Empfehlung! Von der #IALANA – Medientagung …
Öffentlich-rechtliche Massenmanipulation
„Es gibt für den Bürger keinerlei rechtliche Handhabe, die öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Einhaltung der gesetzlichen Grundsätze zu verpflichten“, stellt Friedhelm Klinkhammer fest. Wo kämen wir da auch hin?
Impulsreferat auf der Tagung „Krieg und Frieden in den Medien“ am 28. Januar 2018 in Kassel.
von Friedhelm Klinkhammer
Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer,
nach Volker Bräutigams Vortrag nun von mir ein paar Anmerkungen zur Frage, wie gegen Programmverstöße im öffentlich-rechtlichen Programm vorgegangen werden kann und wie unsere Erfahrungen damit in den letzten vier Jahren aussahen.
Um es vorweg zu nehmen: Es gibt für den einzelnen Bürger keinerlei rechtliche Handhabe, die öffentlich-rechtlichen Anstalten zur Einhaltung der gesetzlich festgelegten Programmgrundsätze zu verpflichten. Also auch nicht mit einer Klage. Hierfür fehlen die gesetzlichen Grundlagen…