Vortrag von Dr. Daniele Ganser in Dortmund muss stattfinden. „Es gibt weiterhin Meinungsfreiheit in Deutschland!“ – OB Thomas Westphal kassierte die zweite Klatsche. Gerichtskosten fallen der Stadt Dortmund anheim

„Gute Nachrichten! Es gibt weiterhin Meinungsfreiheit in Deutschland! In Dortmund werde ich am Montag 27. März 2023 wie geplant in der Westfalenhalle um 20 Uhr meinen Vortrag zum Krieg in der Ukraine vor 2000 Gästen halten“, vermeldete Dr. Daniele Ganser vor etwas zwei Stunden auf seinem Facebook-Account. Und er erinnert an die Vorgeschichte: „Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am 8. März 2023 entschieden, dass Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) kein Recht hat die Meinungsfreiheit einzuschränken. Der Bürgermeister wollte das Urteil nicht akzeptieren. Jetzt hat auch das Oberverwaltungsgericht in Münster am 23. März 2023 in letzter Instanz erklärt, dass der Bürgermeister die Meinungsfreiheit nicht beschneiden darf. Mein Vortrag findet statt. Der Bürgermeister hat in zwei Instanzen verloren. Der Cancel Culture wurde ein Riegel geschoben. Das freut mich sehr! Was mir leid tut: Nicht der Bürgermeister, sondern die Bürgerinnen und Bürger von Dortmund müssen über ihre Steuern alle Gerichtskosten tragen.“

Quelle Dr. Daniele Ganser: Facebook

In der Tat! Müssten nicht eigentlich der Oberbürgermeister und die Ratsmitglieder, welche den Vortrag von Herrn Ganser unbedingt verhindern wollten, für die Kosten aufkommen? Man darf vermuten, dass sie nie einen Vortrag von Ganser gehört, noch ein Buch von ihm gelesen haben. Und ihre Entscheidung sich nur auf die Hetze der üblichen Verdächtigen – vornweg die Grünen und Wikipedia stützte, welche durchs ganze Land ging. Und sich anfühlte, wie ein Kesseltreiben gegen den Historiker und Friedensforscher.

Aber heute ist ein guter Tag. Der Rechtsstaat hat hier immerhin gearbeitet und sich hinter die Meinungsfreiheit in Deutschland gestellt. Das lässt hoffen.

Der Dortmunder Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD), dem hier – wie man nur vermuten kann – die Meinungsfreiheit schnurzpiepegal gewesen ist, hielt die erste juristischen Klatsche, welche ihm das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verpasst hatte wohl nicht für ausreichend. Er wollte mit dem Kopf durch die Wand und legte Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht Münster ein und kassierte nun verdient eine weitere Klatsche von ebendort. Steht nicht irgendwo, dass man auch die zweite Wange hinhalten soll? Na ja. Wie auch immer: Der Ganser Vortrag muss stattfinden. Die gute Nachricht des Tage.

Man darf nun hoffen, dass die Stadt nicht noch auf die Idee kommt, den Vortrag mit technischen Mitteln zu torpedieren.

Anbei:

Diese Entscheidung lässt nun hoffen, dass auch Roger Waters vor Gericht gegen die Cancel Culture obsiegen wird. Die Stadt Frankfurt am Main hat ihm sein Konzert dort nicht erlaubt. So würde auch hier einmal noch weiteres ein Zeichen für die Garantie der Meinungsfreiheit gesetzt.

Meine bisherigen Beiträge zur „Causa“ Ganser hier, hier, hier, und hier.

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