Pressemitteilung der IALANA: Der Ruf nach Atomwaffen für die EU widerspricht dem Völkerrecht


Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet. Seitdem nehmen Menschenrechtsorganisationen diesen Internationalen Gedenktag zum Anlass, die Menschenrechtssituation weltweit kritisch zu betrachten. In diesem Jahr, in dem sich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zum 75. mal jährt, richtet sich die Betrachtung natürlich zu allererst auf die Tausende von Zivilpersonen, welche in den laufenden Kriegsgeschehen getötet wurden unter Missachtung des Humanitären Völkerrechts, unter Missachtung des ihnen garantierten Internationalen Menschenrechtes auf Leben. Es besteht im Hinblick auf die beiden Kriege, die aktuell in der Ukraine und im Gaza-Streifen geführt werden, die berechtigte Sorge, dass diese Konflikte sich nicht nur ausweiten, sondern im schlimmsten Falle sogar in den Einsatz von Atomwaffen münden könnten. Diese Sorge gibt Anlass darauf hinzuweisen, dass nicht nur der Einsatz von Atomwaffen, sondern bereits dessen Androhung eine Verletzung sowohl des Humanitären Völkerrechts als auch des Menschenrechtes auf Leben bedeutet. Diese Feststellung wurde allen Staaten, die Atomwaffen besitzen oder danach streben, mit einem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes im Jahre 1996 ins Stammbuch geschrieben. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat daran in zahlreichen Resolutionen immer wieder erinnert. Das Recht auf Leben (Right to Life) ist verankert in Art. 6 des Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) der lautet: „Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.“ Der Schutzbereich dieses Artikels deckt sich mit dem Ziel des Humanitären Völkerrechts, das Leben der an der Kriegsführung nicht unmittelbar beteiligten Zivilbevölkerung zu schonen.

Die Tragweite des Right to Life-Schutzbereichs wird präzisiert und ausgelegt durch ein von den Vereinten Nationen eingesetztes Kontrollorgan, welches die Umsetzung und Einhaltung des UN-Zivilpaktes durch die Vertragsstaaten überwacht: den UN-Menschenrechtsausschuss (CCPR). Das CCPR hat in einer Allgemeinen Bemerkung zum Recht auf Leben (General Comment Nr. 36 vom 30. Oktober 2018) nicht nur die Feststellungen des IGH bekräftigt, sondern darüber hinaus für alle Staaten, die dem Vertrag beigetreten sind, verbindlich festgestellt, – dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um die Verbreitung von Atomwaffen – wie aller anderen Massen-vernichtungswaffen – zu stoppen, – dass sie es unterlassen müssen, solche Waffen zu entwickeln, zu produzieren, zu testen, zu erwerben, zu lagern, zu verkaufen, zu übertragen und zu nutzen, – dass sie alle bestehenden Lagerbestände vernichten und angemessene Schutzmaßnahmen gegen unbeabsichtigte Verwendung treffen müssen, – sowie unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle ihren Abrüstungsverpflichtungen nachkommen müssen, – und Opfern, deren Recht auf Leben durch die Erprobung oder den Gebrauch von Atomwaffen beeinträchtigt wurde, angemessene Wiedergutmachung leisten müssen.


Vor dem dargestellten Hintergrund sind die in jüngster Zeit von zwei prominenten Persönlichkeiten (H. Münkler und J. Fischer) verlautbarten Empfehlungen, die Europäische Union möge sich zu Zwecken der Abschreckung mit Atomwaffen ausrüsten, schlichtweg empörend; denn sie zielen auf eine eklatante Verletzung von Völkerrecht ab. Die Mitgliedstaaten der EU sind in mehrfacherweise an die Gebote und Verbote des Humanitären Völkerrechts und der im Zivilpakt verankerten Menschenrechte gebunden: Sie sind alle dem UN-Zivilpakt beigetreten, und sie haben sich zusätzlich im EU-Vertrag verpflichtet, das Völkerrecht zu respektieren und insbesondere die Menschenrechte zu wahren und zu schützen (Art.2, Art.3 Abs.5, Art.6 Abs.1 bis 3 und Art.21 Abs.1 EU-Vertrag unter Einbeziehung der Charta der Grundrechte der EU sowie der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).
Darüber hinaus ist es den Mitgliedstaaten, die keine Atomwaffen besitzen, durch den Atomwaffensperrvertrag (NVV) untersagt, Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber unmittelbar oder mittelbar anzunehmen oder sonstwie zu erwerben (Art.2 NVV). Und Frankreich – der einzigen Atommacht innerhalb der EU – ist es durch den NVV verboten, Atomwaffen oder die Verfügungsgewalt darüber an einen Nichtkernwaffenstaat unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben (Art.1 NVV). Diese im NVV vereinbarten Verbote sind daher für alle Mitgliedstaaten verbindlich. Die Bedeutung des NVV wird in allen Erklärungen der EU-Organe – des Parlamentes, des Rates und der Kommission – immer wieder hervorgehoben, und zwar einschließlich der Verpflichtung aller Staaten, „in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle“ (Art.6 NVV). Wir verweisen beispielhaft auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 21.10.2020 zur Vorbereitung des 10.
NVV-Prüfungskonferenz und auf die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15.12.2021 zu den Herausforderungen und Chancen für multilaterale Systeme der Rüstungskontrolle und Abrüstung in Bezug auf Massenvernichtungswaffen.

Joseph Fischer fordert für die EU Abschreckung durch Atomwaffen. Snapshot via 35Punto/You Tube


Der SPD-Fraktionsvorsitzende Mützenich hat in einem Kommentar vom 08.12.2023 dem Ruf nach Atomwaffen für die EU widersprochen und hat sich dabei auf politische Argumente beschränkt: “Die EU braucht keine Atombombe. Für die Sicherheit sind andere Schritte nötig.“ (https://www.fr.de/meinung/gastbeitraege/atomare-gespenster-vertreiben-92718768.html) Wir halten es für dringend geboten, zusätzlich auch die völkerrechtlichen Aspekte einzubeziehen, welche der Europäischen Union und allen ihren Mitgliedstaaten nicht nur eine weitere Stärkung des NVV, sondern darüber hinaus einen Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag nahelegen.

Quelle: PM der IALANA

Nach dem 30. bundesweiten Friedensratschlag in Kassel

Der 30. bundesweite Friedensratschlag in Kassel fand in einer Zeit statt, in der sich die Weltlage immer bedrohlicher zuspitzt. Der Krieg in der Ukraine tritt in der Berichterstattung hinter der über den Krieg in Gaza zurück, tobt dennoch weiter. Der Krieg in Nahost hat bereits jetzt über 17.000 Tote gefordert, davon sind fast die Hälfte Kinder. Und das sind nur zwei von vielen Kriegen, die die Welt erschüttern.

Für Frieden, Abrüstung und internationale Solidarität – Widerstand gegen Militarismus und Krieg organisieren“

Die wieder hohe Teilnehmerzahl beim Ratschlag war Ausdruck dafür, der Resignation nicht das Feld zu überlassen und durch eine inhaltliche, sachkundige und diskursive Auseinan­dersetzung über die Weltlage die Basis für Änderungen zum Besseren zu entwickeln.

Auf dem 30. bundesweiten Friedensratschlag in Kassel wurde zwei Wochen nach der erfolg­reichen bundesweiten Friedensdemonstration in Berlin die aktuelle Lage und die Aufgaben der Friedensbewegung diskutiert. „Für Frieden, Abrüstung und internationale Solidarität – Widerstand gegen Militarismus und Krieg organisieren“ war das Motto des diesjährigen Friedensratschlages, bei dem die gesamte Breite der Friedensbewegung vertreten war.

