IALANA Deutschland verurteilt den gravierenden Völkerrechtsverstoß und warnt eindringlich vor nuklearer Eskalation

Berlin, 14.06.2025 – Die IALANA Deutschland – Vereinigung für Friedensrecht (IALANA Deutschland) verurteilt den jüngsten, gravierenden Verstoß gegen das Völkerrecht, den ungerechtfertigten Angriff Israels auf den Iran, aufs Schärfste. Diese eklatante Missachtung internationaler Normen untergräbt das Fundament einer auf Recht basierenden Weltordnung und birgt unkalkulierbare Risiken für die globale Sicherheit.

„Dieser Völkerrechtsverstoß ist nicht nur ein schwerwiegender Akt an sich, sondern auch ein neuer gefährlicher Präzedenzfall, der die Stabilität internationaler Beziehungen massiv gefährdet“, erklärt Heiner Fechner, Co-Vorsitzender der IALANA Deutschland. „Wir rufen die internationale Gemeinschaft dringend dazu auf, diesen Akt unmissverständlich zu verurteilen und sich für die Einhaltung des Völkerrechts einzusetzen.“

Gleichzeitig weist IALANA Deutschland mit größter Besorgnis auf die akute Gefahr einer nuklearen Eskalation hin, die mit solchen Verstößen einhergeht. Die zunehmende Spannung und die Bereitschaft, völkerrechtliche Prinzipien zu missachten, erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines Rückgriffs auf Atomwaffen in einem Maße, das die Existenz der Menschheit bedroht. Jeder Schritt in diese Richtung ist ein Spiel mit dem Feuer, das katastrophale, irreversible Folgen haben kann.

„Es ist unsere moralische und juristische Pflicht, die Welt vor den Konsequenzen eines atomaren Konflikts zu warnen“, so Heiner Fechner weiter. „Die Menschheit hat sich nach den Schrecken der Weltkriege auf ein Regelwerk geeinigt, um derartige Katastrophen zu verhindern. Dieses Regelwerk darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.“

Die IALANA Deutschland betont zudem, dass der aktuelle Verstoß das Ergebnis einer fortgesetzten internationalen Rechts- und damit einhergehenden Verantwortungslosigkeit ist. Jahrelanges Biegen, Missinterpretieren und Ignorieren von Völkerrecht, mangelnde Rechenschaftspflicht und das Schwinden des Respekts vor internationalen Institutionen haben zu einer gefährlichen Erosion der globalen Rechtsstaatlichkeit geführt. Nur eine Rückbesinnung auf die fundamentalen Prinzipien des Völkerrechts und eine konsequente Ahndung von Verstößen kann diesen gefährlichen Trend umkehren und eine friedliche Zukunft sichern.

Atommächte in besonderer Verantwortung: Abrüstungspflichten und Stabilität

Die IALANA Deutschland weist in diesem Zusammenhang auch auf die besondere Verantwortung aller Atommächte hin. Deren beharrliche Verletzung ihrer Abrüstungspflichten, wie sie im Atomwaffensperrvertrag (NVV) verankert sind, sowie die fortwährenden Blockaden bei den Überprüfungskonferenzen (RevCons) sind zutiefst besorgniserregend. Dieses Versagen, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, befeuert die Proliferation und erhöht das Risiko eines nuklearen Konflikts. Der vertragsbrüchige Austritt aus dem Atomabkommen mit dem Iran durch eine Atommacht hat das internationale System zusätzlich destabilisiert und das Vertrauen in diplomatische Lösungen massiv beschädigt. Diese Handlungen tragen direkt zur aktuellen Eskalation bei und müssen umgehend korrigiert werden.

Die IALANA fordert die Bundesregierung und die internationalen Akteure auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Eskalation zu verhindern und die Einhaltung des Völkerrechts sicher zu stellen.


Über:
Die IALANA Deutschland – Vereinigung für Friedensrecht (IALANA Deutschland) ist eine Vereinigung von Juristen, die sich für die Abschaffung von Atomwaffen und die Stärkung des Völkerrechts einsetzt. Sie ist Mitglied der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA).


Kontakt:
Lucas Wirl
info@ialana.de
0176 6410 3500

Link zur PM:  https://www.ialana.de/2025-06-14-pressemitteilung-die-ialana-deutschland-verurteilt-den-gravierenden-voelkerrechtsverstoss-und-warnt-eindringlich-vor-nuklearer-eskalation/

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IALANA Deutschland: Das Grundgesetz braucht keine Schattenhaushalte fürs Militär!

