Hurra, Hurra! Das Bürgergeld ist da!

(lesenswerter Betrag von Jörg Kleine,  gefunden auf der Website des Kreisverbands der Linken in Dortmund)

Liebe Sozialstaatsbürger*innen, es ist vollbracht. Nach langem und zähem Ringen steht mit der erzielten Einigung zwischen Regierungskoalition und der CDU/CSU-Fraktion fest: Armut in Deutschland bleibt eine verlässliche Größe. Das dürfte vor allem auch die Dortmunder*innen sehr freuen, denn die Armutsquote ihrer Stadt liegt laut Paritätischem Armutsbericht 2022 in der Deutschlandrangliste nach Bremen/Bremerhaven (28,0%) und Hannover (22,6%) mit 21,7% bundesweit auf einem soliden 3. Platz und ist in Nordrhein-Westfalen sogar Spitzenreiter. Man muss kein ausgesprochener Optimist sein, um davon auszugehen, dass Dortmund das Podium auch in Zukunft halten kann. Und Luft nach oben gibt es allemal.

Mit dem neuen Bürgergeld ist eine Reihe großartiger Verbesserungen verbunden. Die wichtigste ist mit Geld gar nicht aufzuwiegen: Der neue Name. Endlich Schluss mit der Stigmatisierung als „Hartzer*in“. Auch wenn die Wohnung kalt bleiben muss, um die Butter auf dem Brot zu bezahlen – Bezieher*innen des Bürgergelds können sich nun endlich auf Augenhöhe fühlen mit Porsche fahrenden Ministern und Privatjet fliegenden Parteivorsitzenden, die ja auch nur Bürger sind. Der Schub der neuen Namensgebung für das Selbstbewusstsein dürfte ungeahnte Kräfte und Motivationen mobilisieren.

Deshalb ist es auch gut und richtig, dass die Sanktionsschonzeiten zurückgenommen und auch das „Schonvermögen“ deutlich herabgesetzt wurden. Beides wäre geradezu kontraproduktiv gewesen. Wo kämen wir hin, wenn man vom kläglichen Ersparten ein Leben lang in Saus und Braus leben könnte und niemand mehr wüsste, was „Arbeit“ überhaupt ist? Noch fataler für die deutsche Wirtschaft wäre es, wenn niemand mehr durch Sanktionsdruck zügig in prekäre Beschäftigungsverhältnisse (zurück-) gedrängt werden könnte. Ganze Branchen würden abwandern. Wer würde denn noch bei Flaschenpost, Lieferando oder Amazon bestellen, wenn die Lieferkosten aus Bangladesh aufgeschlagen werden müssten?

Gut auch, dass die Erhöhung der sozialen Leistungen nicht einmal die Inflationsrate ausgleicht. So bleibt die Tätigkeit aller Ehrenamtlichen bei den Tafeln und anderen sozialen Organisationen gesichert. Sie würden sonst ihren Lebenssinn verlieren, die Depressionsraten der vielen Helfer*innen würden durch die Decke gehen. Und auch die dann nicht mehr Schlange stehenden Bedürftigen würden in ihren kalten und kaum bezahlbaren Wohnungen auf sich allein gestellt noch einsamer werden. Nichts geht über soziale Notbegegnungen.

Bleibt zu hoffen, dass auch menschenunwürdige Ideen wie Mieten-, Gas- und Strompreisdeckel, Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel, preisgünstiger bzw. kostenloser ÖPNV und bezahlbare Gesundheit und Bildung nicht eines Tages Realität werden. Es käme einer Katastrophe gleich, wenn solcher Unfug durch höhere Besteuerung der Reichen und eine Übergewinnsteuer auch noch finanziert würde.

Der Untergang des kapitalistischen Abendlandes muss unbedingt verhindert werden. Und Deutschland muss hier Vorbild sein und bleiben.

In diesem Sinne: Frohe Vorweihnachtszeit! <<

Quelle:
URL des Beitrags: https://www.dielinke-dortmund.de/presse/aktuell/detail/hurra-hurra-das-buergergeld-ist-da/

Weihnachtsrundbrief der İALANA e.V.

Liebe Mitglieder, Freundinnen und Freunde der IALANA,

der norwegische Friedensforscher Johan Galtung hielt das langfristige Ziel der Abschaffung des Krieges als einer Institution wie die Abschaffung von Sklaverei und Kolonialismus für „vollkommen realistisch, aber anspruchsvoll, schwierig – und absolut notwendig“. Zentrale Faktoren für sein Fortbestehen seien das Patriarchat, das Staatssystem mit seinem Gewaltmonopol und das Superstaaten- oder Supermächte-System mit dem ultimativen Gewaltmonopol der Hegemonialmächte (Frieden mit friedlichen Mitteln, Münster 2007). Das letzte Jahr hat in diesen drei Dimensionen gezeigt, dass Geschichte keine Einbahnstraße ist. Dabei ist die Abschaffung des Krieges als Institution notwendiger denn je, um in einer bislang unbekannten gemeinsamen globalen Kraftanstrengung ökologische Reformen durchzusetzen, um die Erde auch für zukünftige Generationen als lebensfreundlichen Planeten zu erhalten.

Unser letzter Weihnachtsrundbrief wies darauf hin, dass „man erfolgreiche Verhandlungen zwischen Konfliktparteien nur führen kann, wenn man ihre wechselseitigen Interessen kennt und berücksichtigt“. Vor einem Jahr schien dieser Ansatz geeignet, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Heute ist er notwendig, um die erfolgte Eskalation – den Krieg in der Ukraine – zu beenden. Dieser offenkundig völkerrechtswidrige Krieg, überschattet das Jahr 2022 in vielerlei Hinsicht, die Friedensbewegung miteingeschlossen.

Gibt es eine größere Krise der Friedensbewegung als einen Krieg mit diesem Eskalationspotential? Das Leid der Menschen und das Ausmaß an Zerstörung nehmen täglich zu. Der Westen liefert täglich mehr und weiterreichende Waffen, bildet an Kriegsgerät aus und wird zunehmend in den Krieg einbezogen. Der völkergewohnheitsrechtlich geschützte Status der Neutralität, der gerade der Ausweitung von Kriegen entgegenwirken soll, wurde verlassen. Dabei wurden u.a. Auffassungen vertreten, die teilweise die Anwendbarkeit des Neutralitätsrechts in Frage stellen oder gar für einen Zwischenstatus der sog. „non-belligerency“ plädieren. Sie suggerieren, dass eine Einmischung in den Konflikt völkerrechtlich unproblematisch und keine Neutralitätsverletzung sei, solange die eigenen Streitkräfte nicht eingreifen.

