80 Jahre Hiroshima und Nagasaki:Atomwaffeneinsätze waren völkerrechtswidrig

Berlin, 05.08.2025 – Anlässlich des 80. Jahrestages der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki am 6. und 9. August 1945 bekräftigt die deutsche Sektion der Internationalen Juristinnen und Juristen gegen Atomwaffen (IALANA), dass der Einsatz von Atomwaffen gegen ganze Städte Japans bereits zum damaligen Zeitpunkt eine eklatante Verletzung des geltenden Völkerrechts darstellte.

„Die Zerstörung von Hiroshima und Nagasaki wird oft als schrecklicher, aber notwendiger Schlusspunkt des Zweiten Weltkriegs dargestellt. Diese Erzählung ignoriert eine entscheidende Tatsache: Der Einsatz von Atomwaffen war nach den damals bereits existierenden und anerkannten Normen des Völkerrechts, speziell des Kriegsvölkerrechts, illegal“, erklärt Amela Skiljan, Co-Vorsitzende von IALANA Deutschland. „Es handelte sich nicht um eine rechtliche Grauzone, sondern um einen klaren Bruch mit den fundamentalen Prinzipien der geregelten Kriegsführung.“

Schon lange vor 1945 hatte die internationale Gemeinschaft in Verträgen und im Völkergewohnheitsrecht klare Grenzen für die Wahl der Kriegsmittel statuiert. In der Petersburger Erklärung von 1868 einigten sich die europäischen Staaten dahingehend, dass der Einsatz von Waffen, die unnötiges Leid verursachen, verboten ist. Dieser Grundsatz wurde in weiteren völkerrechtlichen Verträgen ausgeweitet und so zu Völkergewohnheitsrecht. Dazu zählt die Haager Landkriegsordnung (1899, ergänzt 1907). Sie hältin Artikel 22 fest, dass die Kriegsparteien „kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes“ haben. Artikel 25 verbietet den Angriff auf unverteidigte Städte, und Artikel 27 fordert den Schutz von zivilen und medizinischen Einrichtungen. Der Einsatz einer Waffe, die ganze Städte auslöscht und Generationen schädigt, ist mit diesen Prinzipien unvereinbar.

Der gewohnheitsrechtlich gültige Entwurf zum Luftkriegsrecht von 1922 bestimmt in Artikel 22: Luftbombardement zum Zwecke der Terrorisierung der Zivilbevölkerung, der Zerstörung oder Beschädigung privaten Eigentums, das nichtmilitärischen Charakter trägt, oder der Verletzung von Nichtkombattanten ist verboten.

Auch weitere völkerrechtliche Verträge, die 1945 schon galten, untermauern die Rechtswidrigkeit der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki. Die Genfer Abkommen von 1864, 1906 und 1929 etablierten den allgemeinen Schutz von Kriegsopfern und Kampfunfähigen. Das Genfer Giftgasprotokoll von 1925, das den Einsatz von chemischen und bakteriologischen Waffen verbietet, dient als wichtiger Vergleichsmaßstab: Die Wirkung der radioaktiven Strahlung ist in ihrer Grausamkeit und Langfristigkeit mit der von Giftgas nicht nur vergleichbar, sondern sogar gravierender.

Im wegweisenden Shimoda-Urteil vom 7.Dezember 1963 kam auch das Landgericht Tokio zu dem Schluss, dass die Bombardierung von Hiroshima und Nagasaki nach den damals geltenden Regeln der Luftkriegsführung eindeutig völkerrechtswidrig war.

Ein bis heute nicht geahndetes Kriegsverbrechen

Am 8. August 1945 – zwei Tage nach Hiroshima und einen Tag vor dem Abwurf der Atombombe auf Nagasaki – unterzeichneten die Alliierten das Londoner Statut für den Internationalen Militärgerichtshof (IMT). Dieses Statut definierte Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für die deutsche und japanische Führungspersonen in Nürnberg und Tokio zur Verantwortung gezogen wurden. In Artikel 6 werden unter Kriegsverbrechen, also der Verletzung der Kriegsgesetze oder -gebräuche, u.a. aufgeführt: „die mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten oder Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung“. Die in Nürnberg etablierten Prinzipien gelten als universelles Gewohnheitsrecht und hätten auch auf die Verantwortlichen für die Atombombenabwürfe Anwendung finden müssen. Wie der amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson zu Beginn des Nürnberger Prozesses feststellte: „Wir dürfen nie vergessen, dass der Maßstab, nachdem wir diese Angeklagten beurteilen, der Maßstab ist, nachdem die Geschichte uns morgen beurteilen wird.“

Die weitere Entwicklung des Völkerrechts nach 1945 hat diese Einschätzung nur verfestigt. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat in einer Reihe von Resolutionen, insbesondere der Resolution 1653 (XVI) von 1961, den Einsatz von Atomwaffen als „Verbrechen gegen die Menschheit und die Zivilisation“ und als Verletzung der UN-Charta bezeichnet. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) von 1996 hat bestätigt, dass nicht nur der Einsatz, sondern bereits die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen grundsätzlich völkerrechtswidrig ist. Die erwartbaren schrecklichen globalen Wirkungen auch eines begrenzten Einsatzes von Atomwaffen haben 2017 dazu geführt, dass 122 Staaten den Atomwaffenverbotsvertrag beschlossen, um das „Nie wieder Hiroshima und Nagasaki“ zu stärken.

