Nein zu erneuten Reallohnverlusten! Nein zur Arbeitszeitverlängerung! Verhandlungsergebnis im öffentlichen Dienst ablehnen!

Erklärung der VKG (Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften) zum Verhandlungsergebnis im Öffentlichen Dienst

Die Bundestarifkommission von ver.di hat nach der vierten Verhandlungsrunde das Schlichtungsergebnis für den öffentlichen Dienst mehrheitlich angenommen und will vom 10. April bis 9. Mai eine Mitgliederbefragung durchführen. Die Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften ist der Meinung, dass dieses Verhandlungsergebnis abgelehnt werden muss. Stattdessen braucht es unmittelbar eine Diskussion in und außerhalb der gewerkschaftlichen Strukturen darüber, wie durch eine Fortsetzung des Arbeitskampfs unsere Forderungen durchgesetzt werden können und wie dafür in ver.di gekämpft werden kann.

Das Geld wäre da – aber offensichtlich nicht für uns!

Seit Beginn haben die Vertreter*innen von Bund und Kommunen behauptet, die Forderungen seien nicht finanzierbar. Aber es war möglich, im Bundestag und Bundesrat zu beschließen, unbegrenzt Schulden und hunderte Milliarden für Rüstung anstatt für den öffentlichen Dienst auszugeben! Außerdem werden niemals die Reichen über Steuern zur Kasse gebeten, sondern sie sollen ihre Kassen immer noch weiter auffüllen dürfen. Die Gewerkschaften und allen voran ver.di müssten gegen diese Politik in Opposition gehen. Das würde auch bedeuten, einen konsequenten Tarifkampf zu organisieren, und diesen durch eine Solidaritätskampagne, angeführt von ver.di und dem DGB zu unterstützen. Weder die ver.di-Führung noch die der IG Metall oder des DGB sind diesen Weg gegangen, sondern haben sich dem Diktat gebeugt.

Politisches Diktat

Die harte Linie der „Arbeitgeber:innen“-Seite sowie der Schlichter hat eine politische Ursache, es liegt nicht an der Person eines Roland Koch. Es ist die massive Aufrüstung der Bundeswehr zur Kriegsvorbereitung und den zunehmenden Konflikten zwischen den Großmächten USA, China, Russland und EU, die ihre Ursache in einer tiefen Krise des ganzen kapitalistischen Systems haben.

Es ist leider nicht so, dass „genug Geld da ist, nur falsch verteilt“. In einer solchen Zeit muss jedes Unternehmen und jeder Staat mehr Profit machen als der andere und mit einer stärkeren Armee drohen können. Die kapitalistische Logik sagt: „Egal ob genug Geld für alle da ist – Hauptsache ich habe mehr als meine Konkurrenz!“

Genau deswegen stellen auch die staatstragenden Parteien erneut das Streikrecht in Frage und greifen die Meinungs- und Versammlungsfreiheit an. Niemand soll ihnen im Kampf um Profite und Macht in die Quere kommen.

Wo steht die Verdi-Führung?

Nachdem noch der alte Bundestag Sondervermögen beschlossen und die Schuldenbremse gelockert hatte, erklärte Frank Werneke, was alles Gutes mit diesem Geld getan werden sollte: „Nach Jahren des Kaputtsparens gibt es nun leider viele Baustellen parallel. Priorität muss haben, was Zusammenhalt und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft dient. Für ver.di stehen deshalb Investitionen in die öffentliche Daseinsvorsorge, die Klimatransformation und die Energieversorgung ganz oben auf der Liste.

Priorität hat für uns als ver.di die kommunale Ebene. Aus meiner Sicht müssen mindestens 200 Milliarden Euro der geplanten 500 Milliarden Euro den Städten und Gemeinden zukommen. Kitas, Schulen, öffentliche Gebäude, Verkehrswege, der Ausbau des ÖPNV – da sind die Investitionsbedarfe mit den Händen zu greifen. Die Länder müssen den Investitionsstau im Bereich Krankenhäuser und Hochschulen angehen…..“ Deshalb begrüßte er auch die Bundestagsbeschlüsse: „Ich bin erleichtert, dass sich auf unseren jahrelangen Druck hin nun endlich die Einsicht in das Notwendige auch politisch durchsetzt. Ein solches Sondervermögen ist eine echte Chance dafür, den Investitionsstau in unserem Land aufzulösen.

Nur leider sind diese finanzpolitischen Maßnahmen mitnichten dazu da, um die von Werneke geforderten Dinge zu tun. Das große Ziel ist eine Aufrüstung, die noch weit über die der letzten drei Jahre hinausgeht und die großen Anteil daran hatte, dass öffentliche Infrastruktur verkommen ist und Löhne und Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst sich verschlechtert haben.

Natürlich kleben die zukünftigen Regierungsparteien ein paar Bonbons auf ihr Horrorpaket, aber wo was letztlich ankommt und in welche Infrastruktur investiert wird, ist offen. Sicher ist, dass es ohne dieses Aufrüstungspaket viel mehr Geld für Soziales und Infrastruktur geben würde als mit ihm, dass die Investition in Krieg die Investition in die Zerstörung von Infrastruktur bedeutet und dass die beiden Koalitionsparteien auch im Land Berlin regieren und dort einen Haushalt verabschiedet haben, der genau dort spart, wo ver.di es am schlimmsten findet: Öffentlicher Nahverkehr, Soziales und Kultur.

Das Ergebnis

Das Verhandlungsergebnis bedeutet nicht nur zu geringe allgemeine Lohnerhöhungen bei einer sehr langen Laufzeit von 27 Monaten, sondern auch die Möglichkeit einer „freiwilligen“ Arbeitszeitverlängerung auf 42 Stunden in der Woche. Aus der Forderung nach drei zusätzlichen freien Tagen ist ein freier Tag ab 2027 und die Möglichkeit, bis zu drei Tage gegen eine leicht erhöhte Jahressonderzahlung einzutauschen bzw zu „erkaufen“. Und das, bei einem Lohnabschluss, mit dem es reale Verluste geben wird. Denn selbst, wenn die offizielle Inflation momentan bei „nur“ 2,3 Prozent liegt, so sind zusätzlich die Krankenkassenbeiträge gestiegen. Zudem steigen Mieten je nach Stadt und die Lebensmittelpreise mit 4-5 Prozent stärker als die Inflation, und das sind nun einmal die wichtigsten Ausgaben.

Mit diesem Abschluss – eingeleitet durch den Chefschlichter Roland Koch – können die Arbeitgeber*innen mehr als zufrieden sein. Entsprechend gibt es großen Unmut unter Kolleg*innen. Auch in der Bundestarifkommission gab es wohl einige, die gegen die Annahme waren. Besonders viel Diskussion gab es über den Vorstoß zur „freiwilligen“ Arbeitszeitverlängerung.

42-Stunden-Woche

Hierzu sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke, es sei in den Verhandlungen gelungen, Sicherheiten in den Tarifvertrag einzubauen, dass „wirklich“ niemand zur 42-Stunden-Woche gezwungen werden könne, z. B. wenn man sich in der Probezeit befände. Gerade dieses Beispiel macht deutlich, dass es keine Sicherheit geben kann. Welcher Arbeitgeber würde anführen, dass die Probezeit beendet wurde, weil der/die Beschäftigte nicht bereit war, zukünftig 42 Stunden zu arbeiten?

Freiwilligkeit“

Was bedeutet Freiwilligkeit? Kolleg*innen aus Dortmund schrieben zurecht in einem offenen Brief: „Eine freiwillige 42-Stunden-Woche ist eine Farce! Eine schleichende Aushöhlung unseres Tarifsystems, ein neoliberales Gift, das darauf abzielt, uns noch mehr auszuquetschen. Wir wissen alle, was „freiwillig“ in diesem System bedeutet: faktischer Zwang, erzwungen durch Arbeitszeitverdichtung, Personalnot und perfiden Druck von oben.“ Wir fügen hinzu: Welche Freiwilligkeit ist gegeben, wenn das Tarifergebnis an sich bereits einen Reallohnverlust bedeutet und das Geld am Ende des Monats nicht mehr reicht?

Neoliberaler Vorstoß!

Dass die Arbeitgeber*innenseite dies durchsetzen will, ist auch kein Zufall. Als Teil einer „Wirtschaftsagenda“ mit weiteren harten Einschnitten planen CDU/CSU und SPD einen Angriff auf das Arbeitszeitgesetz. Nach ihren Plänen würden Schichten von 12 oder 13 Stunden möglich werden! Es ist das Ziel der Kapitalseite, die von den Gewerkschaften und der gesamten Arbeiter*innenbewegung erkämpften Verbesserungen bei den Arbeitszeiten rückgängig zu machen. Sie dürften sich nun die Hände reiben. Eine 42-Stunden-Woche fällt hinter den Acht-Stunden-Tag bei einer 5-Tage-Woche zurück, geschweige die in Teilen erkämpfte 35-Stunden-Woche.

Knebelparagraph für Auszubildende

Zusätzlich zu dem ohnehin schon bestehenden „Treueparagraphen“ im Tarifvertrag sollen jetzt die Bedingungen für die Übernahme Auszubildender in den öffentlichen Dienst verschärft werden. Dort steht nun, dass sie „sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.“ Diese sehr auslegungsfreudige Regelung ist eine Drohung für alle politisch interessierten und aktiven jungen Menschen, die die Hürden für die Aufnahme einer Ausbildung im öffentlichen Dienst weiter erhöht. In der Vergangenheit haben wir bereits gesehen, wie beispielsweise das „Liken“ eines Posts, der kritisch dem Krieg in Gaza gegenüber steht, ausgereicht hat, um eine öffentliche Kampagne gegen die Präsidentin der Technischen Universität Berlin auszulösen. Das zeigt, welche einschränkende Wirkung eine solche tarifvertragliche Klausel haben könnte.

Mangelnde Durchsetzungskraft?

Das Argument für die Zustimmung zu diesem schlechten Abschluss lautet wie immer – es gebe nicht genügend Streikbereitschaft und einen weiterhin zu geringen Organisationsgrad (obwohl 2023 etwa 200.000 neue ver.di-Mitglieder gewonnen wurden). Wie genau es mit der Streikbereitschaft bestellt ist, wurde nicht transparent gemacht. Oft wird einzelnen Belegschaften gesagt, ihr seid ja streikbereit, aber im Rest der Republik leider nicht. Es gibt viele Rückberichte von streikbereiten Mitgliederversammlungen. Auch die Antworten auf den „Stärkebrief“ sollen laut ver.di zu etwa Dreiviertel für Streik gewesen sein.

Es ist einerseits kein Wunder, wenn viele Kolleg*innen kein Vertrauen mehr darin haben, dass die Gewerkschaften konsequent für ihre Forderungen kämpfen. Wir erinnern an die Tarifrunden 22/23, als in vielen großen Branchen trotz hoher Kampfbereitschaft (Metall, TVÖD, TVL, Bahn) und sogar trotz Urabstimmung (Post) alle beteiligten Gewerkschaften zugunsten einer steuerfreien Einmalzahlung auf Tabellenerhöhungen und den Kampf darum verzichteten.

Das hat natürlich auch langfristig Auswirkungen auf die Bereitschaft der Kolleg*innen, sich einzubringen oder auch an Tarifkämpfen zu beteiligen. Gerade so schlechte Ergebnisse, wie wir es jetzt sehen, werden zu weiteren Austritten führen! Andersherum haben das Streikjahr 2023 und andere Tarifkämpfe gezeigt: wenn die Gewerkschaften offensive Forderungen aufstellen und selbst eine Bereitschaft signalisieren, einen Kampf zu führen, dann können viele neue Mitglieder gewonnen werden und werden Kolleg*innen aktiv!

Transparenz und Streikdemokratie nötig

Um die Kampfbereitschaft festzustellen, braucht es demokratische Strukturen: Für die Aufstellung der Forderung, die Bewertung der Verhandlungen und vor allem während des Streiks: Versammlungen der Mitglieder, bzw der Streikenden zur Diskussion und Abstimmung über Angebote und Kampfmaßnahmen, sowie eine bundesweite Streikdelegiertenkonferenz, um die Entscheidungen zusammenzutragen. Die Streikdelegierten könnten nach gemeinsamer Diskussion darüber abzustimmen, ob der Streik beendet wird und eine Urabstimmung über das Ergebnis eingeleitet werden sollte. Diese Streikdelegierten sollen gewählt werden, nur ihren Wähler*innen rechenschaftspflichtig sein und jederzeit ab- und neugewählt werden können. Die Schlichtungsvereinbarung, nach der die Schlichtung angerufen werden muss, wenn eine Seite das will, muss außerdem endlich gekündigt werden.

Für ein „Nein“ in der Mitgliederbefragung

Es ist wichtig, dass möglichst viele Kolleg*innen mit Nein stimmen. Leider hat auch eine Ablehnung des Ergebnisses bei der Post mit 54% der abgegebenen Stimmen nicht zur Ablehnung des Ergebnisses durch die Tarifkommission geführt. Die Erklärung: man bräuchte 75% für eine Weiterführung des Tarifkampfes durch Streiks.

Das bedeutet, dass eine Minderheit für die Annahme eines Ergebnisses stimmen kann, mit dem dann alle leben sollen. Streikdemokratie heißt aber, dass nach einer mehrheitlichen Ablehnung auch die Diskussion über Kampfmaßnahmen weitergehen muss, mit dem Ziel Streikfähigkeit herzustellen!

Gerade die Annahme eines Ergebnisses gegen den Willen der Kolleg*innen, die weiterkämpfen wollen, hat katastrophale Folgen, weil diese dann möglicherweise der Gewerkschaft enttäuscht den Rücken zukehren, obwohl wir genau sie brauchen. Mit einem Angebot, weiterzukämpfen und einer ernsthaften Vorbereitung kann man auch viele von denen, die sich nicht an der Befragung beteiligen oder für Annahme dieser Ergebnisse stimmen, überzeugen. Gerade geht es um nicht weniger, als darum, ob unsere Gewerkschaft in so wichtigen Flächentarifen wie dem öffentlichen Dienst in Zukunft überhaupt noch auf das Vertrauen der Kolleg*innen bauen kann und durchsetzungsfähig ist.

Wir fordern Euch daher auf, mit „Nein“ in der Mitgliederbefragung zu stimmen.

Doch das allein reicht nicht. Es wird Zeit, dass kritische und kämpferische Kolleg*innen sich in ver.di und den anderen Gewerkschaften zusammentun, um sich gemeinsam für einen Kurswechsel einzusetzen – weg von einer Kompromisspolitik, hin zu einer kämpferischen Strategie. Das verlangt nicht nur Einbeziehung der Kolleg*innen, sondern letztlich, dass sie sich die Kontrolle über den Tarifkampf nehmen!

Aber dieser Kampf muss damit verbunden werden, gegen die Unterwerfung der Gewerkschaft unter die Ziele der Regierung zu kämpfen. Es braucht nicht nur eine Diskussion über die tariflichen Ziele und wie wir sie erreichen können in den Betrieben und Gremien, sondern auch über die politischen Hindernisse. Am Ende der Debatte werden nur diejenigen, die gegen Aufrüstung und Krieg sind, auch gegen die Argumente der Führung standhalten. Davon müssen wir sie jetzt überzeugen!

Dafür müssen wir uns politisch gegen die Argumente der Führung bewaffnen und unabhängig vernetzen. Sammelt in euren Betrieben und Verwaltungen Gleichgesinnte und macht mit bei der Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften und dem ver.di-Netzwerk!

Kommt zu unserem nächsteZoom-Treffen am 17.4. um 19 Uhr

Zoom link: https://zoom.us/j/9195618420

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Hier die Unterschriftensammlung gegen den Abschluss unterschreiben: https://tarifkampf2025.wordpress.com/

Quelle: gewerkschaftsforum.de

Beitragsbild: Claus Stille (Archiv)

Gewerkschaften vor historischer Herausforderung: Klassenkampf oder Systemintegration? Zwischenruf eines ver.di-Kollegens anlässlich der Tarifrunde im Öffentlichen Dienst im Angesicht von Kriegswirtschaft und Sozialkahlschlag

“Gewerkschaften tun gute Dienste als Sammelpunkte des Widerstands gegen die Gewalttaten des Kapitals. Sie verfehlen ihren Zweck zum Teil, sobald sie von ihrer Macht einen unsachgemäßen Gebrauch machen. Sie verfehlen ihren Zweck gänzlich, sobald sie sich darauf beschränken, einen Kleinkrieg gegen die Wirkungen des bestehenden Systems zu führen, statt gleichzeitig zu versuchen, es zu ändern, statt ihre organisierten Kräfte zu gebrauchen als Hebel zur schließlichen Befreiung der Arbeiterklasse, d.h. zur endgültigen Abschaffung des Lohnsystems.” (K. Marx; Lohn, Preis und Profit; 1865; (MEW), Band 16, S. 101–152)

Tarif-´Ergebnis´ im Öffentlichen Dienst – Zwischen Forderung und Selbstaufgabe

Das am 6. April von ver.di-Chef Werneke präsentierte, von der Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK öD) mehrheitlich beschlossene ´Tarifergebnis´ für die 2,5 Millionen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst hat in weiten Teilen der Mitgliedschaft  für Enttäuschung und Empörung gesorgt.

Dessen Empfehlung durch den ver.di-Bundesvorstand (BuVo)  ist nicht weniger als die nahezu 1:1-Übernahme des von CDU-Mann Roland Koch erdachten ´Schlichtungsergebnisses´, das in eklatantem Widerspruch zu den von ver.di ursprünglich erhobenen Forderungen steht. Was seitens der Gewerkschaftsführung als „schwieriger Abschluss in schwierigen Zeiten“ verkauft wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein weiterer schmerzlicher Rückschritt: ökonomisch, sozialpolitisch und gewerkschaftspolitisch.

Die Diskrepanz zwischen den ursprünglichen Forderungen der Gewerkschaft ver.di und der nun durch die BTK öD der Basis nur ´mit Mehrheit´ empfohlenen ´Einigung´ könnte größer kaum sein. Sie offenbart einen tiefen Riss zwischen gewerkschaftlicher Führung und der in den vergangenen Monaten engagiert mobilisierten Mitgliedschaft. Bereits aktuell fehlen im öffentlichen Dienst 570.000 Beschäftigte; insbesondere im Bereich der Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, der Verwaltung und im ÖPNV. Zudem wird in den nächsten zehn Jahren ein weiteres Drittel der Kolleg*innen in den Ruhestand gehen. Arbeitsverdichtung, überwiegend nur mäßige Vergütung und unattraktive Arbeitsbedingungen mit teilweise deutlich höheren Wochenarbeitszeiten als in der freien Wirtschaft sind schon heute Alltag der Kolleg*innen. Gegen diese Zustände und für eine deutliche Verbesserung ist die Gewerkschaftsbasis in den letzten Monaten während der Tarifverhandlungen engagiert und laut auf die Straße gegangen und hat die Arbeit niedergelegt. Wiederholte und teilweise mehrtägige Warnstreiks mit großer Beteiligung bis in die Stadtverwaltungen, Flughafenstreiks, das Bestreiken von Schleusen der Wasserschifffahrt und der OPs in den Krankenhäusern zeigen deutlich, dass die ver.di- Basis im wahrsten Sinne des Wortes längst ´den Kaffee auf´ hat und mittlerweile auch bereit ist, für die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen aktiv zu werden. In der letzten Woche vor der dritten Verhandlungsrunde engagierten sich bundesweit deutlich über 150.000 Kolleg*innen aktiv bei Demonstrationen, Arbeitsniederlegungen und weiteren Aktionen.

Die Tatsache, dass selbst in der offiziellen ver.di-Verlautbarung erwähnt werden muss, dass der Beschluss der BTK öD nur ´mit Mehrheit´, und das auch noch nach ´langer und kontroverser Debatte´ erfolgte – so sollen aus gut unterrichteten Kreisen allE Mitglieder der BTK öD aus dem Landesbezirk NRW gegen die Empfehlung zur Annahme gestimmt haben, lässt erahnen, dass der innerorganisatorische Riss bereits bis tief in die Gremien reicht. Das ist umso bemerkenswerter, als es ´gut gepflegte gewerkschaftliche Tradition´ ist, dass Tarifkommissionen ´Geschlossenheit´ demonstrieren und, wenn schon nicht ´einstimmig´, dann mindestens ´mit großer Mehrheit´ beschließen; dies um so mehr, je größer der Tarifbereich ist, und je mehr öffentliche Aufmerksamkeit die jeweilige Tarifrunde hat.

Neben den großen Metalltarifrunden der IGM und denen der GDL (und teilweise EVG) bei der DB gibt es aktuell wohl kaum eine Auseinandersetzung, die mehr Aufmerksamkeit verdient und auch bekommt, als die ver.di-Tarifverhandlungen für rund 2,5 Millionen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes (Bund und Kommunen). Die Wirkungen und Wahrnehmungen der Warnstreiks in den kommunalen Kliniken, KiTas, beim ÖPNV und nicht zuletzt den städtischen Müllabfuhren und Stadtreinigungen haben dies einmal mehr erfreulich und teilweise auch olphaktorisch deutlich gemacht. Da gab es endlich einmal wieder einen Hauch von ´Wenn Dein starker Arm es will, stehen alle Räder still.´

Vor diesem Hintergrund klingt es mehr als zynisch – und fühlt sich für viele der Aktiven wie ein Schlag ins Gesicht an! – wenn jetzt unter der Überschrift ´Wir haben eine Einigung!´ im zentralen ver.di-Flugblatt stumpf konstatiert wird: „Ein Tarifergebnis ist immer ein Ausdruck von Kräfteverhältnissen. Deshalb war auch die Frage entscheidend: sehen wir Spielraum, mit diesen Arbeitgebern zu dieser Zeit vor dem Hintergrund neuer politischer Verhältnisse noch mehr rauszuholen? Die Antwort war nein.

