Um unser Grundgesetz beneiden uns viele auf der Welt. Dieses Jahr wurde es 70 Jahre alt. Wie aber sieht es mit der Verfassungswirklichkeit aus? Damit hat sich Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt und Publizist beschäftigt. Der Blog Hinter den Schlagzeilen hat Rolf Gössners Darlegungen dankenswerterweise publiziert. Via zwei Links möchte ich diese auch meinen LeserInnen, welche nicht den Blog Hinter den Schlagzeilen oder die NachDenkSeiten lesen, zur Kenntnis bringen:
70 Jahre Grundgesetz – 70 Jahre Verfassungswirklichkeit: eine kritische Bilanz
Im ersten Teil haben wir uns mit
der alten Bundesrepublik mit ihren nicht aufgearbeiteten dunklen
Grundrechtsverletzungskapiteln und ihren auch lichten Momenten in
Sachen Grundrechtserweiterung beschäftigt.
Jetzt widmen wir uns der Zeit nach der sog. Wende seit den 1990er Jahren bis heute. Auch in diesen drei Jahrzehnten sind weitere düstere Kapitel zu beklagen.
1. Nachwende-Kapitel: „Verstümmelung“ des gesamtdeutschen Grundgesetzes
Statt einer sinnvollen Erweiterung musste das ehemals westdeutsche, nun gesamtdeutsche Grundgesetz sogleich gehörig Federn lassen – der Schriftsteller Navid Kermani sprach von „Entstellung“ und „Verstümmelung“. Nur zwei Jahre nach der sog. Wende erlebten wir eines der schwersten Verbrechen in der Geschichte der Republik: den Solinger Brand- und Mordanschlag von 1993, bei dem fünf junge Angehörige der Familie Genç ums Leben kamen.
Nur drei Tage vor diesem rassistischen Anschlag hatte – nach einer verantwortungslosen Angstdebatte um „Asylantenflut“ und „Überfremdung“ – eine große Koalition aus CDU, FDP und SPD das Grundrecht auf Asyl demontiert. „Erst stirbt das Recht – dann sterben Menschen“. Klarer kann man den Zusammenhang dieser beiden Ereignisse kaum formulieren, wie er damals auf einer Mauer nahe des Anschlagorts zu lesen war. Ende der 1990er Jahre wurde dann auch noch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) durch die Legalisierung des Großen Lauschangriffs in und aus Wohnungen schwer beschädigt. Es war der vorläufige Höhepunkt einer inneren Aufrüstungsentwicklung, die man getrost als Entgrenzung und Vergeheimdienstlichung der Polizei bezeichnen kann – legitimiert mit neuen Bedrohungsszenarien: mit „Organisierter Kriminalität“ und „kriminellen Ausländern“, nachdem die alten Feindbilder aus den vergangenen Zeiten des Kalten Krieges entfallen waren.
2. Nachwende-Kapitel: Teilnahme an NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien
Dieses Jahr, im März 2019, jährte sich der völkerrechtswidrige Nato-Luftkrieg gegen Jugoslawien zum 20. Mal – noch ein „Jubiläum“ der besonderen Art. Es war das erste Mal, dass die (seinerzeit rot-grün regierte) Bundesrepublik mit ihrer Bundeswehr an einem Angriffskrieg teilnahm – befeuert durch Falschinformationen gegenüber einer überwiegend pazifistisch eingestellten Öffentlichkeit, ohne UN-Mandat und damit unter Bruch des Völkerrechts und unter Verletzung des Grundgesetzes.
Quelle: Hinter den Schlagzeilen/NachDenkSeiten
Lesen Sie bitte hier (Teil 1) und hier (Teil 2)
Beitragsbild: Tim Reckman via Pixelio.de