„Die 80 Jahre seit Hiroshima und Nagasaki sind eine Mahnung. Die völkerrechtliche Verurteilung des Einsatzes von Atomwaffen ist heute stärker denn je und schließt auch die menschenrechtliche Dimension mit ein, die 1945 rechtlich noch nicht verankert war“, so Heiner Fechner, Co-Vorsitzender der IALANA Deutschland, abschließend. „Wir fordern die Staatengemeinschaft und speziell die deutsche Bundesregierung auf, sich auf diese rechtlichen und humanitären Grundlagen zu besinnen und den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterstützen und umzusetzen. Ein derartiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit darf sich niemals wiederholen. Dazu bedarf es konkreter Schritte.“

IALANA Deutschland fordert von der Bundesregierung

  • Hilfe für Opfer von Atombombeneinsätzen
  • die Beendigung der nuklearen Teilhabe, insbesondere die Einstellung des Übungsbetriebs zum Einsatz von Atomwaffen durch das Taktische Jagdbombergeschwader 33 der Bundesluftwaffe, die Beendigung der Lagerung von US-Atomwaffen in Deutschland und die Einstellung der Beteiligung an Atomwaffenübungen
  • die Unterstützung und Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV).

Eine Bewahrung der Menschheit vor der Geißel des Krieges kann es nur ohne Atomwaffen geben.

Quelle: Presseerklärung IALANA

Beitragsbild: Logo IALANA

Weihnachtsrundbrief der IALANA

Liebe Mitglieder, Freundinnen und Freunde der IALANA,

die vergangenen zwei Jahre haben uns schmerzlich ins Gedächtnis gerufen, dass in der Gegenwart Kriege nicht mehr gewonnen werden können, sondern von allen Beteiligten verloren werden. Nimmt man Rüstungsunternehmen und ihre Anteilseigner:innen einmal aus. Zahllose Menschen haben in der Ukraine, in Israel, in Palästina, aber auch im Jemen, Kamerun, in Südsudan, Armenien/ Aserbaidschan und an anderen Kriegsschauplätzen auf Seiten aller Beteiligten ihr Leben verloren. Natur und Umwelt werden dabei vernichtet, Kulturen und gewachsene Gemeinschaften zerstört, Vertikalität von Macht und damit der Gegenpol von Demokratie gestärkt. Mit dem Vormarsch des Militarismus, des globalen Wachstums radikal rechter Kräfte samt Forderungen nach Rückbau des Sozialstaates, und zunehmendem Rassismus, fühlen sich viele an die 20er Jahre des 20. Jahrhunderts erinnert – mit zwei wesentlichen Unterschieden: damals war der Klimawandel noch kein Thema und es gab noch keine Atomwaffen.

Ein Fest des Friedens?

Wenngleich die genannten Umstände es schwer machen, das diesjährige Weihnachtsfest als Fest des Friedens und der Besinnlichkeit zu genießen, bietet es doch gerade aus juristischer Perspektive vielerlei Anlass zum Reflektieren der Umstände, und zur juristischen Intervention. Nicht zuletzt die genannten (und ungenannten) Kriege verlangen nach Benennung und Verfolgung der Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte durch alle verantwortlichen Akteur:innen. Sie weisen aber auch darauf hin, dass unsere regionalen und globalen Friedensordnungen in den letzten Jahrzehnten nicht aktualisiert und ausgebaut, sondern sukzessive geschwächt wurden.

Weder die NATO-Osterweiterung noch das Aufschieben einer nachhaltigen völkerrechtlichen Lösung für die besetzten palästinensischen Gebiete haben Frieden, Sicherheit und die Vormachtstellung des Rechts gestärkt. Wer diese Defizite beklagt, muss aber schließlich auch völkerrechtliche Vorschläge entwickeln, die es überhaupt erst wieder ermöglichen, die Bearbeitung der entscheidenden Frage der Menschheit in den Mittelpunkt zu stellen: eine nachhaltige Friedensherstellung und -sicherung. Dies geht aber nicht ohne die Einhaltung und Stärkung des Völkerrechts, eine atomwaffenfreie Welt, aber nicht zuletzt auch nicht ohne die Berücksichtigung des Klimawandels und seiner Folgen für den globalen Frieden, Menschenrechte und Teilhabemöglichkeiten. An diesen Fragen haben wir auch im letzten Jahr nach Kräften gearbeitet. Denn wir glauben, dass sowohl im Ukrainekrieg als auch in Israel/ Palästina die Zeit des Völkerrechts, der Erarbeitung dauerhafter Lösungen geschlagen hat. Wer sich hier angesprochen fühlt, ist von Herzen eingeladen, sich in die IALANA einzubringen! Sprecht uns gern an, wenn Ihr noch nicht wisst, wie!