Jenseits der Tatsache, dass nach der Satzung und den internen Richtlinien die Tarifrunde erst nach Beendigung der jetzt erforderlichen Mitgliederbefragung beendet ist – von einer ´Einigung´ also tatsächlich noch gar nicht die Rede sein kann, zeugt diese Formulierung des für die Pressearbeit zuständigen Bundesvorstandes (BuVo) einerseits von einer tiefsitzenden Angst des Apparates vor der Dynamik und Energie der eigenen Basis, und andererseits dem unbedingten, ans zwanghafte grenzenden Bedürfnis zur Beibehaltung des eingeschlagenen Burgfriedenskurses in Kriegszeiten. Dazu muss der Basis weisgemacht werden, dass ´die, die es wissen´ keine Chance zu einer relevanten und vor allem grundsätzlichen Änderung der von vielen bereits als unerträglich empfundenen Zustände sehen – ´Die Antwort ist nein!´; oder, wie es im sozialpartnerschaftlich disziplinierten Reflex seitens einer hohen Funktionärin direkt hieß: „Du darfst unsere Beschäftigten nicht überfordern. Wenn sie die Revolution wollten, dann wären sie nicht im öffentlichen Dienst.“ Mit solchen in der tat mehr als blödsinnigen Äußerungen – denn um Revolution geht es hier erkennbar (noch) lange nicht, wird versucht, die organisationsinternen Krtitiker*innen in die Ecke von ´Spinner*innen ohne Ahnung´ zu stellen und die eigene Unfähigkeit und vor allem Unwilligkeit zu übertünchen selbst den alltäglichen ´Kleinkrieg gegen die Wirkungen des bestehenden Systems´ aufgrund der eigenen persönlichen tiefen Systemintegration auch nur im Ansatz im Interesse der Mitglieder erfolgreich zu führen. Konkret…

Forderung: Reallohnsicherung – Ergebnis: Reallohnverlust

ver.di hatte für eine Laufzeit von 12 Monaten eine Lohnerhöhung von 8 %, mindestens jedoch 350 Euro (Ausbildungsvergütungen und Entgelte für Praktikant*innen monatlich 200 Euro mehr) gefordert – eine Notwendigkeit angesichts der anhaltenden Inflation, besonders in Bereichen des täglichen Bedarfs. Im Kontrast dazu bietet das jetzt empfohlene ´Ergebnis´ bei einer Laufzeit von 27 (!!) Monaten:

  • Drei Nullmonate,
  • anschließend 3 % bis April 2026,
  • dann weitere 2,8 %.

Das liegt nicht nur – entgegen der offiziellen ver.di-Verlautbarung – auf 12 Monate gerechnet deutlich unter der aktuellen durchschnittlichen Inflationsrate von 2,4%, sondern insbesondere jener für Mieten (+6%), Energie (+3%), Lebensmittel (+ 4 – 5%), Mobilität (+ 5 – 10%), kommunale KiTagebühren (teilweise +>20%, Abschaffung beitragsfreier KiTa-Jahre etc.), also jenen Kostenblöcken, die für abhängig beschäftigte Durchschnitts- und Wenigverdiener*innen besonders stark zu Buche schlagen. Angesichts der aufgrund der ausufernden Kriegskreditpolitik erwartbar zudem weiter eskalierenden Teuerung ist dieser Abschluss eine faktische Lohnkürzung mit teilweise erheblichen Realeinkommensverlusten in Zeiten zunehmender wirtschaftlicher Unsicherheit.

Forderung: Entlastung und Arbeitszeitverkürzung – Ergebnis: Arbeitsverdichtung und selbstbezahltes Frei

Die ursprünglichen Forderungen zielten auf mehr Entlastung:

  • drei zusätzliche Urlaubstage,
  • mehr Zeitsouveränität und Flexibilität über ein ´Meine-Zeit-Konto´
  • Rückkehr zur 38,5-Stunden-Woche, für Beamt*innen Reduzierung und Vereinheitlichung auf 39h/Woche.
  • Wiederermöglichung/Neuregelung von Altersteilzeit
  • Für die Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine bezahlte Pause in der Wechselschicht.
  • Tarifvertraglich garantierte unbefristete Übernahme  junger BeschäftigtEr nach erfolgreicher Ausbildung und Eingruppierung in Erfahrungsstufe 2.

Geblieben ist davon fast nichts:

  • Ein einzelner freier Tag ab 2027.
  • Die Möglichkeit, die erhöhte Jahressonderzahlung (kein echtes 13. Monatsgehalt (!!)) in bis zu drei freie Tage umzuwandeln, was jedoch faktisch bedeutet: Beschäftigte ´kaufen´ sich ihr Frei selbst – mit ihrem eigenen Geld. Und für die Kolleg*innen in den Krankenhäusern gilt selbst das nicht einmal – mit der zynischen Begründung, man finde dort keinen Ersatz. Speziell dazu heißt es in der offiziellen ver.di-Verlautbarung: „Sie )die Arbeitgeber( haben darauf bestanden, dass die Kolleg*innen in den Krankenhäusern und der Pflege von diesem Wahlmodell )Umwandlung Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage( ausgenommen werden, und das mit der dünnen Personaldecke begründet.“ Tja, da kann mensch wohl nichts machen, Herr Werneke, wenn die Arbeitgeber da so deutlich drauf bestehen…?!!!

Statt der dringend erforderlichen Entlastung erleben die Beschäftigten infolge dieses Tarifabschlusses also weitere Arbeitsverdichtung.

Forderung: Solidarität und soziale Gerechtigkeit – Ergebnis: Spaltung

Das vorgeschlagene Ergebnis vertieft die soziale Kluft innerhalb des öffentlichen Dienstes. Die Erhöhung der Jahressonderzahlung bevorzugt deutlich die höheren Entgeltgruppen:

  • EG 1 – 8: +0,5 % eines Monatslohns (in Krankenhäusern um 5,5%),
  • EG 9a -12: +15%
  • EG 13-15: +33 %.

Ein klarer Bruch mit dem Prinzip der Solidarität. Beschäftigte in unteren Lohngruppen – oft Frauen und Migrant:innen – bleiben (wieder einmal) auf der Strecke. Die soziale Schere wird damit tarifvertraglich legitimiert. Wer wenig hat, erhält weiterhin wenig – wer mehr verdient, profitiert überproportional.

Faktisch tarifvertragliche Abschaffung des Acht-Stunden-Tages

Die Option zur freiwilligen“ 42-Stunden-Woche markiert einen gefährlichen Kurswechsel. Was als „freiwillig“ daherkommt, ist in der Realität angesichts von Personalmangel und ökonomischem Druck ein faktischer Zwang. Besonders prekär Beschäftigte werden keine Wahl haben. Die Aushöhlung des Acht-Stunden-Tages und weiterer hart erkämpfter sozialer Standards beginnt hier; ist Wasser auf die Mühlen der Arbeitgeberverbände und ihrer neoliberalen Einpeitscher in der Politik. Schon jetzt fordern Wirtschaftsverbände:

  • Einschränkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Verlängerung der gesetzlichen Arbeitszeit.
  • Abschaffung von Feiertagen.
  • Massive Einschränkungen des Streikrechts.

Und Ökonomen wie der Ifo-Chef Fuest sprechen offen von der Abschaffung oder Kürzung des Elterngeldes. Der soziale Kahlschlag nimmt Fahrt auf – und droht größer zu werden als die Agenda 2010. Selbst ver.di-Chef und Verhandlungsführer Frank Werneke ist das offensichtlich nicht verborgen geblieben, weshalb er sich auch direkt in der Pressekonferenz fürchterlich kämpferisch zu der Bemerkung hinreißen ließ, dass niemand gedrängt werden könne, mehr zu arbeiten. „Und: Wer freiwillig mehr arbeitet, erhält für die zusätzlichen Stunden einen Aufschlag.“ Immerhin…

Gefährdung der Öffentlichen Daseinsvorsorge

Das Ergebnis hat unmittelbare Auswirkungen auf das Gemeinwohl:

  • Weitere Abwanderung aus dem Gesundheits- und Erziehungswesen und der Öffentlichen Verwaltung droht.
  • Die Wiederbesetzung offener Stellen wird angesichts zunehmenden Fachkräftemangels zunehmend schwierig.
  • Die ohnehin angespannte Versorgungslage in Kitas, Schulen und Krankenhäusern verschärft sich.
  • Die Qualität öffentlicher Leistungen verschlechtert sich weiter.
  • Familien – insbesondere Frauen – müssen Arbeitszeit reduzieren.
  • Steigende Arbeitszeiten und zunehmende Arbeitsverdichtung erhöhen bei vielen Betroffenen den Stress und die psychische Belastung mit den entsprechenden gesundheitlichen und sozialdynamischen Folgen.

Innerorganisatorischer Vertrauensverlust

Die jetzt vom BuVo in der BTK öD gegen erhebliche Widerstände durchgedrückte Empfehlung, die den Mitgliedern und der Öffentlichkeit satzungswidrig und gezielt bereits als finale ´Einigung´ verkauft wird, wird von vielen Aktiven an der ver.di-Basis als „Verrat“ an den berechtigten und gut begründeten Forderungen und am großen und leidenschaftlichen gewerkschaftlichen Engagement erlebt. Die erfolgreichen, weil öffentlich wahrnehmbaren und spürbaren und für die Arbeitgeber schmerzhaften Warnstreiks der vergangenen Monate, der massive Mitgliederzuwachs, das enorme Engagement – all das stünde in krassem Widerspruch zu einem Abschluss, der die Kernforderungen aufgibt; pointiert zum Ausdruck gebracht in einem Offenen Brief der ver.di-Vertrauensleute der Stadtverwaltung Dortmund an die BTK öD:

„ Liebe Kolleg:innen der Bundestarifkommission,

wir, der kämpferische Pott, richten uns mit diesem offenen Brief an euch, um unsere grenzenlose Empörung über die Ergebnisse der Schlichtung auszudrücken. Was hier vorgelegt wurde, ist nicht weniger als ein schamloser Angriff auf die Rechte der Arbeiter:innen im öffentlichen Dienst und ein Kniefall vor den Arbeitgebenden.

Diese Schlichtung ist ein Verrat!

Ein Verrat vor allem an diejenigen, welche sich für alle Beschäftigten auf die Straße begeben haben und neu oder wieder eingetreten sind um uns allen den Rücken zu stärken.

Wir haben in den vergangenen Monaten gestreikt, gekämpft, unsere Arbeitskraft niedergelegt – nicht, um am Ende mit einem faulen Kompromiss abgespeist zu werden! Eine ´freiwillige´ 42-Stunden-Woche ist eine Farce! Eine schleichende Aushöhlung unseres Tarifsystems, ein neoliberales Gift, das darauf abzielt, uns noch weiter auszuquetschen. Wir wissen alle, was ´freiwillig´ in diesem System bedeutet: faktischer Zwang, erzwungen durch Arbeitsverdichtung, Personalnot und perfiden Druck von oben. Die Arbeitgeber versuchen, uns die Mehrarbeit unterzujubeln, während sie gleichzeitig unsere Löhne nicht ausreichend anpassen.

Wir fordern euch, die Bundestarifkommission, auf: Lasst euch nicht zum Spielball dieser miesen Arbeitgeber-Strategie machen! Werdet eurer Verantwortung gerecht! Unsere Zeit und unsere Kraft, sind nicht verhandelbar. Die 42-Stunden-Woche gehört vom Tisch!

Wir erwarten, dass ihr euch klar gegen dieses Schlichtungsergebnis stellt und unseren Kampf fortsetzt – konsequent, kompromisslos und mit vollem Einsatz! Die Basis steht hinter euch, aber nur, wenn ihr den Willen der Kolleg:innen ernst nehmt. Verliert ihr uns, verliert ihr den Kampf!“

Politisches Signal: Kapitulation vor kriegswirtschaftlichem Spardogma und Aufrüstung

Mit dem nahezu vollständigen Durchmarsch der Schlichterempfehlung – initiiert durch den CDU-Rechten Roland Koch – senden ver.di-BuVo und BTK öD ein gefährliches und fatales Signal: Die Sparlogik der Kriegswirtschaft wird akzeptiert, Aufrüstung geht vor Öffentliche Daseinsvorsorge, weitere soziale Kürzungen und Spaltung werden hingenommen.

Die Tarifrunde 2025 ist nicht nur eine Tarifauseinandersetzung wie ´jede andere´, sondern Teil eines größeren und historischen gesellschaftspolitischen Konflikts. Während vom bereits abgewählten Bundestag per Kreditaufnahme mehr als 1 Billion Euro für Rüstung, Kriegsvorbereitung und Kriegsbeteiligung bereitgestellt werden, werden den 2,5 Millionen Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes unter dem Vorwand, es sei „kein Geld da“ Reallohnverlust und Arbeitszeitverlängerung angeboten. Ein einziger Leopard-Panzer kostet 27 Millionen Euro. Für denselben Betrag könnten neun KiTas gebaut werden. Doch das politische Ziel der Regierung – geführt vom ehemaligen BlackRock-Manager Friedrich Merz – ist klar: Aufrüstung, Kriegsvorbereitung und Kriegswirtschaft statt Sozialstaat.

Die wahren Gründe für die kommunale Finanznot liegen nicht in überhöhten Löhnen, sondern in einem strukturell falschen Steuersystem, das die Vermögenden schont, die Normalverdiener*innen überproportional belastet und den Gemeinden zu viele Aufgaben bei zu geringen Mitteln überträgt. Selbst vollständiger Lohnverzicht könnte diese Löcher nicht stopfen. Die Frage, wo die Steuermilliarden versickern – nicht nur bei der angeblich ´kaputtgesparten´ und mit mehr als 90 Milliarden in 2025 (!!!) nach wie ´chronisch unterfinanzierten´ Bundeswehr – bleibt dabei offen.

Trotz Inflation, Massenentlassungsdrohungen, Kürzungen und Krise würde ver.di mit diesem Tarifabschluss – so wie schon vorher IG Metall, IGBCE und EVG ´gute Miene´ zum bösen Spiel machen. Tarifverträge mit Laufzeiten bis zu 36 Monaten zwingen die Organisationen in jahrelange Friedenspflicht gegenüber den Kriegsprofiteuren und deren Steigbügelhaltern in den Parlamenten und Regierungen, und das in Zeiten, in denen die Nutzung des Streiks als die stärkste Waffe der Arbeiter*innenbewegung so dringend erforderlich ist, wie schon lange nicht mehr. Das alles angesichts der Tatsache, dass in den kommenden Monaten und Jahren eher schneller als langsamer dem übergroßen Teil der Bevölkerung die ´Kanonen-statt-Butter-Quittung´ der herrschenden mit zunehmender Arbeitsverdichtung, weiteren Preissteigerungen, Grundrechteabbau, Wiedereinführung des Kriegsdienstes und verstärkter aktiver Kriegsbeteiligung präsentiert werden wird.

Und wenn die Schuldenbremse plötzlich – wenn auch nicht überraschend – vom abgewählten Bundestag in großer Kumpanei von CDU/CSU, SPD und GRÜNEN für aktive Kriegsvorbereitung und Kriegsführung ohne Begrenzung ausgesetzt wird, heißt es mit Merz: „Whatever it takes.“ oder, wie im zentralen Flugblatt zur Empfehlung der Bundestarifkommission ö.D. für einen möglichen Tarifabschluss im ÖD: „Ein Tarifergebnis ist immer ein Ausdruck von Kräf­teverhältnissen. Deshalb war auch die Frage entscheidend: sehen wir Spielraum, mit diesen Arbeitgebern zu dieser Zeit vor dem Hintergrund neuer politischer Verhältnisse noch mehr rauszuholen? Die Antwort war nein.“ ; der neoliberale Blackrock-Kriegskanzler lässt grüßen.

Statt Lohnsicherung, Entlastung und sozialer Gerechtigkeit brächte das jetzt empfohlene Tarifergebnis Reallohnverluste, Arbeitszeitverlängerung durch die Hintertür und eine Vertiefung der Ungleichheit. Wer kämpft, erwartet mehr als kosmetische Zugeständnisse. Wer streikt, will tatsächliche Veränderung – keine verschärfte Verwaltung des Mangels.

Zur Rolle der Gewerkschaften zwischen Klassenorganisation oder Systeminstanz

Gewerkschaften entstanden historisch als Ausdruck kollektiven Widerstands gegen kapitalistische Ausbeutung – zur Abwehr von Lohnsenkungen, Verelendung und Vereinzelung. Als solche waren sie frühe Formen der Klassensolidarität. Doch sie bewegen sich strukturell innerhalb des kapitalistischen Rahmens – was ihnen eine doppelte Funktion gibt: Sie können kämpferische Klassenorganisation oder integrierende Systeminstanz sein.

Marx und Engels sahen in ihnen notwendige, aber begrenzte Organisationen der Lohnabhängigen. Ihre Wirksamkeit sei an politische Erweiterung gebunden – als „Kriegsschulen des Proletariats“ müssten sie über den ökonomischen Tageskampf hinaus zum bewussten Werkzeug der Emanzipation werden. Ohne diese Orientierung drohe ihre Degeneration zum Agenten der Stabilität der kapitalistischen Reproduktionsbedingungen.

Lenin analysierte, dass gerade in großen gesellschaftlichen Krisen wie Kriegen und Revolutionen die Begrenztheit des ökonomischen Kampfs offensichtlich werde. Der „Ökonomismus“ – die Konzentration auf rein wirtschaftliche Forderungen – wirke dann bewusstseinshemmend. Das „reine Gewerkschaftertum“ sei unfähig, revolutionäre Prozesse voranzutreiben, ja, es blockiere sie sogar, wenn spontane Bewegungen der Massen entstünden.

Trotzki schärfte diese Kritik im Zeitalter des Imperialismus: Gewerkschaften seien zur Verlängerung des bürgerlichen Staates in die Arbeiter*innenbewegung geworden – vor allem durch die Bürokratie, die ihre soziale Basis in der Arbeiteraristokratie hat. Ihre „Neutralität“ sei ein Mythos. Reformistische Gewerkschaften seien tief in die Verwaltung des Kapitalismus eingebunden und verteidigten das System in Krisenzeiten offen. Dennoch dürften Revolutionär*innen diese Organisationen nicht kampflos aufgeben. Der Kampf um die Unabhängigkeit vom bürgerlichen Staat, verstanden als politische Unabhängigkeit auf Grundlage eines revolutionären Programms, und die innergewerkschaftliche Demokratie sei zentral.

Nein zur Kapitulation – Ja zur Gegenwehr

Die vorliegende Empfehlung steht nicht nur in krassem Widerspruch zu den berechtigten Forderungen, sondern auch zu den realen Bedürfnissen der Beschäftigten – und zu den politischen Herausforderungen unserer Zeit.

Ein finaler Abschluss auf Basis der jetzt vorliegenden Empfehlung wäre nicht weniger als der kapitulantenhafte Kniefall vor den Kriegstreiber*innen des Militärisch Industriellen Komplexes und ihrer Steigbügelhalter*innen in Politik und Regierungen. Das zumindest wird sogar zugestanden vom ver.di-BuVo: „Einiges mussten wir fallen lassen, weil es keine Bereitschaft zur Bewegung bei der Gegenseite gab.“ Ehrlicher geht es wohl nicht…

Dagegen sagen wir NEIN! Die Mitgliederbefragung läuft jetzt bis zum 09. Mai, dem Tag des Sieges über den deutschen Faschismus.

  • Zeigen wir dem Bundesvorstand und der Kriegsregierung, dass mit uns zu rechnen ist! Lehnt die vorläufige Tarifeinigung ab!

ver.di und die DGB-Gewerkschaften müssen endlich ihre Rolle der systemintegrierenden Sozialpartnerschaft kritisch hinterfragen und stattdessen einen klassenautonomen Standpunkt mit dem Ziel der kämpferischen Durchsetzung der Interessen ihrer Mitglieder entwickeln.

Es braucht:

  • Eine klare Absage an die Aufrüstungs- und Kriegspolitik.
  • Konversion der Rüstungsindustrie in nachhaltige Produktion nach gesellschaftlichem Bedarf und ökologische, regionale und soziale Ausrichtung der Arbeit.
  • Die Forderung nach Wiedereinführung der Vermögenssteuer.
  • Starke Besteuerung von Konzernen und Millionären und Milliardären.
  • Massive öffentliche Investitionen in Gesundheit, Bildung und Soziales und den ökologischen Umbau der gesellschaftlichen Produktion.

Ein Abschluss auf Basis der jetzt vorliegenden Empfehlung wäre nicht nur ein tarifpolitisches Desaster, sondern auch eine historische strategische Niederlage der Gewerkschaftsbewegung – mit spürbarem Risiko erheblicher Mitgliederverluste und weiter schwindender gesellschaftlicher und politischer Bedeutung.

Jetzt ist die Zeit, sich zusammenzuschließen, gegenseitig zu stärken und in ver.di und anderen Strukturen für einen echten Kurswechsel zu kämpfen – weg von verwalteter Stagnation, hin zu mutigem Widerstand. Basisinitiativen wie das ´Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di´, ´SAGT NEIN! Gewerkschafter:innen gegen Krieg, Militarisierung und Burgfrieden´ oder die ´ VKG – Vernetzung für kämpferische Gewerkschaften´ sind dazu vielversprechende Ansätze. Diese gilt es jetzt und zukünftig massenhaft zu stärken.

