Der Westend Verlag zur Causa Prof. Dr. Ulrike Guėrot

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PRESSEMITTEILUNG

Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht anhängig –
Fokus auf strukturelle Wirkung von VerfahrenPressemitteilung
Nr. 2 im Verfahren Professor Dr. Guérot gegen Uni Bonn
der Rechtsanwälte auf der Heiden/Gall
vom 15. Januar 2026

Berlin/Karlsruhe, 15.1.2026. Im arbeitsrechtlichen Verfahren um die Kündigung der Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Guérot ist derzeit eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 16. Mai 2025 (Az. 10 SLa 289/24) beim Bundesarbeitsgericht anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung liegt damit weiterhin nicht vor. Prof. Dr. Guérot wird in dem Verfahren durch die Rechtsanwälte Christian auf der Heiden und Tobias Gall vertreten.

Unabhängig vom konkreten Ausgang des Verfahrens wirft der Fall grundsätzliche Fragen auf, die über den individuellen arbeitsrechtlichen Streit hinausgehen. Im Zentrum steht das Spannungsverhältnis zwischen arbeitsrechtlichen Loyalitätspflichten, wissenschaftlicher Freiheit und öffentlicher Kritik. Diese Fragen betreffen nicht nur einzelne Personen, sondern die strukturellen Rahmenbedingungen wissenschaftlicher Arbeit in institutionellen Kontexten.

Der Fall macht sichtbar, welche Wirkung arbeitsrechtliche Verfahren entfalten können, wenn komplexe fachliche Bewertungen ohne externe wissenschaftliche Einordnung vorgenommen werden und formale Maßstäbe gegenüber inhaltlichen Fragen in den Vordergrund treten. Solche Verfahren haben Signalwirkung, insbesondere für Wissenschaftler, die öffentlich forschen, publizieren oder kontroverse Positionen vertreten.

„Mir geht es nicht um die öffentliche Bewertung einzelner Gerichtsentscheidungen“, betont Prof. Dr. Ulrike Guérot. „Mich interessiert die grundsätzliche Frage, wie frei Wissenschaft in institutionellen Strukturen tatsächlich ist und welche Wirkungen arbeitsrechtliche Verfahren auf kritisches Denken und öffentliche Debatten haben.“

Auch aus juristischer Sicht wird der Fall nicht als rein individueller Konflikt verstanden. Rechtsanwalt Christian auf der Heiden erklärt: „Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens wirft der Fall Fragen auf, die über den Einzelfall hinausgehen. Es geht um die strukturelle Wirkung arbeitsrechtlicher Verfahren auf Wissenschaft und öffentliche Kritik. Genau diese Einordnung halten wir für wichtig.“

Der Rechtsweg ist nicht ausgeschöpft. Die Beteiligten setzen weiterhin auf eine sachliche und rechtsstaatliche Klärung. Die begleitende Kommunikation zielt nicht auf Eskalation oder Personalisierung, sondern auf eine nüchterne Einordnung der grundsätzlichen Fragen, die der Fall aufwirft.

***

Zu den juristischen Details der Nichtzulassungsbeschwerdebegründung erklären die Rechtsanwälte von Prof. Dr. Ulrike Guérot ferner:

Im Detail sind zusammengefasst u.a. folgende Rügen in dem 107-seitigen Schriftsatz angebracht worden:
·       Das Landesarbeitsgericht hat geglaubt, ohne eigene Fachkunde selbst ein wissenschaftliches Fehlverhalten der klagenden Hochschullehrerin feststellen zu können. Erforderlich wäre aber gewesen, ein politikwissenschaftliches Sachverständigengutachten zu dieser Tatsachenfrage einzuholen. Auch das hat das Landesarbeitsgericht prozessual pflichtwidrig unterlassen.
·       Professor Guérot ist ein Vorsatz unterstellt worden, ohne sie zuvor hierzu anzuhören. Dabei hat das Landesarbeitsgericht in freier Rechtsschöpfung einen „Anscheinsbeweis“ zugrunde gelegt, den es nach ständiger Rechtsprechung der Bundesgerichte für Vorsatz aber überhaupt nicht gibt.
·       Die Kündigung verletzt in bislang ungesehener Weise die vom Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG). Das Landesarbeitsgericht hat die verfassungsrechtliche Dimension gar nicht berücksichtigt und auch verkannt, dass die landesgesetzliche Regelung (§ 4 HG NRW), auf die es sich gestützt hat, wegen der Gesetzgebungsbefugnis des Bundes nichtig ist.
·       Die Argumentation des Landesarbeitsgerichts liefe – zu Ende gedacht – darauf hinaus, dass jeder wissenschaftliche Bewerber einen künftigen akademischen Arbeitgeber im Rahmen der von ihm selbst durchgeführten Einstellungsevaluationen auch auf mögliche Mängel seiner eigenen Qualifikation hinzuweisen hätte; das kann in Anbetracht dessen, dass das Prognoserisiko, einen geeigneten Bewerber einzustellen, nach gefestigter Rechtslage allein beim Arbeitgeber liegt, nicht überzeugen.
·       Das Urteil ist nicht zuletzt auch schon rein formell unrichtig: So hat das Landesarbeitsgericht grundlegend übersehen, dass die Kündigungserklärung nicht – wie gesetzlich erforderlich – schriftlich und auch ohne Abmahnung erfolgt ist. Außerdem war das Landesarbeitsgericht nicht ordnungsgemäß besetzt, weil eine ehrenamtliche Richterin gegen die Regeln der gerichtlichen Geschäftsverteilung  „ausgetauscht“ worden ist.

Tobias Gall, Rechtsanwalt von Prof. Dr. Guérot: „Nach ausgiebiger Überprüfung des Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln konnten zahlreiche zulassungsrelevante Rechtsfehler aufgedeckt werden. Die Anzahl und die Schwere der Rechtsverstöße sind erschreckend. Es ist schlechterdings nicht erklärlich, wie einem Arbeitsgericht zweiter Instanz eine solche Fülle von verfassungsrechtlich relevanten Verfahrensfehlern unterlaufen kann. Mit Blick darauf, dass konsequent alle Frau Professor Guérot günstigen Sach- und Rechtsfragen zu ihren Ungunsten beantwortet oder ignoriert worden sind, drängt sich notwendig der Schluss auf, dass das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf sachfremden Erwägungen beruht. Wir Juristen sprechen dann von Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG). Wenn solch ein Urteil „gehalten“ werden sollte und es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt, dann wäre nicht nur die Wissenschaftsfreiheit, sondern auch der Rechtsstaat in Gefahr. Ich habe aber Hoffnung, dass trotz der geringen statistischen zwischen 4 % und 11 % changierenden Erfolgsquoten von Nichtzulassungsbeschwerden, das Bundesarbeitsgericht korrigierend eingreift und eine Verfassungsbeschwerde unnötig macht.“

Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde fristgerecht von Rechtsanwalt auf der Heiden beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt begründet. Über die Wirksamkeit der Kündigung der Universität Bonn ist somit noch nicht rechtskräftig entschieden (vgl. § 72a Abs. 4 Satz 1 ArbGGBAG, Beschluss vom 28. Februar 2008 – 3 AZB 56/07 – Rn. 15).

Vorinstanzen:
LAG Köln: 10 SLa 289/24 (Pressemitteilung des LAG / Volltext der Entscheidung)
ArbG Bonn: 2 Ca 345/23 (Pressemitteilung des ArbG / Volltext der Entscheidung)

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Quelle: Westend Verlag GmbH – Waldstraße 12a – 63263 Neu-Isenburg
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt

AUS IHREN REDEN UND SCHRIFTEN. Fundstück von Ulrich Sander (VVN – BdA)

DAS ABC DES DEUTSCHEN MILITARISMUS

Beitrag zur Verteidigung der Demokratie

SCHRIFTENREIHE DES PRÄSIDIUMS DER VEREINIGUNGEN

DER VERFOLGTEN DES NAZIREGIMES

HEFT 3 – PREIS DM1.—

2. AUFLAGE

SEPTEMBER 1959

Auszug aus dem Dokument:

Ein Menschenleben — 12 Tage Gefängnis

WETZLING, Wolgfgang, SS-Oberfeldrichter a. D

Im Februar 1958 wurde der ehemalige SS-Obersturmbannführer und SS-Oberfeldrichter Wolfgang Wolfgang Wetzling, „wegen Totschlag an 151 Menschen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Von den Mitangeklagten erhielten der ehemalige Hauptmann und Fabrikant Ernst Moritz Klönne „wegen Beihilfe zum Totschlag von 71 Menschen ein Jahr und 6 Monate Gefängnis. Das Verfahren gegen den ehemaligen SS-Sturmbannführer und Regierungsassor Johann Miese| wurde gemäß dem Straffreiheitsgesetz von 1954 eingestellt, da keine höhere Strafe als drei Jahre Gefängnis zu erwarten war. Der kaufmännische Angestellte Bernhard Anhalt, ein ehemaliger SS-Sturmbannführer, der Gewerbeoberlehrer Helmut Gaedt, ein Hauptmann der Wehrmacht, und der Vermessungstechniker Heinz Zeuner, ehemals SS-Sturmführer, wurden freigesprochen, da für sie nach Ansicht des Gerichtes „ein Befehlsnotstand vorlag“.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten Wetzling lebenslänglich Zuchthaus und für die Mitangeklagten je 5 Jahre Zuchthaus beantragt.

Um die Ungeheuerichkeit dieses Urteils – das als symptomatisch für die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit gelten kann und noch durch eine Reihe weiterer Freisprüche überführter und schwer belasteter Nationalsozialisten ergänzt werden könnte- zu ermessen, sei an das Geschehen von Warstein erinnert. Eine Illustrierte Zeitung, die sich durchaus nicht durch antinationalsozialistische Tendenzen ausgezeichnet, schrieb über diesen, im März 1945 durchgeführten Massenmord:

„Aber noch herrscht im Schulhaus Warstein noch eine bestimmte „Ordnung“, denn hier ist der Stab der SS-Division untergebracht. Er besteht aus Raketenspeziallisten aller Waffengattungen ….

Bis eines Tages durch einen unglücklichen Zufall drei russische Arbeiter auf den Schulhof des SS-Stabes geraten. Zufällig ist auch General Kammler da. Er bekommt einen Tobsuchtsanfall und schreit: ‚Dezimieren, das Pack, kräftig dezimieren!‘

Da gerät Bewegung in den Divisionsstab. Der General hat ‚dezimieren‘ gesagt. Hacken werden zusammengeknallt, Befehlsbesprechungen angesetzt. Da ist der Feldrichter der Division, SS-Obersturmbannfüherer Wetzling, er ist für die ‚juristische‘ Seite” verantwortlich.“

Wie diese „juristische Seite“ aussah, darüber gibt die Vernehmung Wetzling’s im Jahre 1958 Aufschluß:

„Ich habe nur einen Befehl ausgeführt, einen Befehl zum Schutze der. Bevölkerung… Die Bedrohung war doch wirklich zu erkennen. Der Kommandeur befürchtete Bandenbildung. Man spricht heute hier von einem Prozeß der Menschlichkeit. Was wir damals taten, war tiefe Menschlichkeit ….. .”

Nachdem die Befehle ausgegeben worden waren, fuhr Wetzling mit einem Dolmetscher in die Schützenhalle von Warstein und ließ den Russen erklären, wer sich freiwillig meldete, würde in ein ‚besseres‘ Lager kommen. Darauf meldeten sich 14 Männer, 56 Frauen und Kind war auch dabei. Auf diesbezügliche Fragen des Vorsitzenden antwortete der Angeklagte:

„Wetzling: ‘Das Kind habe ich erst später gesehen. Es tat mir leid. Ich wollte es umschicken, aber die Mutter wollte es unbedingt mithaben.‘

Vorsitzender: ‘Warum aber die Frauen? Die Frauen waren doch keine Gefahr für die Bevölkerung?‘

Wetzling: (erregt) „Auch die Frauen waren gewiß kommunistisch geschult, fanatisch und, wie ich aus Rußland wußte, eine Gefahr.‘“

Die Russen, die sich ‚freiwillig‘ für ein besseres Lager gemeldet hatten, wurden auf LKWs verladen und ins Langenbachtal bei Warstein gebracht. Dort mußten sie sich in Dreierreihen aufstellen und hinter ihnen nahm das Exekutionskommando im Halbkreis Aufstellung.

Als sie sich in Marsch setzten, gab Wetzling das Feuerkommando.

Zu einem bemerkenswerten Rededuell kam es während der Verhandlung zwischen dem SS-Stabsrichter Merz, heute Oberlandesgerichtsrat in Neustadt an der Weinstraße, und Wetzling:

„Merz: ‘Die Erschießungen gehörten keineswegs in die Zuständigkeit eines SS-Gerichts. Als Wetzling zu mir kam, sagte er etwa die Worte: Ich war heute Nacht dabei, wie Russen erschossen worden sind. Da habe ich ihm in höchster Erregung erwidert: Zu einer solchen Schweinerei hätte ich mich nicht hergegeben. Wir schießen hier V 2 ab und sonst nichts.

Wetzling: Als wir jenen Morgen nach der Erschießung aneinandergerieten- ich glaube, wir waren damals noch per Du,- habe ich Ihnen da nicht erklärt, daß ich nicht nur Richter bin, sondern auch Offizier sei, der Befehlen zu gehorchen habe?

Merz: Ich wäre auf keinen Fall gegangen. Sie hätten sich auch mit höheren Dienststellen in Verbindung setzen können, unsere Fernsprechverbindungen waren die besten der ganzen Wehrmacht.

Vorsitzender: Wir stellen also fest, daß bei Ihnen (zu Merz gewendet) diese Spaltung der Persönlichkeit nicht vorlag.”

Zu der bedrückendsten und bedenklichsten Einvernahme in diesem Prozeß gehört die des damaligen Transportoffiziers der Division und heutigen Oberstleutnant der Bundeswehr, Zippelius, der als Zeuge auf die Frage des Verteidigers: „Was hätten Sie getan, Herr Oberstleutnant, wenn Sie damals einen Erschießungsbefehl bekommen hätten?” die folgende Antwort gab:

„Diese Frage ist heute sehr schwer zu beantworten. Man muß sie mit den Maßstäben messen, die damals gültig waren. Ich glaube, ich hätte damals nicht anders handeln können…”

So weit ein Offizier der Bundeswehr, die es sich zum Ziel gesetzt hat, eine Armee der

„Bürger in Uniform“ zu schaffen – Der wochenlang währende Prozeß hatte mit aller Klarheit bewiesen, daß die aus fremden Ländern gegen ihren Willen Verschleppten ebenso wie viele Unzählige, sehnsüchtig auf die Stunde ihrer Befreiung warteten. Das Ende ihrer Qualen und Sehnsüchte brachten die Genickschüsse, kalt und heimtückisch befohlen und durchgeführt von Männern, die sich im Jahre 1958 bedingungslos und stolz zu diesen Morden bekennen und bei bundesdeutschen Richtern hierbei auf Verständnis stoßen.

Wie so viele andere, überführte Mörder machte sich Wetzling, jetzt Justitiar bei der Niedersächsischen Landeskrankenhilfe mit einem Monatsgehalt von DM 1400,- die antibolschewistische Konjunktur zunutze und belehrte das sich belehrenlassende Gericht, daß auch die erschossenen russischen Frauen eine „potentielle Gefahr” bedeutet hätten.

Als weiteres „Argument“ für die erfolgte Tötung von 129 Männern, 77 Frauen und 2 Kindern führte der Volljurist Wetzling aus, er sei der Überzeugung gewesen, „daß sich unter den Ausgesuchten bestimmt eine entsprechende Anzahl gefährlicher Elemente“ befunden hätte.

Das „Urteil” gegen Wetzling ist gleichbedeutend damit, daß auf der Waage der bundesdeutschen Gerechtigkeit ein Menschenleben mit 12 Tagen Gefängnis aufgewogen wird.

Und dies, obwohl der § 211 des StrGB lautet:

„1. Der Mörder wird mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft.

2. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam, oder mit gemeingefährlichen Mitteln, oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.”

Entsprang die Untat Wetzling’s nicht der Mordlust? Sollte es etwa als mildernder Umstand betrachtet werden, daß es sich hier um eine politisch bedingte Mordlust gehandelt hat und daß seine Opfer „nur“ russische Fremdarbeiter waren? Zu der politischen Mordlust bekannte sich Wetzling nachdrücklich. So nannte er z. B. die SS eine „hervorragende Truppe” und den SS-General Hausser einen General „wie im Bilderbuch” mit einem „wunderbar aristokratischen Kopf“ und einer „ungewöhnlich korrekten und sauberen Haltung“. Die Erschießung eines jüdischen, französischen Kriegsgefangenen bezeichnete er als „aus Kriegsleidenschaft verständlich”. Die Ernennung zum SS-Richter war für ihn eine „ehrenvolle Berufung“ und die Zeit bei einer SS-Division im Osten eine „absolut stolze Zeit”.

Es muß als charakteristisch gelten, daß sich bei keinem der Angeklagten irgendeine Distanzierung von den Gedankengängen des Dritten Reiches bemerkbar machte, sondern, daß sie diese vielmehr zur Rechtfertigung der heimtückischen Morde benützten. Daß sie dies nicht ohne Erfolg taten, beweist das bereits zitierte, für die Angeklagten so verständnisvoll ausgefallene Urteil.

Eine Zeitung berichtete über den Hauptangeklagten:

„Wetzling hat ganz links auf der Anklagebank Platz genommen. Sein blauer Maßanzug sitzt makellos, das Hemd unter der gelbgemusterten Krawatte ist blütenweiß.- Der SS-Mörder mit dem blauen Maßanzug und der gelbgemusterten Krawatte sowie dem blütenweißen Hemd, das die von dem Blute der ermordeten Männer, Frauen und Kinder entstandenen Flecken verdeckt, kann als eines der antibolschewistischen Symbole der Bundesrepublik gelten und verdient kaum eine bessere Überschrift als ‚Mörder unter uns!’“

Beitragsbild: ©Claus Stille; Obelisk zum Gedenken an die 65.000 von den deutschen Faschisten  im Stalag 326 in Stukenbrock zu Tode gequälten sowjetischen Kriegsgefangenen.

Ich empfehle zwei meiner Berichte  von dort erlebten Gedenkveranstaltungen zu lesen:

Gedenken 1 Gastredner Eugen Drewermann)

Gedenken 2 (Gastredner Rolf Becker)

Hinweis: Gastbeiträge geben immer die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Prozess am Holocaust-Gedenktag: Wie Deutschland einen jüdischen Besatzungskritiker schikaniert

Ausgerechnet am Jahrestag der Befreiung von Auschwitz wurde ein jüdisch-israelischer Aktivist in Berlin vor Gericht gestellt. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft wegen einer auf X geposteten Parole. Der Beschuldigte wirft dem deutschen Staat Geschichtsklitterung und Täter-Opfer-Umkehr vor.

Von Susan Bonath

Die Geschichtsklitterung nimmt in Deutschland absurde Ausmaße an. Während Israels Präsident Itzchak Herzog den Gedenktag an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee vor 80 Jahren dafür missbrauchte, Muslime zum neuen Übel der Welt zu erklären, gegen das die Vereinten Nationen „mutig kämpfen“ müssten, sollte am selben Tag ein jüdisch-israelischer Palästina-Aktivist vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen eines kritischen X-Postings zur israelischen Besatzung verurteilt werden. Der Prozess wurde aber kurz nach der Eröffnung wegen Krankheit vertagt.

Verfolgt wegen eines X-Postings

Der israelische Filmemacher und Aktivist in der Palästina-Solidarität, Dror Dayan, steht im Visier der deutschen Behörden. Am 27. Januar, dem 80. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz durch die Sowjetarmee, sollte ihm in Berlin der Prozess gemacht werden. Er habe „Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ verwendet, so der Vorwurf. Ihm drohen deshalb bis zu drei Jahren Haft. Weil eine Gutachterin verhindert war, verschob das Amtsgericht Tiergarten den Prozess auf den 5. Mai 2025.

Dayan, der sich in dem linken jüdischen Verein „Jüdische Stimme“ engagiert, wird seit April 2024 von der deutschen Justiz wegen eines X-Postings verfolgt. Ende 2023, kurz nach dem Angriff der Hamas auf Israel und dem anschließenden Beginn des israelischen Rachefeldzuges gegen die Bevölkerung im Gazastreifen, hatte er eine zunehmende Kriminalisierung von Gegnern der völkerrechtswidrigen Besatzung der palästinensischen Gebiete und des befürchteten Völkermordes kritisiert.

„Sündenbock der Nazienkel“

Dayan zitierte in seinem Posting die kurz zuvor verbotene Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ (Vom Fluss bis zum Meer – Palästina soll frei sein). Er nahm dabei Bezug auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung, in dem es hieß, dieser Spruch werde künftig ähnlich geahndet wie etwa das öffentliche Zurschaustellen eines Hakenkreuzes oder anderer Nazisymbole. Dazu schrieb er:

„Wir lassen die Geschichte nicht umschreiben. Palästina-Solidarität wird nicht zum Sündenbock der Nazienkel. Eure Verbrechen, nicht unsere.“

„Repressionen, um Völkermord zu rechtfertigen“

Diese Parole wird seit langem von zionistischen Befürwortern eines „Großisraels“ verwendet. Strafbar ist sie in Deutschland aber nur, wenn Menschen sie benutzen, die sich für ein Ende der völkerrechtswidrigen Besatzung, verbunden mit Landraub, Vertreibung und Unterdrückung der Palästinenser, durch den Staat Israel einsetzen. Dayan will das nicht hinnehmen. Im Gespräch mit der Autorin sagte er:

„Was wir sehen, ist nicht nur die Illegalisierung der Solidarität mit der seit Jahrzehnten unterdrückten palästinensischen Bevölkerung. Sondern es sind Repressionen, ohne die der deutsche Staat seine Unterstützung für einen Völkermord nicht mehr rechtfertigen kann.“

„Krasse Verharmlosung des Holocausts“

Seit dem Hamas-Angriff aus der seit 2007 strikt abgeriegelten und blockierten Gaza-Enklave am 7. Oktober 2023 hätten diese Repressionen massiv zugenommen, führte Dayan gegenüber der Autorin aus. Er hält das für eine „Täter-Opfer-Umkehr“, die teils so weit gehe, dass die Hamas und andere Gruppen des bewaffneten Widerstands oder sogar alle Palästinenser mit den Nazis gleichgesetzt würden. Damit wolle man dann die Totalzerstörung des Gazastreifens „wie in Dresden“ rechtfertigen, mahnte er und fügte an:

„Man kann aber eine brutal unterdrückte Bevölkerung nicht mit dem deutschen Naziregime an der Macht eines imperialistischen Staats gleichsetzen – das ist eine krasse Verharmlosung der Naziverbrechen bis hin zum Holocaust.“

Hasskampagnen und Schikanen

Als in Jerusalem geborener Nachkomme verfolgter jüdischer Kommunisten aus Berlin ist Dror Dayan seit vielen Jahren Hasskampagnen aus dem Milieu sogenannter „Antideutscher“ ausgesetzt. Von diesen wird er zum Beispiel öffentlich als jüdischer Vaterlandsverräter oder gar selbsthassender Jude tituliert.

Die „Antideutschen“, von denen sich viele selbst nicht mehr so bezeichnen, gingen zwar vor 35 Jahren aus linken Gruppen hervor, sind aber längst zu pro-imperialistischen Sprachrohren der USA und Israels geworden, deren anti-arabischer Rassismus dem von Rechtsextremen wenig nachsteht. Darüber hinaus definieren sie bloße Kritik am Kapitalismus als Antisemitismus, weil damit angeblich Juden gemeint seien.

Auch Schikanen vonseiten deutscher Behörden ist Dayan regelmäßig ausgesetzt. So wurde er zum Beispiel im vergangenen Oktober am Berliner Flughafen festgehalten und durchsucht, weil er mutmaßlich zuvor an angemeldeten Demonstrationen teilgenommen habe, auf denen „verfassungswidrige Symbole“ gezeigt und das Existenzrecht Israels bestritten worden sei.

Kritische Juden als „Antisemiten“ verfolgt

Er ist nicht der einzige Jude, dem es in Deutschland so ergeht. So wurde beispielsweise dem Verein Oyoun vom Berliner Senat Ende 2023 die Förderung entzogen und die Unterkunft gekündigt, weil er Vertreter der Jüdischen Stimme eingeladen hatte, die sich gegen die Besatzung einsetzen. Dies wird in der Bundesrepublik bekanntlich als „Antisemitismus“ gewertet. Dem Verein Jüdische Stimme kündigte die Berliner Sparkasse kurz darauf das Konto.

Auch Hausdurchsuchungen, Veranstaltungsverbote und Einreisesperren gehören inzwischen zu den alltäglichen Repressionen gegen Palästina-Aktivisten, darunter etliche linke Juden, viele davon in Israel geboren. Anders ausgedrückt: Deutschland schreibt Juden vor, wie sie zur politischen Besatzungspraxis Israels zu stehen haben. Wer sie nicht befürwortet, wird zum „selbsthassenden Antisemiten“ gestempelt.

Dabei hatte sogar der Internationale Gerichtshof vergangenen Sommer die israelische Besatzungspraxis in einem Gutachten als schweren Verstoß gegen internationales Recht gewertet. Damit verletze Israel andauernd grundlegende Menschenrechte der palästinensischen Bevölkerung. Das Gericht forderte den sofortigen Rückzug Israels aus den palästinensischen Gebieten.

Britische Gewerkschaft ruft zur Solidarität auf

Die britische Gewerkschaft „University and College Union“ in Liverpool setzt sich immerhin für Dror Dayan ein. Dort lehrt der Aktivist Medienproduktion und Dokumentarfilm. Sie hat vor dem Prozess eine Online-Petition für Solidarität mit ihm und der Palästina-Bewegung gestartet.

Die Verfolgung des Slogans „From the river to the see…“ mit der Verfolgung von Nazisymbolen gleichzusetzen, wie es Dayan kritisiert hatte, sei „ein weiterer gefährlicher Schritt zur Verharmlosung des Holocaust und der Nazi-Verbrechen in Deutschland, zur Entmenschlichung und Kriminalisierung der Palästina-Solidarität und zur Unterdrückung von Dissens und freier Meinungsäußerung“, heißt es darin.

Die Initiatoren der Petition rügen auch das Versagen der deutschen Linken. Sie „rufen alle deutschen Gewerkschaften, insbesondere unseren Partner GEW, dazu auf, ihr beschämendes Schweigen zu brechen und sich gegen diesen Eingriff in die Grundrechte und die Meinungsfreiheit zu positionieren.“

Insbesondere die Wahl des – nun vertagten – Gerichtstermins bezeichnete Dayan als Zeugnis vergangenheitspolitischer Ignoranz. Ironisch erklärte er:

„Es gibt keinen besseren Tag, um einen Juden vor ein deutsches Gericht zu stellen, als den Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts.“

Quelle: RT DE

Hinweis: Gastbeiträge geben immer die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Dortmunder Rechtsanwalt will einen Beitrag zur  Corona-Aufarbeitung in der Justiz leisten. Mitarbeit erwünscht

Kontrafunk Radio stellte heute die brandneue Website http://www.covid-justiz.de vor. Sie will einen Beitrag zur Corona-Aufarbeitung in der Justiz in Deutschland leisten. Kontrafunk Radio sprach mit dem Initiator der Seite, dem Dortmunder Rechtsanwalt René Boyke. 

Aufarbeitung der Coronapolitik – das fordern viele Bürger. Doch nicht nur die Politik muss aufgearbeitet werden, auch in anderen zentralen Teilbereichen der Gesellschaft liegt viel im Argen.

Nicht zuletzt die Justiz muss im Hinblick auf die Coronazeit auf den Prüfstand. Der Jurist René Boyke hat die „Rechtsprechung“ der Coronazeit beobachtet. Daraus ist ein Projekt entstanden, das gerade an den Start gegangen ist. Covid-Justiz.de – so lautet die Adresse einer Webseite, auf der Entscheidungen von Gerichten in Sachen Corona gesammelt, veröffentlicht und kommentiert werden. 

Foto: Wikipedia

Im Interview mit dem Kontrafunk Radio informiert Rechtsanwalt Boyke über das Projekt. Das Projekt ist zum mitmachen gedacht, wie auf der Internetseite KONTRAFUNK – Kontrafunk aktuell vom 6. Dezember 2024 zu lesen ist.

Hier können Sie das Interview nachhören:

KONTRAFUNK – Kontrafunk aktuell vom 6. Dezember 2024 (Min. 28:35 bis Min. 39:35)

 

Ex-Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker (Schwerpunkt Cum-Ex-Verfahren) kommt auf Einladung von DGB und Attac zu einer Veranstaltung nach Dortmund

im Rahmen der Sonderveranstaltungen „10 Jahre – 100 Vorträge“ ist es DGB
Dortmund und Attac gelungen, die bekannte ehemalige Staatsanwältin Anne Brorhilker nach Dortmund zu holen. Sie war als Kölner Oberstaatsanwältin und
Leiterin der Steuerabteilung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung mit dem Schwerpunkt Cum-Ex-Verfahren. Experten sprechen dabei vom „größten
Steuerraub der Nachkriegsgeschichte“, der Gesamtschaden für den
deutschen Staat wird auf etwa 40 Milliarden Euro geschätzt. Anne
Brorhilker ließ 2014 mit großem Fahndungserfolg eine Razzia in 14
Ländern durchführen. Von den Verfahren gegen bundesweit 1800
Beschuldigte führten bis Ende 2023 alle bereits erfolgten Anklagen zu
Schuldsprüchen (wikipedia). Die Frankfurter Allgemeine Zeitung beschrieb sie als die „mächtigste Staatsanwältin in Deutschland“.

Experten sprechen bei Cum-Ex vom „größten Steuerraub der Nachkriegsgeschichte“, der Gesamtschaden für den deutschen Staat wird allein bei CUM-EX auf mindestens zwölf Milliarden Euro geschätzt.
12 Milliarden entsprechen, dies nur nebenbei, in etwa der Lücke, die der Haushaltsentwurf der mittlerweile geplatzten Ampel für das Jahr 2025 am Ende noch aufwies.
Der aus Cum-Cum-Geschäften seit 2001 in Deutschland entstandene Steuerschaden beläuft sich nach Angaben von Wirtschaftswissenschaftlern sogar auf rund 50 bis 80 Mrd. Euro, je nach Höhe der fälligen Kapitalertragsteuer.

Aufsehen erregte ihre überraschende Kündigung aus dem Staatsdienst mit Aufgabe ihrer Pensionsansprüche im April diesen Jahres und ihr Wechsel zur
Bürgerbewegung Finanzwende.

[Attac-do] Thema: nächsten Montag: Anne Brorhilker: CUM-EX, CUM-CUM und andere Finanzverbrechen – Wie sich der Staat von der Finanzelite schröpfen lässt

Herzliche Einladung und sagt es bitte weiter:

Montag, 18. November 2024
19:00 Uhr
Auslandsgesellschaft, Steinstr. 48, 44147 Dortmund

Beitragsbild via Wikipedia CC-BY-SA-4.0