Arbeiter entlasten? – Merz: Oops, so war das aber nicht gemeint

Steuern für Normalverdiener runter, Mindestlohn rauf: Die Handschrift der SPD habe Einzug in den Koalitionsvertrag gefunden, tönten die Sozialdemokraten gerade eben noch. Tatsächlich steht das so nicht im Papier, stellt die Union nun klar – und überführt die SPD (mal wieder) der Heuchelei.

Von Susan Bonath

Der Koalitionsvertrag der GroKo ist frisch gedruckt, gerade noch tönte die Juniorpartnerin SPD von angeblichen „Erfolgen“, die sie in winzigen Details dann doch erzielt haben will: zum Beispiel mehr Mindestlohn und weniger Steuern für Normalverdiener. Quatsch mit Soße, tönt es da aus der Union. Festgeschrieben sei das nicht, stellt deren Chef und Kanzler in spe, Friedrich (BlackRock) Merz, jetzt klar. Derlei Zugeständnisse hängen nämlich von der Haushaltslage ab, und diese wird, dank Kriegsetat und Reichenschonprogramm, nicht üppiger – im Gegenteil.

Man kann ihn direkt fühlen, den emotionsbefreiten merzschen Stinkefinger: ha, von wegen – reingelegt! Selbst das ist allerdings nur eine Show fürs Publikum. Nach mehr als 100 Jahren kontinuierlichen Verrats an der Arbeiterklasse nimmt den „Sozialdemokraten“ wohl kaum noch jemand die Rolle des Unschuldslamms ab.

Hohle Phrasen

Voraus ging dem vermeintlichen Disput mal wieder ein Griff in die Trickkiste: Man formuliert den Koalitionsvertrag so schwammig, dass alles offen bleibt. Die „GroKo“ wolle „die Einkommenssteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken“, heißt es da etwa, ohne sich genauer festzulegen. Und: Durch die Mindestlohnkommission sei „ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar“ – eine leere Möglichkeitsfloskel.

Dass der Mindestlohn Ende 2022 aufgrund der Preisexplosion bei Energie und Lebensmitteln von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben wurde, war eine politische Entscheidung der Ampel, um den Schein der Wohltätigkeit nicht vollends zu verlieren. Besagte Mindestlohnkommission zeichnete sich bis dato eher durch Minischritte aus, die nicht einmal die Inflation auffingen. Alle zwei Jahre ein paar Cent pro Stunde mehr, das war die Regel – und ist es wieder: Heute bekommen Mindestlohnbezieher 12,82 Euro.

Kommission für Kapitalinteressen

Das verwundert nicht: Die vermeintliche Ausgeglichenheit in dieser Kommission durch jeweils drei Gewerkschaftsfunktionäre als „Arbeitnehmerseite“ und Vertreter der Wirtschaftslobby als „Arbeitgeberseite“ besteht nur theoretisch. So sind zwei weitere Mitglieder zwar gut getarnt als „wissenschaftliche Mitarbeiter“, in Wahrheit aber Lobbyisten für das Kapital. Auch die Vorsitzende Christiane Schönfeld hat eine erquickliche Karriere in der Bundesagentur für Arbeit (BA) hinter sich. Dass die DGB-Gewerkschaften unter dem Deckmantel „Sozialpartnerschaft“ selbst oft als verlängerter Arm der Wirtschaftsbosse fungieren: geschenkt.

Merz interpretiert es durchaus richtig: „Erreichbar“ wäre solch ein Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde freilich – nur eben nicht mit dieser Kommission, die es vermeintlich richten soll. Das wissen CDU und CSU genauso wie die SPD. Man kennt die ganzen neoliberalen Argumente, um das zu rechtfertigen: Zu hohe Löhne verschreckten bloß das Kapital und gefährdeten somit den Wirtschaftsstandort Deutschland. Das stimmt sogar: Hungerlöhne garantieren raschen Maximalprofit – eine Binsenweisheit.

Spardiktat für die Masse

Bloße PR ist auch der notierte SPD-„Wunsch“, die Steuerlast für Beschäftigte mit kleinen und mittleren Lohneinkommen zu senken. Am Ende kann es dank gegenwärtiger Politik nur heißen, wie von Merz schon angedeutet: Die Staatseinnahmen waren leider nicht so doll, das Haushaltsloch ist riesig. Sorry, liebe Bürger, ihr müsst den Gürtel enger schnallen. – Man kennt das neoliberale „Argument“ seit 25 Jahren, Sozialabbau, Lohndumping und Auspressen der Massen seien „leider alternativlos“.