Sagt ´NEIN!´ zur vorliegenden Empfehlung als Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst!

Quelle: gewerkschaftsforum.de

Mutter Gewerkschaft und ihre Mitglieder

Von Ulrich Sander

„Mutter Courage und ihre Kinder“ ist ein Drama von Bertolt Brecht. Es wurde 1938/39 im schwedischen Exil verfasst.1941 wurde es in Zürich uraufgeführt. Es spielt im Dreißigjährigen Krieg zwischen 1624 und 1636.

Erzählt wird die Geschichte der Marketenderin Anna Fierling, genannt Mutter Courage, die versucht, ihr Geschäft mit dem Krieg zu machen, und dabei ihre drei Kinder verliert.

Das Geschehen kann als Warnung an die kleinen Leute verstanden werden, die hoffen, durch geschicktes Handeln mit dem Krieg umgehen zu können. Doch Brecht will mehr: Er will Abscheu vor dem Krieg auslösen und die Ablehnung des Kapitalismus bewirken, der ihn hervorbringt. Das Publikum soll Lehren ziehen, ohne die Courage zu bedauern, die ja keine Lehren zieht. Ganz am Schluss einer mittleren Szene lässt sich Mutter Courage zu dem Satz hinreißen: „Der Krieg soll verflucht sein“. Die Antithese zum Schluss dieses sechsten Bildes folgt sofort zu Beginn des siebten: „Ich laß mir von euch den Krieg nicht madig machen“, so die Fierling.

Der Krieg ist ihr Geschäft, auch wenn sie und ihre Kinder daran zu Grunde gehen.

Ein Theaterstück oder eine Erzählung „Mutter Gewerkschaft und ihre Mitglieder“ ist heute fällig.

Am Anfang steht das Jahr 1999. Da wurde Deutschland wieder zu einer Krieg führenden Nation. Krieg gegen Jugoslawien. Bis dahin galt der Satz in den Gewerkschaften: „Der Krieg soll verflucht sein“.  Jetzt galt. „Wir lassen uns den Krieg nicht madig machen“, denn es war ja auch der Krieg der Sozialdemokratie. Es war eine Lage wie 1914. Ein hoher CDU-Politiker hatte formuliert: Nach der Beseitigung der Folgen des Zweiten Weltkriegs, müsse man nun an die Beseitigung der Folgen des Ersten Weltkriegs herangehen.

Der neue Krieg um die Neuordnung Europas im Sinne des westlichen Nato-Kapitalismus begann. Er wurde in der Ukraine fortgesetzt, vom Vorgehens Russlands gesteigert. Sollte der Westen seine Beteiligung an dem Krieg zugunsten der Ukraine verstärken, so würde Russland laut seinem Präsidenten, „alle uns zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um Russland zu schützen – das ist kein Bluff.“ Sogar die „Süddeutsche“ mahnte angesichts dieser atomaren Drohung, die sich seitdem mehrfach wiederholte: „Vielleicht sollten die Staatsmänner bei aller Verurteilung des Krieges auch mal an die Möglichkeit eines Verhandlungsfriedens erinnern?“

Diese Mahnung wurde und wird von der Mehrheit der Gewerkschaften nicht geteilt. Ich fand die folgende Meldung, als ich die endgültige Arbeit an Willi Hoffmeisters Buch „Die Faust nicht nur in der Tasche ballen“ ausführte. Sie befand sich in den Unterlagen des Gewerkschafters und Friedensaktivisten. Ein alarmierendes Dokument bereits aus der Zeit der Schröderschen Kanzlerschaft. Es besagte: Der IG Metall-Vorstand beschloss im Juli 2012: „Die IG Metall ist sich der Realität Anfang des 21. Jahrhunderts bewusst: Gewaltkonflikte und sogar Kriege wird es weiterhin geben und damit auch die sicherheitspolitischen Bedürfnisse und Interessen von Menschen, Staaten und Staatenbündnissen. Die Produktion von Rüstungsgütern ist Teil dieser Realität.“ Die Kriegsgewinne beispielsweise von Rheinmetall bleiben ohne Kritik – denn es kommen ja auch viele neue Arbeitsplätze dabei heraus

Das Kriegsinteresse der Courage befand sich nur im graduellen Unterschied zu dem der IG Metall-Führung.

Bei Zweifeln der Courage angesichts der Rekrutierung ihrer Söhne sagten ihr die Soldatenwerber: „Wer vom Krieg leben will, muss ihm auch etwas geben.“ Und so erfolgt auch kein Aufschrei der Gewerkschaften angesichts der Pläne des SPD-Ministers Pistorius für die Kriegstüchtigkeit der Bevölkerung und die Wiedereinführung der Wehrpflicht und somit der Bereitstellung von Kanonenfutter.

Es ist doch so: Deutsche Waffen, deutsches Geld morden mit in aller Welt. Sollte es zu einem Atomkrieg kommen, wird die Gewerkschaftsführung nicht einmal mehr in der Lage sein, erneut zu erklären: Der Krieg soll verflucht sein.

———————

Der Autor:

Ulrich Sander ist Journalist, Buchautor und war von 2005 bis 2020 Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten.

Bild: Thomas Schallnau, 1984, Offsetdruck, 80,5x57,5 cm; P 90/7636

Quelle: gewerkschaftsforum.de

Hinweis: Gastbeiträge geben immer die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Der Sozialdemokratie zur Erinnerung

Screenshot Netzfund

Mitte März 2024 stellte der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich im Bundestag die Frage: „Ist es nicht an der Zeit, dass wir nicht nur darüber reden, wie man einen Krieg führt, sondern auch darüber, wie man einen Krieg einfrieren und später auch beenden kann?“

Dieses mutige Statement forderte natürlich inner- und außerhalb der Partei heftige Kritik von den Freunden der Aufrüstung, Waffenlieferungen, Zeitenwende und Kriegstüchtigkeit heraus. Im Gegensatz zu ihnen, weiß Rolf Mützenich wovon er spricht, schließlich hat er Friedenpolitik zu einem Schwerpunkt in seinem Studium gewählt, war von 2004 bis 2009 abrüstungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und hat sich in seinem Parteileben ganz klar zu der Friedenspolitik von Willy Brandt und Egon Bahr bekannt.

In einem „Brandbrief“ haben nun fünf Historiker um Heinrich August Winkler der SPD „Realitätsverweigerung” bezüglich Russland und der  Ukraine vorgeworfen. Die Autoren sind SPD-Mitglieder, was allerdings nicht bedeuten muss, dass sie sich auch für die Ideale der Partei einsetzen. In ihrem Schreiben wird „die Kommunikation des Kanzlers, der Partei und der Fraktionsspitzen in Fragen von Waffenlieferungen in der Öffentlichkeit zu Recht scharf kritisiert.“

Direkt an Rolf Mützenich gerichtet, sprechen die Historiker von einer „fatalen Äußerung“ und einem „kurzsichtigen Friedensbegriff einiger Genossen“. Auch fehle in der SPD eine ehrliche Aufarbeitung der Fehler ihrer Russland-Politik der vergangenen Jahrzehnte. „Vielmehr wird die Tradition der Außenpolitik Egon Bahrs nach wie vor unkritisch und romantisierend als Markenzeichen der SPD hochgehalten.“ Auf diese Weise mache sich die SPD unglaubwürdig und angreifbar. Weiter sorgen sie sich in ihrem Brief darum, „wenn Kanzler und Parteispitze rote Linien nicht etwa für Russland, sondern ausschließlich für die deutsche Politik ziehen, schwächen sie die deutsche Sicherheitspolitik nachhaltig und spielen Russland in die Hände.“

Der „Brandbrief“ der Historiker mit SPD-Parteibuch ist ein einziges Armutszeugnis, das allerdings zum richtigen Zeitpunkt eingesetzt wurde. Ein Zeitpunkt zu dem das Murren vieler SPD-Mitglieder und Mandatsträger über die Aufrüstung, Waffenlieferungen, Kriegstüchtigkeit und Zeitenwende hörbar lauter wird.

Den Verfassern des Brandbriefes sei, wie den vielen SPD-Mitgliedern, der folgende Lesestoff empfohlen.

„Dem Karl Liebknecht haben wir’s geschworen…“

Bei vielen SPD-Mitgliedern schlug das wie ein Blitz aus heiterem Himmel ein, als Bundeskanzler Scholz am Sonntag, dem 27.02.2022 im Bundestag eine Zeitenwende verkündete. Damit meinte er eher eine politische 180-Grad-Wende: Deutschland will Waffen an die Ukraine liefern und unterstützt weiterhin harte Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Vor allem aber kündigte Olaf Scholz an, ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für die Aufrüstung zu bilden, das im Grundgesetz verankert werden soll und wie schon lange von den USA gefordert, dauerhafte Rüstungsausgaben von über zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts pro Jahr bereitzustellen.

Besonders die älteren SPD-Mitglieder, das sind vielfach Menschen, die noch die Parteischulungen engagiert mitgemacht haben und die Parteigeschichte aus dem Effeff aufsagen können, wollten es nicht wahrhaben, was sie da hörten. Hatten sie doch sofort Kaiser Wilhelm vor Augen, der bei Kriegsbeginn 1914 keine Parteien mehr kannte, sondern nur noch Deutsche und erinnerten sich an den mutigen Karl Liebknecht, der als SPD-Reichstagsabgeordneter gegen die Kriegskredite stimmte und dafür in seinem weiteren kurzen Leben schlimm büßen musste.

Zeitenwende wird verkündet

Als russische Truppen am 24. Februar 2022 die Ukraine angriffen, warfen führende deutsche Sozialdemokraten praktisch über Nacht jahrzehntelang bewährte Grundsätze der Friedenssicherung über Bord. Bundeskanzler Scholz hatte am 27.02 2022 im Bundestag eine Zeitenwende verkündet und erklärt, dass die Welt danach nicht mehr dieselbe wie die Welt davor sei.

Der Zuschauer konnte die Ergriffenheit der meisten Fraktionsmitglieder der SPD, an einem so historisch einzigartigen Moment teilzuhaben, förmlich spüren. Dabei wurde die Fraktion von Scholz, wie so oft, völlig überrumpelt. Bevor der Kanzler seine Regierungserklärung im Bundestag abgab, tagte die SPD-Fraktion. Dort verlor er kein Wort über den Plan und nicht einmal die Spitze seiner eigenen Fraktion war, im Gegensatz zu Finanzminister Lindner von der FDP, eingeweiht und das bei einem solchen Hammerprojekt:

  1. Es sollen 100 Milliarden Euro als Sonderzahlung zusätzlich zu den ohnehin schon vom Verteidigungshaushalt veranschlagten 50,3 Milliarden in die Aufrüstung gesteckt werden. Dieses Geld ist das Vierfache des Gesundheitsetats und das Zwölffache des Etats für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die 100 Milliarden Euro sind auch das 100-Fache dessen, was die Ampelkoalition nach zwei Jahren Pandemie als Pflegebonus auszugeben bereit ist und knapp das Doppelte, was für Kredite für „Klimaschutz und Digitalisierung“ veranschlagt wurde.
  2. Bisher gehörte es für die SPD vorgeblich zur Staatsräson, Waffen nicht in Krisen- und schon gar nicht in Kriegsgebiete zu liefern. Auch dieses Tabu wurde mit der Lieferung von 500 „Stinger“-Raketen, 1.000 Panzerfäusten und 2.700 Luftabwehrraketen aus NVA-Beständen in das Kriegsgebiet Ukraine gebrochen.
  3. Der Verteidigungsetat wird künftig das Zwei-Prozent-Ziel der Nato übererfüllen und es sollen sogar „mehr als zwei Prozent“ des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in die Verteidigung investiert werden. Bislang galten schon 1,5 Prozent als ambitioniert. Bei einer Wirtschaftsleistung von 3,57 Billionen Euro sind das über 71,4 Milliarden Euro, knapp 25 Milliarden mehr, als im vergangenen Jahr verausgabt wurden.

In der sonntäglichen Sondersitzung des Bundestags erinnerte Bundeskanzler Olaf Scholz an sein auf der einige Tage vorher stattgefundenen Münchner Sicherheitskonferenz abgegebenes Versprechen zur militärischen „Ertüchtigung“ und Aufrüstung der Bundeswehr. Seine Ausführungen wirkten wie eine Aufführung, einstudiert und effekthaschend, mit Pausen und vorgeblichen Emotionen. Dabei bekam er viel Beifall und sogar manche stehende Ovation, besonders von den Abgeordneten der Regierungsparteien.

Dann ging Olaf Scholz auf die fünf Handlungsaufträge ein, die seiner Meinung nach von der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Regierung gemeistert werden müssen:

Deutschland

  • müsse der Ukraine Waffen zur Verteidigung liefern,
  • müsse und werde das Sanktionspaket der EU und anderer Verbündeter gegen Russland aktiv mittragen,
  • werde seine Verteidigungsverpflichtungen gegenüber anderen NATO-Mitgliedsstaaten, insbesondere durch Stützpunkte in Litauen, Rumänien, der Slowakei sowie durch Aktivitäten in der Nord- und Ostsee, dem Mittelmeerraum und im Luftraum speziell in Osteuropa erfüllen,
  • werde zur Ertüchtigung der Bundeswehr ein Sondervermögen von 100 Milliarden Euro auflegen und mehr als 2 Prozent seines BIP für Verteidigung festschreiben sowie seine Energieversorgung durch den Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung im Hinblick auf C0-2-Neutralität bis 2045 und den Aufbau von Kohle- und Gasreserven sichern und auch seine Importabhängigkeit abbauen

und Deutschland werde sich für die weitere Stärkung von EU, NATO und weltweiter Demokratie einsetzen.

Nach diesem „Februarerlebnis“ im Bundestag reden nun fast alle Sozialdemokraten so, als sei ihnen die riesige Aufrüstung der Bundeswehr mit modernsten Kampfpanzern, Kampfflugzeugen, Kampfschiffen und Kampfdrohnen schon immer eine Herzensangelegenheit gewesen und niemand in der SPD hätte jemals die von der Nato verlangte Steigerung der Verteidigungsausgaben angezweifelt.

So konnte der Bundeskanzler auch der Grundgesetzänderung in Verbindung mit dem geplanten Bundeswehr-Sondervermögen, für die eine Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Bundestags erforderlich ist, Anfang Juni 2022 gelassen entgegensehen.

Grundgesetzänderung (Artikel 87a) am 3. Juni 2022

Die Grundgesetzänderung, die die wesentlichen Bestimmungen des Sondervermögens zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit in der Verfassung verankern soll, fand am Freitag, dem 3. Juni 2022 im Deutschen Bundestag statt. Konkret sollte dadurch festgelegt werden, dass die Kreditaufnahme des Sondervermögens mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro nicht auf die Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes angerechnet wird. Dafür wurde im Grundgesetz ein neuer Absatz 87a eingefügt.

Das Gesetz wurde mit 568 Stimmen der SPD, der CDU/CSU, der Grünen, der FDP und Teilen der AfD angenommen. 96 Abgeordnete darunter von den Linken und der AfD und 8 von der SPD stimmten gegen die Grundgesetzänderung.

Hinweis: Gastbeiträge geben immer die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Von den 205 SPD-Abgeordneten haben 191 dafür, 8 dagegen gestimmt, 0 sich enthalten und 6 waren nicht beteiligt.

Die 8 Nein-Stimmen der SPD kamen von

Jan Dieren / Krefeld II – Wesel II

Axel Echeverria / Ennepe-Ruhr-Kreis II

Jessica Rosenthal / Bonn

Tina Rudolph / Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis

Nadja Sthamer / Leipzig II

Ruppert Stüwe / Berlin-Steglitz-Zehlendorf

Erik von Malottki / Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II

Carolin Wagner / Regensburg

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art 87a – lautet nun:

„(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.

(1a) Zur Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit kann der Bund ein Sondervermögen für die Bundeswehr mit eigener Kreditermächtigung in Höhe von einmalig bis zu 100 Milliarden Euro errichten. Auf die Kreditermächtigung sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 nicht anzuwenden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.

(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.

(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn der Bundestag oder der Bundesrat es verlangen“.

Seit Jahren steigen die Verteidigungsausgaben schon

In der SPD verliert niemand mehr ein Wort darüber, dass der Verteidigungshaushaltsposten schon seit 7 Jahren überproportional kontinuierlich steigt, von 33 Milliarden Euro 2015 auf 50,3 Milliarden im Jahr 2022 und dass Deutschland fast so viel Geld ins Militär pumpt, wie Russland. Kaum jemand in der SPD stellt derzeit die Frage, warum ein 100 Milliarden Sondervermögen benötigt wird, wenn doch nach Angaben des Stockholmer Friedensforschungsinstituts SIPRI, die USA 39 Prozent der weltweiten Militärausgaben bestreiten, Russland nur 3,1 Prozent und die Ausgaben der europäischen Nato-Mitglieder die Ausgaben Russlands um das Sechsfache übersteigen. Weil keiner in der Partei die Antwort hören möchte, die da lauten könnte, dass die 100 Milliarden Euro für eine Änderung der weltpolitischen Strategie Deutschlands benötigt werden.

Hier wäre ein Blick in die Parteigeschichte angebracht.

Wilhelm II., Karl Liebknecht, Hugo Haase und der Burgfrieden

Die im Bundestag herrschende Stimmung am 27.02.2022 erinnerte den patriotischen Taumel, der Wilhelm II. in seiner ersten Kriegsrede im Ersten Weltkrieg am 4. August 1914 zu dem berühmten Ausspruch veranlasste, er kenne keine Parteien mehr, sondern nur noch Deutsche.

Grund der Rede war die deutsche Kriegserklärung an Russland, weil das Land der ultimativ gestellten deutschen Aufforderung zur Rücknahme seiner Generalmobilmachung nicht nachgekommen war. In seiner Rede dankte der Kaiser den Versammelten für ihre „Liebe und Treue“ in den Tagen der diplomatischen Krise und beschwor die nationale Einheit. Dann gewährte er seinen innenpolitischen Gegnern, namentlich der Sozialdemokratie, mit einer pathetisch rhetorischen Geste „Vergebung für ihre Angriffe in der Vergangenheit“. Er gelobte feierlich, er kenne „keine Parteien und auch keine Konfessionen mehr“, stattdessen seien „wir […] heute alle deutsche Brüder und nur noch deutsche Brüder“.

In seiner folgenden Reichstagsansprache griff er diese Wortwahl auf, als er verkündete: „Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche“. Dann folgten laut amtlichem Protokoll der Reichstagssitzung die Worte des Reichstagspräsidenten Dr. Kaempf: „Wir kommen nunmehr zur Gesamtabstimmung. Ich bitte die Herren, die in der Gesamtabstimmung in dritter Lesung den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1914 annehmen wollen, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht. Rufe: ‚Einstimmig!‘ – Zuruf: ‚Gegen eine Stimme!‘) Es ist, soweit ich sehen kann, einstimmig – mit Ausnahme eines einzigen Abgeordneten. (Stürmische Bravorufe und Händeklatschen.)“
Die einsame Gegenstimme kam von Karl Liebknecht.

In seiner Erklärung, die in handschriftlichen Kopien in der Parteibasis kursierte, schrieb er. „Der Krieg ist kein deutscher Verteidigungskrieg“ und entlarvte die von der SPD-Mehrheit mitgetragene Rechtfertigungslüge der kaiserlichen Regierung. Es handele sich vielmehr um einen „von der deutschen und österreichischen Kriegspartei (…) hervorgerufenen Präventivkrieg“, „einen imperialistischen Krieg, einen Krieg um die kapitalistische Beherrschung des Weltmarktes“.

Das Pressebüro der SPD warnte die sozialdemokratischen Zeitungen vor strafrechtlichen Folgen bei Abdruck der Erklärung von Karl Liebknecht. Auch der SPD-Fraktionsvorstand reagierte umgehend und drückte im Parteiorgan Vorwärts in einer Erklärung sein tiefes Bedauern über Liebknechts „entgegen dem alten Brauch der Fraktion“ erfolgten Disziplinbruch aus.

Für Karl Liebknecht war es klar, dass sein Abstimmungsverhalten den völligen Bruch mit der Führung der SPD bedeutete, entstammte er doch einer Familie, in der die Gegnerschaft zu Militarismus und imperialen Kriegen zur Tradition gehörte. Sein Vater, Wilhelm Liebknecht, ein Mitbegründer der sozialdemokratischen Partei Deutschlands, hatte 44 Jahre zuvor während des Deutsch-Französischen Krieges im Reichstag des Norddeutschen Bundes gegen die Kriegskredite gestimmt und wurde für diese internationalistische Haltung inhaftiert.

Nicht nur der Druck der Partei nahm für Karl Liebknecht zu, auch die staatlichen und polizeilichen Mühlen begannen zu mahlen. Neben den Bedrohungen seines Lebens wurde er aufgrund einer allerhöchsten Entscheidung als Bausoldat in ein Arbeiterbataillon „an der Grenze der Monarchie, aber nicht in eine größere Stadt“ per Gestellungsbefehl eingezogen. Damit unterlag er ab dem 7. Februar 1915 der Militärgesetzgebung und gleichzeitig war ihm jegliche politische Betätigung außerhalb des Parlaments verboten.

Aber noch einmal zurück zur Abstimmung über die Bewilligung der Kriegskredite.

