Der nationale Sicherheitsberater der USA, Jake Sullivan, hat am 8. Juli 2023 der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass US-Präsident Joe Biden trotz Bedenken und nach langem Zögern entschieden habe, die Ukraine durch Lieferung von Streumunition zu unterstützen. Die US-Regierung sei sich des Risikos bewusst, dass Zivilisten durch nicht explodierende Munition zu Schaden kommen. Es bestehe jedoch auch ein großes Risiko, wenn russisches Militär weiteres ukrainisches Staatsgebiet erobere und ukrainische Zivilisten unterwerfe. Zur Verteidigung brauche die Ukraine dringend weitere Artilleriemunition. Biden selbst betonte, der Schritt sei mit dem US-Kongress und den Verbündeten abgesprochen.
Streumunition ist durch das am 1. 8. 2010 in Kraft getretene Übereinkommen zum Verbot von Streumunition von zahlreichen Staaten völkerrechtlich geächtet. Dieser völkerrechtliche Vertrag hat inzwischen 111 Mitgliedsstaaten. Weitere 13 haben unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Die hauptsächlichen Erzeuger- und Verwender-Nationen USA, Russland, China und Israel gehören dem Vertragswerk nicht an. Die Ukraine zählt ebenfalls zu der Gruppe der Staaten, die diesem Übereinkommen nicht beigetreten ist. Weil eine einheitliche Staatenpraxis und auch die übereinstimmende Rechtsüberzeugung der Staaten fehlen, ist derzeit ausgeschlossen, dass das Übereinkommen zum Verbot von Streubomben zum Völkergewohnheitsrecht und damit für alle Staaten verbindlich geworden ist. Die Lieferung der Streumunition durch die USA in die Ukraine verstößt daher nicht gegen das Übereinkommen zum Verbot von Streumunition.
Trotzdem bleibt der Einsatz von Streumunition weiterhin sehr problematisch. In dem Gutachten vom 8. 7. 1996 hat der Internationale Gerichtshof (IGH) unter Ziffer 95 festgestellt, dass nach den Prinzipien und Regeln des für den bewaffneten Konflikt verbindlichen humanitären Völkerrechts Methoden und Mittel der Kriegsführung verboten sind, die jede Unterscheidung zwischen zivilen und militärischen Zielen ausschließen. Unter Ziffer 78 beschreibt der IGH dieses Prinzip als eins der „kardinalen Prinzipien“ des humanitären Völkerrechts, wonach Staaten „niemals Waffen einsetzen dürfen, die nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheiden können.“ Das ist aber bei der Streumunition der Fall, weil sie einerseits beim Einsatz streut – also nicht präzise eingesetzt werden kann – und andererseits ein Teil der Submunition nicht explodiert, und somit zu Landminen wird, die nach Ende der Kampfhandlungen jahrelang eine erhebliche Gefahr für die Zivilbevölkerung darstellen. Diese Eigenschaften von Streumunition machen deren Einsatz in der Regel unverhältnismäßig.
Wenn die Bundesregierung – wie die Erklärung von US-Präsident Biden vermuten lässt – der Lieferung der Streumunition ausdrücklich zugestimmt hat, hätte Deutschland als Mitgliedsstaat gegen seine Staatenverpflichtung aus dem Übereinkommen zum Verbot von Streumunition verstoßen. Denn mit Art. 1 Abs. 1c des Übereinkommens hat sich Deutschland verpflichtet niemanden beim Transport oder Einsatz von Streubomben zu unterstützen. In der Zustimmung könnte nicht nur eine verbotene Unterstützung der USA, sondern auch die innerstaatlich strafbare Förderung der Lieferung nach §§ 18a, 20a des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) liegen.
Schwerwiegender ist, wenn der Transport der Streumunition aus den USA über deutsches Staatsgebiet erfolgt. Das ist höchstwahrscheinlich der Fall, weil es sowohl beim Seetransport als auch auf dem Luftweg der kürzeste Weg wäre. In diesen Fällen könnten die USA die Streumunition nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Bundesregierung transportieren. Für ihre Transport-Flugzeuge benötigte sie Überfluggenehmigungen Deutschlands, für Zwischenlandungen auf US-Stützpunkten in Deutschland Lande- und Starterlaubnis. Diese Erlaubnis darf die Bundesregierung nicht erteilen, weil Deutschland sonst gegen seine Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zum Verbot der Streumunition verstoßen würde. Werden die Genehmigungen erteilt, sind die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen, weil nach §§ 18a, 20a KWKG die Durchführung der Streumunition durch das Bundesgebiet strafrechtlich verboten ist.
Die Verbote nach dem humanitären Völkerrecht, nach dem Übereinkommen zum Verbot der Streumunition und nach §§ 18a, 20a KWKG verlieren ihre rechtliche Verbindlichkeit nicht durch den Verteidigungsstatus der Ukraine als völkerrechtwidrig angegriffener Staat. Der IGH hat in seinem Gutachten festgestellt, dass das Notwehrrecht nach Art. 51 UN-Charta eingeschränkt ist, „welche Mittel der Gewalt auch eingesetzt werden“. Verteidigen dürfen sich Staaten nur mit Waffen, welche die Prinzipien und Regeln des humanitären Völkerrechts erfüllen (Ziff. 42). Die Verteidigung mit unterschiedslos auch gegen Zivilisten wirkende Waffen ist wegen Verstoßes gegen das Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Verbindung mit dem humanitären Völkerrecht rechtswidrig. Somit verstoßen sowohl das angreifende Russland als auch die sich verteidigende Ukraine durch den Einsatz von Streumunition gegen das Völkerrecht.
Deutschland ist durch Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens zum Verbot von Streumunition verpflichtet, die Normen, die darin niedergelegt sind, zu fördern und sich nach besten Kräften zu bemühen, „Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, vom Einsatz von Streumunition abzubringen.“ Das bedeutet, dass die Bundesregierung völkerrechtlich verpflichtet ist, den USA bei der Lieferung und der Ukraine beim Einsatz von Streumunition „in den Arm zu fallen“.
Am Dienstag dieser Woche war in der Reihe „Friedensfragen #5“ Frieder F. Wagner zu Gast in der Auslandsgesellschaft NRW in Dortmund. Wagner ist Filmemacher und hat u.a. „Todesstaub – Deadly Dust“ gedreht. Organisiert wurde die Veranstaltung von INWO (INITIATIVE FÜR NATÜRLICHE WIRTSCHAFTSORDNUNG) und dem Verein für Bildung für Frieden in Kooperation mit Regenbogentv.de.
Rund um das Thema Todesstaub Atomwaffen, Uranmunition und die Folgen für die Menschen befragte Moderator Mark Brill den Gast. Über den Film „Todesstaub – Deadly Dust“ wird geschrieben:
Diese Dokumentation von Frieder Wagner erzählt von einem
Kriegsverbrechen: dem Einsatz der Uranmunition im Irak, im Bosnienkrieg und im Kosovo. An diesem Abend sollte der Frage nachgegangen werden, welche Entwicklung es in den letzten 9 Jahren, nachdem der Film veröffentlicht wurde, gab.
Licht setzender Kameramann, das war ihm zu wenig
Der Filmemacher Frieder F. Wagner. Fotos: C.-D.Stille
Zu seiner Person führte Wagner aus, dass er als Kamera-Assistent habe und 1971/72 als freier, Licht setzender Kameramann gearbeitet habe. Bis ihm das zu wenig gewesen sei. So begann er ab 1980/81 eigene – meist sozialkritische – Themen zu recherchieren. Viel hat er mit seiner argentinischen Frau auch in Lateinamerika gedreht.
Als verantwortlicher Kameramann für viele Dokumentationen erhielt Frieder F. Wagner für eine Dokumentation „Ausländer raus?“ 1982 seine ersten Adolf-Grimme-Preis in Gold. Bereits vorher hatte er für eine Langzeitdokumentation den Grimme-Preis in Silber erhalten. Wagner ist auch Träger des Europäischen Fernsehpreises.
Im Jahre 2002 kam der Filmemacher zum Thema Uranmunition
Wagner gab zunächst zu bedenken, dass allein Plutonium eine Halbwertszeit von über 20.000 Jahren hat. Dann müsse man wissen, dass die ganzen etwa nach den US-Atombombenabwürfen in Japan bei großer Hitze freigesetzten Nanopartikelchen noch immer herumvagabundierten. „Und jederzeit von jemanden eingeatmet“ oder mit der Nahrung aufgenommen werden kann. Schließlich seien die hundertmal kleiner als ein rotes Blutkörperchen.