Veranstaltungen für Frieden und Rechtsstaatlichkeit

Das Jahr 2023 begann für uns mit einer gleichermaßen spannenden und gut besuchten Veranstaltung zur Frage „Muss Deutschland an Griechenland Reparationen zahlen? Alles erledigt oder Neustart für eine faire Regelung?“, die am 25. Januar in Berlin stattfand. Ausführlich kommentiert von MdB Gregor Gysi stellte der griechische Journalist Aris Radiopoulos, Autor einer aktuellen Forschungsarbeit zu Dokumenten des griechischen Außenministeriums und Diplomat, seine Kritik am Umgang der Bundesrepublik mit den Entschädigungsfragen im Zusammenhang mit schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts in Griechenland vor. Hängen geblieben (und auf youtube nachzuhören) ist u.a. der Eindruck, dass angesichts vieler völkerrechtlicher Baustellen aus pragmatischer Perspektive Griechenlandhilfen in Form vereinfachter und kostengünstigerer Kreditvergabe erfolgversprechender sind als der wiederholte Gang vor die Gerichte.

Am Vorabend unserer Mitgliederversammlung gelang es Prof. Dr. Wolfgang Däubler, in Bremen in einem mitreißenden Vortrag das insbesondere von Gerhard Baisch und Bernd Hahnfeld aus dem IALANA-Vorstand (sowie Hartmut Graßl und Angelika Hilbeck von der VDW) mitverantwortete Buch „20 Jahre Whistleblower-Preis. Was wurde aus den Preisträger:innen und ihren Enthüllungen?“ vorzustellen. Kernfragen des Buches und der aktuellen Debatte um den Schutz von Whistleblowern wurden im Anschluss daran in einer gleichermaßen packenden Podiumsdiskussion diskutiert.

Mitglieder und Aktive der IALANA organisierten auf dem Symposium zum 40-jährigen Bestehen der von der IALANA mitherausgegebenen Zeitschrift Wissenschaft und Frieden gleich mehrere Veranstaltungen. Die Sprecherin des Arbeitskreises Sanktionen Kornelia Kania sowie die AK-Mitglieder Wiebke Diehl und Helmut Lohrer stellten dort zentrale Kritikpunkte an der westlichen Sanktionspraxis aus völkerrechtlicher, wissenschaftlicher und friedenspolitischer Perspektive einem größeren Publikum vor. Unserem Vorstandsmitglied Bernd Hahnfeld gelang es, ebenfalls auf dem W&F-Symposium in einem Seminar umfassend das Thema Atomwaffen und Menschenrechte zu besprechen.

Interventionen durch geschriebene Worte

Der IALANA Vorstand brachte sich mit Stellungnahmen zu aktuellen Diskussionen ein, beispielsweise zur Lieferung von Streumunition an die Ukraine oder zur Stationierung von Atomwaffen in Belarus. Unsere Einreichungen beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen bezog sich auf Atomwaffen und Menschenrechte. Auch zur 2. Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags reichten wir eine Stellungnahme ein.

Ferner verfasste Amela Skiljan den Artikel „Die militärischen Unterstützungsleistungen an die Ukraine im Lichte des Neutralitätsrechts“ und es wurde der Artikel „Waffenlieferungen in Kriegsgebiete. Das völkerrechtliche Neutralitätsrecht im Lichte des Grundgesetzes“ (Skiljan/Fechner) im Grundrechtereport 2023 veröffentlicht. Intensive inhaltliche Diskussionen zu Neutralitätsrecht wurden innerhalb des Vorstandes sowie in bilateralen Gesprächen – auch mit Beiratsmitgliedern – geführt.

Sehr froh und sehr stolz sind wir über die kürzlich veröffentlichte Broschüre „Richter-Blockade 1987 in Mutlangen“. Sie soll einen Beitrag zum kollektiven Gedächtnis der Friedensbewegung leisten und Mut machen für aktuelle Herausforderungen. Bernd Hahnfeld gibt uns Einblicke in die jahrelange Geschichte richterlichen Protestes gegen die Stationierung von Pershing II-Raketen und Cruise Missiles und berichtet von der Blockade, die am 12.01.1987 in Mutlangen stattfand. An jenem Tag „fanden sich bei Sonnenschein, aber minus 20 Grad zwanzig dick vermummte Kolleg:innen vor Ort ein und blockierten auf der Zufahrtskreuzung zum Raketenstandort sitzend zwei Stunden die Zufahrt zur Militärbasis in Mutlangen.“ Die Broschüre zeigt aber nicht nur den Ablauf der Aktionen, sondern auch ihre Folgen sowie die obergerichtliche Rechtsprechung zu derartigen Blockade-Aktionen. Gerhard Baisch bewertet anschließend die Richterblockade aus strafrechtlicher Sicht. Diesen Schatz an Erfahrung und Gedanken möchten wir Ihnen nicht vorenthalten.

