Europarat: Politik ignoriert soziale Schieflage in Deutschland

Die Armut in Deutschland wächst. Das lässt die Zahl der Obdachlosen steigen, versperrt den Zugang zu sozialen Rechten, wie Bildung, und fördert Diskriminierung und Ausgrenzung. Der Europarat sieht die Bundesregierung in der Pflicht: Sie unternehme viel zu wenig gegen die Abwärtsspirale.

Von Susan Bonath

Armut, Wohnungsnot, Ausgrenzung: Wenn es um die Wahrung grundlegender sozialer Menschenrechte geht, kritisiert Deutschland gerne andere Länder. Doch die Schieflage im eigenen Land wird von der Politik am liebsten ignoriert. Diese habe sich zuletzt erneut zugespitzt, doch die Regierung unternehme viel zu wenig dagegen, rügte jüngst der Europarat.

„Soziale Rechte werden in Deutschland oft nicht als Grund- und Menschenrechte angesehen, die der Staat verwirklichen muss“, kritisiert die europäische Menschenrechtskommissarin Dunja Mijatović in dem vor wenigen Tagen veröffentlichten neuen Bericht des Europarats. Ihr Zeugnis wirft ein miserables Licht auf den angeblich demokratischen Vorzeigestaat der EU. Eine besondere Schlagzeile war das den deutschen Leitmedien aber nicht wert.

Hetze statt Hilfe

Die Berichterstatterin mahnt insbesondere fehlende wirksame Strukturen in Deutschland an, die allen Einwohnern hinreichenden Zugang zu sozialen Grundrechten bieten. Die gravierendsten Mängel sieht sie beim Schutz vor Armut, Diskriminierung und Obdachlosigkeit. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt spitze sich zulasten der ärmeren Teile der Bevölkerung immer weiter zu, ohne dass sich die Politik ausreichend bemühe, dem Abhilfe zu schaffen. Auch zu Bildung hätten Arme keinen angemessenen Zugang.

Der Europarat sei „besorgt“ über eine hohe Zahl von Menschen in Deutschland, die in Armut lebten und von sozialer Ausgrenzung betroffen seien, heißt es. Dies stehe „in keinem Verhältnis zum Wohlstand des Landes“. Die Einführung des Bürgergelds sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung gewesen. Allerdings gleiche der aktuelle politische und mediale Diskurs einer Hetzkampagne gegen arme Menschen. Öffentlich kolportiert werde vor allem das Narrativ, wonach Arme ausschließlich selbst schuld an ihrer Lage seien.

Ausgrenzung der Schwächsten

Strukturelle Probleme hingegen, die zu dauerhafter Verarmung und Ausgrenzung führten, würden weitgehend ignoriert. Dies treffe die Schwächsten: Behinderte Menschen litten in fast allen Bundesländern unter mangelnden Teilhabemöglichkeiten, Migranten und Flüchtlinge hätten vielerorts kaum Zugang zu Integrationsangeboten, wie etwa Sprachkurse. Das sozial angespannte Klima fördere zahlreiche Formen rassistischer und sozialer Diskriminierung, heißt es.

Dazu gehöre auch eine wachsende Kinderarmut, die wiederum Wege zur Bildung und sonstigen sozialen Teilhabe versperre und oft zu dauerhafter Armut führe. Das Kindeswohl stehe bei Behörden oftmals nicht im Fokus, Rechte für Kinder seien trotz mehrfacher Anläufe weiterhin nicht in das Grundgesetz aufgenommen worden. In den meisten Bundesländern gebe es keine politischen Ansprechpartner für das Thema Kinderrechte, beklagte die Kommissarin. Sie fordert sofortige Abhilfe:

„Alle relevanten Akteure sollten auf zwischenbehördlicher und interministerieller Ebene zusammenarbeiten, um den Zugang zu sozialen Rechten zu verbessern, und die Rechtsinhaber sollten frühzeitig über ihre Ansprüche informiert und beraten werden.“

Ignoranz von oben

Der Sozialrechtsexperte Harald Thomé vom Verein „Tacheles“ bekräftigte die Warnungen des Europarats und rügte: Statt sich um effektive Gegenmaßnahmen zu bemühen, gössen Bundesregierung und ein Teil der Opposition weiter Öl ins Feuer. Thomé erklärte:

„Der derzeitige Kurs der Regierung und der Opposition sorgt dafür, dass sich Armut, Elend und Menschenrechtsverletzungen stetig verschärfen.“

So beinhaltet der kürzlich verabschiedete Haushalt für 2024 zahlreiche weitere Maßnahmen des Sozialabbaus. Trotz eines anderslautenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2019 führte das Parlament damit etwa die 100-Prozent-Sanktionen als Bestrafungsinstrument gegen Bezieher von Bürgergeld, ehemals Hartz IV, wieder ein. Das ließ schon 2005 den Andrang an den privat organisierten Tafeln sowie die Obdachlosenzahlen explodieren. Kritiker werfen der Regierung vor, das höchste Gericht, somit das Grundgesetz zu umgehen.

Kein Plan gegen Wohnungsnot

Dass die Obdachlosigkeit zunimmt, findet Thomé nicht verwunderlich. Mit dafür verantwortlich seien viel zu niedrig angesetzte Mietobergrenzen für Menschen, die auf Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld angewiesen sind. Sie fänden keine Wohnung, die vom Amt akzeptiert werde, weil es diese vielerorts schlicht nicht gebe, bemängelte er.

Kurzfristige Abhilfe sei hier nur mit einer Erhöhung dieser Obergrenzen zu erreichen. Langfristig sei ein groß angelegtes Programm für den Bau von Sozialwohnungen notwendig, so der Sozialrechtler. Auch die europäische Menschenrechtskommissarin pochte auf „umfassende und langfristige Maßnahmen“. Die deutsche Regierung müsse „alle zur Verfügung stehenden Mittel ergreifen, um Obdachlosigkeit zu verhindern und zu beseitigen“. Notfalls müsse sie in den Wohnungsmarkt und in das Mietrecht eingreifen.

Bald Slums wie in den USA?

Besonderer Eifer beim Kampf gegen die Wohnungsnot ist in der Politik unterdessen nicht erkennbar. Sie hätte eigentlich schon längst mehr unternehmen müssen. Das Problem ist schließlich nicht erst seit der Bekanntgabe des neuen Berichts evident. Die Obdachlosenzahlen steigen bereits seit den 1990er-Jahren an. Kommunen verscherbelten ihre Wohnungen an Privatiers, andere verloren ihre Sozialbindung.

Ein wenig ähnelt die Entwicklung in Deutschland jener in den USA. Der dort seit den 1980er-Jahren exzessiv praktizierte neoliberale Kurs hat längst zu riesigen Slums und Elendsvierteln geführt. Um dies von Deutschland abzuwenden, bräuchte es wohl mehr als Lippenbekenntnisse.

Quelle: RT DE

Beitragsbild: Claus Stille

Hinweis: Gastbeiträge geben immer die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Wenn sich sogenannter Fortschritt als Rückschritt entpuppt … Interview mit Professor Werner Thiede zu seiner Broschüre „Die digitale Fortschrittsfalle“ und zum 5G-Mobilfunk

PRESSEINFORMATION

via pad-Verlag

Die Politik unserer Tage arbeitet im Verein mit Industrie und Wirtschaft intensiv an der Vernetzung von Staat und Gesellschaft, von Dingen untereinander sowie von Mensch und Maschine. Nicht alle Bürgerinnen und Bürger sind über diese Entwicklung erfreut, im Gegenteil.

Prof. Dr. Werner Thiede. Foto via pad-Verlag.

Aus aktuellem Anlass veröffentlicht der pad-Verlag eine 90-seitige Broschüre des Theologen und Publizisten Werner Thiede unter dem Titel „Die digitale Fortschrittsfalle. Warum der Gigabit-Gesellschaft mit 5G-Mobilfunk freiheitliche und gesundheitliche Rückschritte drohen“. Ich habe mit dem Autor mehrerer Bücher zum Thema über seine Bedenken gesprochen.

Am Schluss des Textes finden Sie Informationen zur Person und eine ausführliche Inhaltsbeschreibung der Veröffentlichung.

Als Anlage ist ferner beigefügt der internationale Appell „Stoppt G 5 auf der Erde und im Weltraum“ von Wissenschaftlern, Ärzten und Umweltorganisationen. Dort heißt es: „Die Weigerung, wichtige und nachweislich gültige Wissenschaftliche Erkenntnisse zu akzeptieren und umzusetzen ist, ethisch gesehen, untragbar. Wissenschaftliche Forschungsergebnisse zeigen, dass G5 – und insbesondere ein weltraumbasiertes G5 – gegen Prinzipien verstoßen, die in zahlreichen internationalen Abkommen verankert sind.“

Herr Prof. Thiede, die Digitalisierung soll mit dem neuen 5G-Mobilfunk Fahrt aufnehmen. Ist das nicht prima?

Prof. Werner Thiede: Zunächst einmal zur Digitalisierungsdynamik: Sie erfreut viele, aber keineswegs alle. Bisher hat die digitale Revolution mancherlei Nützliches erbracht – auch für mich. Doch die Entwicklung droht jetzt zu kippen, und Aufgeweckte realisieren bereits: Die Risiken wachsen mit den Chancen. Umso entschlossener versucht man freilich die Digitalisierung ungeachtet ihrer Ambivalenzen auch gegen Widerstände des kritischen Teils der Bevölkerung durchzusetzen. Denken Sie nur an Risiken wie die Überwachungsstrukturen, die mit der digitalen Infrastruktur großenteils gegeben sind, aber auch an die Hacker-Anfälligkeit gerade für öffentliche Infrastrukturen, an implizite Verführungsmechanismen und nicht zuletzt an die zusätzliche Bestrahlung durch den bevorstehenden 5G-Mobilfunk. Der badenwürttembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat dazu offen eingeräumt: „Was die flächendeckende Versorgung mit 5G betrifft, will ich nicht verschweigen, dass dabei auch auf die Bevölkerung noch einiges zukommen wird.“

Hört man nicht viel von ungeduldigem Warten auf die 5G-Technologie, weil sie Funk mehr oder weniger in Echtzeit ermöglichen wird?

Thiede: Selbstverständlich ist der neue Mobilfunk-Standard rein technisch gesehen eine tolle Sache. Aber seine Vorteile und Chancen werden durch gravierende Nachteile und Risiken erkauft. Darüber verraten die aktuellen Werbe-Annoncen zu 5G natürlich nichts. Derzeit werden aber Unterschriften gesammelt für einen Internationalen 5G-Appell, der vor einem planetarischen Notstand warnt und bereits in fast hundert Ländern Unterzeichner gefunden hat.

Wird da nicht übertrieben?

Thiede: Ich fürchte: nein. Mit dem Rollout von 5G werden die Mobilfunk-Basisstationen von den Mast- und Dachstandorten vehement in die Straßen und vor die Häuser vordringen, um die erforderlichen kleinen Zellen realisieren zu können. Die Stationen werden dann großenteils auf Laternenmasten, Litfass-Säulen oder Stromverteiler-Kästen installiert, so dass ihnen Menschen oft sehr nahe kommen. Einerseits werden die Sendeleistungen kleiner sein als bei den bisherigen Masten und Dachstandorten. Andererseits können die Immissionen im verkürzten Abstand von den Tausenden neuen 5G-Basisstationen sehr hoch werden und oft eine tausendfache Steigerung der Exposition in den Wohnungen gegenüber der heutigen Einwirkung zur Folge haben.

Werden Leute dann die unsichtbare Strahlung womöglich eher, vielleicht vegetativ, spüren?

Thiede: Vermutlich ja. Viele wissen oder ahnen ja, dass Mobilfunkstrahlung keineswegs unbedenklich ist. Das dürfte Folgen haben beim Ausbau von 5G. Ich zitiere den Deutschen Städte- und Gemeindebund: Die „Anzahl von Sende-Empfangseinheiten wird signifikant steigen… Es ist nicht zu vermuten, dass ein erneuter scheinbar unkontrollierbarer Wildwuchs der Standorte von Mobilfunkanlagen als alternativlose Voraussetzungen einer prosperierenden Gemeindeentwicklung von der Bevölkerung ohne weiteres akzeptiert würde.“ Man strebt deshalb an, die bisherige Mobilfunkvereinbarung rechtssicher fortzuschreiben – damit der technische Fortschritt ja nicht unnötig behindert wird…

Meinen Sie dagegen, er sollte nötigerweise gebremst werden?

Thiede: Durchaus, insofern nämlich gerade die offen angestrebte flächendeckende „Versorgung“ jenem Teil, der sich gegen sie definitiv verwahrt, regelrecht aufgezwungen wird. Man hat nicht mehr die Freiheit, sich die riskante Dauerbestrahlung mit der zum Teil noch gar nicht hinreichend erforschten Strahlung, zumal in den höheren Frequenzbereichen, zu verbitten. Es wird kaum mehr Flucht- oder Rückzugsorte geben, vielleicht nicht einmal mehr im Wald. Das bedeutet nicht nur eine technologische Vergewaltigung elektrosensibler Mitmenschen, sondern auch eine unverschämte Vereinnahmung all derer, die sich über das mit Mobilfunk verbundene Krebsrisiko informiert haben und es möglichst vermeiden wollen.

Hat nicht die Weltgesundheitsorganisation das Risiko 2011 in ihrer Skala nur bei 2B veranschlagt, also die Strahlung als relativ harmlos eingestuft?

Thiede: Korrekt, aber das ist sieben Jahre her. Intensive, millionenschwere Forschung vor allem in den USA hat inzwischen Ergebnisse zutage gefördert, aufgrund derer amerikanische Experten jetzt eine Höherstufung auf 2A oder gar auf die höchste Stufe 1 gefordert haben. Natürlich halten industrienahe Experten dagegen. Man bemüht sich derzeit sehr darum, die Grenzwertbestimmungen sozusagen 5G-fähig zu machen, und nennt das „Harmonisierung der Antennenbereitstellungsrichtlinien“.

Wer ist „man“?

Thiede: Damit ist vor allem die „Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung“, kurz: ICNIRP gemeint. Bei ihr handelt es sich nicht um eine von demokratischer Politik aufgebaute Institution, sondern um einen privaten, nichtregierungsamtlichen Verein. Und dieser von der Weltgesundheitsorganisation und auch von der EU förmlich anerkannte Verein hat laut dem einstigen Europa-Parlamentarier Jean Huss sehr enge Verbindungen zu jenen Branchen, deren technische Neuentwicklungen von möglichst hoch angesetzten Grenzwerten in allen Frequenzbereichen elektromagnetischer Felder profitieren. Als Vorsitzender dieser Kommission hat Dr. Eric van Rongen jetzt erklärt, es gebe keinen wissenschaftlich fundierten Beweis dafür, dass Funksignale Krankheiten wie Krebs verursachen – wobei ICNIRP Studien wie das American National Toxicology Program (NTP) in Betracht gezogen habe. „In Betracht gezogen“ freilich mit der arroganten Folgerung, dass die Hinweise dieser millionenschweren, regierungsamtlichen Studie aus den USA auf ein Krebsrisiko durch Mobilfunkstrahlung „nicht überzeugend“ seien und somit auch gar nicht zur Überarbeitung der aktuellen Expositionsstandards herangezogen werden sollten! Leider wird diese merkwürdige Beurteilung von der Politik als maßgeblich herangezogen. Fakt ist aber jedenfalls, dass in der Wissenschaft keine einmütige Sicht vorherrscht. Und das ist meines

Erachtens keine ethische Grundlage, sich eine für flächendeckende Bestrahlung der Bevölkerung einzusetzen. Genau dies aber geschieht in Deutschland aktuell: Es geht konkret um die hochproblematischen Bedingungen für die Ausgestaltung der Versteigerung der neuen 5G-Frequenzen.

Wie auch immer: Lässt sich denn der Fortschritt aufhalten?

Thiede: Was sich wohl tatsächlich kaum aufhalten lassen wird, ist das Fortschreiten beim weltweiten technologischen Ausbau. Aber ob das in einem tieferen Sinn als „Fortschritt“ bezeichnet werden sollte oder nicht vielmehr als Rückschritt, ja als Irrweg, genau das ist die Frage! Deutet naives Beharren auf Fortschritt, Fortschritt, Fortschritt nicht insgeheim hin auf die menschliche Unzufriedenheit im Hier und Jetzt, auf die Unerlöstheit des Menschen – seinen „Hang zum Bösen“ eingeschlossen, um den der Aufklärungsphilosoph Immanuel Kant wusste? Um Flucht geht es insgeheim beim Fortschrittsgedanken: Nur fort von hier, immer schneller fort aus dem Augenblicklichen! Und so führt die Digitalisierung – um nochmals Bezug auf Kant zu nehmen – viele Menschen zurück in eine selbstverschuldete Unmündigkeit. Ich sehe keineswegs eine bessere Zukunft vor uns, sondern betrachte die höchst einseitig vorangetriebene Entwicklung mit großer Sorge.

Was befürchten Sie zum Beispiel?

Thiede: Dass durch die nächsten Schritte der Digitalisierung Grundrechte Schaden nehmen werden. Mehrere Bücher, unter anderem eines der IT-Expertin und Firmenchefin Yvonne Hofstetter, warnen bereits vor der Erosion der Demokratie durch die Rundumvernetzung. Die wohl kaum mehr abzuwendende Bargeldabschaffung wird in wenigen Jahren ihren Anteil an der Freiheitsminderung und am Überwachungszuwachs haben. Manche Kenner der Künstlichen Intelligenz denken nur mit Schrecken an deren Weiterentwicklung und die Folgen etwa auf militärischem Gebiet. Wir haben es mit einem Pseudo-Fortschritt zu tun, der sich – nicht nur nach meiner Ansicht – in eine regelrechte Fortschrittsfalle verwandelt.

Bleibt die Frage, was sich gegen solche Veränderungen vielleicht noch tun ließe. Kann man da überhaupt noch Widerstand leisten, oder ist nicht schon alles beschlossene Sache?

Thiede: Es ist ungefähr alles eingespurt – bis hin zur rechtzeitigen Manipulation der Massen durch teure, suggestive Werbung für Digitalisierung und 5G. Das unethische Motto „Digitalisierung first – Bedenken second“ kann sich ja heutzutage sogar als Wahlkampf-Slogan präsentieren. So weit sind wir schon! Was ich ansonsten zu Ihrer Kernfrage zu sagen habe – lesen Sie es bitte im Schlussteil meiner Broschüre nach!

Peter Rath-Sangkhakorn. Foto: Stille

Hinweis: Das Interview mit Prof. Dr. Werner Thiede führte Peter Rath-Sangkhakorn (pad-Verlag)

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Zur Person

Prof. Dr. theol. habil. Werner Thiede ist Pfarrer i.R. der Evang.-Luth. Landeskirche in Bayern, seit 2007 apl. Professor für Systematische Theologie an der Universität Erlangen-Nürnberg und Publizist. Homepage

Bücher von Werner Thiede:

Überm Chaos heiliger Glanz. Glaubensgedichte, Neuendettelsau 2018 Evangelische Kirche – Schiff ohne Kompass? Impulse für eine neue Kursbestimmung, Darmstadt 2017 Digitaler Turmbau zu Babel. Der Technikwahn und seine Folgen, München 2015 Die Wahrheit ist exklusiv. Streitfragen des interreligiösen Dialogs, Gießen 2014 Die digitalisierte Freiheit. Morgenröte einer technokratischen Ersatzreligion, Berlin 2013 Mythos Mobilfunk. Kritik der strahlenden Vernunft, München 2012 Mystik im Christentum. Gestalten und Visionen, Frankfurt a.M. 2009 Theologie und Esoterik. Eine gegenseitige Herausforderung, Leipzig 2007 Der gekreuzigte Sinn. Eine trinitarische Theodizee, Gütersloh 2007 (Übersetzung: Salamanca 2008) Wer ist der kosmische Christus? Karriere und Bedeutungswandel einer modernen Metapher, Göttingen 2001 Sektierertum – Unkraut unter dem Weizen? Gesammelte Aufsätze zur praktisch- und systematisch-theologischen Apologetik, Neukirchen-Vluyn 1999 Esoterik – die postreligiöse Dauerwelle. Theologische Betrachtungen und Analysen, Neukirchen-Vluyn 1995 Die mit dem Tod spielen. Okkultismus – Reinkarnation – Sterbeforschung, Gütersloh 1994 Scientology – Religion oder Geistesmagie? Neukirchen-Vluyn 1995² Auferstehung der Toten – Hoffnung ohne Attraktivität? Grundstrukturen christlicher Heilserwartung und ihre verkannte religionspädagogische Relevanz, Göttingen 1991 Das verheißene Lachen. Humor in theologischer Perspektive, Göttingen 1986 (Übersetzung: Mailand/Turin 1989)

Der Zukunftsforscher Matthias Horx beobachtet aktuell, dass bei manchen Menschen „das Wort ‚Digitalisierung‘ ein Gefühl flauer Übelkeit hinterlässt“. Trotzdem steht dieser Begriff ganz zentral auf der Agenda heutiger Politik und Zukunftsplanung. Man tut allenthalben so, als handele man gemäß einem Naturgesetz, und frönt damit doch nur einem naiven Fortschrittsglauben und dem Diktat der Konzerne. Die begründete Sorge geht um, dass die milliardenschweren Digitalisierungsprogramme unserem Land, unserer Gesellschaft und unserem Planeten keineswegs gut tun werden. Das gilt nicht zuletzt für die neue MobilfunkGeneration 5G, die der „Gigabit-Gesellschaft“ unverzichtbar erscheint und gleichwohl schwerwiegende Bedenken gesundheitlicher Art weckt. Der Theologieprofessor und Publizist Werner Thiede verwahrt sich gegen ein unaufgeklärtes Fortschrittsdenken, weil es notgedrungen in eine Katastrophe lenkt. Er warnt nachvollziehbar vor der sich auftuenden Fortschrittsfalle und appelliert an die Politik unserer Tage, den eingeschlagenen Digitalisierungskurs zu korrigieren, solange dazu noch Zeit bleibt.

* Staffelpreis bei Direktbestellung: ab 5 Expl. 4.50 €; ab 10 Expl. 4.– €

pad-verlag – Am Schlehdorn 5 – 59192 Bergkamen / pad-verlag@gmx.net

Quelle: pad-Verlag

Internationaler Appell Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum

An die Vereinten Nationen (UNO), die Weltgesundheitsorganisation

(WHO), die Europäische Union (EU), den Europarat und die Regierungen

aller Nationen

Wir, die unterzeichnenden Wissenschaftler, Ärzte und Umweltschutzorganisationen aus ( )

Ländern, sprechen uns dringend für einen sofortigen Stopp des Ausbaus und Einsatzes des 5G

Funknetzwerks (Internet der fünften Generation) aus, darin eingeschlossen auch der Einsatz von

5G Sendeanlagen auf Weltraumsatelliten. Der Einsatz von 5G wird eine massiv erhöhte

Einwirkung hochfrequenter Strahlung (HF) auf den Menschen zur Folge haben, zusätzlich zu den

bereits jetzt genutzten 2G-, 3G- und 4G-Telekommunikations-Netzwerken.

Die gesundheitsschädigende Wirkung von Hochfrequenzstrahlung auf Mensch und Umwelt ist

bewiesen. Die Anwendung von 5G stellt ein Experiment an der Menschheit und der Umwelt dar,

was durch internationales Recht als Verbrechen definiert ist.

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