Um bei der Abstimmung keine Überraschung zu erleben, führte die SPD-Fraktion am Vorabend der Sondersitzung des Reichstags zur Bewilligung der Kriegskredite eine Probeabstimmung durch. Dabei stimmten 78 Abgeordnete für die Kriegskredite und 14 dagegen. Zur überstimmten Minderheit zählte der Fraktionsvorsitzende Hugo Haase, der dem linken Flügel der Partei angehörte und ein überzeugter Pazifist war. Schon als junger Anwalt hatte er viele im Kaiserreich verfolgte Sozialdemokraten verteidigt, war gegen das Wettrüsten aufgetreten und sah sich deshalb außerstande, fünf Milliarden Reichsmark für den angeblichen „Verteidigungskrieg“ gegen Russland zu genehmigen.

Weil die Mehrheit der SPD-Abgeordneten für die Abstimmung am nächsten Tag aber Fraktionszwang beschlossen hatte, musste der Pazifist Hugo Haase im Reichstag nun als SPD-Fraktionsvorsitzender das Ja der SPD gegen seine innere Überzeugung verkünden. Er wusste noch nicht, dass der Fortgang des Krieges seine Partei, die SPD, bald zerreißen würde. Schon nach einigen Kriegsmonaten beschimpften ihn eigene Genossen im Parlament als „Drecksseele“, „Halunken“ und „Verräter“, weil er immer noch den Kriegskurs der Regierung kritisierte. Schließlich wurde er wegen seiner pazifistischen Haltung aus Fraktion und Partei ausgeschlossen und gründete 1917, mit anderen Kriegsgegnern, die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD).

All diese Strafmaßnahmen konnten jedoch nicht verhindern, dass die Burgfriedenspolitik, mit der innenpolitische Konflikte und wirtschaftliche Auseinandersetzungen zurückgestellt werden sollten, zerbrach. Als der Krieg keine schnellen Erfolge hervorbrachte und die Bevölkerung unter der hohen Opferzahl und den Wirtschafts- und Versorgungsproblemen litt, kam es wieder zu Streiks und Protesten und schon 1916 war der Burgfrieden dann endgültig beendet.

Bis zum Ende des 1. Weltkrieges fanden neun Millionen Soldaten und sechs Millionen Zivilisten den Tod.

Hugo Haase wurde am 8. Oktober 1919 von Johann Voß, einem angeblich psychisch erkrankten Lederarbeiter durch Revolverschüsse verletzt. Er wurde ins Krankenhaus eingeliefert und war auf dem Weg der Besserung, als er am 7. November 1919 überraschend im Alter von 56 Jahren an einer Sepsis verstarb.

Karl Liebknecht wurde am 15. Januar 1919 zusammen mit Rosa Luxemburg von deutschen Militärs ermordet.

Letztlich führte die Zustimmung der SPD zu den Kriegskrediten und somit zum ersten Weltkrieg zur Spaltung der SPD und der Arbeiterbewegung, die bis heute anhält.

Der neue Burgfrieden

Das aktuell geplante Rüstungspaket 2022 hat ohne Probleme den Bundestag passiert. Auch im Bundesrat war die Zwei-Drittel-Mehrheit sicher, da die vier Regierungsbeteiligungen der Linken für eine Sperrminorität nicht gereicht hätten.

Das Vorhaben der Ampelkoalition, die gigantische Aufrüstung sogar im Grundgesetz zu verankern, ist mit dem neuen Burgfrieden ohne Probleme möglich geworden, eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat für eine Änderung des Grundgesetzes galt schon in der Sondersitzung des Bundestages im Februar als sicher.

Der neue Burgfrieden sieht so aus, dass

  • eine riesige Koalition aus CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP entstanden ist, die meint, länger als eine Legislaturperiode zusammenarbeiten zu können und eine kontinuierliche Aufrüstung in den Verfassungsrang gehoben hat. Dadurch möchte sie gewährleisten, dass zukünftige, anders zusammengesetzte Koalitionen das Megarüstungsprogramm weder stoppen, kürzen oder verändern können, weil es in Verfassungsstein gemeißelt ist.
  • alle Beteiligten den Trick der Regierung, die angekündigte Aufrüstung ausschließlich über neue Schulden zu finanzieren und das Ganze „Sondervermögen“ zu nennen, als besonders clever und als tollen Coup loben. Wenn nämlich das 100-Milliarden-Programm zur Förderung der Rüstungsindustrie durch Steuererhöhungen finanziert werden müsste, käme es voraussichtlich zu größeren Widerständen. Als „Paket Sondervermögen“ geschnürt, werden die Vermögen der Reichen und Superreichen verschont und die Kosten bei den Beschäftigten und Sozialleistungsbeziehern eingespart.
  • bei einer offiziellen Inflationsrate von über 10 Prozent im Sommer 2022 Bundeskanzler Scholz die „Sozialpartner“ zu einer „konzertierten Aktion“ eingeladen hatte, bei der man die Gewerkschaften eingehegt hat und davon abhielt, ihre zukünftigen Lohnforderungen in Höhe der Inflationsrate zu stellten

und

es in Wahrheit um autoritäres Durchregieren geht und die Bevölkerung, coronagestählt, möglichst kritiklos „unpopuläre“ Maßnahmen mitmacht und immer mehr bereit ist „neue Realitäten und radikale Kurswechsel“ hinzunehmen.

„Es geht auch nicht darum, die deutschen Soldaten, sondern die ganze Gesellschaft auf die neuen Aufgaben vorzubereiten“

Um die Bevölkerung auf die „neue Politik“ einzuschwören und auf „die neuen Aufgaben“ vorzubereiten, brauchte es einige Anstrengungen und einen langen Zeitraum von 30 Jahren.

In diesem Zusammenhang sei noch einmal an das Interview mit den „Blätter“ im Jahr 1992 erinnert, in dem der damalige Verteidigungsminister Volker Rühe, gelernter Lehrer mit CDU-Parteibuch, sagte: „Niemand sollte erwarten, dass die Übernahme neuer Aufgaben in der Außenpolitik über Nacht geschieht. Die in vierzig Jahren gewachsenen Instinkte der Menschen lassen sich nicht einfach wegkommandieren. Deswegen müssen wir Schritt für Schritt vorgehen. Es geht auch nicht darum, die deutschen Soldaten, sondern die ganze Gesellschaft auf die neuen Aufgaben vorzubereiten“.

Vielleicht sollten sich die SPD-Mitglieder die Sätze von SPD-Mitglied Egon Bahr in Erinnerung rufen, die er am 3. Dezember 2013 im Gespräch mit Schülern im Rahmen der „Willy-Brandt-Lesewoche“ im Friedrich-Ebert-Haus Heidelberg sagte: „In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte, es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“

Vor allem aber sollten sich die Mitglieder der Sozialdemokratie an den mutigen und aufrichtigen Karl Liebknecht erinnern!

——————————

Der Beitrag erschien bereits am 12.05.2022 auf https://gewerkschaftsforum.de/ und wurde aktualisiert.

Quellen: VVN-BdA, taz-berlin, Süddeutsche Zeitung, der Freitag, Sebastian Haffner-Geschichte der SPD, Wilma Ruth Albrecht, Junge Welt  
Bild: SPD-Tobias Schwarz/AFP 

Kontakt:

LaurenzNurk@aol.com

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AN ALLE GEWERKSCHAFTSMITGLIEDER insbesondere aber an die Delegierten des Ver.di-Bundeskongresses SAGT NEIN!

AllgemeinGewerkschafter:innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden

Nachdem der DGB-Bundeskongress 2022 auf Betreiben des DGB-Bundesvorstandes und unter Bruch unserer Satzungen und Beschlüsse das „Ja! zu Waffenlieferungen beschlossen hat, soll dies jetzt auf Initiative des ver.di-Vorstandesunterstützt durch den Gewerkschaftsrat auch auf dem ver.di-Bundeskongress nachvollzogen werden: Ja! zu einer Kriegslogik, die unter dem Deckmantel eines sogenannten „umfassenden Sicherheitsbegriffs“ ausdrücklich „militärische Sicherheit“, indirekt  „Auf- und Hochrüstung“  und Kriegseinsätze auch deutscher Soldat:innen befürwortet – „was zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der Landes- und Bündnisverteidigung erforderlich ist“ und  das alles unter der den wahren Kern verschleiernden Überschrift: „Perspektiven für Frieden, Sicherheit und Abrüstung in einer Welt im Umbruch“.  (Alle in Anführung gesetzten kursiven Passagen sind Originaltext des Leitantrages )

Mit vielen Worten und dem Appell an die „besondere Verantwortung“ der Regierenden garniert, sollen die DelegiertEn die Hand heben für den Schulterschluss der Gewerkschaften mit der deutschen Regierung, insbesondere für die militärische Unterstützung der Ukraine. Heute sind dies Waffenlieferungen bis hin zu weltweit geächteten Streubomben, morgen können das schon Soldat:innen sein!

Das 100 Milliarden-Hochrüstungsprogramm wird nur teilweise abgelehnt, weil es „ausschließlich für die Bundeswehr“ ist; weil dieselbe Regierung nach wie vor unbeirrt und ungeniert mit demselben neoliberalen Austrocknungsprogramm der Öffentlichen Daseinsvorsorge fortfährt, so wie alle ihre Vorgängerregierungen; die „Auf- und Hochrüstung der Bundeswehr und NATO“ soll lediglich „nicht grenzenlos“ sein.

Das ist der finale Kniefall vor militaristischer Logik und das genaue Gegenteil von unserer elementaren gewerkschaftlichen Grundüberzeugung: Uns eint die Ablehnung eines Denkens in militärischen Kategorien. Diese wird in das Gegenteil verkehrt durch die Einfügung eines kleinen Wortes:„Uns eint die Ablehnung eines Denkens in rein militärischen Kategorien.

Wir, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter von ver.di, IG Metall und anderen DGB-Einzelgewerkschaften, wenden uns an die DelegiertEn des ver.di-Bundeskongresses:

SAGT NEIN! 
Hebt Eure Hand nicht für einen erneuten Schulterschluss der Gewerkschaften mit dem deutschen Kriegskurs!

Wir haben nicht vergessen, was 1914 geschah: Die Gewerkschaftsführungen in ganz Europa schickten unter Bruch aller vorherigen Beschlüsse ihre Mitglieder in den Krieg – angeblich `gegen den russischen Despoten-Zaren`tatsächlich aber für den Profit von Krupp, Thyssen und Co. Konsequenterweise wurde in `Wahrnehmung der nationalen Verantwortung für Volk und Vaterland` der sogenannte `Burgfrieden` erklärt, und jede Klassen- und Arbeitskampfauseinandersetzung eingestellt, die Streikunterstützung ausgesetzt.

SAGT NEIN!
zum Leitantrag für den ver.di-Bundeskongress

  • der mit seinem `Ja! zu Waffenlieferungengegen unsere Satzung verstößt, die uns in § 4, Ziff 3, lit. i dazu verpflichtet „militaristische Tendenzen )zu(bekämpfen“, und alle unsere bisherigen klaren und deutlichen Beschlusslagen gegen Waffenlieferungen missachtet.
  • der mit seinem `Ja! zu Auf- Und Hochrüstung`gegen unsere Grundsatzerklärung verstößt und damit unsere tausendmal bekräftigte Haltung für `allgemeine Abrüstung` und das `Recht aller Menschen auf Schutz vor Verfolgung, Folter und Krieg` zum `Geschwätz von gestern`
  • der so tut, als sei mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine erstmals seit 1945 wieder Krieg in Europa, und damit den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien 1999 `übersieht`, die unter deutscher Beteiligung 78 Tage lang Tag und Nacht bombardiert

Wer dies alles `vergisst` macht sich zum Teil der deutschen Kriegspartei. Wer meint, es gehe bei den aktuellen Kriegen weltweit um `Freiheit` oder `Diktatur`, `Aggression` oder `Selbstverteidigung` oder gar um `Völker- und Menschenrecht`, ist der beiderseitigen Kriegspropaganda bereits auf den Leim gegangen. Um all das ging es in der Geschichte noch nie und geht es eben gerade nicht.

Darum lasst uns an den Beschlüssen der vergangenen Jahre festhalten.
Keine Waffenlieferungen! Keinerlei Aufrüstung! …
sondern Abrüstung – SOFORT!
Unsere Haltung ist und bleibt antimilitaristisch und international
.

Für uns kann es als Lehre aus der eigenen Geschichte nur einen Beschluss geben:

  • Unsere Zukunft ist nicht an der Seite der deutschen Regierung oder irgend einer anderen Kriegspartei.
  • Unsere Zukunft ist an der Seite der Arbeiterinnen und Arbeiter, diein Italien und Griechenland gegen Waffenlieferungen kämpfen, und an der Seite der Kolleg:innen in Frankreich, Großbritannien und weltweit, die immer wieder gegen den Krieg und die Abwälzung der Krisen- und Kriegskosten auf uns Alle streiken.
  • Unsere Solidarität gehört den Arbeiter:innen, Kriegsdienstverweiger:innen, Deserteur:innenund den Flüchtlingen aus und in der Ukraine, Russland, Belarus und weltweit!

Offener Bruch mit dem «sozialen Frieden» der Herrschenden:
WIR ZAHLEN NICHT FÜR EURE KRIEGE!
WAFFEN RUNTER – LÖHNE RAUF!

Dafür lasst uns gemeinsam und organisiert kämpfen!

Erstunterzeichner:innen: Heinz Assenmacher, ver.di, Bonn – Renate Bayer, Mtgld. ver.di- LBzV Bayern, LFBV FB C, VLL TU München, München – Pablo Bonta, BR-Vors. MMC Studios, Köln – Andreas Buderus, ver.di / ZAKO, Berlin – Clare Daly, MdEP (GUE/NGL), Dublin – Gregor Falkenhain, ehem. ver.di-Gewerkschaftssekretär, Solingen – Gaby Gedig, AK  gegen rechts in ver.di, München – Ingrid Greif, ver.di BuKo-Delegierte, München – Barbara Haase, ver.di-BuKo-Delegierte, München – Stefan Hetzler, ver.di-VLL MVG/SWM Verkehr, München – Kerstin Hohner, ver.di, sv. GPR-Vors. AOK Bayern, Bamberg   Angela Keil, ver.di, Köln – Hedwig Krimmer, Gewerkschaftssekretärin i.R., Mitinitiatorin von „Wir widersprechen“ 2013/2014, München – Albert Leuschner, ver.di- Orts- und BzV Eckernförde/Nordwest, Träger des Bundesverdienstkreuzes, Rieseby – Alfons Lukas, ver.di-LBzV Hamburg, Hamburg – Andreas Münnich, AK  gegen rechts in ver.di, München – Robert Neumayer,  ver.di BuKo-Delegierter, Mtgld. ver-di BzV München, VLL Postbank München, München – Hinrik von Normann, ver.di, Bonn – Tobias Pflüger, ver.di, ehem. MdB u. MdEP (LINKE), München – Margit Rötzer, Mtgld. ver.di- OVV Regensburg, Regensburg – Jürgen Scheidle, ver.di, Bonn – Ulrich Schneider, ver.di/ZAKO, GEW, Bundessprecher VVN – BdA, Generalsekretär der FIR – Bund der Antifaschisten, Kassel – Peter Schrott, Mtgld. ver-di Bundessenior:innenV, Berlin – Gudrun Uszkoreit, Mtgld. ver.di-Senior*nnen, München – Mick Wallace, MdEP (GUE/NGL), Wexford –  Jürgen Wagner,  geschäftsführendes Vorstandsmitglied Informationsstelle Militarisierung IMI, Tübingen  Günter Wangerin, Maler und Grafiker,  VBK in ver.di, München –  Frank Weidermann, GdS, Erfurt – Steffen Wieland, ver.di, Chemnitz – Mag Wompel, LabourNet Germany, Bochum – Irene Zeyn-Haben, ver.di, Düsseldorf – Informationsstelle Militarisierung (IMI), Tübingen

Aufruf zu Unterschriften

Weitere Infos: Home | Sagt NEIN!

Quelle: Gewerkschaftsforum.de

DGB-Gewerkschaften im Sinkflug – sie haben es zugelassen, dass Zweifel daran bestehen, ob sie noch Teil der Friedensbewegung sind

Für Gewerkschaften gibt es nichts Wichtigeres als Mitglieder. Wenn sie die Unternehmen nicht mit Mitgliedern beeindrucken können, können sie sie auch nicht mit Streikdrohungen erschrecken. Wer nicht einmal mit Streiks drohen kann, der braucht an den Tischen der Tarifverhandlungen gar nicht erst Platz zu nehmen.

Die Zahl der Mitglieder, die in den DGB-Gewerkschaften organisiert sind, ist seit der Wiedervereinigung um etwa die Hälfte eingebrochen. Im Jahr 2017 ist sie erstmals unter 6 Millionen gesunken. Zum Jahresende 2021 waren es noch 5.7 Millionen Mitglieder, gegenüber dem Vorjahr ein Minus von 130.000.

Von offizieller Seite wird diese Entwicklung hauptsächlich auf die demografische Entwicklung, Beschäftigungsabbau allgemein, Strukturwandel in der Berufswelt und neuerdings zusätzlich noch auf die Pandemie, mit ihrer erschwerten Mitgliederwerbung geschoben. Doch diese Sichtweise ist mehr als kurzsichtig, die Gründe sind vielfältiger und durch den DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften auch hausgemacht.

Zum Beispiel hat der DGB in seinem Aufruf zum Antikriegstag 2022 es versäumt, sich klar und eindeutig von der momentanen deutschen Wirtschafts-, Finanz,- Kriegs,- und Außenpolitik abzugrenzen, sich gegen Militarisierung, Aufrüstung und Krieg zu positionieren und damit zu einer Deeskalation des Ukraine-Kriegs beizutragen.

Seit 1957 wird am 1. September an die Schrecken des Ersten und Zweiten Weltkriegs sowie an die schrecklichen Folgen von Krieg, Gewalt und Faschismus erinnert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat aus Anlass des diesjährigen Antikriegstags eine Erklärung unter dem Motto: „Für den Frieden! Gegen einen neuen Rüstungswettlauf! Die Waffen müssen endlich schweigen!“ herausgebracht.

Wer sich davon jedoch eine klare Abgrenzung von der derzeitigen deutschen Wirtschafts-, Finanz,- Kriegs,- und Außenpolitik erhofft, wird enttäuscht.

——————–

„Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Antikriegstag am 1. September 2022 – Für den Frieden! Gegen einen neuen Rüstungswettlauf! Die Waffen müssen endlich schweigen!

„Nie wieder Krieg!“ – das ist und bleibt die Grundüberzeugung des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften. Jeder Krieg ist ein Angriff auf die Menschheit und die Menschlichkeit. Aus dieser Überzeugung unterstützen wir die Friedensbewegung mit unserer gewerkschaftlichen Kraft.

Mit dem verbrecherischen Überfall der russischen Armee auf die Ukraine ist der Krieg zurück in Europa. Im Nahen und Mittleren Osten, in Afrika und anderswo wüten weiterhin, teilweise seit Jahrzehnten, Kriege und Bürgerkriege. Tod, Zerstörung und Flucht – so lautet ihre fürchterliche Bilanz. Die Waffen müssen endlich schweigen – überall auf der Welt!

Russlands autokratisches Regime verfolgt eine brutale Politik der militärischen Konfrontation und Eskalation. Sein verbrecherischer Krieg zielt auf die Vernichtung der Ukraine ab. Selbst den Einsatz nuklearer Waffen schließt die russische Führung nicht aus. Die europäische und internationale Friedens- und Sicherheitsordnung liegt in Trümmern. Diese tiefe Zäsur zwingt uns, neue Antworten zu finden.

Die deutsche Bundesregierung hat darauf mit einer Reihe von Maßnahmen reagiert, um die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit unseres Landes im Rahmen der NATO und der EU zu stärken. In den letzten Monaten haben Themen, wie das Sondervermögen für die bessere Ausrüstung der Bundeswehr oder die Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine, die öffentliche und politische Auseinandersetzung geprägt. Diese breite und offene Debatte ist notwendig. Sie hat sich aber immer stärker auf den Einsatz militärischer Mittel der Friedenssicherung verengt.

Mit unseren Aktionen und Kundgebungen am diesjährigen Antikriegstag warnen wir vor einer weiteren Militarisierung der Debatte. Der Ukraine-Krieg darf uns nicht zu dem Irrglauben verleiten, Frieden ließe sich mit Waffen schaffen. Hinzu kommt, dass jeder Euro, der zusätzlich für Aufrüstung ausgegeben wird, an anderer Stelle zu fehlen droht. Die Finanzierung militärischer Friedenssicherung darf weder auf Kosten der Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates gehen und die soziale Ungleichheit in unserem Lande verschärfen. Noch darf sie dazu führen, dass die dringenden Zukunftsinvestitionen in die sozial-ökologische Transformation ausbleiben.

Deshalb wollen wir ein Zeichen setzen:

  • für eine europäische und internationale Friedensordnung, die auf den Menschenrechten und den Prinzipien der Freiheit, der Selbstbestimmung und der sozialen Gerechtigkeit beruht. Die Bundesregierung fordern wir auf, ihren im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch einer wertebasierten deutschen Außenpolitik konsequent umzusetzen.
  • für eine kooperativ ausgerichtete Sicherheitspolitik, die weit über militärische Friedenssicherung hinausgeht. Auch der nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung muss ein breites Sicherheitsverständnis zugrunde liegen, das zentrale Aspekte, wie die Bewältigung der Folgen des Klimawandels, die Bekämpfung von Pandemien, die Sicherung der Energie- und Rohstoffversorgung und den Aufbau widerstandsfähiger internationaler Liefer- und Wertschöpfungsketten, umfasst. Gleichzeitig fordern wir, zivile Instrumente der Diplomatie, der Entwicklungszusammenarbeit und einer fairen Handelspolitik, der humanitären Hilfe und der Konfliktprävention, im Rahmen der neuen Strategie deutlich aufzuwerten.
  • gegen einen neuen weltweiten Rüstungswettlauf. Gerade der Ukraine-Krieg zeigt, wie wichtig es ist, am Ziel einer weltweit kontrollierten Abrüstung festzuhalten. Die Festlegung der Bundesregierung, den deutschen Rüstungshaushalt dauerhaft auf das Zwei-Prozent-Ziel der NATO oder darüber hinaus aufzustocken, lehnen wir auch deshalb entschieden ab. Außerdem fordern wir die Bundesregierung auf, mit dem angekündigten Rüstungsexportkontrollgesetz umgehend für eine deutliche Beschränkung von Waffenexporten zu sorgen.
  • für eine weltweite Ächtung von Atomwaffen. Alle Nuklearmächte modernisieren derzeit ihre Atomwaffenarsenale. Dieser Wahnsinn muss beendet werden! Dabei sehen wir auch die Bundesregierung in der Pflicht: Wir fordern sie auf, an dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel eines atomwaffenfreien Deutschlands festzuhalten, aus der nuklearen Teilhabe auszusteigen und die Lagerung von Atomwaffen in unserem Land zu beenden. Das bedeutet für uns auch, dass Deutschland dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag beitreten muss“.

——————–

Anmerkungen zum Aufruf des DGB zum Antikriegstag 2022

Der DGB als Dachverband der Gewerkschaften in Deutschland war über Jahrzehnte ein einflussreicher Akteur und eine wichtige Stimme in der bundesdeutschen Friedensbewegung. Heute steht der DGB bei vielen Mitgliedern in der Kritik, weil er sich eher als Partner der Konzerne und Unternehmen versteht, es unterlässt, den bürgerlichen Staat grundlegend zu kritisieren und nicht als Kampforganisation der Beschäftigten angesehen wird.

Im Sinne einer Partnerschaft ist auch die zentrale Erklärung zum Antikriegstag 2022 am 1. September gehalten:

Der Deutsche Gewerkschaftsbund

  • versucht sich als eine fortschrittliche Kraft zu inszenieren, die „vor einer weiteren Militarisierung der Debatte“ warnen will.
  • ruft aber zu konkreten Aktionen am 1. September dieses Jahres gar nicht erst auf.
  • benennt nicht, warum es in diesem Wirtschaftssystem immer wieder zu Kriegen kommt.
  • lobt die Bundesregierung praktisch dafür, weil sie bemüht ist „die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit unseres Landes im Rahmen der NATO und der EU zu stärken “ und spricht sich zwar „gegen einen neuen weltweiten Rüstungswettlauf “ aus, doch fallen keine kritischen Worte zum milliardenschweren „Sondervermögen für die bessere Ausrüstung der Bundeswehr“.
  • verneint dann auch selbst den Irrglauben, „Friede ließe sich mit Waffen schaffen“, doch fragt nicht, was die 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr sonst sein sollen, als vorgeblich Frieden mit Waffen zu schaffen.
  • versucht sein pazifistisches Antlitz zu wahren, weil er weiß, dass die kategorische Ablehnung des Krieges vielen Mitgliedern tief im Herzen liegt und er sieht sich gleichzeitig in seinen Leitungsgremien offenbar gezwungen, die deutsche Aufrüstungs- und Eskalationspolitik mitzutragen.
  • meint vorgeblich und oberflächig, weil „die europäische und internationale Friedens- und Sicherheitsordnung in Trümmern liegt, zwingt uns diese tiefe Zäsur, neue Antworten zu finden“. Er lobt: „Die deutsche Bundesregierung hat darauf mit einer Reihe von Maßnahmen reagiert, um die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit unseres Landes im Rahmen der NATO und der EU zu stärken“. Der DGB spricht sich für diese „notwendige breite und offene Debatte“ aus, die sich „aber immer stärker auf den Einsatz militärischer Mittel der Friedenssicherung verengt hat“.
  • fordert die Bundesregierung auf, „ihren im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch einer wertebasierten deutschen Außenpolitik konsequent umzusetzen“ und plappert unreflektiert die Sätze der ‚werteorientierten‘ Außenpolitik nach. Eine solche Politik, die nichts anderes als unsere Werte und Interessen meint, trägt zwangsläufig zwei unlösbare Probleme in sich: Einmal ist sie widersprüchlich und zum anderen unfähig zu einem derzeit äußerst wichtigen Dialog.
  • wandelt im aktuellen Aufruf das „Nie wieder Krieg“ kategorisch zu: „Krieg ist ein Angriff auf die Menschheit und Menschlichkeit“, weil der Aufruf sich ja schließlich gegen Russland und dessen „brutale Politik der militärischen Konfrontation und Eskalation“ richtet.
  • erwähnt nicht namentlich die anderen Kriege, wie bspw. den türkischen völkerrechtswidrigen Angriff auf Kurdengebiete in Syrien oder den brutalen Krieg im Jemen.
  • verschweigt, dass die USA und NATO alle wiederholten Bemühungen Russlands zur friedlichen Beilegung des Konflikts ausgeschlagen haben. Er erwähnt nicht, dass sie es bis zuletzt nicht für nötig gehalten haben, Russland eine ernsthafte Antwort zu geben auf dessen Vertragsentwurf, mit rechtsverbindlichen gegenseitigen Garantien und auf der Grundlage der gleichen und unteilbaren Sicherheit die weitere Eskalation zu beenden.
  • erklärt, dass die nun entstandene „tiefe Zäsur“ „uns“ zwinge, „neue Antworten zu finden“. Er hat auch Verständnis für eine „Reihe von Maßnahmen“ der Bundesregierung, die der Stärkung der „Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit unseres Landes im Rahmen der NATO und der EU“ dienen und möchte nur, dass die militärische Friedenssicherung nicht auf Kosten der „Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates“ und der „sozial-ökologischen Transformation“ geht.
  • sagt dagegen nichts zu den Zusammenhängen von Krieg, Teuerungen und der wirtschaftlichen Lage. Kaum ein Wort zur Inflation, steigenden Mieten, explodierenden Energiepreisen, wie sich der (Wirtschafts-)Krieg mit Russland auf den Lebensstandard der Beschäftigten in diesem Land auswirkt und was der DGB dagegen zu tun gedenkt.
  • schließt die Augen vor der Lage, die selbst Olaf Scholz als „sozialen Sprengstoff“ bezeichnete und lässt die konkrete Lebenssituation der beschäftigten und erwerbslosen Menschen völlig unerwähnt

und

unterstützt eine Regierungspolitik mit ihren Sanktionsmaßnahmen und ihrem anti-Russland-Wahn, die den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch des eigenen Landes riskiert mit dem Ziel, „Russland zu ruinieren“ (Zitat Außenministerin Baerbock).

Der Aufruf zum internationalen Antikriegstag steht insgesamt betrachtet in seiner langen, oft widersprüchlichen Tradition, bei der die aktive Beteiligung der Mitglieder an den halbherzigen Friedensaktionen seit Jahren rückläufig ist.

Weiter zeigt die Erklärung des DGB auf, dass von den Gewerkschaften bei einer weiteren Eskalation der Lage kaum konstruktives, widerständiges, diplomatisches und deeskalierendes Handeln zu erwarten ist.

Für die konkreten Anlässe auf die Straße zu gehen, aktiv in den Produktions- wie auch in den Reproduktionsbereich einzugreifen braucht es keinen 1. September.

Auch andere Tage bieten sich an, gegen Militarisierung, Aufrüstung und Krieg aktiv zu werden, um beispielweise die Rüstungsfabrikation zu sabotieren, deren Transporte und Lieferketten zu stören, die Produktion durch Besetzungen, Blockaden, Bummeln und Krankfeiern zu drosseln. Die Freizeit nutzen, um gemeinsam mit anderen Menschen sich in der sozialen Verteidigung zu üben, Flüchtlingen und Deserteuren sicheren Aufenthalt und gute Verstecke zu gewähren. Kreative Lösungen für die lebensnotwendige Warenbeschaffung, gegen stetige Preissteigerung, für eine ausreichende und günstige Energiezufuhr zu entwickeln und Verbrauchsmessungen verbraucherfreundlich zu manipulieren. Eine Vermögensumverteilung zu organisieren und dabei die internationale Solidarität nicht zu vergessen.

Für all das braucht es keinen 1. September und keinen Aufruf des DGB zum Antikriegstag!

——————–

Dem Mitgliederverlust in den DGB-Gewerkschaften kann nur entgegengesteuert werden, wenn ernsthaft versucht wird, in den Betrieben Basisdemokratie in den Gewerkschaften zu praktizieren, in jedem Unternehmen wo möglich, Betriebsräte gegründet werden, die Vertrauensleutegremien funktionsfähig gemacht und als Querschnittsaufgabe aller Gewerkschaften und des DGB eine aktive Friedenspolitik oben auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Quelle: Gewerkschaftsforum.de

gewerkschaftsforum.de: Anmerkungen zum Aufruf des DGB zum Antikriegstag 2022

Seit 1957 wird am 1. September an die Schrecken des Ersten und Zweiten Weltkriegs sowie an die schrecklichen Folgen von Krieg, Gewalt und Faschismus erinnert. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat aus Anlass des diesjährigen Antikriegstags eine Erklärung unter dem Motto: „Für den Frieden! Gegen einen neuen Rüstungswettlauf! Die Waffen müssen endlich schweigen!“ herausgebracht.

Wer sich davon jedoch eine klare Abgrenzung von der derzeitigen deutschen Wirtschafts-, Finanz,- Kriegs,- und Außenpolitik erhofft, wird enttäuscht.

Erklärung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Antikriegstag am 1. September 2022 – Für den Frieden! Gegen einen neuen Rüstungswettlauf! Die Waffen müssen endlich schweigen!

Nie wieder Krieg!“ – das ist und bleibt die Grundüberzeugung des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften. Jeder Krieg ist ein Angriff auf die Menschheit und die Menschlichkeit. Aus dieser Überzeugung unterstützen wir die Friedensbewegung mit unserer gewerkschaftlichen Kraft.

Mit dem verbrecherischen Überfall der russischen Armee auf die Ukraine ist der Krieg zurück in Europa. Im Nahen und Mittleren Osten, in Afrika und anderswo wüten weiterhin, teilweise seit Jahrzehnten, Kriege und Bürgerkriege. Tod, Zerstörung und Flucht – so lautet ihre fürchterliche Bilanz. Die Waffen müssen endlich schweigen – überall auf der Welt!

Russlands autokratisches Regime verfolgt eine brutale Politik der militärischen Konfrontation und Eskalation. Sein verbrecherischer Krieg zielt auf die Vernichtung der Ukraine ab. Selbst den Einsatz nuklearer Waffen schließt die russische Führung nicht aus. Die europäische und internationale Friedens- und Sicherheitsordnung liegt in Trümmern. Diese tiefe Zäsur zwingt uns, neue Antworten zu finden.

Die deutsche Bundesregierung hat darauf mit einer Reihe von Maßnahmen reagiert, um die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit unseres Landes im Rahmen der NATO und der EU zu stärken. In den letzten Monaten haben Themen, wie das Sondervermögen für die bessere Ausrüstung der Bundeswehr oder die Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine, die öffentliche und politische Auseinandersetzung geprägt. Diese breite und offene Debatte ist notwendig. Sie hat sich aber immer stärker auf den Einsatz militärischer Mittel der Friedenssicherung verengt.

Mit unseren Aktionen und Kundgebungen am diesjährigen Antikriegstag warnen wir vor einer weiteren Militarisierung der Debatte. Der Ukraine-Krieg darf uns nicht zu dem Irrglauben verleiten, Frieden ließe sich mit Waffen schaffen. Hinzu kommt, dass jeder Euro, der zusätzlich für Aufrüstung ausgegeben wird, an anderer Stelle zu fehlen droht. Die Finanzierung militärischer Friedenssicherung darf weder auf Kosten der Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates gehen und die soziale Ungleichheit in unserem Lande verschärfen. Noch darf sie dazu führen, dass die dringenden Zukunftsinvestitionen in die sozial-ökologische Transformation ausbleiben.

Deshalb wollen wir ein Zeichen setzen:

  • für eine europäische und internationale Friedensordnung, die auf den Menschenrechten und den Prinzipien der Freiheit, der Selbstbestimmung und der sozialen Gerechtigkeit beruht. Die Bundesregierung fordern wir auf, ihren im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch einer wertebasierten deutschen Außenpolitik konsequent umzusetzen.
  • für eine kooperativ ausgerichtete Sicherheitspolitik, die weit über militärische Friedenssicherung hinausgeht. Auch der nationalen Sicherheitsstrategie der Bundesregierung muss ein breites Sicherheitsverständnis zugrunde liegen, das zentrale Aspekte, wie die Bewältigung der Folgen des Klimawandels, die Bekämpfung von Pandemien, die Sicherung der Energie- und Rohstoffversorgung und den Aufbau widerstandsfähiger internationaler Liefer- und Wertschöpfungsketten, umfasst. Gleichzeitig fordern wir, zivile Instrumente der Diplomatie, der Entwicklungszusammenarbeit und einer fairen Handelspolitik, der humanitären Hilfe und der Konfliktprävention, im Rahmen der neuen Strategie deutlich aufzuwerten.
  • gegen einen neuen weltweiten Rüstungswettlauf. Gerade der Ukraine-Krieg zeigt, wie wichtig es ist, am Ziel einer weltweit kontrollierten Abrüstung festzuhalten. Die Festlegung der Bundesregierung, den deutschen Rüstungshaushalt dauerhaft auf das Zwei-Prozent-Ziel der NATO oder darüber hinaus aufzustocken, lehnen wir auch deshalb entschieden ab. Außerdem fordern wir die Bundesregierung auf, mit dem angekündigten Rüstungsexportkontrollgesetz umgehend für eine deutliche Beschränkung von Waffenexporten zu sorgen.
  • für eine weltweite Ächtung von Atomwaffen. Alle Nuklearmächte modernisieren derzeit ihre Atomwaffenarsenale. Dieser Wahnsinn muss beendet werden! Dabei sehen wir auch die Bundesregierung in der Pflicht: Wir fordern sie auf, an dem im Koalitionsvertrag formulierten Ziel eines atomwaffenfreien Deutschlands festzuhalten, aus der nuklearen Teilhabe auszusteigen und die Lagerung von Atomwaffen in unserem Land zu beenden. Das bedeutet für uns auch, dass Deutschland dem UN-Atomwaffenverbotsvertrag beitreten muss.

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Anmerkungen zum Aufruf des DGB zum Antikriegstag 2022

Der DGB als Dachverband der Gewerkschaften in Deutschland war über Jahrzehnte ein einflussreicher Akteur und eine wichtige Stimme in der bundesdeutschen Friedensbewegung. Heute steht der DGB bei vielen Mitgliedern in der Kritik, weil er sich eher als Partner der Konzerne und Unternehmen versteht, es unterlässt, den bürgerlichen Staat grundlegend zu kritisieren und nicht als Kampforganisation der Beschäftigten angesehen wird.

Im Sinne einer Partnerschaft ist auch die zentrale Erklärung zum Antikriegstag 2022 am 1. September gehalten:

Der Deutsche Gewerkschaftsbund

  • versucht sich als eine fortschrittliche Kraft zu inszenieren, die „vor einer weiteren Militarisierung der Debatte“ warnen will.
  • ruft aber zu konkreten Aktionen am 1. September diesen Jahres gar nicht erst auf.
  • benennt nicht, warum es in diesem Wirtschaftssystem immer wieder zu Kriegen kommt.
  • lobt die Bundesregierung praktisch dafür, weil sie bemüht ist „die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit unseres Landes im Rahmen der NATO und der EU zu stärken “ und spricht sich zwar „gegen einen neuen weltweiten Rüstungswettlauf “ aus, doch fallen keine kritischen Worte zum milliardenschweren „Sondervermögen für die bessere Ausrüstung der Bundeswehr“.
  • verneint dann auch selbst den Irrglauben, „Friede ließe sich mit Waffen schaffen“, doch fragt nicht, was die 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr sonst sein sollen, als vorgeblich Frieden mit Waffen zu schaffen.
  • versucht sein pazifistisches Antlitz zu wahren, weil er weiß, dass die kategorische Ablehnung des Krieges vielen Mitgliedern tief im Herzen liegt und er sieht sich gleichzeitig in seinen Leitungsgremien offenbar gezwungen, die deutsche Aufrüstungs- und Eskalationspolitik mitzutragen.
  • meint vorgeblich und oberflächig, weil „die europäische und internationale Friedens- und Sicherheitsordnung in Trümmern liegt, zwingt uns diese tiefe Zäsur, neue Antworten zu finden“. Er lobt: „Die deutsche Bundesregierung hat darauf mit einer Reihe von Maßnahmen reagiert, um die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit unseres Landes im Rahmen der NATO und der EU zu stärken“. Der DGB spricht sich für diese „notwendige breite und offene Debatte“ aus, die sich „aber immer stärker auf den Einsatz militärischer Mittel der Friedenssicherung verengt hat“.
  • fordert die Bundesregierung auf, „ihren im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch einer wertebasierten deutschen Außenpolitik konsequent umzusetzen“ und plappert unreflektiert die Sätze der ‚werteorientierten‘ Außenpolitik nach. Eine solche Politik, die nichts anderes als unsere Werte und Interessen meint, trägt zwangsläufig zwei unlösbare Probleme in sich: Einmal ist sie widersprüchlich und zum anderen unfähig zu einem  derzeit äußerst wichtigen Dialog.
  • wandelt im aktuellen Aufruf das „Nie wieder Krieg“ kategorisch zu: „Krieg ist ein Angriff auf die Menschheit und Menschlichkeit“, weil der Aufruf sich ja schließlich gegen Russland und dessen „brutale Politik der militärischen Konfrontation und Eskalation“ richtet.
  • erwähnt nicht namentlich die anderen Kriege, wie bspw. den türkischen völkerrechtswidrigen Angriff auf Kurdengebiete in Syrien oder den brutalen Krieg im Jemen.
  • verschweigt, dass die USA und NATO alle wiederholten Bemühungen Russlands zur friedlichen Beilegung des Konflikts ausgeschlagen haben. Er erwähnt nicht, dass sie es bis zuletzt nicht für nötig gehalten haben, Russland eine ernsthafte Antwort zu geben auf dessen Vertragsentwurf, mit rechtsverbindlichen gegenseitigen Garantien und auf der Grundlage der gleichen und unteilbaren Sicherheit die weitere Eskalation zu beenden.
  • erklärt, dass die nun entstandene „tiefe Zäsur“ „uns“ zwinge, „neue Antworten zu finden“. Er hat auch Verständnis für eine „Reihe von Maßnahmen“ der Bundesregierung, die der Stärkung der „Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit unseres Landes im Rahmen der NATO und der EU“ dienen und möchte nur, dass die militärische Friedenssicherung nicht auf Kosten der „Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates“ und der „sozial-ökologischen Transformation“ geht.
  • sagt dagegen nichts zu den Zusammenhängen von Krieg, Teuerungen und der wirtschaftlichen Lage. Kaum ein Wort zur Inflation, steigenden Mieten, explodierenden Energiepreisen, wie sich der (Wirtschafts-)Krieg mit Russland auf den Lebensstandard der Beschäftigten in diesem Land auswirkt und was der DGB  dagegen zu tun gedenkt.
  • schließt die Augen vor der Lage, die selbst Olaf Scholz als „sozialen Sprengstoff“ bezeichnete und lässt die konkrete Lebenssituation der beschäftigten und erwerbslosen Menschen völlig unerwähnt

und

unterstützt eine Regierungspolitik mit ihren Sanktionsmaßnahmen und ihrem anti-Russland-Wahn, die den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenbruch des eigenen Landes riskiert mit dem Ziel, „Russland zu ruinieren“ (Zitat Außenministerin Baerbock).

Der Aufruf zum internationalen Antikriegstag steht insgesamt betrachtet in seiner langen,  oft widersprüchlichen Tradition, bei der die aktive Beteiligung der Mitglieder an den halbherzigen Friedensaktionen seit Jahren rückläufig ist.

Weiter zeigt die Erklärung des DGB auf, dass von den Gewerkschaften bei einer weiteren Eskalation der Lage kaum konstruktives, widerständiges, diplomatisches und deeskalierendes Handeln zu erwarten ist.

Für die konkreten Anlässe auf die Straße zu gehen, aktiv in den Produktions- wie auch in den Reproduktionsbereich einzugreifen braucht es keinen 1. September.

Auch andere Tage bieten sich an, gegen Militarisierung, Aufrüstung und Krieg aktiv zu werden, um beispielweise die Rüstungsfabrikation zu sabotieren, deren Transporte und Lieferketten zu stören, die Produktion durch Besetzungen, Blockaden, Bummeln und Krankfeiern zu drosseln. Die Freizeit nutzen, um gemeinsam mit anderen Menschen sich in der sozialen Verteidigung zu üben, Flüchtlingen und Deserteuren sicheren Aufenthalt und gute Verstecke zu gewähren. Kreative Lösungen für die lebensnotwendige Warenbeschaffung, gegen stetige Preissteigerung, für eine ausreichende und günstige Energiezufuhr zu entwickeln und Verbrauchsmessungen verbraucherfreundlich zu manipulieren. Eine Vermögensumverteilung zu organisieren und dabei die internationale Solidarität nicht zu vergessen.

Für all das braucht es keinen 1. September und keinen Aufruf des DGB zum Antikriegstag!

Quelle: gewerkschaftsforum.de

Hinweis:

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Beitragsbild: C. Stille

Die strafende Stadt – Bestrafen der Armen

Einleitende Worte (Claus Stille)

Der Autor Loïc Wacquant hat den Strafrechtsstaat in den USA einer gründlichen Analyse unterzogen. Damit gewinne man, schreibt er auf Seite 41, „unentbehrliches Material für eine historische Anthropologie der sich derzeit vollziehenden Erfindung des Neoliberalismus, denn seit dem Bruch Mitte der 1970er Jahre war Amerika der theoretische und praktische Motor der Entwicklung und weltweiten Ausbreitung eines politischen Projektes, dessen Ziel es ist, alle menschliche Tätigkeit der Vormundschaft des Marktes zu unterstellen“. Das bedeutet eben auch die Menschen in „Würdige“ und „Unwürdige“ einzuteilen. Will sagen: Nützliche und überflüssige Menschen. Millionen Menschen dümpeln in den USA von prekärem Job zu prekärem Job.

Wieder andere landen wegen der eingeführten „Nulltoleranz“ schon wegen Bagatelldelikten im Gefängnis. Neben dem die Menschen drückenden und unter Kontrolle stellenden und bei Verstössen gegen die Auflagen sanktionierendem System des workfare kommt für einen Teil der Überflüssigen ein anderes in Anwendung, das prisonfare. Der Autor spricht von einer „Gefängnisbulimie“. Seit den 1970er Jahren stieg die Zahl der in den USA Inhaftierten stetig an. Nach der Reform des Sozialstaats in der Amtszeit des Präsidenten Bill Clinton im Jahre 1996 bei der die Ärmsten der Armen noch einmal tiefe Einschnitte hinnehmen mussten, erfolgte überdies eine Verschärfung des Strafrechts. Sicherheitsfirmen hatten Hochkonjunktur. Private Gefängnisse – geradezu ein regelrechter Gefängnisinkomplex entstand – hatten sozusagen Hochkonjunktur.

Wacquant nimmt den Leser mit auf eine Reise des Grauens  in das „US-amerikanische Gefängnis-Archipel“. Gefangene werden zwischen den einzelnen Bundesstaaten hin und her verschoben. Die Anstalten seien, notiert der Autor, nicht selten bist zum Bersten überfüllt. Einmal ist davon die Rede, wie Neuankömmlinge vor Gefängnissen mit Bussen sogar hin- und hergekarrt werden (müssen), bis endlich wieder Plätze im Knast frei werden. Die frischen Gefangenen dürfen dabei die Busse auch bei brütender Hitze nicht verlassen. Nicht selten sind sie gezwungen darin zu urinieren. In ihrer Platznot griff New York sogar auf Gefängnislastkähne zurück. Unmenschliche Zustände, die den Leser tief beeindrucken, ja: im Innersten bedrücken dürften! Diese Zustände bedenkend, dämmert einen an mancher Buchstelle, woher das kommen mag, dass Gefangene der USA in Guantánamo und anderso wie Vieh oder noch schlimmer behandelt werden. Manches mal möchte man ob des Beschriebenen angewidert und wütend das Buch sinken lassen. Doch nur Mut: Wir sollten diese Zustände und die „Denke“ die sich hinter diesem menschenunwürdigen System steht unbedingt zur Kenntnis nehmen. All dies hat auch mit der Geschichte der USA zu tun, wie Wacquant ausführt. Gewiss auch mit der Sklaverei und der Rassentrennung.

Scheinlösungen, der Einfluss der Medien und intellektueller Schwindel

Uns Europäer sollte vor allem schwer zu denken geben, wieso einige unserer Regierungen (und von denen ausgerechnet auch noch sozialistisch, sozialdemokratisch geführte wie die von Lionel Jospin (Frankreich), Tony Blair (Großbritannien) und BRD (Schröder) Anleihen beim US-amerikanischen workfare und prisonfare genommen haben. Gewiss hat dies mit neoliberalen Einflüsterungen seitens Kapital und Großkonzernen zu tun. Wacquant geht besonders auf das Beispiel Frankreich bezogen sehr genau darauf ein. Dabei kommt ihm (und uns) zugute, dass er sowohl in den USA als auch in Frankreich forscht. Hauptsächlich dort, konstatiert er, sei diese US-amerikanische Nulltoleranz-Politik und Wegsperrmentalität stark abgekupfert worden. Auch andere westeuropäische Politiker seien regelmäßig in die USA gepilgert um sich von diesem System überzeugen zu lassen und in der Heimat schließlich als Heilmittel zu preisen. Dabei entbehren diese US-amerikanischen Heilmittel, erfahren wir, hauptsächlich die angeblichen Erfolge auf dem Gebiet der Kriminalitätsbekämpfung meist jeder wissenschaftlichen Untermauerung. (…)

Quelle: Aus meiner Rezension des Buches „Bestrafen der Armen“ von Loïc Wacquant.

Das Buch kam mir dieser Tage wieder in den Sinn als ich den Artikel „Die strafende Stadt“ von Laurenz Lurk (Gewerkschaftsforum.de) zu Gesicht bekam. So schlimm, wie es Wacquant beschrieben hat, ist es hierzulande (noch) nicht.

Wir müssen aber begreifen, dass bestimmte Politiker die Anregungen, wie man mit Menschen verfährt, die quasi für die Gesellschaft nicht von Nutzen sind, weil das neoliberale System sie nicht mehr braucht, aus den USA oder Großbritannien bekommen haben. Bedenkenswert: Daraus resultierende Maßnahmen wurden meist von sozialdemokratischen Regierungen ins Werk gesetzt.

Ein Teil dieser ausgegrenzten, aus einer früheren Normalität herausgeworfenen Menschen stören diejenigen, die noch drin sind und meinen, sie betreffe die Not und die Armut der anderen Menschen nicht. Sie wollen diese Armut und deren Bild in ihrer Stadt deshalb auch nicht sehen.

Da greifen manche Städte quasi zu Vergrämungsmaßnahmen. Vergrämung – der Begriff kam mir erstmals zu Ohren, als es darum ging, dafür zu sorgen, dass Tauben von bestimmten Orten in der Stadt vergrämt – heißt vertrieben – werden sollten. Ist es nicht zynisch, den Begriff „Vergrämungsmaßnahmen“ auf Tauben. Menschen zu beziehen? Ja, freilich! Aber es gibt tatsächlich Städte die zu Maßnahmen greifen, um Menschen, die aus dem System gefallen sind zu vertreiben. Wie störende Tauben. Teils mit perfiden Methoden. Ist das nicht eine Vergrämung? Rücksicht braucht man auf diese Menschen so wieso kaum zu nehmen. Sie sind eh keine Wähler (mehr). Weil sie wissen, für sie tut ohnehin keine Partei etwas – außer vielleicht ein paar wohlklingende Worte fallen zu lassen, die nichts kosten, da sie ohnehin nie in Taten umgestzt werden. Diese Menschen stören. Sie sollen weg und möglichst nicht das Straßenbild verunzieren.

Laurenz Nurk hat aufgeschrieben, wie sich das für ihn in Dortmund darstellt. Apropos Dortmund: Ich hörte vor einigen Jahren einen leitenden Mitarbeiter des Ordnungsamtes bezüglich des Klientiels seiner Mitarbeiter*innen sagen: „Wir haben es hauptsächlich mit Abschaum zu tun“. Das schockte mich. Das sagte ein verantwortlicher Mensch in einer von einem sozialdemokratischen Oberbürgermeister geführten Stadt über Mitmenschen! Der Stadt, die einst „Herzkammer der SPD“ genannt wurde.

Die strafende Stadt

Gastbeitrag Laurenz Nurk (Gewerkschaftsforum.de)

Dortmund war über Jahrzehnte die Hauptstadt der bundesdeutschen Naziszene. In der Stadt gab und gibt es eine gefährliche Meute, die von den Sicherheits- und Verfassungsbehörden systematisch aufgepäppelt wurde und dann im mörderischen NSU-Sumpf mündete. Die Polizei nahm nach dem Mord an Mehmet Kubaşık nicht die Mitglieder der rechten Gruppen in der Stadt ins Visier, sondern ermittelte bei den nach Fahndersprech genannten „Döner-Morden“ vorrangig gegen die Opferfamilie.

Seit dieser Zeit wurden parallel dazu Polizei- und Ordnungskräfte systematisch aus- und aufgerüstet, allerdings für den Einsatz gegen den ärmeren Teil der Bevölkerung in der Stadt.

Eine Stadt, in der in einem Stadtteil 124 Straßen und Plätze von der Polizei als „gefährlich und verrufen“ eingeordnet und die Beamten mit Sonderrechten dort ausgestattet wurden.

Eine Stadt, in der aus dem Kampf gegen Drogen und Armut der Kampf gegen Drogenkonsumenten und Arme wurde und in der die Übergriffe von Polizei- und Ordnungskräfte auf wehrlose Bewohner stetig angestiegen ist.

Eine Stadt, die ein Ort von Sandkastenspielen und Experimentierfeld der aktuellen Polizeigesetze wurde, bei denen die Freiheitsrechte der Einwohner und Besucher massiv mit den Füßen getreten werden.

Eine Stadt, in der im Rahmen der neuen, sogenannten Strategischen Fahndung, mit ihren anlasslosen Kontrollen die Polizei berechtigt ist, wie vormals in der Nordstadt, nun auch in der City „Personen ohne konkreten Verdacht anzuhalten, nach ihrer Identität zu befragen sowie Fahrzeuge und mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen“ und damit das gelinde gesagt, angespannte Verhältnis zwischen Einwohnern und Polizei- und Ordnungskräften weiter zu verschärfen. Die neuen Polizeigesetze bieten dafür eine Steilvorlage.Die Auswirkungen der „Agenda 2010“ die von der rot-grünen Bundesregierung Anfang des Jahrhunderts auf den Weg gebracht wurde, haben der politischen Kultur und dem sozialen Klima im Land dauerhaft geschadet.

Der Arbeitsmarkt wurde dereguliert, der Sozialstaat demontiert, eine Steuerpolitik betrieben, die den Reichen mehr Reichtum und den Armen mehr Armut gebracht und auch der Mittelschicht deutlich gemacht hat, dass ihr Abstieg jederzeit möglich ist. Damit reagieren die Stärkeren ihre Abstiegsängste, Enttäuschung und ihre Ohnmacht an den Schwächeren ab. Begleitet wird das Ganze von dem Misstrauen gegenüber den Mitmenschen und wenn man sieht, dass der Staat überall ein Sicherheitsproblem entdeckt, das mit martialischen Einsätzen der Sicherheitskräfte entschärft werden muss, dann wird die gefühlte Bedrohung real erlebt und nach dem noch stärkeren Staat gerufen.

Dabei ist es erforderlich, denen, die nichts mehr haben als strafender und disziplinierender Staat entgegen zu treten und den Menschen mit Abstiegsängsten sowie denen mit großen Vermögen einen starken Staat zu demonstrieren.

Dieser Prozess hat sich mittlerweile auch in die Kommunen verlagert.

Da ist es schon erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit eine einzelne Person, hier der Polizeipräsident Gregor Lange, gelernter Verfassungsschützer mit SPD-Parteibuch, eine „strategische Fahndung anordnet, bei der Personen ohne konkreten Verdacht angehalten, nach ihrer Identität zu befragt sowie Fahrzeuge und mitgeführte Sachen in Augenschein genommen werden können“. Betroffen ist der größte Teil der Innenstadt plus angrenzende Bereiche. Bereits im Sommer 2021 ordnete er in der Zeit von Mitte Juni bis Mitte Juli eine strategische Fahndung in der Dortmunder Nordstadt an. Grund dafür war eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen zwei größeren Personengruppen, bei der Molotowcocktails und „weitere gefährliche Gegenstände eingesetzt“ worden seien.  Durch „den konsequenten Kontrolldruck konnten weitere Auseinandersetzungen verhindert werden. Im Rahmen der 1.723 Personenkontrollen konnten Strukturen von handelnden Personen der Auseinandersetzung aufgehellt werden. Die Polizisten nahmen in der Nordstadt 21 Personen fest und fertigten 187 Strafanzeigen sowie 98 Ordnungswidrigkeitenanzeigen an“. Der Polizeipräsident weiter: „Nach einer langen Zeit der Einschränkungen freuen wir uns alle auf die wieder erlangte Freiheit. Wir werden alles daransetzen, dass diese herbeigesehnte Normalität nicht von Straftätern ausgenutzt wird. Wir werden so ein Verhalten nicht tolerieren. Deshalb habe ich die strategische Fahndung angeordnet, um all denen ein klares Signal zu senden, die hier Straftaten begehen wollen. Mit der Anordnung der strategischen Fahndung nehmen wir unseren Auftrag wahr, alle rechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen um alle Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen“.

Die Neufassung des Polizeigesetzes NRW Ende 2018 ermöglicht es der Polizei, neue Wege bei der Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität zu gehen. Es erlaubt die strategische Fahndung der Polizei nach § 12a PolG NRW – Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen (strategische Fahndung):

„(1) Die Polizei darf im öffentlichen Verkehrsraum

  • zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung im Sinne des 8 Absatz 3 und zur Verhütung von terroristischen Straftaten nach § 8 Absatz 4,
  • zur Verhütung gewerbs- oder bandenmäßig begangener grenzüberschreitender Kriminalität oder
  • zur Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts

Personen anhalten und befragen sowie die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen nach § 12 Absatz 2 treffen. Fahrzeuge und mitgeführte Sachen dürfen in Augenschein genommen werden. Die Polizei darf verlangen, dass mitgeführte Sachen sowie Fahrzeuge einschließlich an und in ihnen befindlicher Räume und Behältnisse geöffnet werden; im Übrigen ist die Durchsuchung von Personen, mitgeführten Sachen und Fahrzeugen unter den Voraussetzungen der §§ 39 und 40 zulässig.

Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in diesem Gebiet Straftaten der in Satz 1 bezeichneten Art begangen werden sollen und die Maßnahme zur Verhütung dieser Straftaten erforderlich und verhältnismäßig im Sinne von § 2 ist.

(2) Die Maßnahme ist schriftlich zu beantragen und bedarf der schriftlichen Anordnung durch die Behördenleitung oder deren Vertretung. Umfasst das festgelegte Gebiet die Zuständigkeit mehrerer Behörden, so trifft die Anordnung das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste. Die Anordnung ist zeitlich und örtlich auf den in Absatz 1 genannten Zweck zu beschränken. Sie darf die Dauer von 28 Tagen nicht überschreiten. Eine Verlängerung um jeweils bis zu weiteren 28 Tagen ist zulässig, soweit die Voraussetzungen für eine Anordnung weiterhin vorliegen…“

Verschärfung der Polizeigesetze

In fast allen Bundesländern wurden in den letzten 4 Jahren die Polizeigesetze verschärft. Man muss dies als ein politisches Handlungsziel sehen, dass die präventive Gefahrenabwehr, die in den Polizeigesetzen der Länder geregelt ist, nun auf der Bundesebene einheitlich gestaltet werden soll. Hatte man doch genau diese föderalen Strukturen deshalb aufgebaut, weil im deutschen Faschismus eine ungeheuer große zentralisierte Machtkonzentration geschaffen wurde, was man Ende der 1940er Jahre noch vermeiden wollte.

Heute wird wieder angestrebt, unter dem Deckmantel sich ähnelnder neuer Landespolizeigesetze und so mit einem faktisch bundesweiten Polizeigesetz eine neue Zentralisierung der Staatsmacht zu konstruieren.

Bei der Verschärfung der Polizeigesetze der Länder richtet sich das Hauptaugenmerk gar nicht so sehr auf die vorgebliche Strafverfolgung, die schon einheitlich in der Strafprozessordnung geregelt ist, sondern auf den Bereich der präventiven Gefahrenabwehr, die in neue Polizeigesetze gegossen, dann so etwas hervorbringt:

  • Das präventive Polizeirecht soll eine Gefahr schon dann abwehren, bevor der Schaden eintritt. Das kehrt den bisherigen Grundsatz um, dass ein Eingriff erst dann erfolgen darf, wenn eine konkrete Gefahrenlage vorliegt. Hier wird die Schwierigkeit entstehen, zu entscheiden, bei welchen Szenarien eine Gefahr droht und welche Maßnahmen gerechtfertigt sind.
  • Alle neuen Polizeigesetze haben sich die Vorfeldkategorie der drohenden Gefahr zu eigen gemacht und daran vielfältige Eingriffe wie Telefonüberwachung oder On-line-Durchsuchungen geknüpft. Hier steht die Quellen-Kommunikationsüberwachung (TKU) im Vordergrund, wobei die „Staatstrojaner“ direkt an der Quelle die Geräte beeinflussen. Gemeinsam mit der Online-Durchsuchung wird der Nutzer vollkommen durchleuchtet und man erhält ein allumfassendes Persönlichkeitsprofil.
  • Die Videoüberwachung ist ein weiteres, gemeinsames Element der neuen Gesetze, es sollen dabei nicht nur die bekannten Örtlichkeiten mit erhöhter Zahl an Straftaten überwacht werden, sondern auch solche Orte, bei denen nach der polizeilichen Prognose zukünftig erhöhte Straftatenzahlen erwartet werden können. Das gleiche Prinzip soll auch bei großflächigen, verdachtsunabhängigen Kontrollen angewandt werden, wenn abstrakt eine Erwartung bestimmter Straftaten besteht, dann sind auch ohne konkreten Verdacht Personen zu durchsuchen, eine typische Einfallstür für das Racial Profiling.
  • Die Strafprozessordnung legt fest, dass jemand, der eine Straftat begeht, nach einem Prozess von einem Gericht verurteilt wird. Das Polizeirecht aber fragt nicht nach Beweisen, sondern nach der Gefahrenlage. Die festgehaltene Person muss nicht wie bisher spätestens am Tag nach der Festsetzung den polizeilichen Gewahrsam verlassen, auch hier wird neuerdings das Prinzip der Präventivhaft eingeführt. In den einzelnen Bundesländern ist die Dauer dieser Haft unterschiedlich geregelt werden, benannt werden Haftzeiträume von einem bis zu drei Monaten.
  • Bisher war der Platzverweis die gängige Maßnahme, Menschen von einem bestimmten Ort zu entfernen. Das soll dahingehend umgekehrt werden, dass die Polizei ermächtigt wird, Personen dazu zu verdonnern, sich nicht von einem bestimmten Platz zu entfernen. Die Befugnisse gehen so weit, auch Kontaktverbote zu bestimmten Personen oder Gruppen auszusprechen. Dieser Hausarrest soll die Person von ihrem sozialen und politischen Umfeld isolieren, wenn nötig, auch mit der elektronischen Fußfessel.

Die neuen Polizeigesetze stärken die Befugnisse der Polizei ungemein, sie wird mit einer riesigen Machtfülle ausgestattet. Der einst positiv besetzte Begriff der Prävention bekommt nun eine ganz neue, unheimliche Bedeutung und die Zahl der Menschen, die in eine konfliktträchtige Konfrontation mit der Staatsmacht geraten, wird ansteigen.

Das Verhältnis zwischen Einwohnern und Polizei- und Ordnungskräften ist aber seit Jahren schon gelinde gesagt angespannt. Die Steigerung der Kosten für Personaleinsatz, für Auf- und Ausrüstung geht gleichzeitig mit einer Steigerung der Konfrontationszenen einher.

124 Straßen und Plätze in der Dortmunder Nordstadt gelten laut Polizei als „gefährliche und verrufene Orte“

Aus der Antwort der NRW-Landesregierung auf eine Anfrage aus dem Jahr 2017 geht hervor, dass 124 Straßen und Plätze in der Dortmunder Nordstadt als „gefährliche und verrufene Orte“ gelten. Festgelegt wird diese Kennzeichnung von der jeweiligen örtlichen Polizeibehörde, im Fall Dortmund vom Polizeipräsidenten.

Für die Polizei ergeben sich durch diese Kennzeichnung einige Vorteile, so dürfen Polizisten dort vorbeugend gegen verdächtige Personen vorgehen. Nach Paragraf 12 des Polizeigesetzes NRW dürfen Polizisten auch die Identität von Personen feststellen, die sich an einem Ort aufhalten, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass

  • dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben,
  • sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen

oder sich dort gesuchte Straftäter verbergen.

Normalerweise braucht die Polizei einen Anlass, um Personen zu kontrollieren, z.B. weil sich diese verdächtig verhalten oder ihre Beschreibung zu einer gesuchten Person passt. Diese Voraussetzung fehlt aber an Orten, die als „gefährlich und verrufen“ gelten, und ein Zusammenhang mit der zu kontrollierenden Person unterstellt wird. Dass dies in der Dortmunder Nordstadt schon seit einem Jahr mit der Einführung des Instruments der „Strategischen Fahndung“ möglich ist, macht die Sache nicht besser, sondern verstärkt die Vorwürfe von Willkürmaßnahmen und „Racial Profiling“ noch weiter.

Für die Polizei ist die Einstufung von Straßen und Plätzen der Dortmunder Nordstadt als „gefährliche und verrufene Orte“ mit den damit erweiterten polizeilichen Möglichkeiten eine willkommene Gelegenheit, bei ihrer permanenten, öffentlichkeitswirksamen Präsentation sinkender Zahlen der Kriminalitätsstatistik in der Nordstadt zu glänzen. Sie meint sogar, schon mit der Identitätsfeststellung sei eine sehr umfangreiche Ermittlungsarbeit verbunden, bei der viele Akteure und Einheiten, beispielsweise die Ermittlungskommission Nordstadt, die Schwerpunktstaatsanwaltschaft und der polizeiliche Schwerpunktdienst Nord, viele Puzzleteile zusammentragen, Strukturen klären und schon im Vorfeld einer möglichen Straftat eingreifen können.

Wie das in der Praxis geschieht, zeigen die Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit.

Einwohner unter Generalverdacht

Es wird immer mal wieder die seit Jahren schon ständige Präsenz der Ordnungskräfte im Alltagsbild der Nordstadt erhöht und zwar so, dass sich die Einwohner der Nordstadt ständig einschränken müssen und sich unter Beobachtung gestellt fühlen:

  • Die Nutzer des Nordmarktes müssen sich gefallen lassen, dass immer wieder Personenkontrollen bei ihnen durchgeführt werden, bei denen Einzelpersonen von bis zu 6 Ordnungskräften umringt sind, Befragungen ausgesetzt werden und Platzverweise bekommen. Als friedliche Nutzer der Sitzbänke, werden sie mal vom südlichen, mal vom westlichen Teil des Platzes verjagt und förmlich weg gehetzt. Ganze Teile des Nordmarktes werden ohne Grund geräumt, die Sitzbänke sind leer, nur so.
  • Demonstratives Befahren des Nordmarktes von Polizei und Ordnungsamt sind Alltag. Die sogenannten Problemgruppen werden auf Trapp gehalten. Der Nordmarkt als letzter Rückzugsraum soll für sie unattraktiv gemacht werden, ihr Unerwünscht sein überhaupt soll demonstriert werden.
  • Das Abriegeln ganzer Quartiere mit Personenkontrollen, keiner kommt rein, keiner geht raus, soll die Tatkraft der Ordnungskräfte unter Beweis stellen. Dazu gehört auch das martialische Auftreten von Polizei und Ordnungskräften und das öffentlichkeitswirksame Zelebrieren von Durchsuchungen mutmaßlicher Dealer. Hier werden elementare Grundrechte der Nordstadtbewohner verletzt.
  • Es gibt immer wieder Schwerpunkteinsätze der Ordnungs- und Polizeikräfte in der Nordstadt mit besonderem Fokus auf dem Nordmarkt und der näheren Umgebung. Als Grund dafür wird genannt, dass nach „überwiegend regelkonformen Verhalten“ der unterschiedlichen Nutzergruppen (Drogenkonsumenten, Alkohol trinkende Menschen, Zuwanderer aus Südosteuropa) sich das „Verhalten zunehmend verschlechtert“ hätte. Bei so viel Bemühen, um eine Verhaltensänderung herbei zu führen und die vollkommene Rückendeckung durch die Politik, schießen die Ordnungskräfte schnell über ihr gesetztes Ziel hinaus.
  • Da schaukeln sich Stresssituationen zwischen Ordnungskräften und alten Menschen hoch zu einem Katz- und Mausspiel, wie das Beispiel der 78 –jährigen Frau zeigt, der förmlich aufgelauert wurde, um ihr immer wieder Ordnungswidrigkeiten vorzuwerfen. Die Vorwürfe lauten: einen Hund verbotswidrig unangeleint ausgeführt zu haben. Geahndet wurde dieses Vergehen mehrfach: z.B. Kassenzeichen 5414301_ _ mit 48,50 Euro und Kassenzeichen 5450317_ _ mit 73,50 Euro. Ihr 16 Jahre alter Hund, alterserlahmt, war jedes Mal ohne Leine hinter der Frau her zu ihrer Stammsitzbank auf dem Spielplatz getrottet. Als sie das Tier einige Zeit später ordnungsgemäß angeleint auf dem Bürgersteig führte, wurde dem Hund vorgeworfen, einen Unfall verursacht zu haben und ihr ein Zwangsgeld in Höhe von 200,00 Euro – Kassenzeichen 2260055_ _- auferlegt. Der Grund: Sie hatte gegen die Ordnungsverfügung verstoßen, „ihren Hund mit mehr als der erlaubten 1,50 m Leinenlänge geführt zu haben, so dass der Hund ca. 3 Meter in Richtung Straße laufen konnte.“ Die Frau muss ihre kleine Altersrente mit der Grundsicherung aufstocken.
  • Um die angeblichen Regelverstöße auf dem Nordmarkt zu unterbinden, kann der Nordstadtbewohner beobachten, wie Ordnungskräfte mit Hinweis-Tafeln auf rumänisch und bulgarisch ausgestattet über den Platz laufen. Falls die Angesprochenen des Lesens nicht mächtig sind, zücken sie Piktogramm-Tafeln. Die Darstellung von sich in der Öffentlichkeit entleerenden Menschen ist entwürdigend.
  • Selbst auf den Bürgersteigen werden Platzverweise ausgesprochen. Die Personenansammlungen auf den Gehwegen der Mallinckrodtstraße wurden durch die Ordnungskräfte aufgelöst. Fußgänger aus den schrittfahrenden Bullis der Ordnungskräfte angesprochen und gemaßregelt und junge Migranten Personenkontrollen unterworfen, denen eine öffentlichkeitswirksame Körperdurchsuchung vorausging. Was hatten die Jugendlichen verbrochen? Sie sind schneller als üblich gegangen – also scheinbar geflüchtet.
  • Nachdem vor einigen Jahren schon die drogenabhängigen Menschen aus der Innenstadt verdrängt wurden und sich nicht mehr im öffentlichen Raum treffen können, da ihr letzter Treffpunkt auf dem Nordmarkt systematisch zerschlagen wurde, sind viele von ihnen völlig aus dem öffentlichen Bild verschwunden. Sie mussten sich dem Verfolgungsdruck beugen. Kommt es zu größeren Ansammlungen, wie manchmal auf dem Nordmarkt, dem Schleswiger Platz oder der Heroldwiese, wird sofort der Verfolgungsdruck wieder erhöht. Die Menschen sind dann den Drogenfahndern und Strafverfolgern mit den immer neuen Grundrechte einschränkenden Fahndungsmethoden, die das Betäubungsmittelgesetz und die Rechtsprechung mehr oder weniger bieten, ausgesetzt.
  • Schon seit einigen Jahren ist man in der Dortmunder Nordstadt nicht mehr im „Kampf den Drogen“, sondern kämpft jetzt angeblich gegen die Dealer und die Drogenkriminalität. Die Polizei will dem Drogenhandel in einem Verbund aus Bürgern, Stadt, Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei den Nährboden entziehen. Bei der Polizei wurden die verschiedenen Kommissariate und Einheiten besser vernetzt. Die Mitarbeiter der Wache Nord, der Schwerpunkteinheit Nordstadt, zivile Einsatztrupps und Beamte des Rauschgiftkommissariats, sowie Stadt und Polizei gehen gemeinsam vor und nutzen repressive Maßnahmen der Polizei parallel zu ordnungsrechtlichen-, baurechtlichen- und gewerberechtlichen Maßnahmen der Stadt.
  • Nach dem die Sperrbezirksverordnung seit Mai 2011 gilt, wurden Hunderte von Anzeigen gegen Prostituierte, die ihren Drogenkonsum so finanzieren müssen, ausgesprochen – einzelne Frauen erhielten mehr als 20 Anzeigen. Im Verbund mit typischen Drogendelikten wurden Frauen zu Haftstrafen von mehreren Monaten bis hin zu vier Jahren verurteilt. Im Durchschnitt sind rund 20 Frauen, die in der Nordstadt als Prostituierte arbeiten, inhaftiert.
  • Die praktische Handhabe des Betäubungsmittelgesetzes bietet den Strafverfolgern mittlerweile eine Vielzahl von erlaubten und nicht erlaubten Mitteln, wie Funkzellen-Auswertungen, elektronische Auswertung von Datenströmen, Trojanereinschleusung, Zugriff auf ausländische Server, Handy-Überwachungen, Bewegungsbilder, Wanzeneinsatz, Positionsbestimmung per GPS, IMSI-Catcher (Geräte zum Auslesen von Handys), Observationen, Innenraum-Überwachungen, heimliche Durchsuchungen, Strukturermittlungsverfahren, Video-Überwachungen, Finanzermittlungen, Verfallsanordnungen von Geld und Wertsachen, Einsatz von V-Leuten, vorgefertigte Sperrerklärungen zur Aktenunterdrückung und vieles mehr. Hierbei sind nicht mehr die Staatsanwälte und Richter die Herren des Verfahrens, sondern der Zoll und die Polizei. Bei ihren konspirativen Aktionen entziehen sie sich weitgehend der Kontrolle. Die „Bekämpfung der Drogenkriminalität“ rechtfertigt für sie all das, was sie machen und wie sie es machen.
  • Schon im Juni 2014 wurde bekannt, dass die Überwachung mit „stiller SMS“ erheblich zugenommen hat. Schon damals war Dortmund Spitzenreiter in NRW: Unglaubliche, knapp 30.000-mal wurde diese umstrittene Methode in Dortmund im Jahr 2013 angewandt – wie viele Handy- Anschlüsse damit erreicht wurden, liegt im Dunkeln. Weder das Innenministerium in Düsseldorf noch der Polizeipräsident in Dortmund äußern sich dazu. Die Partei Piraten in Dortmund geht nach einer großen Anfrage allerdings davon aus, dass vom Polizeipräsidium Dortmund vom 01.01. bis zum 20.03.2014 allein 20.512 „stille SMS“ entsandt wurden.
  • Die Stadtverwaltung ist sehr daran interessiert, dass innerhalb des Walls bzw. rund um die Konsummeile Hellweg Armut nicht sichtbar wird. Auch hier geht es um Vertreibung, damit die Konsumenten ohne schlechtes Gewissen die Kassen der Geschäftsleute klingeln lassen. Damit dies ungestört gewährleistet ist, kommt es immer wieder vor, dass obdachlose Menschen mit einem Bußgeld überzogen werden. So geschehen zuletzt, als ein Mann an einem Kiosk am Wall übernachtete und von Mitarbeitern des Ordnungsamts aufgeweckt wurde. Man verpasste ihm ein Knöllchen wegen „Lagern und Campieren“ in Höhe von 20 Euro, zu überweisen innerhalb von 7 Werktagen. Geht das Geld bei der Stadt nicht ein, droht dem Mann eine Ersatzfreiheitsstrafe. Erst nach massivem öffentlichem Druck wurde diese Praxis eingestellt.
  • An einem Sommerabend gegen 21.00 Uhr taucht in der Münsterstraße in Höhe des „Nordpol“ ein bulliger junger Mann mit Hooligan-Outfit auf, wirft sich unvermittelt auf einen jungen schwarzen Mann und schlägt ihn zu Boden. Drei junge Leute mischen sich ein und wollen dem Überfallenen helfen. Da gibt der Angreifer sich als Zivilpolizist aus und eine junge Frau, die sich ebenfalls als Zivilpolizistin ausgibt, kommt dazu. Der junge Mann am Boden wird weiter geschlagen und dann verhaftet. Die drei jungen Leute, die dem Opfer helfen wollten, fahren zum Polizeipräsidium, um eine Anzeige gegen den Zivilpolizisten zu stellen. Während die Anzeige aufgenommen wird, klingelt das Telefon im Polizeipräsidium. Nach dem Telefonat wird dem jungen Mann vorgeworfen, sich in einen Konflikt zwischen dem schwarzen jungen Mann und den Zivilpolizisten eingemischt und versucht zu haben, den Verhafteten zu befreien. Es wurde Anzeige erstattet. Gegen den jungen Mann, der wegen Gefangenenbefreiung angezeigt war, wurde im November 2014 verhandelt. Er wurde freigesprochen. Der Richter und der Staatsanwalt lobten ihn noch für seine mutige und uneigennützige Hilfe für das Opfer dieser Polizeiaktion. Das Verfahren gegen den prügelnden Zivilpolizisten wurde schon vorher eingestellt!
  • In Anlehnung an das neue NRW-Polizeigesetz hat der Dortmunder Polizeipräsident aktuell auch weitergehende Videobeobachtungen in der Münsterstraße ins Spiel gebracht und dafür viel Beifall erhalten. Dem Polizeipräsidenten reicht das jedoch alles noch nicht, er droht: „Wir wollen weitere Verbesserungen für die Nordstadt erzielen und auf keinen Fall bei dem Erreichten stehen bleiben.“
  • Im Kampf gegen die „Clan-Kriminalität“ werden fragwürdige Durchsuchungen
    durch Polizei im Verbund mit Zoll, Ordnungs- und Gesundheitsbehörde durchgeführt. Kritiker weisen darauf hin, dass die Polizei hier eigentlich nicht tätig werden darf. Bei genau einer solchen Aktion soll ein Beamter eine schwangere Frau geschlagen, gewürgt und bedroht haben. Dieser Übergriff macht deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern die „Körperverletzung im Amt“ ein strukturelles Problem der Polizei geworden ist, die für den einzelnen Beamten meistens ohne Folgen bleibt, weil die Anzeigebereitschaft gering und Beweisführung bei dem Geschädigten schwerlich ist. Erstmalig konnten die Übergriffe, hier gegen die schwangere Frau, dokumentiert werden, was normalerweise für den Ausgang des Verfahrens ungeheuer wichtig ist. Geholfen hat der Frau das aber nicht, gegen den Schläger in Uniform wurde das Verfahren eingestellt.
Obdachlose Menschen geraten schnell in die Mühlen der Ordnungsbehörden

Das folgende Beispiel zeigt, dass sich am Vorgehen der Stadt Dortmund trotz vielfacher Proteste nichts geändert hat.

Seit Mitte Februar 2021 ist der Stadt Dortmund bekannt, dass obdachlose Menschen ein Lager an der Sporthalle Nord in der Nähe eines Städtischen Kindergartens eingerichtet haben. Da sich der Bereich, in dem das Lager errichtet wurde nicht im öffentlichen Raum befindet, konnte das Ordnungsamt keine weiteren Maßnahmen wie Platzverweise aussprechen oder gar eine Räumung durchsetzen, weil Maßnahmen nur über die Ausübung des Hausrechts (z.B. Hausverbote) durchgesetzt werden können. Weil die Durchsetzung von Hausverboten Polizeisache ist, wurde diese um Amtshilfe gebeten und sie sprach den dort angetroffenen campierenden Leuten Platzverweise aus. Die Entsorgung Dortmund wurde beauftragt die Folien, Matratzen, Decken und teilweise auch Lebensmittel als Müll zu verbringen. Die Maßnahme war jedoch nicht nachhaltig, schon einen Tag später wurden dort 3 Personen schlafend angetroffen. Die Stadt Dortmund forderte die Polizei erneut auf, Platzverweise inklusive Anzeigen auszusprechen und veranlasste, dort eine Absperrung durch Bauzäune anzubringen, um eine weitere Nutzung der Fläche zu verhindern.

Beim Umgang mit den „Problemgruppen“ klebt die Stadt Dortmund seit Jahrzehnten immer an dem gleichen Konzept, das eigentlich gar keins ist, denn mit ihren Ordnungskräften und der Polizei die marginalisierten, kriminalisierten und stigmatisierten Menschen immer nur zu vertreiben und ständig in Bewegung zu halten, jegliches Niederlassen und Ausruhen zu verhindern, ist schlicht nur widerwärtig.

Kontrollen der Einhaltung von Corona-Maßnahmen lassen Situationen eskalieren

Für ausgeschlafene Einwohner in der Stadt Dortmund ist es nichts neues und langjährige reale Praxis, dass obdachlose Menschen mit Ordnungswidrigkeiten drangsaliert werden und saftige Bußgelder zahlen müssen.

Im Rahmen der Kontrollen der Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus wurden obdachlose Menschen systematisch von Polizei und Angestellten des Ordnungsamtes, in fast immer in bis zu 10 Personen umfassenden Einsatztrupps von der Kaufmeile verjagt und mit Bußgeldern überzogen. Auf Ansprache reagieren die Einsatzkräfte äußerst gereizt bis aggressiv und verbieten unrechtmäßig Video- und Fotoaufnahmen von ihrem Handeln.

Widerstand gegen Übergriffe bzw. Rechtsmittel gegen Bußgelder einzulegen ist für die armen Betroffenen keine Lösungsmöglichkeit. Niemand wehrt sich gegen die Bußgelder und der Verwaltungsablauf nimmt schnell Fahrt auf. Die obdachlosen Menschen werden bei Nichtzahlung des Bußgeldes direkt von der Straße für Wochen, manchmal für Monate ins Gefängnis zur Erzwingung gebracht. In der Regel sind bei der Entlassung die Bußgelder noch nicht einmal abgesessen, sondern bestehen weiterhin und oben drauf drohen weitere Vollstreckungen und Gefängnisaufenthalte.

Das Vorgehen der Ordnungskräfte und Behörden im Rahmen der Kontrollen der „Corona- Maßnahmen“ gegen einen obdachlosen Mann, der auf den Rollstuhl angewiesen ist und für das Treffen draußen mit Bekannten in die Mühlen der Ordnungsbehörden geriet, wurde kürzlich endlich einmal in größerer Öffentlichkeit diskutiert. Dies wurde allerdings erst dadurch möglich, dass das Amtsgericht Dortmund ein sensationelles Urteil fällte und die Erzwingungshaft gegen den Mann abgelehnt hatte.

Der Mann hatte im vergangenen Jahr vom Ordnungsamt mehrere Ordnungsgelder wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung und wegen Bettelns erhalten. In relativ kurzer Zeit kamen insgesamt 7.325 Euro plus Verfahrenskosten zusammen, aus insgesamt 17 Delikten, von jeweils 25 Euro bis zu 2.200 Euro Bußgeld. Als der Mann nicht zahlte, wollte die Stadt Dortmund ihn ins Gefängnis schicken, um ihn zur Zahlung zu zwingen. Die Behörde stellte Anträge auf Erzwingungshaft.

Die Anträge auf Erzwingungshaft hat das Amtsgericht Dortmund im Dezember 2021 abgelehnt und war in seiner Begründung klar und deutlich: „Sinn und Zweck der Erzwingungshaft ist es, einen Zahlungsunwilligen – nicht Unfähigen – zur Zahlung einer Geldbuße zu zwingen.“ Der Betroffene verfüge „über keinerlei Einkommen“ und „lebt ‚von der Hand in den Mund‘“. Es sei „nicht ersichtlich, inwieweit der Betroffene denn seine Lebensführung bei derart hohen Geldbußen und derart bescheidenen Lebensverhältnissen noch einschränken können soll.“

Das Gericht kritisierte auch die konkrete Vorgehensweise des Ordnungsamtes. Bei der Ahndung der Verstöße „ist das Bußgeld in schematischer Anwendung teilweise enorm erhöht worden, was sogar zur Festsetzung eines einzelnen Bußgeldes in Höhe von 2.200,00 Euro geführt hat. Die offensichtlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen sind dabei nicht berücksichtigt worden.“ Es sei aber „Sache der Bußgeldbehörde schon bei der Ahndung der Ordnungswidrigkeit nur solche Geldbußen festzusetzen, die unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse noch einen angemessenen Sanktionscharakter haben.“ Die Erzwingungshaft soll „ausdrücklich gerade nicht den Zahlungsunfähigen treffen“.

Das Gericht stellte explizit fest, dass eine Erzwingungshaft nicht als Ersatzfreiheitsstrafe missbraucht werden dürfe oder Gerichte das tun dürfen. Deshalb würden sich Rechtsdezernent und Rechtsamt gegenüber Obdachlosen rechtswidrig verhalten.

Kriminelle Personen, Gruppenstrukturen und Zusammenhänge entdecken

In der Kriminalitätsstatistik für die Nordstadt geht die Zahl der Straftaten kontinuierlich Jahr für Jahr zurück, sie haben den niedrigsten Stand seit vier Jahren erreicht. Gleichzeitig werden die ordnungspolitischen Maßnahmen im Stadtteil hochgefahren. Polizei und Ordnungskräfte sehen da einen seltsamen Zusammenhang. Sie meinen im Ernst, dass sie mit der ständigen Präsenz, kontinuierlichem Druckaufbau, Gängelung von „Problemgruppen“ und freiheitseinschränkenden Maßnahmen Straftaten verhindern würden. Die Strategische Fahndung, als vorläufiger Höhepunkt der umstrittenen Polizeiarbeit in der Stadt, so glaubt die Dortmunder Polizei, sei das Mittel überhaupt für das „Sinken der Kriminalitätszahlen und für ein deutlich verbessertes Sicherheitsgefühl der Bürger“.

Strafen im Zusammenhang mit sozialen Ungleichheiten

Anstelle des polizeilichen Eigenlobs sollte jedoch vielmehr das Strafen in Zusammenhang mit sozialen Ungleichheiten gesetzt werden. Dann wird schnell deutlich, dass die Straftatenraten in der Stadt umso höher liegen, je größer die Einkommensunterschiede in der Stadtgesellschaft sind und arme Menschen immer härtere Strafen erfahren als reiche und schon für Bagatelldelikte drakonische Bestrafungen erfahren.

Die Versuche der zunehmend autoritär auftretenden Stadt, mit Polizei und Ordnungskräften die angeblich entstandenen Kontrollverluste mittels verschärften Strafrechts wieder herzustellen, führen in die Sackgasse. Um die Ruhe in der Stadt zu wahren, muss die Dosis immer wieder erhöht, die Überwachung noch umfassender, die Polizeigesetze verschärft und zur Durchsetzung des Gewaltmonopols weiter aufgerüstet werden.

