Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV der Partei DIE LINKE

> Parteivorstand beschließt die Erhöhung der sanktionsfreien
> Mindestsicherung auf 1200 € netto
>
> DIE LINKE am 28. Oktober 2019. Hier wurde die Höhe der sanktionsfreien
> Mindestsicherung auf 1200 € angehoben.
> Die Arbeitsgruppe, bis hin zur letztendlichen Entscheidung durch den
> Parteivorstand, der Partei Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV, begrüßt
> die Entscheidungen des Parteivorstands, die Erhöhung ins nächste
> Bundestagswahl Programm aufzunehmen.
>
> Es war ein langer und stellenweise auch steiniger Weg, von der
> Antragstellung auf dem Leipziger Parteitag im Juni 2018 über das
> Einsetzen einer
>
> Robert Schwedt, Mitglied im SprecherInnenrat der
> Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV, der Partei DIE LINKE meint dazu: „Es ist schön, zu sehen, dass das Thema Hartz IV in unserer Partei, sowie im
> Parteivorstand wieder mehr Beachtung findet, und sich intensiv mit der
> Neufestlegung der Höhe der sanktionsfreien Mindestsicherung
> auseinandergesetzt wurde.
> Es geht hierbei jedoch nicht nur um Geld, viel wichtiger ist es den
> Menschen die von diesem System Hartz IV betroffen sind, wieder zu ihrer
> Würde zu verhelfen, da das System darauf ausgelegt ist sie zu brechen,
> damit sie jede noch so schlecht bezahlte Arbeit annehmen.
> Verweigern Sie sich diesem System, hat dies zur Folge, dass sie durch
> die Jobcenter ausgehungert werden. Dieser Zustand muss durch die
> schnellstmögliche Einführung der sanktionsfreien Mindestsicherung
> beendet werden.“
>
> Nur die schnellstmögliche Einführung einer sanktionsfreien
> Mindestsicherung ist ein Garant dafür, dass Erwerbslose, ohne die
> ständige Angst vor Repressionen durch die Jobcenter ein ganz normales
> Leben führen, und an der Gesellschaft teilhaben können.
> Im nächsten Jahr besteht das System Hartz IV seit 15 Jahren, mehrere
> Studien haben gezeigt, dass dieses System die Menschen nicht nur
> entwürdigt, sondern krank macht.
> Jedoch leiden unter diesem System nicht nur die Erwerbslosen, sondern es
> verbreitet seinen Schrecken bis in die Mittelschicht.
> Dies führt dazu, dass auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen immer
> unzumutbarere Arbeitsbedingungen und Löhne in Kauf nehmen, nur um nicht
> in die Mühlen dieses System zu geraten.
>
> Ingo Meyer, Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft
> Hartz IV, der Partei DIE LINKE äußert sich dazu wie folgt: „Die Erhöhung
> der sanktionsfreien Mindestsicherung, kann nur der erste Schritt sein.
> Was folgen muss, ist die Erhöhung der solidarischen Altersrente auf
> ebenfalls 1200 € netto und die Anhebung des Mindestlohns auf 14 €.
> Diese Maßnahmen sind notwendig, damit nicht nur Erwerbslose, sondern
> auch Rentnerinnen und Rentner, sowie die Menschen die im
> Niedriglohnbereich beschäftigt sind ein Leben in Würde führen können.
> Ich halte diese Erhöhungen für ausgesprochen wichtig, da sie dem durch
> die Agenda 2010 abgehängten Teil der Bevölkerung zeigt, dass die Partei
> DIE LINKE, die einzige Partei ist, die sich ihren Nöten und Bedürfnissen
> annimmt und ihre Interessen vertritt.“
>
> In unseren Augen ist es jetzt Aufgabe des Parteivorstands, in enger
> Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV, dafür zu
> sorgen, dass dieser Erhöhung breit in die Partei und in die
> Öffentlichkeit hineingetragen wird, um unserer Forderung „Ein gutes
> Leben für alle“ Nachdruck zu verleihen.
>
> —
> DIE LINKE BAG Hartz IV
> Intressenvertretung der Erwerbslosen und Prekärbeschäftigen in und um
> die Partei DIE LINKE.
> V.i.S.d.P.R: Marcel Nowitzki
> Kleine Alexanderstr.28
> 10178 Berlin
>
> https://www.bag-hartz-iv.de
> Facebook:@BAG.Hartz4


Die BAG Hartz IV. der Linken positioniert sich zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 05. November 2019:

Sanktionen teilweise verfassungswidrig.

