Meinen LeserInnen zur Kenntnis:
Urteil in einem der bedeutendsten modernen Medienprozesse
Rechercheure der Wiener Gruppe42 berichteten 2018 über einen der einflussreichsten manipulativ agierenden Wikipedia-Autoren und nannten dabei erstmals seinen echten Namen, wogegen der Autor eine einstweilige Verfügung mit Strafandrohung von bis zu €250.000 erwirkte.
Das Landgericht Hamburg entschied nun in einem wegweisenden Urteil, dass die Namensnennung aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses rechtmäßig war.
Quelle: Swiss Propaganda Research
Dazu passend: mein älterer Beitrag über Markus Fiedlers Film „Die dunkle Seite der Wikipedia„.