Weiterer juristischer Erfolg für Abgeordnetenwatch, um öffentliche Kontrolle des Deutschen Bundestags betreffs Parteispenden durchzusetzen. Doch das Gerichtsverfahren ist noch immer nicht vorbei

Kann sich der Bundestag der öffentlichen Kontrolle betreffs Parteispenden einfach so entziehen? Abgeordnetenwatch wollte das so nicht hinnehmen und ging vor Gericht. Ich berichtete: hier.

Inzwischen ist die Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Berlin gelaufen.

Abgeordnetenwatch meldet heute:

Wieder einmal mussten wir für Ihre und unsere Rechte erst vor Gericht ziehen – und wieder einmal haben wir in allen Punkten Recht bekommen!Gestern hat das Oberverwaltungsgericht in Berlin unsere Parteispendenklage auch in zweiter Instanz vollumfänglich bestätigt: Der Bundestag muss seine Geheimhaltung aufgeben und uns gegenüber offenlegen, wie er verdächtige Parteispenden prüft.Unser Dank geht an alle Unterstützerinnen und Unterstützern, die bei diesem langwierigen Rechtsstreit an unserer Seite standen!“

Doch das Gerichtsverfahren ist noch immer nicht vorbei

Abgeordnetenwatch weiter:

Am Rande der gestrigen Verhandlung kündigten die Vertreter des Bundestags schon einmal an, dass wir uns vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wiedersehen werden, soll heißen: Der Bundestag wird das Urteil wohl nicht akzeptieren, sondern in Revision gehen – und das kann Jahre dauern.

In dieser wichtigen Auseinandersetzung werden wir notfalls auch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für unsere Rechte kämpfen.

Abgeordnetenwatch wirbt um finanzielle Unterstützung

Stärken Sie uns in diesem langwierigen Rechtsstreit mit dem Bundestag den Rücken und werden Sie Förderin/Förderer (schon ab 5 Euro im Monat sind Sie dabei).“

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