Volle viereinhalb Jahre hat es von der Klage an gedauert, bis sich das Bundesverfassungsgericht zu einem Urteil durchgerungen hat.

Gemeinhin sagt man ja, „Was lange währt, wird endlich gut“.
Im Falle des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen, trifft dies jedoch nur sehr bedingt zu.

Das Gericht hat zwar entschieden, dass Sanktionen oberhalb von 30 % nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, der Einzelfall strenger geprüft werden muss und auch die starre Dauer der Sanktionen von drei Monaten nicht rechtmäßig ist, wenn die „Mitwirkung“ nachgeholt wird.

Jedoch wurde am Grundsatz der Sanktionen, von denen jede einzelne dafür sorgt, dass das soziokulturelle Existenzminimum unterschritten wird festgehalten.

Agi Schwedt, Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV, der Partei DIE LINKE, äußert sich dazu wie folgt: „Das Bundesverfassungsgericht hat hier einen sehr heiklen Weg beschritten. Auf der einen Seite führt es aus, dass das Existenzminimum in Verbindung mit dem soziokulturellen Existenzminimum unverfügbar und die Höhe der Grundsicherungsleistungen „gerade noch so“ mit dem Grundgesetz vereinbar ist, auf der anderen Seite gibt es dem Gesetzgeber jedoch die Möglichkeit dieses „unverfügbare Existenzminimum“ um 30 % zu kürzen, wenn Leistungsberechtigte ihren „Mitwirkungspflichten“ nicht nachkommen.

Auch bemerkenswert, ist der Satz aus der Urteilsverkündung, dass die Sanktionen bei unter 25-jährigen, die auch nach dem Urteil noch 100 % betragen, sowie Sanktionen aus Meldeversäumnissen, nicht zur Debatte standen.“.

Hier wirft das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, da weder die Sanktionen bei unter 25-jährigen noch die Sanktionen bei Meldeversäumnissen zur Debatte standen, mehr Fragen auf als es klärt, bzw. hätte klären können.

Wenn Sanktionen bei über 25-jährigen nur noch in der Höhe von 30 % zulässig sind, ist eine Sanktion eines unter 25-jährigen mit 100 %, noch mit dem Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar?

Wenn sich Sanktionen aus Meldeversäumnissen, die sich nach dem Gesetz anhäufen können, die Höhe von 30 % überschreiten, sind diese gesammelten Sanktionen mit dem Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar?

Unsere Auffassung nach sind sie das nicht, von daher wäre es wünschenswert gewesen, dass das Bundesverfassungsgericht hier eindeutig geurteilt hätte, auch wenn diese Sanktionen „nicht zur Debatte standen“.

Dagmar Maxen, Mitglied im SprecherInnenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV, der Partei DIE LINKE, meint dazu: „Das Urteil mag als erster ermutigender Schritt anzusehen sein, die Sanktionspraxis, wenn schon nicht abzuschaffen, dann doch zumindest abzumildern.

Als großen Wurf würde ich es jedoch nicht bezeichnen, weil es mehr Fragen aufwirft als beantwortet!

Wir müssen nun den politischen Kampf im Bundestag und auf der Straße führen, damit die Regierenden neoliberalen Parteien in der Neufassung der Sanktionsparagrafen das Urteil nicht durch die Hintertür aufweichen, sondern gezwungen werden von den menschenverachtenden Sanktionen Abstand zu nehmen.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV, vertritt die Ansicht, dass jede Sanktion und seien es auch nur 10 %, das soziokulturelle Existenzminimum unterschreitet und somit verfassungswidrig ist.

Durch die Sanktionen werden die Leistungsberechtigten ihrer Würde beraubt und zur Einzelhaft in ihren Wohnungen verurteilt.

Wir fordern daher, das System Hartz IV komplett abzuschaffen und durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von 1200 € netto zu ersetzen, damit auch Erwerbslose ein ganz normales Leben führen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Quelle: PM der BAG Hartz IV der Partei DIE LINKE

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