Darauf angesprochen, zeigte sich Wagner sicher, dass die etwa in Deutschland ca. 20 stationierten US-Atomwaffen – die nebenbei bemerkt im Ernstfall womöglich von deutschen Bombern („nukleare Teilhabe) eingesetzt werden müssten – längst modernisiert worden sein.
Uranmunition, erklärte der Gast aus Köln, sei aber keine Atomwaffe. Es handele sich dabei ein hochradioaktives Abprodukt der Atomindustrie. Das müsse bewacht und gepflegt werden. Was hohe Kosten erzeuge. Bestimmte Leute hätten sich dann eben mal ausgedacht, was man daraus machen könne. Abgereichertes Uran ist doppelt so schwer wie Blei. Man kam auf die Idee dies als Material für die in in Tragflächen von Jumbojets nötigen Ausgleichsgewichte zu verwenden. Das könnte war auch beim am 4. Oktober 1992 in Amsterdam abgestürzten israelischen Flugzeug dieser Reihe der Fall. Teile der Gewichte mussten verbrannt sein. Nanopartikel wurden frei. Später erkrankten in dem Unglücksviertel Menschen Krebs. Frauen gebaren missgebildete Babys. Seither dürfe kein Jumbojet mit diesen Ausgleichsgewichten mehr in Europa landen. Was zynisch ist: in Afrika dagegen schon.
22 Staaten besitzen Uranmunition
Später, so der Filmemacher, wären gleichzeitig in verschiedenen Ländern der Erde Militärs auf die Idee gekommen, abgereichertes Uran als Munition zu verwenden. Inzwischen besitzen 22 Staaten diese perverse Munition. Hergestellt werde sie in den USA, Großbritannien, Frankreich, in Russland, Australien und Pakistan. Eingesetzt haben es bislang nur die USA, die Franzosen, Großbritannien und die Israelis.
Die Wirkung
Diese Munition dementsprechend beschleunigt, und beispielsweise auf eine Panzerwand abgefeuert (oder kiloweise als Bombe abgeworfen) hat zur Folge, dass ein solches Geschoss quasi durch Panzerstahl wie ein heißes Messer durch Butter hindurchgehe.
Dabei entstehe ein unwahrscheinlich große Reibungshitze von zwischen 3000 und 5000 Grad Celsius. Gleichzeitig kommt es zu einem Abrieb. Dieser wird ins Innere der Tanks hinein gesogen. Es kommt zu einer explosionsartigen Verbrennung. Die Mannschaft darin verglüht in Sekundenbruchteilen. Nanopartikelchen werden frei. Als das Team um Frieder F. Wagner für den Film „Deadly Dust“ 2003 im Irak waren, hatte man Bodenproben und Proben von zerstörten Panzern genommen. Festgestellt wurde, dass darin auch Uran 236 sein kann. Das entstehe bei der Wiederaufbereitung von Brennstäben von Atommeilern. Ein tolle Altastbeseitigung, zynisch betrachtet, merkte der Moderator an dieser Stelle! Im Gegenteil, gab Wagner zurück: Man habe nämlich überhaupt nicht bedacht, dass diese Nanopartikel etwa durch Sandstürme im Irak auch dorthin transportiert würden, wo nie ein Urangeschoss eingeschlagen ist. Kleinkinder erkrankten nun dort an hoch aggressiven Krebsarten, die sonst nur bei alten Menschen auftreten. Die Babys scheiden kontaminierten Urin aus, wie es auch bei US-Soldaten der Fall ist, die im Irak eingesetzt gewesen waren. Offiziere hätten offenbar von der Gefahr durch Uranmunition gewusst. Erkrankte Soldaten hatten berichtet, oft hätten diese Schutzanzüge und Masken getragen, worüber man seinerzeit gewitzelt habe.