Wenn dermaßen mit dem Feuer gespielt wird, stellt sich die Frage: ist nicht genau jetzt eine starke Friedensbewegung mit einem auf eine friedliche, völkerrechtsbasierte Problemlösung und Verständigung ausgerichteten Kompass notwendiger denn je? Größte unmittelbare Bedrohung für das Überleben auf der Erde bleiben die Atomwaffen. Dabei ist daran zu erinnern, dass der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten von 1996 festgestellte, dass sowohl der Einsatz als auch die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen gegen die Regeln und Prinzipien des humanitären Völkerrechts verstoßen. Der UN-Menschenrechtsausschuss hielt fest, dass Atomwaffen unvereinbar mit dem Recht auf Leben sind (Allgemeine Bemerkung Nr. 36, para. 66). Einen Überblick über das Völkerrecht in Bezug auf Atomwaffen verschafft Amela Skiljans Artikel „Are Nuclear Weapons Illegal?“.

Die von Bundeskanzler Scholz ausgerufene „Zeitenwende“ weist auch neue Sicherheitsbedrohungen rund um die nukleare Teilhabe auf. Zum einen wegen Modernisierungsarbeiten und der Neuanschaffung von 45 atomwaffenfähigen F-35 Jagdbombern für die Bundeswehr. Zum anderen wegen der potentiellen Ausweitung der nuklearen Teilhabe auf Länder wie Polen, Finnland oder Japan. Auch die Lagerung von russischen Atomwaffen in Belarus wird diskutiert. Warum es aus verfassungsrechtlicher und völkerrechtlicher Sicht geboten ist, die nukleare Teilhabe zu beenden und vor allem sie nicht auszuweiten, stellt unser Vorstandsmitglied Bernd Hahnfeld in einem lesenswerten Papier (auf Deutsch und Englisch) dar.

Als zivilgesellschaftliche Organisation waren wir auf der ersten Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag vertreten, wo auch die aktualisierte Version des Kommentars zu den Bestimmungen des AVV (auf Deutsch, English, Japanisch und Russisch) unseres Mitglieds Prof. Manfred Mohr sowie des Schweizer IALANA Juristen Dr. Daniel Rietiker präsentiert wurde, sowie auf der Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungs-vertrages in New York. Beteiligt waren wir an dem IALANA Webinar – LOOKING BACK AND LOOKING AHEAD: Give Justice to Nuclear Victims!. Auf unserer Mitgliederversammlung diskutierten wir mit Prof. Dr. Jürgen Scheffran u.a. die Auswirkungen eines Atomwaffeneinsatzes auf die Umwelt – ein zu vertiefendes Thema.

Der Krieg gegen und um die Ukraine wirft ein Schlaglicht auf die Auswirkungen von einseitigen Wirtschaftssanktionen des Westens. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hatte kurz nach Kriegsbeginn die Zerstörung der industriellen Basis der russischen Wirtschaft als Ziel genannt, laut Frau Baerbock sollen die Sanktionen Russland bei fehlenden Einlenken Putins „ruinieren“. Jeder Versuch, diese Äußerungen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem UN-Sozialpakt in Einklang zu bringen, muss scheitern. Die hier garantierten Menschenrechte auf einen angemessenen Lebensstandard und die stetige Verbesserung der Lebensbedingungen, auf Arbeit und gerechte Arbeitsbedingungen, auf Teilhabe an den Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Anwendung usw. werden gezielt beeinträchtigt. Im Übrigen verletzen die Sanktionen auch das Neutralitätsrecht.

Westliche Sanktionsregime treffen zwar auch Russland, aber vor allem den Globalen Süden (und auch EU-Staaten selbst). Während in Deutschland weite Teile der Bevölkerung erheblich unter gestiegenen Energiepreisen und hoher Inflation leiden, entfällt in Teilen des Globalen Südens die Energieversorgung insgesamt zunehmend, weil die EU die Märkte leerkauft; die Versorgung mit Lebensmitteln leidet auch unter der sanktionsbedingten Schwächung der Versorgung mit Düngemitteln und Grundnahrungsmitteln – Ausnahmebestimmungen laufen hier vielfach ins Leere. Wirtschaftssanktionen sind in ihrer häufig nicht zielgenauen Wirkung auf Dritte nicht weniger tödlich als Kriegswaffen, sodass man von Massenvernichtungswaffen durch Hunger oder Weapons of mass starvation sprechen kann, die mittlerweile zum Hauptgrund für Todesopfer und Menschenrechtsverletzungen in globalen Konflikten geworden sind.

Am schlimmsten betroffen von der Wirtschaftskriegsführung sind direkt sanktionierte oder blockierte Staaten des Globalen Südens wie Venezuela, Kuba, Iran, Syrien usw. So berichtete die UN Sonderbeauftragte für einseitige Zwangsmaßnahmen, Alena Douhan, von schweren Verletzungen grundlegender Menschenrechte durch Sanktionen. 90 % der Syrer:innen lebten infolge der Sanktionen unterhalb der Armutsgrenze. Douhan meinte, „vorher hatte ich viel Leid gesehen, jetzt sah ich die Hoffnung sterben“, und forderte die sofortige Aufhebung der unilateralen Sanktionen. In einer gemeinsamen Erklärung haben Douhan und der UN Sonderbeauftragte für das Recht auf Nahrung, Michael Fakhri, sowie die Unabhängige UN-Expertin für Menschenrechte und internationale Solidarität, Obiora C. Okafor, auf die massiven Schwachpunkte bzw. weitgehende Wirkungslosigkeit der Ausnahmen von Wirtschaftssanktionen hingewiesen und die USA sowie die EU zu einem Umdenken aufgefordert. Unsere Arbeitsgruppe Sanktionen arbeitet derzeit an einer Broschüre und an einer grundlegenden Stellungnahme zu einseitigen Wirtschaftssanktionen. Wir suchen dringend nach Interessierten, die bereit sind, sich mit Ideen und etwas Zeit in die AG einzubringen – auch in die AG Atomwaffen. Wir freuen uns über jede Mail, die Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert, und bieten gern Unterstützung bei der Einarbeitung.

Aus der COVID-19-Pandemie sind wir mit dem Krieg in der nächsten Krise gelandet. Als ehrenamtlich arbeitende IALANA haben wir uns den Bedingungen angepasst; wir führen hybride und analoge Veranstaltungen durch, haben aber überwiegend auf Online-Kommunikation umgestellt. Dies hat den Vorteil, dass sich der Vorstand zweimal monatlich zum jour fixe trifft und die Arbeitsgruppen besser vernetzt an ihren Schwerpunkten arbeiten können. Sie sind herzlich eingeladen sich an diesen zu beteiligen.

Wir arbeiten zurzeit auf Hochtouren an Vorbereitungen für eine Veranstaltung zur Buchvorstellung „Die griechischen Reparationsforderungen gegenüber Deutschland. Archiv-dokumente des griechischen Außenministeriums“ mit Aris Radiopoulos. Sie soll am 25.01.2023 in Berlin stattfinden. Bitte tragen Sie sich dieses Datum ein. Wir würden uns freuen, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Ein weiterer geplanter Höhepunkt für das Jahr 2023 ist die Vorstellung des v.a. von unserem Vorstandsmitglied Gerhard Baisch editierten Buches zum Thema „Whistleblowerschutz“, welches eine Evaluierung der Erfahrungen mit der 20-jahrigen Geschichte der Vergabe des gemeinsamen Whistleblower Preises der IALANA und der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler darstellt.

Ferner arbeiten wir daran, ein neues „Online-Gewand“ zu bekommen. Eine neue Webseite ist schon lange geplant und soll in 2023 umgesetzt werden.

Um all das zu erreichen und weiter arbeiten zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wir bitten Sie herzlich, uns beim Verbreiten unserer Argumente und Expertise zu helfen und uns weiterhin durch Spenden finanziell zu unterstützen. Langfristiger und nachhaltiger Frieden braucht eine couragierte Zivilgesellschaft. Wir brauchen Frieden durch Recht, nicht das Recht des Stärkeren.

Für jede kleine oder große Unterstützung sind wir Ihnen sehr dankbar. Spenden an die IALANA sind steuerrechtlich absetzbar.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien erholsame Feiertage und ein friedlicheres neues Jahr,

Amela Skiljan und Heiner Fechner

Ko-Vorsitzende IALANA Deutschland e.V.

Quelle: İALANA

Beitragsbild: C. Stille

Reiner Braun spricht morgen (13.12.) in Dortmund. Thema: Herausforderungen für den Frieden in einer sich radikal verändernden Welt

Seit Beginn des Ukraine-Krieges spricht Rainer Braun zum Verständnis des
aktuellen Krieges und zu den Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen
Waffenstillstand und einen lang währenden Frieden im Osten Europas.
Der Stadtverband DieBASIS Dortmund AG Frieden freut sich Rainer Braun für
einen Vortrag in Dortmund gewonnen zu haben.


RAINER BRAUN, Jg. 1952, ist seit vielen Jahren in der Friedensbewegung aktiv.
Er war Mitinitiator des Krefelder Apells (1980) gegen den NATO DOPPELBESCHLUSS ,
war lange aktiv im Dortmunder Friedensplenum und bis Oktober 2022 Direktor
und davor Präsident des Internationalen Friedensbüros (IPB).
Die Partei dieBASIS ist Friedenspartei, z.Zt. leider die einzige in Deutschland.
Die vier Säulen der Partei dieBASIS
FreiheitMachtbegrenzungAchtsamkeitSchwarmintelligenz
gelten nicht nur in Friedenszeiten!


Auf der Friedenskonferenz der Partei dieBasis in Hamburg vom 10.-11.09.2022 wurden folgende Leit-Positionen formuliert als Grundlage ihrer Friedenspolitik:


MultilateralismusDialogWirtschaftskooperation
Konföderation nationaler Demokratien in Europa
Europäische Sicherheitspolitik
Militärisch neutrale BunderepublikNato-AustrittSouveränität
Friedensgebot im GrundgesetzBundeswehr nur zur Landesverteidigung
Rückbau von RüstungVerbot von Waffenexporten + Waffenlieferungen
Ächtung aller ABC (atomare/biologische/chemische) Massenvernichtungswaffen
diplomatische Wege zur schrittweisen, weltweiten Abrüstung
Und was den Ukraine-Krieg betrifft:
Statt weiter der militärischen Eskalationslogik zu folgen, sollten diplomatische
Bemühungen der Bundesregierung zur friedlichen Beilegung des Konflikts als
de-eskalierender Schritt erfolgen


https://diebasis-partei.de/2022/10/leitlinien-fuer-eine-frieden-foerd

 

Zu Reiner Braun

Reiner Braun war 8 Jahre lang Präsident des IPB, des International Peace Bureau, der größten und ältesten weltweiten Friedensbewegung, welche von Bertha von Suttner vor über 100 Jahren gegründet wurde.

Sein knapp 1 stündiges Thema ist der Frieden – Unter-Thema ist die Ukraine.

An seinen Vortrag wird sich eine 1-2 stündige bestimmt sehr spannende Diskussion anschließen.

Der Vortrag ist frei und beginnt um 19:30 Uhr.

Ein etwas anderer Blick auf den Ukrainekrieg
Einladung zu einem Vortrag und ausführlicher Diskussion mit
RAINER BRAUN


Dienstag. 13. Dezember 2022, 19.30 – 22.00
Ort: Gaststätte Gartenverein Hans Böckler e.V., Johannes
Gronowskistraße 11

Es lädt ein
der Stadtverband dieBasis Dortmund.

Quelle: Pressemitteilung Stadtverband DieBASIS Dortmund AG Frieden

Beitragsbild: Reiner Braun; Foto: C. Stille

Stellungnahme zu einem Positionspapier des Bundesausschusses Friedensratschlag. „Ukraine-Krieg und Völkerrecht“. Von Klaus Hartmann

Am 10. und 11. Dezember 2022 tagt der Bundesweite Friedensratschlag in Kassel. Dort geht es auch um die militärische Auseinandersetzung in der Ukraine. Im Positionspapier des Bundesausschusses Friedensratschlag vom Juni 2022 heißt es: „Die russische Regierung rechtfertigt ihren Krieg u.a. als kollektive Selbstverteidigung gegen den bevorstehenden Angriff der ukrainischen Truppen auf die Donbass-Republiken, mit denen sie sofort nach ihrer Anerkennung ein entsprechendes Hilfsabkommen unterzeichnet hatte. Diese Argumentation ist völkerrechtlich nicht haltbar, weil ein Ruf einer Volksgruppe nach militärischer Hilfe von außerhalb – so verständlich er auch sein mag – keinen Staat zum militärischen Eingreifen berechtigt. Dies könnte nur der UN-Sicherheitsrat autorisieren.“

Beim Lesen dieser Sätze drängt sich die Frage auf, ob deren Autoren damit die Friedensbewegung hinter der NATO-Propaganda versammeln wollen. Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Freidenker-Verbandes, Klaus Hartmann, kommentiert dies wie folgt.

Die Donbass-Republiken entstanden, weil sie die Machtübernahme durch die NATO-gesteuerten „Euro-Maidan“-Putschisten auf ihrem Territorium nicht akzeptierten und verhindern wollten. Die Junta in Kiew hat darauf eine „antiterroristische Aktion“ ausgerufen und Truppen sowie neonazistische Einheiten gegen den Donbass in Marsch gesetzt. Dieser Aggression gegen die „eigene“ Bevölkerung fielen bis Anfang 2022 über 14.000 Menschen zum Opfer – in der großen Mehrheit Donbass-Bewohner und ethnische Russen. Der Krieg in der Ukraine begann also nicht im Februar 2022, sondern 2014, und Russland hat die Ukraine nicht „angegriffen“, sondern in einen schon acht Jahre dauernden Krieg eingegriffen. Wer schreibt, „Die russische Regierung rechtfertigt ihren Krieg …“, scheint der NATO-Propaganda zu folgen, denn „ihr“ Krieg ist das keineswegs.

In den Minsker Abkommen 2014 und 2015 (letzteres durch Beschluss des UN-Sicherheitsrates geltendes Völkerrecht) wurde vereinbart, dass Kiew mit den Donbass-Republiken über einen substanziellen Autonomiestatus verhandeln soll. Dies wurde von Kiew mit Unterstützung der Garantiemächte Deutschland und Frankreich verweigert. Die Zeit wurde stattdessen genutzt, um die Truppen der Kiewer Junta mit NATO-Waffen hochzurüsten und das Militär (in das die zuvor selbstständig operierenden Neonazi-Formationen integriert wurden) durch NATO-Offiziere auszubilden und zu trainieren.

Die „Rückeroberung der Krim“ wurde ebenso wie die Mitgliedschaft in der NATO in Verfassungsrang erhoben. Der Westen unterstützt den Wunsch nach NATO-Mitgliedschaft der Ukraine ausdrücklich, hingegen wurde das von Selenskij bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Januar 2022 erklärte Streben nach atomarer Bewaffnung nicht kritisiert. Die von der Russischen Föderation im Dezember 2021 geforderten Vereinbarungen über gleiche Sicherheit einschließlich des Verzichts auf eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine wurden vom „Westen“ abgelehnt.

Bis Februar 2022 hat die Ukraine über 120.000 Soldaten für eine Offensive an den Grenzen der Donbass-Republiken zusammengezogen, die für Anfang März terminiert war. In dieser zugespitzten Lage nahm die russische Staatsduma den Antrag der kommunistischen Opposition zur völkerrechtlichen Anerkennung der DVR Donezk und der DVR Lugansk an, woraufhin Präsident Putin das entsprechende Dekret unterzeichnet hat. Mit dieser Anerkennung sind die Republiken Subjekte des Völkerrechts geworden, das militärische Eingreifen Russlands erfolgte nicht aufgrund des „Rufs einer Volksgruppe“, sondern auf Grundlage der Freundschafts- und Beistandsverträge zwischen souveränen Staaten. Deshalb sieht sich die Russische Föderation durch das Selbstverteidigungsrecht des Art. 51 UN-Charta legitimiert.

Es war die NATO, die bei ihren Erweiterungswellen Richtung russische Grenze wie auch im Fall der Ukraine immer wieder betont hat, dass es das unveräußerliche Recht und Ausdruck der Souveränität jedes Staates sei, seine Bündnisbeziehungen frei zu wählen. Auch die deutsche Bundesregierung ließ sich dies vom Bundesverfassungsgericht bescheinigen: „Das Grundgesetz ermächtigt den Bund in Art. 24 Abs. 2 GG, sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzuordnen. Diese Ermächtigung bildet zugleich eine verfassungsrechtliche Grundlage für Streitkräfteeinsätze außerhalb des Bundesgebiets, soweit diese im Rahmen und nach den Regeln eines solchen Systems erfolgen.“ (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 – 2°BvE 2/16 -, Rn. 1-55, http://www.bverfg.de/e/es20190917_2bve000216.html)

Wer nun die Völkerrechtswidrigkeit des militärischen Eingreifens Russlands behauptet, negiert das Recht der Donbass-Republiken auf freie Bündniswahl und spricht ihnen die Souveränität als Subjekte des Völkerrechts ab. Dahinter steht die Problematik, ob diese Republiken ein Recht auf Sezession hatten. Zunächst ist dies eine Frage des innerstaatlichen (Verfassungs-)Rechts. Im Völkerrecht konkurrieren das Sezessionsrecht als Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts mit dem Souveränitätsprinzip des „abgebenden Staates“. Wegen der übergeordneten Aufgabe der Wahrung des Friedens wird anstelle des Sezessionsrechts die weitgehende Autonomie (Amts- und Verkehrssprache, Bildung, Kultur) im Rahmen des bestehenden Staatsverbandes favorisiert. Erst wenn alle Bemühungen in dieser Richtung scheitern, kommt nach überwiegender Auffassung der betroffenen Bevölkerung als Notwehr das Recht auf Abspaltung zu. Es kann auf einem Teilterritorium ein eigenes Staatswesen gründen oder auch damit sich einem anderen Staat anschließen.

Erstens waren in der Ukraine durch den verfassungswidrigen Putsch 2014 sowohl die Verfassungsordnung als auch die Verfassungsorgane suspendiert, sodass in Kiew kein legitimer Verhandlungspartner vorhanden war. Zweitens haben die Putschisten der russischsprachigen Bevölkerung den Gebrauch ihrer Sprache verboten, Ihre Kultur unterdrückt und die bisher geltenden Lehrpläne an Schulen und Universitäten außer Kraft gesetzt. Drittens sind sie mit Militärgewalt gegen die verfassungstreue Bevölkerung vorgegangen, verbunden mit ständiger Zerstörung ziviler Ziele und Tausenden Todesopfern. Viertens wurden die Minsker Vereinbarungen zur Herstellung einer weitgehenden Autonomie von Kiew und seinen westlichen Förderern hintertrieben und sabotiert. Damit waren die Voraussetzungen für eine Sezession der Donbass-Republiken von der Ukraine gegeben und folglich die Inanspruchnahme des Selbstverteidigungsrechts.

* Klaus Hartmann ist stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes

Beitragsbild: Klaus Hartmann; Foto: C. Stille

Erinnerung – Willy Wimmer im Jahr 2014: «Die USA und die NATO tragen die Fackel des Krieges nach Russland»

Im Herbst 2014 kritisierte der frühere verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion und ehemalige Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Willy Wimmer, die Außen- und Sicherheitspolitik des Westens.
Insbesondere den USA warf er einen fortgesetzten Bruch des internationalen Völkerrechts vor.
Wenn man das damalige Interview, erschienen in der deutschen Vierteljahreszeitschrift «DIE GAZETTE», heute liest, kann man nur eines sagen:
Willy Wimmer war nachgerade ein Prophet. Wir recht er doch hatte!
Und warum hat man nicht auf ihn gehört? – Hier das Interview im Wortlaut.

Avatar von Dr_MabuseJochens Sozialpolitische Nachrichten

Jochens SOZIALPOLITISCHE NACHRICHTEN

https://globalbridge.ch/der-deutsche-politiker-willy-wimmer-im-jahr-2014-die-usa-und-die-nato-tragen-die-fackel-des-krieges-nach-russland
Auszüge:

Willy_WimmerIm Herbst 2014 kritisierte der frühere verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion und ehemalige Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Willy Wimmer, die Außen- und Sicherheitspolitik des Westens.
Insbesondere den USA warf er einen fortgesetzten Bruch des internationalen Völkerrechts vor.
Wenn man das damalige Interview, erschienen in der deutschen Vierteljahreszeitschrift «DIE GAZETTE», heute liest, kann man nur eines sagen:
Willy Wimmer war nachgerade ein Prophet. Wir recht er doch hatte!
Und warum hat man nicht auf ihn gehört? – Hier das Interview im Wortlaut.

