Dr. Daniele Ganser darf am 27. März nun doch in den Westfalenhallen Dortmund auftreten. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Stadt Dortmund hat allerdings Beschwerde gegen das Urteil eingelegt

Der Schweizer Historiker und Friedensforscher Dr. Daniele Ganser darf am 27. März nun doch seinen Vortrag „Warum ist der Ukraine-Krieg ausgebrochen“ in den Westfalenhallen Dortmund (Halle 2) halten. Das entschied nun das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.

Verwaltungsgericht: Dr. Daniele Ganser darf in den Westfalenhallen Dortmund auftreten

Die Westfalenhallen waren nach einigem Zögern der Kritik von den üblichen Verdächtigen in diesem Land, die derzeit ein regelrechtes Kesseltreiben gegen Ganser veranstalten, und dem Druck seitens der Dortmunder Politik – außer der AfD waren alle Stadtratsfraktionen für die Absage gewesen – und hatten den Vertrag mit Ganser gekündigt. Der Grund: Ganser gehöre einer „verschwörungsideologischen Szene“ an, er soll sich zudem antisemitisch geäußert haben. Lesen Sie dazu meine folgenden Beitrag: „Dortmund: Unappetitliches politisch-mediales Kesseltreiben gegen Dr. Daniele Ganser“.

Im Fokus stehen zwei Aussagen Gansers, die immer wieder heißt diskutiert werden. Wurde das WTC 7, ein kleineres Gebäude im New Yorker Word-Trade-Center-Komplex, am 11. September 2001 bewusst gesprengt? Und: Kann man die Spaltung zwischen Geimpften und Ungeimpften in der Corona-Pandemie mit dem „Dritten Reich“ vergleichen, in dem die Nazis den Holocaust an den Juden begingen? Vermutlich wurden diese in Wirklichkeit unhaltbaren Vorwürfe u.a. aus der fragwürdigen Wikipedia bezogen. Außerdem darf vermutet werden, dass keiner derjenigen, diese Entscheidung mitgetragen hat, keinen der Vorträge Gansers (auf You Tube zu finden), rezipiert, resp. Dessen Bücher gelesen hat. Anbei: „Gewerkschafterin kennt Daniele Ganser nicht und hört ihn nicht an, findet aber eine Absage von dessen Vortrag in Dortmund richtig, weil sie der Presse glaubt“

Westfalenhallen sagten Daniele Ganser wegen angeblich antisemitischer Aussagen ab

Die Westfalenhallen beriefen sich in ihrer Absage an Daniele Ganser auf einen Dortmunder Ratsbeschluss vom 15. November 2018, mit dem der Rat der Stadt eine Resolution zur weltoffenen, vielfältigen, toleranten und internationalen Stadt, in der kein Platz für menschenverachtendes Gedankengut und Fremdenfeindlichkeit und damit auch nicht für Antisemitismus sei, verabschiedet hat.

Die WAZ schreibt: „Das Gericht in Gelsenkirchen erläutert seine Entscheidung wie folgt: Die Veranstaltung bewege sich „im Rahmen des Widmungszwecks der Westfalenhalle. Diesen auf ,Veranstaltungen aller Art’ gerichteten Zweck hat die Stadt nicht wirksam eingeschränkt“.

Und weiter findet das Verwaltungsgericht: Die Stadt habe zudem die Halle über die Westfalenhalle GmbH bereits im November 2021 für eine Veranstaltung mit Herrn Ganser zur Verfügung gestellt und am 17. November 2022 erneut einen Vertrag darüber geschlossen. „Soll eine Nutzung im Rahmen der Widmung erfolgen, kann diese nur verweigert werden, wenn sie nicht im Rahmen des geltenden Rechts einschließlich des Strafrechts erfolgen würde.“ Und das ist für das Gericht nicht gegeben.

Das Verwaltungsgericht schreibt weiter: Die Westfalenhalle GmbH werfe Ganser vor, einer verschwörungsideologischen Szene anzugehören und sich antisemitisch zu äußern. Dies habe die Veranstalterin verschwiegen. Die Stadt Dortmund sah es genau so und berief sich unter anderem auf einen Ratsbeschluss aus dem November 2018: Der Rat hatte 2018 eine Resolution zur weltoffenen, vielfältigen, toleranten und internationalen Stadt, in der kein Platz für menschenverachtendes Gedankengut und Fremdenfeindlichkeit und damit auch nicht für Antisemitismus sei, verabschiedet.

Am 9. Februar 2023 hat der Rat die Absage der ausverkauften Veranstaltung mit Daniele Ganser gebilligt. Der Eilantrag gegen die Absage hatte nun Erfolg. Wegen der Beschwerde der Stadt Dortmund dagegen muss sich jetzt das Oberverwaltungsgericht in Münster der Sache annehmen.

Nutzer auf Facebook freuen sich. Eine Dame schreibt aufatmend: „Die kriegsgeilen Hetzer haben nicht gewonnen.“

Man hofft, dass das Oberverwaltungsgericht Münster das vorinstanzliche Urteil bestätigt und Gansers Vortrag tatsächlich stattfinden kann.

Als Dortmunder sei mir folgender Einwurf erlaubt: Dass die Stadt Dortmund und der Rat der Stadt (außer der AfD) diese Absage des Vortrags überhaupt in Werk gesetzt und die Westfalenhallen GmbH unter Druck gesetzt hat, sie umzusetzen ist an und für sich schon ein Skandal in einer Demokratie. Dass man nun aber, nachdem man vor dem Verwaltungsgericht eine saftige Klatsche kassiert hat – was nur zu begrüßen und verdient ist – nun aber sich nicht entblödet gegen dieses Urteil Einspruch einzulegen ist mehr als empörend. Wenn man sich dazu aufgerufen sieht, Meinungen unterdrücken bzw. verhindern zu müssen, die nicht gegen Recht und Gesetz verstoßen, dann ist das abscheulich zu nennen. Außerdem schadet es der Demokratie. Es sei an den Artikel 5 des Grundgesetzes erinnert:

Artikel 5. (1) GG Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Bild, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quelle ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Die Verantwortlichen für die skandalöse Absage, bis hinauf zu Oberbürgermeister Thomas Westphal, sollten sich vielleicht auch einmal vor Augen führen, dass die 2000 Menschen, die Karten für den Vortrag erworben haben, Wähler sind.

4 Kommentare zu “Dr. Daniele Ganser darf am 27. März nun doch in den Westfalenhallen Dortmund auftreten. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die Stadt Dortmund hat allerdings Beschwerde gegen das Urteil eingelegt

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