Die Staatskasse leeren werden nicht nur die jüngst noch durch das alte Parlament gepeitschten „Kriegskredite“ in unbegrenzter Höhe, was zu milliardenschwerer Zinsbelastung führen wird, die freilich aus dem Haushalt zu begleichen wäre. Die „GroKo“ sorgt überdies dafür, dass dieses Geld nicht hereinkommt – jedenfalls nicht von den Spitzenverdienern und reichen Konzernlenkern. Für sie gilt das gewohnte Schonprogramm.

Schonprogramm für Reiche

Die SPD weiß aber sehr genau, wie es anders liefe. Sie warb bis kürzlich noch dafür, den steuerfreien Grundbetrag für Erwerbseinkommen zu erhöhen, die Progression, also den Anstieg des Steuersatzes oberhalb bestimmter Einkommensgrenzen zu verlangsamen und sehr hohe Gehälter stärker zu besteuern.

Der Grundfreibetrag für Unverheiratete beträgt dieses Jahr 12.096 Euro, das ist gerade einmal ein mickriges Monatsbrutto von 1.008 Euro bei Steuerklasse eins. Für jeden darüber hinaus verdienten Euro hält der Staat die Hand auf: Mit 14 Prozent geht es los, dann steigt der Satz recht schnell. Für Monatseinkommen, die über 5.707 Euro hinausgehen, verlangt der Fiskus bereits 42 Prozent Steuern, und oberhalb eines Jahresbrutto von knapp 278.000 Euro werden 45 Prozent fällig. Das war’s jedoch: Auch Manager, die zehn Millionen jährlich kassieren, kommen über diesen Satz nicht hinaus.

Um die Haushaltskasse zu füllen und die wachsende Armut wirksam zu bekämpfen, könnte der Staat zum Beispiel alle individuellen Jahreseinkommen oberhalb von einer Million Euro mit 70, 80 oder gar 90 Prozent besteuern, dafür aber den Grundfreibetrag auf 36.000 Euro verdoppeln und die Progression verlangsamen. So wären alle bis in die obere Mittelschicht hinein weniger belastet. Zugleich würden sich die Vermögen viel langsamer ganz oben konzentrieren, der Staat hätte mehr Geld für Soziales. Doch das ist nicht gewollt.

Partei ohne Eigenschaften

So kommen Pläne für Steuererhöhungen für Bezieher von Millionengehältern im Koalitionsvertrag gar nicht vor. Um die SPD nicht zu vergrätzen, hat man hier lieber gar nichts vereinbart. Das räumte Merz auch ein: Wegen „Meinungsverschiedenheiten“ hätten die Verhandlungspartner dies offengelassen, begründete er. Das macht es nun der SPD so leicht wie immer: Was nicht zu ihrem Image passt, wird totgeschwiegen.

So knüpfen die „Sozialdemokraten“ an ihre lang geprobte „GroKo“-Rolle in der Merkel-Ära an: als Partei ohne Eigenschaften, um dem imperialistischen Kriegskartell beim Auspressen und Schikanieren der Lohnabhängigen tatkräftig zur Seite zu stehen – begleitet von einer Menge neoliberaler Propaganda.

Hartz IV und Niedriglohn, Leiharbeit und Rentenkürzungen, Sparprogramme im Gesundheitswesen und bei der Pflege: Das alles ist längst gelaufen – und war wohl nur der Einstieg. Mit Arbeitszeitverlängerung, Hungersanktionen gegen ungehorsame Erwerbslose, Rundumüberwachung und Kriegsvorbereitung beginnt unter Friedrich (BlackRock) Merz und Olaf (Cum-Ex) Scholz offenbar das nächste Level der „Agenda 2010“.

Quelle: RT DE

Hinweis: Gastbeiträge geben immer die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Gehorchen oder verhungern: Union und SPD starten Großangriff auf Lohnabhängige

Mehr Ausbeutung braucht mehr Erpressung: Um den geplanten Abbau von Arbeitsrechten durchzusetzen, zückt die designierte „GroKo“ die Peitsche. Sie will das Bürgergeld durch ein System ersetzen, das Arbeitslosen mit Existenzvernichtung droht, wenn sie nicht spuren – und Beschäftigte zum Schweigen bringt.

