Wieder Bewegung im Todesermittlungsverfahren Oury Jalloh. Generalstaatsanwaltschaft entzieht Staatsanwaltschaft Dessau das Ermittlungsverfahren

Ob dem wirklich so war, wird sich hoffentlich in Bälde herausstellen. Foto: Peter Donatus

Die Causa ist – und das ist noch weit untertrieben – unerquicklich und der Umgang damit ein Skandal sondergleichen. Oury Jalloh war (Informationen via Wikipedia).

„ein in Deutschland lebender Sierra Leoner. Er kam durch einen Brand in einer Gefängniszelle im Keller des Dienstgebäudes Wolfgangstraße 25 des Polizeireviers Dessau in Sachsen-Anhalt ums Leben. Der in diesem Zusammenhang der Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Dienstgruppenleiter des Polizeireviers sowie ein weiterer der fahrlässigen Tötung bezichtigter Polizist wurden am 8. Dezember 2008 vom Landgericht Dessau-Roßlau freigesprochen.[3] Am 7. Januar 2010 wurde der Freispruch für den Dienstgruppenleiter vom Bundesgerichtshof aufgehoben.[4] Der Freispruch für den zweiten Polizisten war inzwischen rechtskräftig geworden. Am 12. Januar 2011 begann vor dem Landgericht Magdeburg die neue Hauptverhandlung. Am 13. Dezember 2012 wurde der Dienstgruppenleiter wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen in Höhe von 90 Euro (10.800 Euro) verurteilt. [5]

Aufgrund eines im November 2013 auf private Initiative angefertigten Gutachtens, das die These der Selbstverbrennung durch Oury Jalloh (an allen Vieren gefesselt!; Anm. C.S)) in Frage stellt,[6] hat die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau im April 2014 ein neues Ermittlungsverfahren zur Klärung der Todesursache eingeleitet.[7]

(mein älterer Beitrag hier in voller Länge)

Bleibt festzuhalten: an diesem Fall ist etwas faul. Offenbar gibt es noch weitere Todesfälle in Dessau, welche Fragen aufwerfen.

Jetzt, wie u.a die „Initiative Oury Jalloh“ mitteilt, tut sich endlich wieder etwas in diesem unerquicklichen Fall:

„Generalstaatsanwaltschaft entzieht Staatsanwaltschaft Dessau das Ermittlungsverfahren im Fall Oury Jalloh“

Veröffentlicht am Mittwoch, 16. August 2017

Die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft (Generalstaatsanwaltschaft – Pressemitteilung Nr.: 004/2017

Naumburg (Saale), den 16. August 2017

(GenStA NMB) Staatsanwaltschaft Halle übernimmt weitere Prüfung
im Todesermittlungsverfahren Ouri Jallow)

Links zu Presseveröffentlichungen finden Sie via „Initiative Oury Jalloh“  hier.

Update vom 22. August 2017

Ein ergänzender Beitrag via KenFM: Video „Tagesdosis“ (vom 21.8.2017)  und als Text (Kommentar von Susan Bonath)

Ein Kommentar zu “Wieder Bewegung im Todesermittlungsverfahren Oury Jalloh. Generalstaatsanwaltschaft entzieht Staatsanwaltschaft Dessau das Ermittlungsverfahren

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