Gemeinsame Erklärung von fünf Bürgerrechtsorganisationen vom 12. März 2025

Am 23. Februar 2025 haben die Wähler*innen einen neuen Bundestag gewählt. Das neue Parlament muss sich spätestens 30 Tage nach der Wahl konstituieren. In der Debatte um die Aufrüstung der Bundeswehr haben sich Union und SPD nun noch vor Abschluss der Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, ein Sondervermögen für Infrastruktur in Höhe von insgesamt rund 500 Milliarden Euro ins Grundgesetz aufzunehmen und die Bundestagsabstimmung darüber kurzfristig anzusetzen. Außerdem soll die Schuldenbremse so modifiziert werden, dass Militärausgaben oberhalb von einem Prozent des BIP nicht mehr darunterfallen. Diese Grundgesetzänderung würde den neugewählten 21. Bundestag binden. Das mag formell verfassungsgemäß sein, ist aber nach einer Bundestagswahl und vor Konstituierung des neuen Parlaments mit anderen Mehrheiten ohne Vorbild in der Geschichte der Bundesrepublik.

Die Grundgesetzänderungen würden die dringend notwendige Reform oder Abschaffung der Schuldenbremse auf absehbare Zeit de facto ausschließen. Die Schuldenbremse hat sich als Hemmnis für die soziale und demokratische Entwicklung und damit als ein wesentlicher Faktor für den Aufstieg der radikalen Rechten erwiesen. Die unbegrenzte Möglichkeit der Schuldenaufnahme zur Herstellung von „Kriegstüchtigkeit“ verschlechtert die haushalterischen Handlungsmöglichkeiten zuungunsten einer demokratischen und sozialen Entwicklung weiter.

Das Instrument der Sondervermögen soll einen finanziellen Engpass umgehen, den die Schuldenbremse künstlich erzeugt hat. Sondervermögen sind milliardenschwere Sonderhaushalte, die nach Art. 110 GG nur einer eingeschränkten parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Die einzelnen Ausgaben müssen nicht im Haushaltsplan offengelegt und abgestimmt werden. Das Herzstück des Parlamentarismus, das Budgetrecht, würde weitgehend ausgehebelt, wenn so große Finanzvolumina außerhalb des regulären Haushalts angesiedelt werden. Die Abschaffung der Schuldenbremse könnte hingegen den demokratischen Meinungsstreit über die Verteilung öffentlicher Gelder im Parlament revitalisieren.

Auch jenseits haushaltspolitischer Gründe treten wir der Logik der Sondervermögen und Bereichsausnahmen entgegen. Die vorgesehene Grundgesetzänderung würde eine weitere enorme Aufrüstung ermöglichen. Das Grundgesetz ist nach Artikel 26 Absatz 1 als Friedensverfassung ausgestaltet, nach der alle Handlungen verfassungswidrig sind, die „das friedliche Zusammenleben der Völker“ stören können. Die Bundeswehr ist ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag folgend nur für die Landesverteidigung auszustatten, nicht um sie „kriegstauglich“ zu machen. Es ist höchste Zeit, der Kriegs- und Rüstungslogik eine völkerrechtliche Logik des Wiederaufbaus einer europäischen und globalen Friedensordnung und der Abrüstung entgegenzusetzen. Die großen Fragen der Menschheit, insbesondere im Kontext des Klimawandels, bedürfen der Verständigung und Kooperation. Wir setzen uns für eine Politik der internationalen Bündnisarbeit und der Diplomatie ein, in deren Rahmen auch der Globale Süden gleichberechtigt einzubeziehen ist.

Wir fordern: Statt neuer Sondervermögen und Bereichsausnahmen muss die Schuldenbremse aus der Verfassung gestrichen werden, um den Handlungsspielraum über ökonomische Fragen zurück ins Parlament zu holen. Die Hoheit über den Haushalt muss beim neuen Bundestag liegen. Die Nutzung aller öffentlichen Mittel muss sich am Ziel von Frieden, Deeskalation und europäischer Einigung orientieren, sowie soziale, demokratische und ökologische Aspekte fokussieren.

Quelle: Presseerklärung IALANA Deutschland (Vereinigung für Friedensrecht – Deutsche Sektion der International Association of Lawyers against Nuclear Arms)

Aufruf von IALANA zur Friedensdemo am 3.10.2024

IALANA ruft auf zur Teilnahme an der für den 3. Oktober geplanten Friedensdemonstration in Berlin.

Die Appelle zur Beendigung der gegenwärtigen Kriege in der Ukraine und in Palästina durch Waffenstillstandsvereinbarungen und die sofortige Aufnahme von Friedensverhandlungen unter Beteiligung aller Kriegsparteien wurden nicht befolgt. Die geplante Demonstration ist notwendig, um den Forderungen der Friedensbewegung Nachdruck zu verleihen.

Insbesondere die an den Kriegen unmittelbar und mittelbar beteiligen Staaten sind nach Art. 1 und 2 der UN-Charta verpflichtet, unbedingt und jederzeit konstruktive Vorschläge zur dauerhaften Beendigung der Kriege unterbreiten. Das Gebot, Frieden zu bewahren und zu stiften, ist für Deutschland im Grundgesetz und für alle Mitglieder der EU im EU-Vertrag bekräftigt.

Wir erkennen kein ernsthaftes Bemühen der Kriegsparteien und der sie unterstützenden Staaten, die genannten Gebote zu erfüllen. Schon seit ihrem Beginn verursachen diese Kriege ein unermessliches Leid der zivilen Bevölkerungen. Das Humanitäre Völkerrecht, das Zivilpersonen schützen will, und die Internationalen Menschenrechte werden fortlaufend missachtet. Schulgebäude, Krankenhäuser, Vertriebenenunterkünfte und andere zivile Einrichtungen werden bombardiert. Streumunition und Uranmunition werden ohne Rücksicht auf Tötung und Schädigung von Zivilpersonen geliefert und eingesetzt. Inzwischen besteht allgemein die Einschätzung, dass von beiden Kriegen die Gefahr eines unkontrollierbaren Flächenbrandes ausgeht.

Die Völkergemeinschaft fordert: Dieses völkerrechtswidrige Morden muss sofort beendet werden. Auch die Androhung weiterer Kriegshandlungen muss unterbleiben. Das gilt vor allem für die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen.

Foto: Claus Stille

Quelle: IALANA

Informationen zur Friedensdemo

IALANA: Chinas Initiative zum völkervertraglichen Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen aufgreifen!

China hat bislang wiederholt betont, dass es Atomwaffen nur zur Verteidigung entwickelt und stationiert.

Nunmehr hat der chinesische Vertreter auf dem 2. Vorbereitungstreffen zur 11. Überprüfungskonferenz zum NPT im Juli 2024 vorgeschlagen, alle fünf offiziellen Atomwaffenstaaten USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien sollten vertraglich auf den Ersteinsatz von Atomwaffen verzichten. IALANA fordert die Bundesregierung auf, dieser Forderung zuzustimmen und die Verbündeten USA, Frankreich und Großbritannien aufzu-fordern, diesem Vorschlag aufzugreifen und derartige Verhandlungen zu beginnen.

Die USA und die NATO weigern sich bisher diesen Schritt zu gehen. Angesichts der wachsenden strategischen Spannungen ist jedoch eine vertrauensschaffende Maßnahme dringend geboten. Ein völkervertraglicher Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen würde das besonders für Deutschland bestehende Risiko eines Atomkrieges erheblich senken.

Ein derartiger Vertrag wäre ein wichtiger, aber nur kleiner Schritt auf dem Wege der vollständigen Abrüstung aller Atomwaffen unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle. Dazu bleiben alle Staaten der Welt, insbesondere aber die Atomwaffenstaaten völkergewohnheitsrechtlich verpflichtet. Der Internationale Gerichtshof hat in seinem auf Ersuchen der UN-Generalversammlung erstatteten Gutachten 1996 die Verpflichtung aus Art. 6 NPT zum universellen Gewohnheitsrecht erklärt. Die Weigerung der Atomwaffenstaaten, derartige Verhandlungen auch nur zu beginnen, ist ein schwerwiegender Verstoß gegen das Völkerrecht.

Quelle: PM IALANA Deutschland, Berlin, den 9.8.2024

Beitragsbild: Zerstörung durch die Atombombe auf Hiroshima (via Pixelio.de)

Aufruf von IALANA Deutschland und IPPNW Deutschland: Freilassung von Julian Assange

Julian Assange droht jetzt jeden Tag die Abschiebung!
Wir fordern seine sofortige Freilassung. Die Bundesregierung muss gegenüber der britischen Regierung und US-Präsident Biden Klartext reden.

Im Verfahren, mit dem die USA die Auslieferung von Julian Assange fordern, um ihm nach dem Espionage Act den Prozess zu machen, ist der Rechtsweg vor den britischen Gerichten nahezu erschöpft. Die Entscheidung über das Berufungsverfahren in letzter Instanz durch den High Court steht mit der heute begonnenen Anhörung unmittelbar bevor. Sollte Assange auch hier scheitern, wäre der Weg für den britischen Innenminister James Cleverly frei, Assange umgehend in die USA ausfliegen zu lassen.

Assanges Anwälte können zwar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen, das hat aber keine aufschiebende Wirkung. Allerdings kann der EGMR, wenn ein zusätzlicher Antrag auf Erlass vorläufiger Maßnahmen nach Art. 39 EGMR-VerfO Erfolg hat, die Auslieferung Assanges an die USA vorläufig aussetzen, um effektiven Rechtsschutz durch das Hauptverfahren sicherzustellen. Offen ist allerdings, ob die britische Regierung solch einer Anordnung des EGMR auch nachkommen würde.

Seit mehr als einem Jahrzehnt bemüht sich Assange, nicht in die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm ein unfairer Prozess, die Verurteilung zu einer praktisch lebenslangen Strafe und zeitlich unbegrenzte Isolationshaft drohen. Nach ärztlicher Untersuchung weist Assange alle Anzeichen von psychischer Folter auf und leidet besonders unter der Einzelhaft im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Wenn es zu einer Abschiebung kommen sollte, bestünde erhöhte Suizidgefahr. Die Aussicht, nie mehr freizukommen und in der Haft zu sterben, würde Assange jede Hoffnung rauben, selbst wenn die Vollzugsbehörden auf zusätzliche „Supermax Standards“ und „Special Administrative Measures“ (SAMS) verzichten, was sie in der Berufungsinstanz nur unter der Bedingung zusicherten, dass Assanges Verhalten derartige Maßnahmen nicht doch erforderlich machen sollte.

Die internationale Friedensbewegung und die Zivilgesellschaft sind Assange Dank schuldig: seine Enthüllungen über Kriegsverbrechen im Irak und Afghanistan unterstützten z.B. den Druck auf die US-Regierung, den Krieg zu beenden. Assanges Motto: „If wars can be started by lies, peace can be started by truth.“

Höchste Gefahr besteht auch für die Freiheit der investigativen Presse, wenn das Verfahren gegen Assange fortgesetzt werden sollte. Biden hatte als Vizepräsident unter Obama noch Schritte gegen Assange und WikiLeaks abgelehnt, weil sonst neben WikiLeaks auch fünf internationale Zeitungen, darunter die New York Times, hätten angeklagt werden müssen, die ebenfalls das von Chelsea Manning geleakte geheime Material veröffentlicht hatten. Im November 2022 forderten die fünf gemeinsam in einem offenen Brief die US-Regierung auf, die Strafverfolgung von Assange einzustellen. Sie hoben hervor: nie zuvor sei das Anti-Spionage-Gesetz benutzt worden, um Herausgeber oder Journalisten vor Gericht zu stellen. „Diese Anklage stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar und droht … die Pressefreiheit zu untergraben. Es zählt zu den Kernaufgaben von Journalisten in demokratischen Staaten, Regierungen zur Rechenschaft zu ziehen. Sensible Informationen zu beschaffen und zu publizieren, wenn das im öffentlichen Interesse liegt, ist ein wesentlicher Teil der täglichen Arbeit von Journalisten. Wenn diese Arbeit kriminalisiert wird, schwächt das unseren öffentlichen Diskurs und unsere Demokratien erheblich.“

Ungeachtet breiter internationaler Proteste von Menschenrechtsgruppen und Journalistenorganisationen, zuletzt auch der australischen Regierung, zeigt sich die US-Regierung unter Präsident Biden unnachgiebig und setzt die Linie von Trump fort.

Annalena Baerbock steht jetzt besonders im Fokus, forderte sie doch vor dem Regierungswechsel die sofortige Freilassung Assanges und führte dafür „schwerwiegende Verstöße“ an „gegen grundlegende Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention“. Wo bleibt jetzt ihr üblicher scharfer Protest gegen diesen massiven Angriff auf die Pressefreiheit?

Wir fordern die Bundesregierung auf, um der Pressefreiheit willen und zur Rettung des zu Unrecht wegen der Veröffentlichung ihm zugespielter Informationen verfolgten Journalisten Assange in klaren Worten bei US-Präsident Biden und bei der britischen Regierung gegen die drohende Auslieferung zu protestieren und die Beendigung des Strafverfahrens gegen Assange zu fordern.

Quelle: PM IALANA Deutschland und IPPNW Deutschland