Von Susan Bonath

Lebensmittel und Energie sind so teuer wie nie, eine Pleitewelle durchzieht die mittelständische Wirtschaft, die Arbeitslosenzahlen steigen und der Kampf um Jobs wird härter. Folglich ertönt der Ruf der Industrielobby immer lauter: Arbeitszeiten rauf, Löhne runter, weg mit lästigen Schutzrechten und sozialer Sicherung. Die angehenden Koalitionspartner CDU, CSU und SPD folgen dem willig und treiben den Umbau Deutschlands in ein Ausbeutungsparadies für Konzerne voran. Um Beschäftigte und Arbeitslose gefügig zu machen, wollen sie das Bürgergeld zu einem Erpressungsregime gestalten, das Hartz IV in den Schatten stellt.

Gehorsam erzwingen

Die Verhandlungspartner Union und SPD planen die nächste Stufe des neoliberalen Sozialkahlschlags. Auf ihrer Liste steht der Abbau einst hart erkämpfter Arbeitsrechte, darunter der Achtstundentag. Nun gilt es, neue Billigsektoren zu etablieren, mit Personal zu füllen und jedweden Widerstand dagegen vorsorglich zu unterbinden. Sie zücken die Peitsche gegen Arbeitslose.

Geplant ist ein Umbau der sozialen Grundsicherung zu einem bloßen Drangsalierungsapparat, der das Verhungern- und Erfrierenlassen von Menschen, die Behörden als nutzlos klassifizieren, verrechtlichen soll. Dabei geht es weniger um Erwerbslose als darum, Beschäftigte zu disziplinieren. Ihre Angst vor Arbeitslosigkeit soll so groß werden, dass sie auch schlimmste Arbeitsbedingungen klaglos hinnehmen.

Minimum nur gegen Wohlverhalten

So habe die Union mit Friedrich (BlackRock) Merz an ihrer Spitze in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD einen „bedeutenden Durchbruch beim Bürgergeld“ erzielt, titelte die Frankfurter Rundschau am Montag. Wer danach als Arbeitsloser nicht wie verlangt mit dem Jobcenter „kooperiert“, gilt künftig als „Totalverweigerer“ und soll nach einer Umbenennung des Bürgergeldes in „neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“ auf null gesetzt werden – nicht nur befristet, sondern dauerhaft. Das Existenzminimum wird es damit nur noch gegen Wohlverhalten geben.

Eine geringfügige Verbesserung beim Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV soll zudem wieder wegfallen: die einjährige Karenzzeit für ein Schonvermögen von bis zu 40.000 EUR für die antragstellenden Personen und 15.000 EUR für jedes Familienmitglied. Auch eine Miete oberhalb der kommunal festgelegten Obergrenzen soll in diesem Zeitraum nicht mehr akzeptiert werden. Mit anderen Worten: Wer länger als ein Jahr arbeitslos ist, bei Älteren sind es bis zu zwei Jahre, muss sein „Vermögen“ auf Sozialhilfeniveau „aufessen“, bevor er Anspruch auf das Existenzminimum hat.

Potenzierte Hartz-IV-Willkür

Ein Rückblick auf Hartz IV gibt einen Vorgeschmack auf Kommendes: Von 2005 bis 2019 konnten Jobcenter ihre „Klienten“ in Stufen sanktionieren, wenn sie einen nach Ansicht der Behörde „zumutbaren“ Job ablehnten. Jungen Menschen zwischen 15 und 24 Jahren entzogen die Ämter beim ersten Fehltritt die Regelleistung für drei Monate, zahlten aber den Mietzuschuss weiter. Beim zweiten Patzer innerhalb eines Jahres gab es eine Totalsanktion. Älteren Beziehern drohten Kürzungen zuerst von 30, dann 60, dann 100 Prozent. Jeden Monat gab es Tausende Vollsanktionierte. Die Obdachlosigkeit stieg rapide an.

Die Befristung solcher Strafen auf drei Monate soll nun entfallen. Wer nicht spurt, bekommt auf Dauer gar nichts mehr. Das kann alle treffen: Eine Alleinerziehende zum Beispiel, die ihre zehn- und zwölfjährigen Kinder nicht alleine lassen will und darum Schichtarbeit ablehnt, das Jobcenter das aber anders sieht. Oder einen 20-Jährigen mit Suchtproblemen, der es nicht schafft, 15 Bewerbungen monatlich zu schreiben. Solche Fälle gab es tausendfach unter Hartz IV.