Überlegt werden sollte, ob eine Lösung nicht in etwas Besserem als dem Strafrecht bestehen könnte. Es könnte beispielsweise eine frühe Konfliktlösung im und durch das soziale Umfeld von Schädigern und Geschädigten gesucht werden, die sich an Wiedergutmachung und Entschuldigung orientiert. Bekannt geworden ist das Konzept der „Restorativen Justice“ nach dem insbesondere das Opfer an der Suche nach alternativen Formen der Konfliktlösung beteiligt wird. Das Konzept könnte eine Alternative zu gängigen gerichtlichen Strafverfahren darstellen oder auch gesellschaftliche Initiativen außerhalb des Staatssystems entwickeln. Untersuchungen ergaben, dass dadurch der Rückfall reduziert und die Zufriedenheit der am Konflikt Beteiligten erhöht werden kann.

Bei der Alternative zur strafenden, autoritären Stadt muss es um eine Politik gehen, die auf allen Gebieten gegen den sozialen Ausschluss des einzelnen Menschen gerichtet ist. So eine Politik umzusetzen kommt im realen Neoliberalismus schon der Quadratur des Kreises gleich.

Quellen: Stadt Dortmund, WAZ, Lorenz Böllinger, Martin Lemke, zeit-online, monitor.de, tagesspiegel.de
Bild: 123rf cco

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Literatur-Empfehlung: „Das Bestrafen der Armen“ Von Loïc Wacqant

Über die konkrete Lebenssituation armer Menschen in der Großstadt: In Dortmund sollte ein obdachloser Mann wegen 7.000 Euro Coronabußgelder inhaftiert werden

(Übernahme von Gewerkschaftsforum.de)

Die Auswirkungen der Reformen der „Agenda 2010“ die von der rot-grünen Bundesregierung Anfang des Jahrhunderts auf den Weg gebracht wurden, haben der politischen Kultur und dem sozialen Klima im Land dauerhaft geschadet. Der Arbeitsmarkt wurde dereguliert, der Sozialstaat demontiert, eine Steuerpolitik betrieben, die den Reichen mehr Reichtum und den Armen mehr Armut gebracht hat und auch der Mittelschicht deutlich gemacht, dass ihr Abstieg jederzeit möglich ist. Damit reagieren die Stärkeren ihre Abstiegsängste, Enttäuschung und ihre Ohnmacht an den Schwächeren ab.

Begleitet wird das Ganze von dem Misstrauen gegenüber den Mitmenschen und wenn man sieht, dass der Staat überall ein Sicherheitsproblem entdeckt, das mit martialischen Einsätzen der Sicherheits- und Ordnungskräfte entschärft werden muss, dann wird die gefühlte Bedrohung real erlebt und nach dem noch stärkeren Staat gerufen.

Dabei ist es erforderlich, denen, die nichts mehr haben, als strafender und disziplinierender Staat entgegen zu treten und den Menschen mit Abstiegsängsten und denjenigen mit großen Vermögen einen starken Staat zu demonstrieren.

Der Bereich in dem der strafende Staat schon seit Jahrzehnten eine besonders tragische Kontinuität an den Tag legt, ist die Ahndung von Bagatelldelikten, die von den ärmeren Menschen begangen werden. Seit den Maßnahmen gegen die Verbreitung des Conoronavirus ist in den großen Städten das aggressive Ausleben der strukturellen und personalen Gewalt von Behörden, Polizei und Ordnungskräften gegenüber armen Menschen bedrohlich angewachsen.

Im Rahmen von „Präsenz zeigen“ und „Null-Toleranz“ gegenüber der ärmeren Bevölkerung in der Stadt, boten die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus und die behördliche Kontrolle über deren Einhaltung, eine neue Gelegenheit, wer den Part von Koch und Kellner in der Kommune einnimmt. Für obdachlose Menschen ist die Rollenaufteilung schon lange grausige Realität

Gejagt von Polizei und Ordnungskräften

Die Menschen auf der Straße erleben hautnah die Ausgrenzung im öffentlichen Raum. Wer gezwungen ist, im Freien zu schlafen, wird aber immer wieder von warmen und relativ geschützten Plätzen vertrieben, weil man ihn dort nicht sehen will, aus Angst vor Geschäftsschädigung, insbesondere im Innenstadtbereich.

Die Stadt Dortmund ist sehr daran interessiert, dass innerhalb des Walls bzw. rund um die Konsummeile Hellweg Armut nicht sichtbar wird. Auch hier geht es um Vertreibung, damit die Konsumenten ohne schlechtes Gewissen die Kassen der Geschäftsleute klingeln lassen. Damit dies ungestört gewährleistet ist, kommt es immer wieder vor, dass obdachlose Menschen mit einem Bußgeld überzogen werden. So geschehen zuletzt, als ein Mann an einem Kiosk am Wall übernachtete und von Mitarbeitern des Ordnungsamtes aufgeweckt wurde. Man verpasste ihm ein Knöllchen wegen „Lagern und Campieren“ in Höhe von 20 Euro, zu überweisen innerhalb von 7 Werktagen. Geht das Geld bei der Stadt nicht ein, droht dem Mann eine Ersatzfreiheitsstrafe.

Dass dieses skandalöse Vorgehen nichts Neues ist, zeigen Zahlen aus dem Jahr 2017, in dem Jahr hat die Stadt Dortmund insgesamt 407 Verstöße gegen „Lagern, Campieren und Übernachten auf öffentlichen Plätzen“ ausgesprochen.

Das folgende Beispiel zeigt, dass sich am Vorgehen der Stadt Dortmund trotz vielfacher Proteste nichts geändert hat.

Seit Mitte Februar 2021 ist der Stadt Dortmund bekannt, dass obdachlose Menschen ein Lager an der Sporthalle Nord in der Nähe eines Städtischen Kindergartens eingerichtet haben. Da sich der Bereich, in dem das Lager errichtet wurde nicht im öffentlichen Raum befindet, konnte das Ordnungsamt keine weiteren Maßnahmen wie Platzverweise aussprechen oder gar eine Räumung durchsetzen, weil Maßnahmen nur über die Ausübung des Hausrechts (z.B. Hausverbote) durchgesetzt werden können. Weil die Durchsetzung von Hausverboten Polizeisache ist, wurde diese um Amtshilfe gebeten und sie sprach den dort angetroffenen campierenden Leuten Platzverweise aus. Die Entsorgung Dortmund wurde beauftragt die Folien, Matratzen, Decken und teilweise auch Lebensmittel als Müll zu verbringen.

Die Maßnahme war jedoch nicht nachhaltig, schon einen Tag später wurden dort 3 Personen schlafend angetroffen. Die Stadt Dortmund forderte die Polizei erneut auf, Platzverweise inklusive Anzeigen auszusprechen und veranlasste, dort eine Absperrung durch Bauzäune anzubringen, um eine weitere Nutzung der Fläche zu verhindern.

Beim Umgang mit den „Problemgruppen“ klebt die Stadt Dortmund seit Jahrzehnten immer an dem gleichen Konzept, das eigentlich gar keins ist, denn mit ihren Ordnungskräften und der Polizei die marginalisierten, kriminalisierten und stigmatisierten Menschen immer nur zu vertreiben und ständig in Bewegung zu halten, jegliches Niederlassen und Ausruhen zu verhindern, ist schlicht nur widerwärtig.

Kontrolle der Einhaltung von Corona- Maßnahmen lassen Situationen  eskalieren

Für ausgeschlafene Einwohner in der Stadt Dortmund ist es nichts neues und langjährige  reale Praxis, dass obdachlose Menschen mit Ordnungswidrigkeiten drangsaliert werden und saftige Bußgelder zahlen müssen.

Im Rahmen der Kontrollen der Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus wurden obdachlose Menschen systematisch von Polizei und Angestellten des Ordnungsamtes, in fast immer in bis zu 10 Personen umfassenden Einsatztrupps von der Kaufmeile verjagt und mit Bußgeldern überzogen. Auf Ansprache reagieren die Einsatzkräfte äußerst gereizt bis aggressiv und verbieten unrechtmäßig Video- und Fotoaufnahmen von ihrem Handeln.

Widerstand gegen Übergriffe bzw. Rechtsmittel gegen Bußgelder einzulegen ist für die armen Betroffenen keine Lösungsmöglichkeit. Niemand wehrt sich gegen die Bußgelder und der Verwaltungsablauf nimmt schnell Fahrt auf. Die obdachlosen Menschen werden bei Nichtzahlung des Bußgeldes direkt von der Straße für Wochen, manchmal für Monate ins Gefängnis zur Erzwingung gebracht. In der Regel sind bei der Entlassung die Bußgelder noch nicht einmal abgesessen, sondern bestehen weiterhin und oben drauf drohen weitere Vollstreckungen und Gefängnisaufenthalte.

Das Vorgehen der Ordnungskräfte und Behörden im Rahmen der Kontrollen der „Corona- Maßnahmen“ gegen einen obdachlosen Mann, der auf den Rollstuhl angewiesen ist und für das Treffen draußen mit Bekannten in die Mühlen der Ordnungsbehörden geriet, wurde kürzlich endlich einmal in größerer Öffentlichkeit diskutiert. Dies wurde allerdings erst dadurch möglich, dass das Amtsgericht Dortmund ein sensationelles Urteil fällte und die Erzwingungshaft gegen den Mann abgelehnt hatte.

Vorgehen der Ordnungsbehörde

Der Mann hatte im vergangenen Jahr vom Ordnungsamt mehrere Ordnungsgelder wegen Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung und wegen Bettelns erhalten. In relativ kurzer Zeit kamen insgesamt 7.325 Euro plus Verfahrenskosten zusammen, aus insgesamt 17 Delikten, von jeweils 25 Euro bis zu 2.200 Euro Bußgeld. Als der Mann nicht zahlte, wollte die Stadt Dortmund ihn ins Gefängnis schicken, um ihn zur Zahlung zu zwingen. Die Behörde stellte Anträge auf Erzwingungshaft.

Amtsgericht Dortmund lehnt Erzwingungshaft ab

Die Anträge auf Erzwingungshaft hat das Amtsgericht Dortmund im Dezember 2021 abgelehnt und war in seiner Begründung klar und deutlich: „Sinn und Zweck der Erzwingungshaft ist es, einen Zahlungsunwilligen – nicht Unfähigen – zur Zahlung einer Geldbuße zu zwingen.“ Der Betroffene verfüge „über keinerlei Einkommen“ und „lebt ‚von der Hand in den Mund‘“. Es sei „nicht ersichtlich, inwieweit der Betroffene denn seine Lebensführung bei derart hohen Geldbußen und derart bescheidenen Lebensverhältnissen noch einschränken können soll.“

Das Gericht kritisierte auch die  konkrete Vorgehensweise des Ordnungsamtes. Bei der Ahndung der Verstöße „ist das Bußgeld in schematischer Anwendung teilweise enorm erhöht worden, was sogar zur Festsetzung eines einzelnen Bußgeldes in Höhe von 2.200,00 € geführt hat. Die offensichtlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen sind dabei nicht berücksichtigt worden.“ Es sei aber „Sache der Bußgeldbehörde schon bei der Ahndung der Ordnungswidrigkeit nur solche Geldbußen festzusetzen, die unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse noch einen angemessenen Sanktionscharakter haben.“ Die Erzwingungshaft soll „ausdrücklich gerade nicht den Zahlungsunfähigen treffen“.

Das Gericht stellte explizit fest, dass eine Erzwingungshaft nicht als Ersatzfreiheitsstrafe missbraucht werden dürfe oder als Gerichte das tun dürfen. Deshalb würden sich Rechtsdezernent und Rechtsamt gegenüber Obdachlosen rechtswidrig verhalten.

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Das Urteil
Amtsgericht Dortmund

 Ausfertigung

730 OWi 237/21 [b]

Der Betroffene ist drogenabhängiger und obdachloser Rollstuhlfahrer.

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Armut. Foto/Quelle: FotoHiero via Pixelio.de

Die Stadt Dortmund hat in verschiedenen Verfahren gegen den Betroffenen  Bußgelder in Höhe von insgesamt 7.325,00 € zuzüglich Verfahrenskosten festgesetzt, die sich im Einzelnen wie folgt ergeben:

AZ                                      Betrag in €

730 Owi 224/21(b)     –   25

730 Owi 225/21(b)     –  200

730 Owi 226/21(b)     –   400

730 Owi 227/21(b)     –   800

730 Owi 228/21(b)     –   1.400

730 Owi 229/21(b)     –   75

730 Owi 230/21(b)     –   2.200

730 Owi 231/21(b)     –  100

730 Owi 232/21(b)     –  250

730 Owi 233/21(b)     –  50

730 Owi 234/21(b)     –  1.400

730 Owi 235/21(b)     –  25

730 Owi 236/21(b)     –  50

730 Owi 237/21(b)     –  75

730 Owi 238/21(b)     –  75

730 Owi 239/21(b)     – 100

730 Owi 240/21(b)     –  100

Summe:                  7.325,00

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Nachdem der Betroffene diese Bußgelder nicht bezahlt hat, begehrt die Stadt Dortmund die Festsetzung von Erzwingungshaft gegen den Betroffenen für sämtliche Bußgelder.

II.

Die Anträge auf Anordnung von Erzwingungshaft sind überwiegend unbegründet.

Denn der Betroffene ist zahlungsunfähig hinsichtlich der festgesetzten Bußgelder, die sich teils in enormen Höhen bewegen. Erzwingungshaft kann gern. § 96 Abs.1 Nr.4 OWiG ausdrücklich dann nicht angeordnet werden, wenn Umstände bekannt sind, die Zahlungsunfähigkeit des Betroffenen ergeben.

Solche Umstände sind hier aktenkundig.

Sinn und Zweck der Erzwingungshaft ist es, einen Zahlungsunwilligen – nicht Unfähigen –  zur Zahlung der Geldbuße zu zwingen. In diesem Zusammenhang sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Betroffenen, seine Verbindlichkeiten, seine Arbeitsfähigkeit und die Höhe der Geldbuße zu berücksichtigen.

Von Zahlungsunfähigkeit ist insbesondere bei Betroffenen auszugehen, die nur über das Existenzminimum verfügen, kein verwertbares Vermögen besitzen und im Blick auf Alter, Ausbildung, Gesundheitszustand oder Arbeitsmarktlage kein oder kein höheres Einkommen erzielen können (vgl. zum Ganzen für viele Göhler, OWiG 16. Auflage, § 96 Rdn 13).

Dementsprechend ist allgemein anerkannt, dass Sozialhilfeempfänger, die in absehbarer Zeit nicht mit der Erlangung einer Arbeitsstelle rechnen können, als zahlungsunfähig anzusehen sind (vgl. OLG Hamm,  Beschluss vom 29. November 1990 -Az.: 3Ws739/89).

Der Betroffene verfügt nach den aktenkundigen Feststellungen über keinerlei Einkommen – auch nicht ALG II – oder Vermögen. Zudem liegen auch noch vorrangige Pfändungen gegen den Betroffenen vor. Die Bußgelder resultieren zum größten Teil daher, dass sich der Betroffene im Trinkermillieu zum Biertrinken in der Öffentlichkeit getroffen hat und die Stadt Dortmund insoweit wiederholt wegen Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung Bußgelder verhängt hat. Dabei ist das Bußgeld in schematischer Anwendung teilweise enorm erhöht worden, was sogar zur Festsetzung eines einzelnen Bußgeldes in Höhe von 2.200,00 € geführt hat. Die offensichtlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen sind dabei nicht berücksichtigt worden.

Wie der Betroffene bei Zahlung der festgesetzten Geldbußen auch nur noch annähernd seinen Lebensunterhalt bestreiten können bzw. wie er überhaupt nur ansatzweise in der Lage sein soll, die festgesetzten Geldbußen zu zahlen, ist nicht ersichtlich. Da er obdachlos und drogenabhängig ist und im Rollstuhl sitzt, ist auch unerfindlich, wie sich an dieser Situation etwas ändern soll. Der Betroffene lebt von „der Hand in den Mund“ – teilweise wurden Bußgelder wegen „Bettelns“ festgesetzt – so dass er selbst die geringeren Geldbußen nicht bezahlen können wird, ohne seinen Lebensunterhalt zu gefährden.

Soweit die Verwaltungsbehörde argumentiert, dass auch vermögenslose Personen ,,unter Einschränkung ihrer Lebensführung die notwendigen Mittel“ aufbringen sollen, damit sie sich nicht sanktionslos über Ordnungswidrigkeit hinwegsetzen können sollen, ändert dies nichts an der Zahlungsunfähigkeit des Betroffenen. Auch ist nicht ersichtlich, inwieweit der Betroffene denn seine Lebensführung bei derart hohen Geldbußen und derart bescheidenen Lebensverhältnissen noch einschränken können soll. Insoweit wäre es Sache der Bußgeldbehörde schon bei Ahndung der Ordnungswidrigkeit nur solche Geldbußen festzusetzen, die unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse noch einen angemessenen Sanktionscharakter haben. Die Erzwingungshaft soll lediglich den Willen eines zahlungsunwilligen Betroffenen beugen, aber ausdrücklich gerade nicht den Zahlungsunfähigen treffen. Im Gegensatz zur Ersatzfreiheitsstrafe im Strafrecht ist die Erzwingungshaft gerade nicht ersatzweises Übel für die begangenen Ordnungswidrigkeiten  (vgL viele Göhler, OWiG, 16. Auflage, 96 Rdn. 1).

Dortmund, 08.12.2021 Amtsgericht

Dröge

Richter am Amtsgericht

Ausgefertigt

Cavus, Justizsekretärin

Als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

 

 

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Die Stadt Dortmund reagiert auf das Urteil, wie gewohnt bockig, ohne Empathie und säuerlich

Eine Anfrage der örtlichen Presse an die Stadt Dortmund wurde erst elf Tagen später beantwortet. Stadtsprecher Maximilian Löchter teilte der Redaktion mit, (Quelle: WAZ vom 21.01.2022) „aus datenschutzrechtlichen Gründen können wird keine Informationen bezüglich eines konkreten Bußgeldverfahrens mitteilen“. Die Anordnung einer Erzwingungshaft sei grundsätzlich auch bei „vermögenslosen Personen“ möglich. Es sei zu prüfen, ob jemand tatsächlich zahlungsunfähig oder nur zahlungsunwillig ist. „Nach der ständigen Rechtsprechung des Landegerichts Dortmund ist in der Regel zumindest die Begleichung der Bußgeldforderung in monatlichen Raten zumutbar, um sich im Ergebnis nicht sanktionslos über Ordnungswidrigkeitentatbestände hinwegsetzen zu können“.

Amnestie aller Bußgelder gegen wohnungs- und obdachlose Menschen

Es wird höchste Zeit, dass die Stadt Dortmund generell ihre Ordnungspolitik gegenüber  armen Menschen überdenkt.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund könnte Anlass für konkrete Verbesserungen im Umgang der Behörden mit diesen Menschen sein und die Bußgelddrangsalierung gegen wohnungs- und obdachlose Menschen sofort zu beenden.

Der erste Schritt sollte eine Amnestie aller Bußgelder gegen diesen Personenkreis sein!

Ende des Beitrags vom Gewerkschaftsforum.

„Eine deutliche gerichtliche Klatsche für die Stadt Dortmund hat heute (25. Januar 2022) im Sozialausschuss ein politisches Nachspiel“, schreibt Nordstadtblogger.de. Und weiter: „Die Vertreter:innen mehrerer Parteien wollen wissen, wieso die Stadt Erzwingungshaft zur Durchsetzung von Geldstrafen gegen einen Obdachlosen verhängen lassen wollte, die dieser u.a. wegen Bettelns bekommen hatte – und diese nicht bezahlen konnte. Die Reaktionen aus der Zivilgesellschaft waren und sind heftig – und die Politik will, dass sich die Stadtverwaltung nun erklärt.“

Nordstadtblogger: „Die Fraktion „Die Linke+“ wartet nicht erst die Bewertung ab, sondern spricht von einem handfesten Skandal im Umgang mit Obdachlosen in der Stadt Dortmund: „Ich bin fassungslos. Schlechter hätte das Jahr politisch gar nicht starten können“, betont Fatma Karacakurtoglu, sozialpolitische Sprecherin der Ratsfraktion.

Sie macht nachdrücklich darauf aufmerksam, dass das Amtsgericht sogar explizit festgestellt habe, dass eine Erzwingungshaft nicht als Ersatzfreiheitsstrafe missbraucht werden dürfe. „Oder schärfer ausgedrückt, als Gerichte das tun dürfen: Rechtsdezernent und Rechtsamt verhalten sich gegenüber Obdachlosen rechtswidrig. Dieses Verhalten der Stadt wird Die Linke+ in der nächsten Ratssitzung thematisieren.

Es sei skandalös, wie in Dortmund immer noch mit den Schwächsten der Gesellschaft umgegangen werde. Das müsse endlich aufhören. Die Stadt Dortmund habe eine Verantwortung für jeden Menschen, der hier lebt. Deshalb müsste es die Aufgabe von städtischen Mitarbeitern sein, Obdachlosen zu helfen statt sie zu gängeln. Ihnen Strafzettel in insgesamt unrealistischer Höhe zu verpassen, das sei abartig, so Karacakurtoglu. (…) Eine solidarische Gemeinschaft dürfe jedenfalls keinen Menschen allein lassen. Auch wenn dieser möglicherweise nicht in das gängige Bild des Ordnungsamtes von Sauberkeit und Ordnung passe, fasst Fatma Karacakurtoglu zusammen.“

Quellen: WAZ, Lorenz Böllinger, Martin Lemke, zeit-online, monitor.de, Stadt Dortmund, Amtsgericht Dortmund

Zuerst erschienen auf gewerkschaftsforum.de

Laurenz Nurk, besten Dank für die Überlassung des Beitrags.