Eine Printausgabe sollte vor Weihnachten bei Ihnen ankommen.

Für das Erreichte und für die weitere Arbeit sind wir auch weiterhin auf Ihre Unterstützung angewiesen. Wir bitten Sie herzlich, uns beim Verbreiten unserer Argumente und Expertise zu helfen, uns erneut durch Spenden finanziell zu unterstützen und uns durch Ihr Mitwirken, Ihre Gedanken und Ihre Ideen zu bereichern und breiter aufzustellen. Langfristiger und nachhaltiger Frieden braucht eine couragierte Zivilgesellschaft. Wir brauchen Frieden durch Recht, nicht das Recht des Stärkeren. Für jede kleine oder große Unterstützung sind wir Ihnen sehr dankbar. Spenden an die IALANA sind steuerrechtlich absetzbar.

Hier ist das Spendenkonto.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien erholsame Feiertage und – endlich – ein friedlicheres neues Jahr!

Quelle:

Amela Skiljan und Heiner Fechner

Co-Vorsitzende IALANA Deutschland e.V.

IALANA: Ächtung von Atomwaffen ist Einsatz für Menschenrechte und den Schutz der Umwelt

Das epochale Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Rechtswidrigkeit von Atomwaffen ist nach 25 Jahren aktueller denn je, sagen Otto Jäckel und Amela Skiljan von IALANA Deutschland aus Anlass des 25. Jahrestags der Veröffentlichung des Gutachtens am 08. Juli 1996.  
Der Einsatz von Atomwaffen und schon die Drohung damit stehen generell im Widerspruch zu den in einem bewaffneten Konflikt verbindlich anzuwendenden Regeln des internationalen Rechts, insbesondere den Regeln des humanitären Völkerrechts. Dies ist die zentrale Erkenntnis des wichtigsten Rechtsprechungsorgans der Vereinten Nationen mit Sitz in Den Haag.

Eine Initiative der Zivilgesellschaft

Zur Erstattung des Gutachtens beauftragt worden war der IGH durch eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1994. Diesem Beschluss vorausgegangen war eine zivilgesellschaftliche Kampagne, initiiert von IALANA, IPPNW und dem von Bertha von Suttner gegründeten Internationalen Friedensbüro IPB, der sich weltweit über 2.000 Initiativen angeschlossen hatten und die dem Gericht im Friedenspalast von Den Haag über eine Million Unterschriften übergab.

Atomwaffenfreie Zonen und UN-Resolutionen

Das Gericht hatte sich bei seiner Untersuchung zunächst mit den bestehenden internationalen Verträgen und UN-Resolutionen beschäftigt, die sich mit Atomwaffen befassen und war zu dem Ergebnis gekommen, dass noch keine vertraglichen oder gewohnheitsrechtlichen Regeln bestünden, nach denen der Einsatz von Atomwaffen in jedem Fall erlaubt oder verboten sei. Ein Verbotsvertrag wie für biologische oder chemische Massenvernichtungswaffen bestand zu dieser Zeit noch nicht. Wegen der regionalen Begrenztheit der Verträge von Tlatelolco, Rarotonga, Bangkok und Kairo über die Errichtung von atomwaffenfreien Zonen in Südamerika, im Südpazifik, in Südasien und in Afrika sowie wegen der Gegenstimmen gegen die Vielzahl von Resolutionen in der Generalversammlung der Vereinten Nationen, mit denen die Atomwaffenmächte zur Abrüstung aufgefordert worden sind, könne noch nicht von einer allgemeinen Rechtsansicht (opinio juris) gesprochen werden, wonach Atomwaffen per se rechtswidrig seien.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der militärischen Mittel

Das Gericht hatte sich sodann den im bewaffneten Konflikt einzuhaltenden Regeln der Charta der Vereinten Nationen und des humanitären Völkerrechts zugewandt und folgendes festgestellt. Das Recht auf Notwehr in Art. 51 UN-Charta, wonach jeder Staat das Recht hat, sich gegen einen bewaffneten Angriff zur Wehr zu setzen, bis der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen sich der Sache angenommen hat, unterliege bestimmten Einschränkungen, die sich aus den Grundsätzen der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit ergeben. Es gibt eine besondere gewohnheitsrechtliche Regel, wonach nur Maßnahmen gerechtfertigt sind, die zu dem bewaffneten Angriff im Verhältnis stehen und notwendig sind, um ihm zu begegnen (Ziffer 41 des Gutachtens).