Frage: Herr Wimmer, in Ihrem neuen Buch „Wiederkehr der Hasardeure“ warnen Sie, 100 Jahre nach dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs, vor Schattenstrategen, Kriegstreibern und Profiteuren, die unsere Welt bedrohen. Was sind Hasardeure?

Wimmer: Es sind diejenigen, die mit der Existenz und der Sicherheit von Menschen und Völkern spielen. Es sind diejenigen, die aus politischen Krisen, Rohstoff-Interessen oder finanzieller Gier ihre wirtschaftliche und politische Hegemonie…

Ursprünglichen Post anzeigen 1.377 weitere Wörter

Bericht der „Internationalen Untersuchungskommission der besetzten palästinensischen Gebiete einschließlich Ost-Jerusalem und Israel“ vom 14. September 2022, UNGA A/77/328. Die NachDenkSeiten haben ihn veröffentlicht

Von Norman Paech – Der Menschenrechtsrat gibt sich wirklich Mühe. Dies ist nun der dritte Bericht, der über die Lage des Völkerrechts und der Menschenrechte in den von Israel besetzten Gebieten Palästinas in diesem Jahr vom Menschenrechtsrat vorgelegt wird. Nach den beiden Berichten der Sonderberichterstatter Michael Lynk (HRC A/HRC/49/87 v. 21. März 2022) und Francesca Albanese (UNGV A/77/356 v. 21. 9. 22) hat der Menschenrechtsrat nun den Bericht einer Internationalen Kommission am 27. Oktober vorgelegt (UNGA A/77/328 v. 14. September 2022). Den Auftrag dazu hatte er am 27. Mai 2021 erteilt, „in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, und in Israel alle mutmaßlichen Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Verstöße gegen das internationale Menschenrecht vor und nach dem 13. April 2021 zu untersuchen.“

Lesen Sie weiter auf den NachDenkSeiten.

Hinweis von Albrecht Müller, Herausgeber der NachDenkSeiten:

Nachbemerkung Albrecht Müller. Bitte beachten Sie, dass Sie einen solchen Bericht zu einem wichtigen Vorgang vermutlich in keinem anderen deutschen Medium lesen. Das nennt man Pressefreiheit. Das nennt man Demokratie. Von allem ein Schatten! Propaganda und Realität klaffen weit auseinander.“

Beitragsbild: Claus Stille; Archiv 2016

Russischer Botschafter Sergej J. Netschajew in junge Welt: „Absurde Faktenverdrehung“

Zur Anerkennung der Hungerkrise in der Ukraine 1932/33 als »Völkermord«. Gastbeitrag des russischen Botschafters in der Bundesrepublik, Sergej J. Netschajew in der Tageszeitung junge Welt.

Von Sergej J. Netschajew

Russische Botschaft

Bitte auf junge Welt weiterlesen.

Hier geht es zum Beitrag in der Zeitung junge Welt.

Anbei: NATO – Akte via Druschba FM

Psychologen der NGfP beziehen Stellung zum Krieg in der Ukraine

Das westliche, antirussische Sanktionsregime, das wegen des Krieges in der Ukraine laufend verschärft wird, führt zu drastischen Einschränkungen der Wirtschaft und des Wohlstandes – im Westen. Welche sozialpsychologischen Mechanismen stecken hinter den selbstzerstörerischen Maßnahmen?

Nachstehend lesen Sie bitte die „Stellungnahme der Neuen Gesellschaft für Psychologie zum Krieg“ (NGfP). Die wissenschaftliche Vereinigung von Psychologinnen und Psychologen versteht sich als „Gesellschaft für Theorie und Praxis der Sozialwissenschaften“ und hat diese Analyse auf ihrem Portal am 8. November 2022 veröffentlicht. İch bedanke mich bei der NGfP, speziell bei Klaus-Jürgen Bruder für die freundliche Genehmigung zur Veröffentlichung.


Dass die Boykottmaßnahmen gegen Russland sich gegen die Interessen der Bevölkerung richten, sieht jeder: an den rasant steigenden Lebenshaltungskosten, den Drohungen mit Einschränkungen der Strom und Energieversorgung, den Einschränkungen im Zugverkehr usw.

Das sieht jeder? Nur der, der es sehen will! Die sichtbaren Einschränkungen, Bedrohungen und für nicht wenige bereits real gewordenen, ihre Existenz bedrohenden Verluste treffen „nur“ die „unteren und mittleren Einkommensempfänger“ – aber diese stellen die Mehrheit der Bevölkerung – Habeck „muss nicht in den Krieg“, wie er bei Maischberger frech einräumte, er „muss nicht sterben!“ Er muss auch nicht frieren, und er muss nicht zur Tafel!

Die Mehrheit der Bevölkerung dagegen sieht sich einer anderen Situation gegenüber. Sie will keinen Krieg, vor allem keine Verlängerung des Krieges. Schon wegen der Einschränkungen nicht, die ihr zugemutet werden durch die Maßnahmen, die die Regierung als „Reaktion“ auf die vorausgegangene Aktion des von Russland vorgeblich begonnenen Krieges erklärt.

Diese Erklärung setzt allerdings die Verleugnung der Vorbereitung zum Krieg voraus.
Diese Vorbereitung beginnt allerspätestens mit dem Putsch auf dem Maidan in Kiew 2014, wenn man nicht den Informationskrieg seit den 90er-Jahren dazurechnen möchte. Letztlich war es von Anfang an das Ziel der NATO, „to keep the Russians out, the Americans in, and the Germans down“ – in den Worten des ersten Generalsekretärs Lord Ismay.

Verleugnung der Realität, der realen Zusammenhänge, ist das Grundprinzip der Kriegspropaganda. Nur wenn man die eigene Vorbereitung zum Krieg verleugnet, kann man die Behauptung aufrechterhalten: „Wir wollen keinen Krieg. Schuld ist der andere. Er ist der Angreifer. Wir verteidigen uns lediglich gegen ihn, einen bösartigen, hinterhältigen, kriegssüchtigen Feind, wir verteidigen die Freiheit, die Demokratie gegen die Autokratie, solidarisch mit den Hilflosen.“

Welche Freiheit wird damit verteidigt, wenn man dazu selbst auf die Mithilfe von Autokratien wie Katar oder Saudi-Arabiens angewiesen ist – um von dort Öl und Gas (zu einem viel höheren Preis) einzukaufen, was man sich selbst durch den Boykott Russlands ausgeschlagen hatte. Auch das ist eine Verleugnung: Nicht sehen zu wollen, dass man sich dabei selbst mehr schadet als dem Boykottierten. Aber wer weiß, vielleicht handelt man gar nicht im eigenen Interesse, sondern im Auftrag eines anderen.

