Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Mit Gen-Schere Crispr veränderte Lebensmittel müssen gekennzeichnet werden.
„Neuere Gentechnikverfahren fallen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unter die geltenden EU-Regeln. Das erklärte das oberste EU-Gericht am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-528/16).“, meldet der Der Tagesspiegel (Update 13:01 Uhr). Konkret ging es um CRISPR/cas.
Die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) warnte in einer Pressemitteilung von heute vor dem Verfahren.
Pressemitteilung vom 25.07.2018
Wirkmacht von CRISPR/cas
Vereinigung Deutscher Wissenschaftler warnt vor der Unterschätzung von Genome Editing
„Die Gentechnologie hat mit CRISPR/cas ein wirkmächtiges Instrument in den Händen, mit dem Organismen von Grund auf verändert und umgebaut werden können. Die Aufbruchstimmung, die schon jetzt in vielen Laboren der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung vorherrscht, ist nicht unbegründet. Viele Experimente und Anwendungen werden durch die neuen Genome Editing-Instrumente überhaupt erst möglich. Parallel dazu werden Genom Sequenzierungen, DNA Synthese und Laborrobotik immer schneller und günstiger.
Mit der Erweiterung der technischen Möglichkeiten Lebewesen gentechnisch weitgehend zu verändern, steigt auch die Verantwortung der Wissenschaft sich in den öffentlichen Diskurs über die Bewertung der Technologien und deren Auswirkungen einzubringen. Teilweise erscheint der Diskurs allerdings fast naiv, wenn die Technik mit der klassischen Zucht gleichgestellt und somit als vermeintlich harmlos dargestellt wird. Das unterschätzt die Wirkmacht von CRISPR/cas bei weitem. Anders als bei der klassischen Zucht, kann mit Genome Editing an vielen Stellen im Genom gezielt eingegriffen und somit Organismen auch weitreichend verändert werden. Zudem verführt der direkte Vergleich der Technik zur Zucht auch dazu, sich in Sicherheit zu wiegen und ihre potentiellen Risiken zu negieren oder zumindest zu unterschätzen.
Es gibt viele Beispiele für die Schädigung von Leben durch neue Technologien und die aufwendigen verspäteten Reparaturversuche, wie die beiden Bücher der Europäischen Umweltagentur zum Thema „Late Lessons of Early Warnings“ eindrucksvoll zeigen. Bei jeglicher Technologieentwicklung müssen auch die Wirkungen auf die Lebewesen und die menschliche Gesellschaft Teil der Forschung sein.In der heutigen Entscheidung zu der Anwendbarkeit des Gentechnikrechts äußert sich der europäische Gerichtshof erstmals zu bestimmten Anwendungen des Genome Editing. Dies wird eine wichtige Entscheidung zur Auslegung des aktuellen Rechts. Neben der rechtlichen Bewertung bedarf es aber auch dringend eines gesellschaftlichen und politischen Diskurses über den zukünftigen Umgang mit den Anwendungen des Genome Editing im Sinne des Vorsorgeprinzips, einer Leitlinie der Europäischen Union. Neben der wichtigen Frage, wie sicher die Anwendungen sind, ist vor allem auch eine gesellschaftliche Zieldiskussion nötig. Sind die eingesetzten Mittel überhaupt die richtigen, um beispielsweise eine nachhaltige Landwirtschaft zu verwirklichen. Mit anderen Worten, ist der Einsatz von CRISPR/cas mit allen seinen potentiellen Nebenwirkungen überhaupt immer der goldene Weg? In diesem Zusammenhang mahnt der Vorstand der VDW auch eine Forschungspolitik an, die gesellschaftliche Ziele statt biotechnologische Machbarkeit in den Mittelpunkt rückt.“