Die Regeln des humanitären Völkerrechts

Darüber hinaus muss nach Ansicht des IGH jede der Verteidigung dienende Gewaltanwendung zugleich die für bewaffnete Konflikte verbindlichen Bedingungen des humanitären Völkerrechts erfüllen. Dazu zählen insbesondere das „Haager Recht“ über die Gesetze des Landkriegs, das die Mittel und Methoden beschränkt, den Feind in einem internationalen bewaffneten Konflikt zu schädigen, das „Genfer Recht“, das die Kriegsopfer schützt und darauf abzielt, das Leben kriegsunfähiger Angehöriger der Streitkräfte und unbeteiligter Personen zu schützen und schließlich das Recht, mit dem die Anwendung bestimmter Waffen wie erstickende Gase, Dumdum-Geschosse, die sich im Körper aufpilzen, biologische und chemische Waffen und Anti-Personen-Landminen verboten werden. Im Ergebnis gelangte er zu der Feststellung, dass Atomwaffen generell gegen das Humanitäre Völkerrecht verstoßen, weil deren Waffenwirkung nicht zwischen Kombattanten und Zivilisten unterscheidet, sie durch ihre radioaktive Strahlung unnötige Qualen verursachen und zu Schäden an der Umwelt und den Lebensgrundlagen der Menschen für zukünftige Generationen führen.

Das Neutralitätsgebot

Zudem verstoßen Atomwaffen gegen das Neutralitätsgebot, wonach das Territorium neutraler Mächte unantastbar ist, wie es schon in Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die Rechte und Pflichten  neutraler Mächte und Personen im Falle der Landkriegführung von 1907 hieß. Der Gerichtshof stellte klar, dass dieses Neutralitätsprinzip sich auch auf Schäden bezieht, die durch den Waffeneinsatz in einem kriegführenden Land  verursacht werden.

Eine fiktive Zusatzfrage der Atommächte, die der IGH unbeantwortet ließ

Die Nuklearmächte berufen sich stets darauf, dass der IGH im Tenor seines Gutachten auch erklärt hat, er könne angesichts der gegenwärtigen Lage des Völkerrechts und angesichts des ihm zur Verfügung stehenden Faktenmaterials nicht definitiv die Frage entscheiden, ob die Androhung oder der Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Selbstverteidigungssituation, in der die Existenz eines Staates auf dem Spiel stünde, rechtmäßig oder rechtswidrig wäre. Aus dem Kreis der Atomwaffenstaaten war argumentiert worden, dass der Einsatz von Atomwaffen in einer extremen Notwehrsituation jedenfalls dann erlaubt sein müsse, wenn es sich bei den eingesetzten Atomwaffen um „saubere“ Atomwaffen mit niedriger Sprengkraft handele. Die Aussage des Gerichts hierzu war der Tatsache geschuldet, dass nach der Feststellung des IGH keiner der Staaten, die für die Rechtmäßigkeit der Anwendung von Atomwaffen eintreten, in dem Verfahren näher ausgeführt hatte, welche die genauen Bedingungen eines solchen ausnahmsweise zulässigen Einsatzes sein sollten und welche Eigenschaften angeblich „saubere“ Atomwaffen haben könnten.

Keine offene Hintertür für Nuklearmächte

Wie der seinerzeitige Präsident des IGH, Mohammed Bedjaoui, in einer Besprechung des Gutachtens erklärte, bekundete der Gerichtshof mit dieser Passage lediglich seine fehlende Information über die von den Atomwaffenstaaten behauptete mögliche Entwicklung von „sauberen“ Atomwaffen. Nach seiner Überzeugung sei gerade die bei der Explosion von Atomwaffen freigesetzte radioaktive Strahlung die typische Eigenschaft von Atomwaffen, die gegen das humanitäre Völkerrecht verstoße. „Saubere“ Atomwaffen, die keine radioaktive Strahlung verursachten, seien eben keine Atomwaffen mehr. Entscheidend bleibt somit, dass der IGH in den Gründen seines Gutachtens wiederholt betont hat, Notwehr sei nur mit Waffen erlaubt, deren Anwendung den Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts nicht widersprechen; der IGH hat erklärt, dass das Notwehrrecht nach Art. 51 UN-Charta durch das humanitäre Völkerrecht eingeschränkt ist, „welche Mittel der Gewalt auch eingesetzt werden.“ Damit ist Notwehr mit Atomwaffen grundsätzlich völkerrechtlich verboten, weil diese nach dem gegenwärtigen Stand der Waffentechnik nicht zwischen Zivilisten und Kombattanten unterscheiden, vor allem durch ihre radioaktive Strahlung unnötige Qualen verursachen, die Umwelt und die Grundlagen zukünftigen Lebens zerstören und neutrale Staaten grenzüberschreitend in Mitleidenschaft ziehen. Zudem kann durch die ausdrückliche Erklärung des IGH, dass er über den Einsatz von Atomwaffen in einem bestimmten Szenario unter bislang unbekannten Bedingungen keine Entscheidung treffe, nicht der Schluss gezogen werden, er habe diese Frage in dem Sinne beantwortet, der Einsatz in diesem Szenario sei völkerrechtlich zulässig. Eine Frage offen zu lassen heißt eben gerade nicht, sie zu bejahen.

