Weihnachtsrundbrief der İALANA e.V.

Liebe Mitglieder, Freundinnen und Freunde der IALANA,

der norwegische Friedensforscher Johan Galtung hielt das langfristige Ziel der Abschaffung des Krieges als einer Institution wie die Abschaffung von Sklaverei und Kolonialismus für „vollkommen realistisch, aber anspruchsvoll, schwierig – und absolut notwendig“. Zentrale Faktoren für sein Fortbestehen seien das Patriarchat, das Staatssystem mit seinem Gewaltmonopol und das Superstaaten- oder Supermächte-System mit dem ultimativen Gewaltmonopol der Hegemonialmächte (Frieden mit friedlichen Mitteln, Münster 2007). Das letzte Jahr hat in diesen drei Dimensionen gezeigt, dass Geschichte keine Einbahnstraße ist. Dabei ist die Abschaffung des Krieges als Institution notwendiger denn je, um in einer bislang unbekannten gemeinsamen globalen Kraftanstrengung ökologische Reformen durchzusetzen, um die Erde auch für zukünftige Generationen als lebensfreundlichen Planeten zu erhalten.

Unser letzter Weihnachtsrundbrief wies darauf hin, dass „man erfolgreiche Verhandlungen zwischen Konfliktparteien nur führen kann, wenn man ihre wechselseitigen Interessen kennt und berücksichtigt“. Vor einem Jahr schien dieser Ansatz geeignet, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Heute ist er notwendig, um die erfolgte Eskalation – den Krieg in der Ukraine – zu beenden. Dieser offenkundig völkerrechtswidrige Krieg, überschattet das Jahr 2022 in vielerlei Hinsicht, die Friedensbewegung miteingeschlossen.

Gibt es eine größere Krise der Friedensbewegung als einen Krieg mit diesem Eskalationspotential? Das Leid der Menschen und das Ausmaß an Zerstörung nehmen täglich zu. Der Westen liefert täglich mehr und weiterreichende Waffen, bildet an Kriegsgerät aus und wird zunehmend in den Krieg einbezogen. Der völkergewohnheitsrechtlich geschützte Status der Neutralität, der gerade der Ausweitung von Kriegen entgegenwirken soll, wurde verlassen. Dabei wurden u.a. Auffassungen vertreten, die teilweise die Anwendbarkeit des Neutralitätsrechts in Frage stellen oder gar für einen Zwischenstatus der sog. „non-belligerency“ plädieren. Sie suggerieren, dass eine Einmischung in den Konflikt völkerrechtlich unproblematisch und keine Neutralitätsverletzung sei, solange die eigenen Streitkräfte nicht eingreifen.

Wenn dermaßen mit dem Feuer gespielt wird, stellt sich die Frage: ist nicht genau jetzt eine starke Friedensbewegung mit einem auf eine friedliche, völkerrechtsbasierte Problemlösung und Verständigung ausgerichteten Kompass notwendiger denn je? Größte unmittelbare Bedrohung für das Überleben auf der Erde bleiben die Atomwaffen. Dabei ist daran zu erinnern, dass der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten von 1996 festgestellte, dass sowohl der Einsatz als auch die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen gegen die Regeln und Prinzipien des humanitären Völkerrechts verstoßen. Der UN-Menschenrechtsausschuss hielt fest, dass Atomwaffen unvereinbar mit dem Recht auf Leben sind (Allgemeine Bemerkung Nr. 36, para. 66). Einen Überblick über das Völkerrecht in Bezug auf Atomwaffen verschafft Amela Skiljans Artikel „Are Nuclear Weapons Illegal?“.

Die von Bundeskanzler Scholz ausgerufene „Zeitenwende“ weist auch neue Sicherheitsbedrohungen rund um die nukleare Teilhabe auf. Zum einen wegen Modernisierungsarbeiten und der Neuanschaffung von 45 atomwaffenfähigen F-35 Jagdbombern für die Bundeswehr. Zum anderen wegen der potentiellen Ausweitung der nuklearen Teilhabe auf Länder wie Polen, Finnland oder Japan. Auch die Lagerung von russischen Atomwaffen in Belarus wird diskutiert. Warum es aus verfassungsrechtlicher und völkerrechtlicher Sicht geboten ist, die nukleare Teilhabe zu beenden und vor allem sie nicht auszuweiten, stellt unser Vorstandsmitglied Bernd Hahnfeld in einem lesenswerten Papier (auf Deutsch und Englisch) dar.

Als zivilgesellschaftliche Organisation waren wir auf der ersten Staatenkonferenz zum Atomwaffenverbotsvertrag vertreten, wo auch die aktualisierte Version des Kommentars zu den Bestimmungen des AVV (auf Deutsch, English, Japanisch und Russisch) unseres Mitglieds Prof. Manfred Mohr sowie des Schweizer IALANA Juristen Dr. Daniel Rietiker präsentiert wurde, sowie auf der Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungs-vertrages in New York. Beteiligt waren wir an dem IALANA Webinar – LOOKING BACK AND LOOKING AHEAD: Give Justice to Nuclear Victims!. Auf unserer Mitgliederversammlung diskutierten wir mit Prof. Dr. Jürgen Scheffran u.a. die Auswirkungen eines Atomwaffeneinsatzes auf die Umwelt – ein zu vertiefendes Thema.

Der Krieg gegen und um die Ukraine wirft ein Schlaglicht auf die Auswirkungen von einseitigen Wirtschaftssanktionen des Westens. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hatte kurz nach Kriegsbeginn die Zerstörung der industriellen Basis der russischen Wirtschaft als Ziel genannt, laut Frau Baerbock sollen die Sanktionen Russland bei fehlenden Einlenken Putins „ruinieren“. Jeder Versuch, diese Äußerungen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem UN-Sozialpakt in Einklang zu bringen, muss scheitern. Die hier garantierten Menschenrechte auf einen angemessenen Lebensstandard und die stetige Verbesserung der Lebensbedingungen, auf Arbeit und gerechte Arbeitsbedingungen, auf Teilhabe an den Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Anwendung usw. werden gezielt beeinträchtigt. Im Übrigen verletzen die Sanktionen auch das Neutralitätsrecht.

Westliche Sanktionsregime treffen zwar auch Russland, aber vor allem den Globalen Süden (und auch EU-Staaten selbst). Während in Deutschland weite Teile der Bevölkerung erheblich unter gestiegenen Energiepreisen und hoher Inflation leiden, entfällt in Teilen des Globalen Südens die Energieversorgung insgesamt zunehmend, weil die EU die Märkte leerkauft; die Versorgung mit Lebensmitteln leidet auch unter der sanktionsbedingten Schwächung der Versorgung mit Düngemitteln und Grundnahrungsmitteln – Ausnahmebestimmungen laufen hier vielfach ins Leere. Wirtschaftssanktionen sind in ihrer häufig nicht zielgenauen Wirkung auf Dritte nicht weniger tödlich als Kriegswaffen, sodass man von Massenvernichtungswaffen durch Hunger oder Weapons of mass starvation sprechen kann, die mittlerweile zum Hauptgrund für Todesopfer und Menschenrechtsverletzungen in globalen Konflikten geworden sind.

Am schlimmsten betroffen von der Wirtschaftskriegsführung sind direkt sanktionierte oder blockierte Staaten des Globalen Südens wie Venezuela, Kuba, Iran, Syrien usw. So berichtete die UN Sonderbeauftragte für einseitige Zwangsmaßnahmen, Alena Douhan, von schweren Verletzungen grundlegender Menschenrechte durch Sanktionen. 90 % der Syrer:innen lebten infolge der Sanktionen unterhalb der Armutsgrenze. Douhan meinte, „vorher hatte ich viel Leid gesehen, jetzt sah ich die Hoffnung sterben“, und forderte die sofortige Aufhebung der unilateralen Sanktionen. In einer gemeinsamen Erklärung haben Douhan und der UN Sonderbeauftragte für das Recht auf Nahrung, Michael Fakhri, sowie die Unabhängige UN-Expertin für Menschenrechte und internationale Solidarität, Obiora C. Okafor, auf die massiven Schwachpunkte bzw. weitgehende Wirkungslosigkeit der Ausnahmen von Wirtschaftssanktionen hingewiesen und die USA sowie die EU zu einem Umdenken aufgefordert. Unsere Arbeitsgruppe Sanktionen arbeitet derzeit an einer Broschüre und an einer grundlegenden Stellungnahme zu einseitigen Wirtschaftssanktionen. Wir suchen dringend nach Interessierten, die bereit sind, sich mit Ideen und etwas Zeit in die AG einzubringen – auch in die AG Atomwaffen. Wir freuen uns über jede Mail, die Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert, und bieten gern Unterstützung bei der Einarbeitung.

Aus der COVID-19-Pandemie sind wir mit dem Krieg in der nächsten Krise gelandet. Als ehrenamtlich arbeitende IALANA haben wir uns den Bedingungen angepasst; wir führen hybride und analoge Veranstaltungen durch, haben aber überwiegend auf Online-Kommunikation umgestellt. Dies hat den Vorteil, dass sich der Vorstand zweimal monatlich zum jour fixe trifft und die Arbeitsgruppen besser vernetzt an ihren Schwerpunkten arbeiten können. Sie sind herzlich eingeladen sich an diesen zu beteiligen.

Wir arbeiten zurzeit auf Hochtouren an Vorbereitungen für eine Veranstaltung zur Buchvorstellung „Die griechischen Reparationsforderungen gegenüber Deutschland. Archiv-dokumente des griechischen Außenministeriums“ mit Aris Radiopoulos. Sie soll am 25.01.2023 in Berlin stattfinden. Bitte tragen Sie sich dieses Datum ein. Wir würden uns freuen, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Ein weiterer geplanter Höhepunkt für das Jahr 2023 ist die Vorstellung des v.a. von unserem Vorstandsmitglied Gerhard Baisch editierten Buches zum Thema „Whistleblowerschutz“, welches eine Evaluierung der Erfahrungen mit der 20-jahrigen Geschichte der Vergabe des gemeinsamen Whistleblower Preises der IALANA und der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler darstellt.

Ferner arbeiten wir daran, ein neues „Online-Gewand“ zu bekommen. Eine neue Webseite ist schon lange geplant und soll in 2023 umgesetzt werden.

Um all das zu erreichen und weiter arbeiten zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wir bitten Sie herzlich, uns beim Verbreiten unserer Argumente und Expertise zu helfen und uns weiterhin durch Spenden finanziell zu unterstützen. Langfristiger und nachhaltiger Frieden braucht eine couragierte Zivilgesellschaft. Wir brauchen Frieden durch Recht, nicht das Recht des Stärkeren.

Für jede kleine oder große Unterstützung sind wir Ihnen sehr dankbar. Spenden an die IALANA sind steuerrechtlich absetzbar.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien erholsame Feiertage und ein friedlicheres neues Jahr,

Amela Skiljan und Heiner Fechner

Ko-Vorsitzende IALANA Deutschland e.V.

Quelle: İALANA

Beitragsbild: C. Stille

5 Kommentare zu “Weihnachtsrundbrief der İALANA e.V.

  1. Sie schreiben „Dieser offenkundig völkerrechtswidrige Krieg,“.
     
    Es ist falsch und schlimm, dass diese fatale Fehleinschätzung, Putin habe einen völkerrechtswidrigen Krieg begonnen, immer noch in den Köpfen sogar der Menschen geistert, die es besser wissen MÜSSTEN. Ich empfehle Ihnen, sich u.a. auf den Seiten des Deutschen Freidenker-Verbandes e.V. kundig zu lesen, speziell in den Artikeln von Dagmar Henn.
     
    Bei dem Einmarsch in die nazistische Ukraine handelt es sich um das Selbstverteidigungsrecht Russlands, das in keiner Weise die auf der Charta der Vereinten Nationen, Kapitel VII, beruhende Befugnis und Pflicht Russlands berühren, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die Russland zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält. Der Einmarsch der russischen Armee ist somit legal und durch das Völkerrecht gemäß Artikel 51 gedeckt (Bundesgesetzblatt 1973 II. Tag der Ausgabe: Bonn, den 9. Juni 1973, S. 431–503).
    Bei den ukrainischen Kämpfern handelt es sich um Nazi-Terroristen, um faschistische Bandera-Anhänger – vermittelt wird dem deutschen Dummvolk allerdings, dass es Freiheitskämpfer und Helden sind, während Russland (Putin) wie eh und je das Böse verkörpert. Man muss kein „Putin-Versteher“ sein zu erkennen, dass der Westen, an erster Stelle Deutschland als unterwürfiger Vasall der USA, Europa und das Kriegsbündnis NATO die Hauptschuld am russischen Einmarsch tragen. Es ist die Quittung der jahrzehntelangen Kriegstreiberei und Drohungen gegenüber Russland, des durch nichts zu rechtfertigenden Feindbildaufbaus. Lange, sehr lange haben russische Diplomaten und Putin selbst alles versucht. Die zahlreichen TATSÄCHLICHEN Völkerrechtsbrüche der USA wurden und werden verharmlost resp. ignoriert.
    Es geht hier um den Schutz der russischen Bevölkerung vor den faschistischen Horden aus Kiew! Der militärische Einsatz Russlands ist auch die Antwort auf das 8-jährige Schweigen und die Verhöhnung des Westens auf den Genozid gegen die russische Ethnie im Donbass, der seit 2014 einen grausamen Krieg erlebt – durch das nazistische Regime in der Ukraine: https://de.rt.com/meinung/131632-kein-genozid-im-donbass-es-immer-noch-odessa/
    Völkerrechtswidrig handeln einzig und allein (seit eh und je…) die USA im Verbund mit der Kriegs-„Partei“ NATO!

  2. „Die größte Bedrohung für das Überleben auf der Erde bleiben die Atomwaffen“ steht im Text. Mit der Aussage bin ich nicht so ganz einverstanden. Die größte Bedrohung für das Überleben der Menschheit sind die Menschen, die die Atomwaffen entwickelt haben, den Planeten vermüllt haben und in ihrem Sinne die Bevölkerungen mit Fake News an der Nase herumführen. Diese Menschen sind reich und mächtig. Sie sind die größte Bedrohung für das Überleben der Menschheit.

    Des Weiteren steht im Text, dass die Wirtschaftssanktionen gegen Russland und andere Staaten völkerrechtswidrig seien und gegen die Charta der Menschenrechte verstoßen. Das sehe ich auch so, ich frage mich nur, warum die Anwälte dann nicht die Bundesregierung und Brüssel verklagen?

    So’n bisschen rummosern und stänkern hilft uns nicht weiter. Es müssen endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden. Rummosern und stänkern nehmen die da Oben doch gar nicht mehr ernst. Die sind doch längst auf Wolke 7 und den Taschen voller Geld davon gezogen und haben mit uns nichts mehr zu tun.

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