Immer mehr deutsche Unternehmen bauen ihre Präsenz in den Vereinigten Staaten aus, zum Nachteil von Produktionsstandorten in der Bundesrepublik – German Foreign-policy berichtet:

„Die aktuell hohen Energiepreise stellen die Fortexistenz energieintensiver Fabriken in Deutschland infrage; es droht die Verlagerung ins Ausland – insbesondere in die USA, wo die Energiepreise erheblich niedriger sind. Die Reindustrialisierung der Vereinigten Staaten ginge dann mit der Deindustrialisierung Deutschlands einher.“

Der Widerspruch zwischen Absicht und Ergebnis der Boykottmaßnahmen löst sich auf, wenn man das Ergebnis der Boykottmaßnahmen als Teil des Plans zum „Umbau der Gesellschaft“ sieht, wie es Klaus Schwab im „Great Reset“ entworfen hat. Es nicht zu tun, wäre Verleugnung – der seit Jahrzehnten vertretenen amerikanischen Geostrategie.

Die Verleugnung der Realität nimmt viele Formen an: von allen Formen der Lüge, der falschen Behauptung, der Verkehrung ins Gegenteil, der Diffamierung der Gegenposition als unsolidarisch, unmenschlich, egoistisch, machtbesessen bis hin zum Verschweigen.

Die Formen der Verleugnung sind nicht nur die Prinzipien der Kriegspropaganda, sondern des Diskurses der Macht überhaupt, jener medial vermittelten Gehirnwäsche, zu der die Bevölkerung tagtäglich eingeladen wird: das entscheidende Mittel der Herrschaft. Jener Herrschaft, die sich nicht in offener Gewaltausübung bloßstellen will, sondern sich als den Willen der Beherrschten darstellt. Sie wirkt nicht – oder nur im Grenzfall – durch Drohung, Befehl oder Vorschrift, sondern vielmehr durch „Überzeugung“, durch Behauptung, Belehrung, durch „Zeigen“ – durch die Register des Redens – und des Verschweigens, Versteckens, einfach dadurch, dass man in den Diskurs einsteigt und sich gemäß seiner Regeln in diesem Diskurs bewegt (s. Michel Foucault). Wenn Verhaltensforscher heute von „nudging“ sprechen, meinen sie genau das; sie versichern, es ginge dabei nicht darum, Menschen „durch strenge Regeln in eine bestimmte Zielrichtung zu schubsen, sondern sie in einem Verhalten zu unterstützen, das sie eigentlich gerne machen wollen“ (Lucia Reisch vom Leibniz-Institut für Präventionsforschung und Epidemiologie).

Für die Beherrschten bietet die Verleugnung die Möglichkeit, ihr Beherrschtsein selbst zu verleugnen: Deshalb steigt man in den Diskurs der Macht bereitwillig ein, übernimmt die Fiktion der Kompetenz: „Ich kann das, was ich soll, also will ich das! – die Maske aufsetzen, den Abstand zum anderen einhalten, ihn als gefährlich definieren, ‚Solidarität‘ – mit den Herrschenden üben und auf diese Weise ein anerkanntes Mitglied der Gemeinschaft sein.“

Wir sehen hier das Phänomen der „Klassenpsychologie“ (Peter Brückner): die Bedeutung des Unterschieds, von welcher gesellschaftlichen Position aus Verleugnung eingesetzt wird bzw. auf deren Einsatz folgt. Das ist weniger eine Frage von „bewusst oder unbewusst“, davon, ob Politiker ihren Lügen „glauben“ oder nur so tun als ob, sondern: Die Verleugnung des Politikers ist das Angebot (nudge) an den Belogenen, so zu handeln, als ob er die Lüge als eigene Begründung seines Handelns übernehme (Rationalisierung). Auf beiden Seiten kann die Verleugnung ein „So tun als ob“ kaschieren, ein Verhalten zeigen, so als ob sie es „eigentlich gerne machen wollen“. Und auf das Verhalten kommt es den Herrschenden letztlich an.

Mit dem Krieg hat sich der Ton des Diskurses der Macht verändert. An die Stelle der „Unterstützung“ des Verhaltens der Bevölkerung, das „sie eigentlich gerne machen wollen“, ist die Drohung getreten.
Steinmeier kündigt in seiner präsidentiellen Ansprache vom 28. Oktober „raue“ und „harte“ Jahre an. Die Sanktionen seien „alternativlos“, die Bürger sollten gefälligst nicht jammern, denn „Energie mag teurer werden, aber Freiheit ist unbezahlbar“.

So autorisiert er sich, die Militarisierung der Gesellschaft voranzutreiben:

„Wir brauchen den Willen zur Selbstbehauptung und auch die Kraft zur Selbstbeschränkung“, „Widerstandsgeist und Widerstandskraft“, eine entsprechend ausgestattete Bundeswehr und eine „Gesellschaft, die ihr den Rücken stärkt“.

Gleichzeitig hatte – acht Tage vorher – der Bundestag die Verschärfung des Paragrafen 130 StGB gegen „Volksverhetzung“ beschlossen, die erlaubt, denjenigen zu verfolgen, der „Kriegsverbrechen“ „billigt, leugnet oder gröblich verharmlost“. Das Repertoire der psychologischen Kriegsführung scheint nicht mehr auszureichen.

Gleichwohl ist Verleugnung weiterhin im Spiel. Alle Definitionsmerkmale des Straftatbestands sind offen für Interpretation und damit abhängig vom Stand des Diskurses der Macht. Während der Corona-Pandemie-Inszenierung war „Verleugnung“ als Straftatbestand in eine Reihe mit dem der Holocaustleugnung gestellt worden. Damit war Kritik an der Inszenierung strafrechtlich sanktioniert. Dasselbe ist nun mit der Kritik an der Haltung der Wertegemeinschaft, incl. Deutschland gegenüber dem Krieg, möglich, und zwar in gesteigertem Ausmaß, indem man diese Kritik als Verleugnung, Verharmlosung oder gar Billigung von „Kriegsverbrechen“ – und zwar einseitig auf russischer Seite verurteilt.

Und wenn andererseits Frau Baerbock, Mitglied in den wichtigsten „transatlantischen“ Netzwerken wie WEF und German Marshall Fund, scheinbar ungeschützt verkündet: Ihr Opa habe 1945 an der Ostfront die Freiheit Europas gegen die heranrückende Rote Armee verteidigt, so leistet sie sich zwar eine für eine deutsche Außenministerin unerhörte Provokation, die zugleich unter den Straftatbestand der Verharmlosung des Nazi-Krieges fallen müsste, mit der sie aber gleichzeitig davon ablenkt, in wessen Auftrag sie handelt.

Auch wenn sich mit dem Krieg der Ton des Diskurses der Macht verschärft hat, auch wenn an die Stelle der „Unterstützung“ des Verhaltens der Bevölkerung die Drohung getreten ist, so bleibt immer noch wichtig, die Bevölkerung zu gewinnen, und sei es nur zur Duldung der Politik, des politischen Handelns der Herrschenden. Und dafür sind die Psychologen in der Regierungsberatung immer noch wichtig. Auch die Strafe hat ihre „psychologischen“ Wirkungen – schließlich geht es, wie Lucia Reisch bereits für die Corona-Pandemie-Inszenierung klarstellt, um das „Erlernen neuer Gewohnheiten“.

