich empörte, gegen Ungerechtigkeiten, Lobbyismus, Überheblichkeiten der politischen Klasse, gegen Dummheit & die Forderung nach Kriegstüchtigkeit. Der sein sicheres und gutdotiertes Mandat aufgab, um sich für die die einfachen Bürger einzusetzen. Warum werden die Arschlöcher so alt, und die Guten sterben zu jung?«

Möge Marco Bülow die Erde leicht sein …

Fotos: ©Claus Stille

EU-Rat hat Sanktionen gegen deutsche Journalisten verhängt. Betroffene setzen sich juristisch zur Wehr

Am 20. Mai 2025 hat der EU-Rat das 17. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen – erstmals mit zwei deutschen Staatsbürgern auf der Liste: Thomas Röper und Alina Lipp.
Was steckt hinter diesen Sanktionen? Welche Vorwürfe werden erhoben? Und wie wehren sich die Betroffenen juristisch gegen diesen massiven Eingriff in Meinungs- und Pressefreiheit?

In diesem Gespräch mit Dr. Verena Wester (Rechtsanwältin von Thomas Röper und Alina Lipp) und Dr. Christian Knoche (Anwälte für Aufklärung) geht es um:

-Die rechtliche Grundlage der EU-Sanktionen
-Die konkreten Vorwürfe und deren politische Brisanz
-Massive Auswirkungen auf Vermögen, Reisefreiheit und Arbeit
-Die geplante Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gericht
-Die Gefahr eines Präzedenzfalls für kritische Journalisten in der EU

Thomas Röper berichtet direkt aus Russland über seine Sicht der Dinge, Alina Lipp gibt ein eigenes Statement ab. Gemeinsam machen sie klar: Dieser Fall betrifft nicht nur sie – er betrifft die Pressefreiheit in ganz Europa.

 Unterstützt den Prozess:
Rechtsanwältin Frau Dr. Verena Wester
IBAN: DE08 3306 0592 0100 6076 02

 Für freie Medien, Meinungsvielfalt und Grundrechte!

#ThomasRöper #AlinaLipp #EUSanktionen #Pressefreiheit #Meinungsfreiheit #AnwälteFürAufklärung #NuoViso #Zensur #EU #Politik #Journalismus

Quelle: NuoFlix

Beitragsbild: ©Claus Stille

AUS IHREN REDEN UND SCHRIFTEN. Fundstück von Ulrich Sander (VVN – BdA)

DAS ABC DES DEUTSCHEN MILITARISMUS

Beitrag zur Verteidigung der Demokratie

SCHRIFTENREIHE DES PRÄSIDIUMS DER VEREINIGUNGEN

DER VERFOLGTEN DES NAZIREGIMES

HEFT 3 – PREIS DM1.—

2. AUFLAGE

SEPTEMBER 1959

Auszug aus dem Dokument:

Ein Menschenleben — 12 Tage Gefängnis

WETZLING, Wolgfgang, SS-Oberfeldrichter a. D

Im Februar 1958 wurde der ehemalige SS-Obersturmbannführer und SS-Oberfeldrichter Wolfgang Wolfgang Wetzling, „wegen Totschlag an 151 Menschen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Von den Mitangeklagten erhielten der ehemalige Hauptmann und Fabrikant Ernst Moritz Klönne „wegen Beihilfe zum Totschlag von 71 Menschen ein Jahr und 6 Monate Gefängnis. Das Verfahren gegen den ehemaligen SS-Sturmbannführer und Regierungsassor Johann Miese| wurde gemäß dem Straffreiheitsgesetz von 1954 eingestellt, da keine höhere Strafe als drei Jahre Gefängnis zu erwarten war. Der kaufmännische Angestellte Bernhard Anhalt, ein ehemaliger SS-Sturmbannführer, der Gewerbeoberlehrer Helmut Gaedt, ein Hauptmann der Wehrmacht, und der Vermessungstechniker Heinz Zeuner, ehemals SS-Sturmführer, wurden freigesprochen, da für sie nach Ansicht des Gerichtes „ein Befehlsnotstand vorlag“.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten Wetzling lebenslänglich Zuchthaus und für die Mitangeklagten je 5 Jahre Zuchthaus beantragt.

Um die Ungeheuerichkeit dieses Urteils – das als symptomatisch für die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit gelten kann und noch durch eine Reihe weiterer Freisprüche überführter und schwer belasteter Nationalsozialisten ergänzt werden könnte- zu ermessen, sei an das Geschehen von Warstein erinnert. Eine Illustrierte Zeitung, die sich durchaus nicht durch antinationalsozialistische Tendenzen ausgezeichnet, schrieb über diesen, im März 1945 durchgeführten Massenmord:

„Aber noch herrscht im Schulhaus Warstein noch eine bestimmte „Ordnung“, denn hier ist der Stab der SS-Division untergebracht. Er besteht aus Raketenspeziallisten aller Waffengattungen ….

Bis eines Tages durch einen unglücklichen Zufall drei russische Arbeiter auf den Schulhof des SS-Stabes geraten. Zufällig ist auch General Kammler da. Er bekommt einen Tobsuchtsanfall und schreit: ‚Dezimieren, das Pack, kräftig dezimieren!‘

Da gerät Bewegung in den Divisionsstab. Der General hat ‚dezimieren‘ gesagt. Hacken werden zusammengeknallt, Befehlsbesprechungen angesetzt. Da ist der Feldrichter der Division, SS-Obersturmbannfüherer Wetzling, er ist für die ‚juristische‘ Seite” verantwortlich.“

Wie diese „juristische Seite“ aussah, darüber gibt die Vernehmung Wetzling’s im Jahre 1958 Aufschluß:

„Ich habe nur einen Befehl ausgeführt, einen Befehl zum Schutze der. Bevölkerung… Die Bedrohung war doch wirklich zu erkennen. Der Kommandeur befürchtete Bandenbildung. Man spricht heute hier von einem Prozeß der Menschlichkeit. Was wir damals taten, war tiefe Menschlichkeit ….. .”

