Gastbeitrag von Dr. Moustapha Diallo – Das Verwirrspiel mit dem Wort „Rasse“ oder: Alte Reflexe gegen neue Fragen

Von Dr. Moustapha Diallo*

Wenn Forderungen nach einer Anpassung der Sprache an den heutigen Bewusstseinsstand ge­stellt werden, erheben sich immer Stimmen, die altbekannten Argumentationsmustern folgen. Man vermischt Sachverhalte, verkürzt die Darstellung der Gegner und leugnet oder bagatelli­siert das Problem. So ist es beim N-Wort und ähnlich diskriminierenden Begriffen; so ist es auch in der aktuellen Debatte um das widersinnige Konstrukt „Rasse“ im Grundgesetz.

Ein anschauliches Beispiel ist der Kommentar von Ulrich Reitz (Focus vom 16.06.2020), der das Verwirrspiel auf die Spitze treibt, indem er falsche Behauptungen aneinander reiht und alle Register der Irreführung zieht, bis zu der wahnwitzigen Unterstellung eines politischen Kalküls. An diesem Spiel beteiligt sich auch ein Jura-Professor und zeigt, wie groß der Klä­rungsbedarf ist.

Irreführende Behauptungen von Herrn Reitz

Zunächst ist das mittlerweile gängige Schlagwort der political correctness zu erwähnen, mit dem Reitz die Forderung bagatellisiert. Dass diese Einordnung falsch ist, wird später deutlich. Zum Versuch, die Legitimität der Diskussion in Frage zu stellen, gehört die Behauptung, der „Begriff der Rasse ist so lange umstritten, wie es ihn gibt“. Zu diesem Zweck konstruiert der Autor einen Disput zwischen zwei Granden der deutschen Geistesgeschichte, in dem Johann Gottfried Herder dem Rassenkonzept Immanuel Kants „heftig widersprochen“ haben soll. Mehr ist diesbezüglich nicht zu erfahren. An anderer Stelle wird eine von Kants rassistischen Äußerungen zitiert. Hierzu ist festzuhalten, dass Herders Wahrnehmung der Afrikaner genau­so eurozentrisch war: „Lasset uns also den ‚N.‘, da ihm in der Organisation seines Klimas kein edleres Geschenk werden konnte, bedauern, aber nicht verachten“. Als Beispiel für eine kontroverse Debatte um den Begriff „Rasse“ taugt Herder also nicht, denn er dachte rassis­tisch.

Reitz und Thüsing: Ein anderer Begriff würde Rassismus nicht beseitigen

Ein weiterer Versuch, die Forderung nach einer Anpassung zu diskreditieren, ist der plumpe Hinweis, dass die Ersetzung des Terminus „Rasse“ den Rassismus nicht beseitigt. In das glei­che Horn bläst Professor Gregor Thüsing und spricht von „Gesetzeskosmetik“, wenn man „nur den Wortlaut ändern will und nichts in der Sache“ (Welt vom 16.06.2020). Als ob irgendjemand fordert, dass man das Wort „Rasse“ beseitigt und nichts gegen Rassismus tun will! Bei solchen Verkürzungen drängt sich unweigerlich die Frage auf, ob die Autoren gezielt Verwirrung stiften wollen oder wirklich nicht verstanden haben, worum es geht. Reitz fragt sogar polemisch durchsichtig, warum man das deutsche Grundgesetz ändern müsse, nur weil die USA ein Rassismus-Problem haben. Er müsste besser wissen, dass das nicht der Grund für die Forderung ist. Sol­che populistischen Verdrehungen sind der Sache unwürdig.

Für Reitz wie für Thüsing steht auch fest, dass das Wort „bewusst und überlegt“ in der Verfas­sung steht. Thüsing bezeichnet die Forderung gar als „sprachliche Selbstgerechtigkeit“! Zum einen ist es mehr als unwahrscheinlich, dass die Autoren des Grundgesetzes das heutige Pro­blembewusstsein hatten, denn die Einsicht in den Widersinn des Begriffs ist selbst heute noch nicht jedem klar, wie die aktuelle Debatte zeigt. Es ist eine absurde Idealisierung zu suggerie­ren, dass die Väter des Grundgesetzes unfehlbar waren und wissen konnten, welche Entwick­lung des Sprachbewusstseins wir heute erreichen würden. Das beste Beispiel für die Fehlbar­keit ist Konrad Adenauers Bedauern über das Ende der deutschen Kolonisation. Er war eben ein Kind seiner Zeit. Um es noch deutlicher zu machen: Wenn die Väter des Grundgesetzes das heutige Problembewusstsein gehabt hätten, dann hätten sie die intrinsische Unzulänglich­keit der Wortwahl festgestellt. Man kann nicht von Gleichheit sprechen und ein Wort benut­zen, das die Ungleichheit nicht nur absolut setzt, sondern vor allem herbeiredet.

Würden die Väter des Grundgesetzes heute an dem Wort „Rasse“ festhalten?

Wenn das Wort „Rasse“ auf den Menschen nicht anwendbar ist und eine unbestreitbar aus­grenzende Funktion hat, dann ist seine Benutzung die Fortschreibung des menschenverachten­den Gedankens, und zwar wider besseres Wissen und trotz Alternativen, und das können die Väter des Grundgesetzes nicht gewollt haben. Es geht also mitnichten um eine überflüssige Streichung oder gar um eine Änderung des Grundgesetzes, wie die Autoren bewusst aufbau­schen, sondern – im Gegenteil – um eine Verbesserung der Formulierung, um eine Formulie­rung, die sinnstiftend und dem heutigen Erkenntnisstand gemäß ist. Demnach ist es unredlich zu behaupten, „das klare Bekenntnis des Grundgesetzes gegen den Rassismus“ würde durch die sprachliche Korrektur „verloren gehen“.

Statt einer Sakralisierung des Grundgesetzes, die einfältig ist, und einer Verunglimpfung der Forderung nach einer Änderung jenes Wortlautes als „sprachliche Selbstgerechtigkeit“, wäre eine sachliche Betrachtung wünschenswert. In diesem Sinne ist es unangemessen, die Nei­gung mancher Politiker zur Einsicht in den Widersinn als politisches Kalkül zu diffamieren. Es ist, übrigens, wenig souverän, auf die Abwehr hinzuweisen, die eine solche Forderung in den USA hervorrufen würde, wie Reitz und Thüsing es tun. Hier müsste man fragen, ob man in Deutschland keine Erneuerung vornehmen sollte, nur weil die USA es nicht täten?

Es gilt, einfach und endlich zu erkennen, dass der Begriff „Rasse“ in Bezug auf Menschen keinen Sinn ergibt und etwas nahelegt, was es nicht gibt und als Ideologie zu bekämpfen ist; dass die sprachliche Korrektur eine Verbesserung darstellt; dass es im Sinne aller sein sollte, die menschenverachtende Denkweise nicht festzuschreiben. Damit würde man den unbrauch­baren Begriff denjenigen überlassen, die an überholten Konstrukten festhalten und sich durch deren Verwendung entlarven. Dies würde das Grundgesetz zu dem machen, was es ist: Ein ge­sellschaftsstrukturierender Vertrag, der nicht für alle Zeit und bis in den kleinsten Buchstaben gültig sein kann, wie die politischen Eingriffe zeigen, und ein Vertrag, der keine vermeidbare Unzulänglichkeit enthalten sollte, auch keine sprachliche.

Dr. Moustapha Diallo: Literaturwissenschaftler, Publizist (Hg. „Visionäre Afrikas“)

*Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigungs des Autors.

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