Dass dies zu behördlicher Willkür führt, ist abzusehen. Denn die Bestrafungen verhängen dürfen Angestellte, die teils selbst nur angelernt und befristet eingestellt sind, im Rahmen einer „Einzelfallentscheidung“. Zwar können Betroffene dem widersprechen. Doch im Sozialrecht gibt es keine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Die Leistung bleibt gestrichen, bis ein Gericht das vielleicht anders beurteilt. Das kann Jahre dauern.

Gesetzeskonform verhungern

Wer vom Jobcenter willkürlich als „Totalverweigerer“ einstuft wird, soll also sein Recht aufs Existenzminimum verwirken. Zwar säuselte die SPD, sie wolle „die besondere Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen“ berücksichtigen. Doch das ist eine Schimäre, denn erstens sind Jobcenter keine Psychiater, zweitens verfügt nicht jeder mit Problemen über eine „wasserdichte“ Diagnose und drittens können solche Probleme vielfältig sein. Wer dem Amt nicht gefällt, soll also gesetzeskonform verhungern dürfen.

Dabei ist längst bekannt, dass die allermeisten langzeitarbeitslosen Bürgergeldbezieher zahlreiche sogenannte Vermittlungshemmnisse haben. Dazu gehören beispielsweise Kinder, pflegebedürftige Angehörige, fehlende Schulabschlüsse, keine oder eine kaum nachgefragte Ausbildung, ein Alter über 50 Jahre oder gesundheitliche und persönliche Probleme aller Art.

Überdies gehen viele Bürgergeldbezieher arbeiten und stocken ihren niedrigen Verdienst lediglich auf. In Mönchengladbach beispielsweise sind laut einer Analyse sogar 28 Prozent der Betroffenen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, die Minijobber nicht eingerechnet. Auch sie kann es treffen, denn um als kooperationsunwillig zu gelten, reicht es schon, verlangte Unterlagen verspätet einzureichen.

Karlsruher Hintertür

Die ersten Schritte für den neoliberalen Umbau wurden bereits im letzten Jahr von der Ampel umgesetzt. 2023 führte sie noch vollmundig das Bürgergeld ein – dies nicht etwa aus reinem Humanismus, auch wenn SPD und Grüne lautstark über zunehmende Kinderarmut und überlaufene Tafeln klagten, sondern auf Druck des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Das hatte 2019 nämlich ein Urteil gefällt, wonach Hartz IV das Existenzminimum sei und Sanktionen von mehr als 30 Prozent nicht menschenwürdig seien.

Die Karlsruher Richter ließen allerdings eine Hintertür offen, die Union und SPD nun nutzen wollen: Wenn ein Erwerbsloser eine Arbeitsstelle ausschlägt, die erstens die Existenz umfänglich sichert, zu der er zweitens in der Lage ist und die er drittens tatsächlich und sofort antreten kann, könne das Jobcenter ihn als nicht bedürftig ansehen und ihm die Grundsicherung streichen. Das wurde 2024 aber längst verankert: Bei zwei „Fehltritten“ dieser Art dürfen Jobcenter die Leistung streichen – mit Ausnahme der Mietbeihilfe.

Verelendungsprogramm

Dass beim Bürgergeld die Mietbeihilfe von den Sanktionen ausgenommen blieb, war übrigens nicht nur dem Karlsruher Urteil, sondern auch der rasanten Zunahme der Obdachlosigkeit im Zuge von Hartz IV und steigenden Wohnkosten geschuldet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) schätzt die Zahl der Betroffenen inzwischen auf mehr als eine halbe Million – Tendenz steigend.

Die designierte „GroKo“ nimmt damit den weiteren Anstieg von Obdachlosigkeit und Verelendung in Kauf. Zumal die Förderung bezahlbaren Wohnraums, von der Ampel vor knapp vier Jahren noch ergebnislos versprochen, nun nicht mehr auf der Tagesordnung der Koalitionswilligen steht. Bekannt ist, dass Verelendung zu mehr Kriminalität führt. Möglicherweise ist dies sogar beabsichtigt: Mehr Überwachung der Bürger bedarf schließlich einer Rechtfertigung.