Wir sind also als Psychologen gefordert, dagegen Stellung zu beziehen.

Der Vorstand der Neuen Gesellschaft für Psychologie

Klaus-Jürgen Bruder, Conny Stahmer-Weinandy, Jürgen Günther

Kommentar: Hat die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den Förderverein der NachDenkSeiten die Schwächung des mittlerweile enorme Zugriffe verzeichnende Portal zum Ziel?

Eine Nachricht, die empört: „Jedes Jahr bitten wir vor Weihnachten und zum Jahreswechsel um Ihre besondere Förderung der NachDenkSeiten“, vermelden heute 11 Uhr 38 die NachDenkSeiten.“

Und weiter heißt es:

In diesem Jahr werden wir Sie erst zum Jahresanfang 2023 darum bitten. Bewahren Sie also Ihre weitere Unterstützung bis dahin auf.

Zum Hintergrund dieser Bitte: Leider hat das Finanzamt vor wenigen Tagen unserem Förderverein IQM e.V. mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Anstoß dazu kommt vermutlich nicht vom zuständigen Finanzamt Landau, sondern von oben.“

Wer dieses „oben“ ist, darüber lässt sich ahnen. Fest steht jedoch: Die NachDenkSeiten (NDS) sind halt von jeher bestimmten Leuten ein Dorn im Auge. Zumal seit dem Ukraine-Krieg die Zugriffszahlen auf dieses Portal noch einmal enorm angestiegen sind. Leuten, die die NDS angreifen, sind nicht nur oben, sondern auch darunter zu verorten. Ich erleben das fast jedes Mal, wenn ich Beiträge der NDS teile. Dann kommen teils wütende, immer aber – was das Portal anlangt – herabsetzende Kommentare zurück. Aha, heißt es dann oft, du teilst also die NachDenkSeiten, dieses rechtslastige Schwurbelportal, die Putin-Versteher? Lässt ja tief blicken!“ Diese Leute und Trolle lassen sich leicht in linksgrünen Ecken verorten. Diskutieren mit ihnen hat absolut kein Zweck.

Die NDS sind aber schon seit Jahren entsprechend geframt und damit abgestempelt. Ich selbst bekam das zu spüren, als ich für einen Blog schrieb: „Was du alles teilst“, verklickerte mir einmal der leitende Redakteur dieses Blogs – leicht als Vorwurf auch betreffs der NDS zu verstehen.. War ich dann noch tragbar?

Doch. Eines Abends war ich zwecks Berichterstattung auf einer Veranstaltung mit Mo Asumang. Ich trug an diesem Abend ein schwarzes NachDenkSeiten-T-Shirt. Ohne mir etwas dabei etwas Besonderes gedacht zu haben. Am nächsten Tag bekomme von meinem Redakteur Screenshots von Tweets per Mail, welche ein gewisser Mensch mit Nutzernahmen „Korallenherz“ abgesetzt hatte. Auch Fotos von mir – bekleidet mit dem NDS-T-Shirt waren dabei. Sozusagen als „Corpus Delicti“. Ich hatte gar nicht bemerkt, dass „Korallenherz“ mich offenbar sozusagen aus der Hüfte abgeschossen hatte.“ Hier mein damaliger Beitrag zur „Causa“.

Angriffe sind die NDS gewöhnt. Gestern fand ich zufällig wieder einen journalistischen Querschuss des einschlägig bekannten Journalisten Matthias Meisner auf Twitter. Der Text:

Das einst linke Portal #NachDenkSeiten blinkt nach rechts. Und der Lateinamerika-Korrespondent @Freegraf verkündet seinen Rückzug. Meine Recherche für den @Tagesspiegel:“ Hier der Artikel.

Was an dem Vorgang dran ist, kann ich nicht beurteilen. Dazu sollten besser die NachDenkSeiten entgegnen. Aber auch hier geht es m.E. in erster Linie darum, die NDS einmal mehr in die rechte Ecke zu rücken und potentielle Nutzer abzuschrecken. Irgendwas wird schon hängen bleiben.

Klar, werden sich manche nun einen abfreuen: Einem Verein, der die NDS fördert muss man die Gemeinnützigkeit entziehen – richtig! Wo kämen wir denn da hin? Der Meisner-Beitrag ist da ja geradezu Futter dafür, das zu befeuern.

Wir kennen das auch aus der Corona-Krise: Kritiker werden gecancelt, kritische Medien abgeschaltet. Bankkonten womöglich gekündigt.

Hoffen wir, dass die NDS sich gegen die Ungeheuerlichkeit juristisch erfolgreich zur Wehr zu setzen vermögen. Das darf nicht durchgehen! Die NDS sind ein wichtiges kritisches Medium neben dem Einheitsbrei sich offenbar freiwillig gleichrichtet habender, zunehmend unkritischer gewordenen und weiter werdenden Medien, das in seiner notwendigen Arbeit nicht behindert werden darf.

Warum von „oben“ angeregt gerade Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, die kritisch, auch regierungskritisch sind? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Da gebe es doch eigentlich ganz andere Kaliber von Vereinen, die da ins Visier genommen gehörten. Bei denen man sich fragt, was an deren Vereinsarbeit gemeinnützig ist.

Dieser Fall ist nicht der einzige. Erinnert sich noch jemand, an die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Trägervereins von Attac hier und hier? Die Geschichte ist immer noch nicht im Sinne von Attac beendet: Mit dem letztinstanzlichen Revisionsurteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom Januar 2021 ist diese Entscheidung rechtskräftig geworden. Attac wird nun Verfassungsbeschwerde einreichen.

Umweltaktivist Peter Emorinken-Donatus wurde mit dem taz-Panter-Publikumspreis 2022 geehrt

Der mit 5000 Euro dotierte taz-Panter Preis wird von der taz Panter Stiftung vergeben – zum dritten Mal in Folge an Menschen, die sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Klimakrise engagieren. Dieses Jahr geht es unter dem Motto „Klima für Gerechtigkeit“ um einen Klimaschutz, der sozial gerecht gestaltet wird.

wp-1668331835358

Der Jury-Preis 2022 wurde am gestrigen Abend in Berlin an Peter Emorinken-Donatus vergeben. Der Geehrte schrieb auf Facebook, er habe den Preis gern stellvertretend für #KenSaroWiwa und die anderen 8 Ogoni-Aktivisten (die sogenannten Ogoni Nine) übernommen, die am 10.11.1995 in Nigeria hingerichtet worden waren, weil sie gegen ökologische Verwüstung ihres Landes durch #Shell protestierten.

Taina Gärtner schreibt ebenfalls auf Facebook: „Peter Donatus hat den taz-Panterpreis gewonnen! Absolut berechtigt nach jahrzehntelangen Kampf auch aus dem Exil heraus gegen Ölmulti Shell, welcher aus dem Nigerdelta das größte Umweltdesaster weltweit geschaffen hat.“

„Peter Emorinken-Donatus hat große Ziele: Er will, dass Umweltverbrechen international als solche anerkannt werden. Mit einigen Rechtsexpert:innen bereitet er gerade eine Klage gegen den Shell-Konzern vor. Der hat in seiner Heimat Nigeria die Lebensgrundlage in ganzen Regionen vernichtet. Emorinken-Donatus will auch erreichen, dass Ökozide als Verbrechen gegen den Frieden international anerkannt werden. Und darüber hinaus will er, dass Umweltverbrechen endlich als Fluchtgrund in die Genfer Flüchtlingskonvention aufgenommen werden.

Seit 1990er Jahren berichtete Donatus regelmäßig über Umweltverbrechen und Korruption in Nigeria. 1995 wurde Ken Saro-Wiwa vom nigerianischen Regime zusammen mit acht weiteren Aktivisten hingerichtet. „Ich kann meine Lebensgeschichte nicht ohne diese Kämpfe schreiben“, sagt Donatus. „Es ist eine Lebensaufgabe.“

In Nigeria organisierte Emorinken-Donatus 1989 einen Generalstreik, wurde inhaftiert, gefoltert – und floh schließlich nach Deutschland. Das hielt ihn nicht davon ab, Kampagnen gegen Shell zu starten, aus dem Exil unterstützte er Opposition und Umweltaktivisten in seiner Heimat – allen voran den Alternativen Nobelpreisträger Ken Saro-Wiwa, der den Widerstand der Ogoni gegen die Ölkonzerne organisierte.

1999 wurde Nigeria demokratisch. International waren seitdem mehrere Klagen gegen Ölkonzerne erfolgreich, Shell musste sich aufgrund des öffentlichen Drucks aus dem Ogoni-Land zurückziehen. „Doch das sind nur Fortschritte im Einzelfall“, sagt Donatus. Nach wie vor versickern in Nigeria jeden Tag riesige Mengen Öl im Boden, durch das Abfackeln von Gas wird die Atmosphäre weiter verseucht. „Wir wollen, dass die massive Zerstörung, der ökologische Vandalismus durch multinationale Konzerne beendet wird.“

Doch wie kann das erreicht werden? Ein wichtiger Schritt wäre, Umweltverbrechen, die die Lebensgrundlagen ganzer Regionen zerstören, auf höchster Ebene zu kriminalisieren. Mit anderen Worten: Ökozide sollen als Verbrechen gegen den Frieden in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs aufgenommen werden. 2021 zählte Emorinken-Donatus zu den Grün­de­r:in­nen des Bündnisses Ökozidgesetz, dessen Sprecher er auch ist. Das Bündnis setzt sich dafür ein, dass der Ökozid den gleichen Rang erhält wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

wp-1668330782960

Dass Konzernmanager nach wie vor straffrei davonkommen und Menschen, die ihr Leben vor gravierender Umweltzerstörung retten müssen, sieht Donatus als ein koloniales Erbe an. Aufgewachsen ist Peter Emorinken-Donatus in Nigerias Hauptstadt Lagos, seine Eltern stammen aus dem Nigerdelta – und genau dort haben internationale Ölkonzerne über Jahrzehnte die Umwelt zerstört. Das Land ist übersät mit undichten Pipelines.“ Quelle: Facebook

Zudem ist Emorinken-Donatus eine dekoloniale Perspektive auf die Umweltzerstörung wichtig. „Die Verbrechen werden meist von westlichen Firmen und Regierungen begangen“, sagt er. „Was die Europäer anderen Völkern vor 500 Jahren angetan haben, das haben wir nicht erlebt. Aber wir erleben, was heute passiert: Praktisch alle Regionen, die als Rohstoffreservoir für Europa dienen, sind von Zerstörung betroffen.“

Umweltzerstörung als Fluchtgrund

Und das bringt Emorinken-Donatus direkt zum nächsten Anliegen: Er setzt sich dafür ein, dass Ökozid auch als Fluchtgrund in die Genfer Konvention aufgenommen wird. Kriege seien zwar ein wichtiger Fluchtgrund. „Aber noch mehr Menschen werden durch Umweltzerstörung in die Flucht getrieben. Und wenn sie das Massengrab Mittelmeer überleben, werden sie hier als Wirtschaftsflüchtlinge disqualifiziert.“

Hinzu kommt: Laut UN-Angaben stammen weltweit 90 Prozent der Geflüchteten aus jenen Ländern, die am stärksten vom Klimawandel betroffen sind. Deshalb müsse die UN-Flüchtlingskonvention dringend aktualisiert werden. „Die Genfer Konvention entstand als Reaktion auf einen Weltkrieg, den Deutschland angezettelt hatte. Es ging damals um die Versorgung europäischer Flüchtlinge. Wir“, und damit meint Donatus die Bewohner des Globalen Südens, „wir waren ja gar nicht gemeint.“

Das UN-Umweltprogramm zog 2011 den Schluss, dass Shell und andere Konzerne das rund 1.000 Quadratkilometer große Ogoniland, einen Teil des Deltas, bis zu einer Bodentiefe von fünf Metern verseucht hatten. Das zu sanieren, so damals der Bericht, würde 30 Jahre dauern. Doch bis heute ist das nicht geschehen.

Und was würde Emorinken-Donatus mit dem Preisgeld machen, sollte er gewinnen? „Es wäre eine sehr große Unterstützung“, die seiner Kampagnenarbeit zugute kommen würde, sagte er. Denn diese werde allein durch „private Mittel und Spenden“ finanziert – und letztere fließen derzeit nur spärlich.

Hinweis: Meinen sehr verehrten Leserinnen und Lesern möchte ich einen früheren Beitrag von mir empfehlen, worin Sie mehr über den Menschenrechtsaktivisten und Journalisten Peter Donatus erfahren, welcher sich seit mehr als 30 Jahren mit den Umweltsünden des Shell-Konzerns in Nigeria befasst. Dort können Sie auch eine Videoaufzeichnung von seinem seinerzeit in Dortmund gehaltenen Vortrag sehen.

Den Publikums-Panter-Preis 2022 erhielt die BioBoden Genossenschaft.

Fotos: Via Peter Emorinken-Donatus

Hinweis und Spendenaufruf:

Peter Emorinken-Donatus erinnerte auf der Veranstaltung daran, dass Nigeria von der wohl größten Flutkatastrophe, die das Land je erlebte, heimgesucht wurde. Er beklagte, dass die hiesigen Medien so gut wie keine Notiz davon genommen haben. Er ruft dringend zu Spenden auf:

Sehen Sie eine Aufzeichnung von der Preisverleihung am gestrigen Abend: