EU-Rat hat Sanktionen gegen deutsche Journalisten verhängt. Betroffene setzen sich juristisch zur Wehr

Am 20. Mai 2025 hat der EU-Rat das 17. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen – erstmals mit zwei deutschen Staatsbürgern auf der Liste: Thomas Röper und Alina Lipp.
Was steckt hinter diesen Sanktionen? Welche Vorwürfe werden erhoben? Und wie wehren sich die Betroffenen juristisch gegen diesen massiven Eingriff in Meinungs- und Pressefreiheit?

In diesem Gespräch mit Dr. Verena Wester (Rechtsanwältin von Thomas Röper und Alina Lipp) und Dr. Christian Knoche (Anwälte für Aufklärung) geht es um:

-Die rechtliche Grundlage der EU-Sanktionen
-Die konkreten Vorwürfe und deren politische Brisanz
-Massive Auswirkungen auf Vermögen, Reisefreiheit und Arbeit
-Die geplante Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gericht
-Die Gefahr eines Präzedenzfalls für kritische Journalisten in der EU

Thomas Röper berichtet direkt aus Russland über seine Sicht der Dinge, Alina Lipp gibt ein eigenes Statement ab. Gemeinsam machen sie klar: Dieser Fall betrifft nicht nur sie – er betrifft die Pressefreiheit in ganz Europa.

 Unterstützt den Prozess:
Rechtsanwältin Frau Dr. Verena Wester
IBAN: DE08 3306 0592 0100 6076 02

 Für freie Medien, Meinungsvielfalt und Grundrechte!

#ThomasRöper #AlinaLipp #EUSanktionen #Pressefreiheit #Meinungsfreiheit #AnwälteFürAufklärung #NuoViso #Zensur #EU #Politik #Journalismus

Quelle: NuoFlix

Beitragsbild: ©Claus Stille

Aufstieg und Niedertracht 1: Rebecca. Roman von Diether Dehm – Rezension

Ein veritabler Ziegelstein, dieses 640 Seiten starke Buch. Aber längst nicht nur das! Dieser Roman von Diether Dehm ist auch vom Inhalt her gewichtig und dabei gut und fesselnd zu lesen, weil der Autor einen hervorragenden Schreibstil hat.

Ich mochte den Roman kaum wieder aus der Hand legen.

Es geht um den Mord an der Frankfurter Edelprostituierten Rosemarie Nitribitt, deren „Künstlernamen“ Rebecca gewesen war. Der Fall hat Dr. Diether Dehm nach seiner eigenen Aussage sein Leben lang verfolgt. Denn er hat eine persönliche Verbindung zu dem Fall: „Meine Mutter und Oma waren Hauptzeuginnen im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder Heinz Pohlmann, der unser Wohnungsnachbar war“.

Der Mord an Rosemarie Nitribitt im Jahr 1957 wurde mehrfach verfilmt. Ihr Schicksal wurde zweimal nach dem Roman Erich Kubys (der selbst in Dehms Geschichte auftritt) fürs große Kino verfilmt – einmal mit Nadja Tiller und ein weiteres Mal mit Nina Hoss als „das Mädchen Rosemarie”.

Des Weiteren war Nitribitts Geschichte Stoff für zahlreiche Bücher.

Dehm hat den Fall – wie er im Gespräch mit Jürgen Elsässer sagte – nun unter einem neuen Aspekt in seinem Roman „Rebecca“ aufgegriffen. Er geht darin einer Spur zum mutmaßlichen Mörder von Rosemarie Nitribitt nach. 

Eine Verurteilung im Fall Nitribitt hat es nicht gegeben. Bis heute ist nicht geklärt, wer die damals 24-Jährige umgebracht hat. Dehm geht in seinem Buch darauf ein, wie in dem Fall gepfuscht wurde und Spuren verwischt wurden. „Als erstes riss die Frankfurter Polizei in der Wohnung  der halbverwesten Leiche in der Stiftstraße 36 am Eschenheimer Turm die Fenster auf. Eine forensische Katastrophe, womit der Tatzeitpunkt nicht mehr ermittelbar war. Dann verschwanden über 500 Seiten aus der Ermittlungsakte, Fotos, Gegenstände aus der Wohnung der Rebecca – so nannte sich Rosemarie Nitribitt.  Als dann Fingerabdrücke von Harald Krupp (von Bohlen und Halbach; Anm. C.S.) in ihrer Wohnung gefunden worden waren, wurde dieser nie wieder verhört. Dazu noch hatte ich einige pikante Infos direkt aus meiner Familie“, so Diether Dehm.

Warum wurde im Mordfall Nitribitt so viel vertuscht? Dehm: „Die Frankfurter Polizei wollte offenbar die Superreichen und die Polit-Eliten schützen und aus der Sache einen gewöhnlichen Raubmord im Rotlichtmilieu machen. Warum dann aber der Krupp-Konzern dem Hauptverdächtigen Pohlmann zig Tausende D-Mark Schweigegeld bezahlt hat, wurde bis zu meinem Roman ignoriert“, so Dehm. Er geht davon aus, dass Pohlmann den Auftrag erhielt, Rosemarie Nitribitt umzubringen.

Die Nitribitt war keine gewöhnliche Prostituierte aus dem Frankfurter Bahnhofsviertel. Sie arbeitete selbstständig. Von einem Zuhälter ist jedenfalls nichts bekannt. Nachdem sie mit höheren Kreisen Bekanntschaft gemacht hatte, sprachen sich ihre Dienste dort – sie bot nämlich bestimmte Sexualpraktiken an – sozusagen via Mund-zu-Mund-Propaganda herum.

Bereits als Elfjährige war sie wohl vergewaltigt worden.

Diether Dehms Roman ist ein wahres Sittengemälde der 1940er Jahre bis in angehenden 1950er Jahre. Und er räumt auch damit auf, dass es nach dem Ende des fürchterlichen Zweiten Weltkriegs so etwas wie eine „Stunde Null“ gegeben habe. Nicht wenige schon in oder für Hitlers faschistisches Regime tätige Personen – auch aus Wirtschaft und etwa der Deutschen Bank kamen in der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland sozusagen wieder zu Ehren. Beispielweise Hermann Josef Abs und Reinhard Gehlen – um nur zwei Beispiele zu nennen. Die braune Vergangenheit wollte man abschütteln. Ein paar Schuldige bestrafte man, anderen stellten die Besatzer Persilscheine aus. Man hängte sich demokratische Mäntel um. Und nun sollte es endlich wieder aufwärts gehen. Die Devise könnte so genannt werden: Vorwärts und vergessen! Auch um Ludwig Erhards „Wirtschaftswunder“ geht es im Roman. Seine Thesen skizzierter er im „Frankfurter Hof“. Dem Volk in Westdeutschland half man die Demokratie quasi per Verordnung über. Aber begriffen es die Menschen, verinnerlichten sie das wirklich? Da kommen wir persönlich heute noch Zweifel. Solange es vielen Menschen recht gut ging, fragten nur Wenige danach oder übten gar Kritik. Man nahm es an und hin, sofern es halt passte.

Diether Dehm gelingt es perfekt die Leser mit auf eine Zeitreise in das Nachkriegswestdeutschland zu nehmen. Genauer nach Frankfurt am Main, wo er selbst aufgewachsen ist. Man meint, die Stimmung im «Frankfurter Hof«, wo sich die Reichen, neue Entscheidungsträger, Wirtschaftsleute und aufstrebenden Politiker treffen, um i h r neues Deutschland zu konzipieren und nach Mitstreitern Ausschau halten, um es ins Werk zu setzen, so mitten im gediegenen Ambiente zu erleben, als sei man mitten drin unter ihnen.

Aber schon liegen erste Streiks in der Luft. Polizei und ein sich anbahnender Geheimdienst, kooperierend mit der CIA und Offizieren der Alliierten werden schnüffelnd aktiv.

Das belastet auch die aufkeimende Liebesbeziehung zwischen Helene, der Tochter des Direktors Werner der Kohlenunion und dem talentierten Automechaniker und FSV-Fußball-Star Otto aus dem Bornheimer Hinterhaus, der im Krieg Panzerfahrer gewesen war. Arm und Reich stoßen aufeinander. Woran sich Helene, die sich auch sonst nicht die Butter vom Brot nehmen lässt, nicht dran stört. Als Helenes Vater Otto eine Stelle in seinem Betrieb gibt, wird der Streik angekündigt. Ein Konflikt, der Otto Sorgen macht – zumal ausgerechnet an seinem ersten Arbeitstag angesetzt! Helene wagt einen ganz besonders mutigen Schritt, welcher ihr Respekt bei den Gewerkschaftern einbringt und eine Eskalation verhindert.

Der Roman hält spannenden Stoff zuhauf bereit. Ein gerüttelt Maß an Zeit- und Politikgeschichte umweht uns, was nicht nur für junge Leser interessant sein dürfte. Dann eine Liebes- und Familiengeschichte mit Höhen und Tiefen. Und nicht zu vergessen die Kriminalgeschichte um den Mord an Rebecca.

Von Anfang bis Ende zieht der Roman einen als Leser immer mehr in seinen Bann. Eigentlich möchte man ihn in einem Rutsch durchlesen. Ich bin mächtig gespannt auf die Bände 2 und 3. Unbedingte Leseempfehlung!

Inhaltsangabe

In Frankfurt am Main trifft sich 1947 der Geldadel in alter Verbundenheit und mit frischen CIA-Connections im Nobelhotel »Frankfurter Hof«. Man lauscht Ludwig Erhards und Hermann Josef Abs’ philosophischen wie praktischen Ausblicken auf »Deutschlands Zukunft«. In den Wohnbaracken, auf Fußballplätzen und bei Streikversammlungen kommen andere zusammen. Fein säuberlich verläuft die Trennung zwischen Oberen und Unteren. Die schöne Helene, Tochter der Direktorenfamilie Werner, schert da aus. Sie liebt Otto Hermann, den sozialdemokratischen Automechaniker und Fußballer aus dem Bornheimer Hinterhof, und erwartet ein Kind von ihm. Und sie ist mit Rebecca befreundet, die wiederum mit denen zu tun hat, die im Nobelhotel verkehren. »Rebecca« ist der Mannequin-Name der Edelhure Rosemarie Nitribitt. Als der Arbeitszettel eines polnischen Maurers aus eines Ministers Jackett in ihre Hände gelangt, ist das ein brisanter Beleg dafür, dass Deutschlands oberster Banker am Giftgas Zyklon B und am Bau der Gaskammern in Auschwitz mitverdient hat. Bald darauf wird Rebecca erwürgt in ihrem Appartement in der Frankfurter Innenstadt aufgefunden. In die Ermittlungen werden auch Otto und Helene verwickelt. Otto, inzwischen von Bundestrainer Sepp Herberger für die deutsche Nationalmannschaft in der kommenden Fußballweltmeisterschaft nominiert, hat mit Sprüchen wie »Weg mit der Bundeswehr« angeeckt und ist bereits ins Fadenkreuz neuer und alter Seilschaften geraten. – Der Roman, erster Teil einer Trilogie, zeichnet ein weit verästeltes Bild der bundesdeutschen Gesellschaft; eine Familiensaga über drei Generationen vom Kriegsende über die Bonner Republik bis ins Berlin der neunziger Jahre.

Diether Dehm: Aufstieg und Niedertracht 1: Rebecca. Berlin 2025, Eulenspiegel-Verlag, gebundene Ausgabe, 640 Seiten, ISBN 978-3-360-02768-9, 28 Euro.

Diether Dehm (Autor, Hrsg.)

Diether Dehm, geboren 1950 in Frankfurt am Main. Promovierter Psychosomatiker. Liedermacher, Autor, Politiker. Siebzehn Jahre Mitglied des Bundestages. Davor: SDS-Präsidium; Magistrat in Frankfurt am Main, Bundesvorsitzender der SPD-Unternehmer, SPD-MdB, Linkspartei-Vorsitzender in Niedersachsen. Geschäftsführer eines Musikverlages, bis 1998 Manager von Katarina Witt, BAP, Klaus Lage, bots, Zupfgeigenhansel. Er verfasste 600 Lieder (Hits wie »1000mal berührt«, »Was wollen wir trinken«), schrieb Sachbücher und TV-Satiren und veröffentlichte die Roman »Die Seilschaft« (2004) und »Bella ciao« (2007) und im Frühjahr 2025  »Rebecca«, den ersten Band der Trilogie »Aufstieg und Niedertracht«..

Anbei zusätzlich zur Kenntnis: Lebenslauf Diether Dehm

Anbei: Jürgen Elsässer spricht mit Dr. Diether Dehm über dessen Roman „Rebecca“

Kanzler Merz, der Kalte Krieger

Beispiel Ukraine / Gedächtnishilfe zu Friedensverrat und Unwesen der „Koalition der Willigen“ / „Man kann sich nicht mit der NATO verbünden, ohne Mittäter zu werden

Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam­­­­­

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich: Am 13. August (1961, die Tagesschau erinnerte natürlichließ SED-Staatsratsvorsitzender Ulbricht die Berliner Mauer errichten. Sie sollte den Weltfrieden wahren. Am Mittwoch, 13. August (2025), zog CDU-Kanzler Merz seine diplomatische Mauer hoch gegen US-Präsident Trumps Absicht, mit Russland ein Ende des Ukraine-Krieges auszumachen. Per Videoschalte kasperten Merz und seine Kriegsgeilinge in Frankreich, Großbritannien, Italien, Polen und Finnland sowie der niederländische NATO-Büttel Rutte, EU-Betonfrisur von der Leyen und der autoritäre Ukraine-Verweser Selenskyj ab, wie man (in einer anschließenden Videoschalte) Trump und dessen Vize Vance auf russlandfeindlichem Kurs halten wollte. Merz hatte sich schon vor Tagen und vor heimischem Publikum ordentlich aufgepumpt: „… nicht hinnehmbardass über die Köpfe der Europäer, über die Köpfe der Ukrainer hinweg über Territorialfragen zwischen Russland und Amerika gesprochen oder gar entschieden wird.“ 

Beim Antrittsbesuch in Washington Anfang Juni, im Angesicht seines Fürsten Donald Trump, hatte sich unser Kanzler dagegen mit heftigem Schwanzwedeln angedienert – und sich anschließend für sein „diplomatisches Geschick“ von der rückgratfreien deutschen Medienbagage belobhudeln lassen. Warum sollten nun wir diesen Kanzlerdarsteller und seine überwiegend westeuropäische Kriegstreiber-Front hier noch von linker Warte her abmeiern, wenn das von konservativer Seite schon bestens erledigt wurde? „Schwachmaten und Schwachmatinnen, überbieten sich gegenseitig an Inkompetenz, Dummheit, Arroganz und Frechheit. Keine Peinlichkeiten, Lügen oder Angstgeschichten, um das Volk zu sedieren und es zu manipulieren, sind ihnen zu skrupellos, um sie ohne Schamgefühl zu propagieren …[i]

Die so adressierte Kumpanei treibt zum Krieg gegen Russland. Noch stemmt sich die Bevölkerungsmehrheit dagegen. Es lässt sich jedoch nicht übersehen, dass das Trommelfeuer von „Lügen oder Angstgeschichten“ über den „russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine“ in Deutschland Wirkung zeitigt. Ungeniert und gehässig verwendet die Tageschau die AgitProp-Formel „Machthaber Putin“ für den demokratisch gewählten russischen Staatspräsidenten. Das Gebot, Kommentar von Nachricht zu trennen, gilt ihr einen Dreck. Von einem “Machthaber Trump“ würden diese journalistischen Rotzlöffel nicht zu schreiben wagen.

Kriegsminister-Verschnitt Pistorius darf immer noch behaupten, spätestens 2029 sei mit einem russischen Angriff auf Deutschland zu rechnen, ohne dass die versammelten Redaktionsbleistifte ihn beweispflichtig machen. Mit solchem Stuss sammelt der Mann Punkte. Sein Kalkül mit der Vergesslichkeit des deutschen Publikums (und mit dem talentfreien Tagesschau-Journalismus!) geht auf: Leute, hier wird konsumiert, was ich sage und was so auf den Bildschirm kommt. Der Teller wird leergegessen, dann gibt es am Schluss auch einen schönen Wetterbericht. Basta!

Keine Sorge, liebe Leser, hier folgt jetzt keine Tagesschau-Kritik „in Einfacher Sprache“. Wir verhöhnen „bildungsferne“ Mitmenschen nicht mit verlogenen Geschichten in miesem Deutsch; das bleibt der Hauptabteilung ARD aktuell vorbehalten.

Imperiale US-Politik

Der NATO-Westen pumpte bis April 2025 mehr als 200 Milliarden Euro in das korrupte System der Ukraine. Deutschland ist der zweitgrößte Spender. Glaubwürdig mit Fakten und Zahlen begründet wurde die ungeheure Geldverschwendung nie. Der Öffentlichkeit wird vielmehr mit wortreichem Geschwurbel der Durchblick verstellt. Wer erinnert sich noch daran, dass Trump die Blase “russischer Angriffskrieg“ platzen ließ: Ex-Präsident Joe Biden habe – so die nunmehr offizielle US-Linie – den Krieg gegen Russland begonnen. Nix „Putins Krieg“!

Das ist zwar eine arge Verkürzung der Konfliktgeschichte. Die begann nicht erst 2022 mit Biden, sondern spätestens 2014 mit Trumps Vorgänger Barack Obama. Dessen kriegswütiges und mörderisches Regime hat auch den antirussischen Putsch in Kiew finanziert und angezettelt. Aber richtig ist: In der imperialen US-Politik liegt die Wurzel des Ukraine-Krieges.

Biden war 2022, bei Kriegsbeginn, noch sehr direkt, als er öffentlich Putins Sturz verlangte: „Um Gottes willen, dieser Mann kann nicht an der Macht bleiben.“ Um vor der Öffentlichkeit zu verbergen, dass es bei der Waffenhilfe für das neonazistisch beeinflusste Selenskyj-Regime primär nicht um die Ukraine, sondern um den westlichen Zugriff auf Russlands Reichtum geht, argumentierte man bei offiziellen Verlautbarungen dann nur noch hinterfotzig – nach dem “Haltet-den-Dieb!“-Muster aller Polit-Gangster:

Der russische Präsident Putin hat einen einsamen, völkerrechtswidrigen Krieg begonnen. … ein brachialer Angriff auf unsere Freiheit, unsere gemeinsamen europäischen Werte, auf Demokratie und Rechtstaatlichkeit und der Versuch, eine diktatorische Herrschaft auszudehnen. … Putin hat mit seinem brutalen Angriffskrieg die Tür zur Diplomatie zugeschlagen…

Die Behauptung, es handele sich beim Ukraine-Krieg um einen völkerrechtswidrigen Krieg – „russischer Angriffskrieg“ –, ist die seit Jahren wirkungsvoll wiederholte Propagandaformel des Wertewestens. Mit dessen Repräsentanten über Völkerrechtsfragen zu debattieren ist pure Zeitverschwendung.

Völkerrecht der Scheinheiligen

Kein Recht der Welt hindert eine Regierung daran, ihre Interessen militärisch durchzusetzen. Das ist nun mal gang und gäbe. Abgewogen wird nicht nach rechtlichen und erst recht nicht nach moralischen Gesichtspunkten, sondern nach Machbarkeit und Konsequenzen. Das Recht des Stärkeren ist zu keinem Moment vom Völkerrecht abgelöst worden. Das Völkerrechts-Getue ist nicht mal ernst gemeint, sondern dient in erster Linie dem propagandistischen Ziel, die Welt zum jeweils eigenen Wohl in Gut und Böse einzuteilen.

Insbesondere die USA pfeifen traditionell auf das Völkerrecht: Seit Gründung der UN-Charta 1945, seit Ende des Zweiten Weltkrieges, haben sie bis zur Jahrtausendwende mehr als 100-mal andere Länder überfallen und Millionen Menschen umgebracht. Mindestens 81-mal haben sie dabei in Wahlvorgänge in anderen Ländern eingegriffen. Seit dem Jahr 2000 haben sie sich weiterer 17 (!) Angriffskriege schuldig gemacht, kleiner und großer; 4,5 Millionen Tote gehen allein in dieser kurzen Zeit auf ihr Schuld-Konto.

Seit 1999 haben sie dabei einen zuverlässig kriecherischen Kameraden: Deutschland ist Mitmacher, zum Teil offen wie in Jugoslawien, oder klammheimlich, wie im Irak. Auch gegenüber Syrien haben sich deutsche Regierungen des Massenmords schuldig gemacht, vor allem mit Sanktionen und deren tödlichen Folgen für die syrische Zivilbevölkerung. Die politische und materielle Unterstützung islamistischer Kopfabschneider zwecks Entmachtung des vormaligen Präsidenten Baschir Assad war fraglos ebenfalls völkerrechtswidrig. Und gerade ist unsere Regierung dabei, sich mit „Übergangspräsident“ Ahmed al-Scharaa zu arrangieren, einem vormaligen IS-Terroristen, Massenmörder, Folterer und Vergewaltiger, auf den die USA einst 10 Millionen Dollar Kopfgeld ausgesetzt hatten.

„Politischer Realismus“ und moralischer Anstand passen zueinander wie der Pups zum Parfümladen.

Urheber des Krieges

Hier eine kleine Gedächtnishilfe, notwendig, weil die langen Kriegsjahre und der EU-weite russenfeindliche Meinungsterror die deutschen TV-Verbraucher den Überblick verlieren lassen: Der Ukraine-Krieg wurde vom Westen provoziert. Der Westen missachtete die Sicherheitsbedürfnisse Russlands, brach nach dem Anschluss der DDR an die BRD sein Versprechen, die NATO „keinen Schritt weiter nach Osten“ auszudehnen und betrieb fortgesetzt aggressive Einkreisungspolitik: zuletzt offensiv mit dem Angebot an die Ukraine, ihre Aufnahme in die NATO zu unterstützen. Und aggressiv mit der finanziellen und schließlich militärischen Unterstützung der Putschjunta in Kiew.

Der Westen, angeführt von den USA und Deutschland, unterstützt ein Völkerrechtsverbrechen: den Krieg der Ukro-Junta gegen die russischstämmige Bevölkerung im Donbass und an der Schwarzmeerküste. Dass dieser Krieg seit dem Maidan-Putsch im Jahr 2014 laut OSZE-Beobachtung schon 14 000 Tote gefordert hatte, bevor Putin seinen Einmarschbefehl gab, hat die Tagesschau in ihrer 20-Uhr-Hauptausgabe nie hervorgehoben.

Die Minsk-Verhandlungen zur Klärung der Probleme der ostukrainischen Bevölkerung wurden vom Westen bloß zum Schein geführt, um der Ukraine Gelegenheit zur Aufrüstung zu geben. Die damals Verantwortlichen Merkel, Hollande und Poroschenko haben es selber eingeräumt.

Über Berge von Leichen

Zur Moralkeule „brutaler russischer Angriffskrieg“: Jeder Krieg verursacht Tod und Leid für die davon heimgesuchten Menschen. Aber unbestreitbar ist, dass die Art der russischen Kriegsführung (im Vergleich zu den Kriegen des Westens und Israels) auffallend wenig tote Zivilisten ausweist. Zahlen des UN-Hochkommissars für Menschenrechte: in der Ukraine seit Beginn am 24. 2.2022 bis Ende Juni dieses Jahres 13 580 Tote und 34 115 Verletzte. In Gaza seit Beginn am 7. Oktober 2023 bis Ende Juni dieses Jahres 61 158 Tote und 151 442 Verletzte.

Ergänzend: Im Irak-Krieg der USA starben nach deren jüngsten Untersuchungen eine halbe Million Menschen. Von einem „brutalem Angriffskrieg“ der USA ist bis heute keine Rede in Politik, Tagesschau und unter sonstigem öffentlich-rechtlichem Gesocks. Trotz des zynischen Spruchs der vormaligen US-Außenministerin Madeleine Albright, der Tod von 500.000 irakischen Kindern sei „eine sehr schwere Entscheidung [gewesen], aber wir glauben, dass der Preis es wert ist.

Vergessen ist, dass die CDU sich seinerzeit ausdrücklich zum Bruch des Völkerrechts im Irak-Krieg bekannte, weil damit „…ein Regime bekämpft wird, dass den Weltfrieden in massiver Weise bekämpft hat und auch uns in der Bundesrepublik Deutschland bedroht.“ Heute weiß man, dass die Amis und der deutsche Geheimdienst BND logen, als sie zur Kriegsrechtfertigung behaupteten, Saddam Hussein verfüge über Massenvernichtungswaffen und bedrohe damit den Westen.

Sträflich verlogen

Die schon zitierte Behauptung des vormaligen Grünen-Chefs Nouripour, Russland bedrohe via Ukraine-Krieg „europäische Werte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“, und versuche, „eine diktatorische Herrschaft auszudehnen“ ist von gleicher kriegshetzerischer Qualität: nicht strafbar, aber sträflich primitiv und verlogen.  Sie ist Herrschaftsmeinung und wird durchgesetzt. Politisch und juristisch verfolgt wird, wer mit Blick auf ukrainische Neonazi-UmtriebeChristenverfolgungKorruption, staatlichen Terror gegen ethnische und politische Minderheiten, Auftragsmorde an prorussischen Oppositionellen und Kriegsverbrechen aller Art die deutsche Befeuerung des Ukraine-Krieges allzu deutlich und öffentlich kritisiert.

Der Krieg in der Ukraine hat keine realen Auswirkungen auf deutsche oder europäische „Werte“, soweit damit westeuropäische politische Standards gemeint sind. Er regt allerdings die Revanche-Phantasien kriegsgeiler deutscher Politiker an: von einem dritten Anlauf gegen den „Iwan“. Deshalb bestehen sie schon mal darauf: „Putin darf diesen Krieg nicht gewinnen.

Erinnern wir uns bitte: Die Grundrechte der ukrainischen Bürger und Bürgerinnen sind unter dem Selenskyj-Regime praktisch eliminiert. Oppositionsparteien sind verboten, die Pressefreiheit abgeschafft. Nazi-Verherrlichung gehört zum Alltag. Junge Menschen werden daran gehindert, ihr Recht auf Kriegsdienstverweigerung in Anspruch zu nehmen; sie dürfen das Land nicht verlassen. Es ist und bleibt unbegreiflich, dass solch ein Regime derart umfassende deutsche Unterstützung bekommt – mit Waffen und mit Euro-Milliarden.

Lassen Sie die früheren Vorhersagen westlicher Politiker, sogenannter „Experten“ und Medienleute, zum weiteren Verlauf des Ukraine-Krieges einmal Revue passieren: nichts als Desinformation, Dummheit, Fehleinschätzung und Überlegenheitsgefasel. Wie früher, so auch heute. Die Westliche Wertegemeinschaft setzt beharrlich auf den Zusammenbruch Russlands. Dieser Aberglaube hat uns einen Berg von Schulden eingebracht. Und es wird mit circa 850 Milliarden Euro ein zweiter Schuldenberg wachsen, die der Ukraine-Wiederaufbau voraussichtlich kosten wird.

Peinliche Propheten

Beispiele für die geballte Idiotie der westlichen Polit-Propheten? Hier: Im Dezember 2022 tönte der Grünen-Krieger Habeck, eine Vorzeige-Niete im Ampel-Kabinett Scholz: „Putin verliert diesen Krieg auf dem Schlachtfeld“. Im August 2023 posaunte der Militärökonom und „Experte“ Marcus Keupp in den Mainstream, dass er im April 2024 eine ukrainische Gegenoffensive mit westlichen Panzern erwarte und, dass „den Russen allmählich Material und Menschen ausgehen“. Im Oktober werde Russland den Krieg verloren haben, es sei „gar kein anderer Verlauf denkbar als eine russische Niederlage.“

Merke: Kriege haben so zu verlaufen, wie die Bundesregierung und ihre Wasserträger es vorgeben. Es passt halt nicht in ihr Bild von westlicher Überlegenheit, dass die russische Armee das ukrainische Militär weitgehend aus den Donbass-Republiken vertrieben hat. Die ukrainischen Kräfte sind ausgezehrt. Kiew lässt seine Lücken inzwischen schon mit zwangsrekrutierten jungen Ukrainern und mit über 60-jährigen Männern auffüllen und sie in den Fleischwolf werfen.

Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. …“ Auch dieser Satz hat völkerrechtlichen Rang. Er steht im 2+4-Vertrag, mit dem der Anschluss der DDR an die BRD besiegelt wurde. Das neue Deutschland verstößt fortwährend gegen diese Selbstverpflichtung.

Deutscher Völkerrechtsbruch ist offenkundig. Unvergessen sind Baerbocks Tiraden „Wir führen einen Krieg gegen Russland“ und „Das wird Russland ruinieren[ii]. Bundeskanzler Merz ebenso unverblümt: „Die Ukraine muss den Krieg gewinnen und Russland muss den Krieg verlieren“. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, es käme uns sonst teuer zu stehen.

Dass trotz erwiesener deutscher „Kriegstüchtigkeit“ per Waffenlieferungen und Euro-Milliarden an die Ukraine ein Bruch des 2+4-Vertrages geleugnet werden kann – der Himmel ist grün, das weiß doch jeder – zeigen unsere professionellen journalistischen „Faktenchecker“. Die können auch Handstand auf der Zunge.

Kein Wenn und Aber mehr

Deutschland ist Kriegspartei. Wir liefern ja nicht „nur“ Panzerhaubitzen, Patriot-Raketen und anderes schweres Kriegsgerät. Die Bundeswehr bildet ukrainische Soldaten aus und stellt Geheimdienstinformationen zur Verfügung. Beides Kriterien, die nach Darstellung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages eine Form der Kriegsbeteiligung sind, „…  wo die Waffen unmittelbar bei der Gewaltanwendung gegen den Drittstaat zum Einsatz kommen und wo die Lieferung insgesamt so substantiell ist, dass der liefernde Staat damit tatsächlich Einfluss auf die Gewaltanwendung nimmt.“

Das Gutachten nennt noch ein weiteres Kriterium dafür, dass eine Kriegsbeteiligung anzunehmen ist: „Außerdem müsste der liefernde Staat seinerseits die Absicht haben, mittels der Waffenlieferungen dazu beizutragen, dass der Drittstaat zu einem bestimmten Verhalten gezwungen wird“. (ebd) Tatsächlich verbindet Deutschland mit seiner Waffenlieferung die ausdrückliche Erlaubnis, sie gegen Russland einzusetzen. Und tatsächlich rollten deutsche Panzer in die russische Oblast Kursk. Damit gilt Deutschland nach richtiger völkerrechtlicher Einordnung als Kriegsteilnehmer und nicht, wie behauptet, nur als „Helfer“. Der Status als nicht selbst angegriffener Kriegsteilnehmer bedeutet zugleich einen Verstoß gegen das Friedensgebot des 2+4 Vertrages und einen Bruch des Grundgesetzes.

Zynische Drecksäcke, die Russland „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ unterstellen und zugleich alles dafür tun, dass dieser nicht endet. Wir werden regiert von Leuten, deren Egomanie ihre Talente in den Schatten stellt. Von Leuten, die sich selbst mit Orden und Ehrungen überhäufen, aber keinen Anstand haben. Sie möchten von ihren inländischen Krisen mit Bomben aufs Ausland ablenken. Krieg ist in ihren Augen keine Katastrophe, sondern ein Geschäftsmodell. Deshalb investieren sie dafür Milliarden Euro.

Wer solche Regierungen wählt, kann es sich offenbar nicht aussuchen.“

Anmerkung der Autoren:

Volker Bräutigam (links) und Friedrich Klinkhammer. Foto: ©C. Stile

Unsere Beiträge stehen zur freien Verfügung. Wir schreiben nicht für Honorar, sondern gegen die „mediale Massenverblödung“ (in memoriam Peter Scholl-Latour). Die Texte werden vom Verein „Ständige Publikumskonferenz öffentlich-rechtlicher Medien e.V.“ dokumentiert: https://publikumskonferenz.de/blog

Beitragsbild: Screenshot Pressekonferenz vom 13.08.2025

Pop und Politik (V): Marius Müller-Westernhagen – Grüß mir die Genossen

„Neulich 6 Uhr früh, tritt man mir die Tür ein/ Ich spring aus aus dem Bett, da stürmt die Polizei rein/ ‚Los stellen sie sich an die Wand, man hat sie erkannt’/ ‚Ein Nachbar rief uns an‘: ‚Sie sind ein Sympathisant’/ Ich sag: ‚Das muss ein Irrtum sein, ich bin bloß ein Bürger’/ Doch sie […]

Pop und Politik (V): Marius Müller-Westernhagen – Grüß mir die Genossen

Ein Wiedersehen nach 30 Jahren

Die Dortmunder Künstlerin Bettina Brökelschen war mit Luigi Colani vor 30 Jahren in der WDR Sendung „Zimmer frei! – Prominente suchen ein Zuhause“ mit den Moderatoren  Götz Alsmann und Christine Westermann zu Gast.

Dort traf Frau Brökelschen Götz Alsmann zum ersten Mal.


Foto: von Benjamin Brökelschen zeigt
Götz Alsmann mit Bettina Brökelschen

Nun kam es zu einem Wiedersehen im Theater Dortmund mit dem Moderator und Showstar Götz Alsmann anlässlich der festlichen Opern- und Operettengala mit dem Titel „Sechs Sträuße“ mit Musik von Johann Strauss, Richard Strauss und Oscar Straus,

Der Intendant der Oper Dortmund, Heribert Germeshausen, vermittelte das wiedersehen.

Ratsmitglied Friedrich Fuß begleitete das Treffen.

Beitragsbild: von Heribert Germeshausen / Es zeigt von links nach rechts: Heribert Germeshausen, Bettina Brökelschen, 
Götz Alsmann und Friedrch Fuß  

Offener Brief an den Deutschen Bundestag und den Bundeskanzler

Thomas Gens – Bürgermeister der Insel Hiddensee
Tel. 038300/64233 – Email bueroleitung@seebad-hiddensee.de
Friedrich Merz MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin 22.07.2025

Offener Brief an den Deutschen Bundestag und den Bundeskanzler


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,


während Sie und viele Abgeordnete auf Panzer und Raketen zählen, zählen wir in
Städten und Gemeinden jeden Euro zweimal. Während Sie Milliarden über
Milliarden in Rüstung, Aufrüstung und Auslandseinsätze pumpen, kämpfen wir vor
Ort ums Überleben unserer sozialen und kommunalen Infrastruktur – ja, unserer
Heimat und unseres Wohlstands.


Offener Brief an den Deutschen Bundestag und den Bundeskanzler
Wir auf Hiddensee wollen Wohnungen bauen, unsere Schule sanieren und
digitalisieren – und endlich eine eigene Schulsporthalle errichten. Unsere Häfen
brauchen neue Molen, und in den Hochwasserschutz muss dringend investiert
werden. Genauso in unsere Feuerwehren und Infrastruktur für Insulaner und Gäste.
Doch dafür, heißt es, fehle das Geld. Keine „Sondervermögen“, keine
„Zeitenwende“, kein „Bündnis für unsere Heimat“. Stattdessen: Haushaltssperren,
Bürokratie, Kürzungspläne und Prüfaufträge.
Nun wird in Mecklenburg-Vorpommern ein „Investitionsgipfel“ mit großem Tamtam
gefeiert – 1,92 Milliarden Euro aus einem Sondervermögen für das ganze Land.
Klingt nach viel, doch in Wahrheit verteilt sich die Summe auf zehn Jahre – also
rund 192 Millionen! Euro jährlich für das gesamte Bundesland.
Doch wie viel davon kommt tatsächlich bei den Kommunen an? Wer entscheidet,
welches Projekt gefördert wird – und wer leer ausgeht? Und wie sollen davon über
700 Städte und Gemeinden im Land ernsthaft profitieren, wenn allein auf
Hiddensee bereits Millioneninvestitionen für Schule, Wohnungsbau und
Küstenschutz notwendig wären?

Was uns fehlt, sind keine Überschriften mit Milliardenbeträgen – sondern
verlässliche Mittelzuweisungen, Planungssicherheit und eine gerechte Beteiligung
auch kleiner Gemeinden.
Besonders absurd wird die Lage im Vergleich zu anderen Ausgaben:
Während für alle Kommunen in MV 1,92 Milliarden Euro für 10 Jahre bereitstehen,
stellt der Bund allein im Jahr 2025 rund 7 Milliarden Euro für Waffenlieferungen und
militärische Unterstützung der Ukraine bereit – Jahr für Jahr mehr, ohne öffentliche
Debatte über Prioritäten.
Dazu kommen rund 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr
sowie mehr als 70 Milliarden Euro Verteidigungsetat jährlich – mit steigender
Tendenz.
Und die NATO-Vorgabe von 2 % des BIP bedeutet für Deutschland bald über 100
Milliarden Euro pro Jahr – dauerhaft.
In wenigen Jahren wird Deutschland für das Militär mehr ausgeben als für Bildung,
Gesundheit oder Wohnungsbau zusammen.
Und wer bezahlt das? Nicht Rheinmetall. Nicht Lockheed Martin. Nicht General
Dynamics. Nicht die USA, die jüngst Patriot-Raketen versprechen und liefern.
Sondern wir – die Bürgerinnen und Bürger.
Wir, die Kommunen, Städte und Gemeinden, sehen, wie der Sozialstaat – und mit
ihm unsere Heimat – schleichend ausgeblutet wird. Während Milliarden für
Kampfjets, Leopard-Panzer und Raketen freigemacht werden, fehlt uns das Geld
für Schulen, Lehrerstellen, Feuerwehren, Gesundheitsversorgung, Rentnerinnen
und Rentner, Wohnungsbau und Katastrophenschutz.
Die Bundesregierung hat sich offenbar entschieden: Für Aufrüstung, für Schulden,
für Kriegstüchtigkeit – und gegen soziale Gerechtigkeit, gegen kommunale
Handlungsfähigkeit, gegen Vernunft.
Dass Sie all das noch mit „Verantwortung für kommende Generationen“
rechtfertigen, ist schwer zu verstehen. Diese Generationen werden die Schulden
bezahlen – wenn über Panzer hoffentlich längst nicht mehr geredet wird.
Es braucht jetzt ein konsequentes Umsteuern zugunsten der Kommunen und
unserer Heimat:
– Investitionen in z. Bsp. in Schulen, Wohnungen, Krankenhäuser, Feuerwehren,
ÖPNV und Pflege statt in Kriegsgerät.
– Eine Rückbesinnung auf das Friedensgebot des Grundgesetzes und das
Gewaltverbot der UN-Charta.

– Und wenn, dann endlich Sondervermögen für den sozialen Zusammenhalt, für
unsere Heimat und für den Frieden – nicht nur für militärische Abenteuer.
Unser Land braucht keine Panzerpatenschaften – es braucht eine Sozialdividende,
eine Bildungsoffensive und ein echtes Infrastrukturpaket. Und es braucht den
politischen Mut, sich dem Rüstungswahn zu widersetzen.
Denn Frieden wird nicht auf dem Schlachtfeld gewonnen – sondern in der Schule,
in bezahlbaren Wohnungen, im Miteinander unserer Gemeinden und auf dem
Spielplatz.
Ich hoffe sehr, dass viele Kolleginnen und Kollegen in der Politik – aber auch alle,
die hier zuhause sind – diese Einsicht teilen und sich anschließen.


Mit nachdrücklichen Grüßen
Thomas Gens
Bürgermeister der Insel Hiddensee

Beitragsbild: Petition Thomas Gens

80 Jahre Hiroshima und Nagasaki:Atomwaffeneinsätze waren völkerrechtswidrig

Berlin, 05.08.2025 – Anlässlich des 80. Jahrestages der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki am 6. und 9. August 1945 bekräftigt die deutsche Sektion der Internationalen Juristinnen und Juristen gegen Atomwaffen (IALANA), dass der Einsatz von Atomwaffen gegen ganze Städte Japans bereits zum damaligen Zeitpunkt eine eklatante Verletzung des geltenden Völkerrechts darstellte.

„Die Zerstörung von Hiroshima und Nagasaki wird oft als schrecklicher, aber notwendiger Schlusspunkt des Zweiten Weltkriegs dargestellt. Diese Erzählung ignoriert eine entscheidende Tatsache: Der Einsatz von Atomwaffen war nach den damals bereits existierenden und anerkannten Normen des Völkerrechts, speziell des Kriegsvölkerrechts, illegal“, erklärt Amela Skiljan, Co-Vorsitzende von IALANA Deutschland. „Es handelte sich nicht um eine rechtliche Grauzone, sondern um einen klaren Bruch mit den fundamentalen Prinzipien der geregelten Kriegsführung.“

Schon lange vor 1945 hatte die internationale Gemeinschaft in Verträgen und im Völkergewohnheitsrecht klare Grenzen für die Wahl der Kriegsmittel statuiert. In der Petersburger Erklärung von 1868 einigten sich die europäischen Staaten dahingehend, dass der Einsatz von Waffen, die unnötiges Leid verursachen, verboten ist. Dieser Grundsatz wurde in weiteren völkerrechtlichen Verträgen ausgeweitet und so zu Völkergewohnheitsrecht. Dazu zählt die Haager Landkriegsordnung (1899, ergänzt 1907). Sie hältin Artikel 22 fest, dass die Kriegsparteien „kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes“ haben. Artikel 25 verbietet den Angriff auf unverteidigte Städte, und Artikel 27 fordert den Schutz von zivilen und medizinischen Einrichtungen. Der Einsatz einer Waffe, die ganze Städte auslöscht und Generationen schädigt, ist mit diesen Prinzipien unvereinbar.

Der gewohnheitsrechtlich gültige Entwurf zum Luftkriegsrecht von 1922 bestimmt in Artikel 22: Luftbombardement zum Zwecke der Terrorisierung der Zivilbevölkerung, der Zerstörung oder Beschädigung privaten Eigentums, das nichtmilitärischen Charakter trägt, oder der Verletzung von Nichtkombattanten ist verboten.

Auch weitere völkerrechtliche Verträge, die 1945 schon galten, untermauern die Rechtswidrigkeit der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki. Die Genfer Abkommen von 1864, 1906 und 1929 etablierten den allgemeinen Schutz von Kriegsopfern und Kampfunfähigen. Das Genfer Giftgasprotokoll von 1925, das den Einsatz von chemischen und bakteriologischen Waffen verbietet, dient als wichtiger Vergleichsmaßstab: Die Wirkung der radioaktiven Strahlung ist in ihrer Grausamkeit und Langfristigkeit mit der von Giftgas nicht nur vergleichbar, sondern sogar gravierender.

Im wegweisenden Shimoda-Urteil vom 7.Dezember 1963 kam auch das Landgericht Tokio zu dem Schluss, dass die Bombardierung von Hiroshima und Nagasaki nach den damals geltenden Regeln der Luftkriegsführung eindeutig völkerrechtswidrig war.

Ein bis heute nicht geahndetes Kriegsverbrechen

Am 8. August 1945 – zwei Tage nach Hiroshima und einen Tag vor dem Abwurf der Atombombe auf Nagasaki – unterzeichneten die Alliierten das Londoner Statut für den Internationalen Militärgerichtshof (IMT). Dieses Statut definierte Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für die deutsche und japanische Führungspersonen in Nürnberg und Tokio zur Verantwortung gezogen wurden. In Artikel 6 werden unter Kriegsverbrechen, also der Verletzung der Kriegsgesetze oder -gebräuche, u.a. aufgeführt: „die mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten oder Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung“. Die in Nürnberg etablierten Prinzipien gelten als universelles Gewohnheitsrecht und hätten auch auf die Verantwortlichen für die Atombombenabwürfe Anwendung finden müssen. Wie der amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson zu Beginn des Nürnberger Prozesses feststellte: „Wir dürfen nie vergessen, dass der Maßstab, nachdem wir diese Angeklagten beurteilen, der Maßstab ist, nachdem die Geschichte uns morgen beurteilen wird.“

Die weitere Entwicklung des Völkerrechts nach 1945 hat diese Einschätzung nur verfestigt. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat in einer Reihe von Resolutionen, insbesondere der Resolution 1653 (XVI) von 1961, den Einsatz von Atomwaffen als „Verbrechen gegen die Menschheit und die Zivilisation“ und als Verletzung der UN-Charta bezeichnet. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) von 1996 hat bestätigt, dass nicht nur der Einsatz, sondern bereits die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen grundsätzlich völkerrechtswidrig ist. Die erwartbaren schrecklichen globalen Wirkungen auch eines begrenzten Einsatzes von Atomwaffen haben 2017 dazu geführt, dass 122 Staaten den Atomwaffenverbotsvertrag beschlossen, um das „Nie wieder Hiroshima und Nagasaki“ zu stärken.

„Die 80 Jahre seit Hiroshima und Nagasaki sind eine Mahnung. Die völkerrechtliche Verurteilung des Einsatzes von Atomwaffen ist heute stärker denn je und schließt auch die menschenrechtliche Dimension mit ein, die 1945 rechtlich noch nicht verankert war“, so Heiner Fechner, Co-Vorsitzender der IALANA Deutschland, abschließend. „Wir fordern die Staatengemeinschaft und speziell die deutsche Bundesregierung auf, sich auf diese rechtlichen und humanitären Grundlagen zu besinnen und den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterstützen und umzusetzen. Ein derartiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit darf sich niemals wiederholen. Dazu bedarf es konkreter Schritte.“

IALANA Deutschland fordert von der Bundesregierung

  • Hilfe für Opfer von Atombombeneinsätzen
  • die Beendigung der nuklearen Teilhabe, insbesondere die Einstellung des Übungsbetriebs zum Einsatz von Atomwaffen durch das Taktische Jagdbombergeschwader 33 der Bundesluftwaffe, die Beendigung der Lagerung von US-Atomwaffen in Deutschland und die Einstellung der Beteiligung an Atomwaffenübungen
  • die Unterstützung und Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV).

Eine Bewahrung der Menschheit vor der Geißel des Krieges kann es nur ohne Atomwaffen geben.

Quelle: Presseerklärung IALANA

Beitragsbild: Logo IALANA

AUS IHREN REDEN UND SCHRIFTEN. Fundstück von Ulrich Sander (VVN – BdA)

DAS ABC DES DEUTSCHEN MILITARISMUS

Beitrag zur Verteidigung der Demokratie

SCHRIFTENREIHE DES PRÄSIDIUMS DER VEREINIGUNGEN

DER VERFOLGTEN DES NAZIREGIMES

HEFT 3 – PREIS DM1.—

2. AUFLAGE

SEPTEMBER 1959

Auszug aus dem Dokument:

Ein Menschenleben — 12 Tage Gefängnis

WETZLING, Wolgfgang, SS-Oberfeldrichter a. D

Im Februar 1958 wurde der ehemalige SS-Obersturmbannführer und SS-Oberfeldrichter Wolfgang Wolfgang Wetzling, „wegen Totschlag an 151 Menschen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Von den Mitangeklagten erhielten der ehemalige Hauptmann und Fabrikant Ernst Moritz Klönne „wegen Beihilfe zum Totschlag von 71 Menschen ein Jahr und 6 Monate Gefängnis. Das Verfahren gegen den ehemaligen SS-Sturmbannführer und Regierungsassor Johann Miese| wurde gemäß dem Straffreiheitsgesetz von 1954 eingestellt, da keine höhere Strafe als drei Jahre Gefängnis zu erwarten war. Der kaufmännische Angestellte Bernhard Anhalt, ein ehemaliger SS-Sturmbannführer, der Gewerbeoberlehrer Helmut Gaedt, ein Hauptmann der Wehrmacht, und der Vermessungstechniker Heinz Zeuner, ehemals SS-Sturmführer, wurden freigesprochen, da für sie nach Ansicht des Gerichtes „ein Befehlsnotstand vorlag“.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten Wetzling lebenslänglich Zuchthaus und für die Mitangeklagten je 5 Jahre Zuchthaus beantragt.

Um die Ungeheuerichkeit dieses Urteils – das als symptomatisch für die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit gelten kann und noch durch eine Reihe weiterer Freisprüche überführter und schwer belasteter Nationalsozialisten ergänzt werden könnte- zu ermessen, sei an das Geschehen von Warstein erinnert. Eine Illustrierte Zeitung, die sich durchaus nicht durch antinationalsozialistische Tendenzen ausgezeichnet, schrieb über diesen, im März 1945 durchgeführten Massenmord:

„Aber noch herrscht im Schulhaus Warstein noch eine bestimmte „Ordnung“, denn hier ist der Stab der SS-Division untergebracht. Er besteht aus Raketenspeziallisten aller Waffengattungen ….

Bis eines Tages durch einen unglücklichen Zufall drei russische Arbeiter auf den Schulhof des SS-Stabes geraten. Zufällig ist auch General Kammler da. Er bekommt einen Tobsuchtsanfall und schreit: ‚Dezimieren, das Pack, kräftig dezimieren!‘

Da gerät Bewegung in den Divisionsstab. Der General hat ‚dezimieren‘ gesagt. Hacken werden zusammengeknallt, Befehlsbesprechungen angesetzt. Da ist der Feldrichter der Division, SS-Obersturmbannfüherer Wetzling, er ist für die ‚juristische‘ Seite” verantwortlich.“

Wie diese „juristische Seite“ aussah, darüber gibt die Vernehmung Wetzling’s im Jahre 1958 Aufschluß:

„Ich habe nur einen Befehl ausgeführt, einen Befehl zum Schutze der. Bevölkerung… Die Bedrohung war doch wirklich zu erkennen. Der Kommandeur befürchtete Bandenbildung. Man spricht heute hier von einem Prozeß der Menschlichkeit. Was wir damals taten, war tiefe Menschlichkeit ….. .”

Nachdem die Befehle ausgegeben worden waren, fuhr Wetzling mit einem Dolmetscher in die Schützenhalle von Warstein und ließ den Russen erklären, wer sich freiwillig meldete, würde in ein ‚besseres‘ Lager kommen. Darauf meldeten sich 14 Männer, 56 Frauen und Kind war auch dabei. Auf diesbezügliche Fragen des Vorsitzenden antwortete der Angeklagte:

„Wetzling: ‘Das Kind habe ich erst später gesehen. Es tat mir leid. Ich wollte es umschicken, aber die Mutter wollte es unbedingt mithaben.‘

Vorsitzender: ‘Warum aber die Frauen? Die Frauen waren doch keine Gefahr für die Bevölkerung?‘

Wetzling: (erregt) „Auch die Frauen waren gewiß kommunistisch geschult, fanatisch und, wie ich aus Rußland wußte, eine Gefahr.‘“

Die Russen, die sich ‚freiwillig‘ für ein besseres Lager gemeldet hatten, wurden auf LKWs verladen und ins Langenbachtal bei Warstein gebracht. Dort mußten sie sich in Dreierreihen aufstellen und hinter ihnen nahm das Exekutionskommando im Halbkreis Aufstellung.

Als sie sich in Marsch setzten, gab Wetzling das Feuerkommando.

Zu einem bemerkenswerten Rededuell kam es während der Verhandlung zwischen dem SS-Stabsrichter Merz, heute Oberlandesgerichtsrat in Neustadt an der Weinstraße, und Wetzling:

„Merz: ‘Die Erschießungen gehörten keineswegs in die Zuständigkeit eines SS-Gerichts. Als Wetzling zu mir kam, sagte er etwa die Worte: Ich war heute Nacht dabei, wie Russen erschossen worden sind. Da habe ich ihm in höchster Erregung erwidert: Zu einer solchen Schweinerei hätte ich mich nicht hergegeben. Wir schießen hier V 2 ab und sonst nichts.

Wetzling: Als wir jenen Morgen nach der Erschießung aneinandergerieten- ich glaube, wir waren damals noch per Du,- habe ich Ihnen da nicht erklärt, daß ich nicht nur Richter bin, sondern auch Offizier sei, der Befehlen zu gehorchen habe?

Merz: Ich wäre auf keinen Fall gegangen. Sie hätten sich auch mit höheren Dienststellen in Verbindung setzen können, unsere Fernsprechverbindungen waren die besten der ganzen Wehrmacht.

Vorsitzender: Wir stellen also fest, daß bei Ihnen (zu Merz gewendet) diese Spaltung der Persönlichkeit nicht vorlag.”

Zu der bedrückendsten und bedenklichsten Einvernahme in diesem Prozeß gehört die des damaligen Transportoffiziers der Division und heutigen Oberstleutnant der Bundeswehr, Zippelius, der als Zeuge auf die Frage des Verteidigers: „Was hätten Sie getan, Herr Oberstleutnant, wenn Sie damals einen Erschießungsbefehl bekommen hätten?” die folgende Antwort gab:

„Diese Frage ist heute sehr schwer zu beantworten. Man muß sie mit den Maßstäben messen, die damals gültig waren. Ich glaube, ich hätte damals nicht anders handeln können…”

So weit ein Offizier der Bundeswehr, die es sich zum Ziel gesetzt hat, eine Armee der

„Bürger in Uniform“ zu schaffen – Der wochenlang währende Prozeß hatte mit aller Klarheit bewiesen, daß die aus fremden Ländern gegen ihren Willen Verschleppten ebenso wie viele Unzählige, sehnsüchtig auf die Stunde ihrer Befreiung warteten. Das Ende ihrer Qualen und Sehnsüchte brachten die Genickschüsse, kalt und heimtückisch befohlen und durchgeführt von Männern, die sich im Jahre 1958 bedingungslos und stolz zu diesen Morden bekennen und bei bundesdeutschen Richtern hierbei auf Verständnis stoßen.

Wie so viele andere, überführte Mörder machte sich Wetzling, jetzt Justitiar bei der Niedersächsischen Landeskrankenhilfe mit einem Monatsgehalt von DM 1400,- die antibolschewistische Konjunktur zunutze und belehrte das sich belehrenlassende Gericht, daß auch die erschossenen russischen Frauen eine „potentielle Gefahr” bedeutet hätten.

Als weiteres „Argument“ für die erfolgte Tötung von 129 Männern, 77 Frauen und 2 Kindern führte der Volljurist Wetzling aus, er sei der Überzeugung gewesen, „daß sich unter den Ausgesuchten bestimmt eine entsprechende Anzahl gefährlicher Elemente“ befunden hätte.

Das „Urteil” gegen Wetzling ist gleichbedeutend damit, daß auf der Waage der bundesdeutschen Gerechtigkeit ein Menschenleben mit 12 Tagen Gefängnis aufgewogen wird.

Und dies, obwohl der § 211 des StrGB lautet:

„1. Der Mörder wird mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft.

2. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam, oder mit gemeingefährlichen Mitteln, oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.”

Entsprang die Untat Wetzling’s nicht der Mordlust? Sollte es etwa als mildernder Umstand betrachtet werden, daß es sich hier um eine politisch bedingte Mordlust gehandelt hat und daß seine Opfer „nur“ russische Fremdarbeiter waren? Zu der politischen Mordlust bekannte sich Wetzling nachdrücklich. So nannte er z. B. die SS eine „hervorragende Truppe” und den SS-General Hausser einen General „wie im Bilderbuch” mit einem „wunderbar aristokratischen Kopf“ und einer „ungewöhnlich korrekten und sauberen Haltung“. Die Erschießung eines jüdischen, französischen Kriegsgefangenen bezeichnete er als „aus Kriegsleidenschaft verständlich”. Die Ernennung zum SS-Richter war für ihn eine „ehrenvolle Berufung“ und die Zeit bei einer SS-Division im Osten eine „absolut stolze Zeit”.

Es muß als charakteristisch gelten, daß sich bei keinem der Angeklagten irgendeine Distanzierung von den Gedankengängen des Dritten Reiches bemerkbar machte, sondern, daß sie diese vielmehr zur Rechtfertigung der heimtückischen Morde benützten. Daß sie dies nicht ohne Erfolg taten, beweist das bereits zitierte, für die Angeklagten so verständnisvoll ausgefallene Urteil.

Eine Zeitung berichtete über den Hauptangeklagten:

„Wetzling hat ganz links auf der Anklagebank Platz genommen. Sein blauer Maßanzug sitzt makellos, das Hemd unter der gelbgemusterten Krawatte ist blütenweiß.- Der SS-Mörder mit dem blauen Maßanzug und der gelbgemusterten Krawatte sowie dem blütenweißen Hemd, das die von dem Blute der ermordeten Männer, Frauen und Kinder entstandenen Flecken verdeckt, kann als eines der antibolschewistischen Symbole der Bundesrepublik gelten und verdient kaum eine bessere Überschrift als ‚Mörder unter uns!’“

Beitragsbild: ©Claus Stille; Obelisk zum Gedenken an die 65.000 von den deutschen Faschisten  im Stalag 326 in Stukenbrock zu Tode gequälten sowjetischen Kriegsgefangenen.

Ich empfehle zwei meiner Berichte  von dort erlebten Gedenkveranstaltungen zu lesen:

Gedenken 1 Gastredner Eugen Drewermann)

Gedenken 2 (Gastredner Rolf Becker)

Hinweis: Gastbeiträge geben immer die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

In Dortmund-Eving wird jetzt mahnend an die Rolle Emil Kirdorfs als Hitler-Förderer erinnert

Von Ulrich Sander

Im Juli 2018 titelten die RuhrNachrichten im Dortmunder Lokalteil: “Die braune Vergangenheit des Emil Kirdorf: Verwirrung um verschwundene Tafel”. Und weiter hieß es: “Der Industrielle Emil Kirdorf förderte den Aufstieg von Adolf Hitler. In der nach ihm benannten Siedlung in Dortmund Eving sollte vor Jahren eine Mahntafel aufgestellt werden. Von ihr fehlt jede Spur.” Zur Vorgeschichte hieß es: “Einstimmig beschloss die Bezirksvertretung Eving bereits 2011 die Aufstellung einer solchen Tafel und stellte dafür 10.000 Euro zur Verfügung. Fast sechs Jahre nach dem Beschluss ist von der Tafel noch weit und breit nichts zu sehen. Gibt es sie überhaupt. Und wenn ja, wo ist sie abgeblieben?” Dem Beschluss lag ein Antrag der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten zu Grunde.

Im November 2023 hieß es in den RuhrNachrichten unter Bezugnahme auf eine Erklärung der Grünen: “Ein Mahnmal, das auf die problematische Nazi-Vergangenheit von Emil Kirdorf hinweist, soll in der Kirdorf-Siedlung aufgestellt werden. An der Umsetzung hapert’s.”

Weitere zwei Jahre später teilte Oliver Stens (SPD), Evinger Bezirksbürgermeister, den Abgeordneten nunmehr unter dem Datum des 21. Juli 2025 mit: “Der Beschluss der Bezirksvertretung zur Aufstellung der Kirdorf-Stele ist umgesetzt und die Stele aufgestellt.”

„Warum es 14 Jahre dauerte, den Beschluss umzusetzen, kann nur als Mischung aus Schildbürgerstreich und skandalöser Frechheit verbunden mit Geschichtsklitterung bezeichnet werden“, meinte dazu ein Sprecher der VVN-BdA. Es sei beispielsweise die Aufstellung der Mahntafel “im Vorfeld von Wahlen mit erheblichen Hürden verbunden” gewesen, so hatte Stens behauptet. Eine Hürde sei wohl, so die VVN-BdA, die Tatsache gewesen, dass aus der Gedenkstätte Steinwache eine Bewertung des Emil Kirdorf ebenso verschwand wie auch der Raum mit dem Titel “Die Schwerindustrie setzt auf Hitler”. Warum? Weil angeblich neue Erkenntnisse die Aussage über die Schwerindustrie nicht mehr zuließen, so das Stadtarchiv.

Die Konzerne der Schwerindustrie aus dem Ruhrrevier gehören allerdings zu den Unterzeichnern einer Erklärung von 49 Konzernleitungen zum 80. Jahrestag des 8. Mai 1945, dem Tag der Befreiung von Krieg und Faschismus. In dem späten Geständnis, das vom ehemaligen IG Farben-Betrieb Bayer AG initiiert worden ist, heißt es:

„Die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 wäre ohne das Versagen der damaligen Entscheidungsträger in Politik, Militär, Justiz und Wirtschaft nicht denkbar gewesen. Deutsche Unternehmen trugen dazu bei, die Herrschaft der Nationalsozialisten zu festigen. Auf ihren eigenen Vorteil bedacht, waren viele Unternehmen und ihre damaligen Akteure verstrickt. Heute übernehmen wir als deutsche Unternehmen Verantwortung, die Erinnerung an die Verbrechen der NS-Zeit sichtbar zu machen.”

Die Erklärung der Konzerne ist wohlfeil und kostet sie nichts – so vermuten man offenbar. Doch die Zeit der Entschädigungen ist nicht zu Ende, wie man einer Forderung antnehmen kann, die von der VVN-BdA aufgestellt wurde: Es sollen die Erben der ökonomischen Eliten der Hitlerzeit zu gunsten der Nachkommen der Opfer, vor allem der Zwangsarbeiter enterbt werden. Und die Geschichtsklitterung, wie sie mit der Beseitigung des Raums 7 mit der Anklage der Schwerindustrie verbunden war, muss auch beendet werden. Mit der Stele zu Kirdorf wird ein Anfang gemacht, wenn auch nach langem Zögern. Nunmehr wird das Verbrechen des Emil Kirdorf auch in Eving andeutungsweise sichtbar gemacht, und zwar mit diesen Worten auf der Stele:

„Emil Kirdorf – 8.4.1847 – 13.7.1938 – Die Kolonie Kirdorf ist eine Bergbausiedlung. Erbaut wurde sie 1912-1913 von der Gelsenkirchener Bergwerks AG im Stil einer Gartenstadt für Arbeiter und benannt nach ihrem Generaldirektor Emil Kirdorf. – Als er 1873 bei der GBAG eintrat, förderte das Unternehmen auf zwei Zechen 156 000 t Kohle. Als er sie 1926 – nach 53jähriger Leitung – verließ, war sie zum größten Kohlenbergbauunternehmen Deutschlands und Europas geworden. – Emil Kirdorf war politisch ein Reaktionär und sah in der Person Bismarcks den deutschen Gedanken verwirklicht. Er war von Beginn an ein entschiedener Gegner der Weimarer Republik und betätigte sich deshalb früh und aktiv als Förderer des Aufstiegs Adolf Hitlers. Von 1927 bis zu seinem Tode war er mit Unterbrechungen Mitglied der NSDAP. –
Stadt Dortmund“

Siehe dazu auch: https://www.nordstadtblogger.de/?s=Emil%20Kirdorf

Die Entschädigungsforderung der VVN-BdA sieht vor, aus dem Erbe der Profiteure des faschistischen Raubkrieges und der Zwangsarbeit im Naziregime den Nachfahren der Zwangsarbeiter/innen den vorenthaltenen Lohn nachzuzahlen. Dies geschehe analog den aktuellen Regelungen zur Rückgabe von durch Nazis geraubten Kunstschätzen an die Erben der Opfer. Die VVN-BdA erklärte:

„Die Schuldigen aus den Kreisen der ökonomischen Eliten blieben bisher unbestraft, und ihr Wirtschaftssystem gehörte zu den Wurzeln des Faschismus. Den Hinterbliebenen der Räuber darf die Beute nicht länger gehören.“

Folgende Rechnung ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung: Es gibt in Deutschland derzeit 132 Milliardäre. 71 Prozent dieser Milliardäre sind deshalb so reich, weil sie Milliardenvermögen geerbt haben. Zum Vergleich: Von den 2800 Milliardären, die es weltweit gibt, haben nur 36 Prozent ihr Vermögen geerbt. Die Zahl der deutschen Milliardärserben ist prozentual doppelt so hoch aufgrund des Raubzugs ihrer Vorfahren vor 1945. (Quelle: ARD Reschke Fernsehen, 16.1.2025)

Beitragsbild: via U. Sander

Hinweis: Gastbeiträge geben immer die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.