Nachdem die Befehle ausgegeben worden waren, fuhr Wetzling mit einem Dolmetscher in die Schützenhalle von Warstein und ließ den Russen erklären, wer sich freiwillig meldete, würde in ein ‚besseres‘ Lager kommen. Darauf meldeten sich 14 Männer, 56 Frauen und Kind war auch dabei. Auf diesbezügliche Fragen des Vorsitzenden antwortete der Angeklagte:

„Wetzling: ‘Das Kind habe ich erst später gesehen. Es tat mir leid. Ich wollte es umschicken, aber die Mutter wollte es unbedingt mithaben.‘

Vorsitzender: ‘Warum aber die Frauen? Die Frauen waren doch keine Gefahr für die Bevölkerung?‘

Wetzling: (erregt) „Auch die Frauen waren gewiß kommunistisch geschult, fanatisch und, wie ich aus Rußland wußte, eine Gefahr.‘“

Die Russen, die sich ‚freiwillig‘ für ein besseres Lager gemeldet hatten, wurden auf LKWs verladen und ins Langenbachtal bei Warstein gebracht. Dort mußten sie sich in Dreierreihen aufstellen und hinter ihnen nahm das Exekutionskommando im Halbkreis Aufstellung.

Als sie sich in Marsch setzten, gab Wetzling das Feuerkommando.

Zu einem bemerkenswerten Rededuell kam es während der Verhandlung zwischen dem SS-Stabsrichter Merz, heute Oberlandesgerichtsrat in Neustadt an der Weinstraße, und Wetzling:

„Merz: ‘Die Erschießungen gehörten keineswegs in die Zuständigkeit eines SS-Gerichts. Als Wetzling zu mir kam, sagte er etwa die Worte: Ich war heute Nacht dabei, wie Russen erschossen worden sind. Da habe ich ihm in höchster Erregung erwidert: Zu einer solchen Schweinerei hätte ich mich nicht hergegeben. Wir schießen hier V 2 ab und sonst nichts.

Wetzling: Als wir jenen Morgen nach der Erschießung aneinandergerieten- ich glaube, wir waren damals noch per Du,- habe ich Ihnen da nicht erklärt, daß ich nicht nur Richter bin, sondern auch Offizier sei, der Befehlen zu gehorchen habe?

Merz: Ich wäre auf keinen Fall gegangen. Sie hätten sich auch mit höheren Dienststellen in Verbindung setzen können, unsere Fernsprechverbindungen waren die besten der ganzen Wehrmacht.

Vorsitzender: Wir stellen also fest, daß bei Ihnen (zu Merz gewendet) diese Spaltung der Persönlichkeit nicht vorlag.”

Zu der bedrückendsten und bedenklichsten Einvernahme in diesem Prozeß gehört die des damaligen Transportoffiziers der Division und heutigen Oberstleutnant der Bundeswehr, Zippelius, der als Zeuge auf die Frage des Verteidigers: „Was hätten Sie getan, Herr Oberstleutnant, wenn Sie damals einen Erschießungsbefehl bekommen hätten?” die folgende Antwort gab:

„Diese Frage ist heute sehr schwer zu beantworten. Man muß sie mit den Maßstäben messen, die damals gültig waren. Ich glaube, ich hätte damals nicht anders handeln können…”

So weit ein Offizier der Bundeswehr, die es sich zum Ziel gesetzt hat, eine Armee der

„Bürger in Uniform“ zu schaffen – Der wochenlang währende Prozeß hatte mit aller Klarheit bewiesen, daß die aus fremden Ländern gegen ihren Willen Verschleppten ebenso wie viele Unzählige, sehnsüchtig auf die Stunde ihrer Befreiung warteten. Das Ende ihrer Qualen und Sehnsüchte brachten die Genickschüsse, kalt und heimtückisch befohlen und durchgeführt von Männern, die sich im Jahre 1958 bedingungslos und stolz zu diesen Morden bekennen und bei bundesdeutschen Richtern hierbei auf Verständnis stoßen.

Wie so viele andere, überführte Mörder machte sich Wetzling, jetzt Justitiar bei der Niedersächsischen Landeskrankenhilfe mit einem Monatsgehalt von DM 1400,- die antibolschewistische Konjunktur zunutze und belehrte das sich belehrenlassende Gericht, daß auch die erschossenen russischen Frauen eine „potentielle Gefahr” bedeutet hätten.

Als weiteres „Argument“ für die erfolgte Tötung von 129 Männern, 77 Frauen und 2 Kindern führte der Volljurist Wetzling aus, er sei der Überzeugung gewesen, „daß sich unter den Ausgesuchten bestimmt eine entsprechende Anzahl gefährlicher Elemente“ befunden hätte.

Das „Urteil” gegen Wetzling ist gleichbedeutend damit, daß auf der Waage der bundesdeutschen Gerechtigkeit ein Menschenleben mit 12 Tagen Gefängnis aufgewogen wird.

Und dies, obwohl der § 211 des StrGB lautet:

„1. Der Mörder wird mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft.

2. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam, oder mit gemeingefährlichen Mitteln, oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.”

Entsprang die Untat Wetzling’s nicht der Mordlust? Sollte es etwa als mildernder Umstand betrachtet werden, daß es sich hier um eine politisch bedingte Mordlust gehandelt hat und daß seine Opfer „nur“ russische Fremdarbeiter waren? Zu der politischen Mordlust bekannte sich Wetzling nachdrücklich. So nannte er z. B. die SS eine „hervorragende Truppe” und den SS-General Hausser einen General „wie im Bilderbuch” mit einem „wunderbar aristokratischen Kopf“ und einer „ungewöhnlich korrekten und sauberen Haltung“. Die Erschießung eines jüdischen, französischen Kriegsgefangenen bezeichnete er als „aus Kriegsleidenschaft verständlich”. Die Ernennung zum SS-Richter war für ihn eine „ehrenvolle Berufung“ und die Zeit bei einer SS-Division im Osten eine „absolut stolze Zeit”.

Es muß als charakteristisch gelten, daß sich bei keinem der Angeklagten irgendeine Distanzierung von den Gedankengängen des Dritten Reiches bemerkbar machte, sondern, daß sie diese vielmehr zur Rechtfertigung der heimtückischen Morde benützten. Daß sie dies nicht ohne Erfolg taten, beweist das bereits zitierte, für die Angeklagten so verständnisvoll ausgefallene Urteil.

Eine Zeitung berichtete über den Hauptangeklagten:

„Wetzling hat ganz links auf der Anklagebank Platz genommen. Sein blauer Maßanzug sitzt makellos, das Hemd unter der gelbgemusterten Krawatte ist blütenweiß.- Der SS-Mörder mit dem blauen Maßanzug und der gelbgemusterten Krawatte sowie dem blütenweißen Hemd, das die von dem Blute der ermordeten Männer, Frauen und Kinder entstandenen Flecken verdeckt, kann als eines der antibolschewistischen Symbole der Bundesrepublik gelten und verdient kaum eine bessere Überschrift als ‚Mörder unter uns!’“

Beitragsbild: ©Claus Stille; Obelisk zum Gedenken an die 65.000 von den deutschen Faschisten  im Stalag 326 in Stukenbrock zu Tode gequälten sowjetischen Kriegsgefangenen.

Ich empfehle zwei meiner Berichte  von dort erlebten Gedenkveranstaltungen zu lesen:

Gedenken 1 Gastredner Eugen Drewermann)

Gedenken 2 (Gastredner Rolf Becker)

Hinweis: Gastbeiträge geben immer die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Ex-Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker (Schwerpunkt Cum-Ex-Verfahren) kommt auf Einladung von DGB und Attac zu einer Veranstaltung nach Dortmund

im Rahmen der Sonderveranstaltungen „10 Jahre – 100 Vorträge“ ist es DGB
Dortmund und Attac gelungen, die bekannte ehemalige Staatsanwältin Anne Brorhilker nach Dortmund zu holen. Sie war als Kölner Oberstaatsanwältin und
Leiterin der Steuerabteilung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung mit dem Schwerpunkt Cum-Ex-Verfahren. Experten sprechen dabei vom „größten
Steuerraub der Nachkriegsgeschichte“, der Gesamtschaden für den
deutschen Staat wird auf etwa 40 Milliarden Euro geschätzt. Anne
Brorhilker ließ 2014 mit großem Fahndungserfolg eine Razzia in 14
Ländern durchführen. Von den Verfahren gegen bundesweit 1800
Beschuldigte führten bis Ende 2023 alle bereits erfolgten Anklagen zu
Schuldsprüchen (wikipedia). Die Frankfurter Allgemeine Zeitung beschrieb sie als die „mächtigste Staatsanwältin in Deutschland“.

Experten sprechen bei Cum-Ex vom „größten Steuerraub der Nachkriegsgeschichte“, der Gesamtschaden für den deutschen Staat wird allein bei CUM-EX auf mindestens zwölf Milliarden Euro geschätzt.
12 Milliarden entsprechen, dies nur nebenbei, in etwa der Lücke, die der Haushaltsentwurf der mittlerweile geplatzten Ampel für das Jahr 2025 am Ende noch aufwies.
Der aus Cum-Cum-Geschäften seit 2001 in Deutschland entstandene Steuerschaden beläuft sich nach Angaben von Wirtschaftswissenschaftlern sogar auf rund 50 bis 80 Mrd. Euro, je nach Höhe der fälligen Kapitalertragsteuer.

Aufsehen erregte ihre überraschende Kündigung aus dem Staatsdienst mit Aufgabe ihrer Pensionsansprüche im April diesen Jahres und ihr Wechsel zur
Bürgerbewegung Finanzwende.

[Attac-do] Thema: nächsten Montag: Anne Brorhilker: CUM-EX, CUM-CUM und andere Finanzverbrechen – Wie sich der Staat von der Finanzelite schröpfen lässt

Herzliche Einladung und sagt es bitte weiter:

Montag, 18. November 2024
19:00 Uhr
Auslandsgesellschaft, Steinstr. 48, 44147 Dortmund

Beitragsbild via Wikipedia CC-BY-SA-4.0

Geheimdienst außer Kontrolle: Datenschutzchef Ulrich Kelber verklagt BND

Der Geheimdienst spioniert geheim. Unter Wahrung dieser Logik sollte wenigstens der Bundesdatenschutzbeauftragte genauer hinsehen. Dem BND gefällt das nicht besonders. Nun hat ihn der Datenschützer auf Herausgabe von Dokumenten über Spitzel-Software verklagt.

Von Susan Bonath

Fingerabdrücke in Pässen, Videoüberwachung mit Gesichtserkennung, gläserne Bankdaten, Staatstrojaner und vieles mehr: Die zunehmenden Möglichkeiten zur digitalen Überwachung der Bevölkerung lassen die Herzen der Herrschenden höher schlagen. Legitimiert durch neue Gesetze und in Zusammenarbeit mit privaten Konzernen, nutzen Deutschland und die EU den Fortschritt rege. Eine demokratische Überwachung der Überwacher existiert wohl nur auf dem Papier.

Tatsächlich gibt es in Deutschland mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) eine Behörde, die – jedenfalls pro forma – der Regierung und sogar den staatlichen Geheimdiensten auf die Finger gucken soll. Doch das ist wohl eher eine Alibi-Geschichte.

Kurz vor seinem Amtsabtritt, die eigenen Schäfchen wohl im Trockenen, stänkert BfDI-Chef Ulrich Kelber mit einer Klage gegen den deutschen Auslandsgeheimdienst BND vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Kelber drängt auf Herausgabe von Unterlagen über den Einsatz von Überwachungssoftware.

Ignoranz im Kanzleramt

Wie Kelbers Behörde kürzlich in einer Pressemitteilung bekannt gab, geht es dabei um Einsichtsrechte in Dokumente, die der deutsche Auslandsgeheimdienst ihr zu Unrecht verweigert habe. Kelber ergänzte in einem Interview mit dem Deutschlandfunk: „Wir haben diese Verweigerung beanstandet bei der Fachaufsicht, dem Bundeskanzleramt.“ Doch dort habe man seine Beschwerde völlig ignoriert.

Der spezielle Fall treffe „nicht weniger als den Kern unseres Auftrags“, erläuterte der Noch-Datenschützer zum Hintergrund seines Vorgehens. Dies gefährde die gesetzlich geregelte Unabhängigkeit seiner eigenen Behörde. Überprüfen wollte er demnach eine sogenannte „Einrichtungsanordnung“, in der dokumentiert sei, wie ein bestimmtes Überwachungssystem angewendet und mit welchen Daten es gefüttert wird.

Mehr dürfe er zu Details nicht sagen, mahnte Kelber. Denn die Dokumente des Geheimdienstes sind – man kann es sich denken – natürlich geheim. Die Nachrichtenseite netzpolitik.org will, wenig überraschend, noch herausgefunden haben, dass es sich um ein IT-System zur Überwachung ausländischer Personen handeln müsse. „Es könnte dabei um Millionen von personenbezogenen Daten gehen“, heißt es in dem Beitrag.

Kelber kritisierte in seiner Mitteilung, dass der Geheimdienst mit seiner Absage die Unabhängigkeit des BfDI beschränke und für sich beanspruche, „über die notwendigen Grundlagen, den Umfang und Inhalt der Kontrolle selbst entscheiden zu wollen“. Mit anderen Worten: Der deutsche Auslandsgeheimdienst entzieht sich jedweder Kontrolle und macht, was er will.

Datenschutz als lästiges „Handicap“

Als Widersacher des BND kann man Kelber trotzdem nicht bezeichnen. Bisher zeigte er sich stets einverstanden mit staatlichen Überwachungspraktiken und lobte zuweilen gar die gute Zusammenarbeit. Auch fragwürdige Gesetze waren für ihn kein Grund, auf die Barrikaden zu gehen. Dazu gehört zum Beispiel eine Verschärfung des Gesetzes „zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis“.

Dieses Gesetz berechtigt den BND zu massenhaftem Ausspionieren sogar von deutschen Staatsbürgern über den weltweit größten Internetknotenpunkt „DE-CIX“ in Frankfurt am Main. Das BVerwG hatte die Verschärfung 2018 abgesegnet, der große Aufschrei blieb aus.

Deutsche Datenschutzbestimmungen sind ohnehin nur lästige „Handicaps“ für den BND, wie dessen ehemaliger Chef Gerhard Schindler in einem am 1. Mai veröffentlichten Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) beklagte.

Unter dem Vorwand der „Sicherheit“

Unter dem Deckmantel der „Sicherheit“ wird der Ruf nach einem autoritären Überwachungsstaat aus Politik, Staat und Großkapital zusehends lauter. Ganz aktuell moniert zum Beispiel Volker Wissing (FDP), Bundesminister für Digitales und Verkehr, im Axel-Springer-Boulevardblatt Welt: „Übervorsichtiger Datenschutz gefährdet unseren gesellschaftlichen Erfolg.“

Die sogenannte EU-weite Chatkontrolle, ein empfindlicher Eingriff in die Grundrechte und Privatsphäre von Menschen, ist ein weiterer brisanter Fall: Unter dem Vorwand, gegen Kindesmissbrauch vorzugehen, ermöglicht dies Onlinediensten, private Kundenchats mit künstlicher Intelligenz (KI) zu durchsuchen. Nun will mit Europol die europäische Polizeibehörde unbegrenzten Zugriff auf solche Daten haben.

Schon jetzt steht fest: So wenig effektiv, wie man damit Verbrechen bekämpfen können wird, wird so ganz Europa schleichend zu einer Überwachungsdiktatur, die alle Bürger rundum kontrolliert. Was technisch möglich ist, kommt in der Regel irgendwann zum Einsatz – vor allem, wenn es den Herrschenden nützt.

Für Asylbewerber hat die private Dystopie bereits begonnen: Die in Deutschland nunmehr für sie eingeführte „Bezahlkarte“ ermöglicht es Behörden, sie jederzeit beim kleinsten Ungehorsam vom Existenznotwendigen abzuschneiden. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis der Gesetzgeber dies auch weiteren Gruppen auferlegen wird. Der passende Überbau wird gerade angelegt.