Die Mär von „Totalverweigerern“

Allerdings passt die Begründung für den Sozialkahlschlag nicht ganz zur Realität: Seit Anfang 2024 fahnden die Behörden bereits angestrengt nach angeblichen „Totalverweigerern“. Doch sie fanden solche einfach nicht, jedenfalls nicht nach den Vorgaben des BVerfG.

Denn danach muss erst einmal ein real verfügbares, existenzsicherndes und vom Betroffenen auch leistbares Jobangebot vorliegen, das dieser dann total verweigern kann. Ein nicht dafür Qualifizierter kann schlecht ad hoc zum Altenpfleger, Elektriker oder Informatiker verpflichtet werden. Doch qualifizieren wollen Union und SPD die Leute gar nicht. Im Gegenteil: daran möchten sie noch strikter sparen als bisher. Ihre erklärte Maxime lautet: Arbeitsaufnahme sei vorrangig vor Qualifikation.

Die plausible Vorgabe der Bundesverfassungsrichter wollen Union und SPD nun trotzdem aufweichen. Was klar den Vorgaben der Verfassungsrichter widerspräche. Doch in Deutschland ist der Rechtsweg nach ganz oben bekanntlich lang und steinig. Das wissen auch die Rechtsberater von CDU, CSU und SPD.

Beschleunigter Sozialabbau

Es geht also ersichtlich nicht darum, den Fachkräftemangel zu beseitigen. Ziel ist es offenkundig auch nicht, Sozialleistungen einzusparen. Denn so ein Repressions- und Überwachungsregime ist teuer und verschlingt die eingesparten Peanuts im Handumdrehen. Daran sparen wollen Union und SPD aber nicht – dies, obwohl angeblich „die Sozialausgaben explodieren“.

Letzteres ist allerdings ein leicht widerlegbares Propagandamärchen. So betrugen die Kosten für die Hartz-IV-Leistungen im Jahr 2005 gut 25 Milliarden Euro. Für dieses Jahr sind ebenfalls 25 Milliarden Euro im Bundeshaushalt für die Bürgergeldleistungen bereitgestellt. Allerdings betrug die Inflation in den vergangenen 20 Jahren insgesamt fast 50 Prozent. Dies einkalkuliert, hätten die Ausgaben für die Arbeitslosen-Grundsicherung inflationsbereinigt heute bei mindestens 37,5 Milliarden Euro liegen müssen, wären sie auf gleichem Niveau geblieben.

In Wahrheit sind die Kosten für die Grundsicherungszahlungen somit um rund ein Drittel gesunken. Ein Vergleich mit dem Bundeshaushalt verdeutlicht das noch eindrücklicher. Dieser stieg von knapp 260 Milliarden im Jahr 2005 auf 466 Milliarden Euro im vorigen Jahr – also nominal um fast 80 Prozent. Für dieses Jahr gibt es noch keinen fertigen Gesamtplan, aber angepeilt werden etwa 488 Milliarden Euro – also fast 90 Prozent mehr als 2005. Die Hartz-IV-Leistungen betrugen vor 20 Jahren 9,6 Prozent vom Gesamthaushalt, heute macht das Bürgergeld 5,1 Prozent davon aus. Wäre der Anteil am Gesamthaushalt gleich geblieben, müssten sie heute sogar 47 Milliarden Euro betragen.

Gezielter Angriff auf Arbeiter

Real scheinen Union und SPD primär ein Ziel zu verfolgen: die Abstiegsangst aller Lohnabhängigen auf die Spitze zu treiben, um so Gehorsam zu erzwingen und jeden potenziellen Widerstand zu brechen. Denn das westliche Kapital steckt in einer ausgewachsenen Verwertungskrise, die Überausbeutung des „Globalen Südens“ stößt an Grenzen, während die imperialistische Vormachtstellung des Westens erodiert.

Die deutsche Politik versucht das neoliberal-systemkonform zu lösen: Der Lebensstandard der Arbeiterklasse muss rapide runter, dies vorzugsweise ohne Gegenwehr, um den Profit der westlichen Oligarchen zu sichern. Denn auch der Mittelstand wird absehbar daran zugrunde gehen. Das ist offensichtlich eingeplant – genau wie die Massenverarmung. Das Einstampfen der sozialen Grundsicherung ist ein gezielter Angriff auf alle Lohnabhängigen.

Quelle: RT DE

Hinweis: Gastbeiträge geben immer die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.