Die Aktiven der Friedensbewegung unterstützen den Aufruf „Den Krieg mit einem Verhandlungsfrieden beenden“

Der Friedensratschlag setzt sich für einen sofortigen Waffenstill­stand in der Ukraine mit Diplomatie und Verhandlungen statt Waffenlieferungen für einen Stellvertre­ter- und Abnutzungskrieg ein. Die Aktiven der Friedensbewegung unterstützen den Aufruf „Den Krieg mit einem Verhandlungsfrieden beenden“, der von Prof. Dr, Hajo Funke vorgestellt wurde und werden für diesen werben. Es gilt, den Frieden zu gewinnen, nicht den Krieg. Auch im Nahen Osten soll sich die Bundesregierung der UN-Forderung nach einem dauerhaften Waffenstillstand anschließen und aktiv für Verhandlungen einsetzen, die zu einem friedlichen Leben von Israelis und Palästinensern führen.

Die Friedensbewegung wendet sich entschieden gegen Hetze und Feindbild­konstruk­tionen von Minister Pistorius und sogenannter Experten wie Massala und Münkler

Besonders der Rückfall in deutsche ‚Kriegstüchtigkeit‘ wurde auf dem Ratschlag thematisiert. Die Friedensbewegung wendet sich entschieden gegen Hetze und Feindbild­konstruk­tionen von Minister Pistorius und sogenannter Experten wie Massala und Münkler. Statt Riesensummen mit Militärausgaben zu verpulvern, muss in soziale Gerechtigkeit und Zukunfts­fähigkeit investiert werden. Wir brauchen eine Kultur des Friedens und gemeinsamer Sicherheit.

Dafür sprachen sich beim Friedensratschlag u. a. der Vorsitzende der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Dr. Heinz Bierbaum, die kubanische Botschafterin Juana Martinez Gonzalez, der Sozialforscher Prof. Dr. Christoph Butterwegge, die EU-Abgeordnete Özlem Alev Demirel, der China-Experte Prof. Dr. Wolfram Elsner, der Politologe Prof. Dr. Werner Ruf, die Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen, die Journalistin Karin Leukefeld und der Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech als Referent:innen in Kassel aus. Auch internationale Gäste wie Moshe Zuckermann aus Israel, Dr. Jeffry Sachs und Medea Benjamin aus den USA und Alain Rouy von der französischen Friedensbewegung referierten in Kassel. Ein Höhepunkt des Ratschlages war der Weckruf der Publizistin Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz am Sonntag­morgen.

Abschlusserklärung

In der Abschlusserklärung zum diesjährigen Ratschlag heißt es:

„Die Friedensinitiativen werden ihre Aufgabe im kommenden Jahr verstärkt darin sehen, ihre Aufklärungsarbeit in die soziale und Umweltbewegung zu tragen, um gemeinsam gegen den Sozialabbau und die Militarisierung im Lande zu streiten. Das wird bei den friedenspolitischen Aktionen des nächsten Jahres wie bei den Ostermärschen im Vordergrund stehen.

Wir haben die Vision eines grenzenlosen friedlichen Europas von Lissabon bis Wladiwostok nicht aufgegeben. Das erste Halbjahr 2024 steht im Zeichen der Wahlen zum EU-Parlament. Das erfordert eine kritische Auseinandersetzung der Friedensbewegung mit der NATO-konformen Politik der EU-Kommission, die auch bei immer mehr EU-Ländern auf Widerspruch stößt und die bereits vorhandene Spaltung der EU in vielen anderen Fragen eskaliert. Wir werden deshalb eine enge internationale Zusammenarbeit suchen, um den Protest gegen EU und NATO nach Brüssel zu tragen.“

Referate und Berichte zum Friedensratschlag werden hier nach und nach auf http://www.friedensratschlag.de eingestellt :

Der Friedensratschlag wird durch Spenden finanziert: Konto der Friedens- und Zukunftswerkstatt, bei der Frankfurter Sparkasse, IBAN DE20 5005 0201 0200 0813 90. Da die Friedens- und Zukunftswerkstatt als gemeinnützig anerkannt ist, können Spenden steuerlich geltend gemacht werden.

Quelle: Ralf Jahn via Facebook und Friedensratschlag

Beitragsbild (C. Stille; Archiv): Leoluca Orlando bei einem früheren Friedensratschlag in Kassel