Quelle: RT DE

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„Sozialpartner gegen rechts“: Neuer Höhepunkt einer bizarren Show des wertewestlichen Kapitals

In einem „Festakt für Demokratie“ haben Bundespräsident Steinmeier, Südwestmetall und IG Metall Baden-Württemberg eine Erklärung „gegen rechts“ unterzeichnet. Die Herrschenden brauchen solche Symbolpolitik, um die imperialistische Realität zu verschleiern und Widerstand zu verhindern.

Von Susan Bonath

Sozialabbau und Verarmung, Aufrüstung und Kriegstreiberei zugunsten superreicher Profiteure: Das ist die politische Realität in Deutschland. Das sind die Symptome, die der aggressive westliche Imperialismus zulasten Lohnabhängiger und kleiner Selbstständiger überall hervorbringt. Kein Wunder, dass das Kapital und sein Anhang immer lauter trommeln, um eine „Einheit“ von Kapital und Arbeit zu beschwören, die nicht existiert. Der Druck, Widerstand von unten zu verhindern, führt zu immer absurderer Propaganda.

Zum gegenwärtigen Standardrepertoire dieser Einheitsbeschwörungsshow zählt bekannterweise die Formel vom „gemeinsamen Kampf gegen rechts“. Zu Wochenbeginn zelebrierten der Unternehmerverband Südwestmetall und die Führung der Industriegewerkschaft IG Metall Baden-Württemberg im Beisein des deutschen „Grüßaugusts“, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD), in Stuttgart einen weiteren Akt dieser Show: Die „Sozialpartner“ unterzeichneten eine Erklärung mit dem Titel „Wirtschaft für Demokratie“.

Absurde Symbolpolitik und leeres Geschwätz

Die Inhalte solcher Symbolveranstaltungen kennt man inzwischen auswendig. Die Wirtschaft sei „auf die freiheitliche Demokratie und einen funktionierenden gesellschaftlichen Zusammenhalt angewiesen“, hieß es. Und: „Baden-Württemberg verdankt seinen Wohlstand auch seiner Weltoffenheit“, so eine weitere Floskel. Fabuliert wurde von „Vielfalt“ als „wesentlichem Erfolgsfaktor“ für die (exportorientierte) Wirtschaft des Bundeslandes. Um es abzukürzen: Deshalb kämpften die „Sozialpartner“ gemeinsam „gegen rechts“.

Ein Blick auf die Realität entlarvt das Prozedere schnell als reine Propaganda. Jeder Arbeiter weiß, dass sich Privatwirtschaft und Demokratie weitgehend ausschließen. Schließlich bestimmen allein die Bosse und Großaktionäre, was er zu tun, zu lassen und zu produzieren hat. Wenn Krieg in aller Welt den Profit am schnellsten maximiert, rollen freilich Munition und Panzerzubehör statt Traktoren vom Band. Es ist ein alter Hut: Hinter jedem Werkstor endet die viel beschworene Demokratie.

Als leeres Geschwätz entpuppt sich auch das Gerede von „Weltoffenheit“. Das Kapital, hier vertreten durch seinen Verband Südwestmetall, kennt keine Moral. Die Lohnarbeiter, auf die es angewiesen ist, fallen danach in die schnöde Kategorie „Humankapital“. Das wird nach Nützlichkeitskriterien gehandelt: Maximale Leistung für minimalen Lohn ist angesagt. Hautfarbe und Herkunft spielen für die Exportwirtschaft eine untergeordnete Rolle. Das lässt sich freilich wunderbar in der Moralfloskel „Weltoffenheit“ verpacken.

„Sozialpartner“ für Kapitalinteressen

Schon immer war das Kapital bestrebt, der arbeitenden Bevölkerung Maulkörbe zu verpassen, um gegen deren Interessen maximalen Profit durchzusetzen. Allein der gesetzliche Achtstundentag – der aktuell bereits fleißig ausgehöhlt wird – ist nun wirklich kein Produkt großzügiger Unternehmer, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger, oft blutiger Arbeitskämpfe. Das trifft auf vieles andere auch zu: Urlaub, Krankengeld, Arbeitslosenunterstützung, Schichtzulagen, Frauenrechte und so weiter.

Die immer wieder moralinschwanger demonstrierte „Sozialpartnerschaft“ zwischen DGB-Gewerkschaften und Kapitalverbänden ist sogar ein Hauptstützpfeiler für moderne Maulkörbe, um ungeniert soziale und Arbeitnehmerrechte zu schleifen. So bringt man Gewerkschaften, Beschäftigte, Betriebsräte und Arbeitslose erfolgreich zum Schweigen, spielt sie gegeneinander aus, teilt und herrscht.

Ebenso ins Reich der Mythen gehört die in Stuttgart einmal mehr vorgetragene Metapher vom „sozialen Frieden“. Permanent sorgt die Realpolitik gerade für das Gegenteil: durch wirtschaftliche Ausbeutung und kriegerische Bedrohung des globalen Südens, was erst für Flüchtlingsströme sorgt; durch schleichenden, aber rigiden Sozialabbau, durch großzügige Steuererleichterungen für Reiche, durch das Pushen des Niedriglohnsektors mittels repressiver Arbeitslosenpolitik zum Beispiel, und so weiter.

Die sogenannten „Sozialpartner“ erfüllen dabei eine wichtige Aufgabe: Sie sollen für Ruhe sorgen, damit alles so bleibt, wie es ist. Damit auch morgen die Profite trotz Krise weiter in die Taschen der oberen Zehntausend sprudeln, während die Geschröpften sich in einer (Pseudo-)Einheit „gegen rechts“ mit ihnen wähnen. So kommen Lohnabhängige eher nicht auf die Idee, sich miteinander zu verbünden, um ihre Rechte durchzusetzen – und sich nebenbei auch gegen neoliberale Märchen zu immunisieren.

