Meine Vorbemerkung:
Viele Länder dürften uns um unser Grundgesetz beneiden. Es ist von deren Müttern und Vätern mit Bedacht gründlich ausformuliert worden. Den Hintergrund dafür kennen wir: Das Dritte Reich, faschistische Hitlerdeutschland, das mit dem Zweiten Weltkrieg eine unfassbare Katastrophe angerichtet hat. Eine nicht unberechtigte Kritik wird zuweilen am Grundgesetz geübt: Es sei keine Verfassung. Das ist richtig.
Im Grundgesetz, Artikel 146 ist festgelegt:
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Genau dies jedoch ist mit der sogenannten Wiedervereinigung 1990 aber verabsäumt worden. Der Artikel 146 GG konnte nicht durchgesetzt werden. Stattdessen geschah ein Anschluss der DDR an die BRD: Die DDR trat der BRD nach Artikel 23 GG bei. Es gibt Kreise, die das heute noch kritisieren und nach einer verfassungsgebenden Verfassung – einer neu zu schreibenden Verfassung – rufen. Das mag verständlich klingen, ist aber auch ein schwieriges, bis kritisch zu sehendes Unterfangen.
Der Verein „Unsere Verfassung“ hat dies bedacht und sich zu Folgendem entschlossen: Warum eigentlich nicht das Grundgesetz einfach zu Verfassung erheben?
Hierzu führt der Verein aus:
„Wir leben in einem Staat, in dem sich die Politiker zwar ständig auf das „Grundgesetz“ berufen, in dem die wesentlichsten Grundsätze und Fragen der Demokratie und des Grundgesetzes aber immer mehr außer Acht gelassen werden.
Entfesselte Geld- und Wirtschaftsmächte haben unsere Politik „von oben her“ im Griff. Der Schutz der Grundrechte, soziale Innovation und alles was „von unten“ kommt, wird „von oben her“ blockiert.
Wie schaffen wir es, die heillose Übermacht der Wirtschafts- und der Geldmarktmächte zu brechen? Wie schaffen wir es, wirklich demokratische Strukturen herzustellen und Deutschland endlich so einzurichten, wie es dem Grundgesetz entspricht? Eine Diskussion darüber wäre schon lohnenswert, finde ich.
Unser Grundgesetz ist keine Verfassung! Weil es nicht vom Volk entschieden worden ist. Entsprechend heißt es im letzten Artikel des Grundgesetzes: „Dieses Grundgesetz … verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ (Grundgesetz, Artikel 146) Wie wäre es, das Grundgesetz zur Verfassung zu erheben? Die Volksabstimmung über das Grundgesetz endlich nachzuholen – dass wir es ganz besitzen und man es nicht mehr ignorieren kann? Wie wäre es, dabei mit abzustimmen, dass ab sofort WIR der Souverän über alle politischen Entscheidungen – über die Entscheidungen auf Landes- und auf Bundesebene und über die Verfassung – sind? |
Den Regierenden wird das zunächst missfallen. Zu viele Gründe sprechen aus ihrer Sicht zunächst dagegen. Doch einer Verfassungsbewegung durch das Volk können sie sich am Ende nicht erwehren.
Wir schlagen deshalb vor,
eine Volksabstimmung mit folgendem Inhalt durchzuführen:
– Ich stimme zu, unser Grundgesetz nach Artikel 146 GG zur Verfassung
der BRD zu erheben.
– Ich stimme zu, das Recht auf Volksabstimmung vollumfänglich in der
Verfassung zu verankern.
– Ich stimme zu, dass über die Inhalte der Verfassung nur per Volksab-
stimmung entschieden werden kann.
Dies selbst-organisiert und außerhalb der „Politik“.
Da wir das Grundgesetz selbst zur Verfassung erheben, zerstören wir so nicht die staatliche Ordnung, übernehmen aber endlich die von Beginn an zugesicherte Rolle des Souveräns im Staat („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“) –
und können DANACH der Politik die Richtung weisen,
die sie DURCH UNS erhalten soll.“
Quelle: Verein „Unsere Verfassung“
Kürzlich sprach Gunnar Kaiser (KAISER TV) über dieses Projekt mit Ralph Boes:
„Mit dem Philosophen und Menschenrechtler Ralph Boes habe ich über das Ansinnen des Vereins „Unsere Verfassung e. V.“ gesprochen. – Ist das Grundgesetz eine Verfassung? –
Worin bestand die Absicht der Väter und Mütter des Grundgesetzes? – Ist das Grundgesetz überholt? – Wo missachten Politiker unser Grundgesetz? – Was bringt es, das Grundgesetz zur Verfassung zu erheben? – Verfassungsgebende vs. verfassungsklärende Versammlung – Ist die Fokussierung auf die Verfassung ein nationalstaatliches Projekt? Was ist mit Europa? – Wie kann eine Abstimmung über das Grundgesetz technisch und organisatorisch ablaufen? – Sollen Volksabstimmungen Bestandteil einer neuen Verfassung sein?“
Quelle: Text zum Video von KAISER TV/You Tube
Hier und hier noch zwei ältere Artikel aus meinem Blog zu bisherigen Aktionen von Ralph Boes