325.000 arbeitsunfähige GI’s und missgebildete Kinder
Nach dem ersten Golfkrieg 1991 – bei den Kämpfen kamen lediglich 300 Armisten ums Leben – starben 30.000 Soldaten nach ihrer Rückkehr in die Heimat an Krebserkrankungen. 325.000 zurückgekehrte GI’s sind arbeitsunfähig krank! Wagner: „Es interessiert niemanden.“
Immerhin, berichtete Wagner sei unterdessen eine Sammelklage von wohl 600 Betroffenen angestrengt, die nur für ihre missgebildeten Kinder klagen können. Der Filmemacher meint, irgendwann werde diese Klage von Erfolg gekrönt sein. Wie seinerzeit die Klage gegen die mächtige Tabakindustrie. „Dann ist das Land erledigt.“
Wer mit Uranmunition in Berührung gekommen ist, kann über die unsichtbaren Nanopartikelchen erkranken. Leider sei das auch bei Kindern geschehen, die kontaminierte Kartuschen mit nach Hause genommen, sie bemalt und als Puppen mit ins Bett genommen hätten.
Bis heute sind diese Waffen nicht geächtet
Bei den Vereinten Nationen sei die Zahl der Staaten, die diese Waffen geächtet werden auf 155 angewachsen. Die Abstimmung scheiterte jedoch stets an den USA, Frankreich und Großbritannien.
Deutschland habe früher immer für die Ächtung gestimmt, 2014 sich jedoch der Stimme enthalten, wie China und Russland.
Die Halbwertszeit von abgereichertem Uran beträgt 4,5 Milliarden Jahre!
Frieder F. Wagner stellte der Problematik die Situation der Contergan-Betroffenen entgegen. Wenn diese Frauen oder Männer miteinander Kinder gezeugt hätten, „dann sind diese Kinder, weil ihr genetischer Code nicht geschädigt wurde, kerngesund“. Und weiter: „Wenn heute kontaminierte Soldaten aus Afghanistan nach Hause kommen“ und Kinder zeugten, geben sie ihre Kontamination an sie und ihre Kinder und Kindeskinder weiter. Er erkläre das immer so: Wenn ein farbiger US-amerikanischer Soldat mit einer weißen Frau Kinder gezeugt hat, würden die schön schokoladenbraun. Heirateten die nun wieder und wieder, könne es passieren, dass solche Nachfahren plötzlich eine weiße Hautfarbe haben. Die wiederum könnten sich mit Weißen paaren. Plötzlich könne dabei ein schokoladenbraunes Kind entstehen. Die Gene blieben erhalten.Auch in den Urangeschädigten blieben diese Gene erhalten.
Studien zur Uranmunition landeten im Giftschrank
Der Moderator des Abends (Mark Brill, links) mit dem Gast Frieder F. Wagner.
Mark Brill fragte, was eigentlich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unternehme. Nach Untersuchungen im Irak sei eine Studie entstanden, die hätte für entscheidende Aufklärung sorgen können. Stattdessen verschwand die Studie im Giftschrank. 2004 habe man erst davon erfahren, nachdem der Norweger, der für die Studie verantwortlich war, die Geschichte in Berlin an die Öffentlichkeit gebracht hatte. Auch die folgenden 16 weiteren Studien sollten nie veröffentlicht werden. Es gebe nämlich ein Vertrag mit den USA, dass die Internationale Atomenergiebehörde sich mit der WHO in Verbindung zu setzen hat, wenn es bei Studien rundum die Folgen von Radioaktivität geht. Beide Organisationen seien verpflichtet, nur bei gegenseitigen Einverständnis einer Veröffentlichung zuzustimmen. Die Internationale Atomenergiebehörde stimmt aber in solchen Fällen nie zu. „Qui bono?“, fragte der Moderator. Man kann es sich denken.
Der Fall Dr. Siegwart-Horst Günther
Der deutsche Tropenarzt und Epidemiologe Dr. Siegwart-Horst Günther machte nach dem Golfkrieg 1991 als erster auf die verheerenden Folgen von solchen Urangeschossen aufmerksam.
Der Film „Deadly Dust“ begleitet ihn und seine amerikanischen Kollegen (z.B. Ted Waymen, Vizedirektor des medizinischen Uranforschungs-Institut in Toronto, Kanada) bei ihren Untersuchungen im Kosovo, in Bosnien und im Irak. Überall dort hatten amerikanische Truppen die gefährliche Uran-Munition eingesetzt.
Der Film zeigt bislang wenig bekannte Langzeitfolgen unter denen besonders die Kinder in den Kriegsgebieten zu leiden haben. Nach Ende
des jüngsten Irak-Krieges entdeckten die Experten in der Umgebung von Basra kontaminierte Kriegsschauplätze, deren radioaktive Verseuchung dienatürliche Erdstrahlung um das 20.000-fache übertrifft
Günther wurde, weil er so ein Uranmunitionsgeschoss mithilfe eines Diplomaten zwecks Untersuchung nach Deutschland geschmuggelt hatte, verhaftet. Und in Deutschland diskreditiert, verfolgt und beinahe psychiatrisiert.
Wagner: „Ein deutsches Gericht hat immerhin die Gefahr dieser Munition erkannt.“
Siegwart-Horst-Günther wurde zu einer Geldstrafe von 3000 DM verurteilt. Er weigerte sich zu zahlen. Es sei denn, Bush-Vater zahle für jedes verschossene Geschoss (ingesamt 320.000 Tonnen!) ebenfalls 3000 DM. Günther kam kurz ins Gefängnis, dann aber wieder frei.
Frieder F. Wagner erklärte zu seinem Erfahrungen mit den Medien, er habe damals mit dem SPIEGEL Redakteur Siegesmund von Ilsemann gesprochen, der sich vor ihn schon auf über 12 Seiten im SPIEGEL mit dem Thema Uranmunition befasst hatte. Dieser habe ihn um seinen Film beneidet, jedoch prophezeit, niemals wieder zu diesem Thema werde publizieren können. So sei es gekommen. Das Thema ist tabu (dazu auch hier).
Die Idee zu einem neuen Film ist da
Die Idee für einen neuen Film trägt Frieder Wagner mit sicher herum. 2018 wird sich der Absturz eines US-Kampfflugzeugs über Remscheid zum 30. Mal jähren. Damals wurde vermutet, auch dieses Flugzeug könnte Uran-Munition an Bord gehabt haben. Was aber offiziell bestritten wurde: Nur Übungsmunition wäre an Bord gewesen. Wagner blieb skeptisch. Er will recherchieren. Vielleicht ließen sich Zeitzeugen finde. Oder gar in einem Keller ein Geschoss, dass ein Einwohner damals beiseite brachte? Auch könne die Möglichkeit bestehen jemand aus der Verwaltung zu finden, der jetzt mittlerweile keinem Sprechverbot mehr unterliege.
Ein Abend voller auch überraschender Informationen und Aspekte, die es zu bedenken gilt
Einmal mehr ein hochinteressanter Abend in der Auslandsgesellschaft in Dortmund. Mark Brill konnte im Gespräch mit dem Filmemacher Frieder F. Wagner neben schon Bekanntem durchaus überraschende, neue Informationen zutage fördern. Darüber hinaus verstand es der Gast all dem – gewiss zusätzlich Fragen auslösen werdende – Aspekte hinzufügen, die es zu bedenken gilt.
Die Schwierigkeiten wegen entgangener Arbeitsaufträge an denen er durchaus zu knabbern hatte, habe er verwunden, sagte Wagner zum Schluss. Er sei aber froh gewesen, dass ihn niemand habe umbringen wollen. Bei Dr. Siegwart-Horst Günther sei das seinerzeit dreimal versucht worden. Vor allem darf man sich nach dieser leider nur spärlich besuchten Veranstaltung fragen, warum die Verantwortlichen für den Einsatz dieser perfiden Munition – über deren Wirkung und gesundheitliche bis tödliche Folgen sie ja im Bilde sein müssten – noch nicht vor einem Kriegsverbrechertribunal gelandet sind.
Der Film „Deadly Dust“ (Todesstaub) auf YouTube
Das Gespräch mit Frieder Wagner wurde auf Video aufgenommen und ist bei Weltnetz.tv zu sehen:
In diesem Blog werden montags selbst verfasste Gedichte veröffentlicht und je nach Anlass Gedanken übers Zeitgeschehen festgehalten. Im Ganzen behandelt der Blog Ansichten und Eindrücke über Politik, Gesellschaft, Alltag, Liebe und (Pop-)Kultur. Respekt, Hoffnung, Nachdenklichkeit, Friedensfähigkeit und Menschlichkeit werden diesen Blog kennzeichnen.