Quelle: RT DE

Beitragsbild: C.Stille

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Am Dienstag und Mittwoch findet in Großbritannien die womöglich letzte Anhörung im Auslieferungsverfahren gegen den Journalisten Julian Assange statt. Sevim Dagdelen (MdB) ist in London

An diesem Dienstag und Mittwoch findet in Großbritannien die womöglich letzte Anhörung im Auslieferungsverfahren gegen den Journalisten Julian Assange statt. Der bislang wichtigste Fall von Pressefreiheit im 21 Jahrhundert. Ich werde nach London reisen und als parlamentarische Prozessbeobachterin teilnehmen. Entschieden wird, ob Julian Assange Berufung gegen die Auslieferung einlegen darf. Falls die Richter des High Court dies ablehnen, wäre der Rechtsweg in Großbritannien ausgeschöpft. Schlimmstenfalls könnte Julian Assange umgehend in ein Flugzeug gesetzt und an die USA überstellt werden. Und zwar, noch bevor er und seine Anwälte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Berufung einlegen könnten. Ob sich die britische Regierung an eine völkerrechtlich verbindliche einstweilige Verfügung des EGMR gegen eine Auslieferung halten würde, ist unklar.

Mit Julian Assange auf der Anklagebank sitzt der investigative Journalismus. Assange drohen in den USA bis zu 175 Jahre Haft, weil er seiner Arbeit als Journalist nachgegangen ist und u.a. Kriegsverbrechen der USA in Afghanistan und im Irak öffentlich gemacht hat. Weltweit für Entsetzen sorgte das von Wikileaks publik gemachte Video „Collateral Murder“, das die Ermordung von zwölf irakischen Zivilisten, darunter zwei Reuters-Journalisten, durch einen Kampfhubschrauber der US-Armee dokumentiert.

Um Julian Assange habhaft zu werden, wendet die US-Regierung gegen einen Journalisten und Verleger erstmals den Espionage Act aus dem Jahr 1917 an, ein Gesetz, das einst der Verfolgung von Spionage im Ersten Weltkrieg dienen sollte. Sollten die USA mit ihrem Auslieferungsgesuch Erfolg haben, wäre es ihnen gelungen, investigativen Journalismus in Spionage umzudefinieren und zu kriminalisieren. Die Auslieferung von Assange wäre ein fataler Schlag gegen die Presse- und Meinungsfreiheit. Ein solcher Präzedenzfall wäre dramatisch, insbesondere auch für Journalisten außerhalb der Vereinigten Staaten. Wohlgemerkt: Julian Assange ist australischer Staatsbürger, der für Veröffentlichungen in einem europäischen Land in den USA juristisch belangt werden soll. Teil der US-Anklageschrift sind politische Ausführungen auf öffentlichen Konferenzen in Deutschland über den notwendigen Schutz von Whistleblowern sowie die Verteidigung der Presse- und Meinungsfreiheit, darunter auf der re:publica und beim Chaos Computer Club.

Im Fall Julian Assange geht es auch um den Schutz von Rechtstaatlichkeit und Menschenrechten. Assange, bislang keines Verbrechens schuldig gesprochen, sitzt seit fast fünf Jahren unter folterähnlichen Bedingungen in einem Hochsicherheitsgefängnis für Terroristen und Schwerverbrecher. Die Anhörungen in dieser Woche sind der vorläufige Höhepunkt eines politischen Schauprozesses, der seinesgleichen sucht.

Wie in der Vergangenheit soll auch diesmal die Öffentlichkeit mit hohen Hürden und einem kafkaesk-intransparenten Verfahren von der Prozessbeobachtung abgehalten werden. Ich werde daher an dieser Stelle aus London berichten. Eine Auslieferung von Assange muss unbedingt verhindert werden zum Schutz der Pressefreit und der Demokratie. Die Freiheit von Assange ist die Freiheit von uns allen.

Die anhaltende Tatenlosigkeit der Bundesregierung im bisher wichtigsten Fall von Pressefreiheit im 21. Jahrhundert ist skandalös. Die Ampel ist aufgerufen, sich bei der US-Regierung und in Großbritannien mit Nachdruck für ein Ende der Verfolgung des Journalisten und Wikileaks-Gründers Julian Assange einzusetzen, wie dies der Bundestag mit Beschluss vom Juli 2022 fordert. Die Bundesregierung muss sich von den Angriffen der USA und Großbritanniens auf die Pressefreiheit im Fall Julian Assange deutlich distanzieren und sollte dem verfolgten Journalisten als konkrete Geste der Solidarität politisches Asyl anbieten.

Donnerstagabend berichte ich in der Mai-Galerie (Torstraße 1, Berlin-Mitte) im Rahmen der Veranstaltung „Free Assange“ (ab 19 Uhr) über den Prozess.

Quelle: Sevim Dagdelen via Facebook

LIVE streamt Kilez More aus London.

Kilez More live aus London.

Video-Hinweis: Über eine Herausforderung namens #Gaza: Repression & Cancel Culture. Ein Kiezspaziergang mit Aktham Suliman

Gestern gegen Ende des auslaufenden Tages – ich wollte den Fernseher schon ausschalten und zu Bett gehen – fiel mir plötzlich ein You Tube – Video ins Auge, welches mein lebhaftes Interesse weckte.

Dieses Video des Journalisten Martin Lejeune dokumentiert einen …

… „Kiezspaziergang mit dem Kommunikationswissenschafter, Nahostexperten und Journalisten Aktham Suliman über Repression und Cancel Culture wegen Gaza, z. B.: die #ARD zensiert #Wajib von Annemarie Jacir, die Buchmesse Frankfurt verschiebt Verleihung an Adania Shibli, das Monologfestival cancelt Dareen Tatour. Aktham Suliman ist Autor des sehr lesenswerten Buches „Krieg und Chaos in Nahost: Eine arabische Sicht“, 17,90 €, https://www.aktham-suliman.de

Aktham Suliman spricht mir in diesem Video voll aus dem Herzen.

Ich empfehle dieses Video unbedingt meinen verehrten Leserinnen und Lesern. Bitte empfehlen auch Sie es weiter.

Beitragsbild: Snapshot via You Tube

Bücher von Gabriele Krone-Schmalz demnächst im Westend Verlag

Bücher von Gabriele Krone-Schmalz demnächst im Westend Verlag
Der Westend Verlag übernimmt die Bücher „Russland verstehen?“ und „Eiszeit“ von Gabriele Krone-Schmalz in sein Sachbuchprogramm und bringt beide Spiegel-Bestseller als erweiterte Neuausgaben heraus. Westend-Verleger Markus J. Karsten: „Dass wichtige Bücher einer hochverdienten und erfahrenen Journalistin wie Gabriele Krone-Schmalz derzeit nicht lieferbar sind und deren wissensgesättigte Inhalte nicht in die öffentliche Diskussion gelangen, ist nicht gut für die Demokratie. Daher füllen wir diese Lücke.“ Die vielfach ausgezeichnete, ehemalige ARD-Korrespondentin in Moskau kennt das Land wie wenige andere und ist eine Stimme, die in dem russlandpolitischen Dialog nicht fehlen dürfe. „Wir finden es sehr bedenklich, wenn unbequeme Stimmen aus den politischen Diskursen verbannt werden sollen“, so Karsten.

Die Neuausgabe von „Russland verstehen?“ erscheint am kommenden Montag, den 4. September, mit einer aktuellen, einordnenden Einleitung, Anfang Oktober folgt dann die Neuausgabe von „Eiszeit“. Gabriele Krone-Schmalz dazu, dass ihre Bücher dann wieder regulär im Buchhandel erhältlich sind: „Auf meinen Veranstaltungen gibt es eine rege Nachfrage nach diesen Titeln, da das Bedürfnis nach Informationen rund um diesen Krieg enorm ist.“ Der konzernunabhängige Westend Verlag feiert im Januar 2024 seinen 20. Geburtstag und belegt mit prominenten Autorinnen und Autoren seit Jahren vordere Plätze auf den einschlägigen Bestsellerlisten: Aktuell stehen die Bücher von Jacques Baud, Jonas Tögel und Sven Plöger auf der Bestellerliste Sachbuch Paperback.

Frankfurt, der 31.8.2023

Rüdiger Grünhagen

Geschäftsleitung Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Quelle: Westend Verlag GmbH

Beitragsbild: Claus Stille; Gabriele Krone-Schmalz auf einer Medientagung der IALANA in Kassel.

„20 Jahre Whistleblower-Preis“. Das Buch wurde gestern in Bremen vorgestellt

Auf einer Hybridveranstaltung wurde am gestrigen Abend im „Goldenen Saal“ der Villa Ichon in Bremen das Buch „20 Jahre Whistleblower-Preis. Was wurde aus den Preisträger:innen und ihren Enthüllungen?“ (Hrsg. Gerhard Baisch, Hartmut Graßl, Bernd Hahnfeld und Angelika Hilbeck) vorgestellt.

Der Whistleblower-Preis

«Zur Ehrung mutiger WhistleblowerInnen wird seit 1999 alle zwei Jahre der Whistleblower-Preis gemeinsam von der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e.V. (VDW) und der IALANA Deutschland – Vereinigung für Friedensrecht gestiftet. Der Preis wird vergeben an Persönlichkeiten, die – häufig unter Inkaufnahme beträchtlicher Risiken für Arbeitsplatz und Karriere – Missstände aufdecken und nach außen bekannt machen, welche ihnen in ihrer dienstlichen oder amtlichen Tätigkeit bekannt geworden sind. Der Whistleblower-Preis soll eine Form des Zuspruchs, der Anerkennung, der Ermutigung und der Solidarität zum Ausdruck bringen, die Bürgerinnen und Bürger mit großer Zivilcourage brauchen, wenn sie die zahlreichen Belastungen und Schwierigkeiten im privaten und beruflichen Umfeld sowie die Anfeindungen und Zumutungen im öffentlichen Raum nicht nur auf sich nehmen, sondern auch aushalten und ohne dauerhafte Beschädigung durchstehen wollen.« (Quelle: Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW)

Die Whistleblower-Preisträger finden Sie hier, liebe Leser.

Nach den einleitenden Worten von Gerhard Baisch wurde an den 2019 verstorbenen Juristen Dr. Dieter Deiseroth erinnert, ohne den es sicher denn Whistleblower-Preis nicht gegeben hätte. Aus dem Nachruf des VDW seinerzeit: «Als engagiertes VDW-Mitglied, Initiator und Treiber des Whistleblower-Preises sowie der Whistleblower-Publikationen bleibt Dieter Deiseroth uns in lebendiger Erinnerung. Seine Expertise, Präzision und Aufrichtigkeit haben dem Whistleblower-Preis das Format der unantastbar gültigen Entscheidung geschenkt.«

Vorgestellt wurde das Buch von Prof. Wolfgang Däublerunter dem Thema „Whistleblower – Helden oder Verräter?“.Anschließend fand eine Diskussion mit den Herausgebern statt.

Die Veranstaltung von IALANA Deutschland e.V. – Vereinigung für Friedensrecht, deutsche Sektion der IALANA – International Association of Lawyers against Nuclear Arms – gemeinsam mit der VDW – Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e.V. wurde unterstützt vom Bremer Friedensforum.

Seit 1999 haben IALANA und VDW jeweils alle zwei Jahre herausragende Whistleblowern mit dem Whistleblower-Preis geehrt. Dadurch sollte ihnen öffentlich Anerkennung für ihr mutiges Handeln ausgesprochen und gezeigt werden, dass die Gesellschaft auf Menschen wie sie angewiesen ist, um geheim gehaltene Fehlentwicklungen und Missstände zu erkennen und um deren Behebung einzufordern oder anzugehen. Geehrt wurden insgesamt 18 Whistleblowern, u.a. Alexander Nikitin (nukleare Verseuchung des Nordmeers), Margrit Herbst (BSE-Skandal), Daniel Ellsberg (Pentagon-Papiere zum Vietnam-Krieg), Brigitte Heinisch (Altenpflegemängel), Liv Bode (Borna-Virus), Rainer Moormann (Kugelhaufen-Reaktor), Chelsea Manning (US-Kriegsverbrechen), Gilles-Eric Seralini (Gesundheitsgefahr durch Glyphosat), Edward J. Snowden (Prism), Can Dündar (Erdoğan unterstützt IS mit Waffen) und Martin Porwoll (Krebsmedikamente ohne Wirkstoff).

Anbei mein Bericht über die Whistleblower-Preisverleihung 2017.

Das Buch enthält selbständige Beiträge zu den einzelnen Preisträgern, meist mit Interviews und ergänzenden Darstellungen der Folgen ihres Whistleblowings. Es folgt eine Genese des Hinweisgeberschutz-Gesetzes, das Anfang Juli 2023 in Kraft getreten ist.

Wolfgang Däubler legte in Bremen dar, ob und inwieweit die neuen Regelungen Whistleblower tatsächlich schützen können. Er und seine Mitdiskutanten waren sich allerdings darin einig, dass das Hinweisgeberschutz-Gesetz in seiner derzeitigen Fassung nicht der Weisheit letzter Schluss ist.

Lesen Sie dazu einen kritischen Artikel von Peter Nowak im neuen Deutschland: «Hinweisgeberschutzgesetz: Zu wenig Hilfen für Whistleblower«

Nichtsdestotrotz machte Wolfgang Däubler potentiellen Whistleblowern Mut sich mit aller Vorsicht bemerkbar zu machen.

Er schlug etwa vor sich an zuverlässige und vertrauensvoll agierende Journalisten zu wenden, welche den Whistleblowern Anonymität und Schutz zusichern. Eigentlich für Journalisten ein Muss. Diese Journalisten könne man noch immer finden.

Allerdings ließen andere Wortmeldungen auf der Veranstaltung gewisse Zweifel daran aufkommen. Zumindest kommen die einen eingedenk des Zustands des heutigen Journalismus (der Vierten Gewalt!) und der sogenannten „Qualitätsmedien“.

Das Buch eröffnet insbesondere durch die Interviews einen Blick auf die oft schweren Schicksale, welche die geehrten Whistleblower:innen nach ihrem Alarmgeben erlitten haben. Bewundernswert ist, dass fast alle ihr Handeln nicht bereuen, sondern wieder so handeln würden. Ihre Schilderungen legen auch bloß, an welchen Punkten der nötige Schutz erweitert werden muss.

Hier die Videos von der Veranstaltung

Teil 1
Teil 2

Zum Buch

20 Jahre Whistleblower-Preis

Was wurde aus den Preisträger:innen und ihren Enthüllungen?
Herausgeber: Baisch, Gerhard; Hilbeck, Angelika; Hahnfeld, Bernd; Graßl, Hartmut

Machen Mitarbeiter:innen Fehlverhalten in Betrieben, Behörden und Regierungen öffentlich, ist das oft ein Wendepunkt in ihrem Leben. Diese Whistleblower oder Hinweisgeber, seit 1999 im zweijährigen Rhythmus mit dem Whistleblower-Preis vom deutschen Flügel der International Association of Lawyers against Nuclear Arms (IALANA) und der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) ausgezeichnet, berichten in Interviews über ihr Leben nach der Preisverleihung. Was ist aus den weltweiten Plänen für Kugelhaufenreaktoren geworden, sind Maßnahmen zur besseren Kontrolle von Apotheken für Krebsmedikamenteergriffen worden, ist Glyphosat verboten, die unkontrollierte Überwachung durch Geheimdienste gestoppt, der Pflegenotstand gemildert worden? In den Interviews durch Jurymitglieder sagen fast alle Preisträger:innen, dass sie sich trotz der oft andauernden Anfeindungen wieder so verhalten würden. Das Buch schließt mit einer kritischen Beurteilung des Weges hin zu einem Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland und ist dem Initiator des Whistleblower-Preises, Dr. Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht, gewidmet.

Produktdetails

Preis: 49,00 €

  • Wissenschaft in der Verantwortung Nr.7
  • Verlag: BWV Berliner-Wissenschaft / Berliner Wissenschafts-Verlag
  • Artikelnr. des Verlages: 700005550
  • Seitenzahl: 396
  • Erscheinungstermin: 27. Juli 2023
  • Deutsch
  • Abmessung: 227mm x 154mm x 27mm
  • Gewicht: 590g
  • ISBN-13: 9783830555506
  • ISBN-10: 3830555504
  • Artikelnr.: 6835179