Die doppelte Pflicht, in gutem Glauben zu verhandeln und mit dem Ergebnis der vollständigen atomaren Abrüstung abzuschließen
 
Einstimmig vertrat der Gerichtshof schließlich die Rechtsauffassung, aus Artikel 6 des Nichtverbreitungsvertrags und aus den Regeln des humanitären Völkerrechts ergebe sich die Verpflichtung, Verhandlungen in gutem Glauben fortzusetzen und abzuschließen, die zu atomarer Abrüstung in allen ihren Aspekten unter strikter und effektiver internationaler Kontrolle führen.

Der Atomwaffenverbotsvertrag, die Bundesregierung und die „nukleare Teilhabe“

Die Tatsache, dass die Atommächte sich beharrlich weigern, ihrer Pflicht zur Verhandlung über eine vollständige nukleare Abrüstung nachzukommen, führte erneut die Zivilgesellschaft auf den Plan. Die Internationale Kampagne gegen Atomwaffen ICAN initiierte erfolgreich die Verhandlungen über den Abschluss eines Atomwaffenverbotsvertrags unter der Ägide der Vereinten Nationen. Der Vertrag trat am 22. Januar 2021 in Kraft. Die noch im Amt befindliche Bundesregierung folgte dem Aufruf der US-Regierung an alle NATO-Staaten, sich nicht daran zu beteiligen. In dem Jahresabrüstungsbericht 2020 von Außenminister Maas vom 04. Mai 2021 lesen wir dazu auf Seite 22: „Der Atomwaffenverbotsvertrag ist mit Deutschlands bündnispolitischen Verpflichtungen und insbesondere mit der nuklearen Teilhabe in der NATO unvereinbar“.

Dabei ist bezeichnend, dass die Bundesregierung in ihrem Bericht die Regeln des humanitären Völkerrechts in richtiger Weise präzise benennt, wenn es z.B. um das VN-Waffenübereinkommen geht, das das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes konventioneller Waffen zum Gegenstand hat, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (S. 40), bezüglich des Einsatzes von Atomwaffen diese Regeln jedoch völlig ignoriert.

Damit geht einher, dass die Bundesregierung sich mit den Jagdfliegern der Bundesluftwaffe auch im kommenden Herbst wieder an der Atomkriegsübung „Steadfast Noon“ beteiligen will.

Diese Haltung der Bundesregierung befindet sich im offenen Widerspruch zu ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen. Eine Auseinandersetzung der Bundesregierung mit dem humanitären Völkerrecht in der höchstrichterlichen Interpretation durch den IGH findet nicht statt. Wenn ihre Vertreter darauf angesprochen werden, flüchten sie sich im Zweifel mit dem Argument, Atomwaffen seinen ja nur „politische Waffen“, die niemand anwenden wolle, aus der Diskussion. Eine öffentliche Debatte  hierzu ist überfällig. Initiator dieser Debatte wird wiederum die Zivilgesellschaft sein müssen, so Otto Jäckel und Amela Skilian abschließend.



Otto Jäckel                                         Amela Skiljan

Otto Jäckel (Vorsitzender der IALANA). Foto: C. Stille.

Quelle: Pressemitteilung IALANA

#stoppramstein – Ein Resümee der Veranstalter: „5000 Menschen protestieren in Ramstein – Drohnenkrieg ist Mord. Wir kommen wieder!“

Pressemitteilung der Veranstalter von #stoppramstein

http://www.youtube.com/watch?v=JZZM15lPhLE

„Es war die größte Protestaktion gegen Drohneneinsätze, es waren die größten Aktionen der Aufklärung und Information in der Geschichte des jahrzehntelangen Protestes gegen die Militärbasis der USA in Ramstein. Wir haben die Stimmung in der Region zugunsten von Frieden verändert. Das ist das Resümee der vielfältigen Aktivitäten in Ramstein vom 09. bis 12.06.2016. Die Aktionen waren jung. Gleichzeitig war es toll, auch viele langjährige AktivistInnen wieder zu treffen.

  • 5.000 Menschen  bildeten bei strömenden Regen eine (fast) geschlossenen Menschenkette durch die Ortschaften um die Air Base Ramstein und der abschließenden Kundgebung am Kreisel vor den Toren der Base. Hand in Hand standen die Menschen an der mehr als 10 Kilometer langen Menschenkette, die bis auf kleine Lücken überall realisiert wurde. Der Dauerregen verhinderte eine noch größere Beteiligung. Die Abschlussmanifestation am Kreisel vor der Air Base brachte den ganzen Optimismus, das Bunte, das Vielfältige und Kreative der 5.000 Teilnehmenden zum Ausdruck. Hier wurde die Kraft dieser neuen Bewegung eindrucksvoll sichtbar. Dieser Optimismus und das Engagementder vielen werden weiterwirken. Das Mitwirken von Oskar Lafontaine und Tabea Rößner (MdB Bündnis 90/ Die Grünen) unterstrich die politische Bedeutung dieser Aktionen.
  • Mehr als 600 Menschen beteiligten sich an der öffentlichen Abendveranstaltung am Freitag in der Versöhnungskirche mit Willy Wimmer und Albrecht Müller. Die Kirche war überfüllt. Die Diskussionen brachten ein klares Nein zum Krieg, zu Drohnen und Atomwaffen und einen geradezu leidenschaftlichen Appell für neue kooperative Beziehungen zu Russland zum Ausdruck. Die Erfahrungen zweier großer politischen Männer gipfelte in der Aussage: „Lasst uns Russland nicht wieder zum Feind machen“.
  • Mehr als 500 TeilnehmerInnen fanden sich zu vielfältigen Diskussionen im Friedenscamp zusammen und erzeugten damit neue, unerwartete, insgesamt aber kleine logistische Probleme. Das Friedenscamp, am Ende – trotz permanenten Regens – völlig überfüllt, war vielleicht der Höhepunkt des gesamten Wochenendes. Aktiv, bunt, offen und engagiert, so war die Stimmung trotz Regens. Das Versprechen „Wir kommen im nächsten Jahr wieder und bringen noch viele mit“ untermalt den optimistischen Grundtenor dieses so beeindruckenden Camps.

http://www.youtube.com/watch?v=VXQv3ZvsjHk

Die Wiese des Camps stellte ein örtlicher Landwirt kostenfrei zur Verfügung; ebenso wurde Infrastruktur durch Anwohner bereitgestellt. Dies wäre vor Jahren noch undenkbar gewesen und unterstreicht die Veränderung des Klimas vor Ort.

  • Auch die inhaltlichen Veranstaltungen am Informationstag am Freitag waren überfüllt. Wann hat es in Kaiserslautern schon einmal an einem Nachmittag drei Veranstaltungen zu gesellschaftlich kontroversen Themen gegeben, die mit je mehr als 150 TeilnehmerInnen überfüllt waren? Diskutiert wurde u.a. über die Zukunft der NATO, den Drohnenkrieg und wie diese überwunden werden können sowie über die gleichzeitig in Dresden stattfindende Bilderberger Konferenz.
  • 10.000 Flugblätter und weiteres Informationsmaterial wurden zusätzliches an die örtliche Bevölkerung verteilt. In den letzten Monaten hat sich das öffentliche Bewusstsein massiv zugunsten des Friedens verändert. Speziell entlang der Strecke der Menschenkette wurde intensiv und nicht ohne Erfolg bei den dort lebenden Menschen für eine Teilnahme geworben.
  • Erstmals nahmen internationale Gäste aus einer ganzen Reihe von Ländern an der Menschenkette teil. Sie ergriffen auf den verschiedenen Kundgebungen das Wort. Die Internationalität der Veranstaltungen durch TeilnehmerInnen aus den USA, Großbritannien, Frankreich, der Schweiz, Belgien, Luxemburg und Österreich unterstreicht die große Bedeutung dieser Aktionen.
  • Der Film „Ramstein, das letzte Gefecht“, der mit maßgeblicher Unterstützung der langjährigen  FriedensaktivistInnen und KlägerInnen gegen die US Air Base, Wolfgang Jung und Fee Strieffler, entwickelt wurde, wurde am Freitag in Kaiserslautern welturaufgeführt.
  • Mehr als 10 regionale Initiativen Stopp Ramstein haben sich bundesweit bisher gegründet. 13 Busse kamen voll mit Menschen nach Ramstein.

http://www.youtube.com/watch?v=Y86m2FhexQg

Von deutschem Boden geht Krieg aus und wir fordern von der Bundesregierung, diese völkerrechtswidrige Kriegsführung der USA-Regierung zu beenden“, so Oskar Lafontaine, Eröffnungsredner auf einer der drei Auftaktkundgebungen.

Alle Rednerinnen und Redner unterstrichen die zentralen Anliegen der Demonstrierenden:

  • Schluss mit dem völkerrechtswidrigen Drohnenkrieg!
  • Die Air Base mit ihren zentralen Kommandostrukturen, u.a. für den Atomkrieg und die Raketenabwehr, muss in einem längeren Prozess geschlossen werden.
  • Durch ein umfassendes Konversionsprogramm müssen die militärischen Arbeitsplätze in zivile umgewandelt werden.
  • Die Beteiligung Deutschlands an Interventionskriegen muss beendet und alle Aufrüstungsprogramme gestoppt werden.

Die Demonstrierenden bekundeten ihre Solidarität mit den Flüchtlingen, die wegen der Kriege der USA und der NATO, zu uns kommen müssen. „Der tägliche Tod im Mittelmeer“ ist unerträglich und eine politische und moralische Anklage an die Politik der westlichen Staaten.

Völlig neu und in dieser positiven Dimension auch unerwartet war die eindrucksvolle, breite und vielfältige Medienresonanz. Reuters produzierte einen Video-Clip, der auch auf BILD.de und stern online gezeigt wurde. dpa und epd informierten umfassend, Berichte u.a. der Deutschen Welle , der Frankfurter Rundschau, von FOKUS, n-tv, dem Deutschlandfunk und Deutschland Radio Kultur, des Neuen Deutschland und vieler überregionaler Tageszeitungen, fast tägliche Berichte in der letzten Woche in der örtlichen Monopolzeitung Rheinpfalz, zwei große Artikel in der US-Zeitung der Region stars and stripes, fast laufende Radioberichte und mehrere regionale Fernsehberichte (u.a. SWR-Landesschau) sind nur ein kleiner Ausschnitt der medialen Aufmerksamlkeit. Sie können auf der Webseite der Kampagne eingesehen werden. Peinlich war die Berichterstattung in der jungen Welt. Undenkbar wären die Veranstaltungen und ihre intensive Vorbereitung gewesen ohne die Unterstützung der neuen alternativen Medien: NachDenkSeiten, KenFM, Weltnetz.tv, RT, alternative Radiosender u.a. Diese enge Zusammenarbeit ist ein Unterpfand auch weiterer erfolgreicher Aktionen der Friedensbewegung; sie sollte ausgebaut und erweitert werden.

http://www.youtube.com/watch?v=oFTsaC1yQws

Die Aktionen wurden in der Vorbereitung kontrovers, manchmal hämisch, einige Male auch verleumderisch diskutiert. Das Wochenende hat eindrucksvoll und überzeugend bewiesen: Es war die Friedensbewegung, in ihrer Breite und Vielfalt – von Amnesty International über DFG-VK und Attac bis hin zu  den sich seit Frühjahr 2014 entwickelnden neuen Organisationen und Initiativen – in ihrer Unterschiedlichkeit, aber auch in der Eindeutigkeit der inhaltlichen Grundpositionen, die in und um Ramstein demonstrierte. Was sicher die Teilnehmenden einte, war der Wille zum Frieden in einer gefährlichen Situation, war das NEIN zu Krieg und Militarismus, war die eindeutige Opposition zur regierenden Politik.

Es kann nur ein Appell sein, aber es soll auch an dieser Stelle deutlich gesagt werden: Lasst uns wieder zurückkommen zu mehr Gemeinsamkeit und Solidarität! Ramstein im Juno 2016 war dafür ein starkes eindeutiges Zeichen.

Die Veranstaltungen waren eine große logistische und organisatorische Herausforderung. Sie wurden durch viele Helferinnen und Helfer, durch die engagierte Initiative Stopp Ramstein Kaiserslautern (das ist die regionale Initiative) überzeugend gelöst. Die kleinen Probleme, die wir naturgemäß hatten, sind unsere und werden beim nächsten Mal keine mehr sein. Dank an alle, die mitgeholfen haben. Es waren viele! Ohne sie wären die beeindruckenden Aktionen vom Wochenende nicht möglich gewesen.

Wir werden wiederkommen“ war der einheitliche Tenor der von inhaltlichen Beiträgen und Kultur geprägten Abschlusskundgebung. Die Drohneneinsätze von Ramstein aus zu beenden, ist eine lange  Auseinandersetzung, die mit noch größerer Intensität geführt werden muss. Wir sind dazu bereit!

Wir müssen mit unserer Aufklärungs- und Informationsarbeit sowie mit weiteren Aktionen unsere Sympathiewerbung für den Frieden bei der Bevölkerung fortsetzen. Wir werden uns weiter gegen demokratiefreie Zonen um die Air Base Ramstein wenden. Die Kampagne Stopp Ramstein hat gerade erst richtig begonnen.

Ist dies der Anfang einer wiederbelebten, erneuerten Friedensbewegung? Das wird die Zukunft zeigen. Wir setzen uns weiterhin dafür aktiv ein.

Weitere Informationen sind auf Ramstein Kampagne zu finden.“

Quelle: Reiner Braun, Juliane Drechsel-Grau, Pascal Luig, Amela Skiljan, Lucas Wirl (Berliner Aktionsbüro Kampagne Stopp Ramstein)

Quelle Videos: KenFM via You Tube

Und was sagt die deutsche Bundesregierung zum Drohnenkrieg? Ein Video von Jung & Naiv: