AUS IHREN REDEN UND SCHRIFTEN. Fundstück von Ulrich Sander (VVN – BdA)

DAS ABC DES DEUTSCHEN MILITARISMUS

Beitrag zur Verteidigung der Demokratie

SCHRIFTENREIHE DES PRÄSIDIUMS DER VEREINIGUNGEN

DER VERFOLGTEN DES NAZIREGIMES

HEFT 3 – PREIS DM1.—

2. AUFLAGE

SEPTEMBER 1959

Auszug aus dem Dokument:

Ein Menschenleben — 12 Tage Gefängnis

WETZLING, Wolgfgang, SS-Oberfeldrichter a. D

Im Februar 1958 wurde der ehemalige SS-Obersturmbannführer und SS-Oberfeldrichter Wolfgang Wolfgang Wetzling, „wegen Totschlag an 151 Menschen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.

Von den Mitangeklagten erhielten der ehemalige Hauptmann und Fabrikant Ernst Moritz Klönne „wegen Beihilfe zum Totschlag von 71 Menschen ein Jahr und 6 Monate Gefängnis. Das Verfahren gegen den ehemaligen SS-Sturmbannführer und Regierungsassor Johann Miese| wurde gemäß dem Straffreiheitsgesetz von 1954 eingestellt, da keine höhere Strafe als drei Jahre Gefängnis zu erwarten war. Der kaufmännische Angestellte Bernhard Anhalt, ein ehemaliger SS-Sturmbannführer, der Gewerbeoberlehrer Helmut Gaedt, ein Hauptmann der Wehrmacht, und der Vermessungstechniker Heinz Zeuner, ehemals SS-Sturmführer, wurden freigesprochen, da für sie nach Ansicht des Gerichtes „ein Befehlsnotstand vorlag“.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten Wetzling lebenslänglich Zuchthaus und für die Mitangeklagten je 5 Jahre Zuchthaus beantragt.

Um die Ungeheuerichkeit dieses Urteils – das als symptomatisch für die bundesdeutsche Gerichtsbarkeit gelten kann und noch durch eine Reihe weiterer Freisprüche überführter und schwer belasteter Nationalsozialisten ergänzt werden könnte- zu ermessen, sei an das Geschehen von Warstein erinnert. Eine Illustrierte Zeitung, die sich durchaus nicht durch antinationalsozialistische Tendenzen ausgezeichnet, schrieb über diesen, im März 1945 durchgeführten Massenmord:

„Aber noch herrscht im Schulhaus Warstein noch eine bestimmte „Ordnung“, denn hier ist der Stab der SS-Division untergebracht. Er besteht aus Raketenspeziallisten aller Waffengattungen ….

Bis eines Tages durch einen unglücklichen Zufall drei russische Arbeiter auf den Schulhof des SS-Stabes geraten. Zufällig ist auch General Kammler da. Er bekommt einen Tobsuchtsanfall und schreit: ‚Dezimieren, das Pack, kräftig dezimieren!‘

Da gerät Bewegung in den Divisionsstab. Der General hat ‚dezimieren‘ gesagt. Hacken werden zusammengeknallt, Befehlsbesprechungen angesetzt. Da ist der Feldrichter der Division, SS-Obersturmbannfüherer Wetzling, er ist für die ‚juristische‘ Seite” verantwortlich.“

Wie diese „juristische Seite“ aussah, darüber gibt die Vernehmung Wetzling’s im Jahre 1958 Aufschluß:

„Ich habe nur einen Befehl ausgeführt, einen Befehl zum Schutze der. Bevölkerung… Die Bedrohung war doch wirklich zu erkennen. Der Kommandeur befürchtete Bandenbildung. Man spricht heute hier von einem Prozeß der Menschlichkeit. Was wir damals taten, war tiefe Menschlichkeit ….. .”

Nachdem die Befehle ausgegeben worden waren, fuhr Wetzling mit einem Dolmetscher in die Schützenhalle von Warstein und ließ den Russen erklären, wer sich freiwillig meldete, würde in ein ‚besseres‘ Lager kommen. Darauf meldeten sich 14 Männer, 56 Frauen und Kind war auch dabei. Auf diesbezügliche Fragen des Vorsitzenden antwortete der Angeklagte:

„Wetzling: ‘Das Kind habe ich erst später gesehen. Es tat mir leid. Ich wollte es umschicken, aber die Mutter wollte es unbedingt mithaben.‘

Vorsitzender: ‘Warum aber die Frauen? Die Frauen waren doch keine Gefahr für die Bevölkerung?‘

Wetzling: (erregt) „Auch die Frauen waren gewiß kommunistisch geschult, fanatisch und, wie ich aus Rußland wußte, eine Gefahr.‘“

Die Russen, die sich ‚freiwillig‘ für ein besseres Lager gemeldet hatten, wurden auf LKWs verladen und ins Langenbachtal bei Warstein gebracht. Dort mußten sie sich in Dreierreihen aufstellen und hinter ihnen nahm das Exekutionskommando im Halbkreis Aufstellung.

Als sie sich in Marsch setzten, gab Wetzling das Feuerkommando.

Zu einem bemerkenswerten Rededuell kam es während der Verhandlung zwischen dem SS-Stabsrichter Merz, heute Oberlandesgerichtsrat in Neustadt an der Weinstraße, und Wetzling:

„Merz: ‘Die Erschießungen gehörten keineswegs in die Zuständigkeit eines SS-Gerichts. Als Wetzling zu mir kam, sagte er etwa die Worte: Ich war heute Nacht dabei, wie Russen erschossen worden sind. Da habe ich ihm in höchster Erregung erwidert: Zu einer solchen Schweinerei hätte ich mich nicht hergegeben. Wir schießen hier V 2 ab und sonst nichts.

Wetzling: Als wir jenen Morgen nach der Erschießung aneinandergerieten- ich glaube, wir waren damals noch per Du,- habe ich Ihnen da nicht erklärt, daß ich nicht nur Richter bin, sondern auch Offizier sei, der Befehlen zu gehorchen habe?

Merz: Ich wäre auf keinen Fall gegangen. Sie hätten sich auch mit höheren Dienststellen in Verbindung setzen können, unsere Fernsprechverbindungen waren die besten der ganzen Wehrmacht.

Vorsitzender: Wir stellen also fest, daß bei Ihnen (zu Merz gewendet) diese Spaltung der Persönlichkeit nicht vorlag.”

Zu der bedrückendsten und bedenklichsten Einvernahme in diesem Prozeß gehört die des damaligen Transportoffiziers der Division und heutigen Oberstleutnant der Bundeswehr, Zippelius, der als Zeuge auf die Frage des Verteidigers: „Was hätten Sie getan, Herr Oberstleutnant, wenn Sie damals einen Erschießungsbefehl bekommen hätten?” die folgende Antwort gab:

„Diese Frage ist heute sehr schwer zu beantworten. Man muß sie mit den Maßstäben messen, die damals gültig waren. Ich glaube, ich hätte damals nicht anders handeln können…”

So weit ein Offizier der Bundeswehr, die es sich zum Ziel gesetzt hat, eine Armee der

„Bürger in Uniform“ zu schaffen – Der wochenlang währende Prozeß hatte mit aller Klarheit bewiesen, daß die aus fremden Ländern gegen ihren Willen Verschleppten ebenso wie viele Unzählige, sehnsüchtig auf die Stunde ihrer Befreiung warteten. Das Ende ihrer Qualen und Sehnsüchte brachten die Genickschüsse, kalt und heimtückisch befohlen und durchgeführt von Männern, die sich im Jahre 1958 bedingungslos und stolz zu diesen Morden bekennen und bei bundesdeutschen Richtern hierbei auf Verständnis stoßen.

Wie so viele andere, überführte Mörder machte sich Wetzling, jetzt Justitiar bei der Niedersächsischen Landeskrankenhilfe mit einem Monatsgehalt von DM 1400,- die antibolschewistische Konjunktur zunutze und belehrte das sich belehrenlassende Gericht, daß auch die erschossenen russischen Frauen eine „potentielle Gefahr” bedeutet hätten.

Als weiteres „Argument“ für die erfolgte Tötung von 129 Männern, 77 Frauen und 2 Kindern führte der Volljurist Wetzling aus, er sei der Überzeugung gewesen, „daß sich unter den Ausgesuchten bestimmt eine entsprechende Anzahl gefährlicher Elemente“ befunden hätte.

Das „Urteil” gegen Wetzling ist gleichbedeutend damit, daß auf der Waage der bundesdeutschen Gerechtigkeit ein Menschenleben mit 12 Tagen Gefängnis aufgewogen wird.

Und dies, obwohl der § 211 des StrGB lautet:

„1. Der Mörder wird mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft.

2. Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam, oder mit gemeingefährlichen Mitteln, oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.”

Entsprang die Untat Wetzling’s nicht der Mordlust? Sollte es etwa als mildernder Umstand betrachtet werden, daß es sich hier um eine politisch bedingte Mordlust gehandelt hat und daß seine Opfer „nur“ russische Fremdarbeiter waren? Zu der politischen Mordlust bekannte sich Wetzling nachdrücklich. So nannte er z. B. die SS eine „hervorragende Truppe” und den SS-General Hausser einen General „wie im Bilderbuch” mit einem „wunderbar aristokratischen Kopf“ und einer „ungewöhnlich korrekten und sauberen Haltung“. Die Erschießung eines jüdischen, französischen Kriegsgefangenen bezeichnete er als „aus Kriegsleidenschaft verständlich”. Die Ernennung zum SS-Richter war für ihn eine „ehrenvolle Berufung“ und die Zeit bei einer SS-Division im Osten eine „absolut stolze Zeit”.

Es muß als charakteristisch gelten, daß sich bei keinem der Angeklagten irgendeine Distanzierung von den Gedankengängen des Dritten Reiches bemerkbar machte, sondern, daß sie diese vielmehr zur Rechtfertigung der heimtückischen Morde benützten. Daß sie dies nicht ohne Erfolg taten, beweist das bereits zitierte, für die Angeklagten so verständnisvoll ausgefallene Urteil.

Eine Zeitung berichtete über den Hauptangeklagten:

„Wetzling hat ganz links auf der Anklagebank Platz genommen. Sein blauer Maßanzug sitzt makellos, das Hemd unter der gelbgemusterten Krawatte ist blütenweiß.- Der SS-Mörder mit dem blauen Maßanzug und der gelbgemusterten Krawatte sowie dem blütenweißen Hemd, das die von dem Blute der ermordeten Männer, Frauen und Kinder entstandenen Flecken verdeckt, kann als eines der antibolschewistischen Symbole der Bundesrepublik gelten und verdient kaum eine bessere Überschrift als ‚Mörder unter uns!’“

Beitragsbild: ©Claus Stille; Obelisk zum Gedenken an die 65.000 von den deutschen Faschisten  im Stalag 326 in Stukenbrock zu Tode gequälten sowjetischen Kriegsgefangenen.

Ich empfehle zwei meiner Berichte  von dort erlebten Gedenkveranstaltungen zu lesen:

Gedenken 1 Gastredner Eugen Drewermann)

Gedenken 2 (Gastredner Rolf Becker)

Hinweis: Gastbeiträge geben immer die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

In Dortmund-Eving wird jetzt mahnend an die Rolle Emil Kirdorfs als Hitler-Förderer erinnert

Von Ulrich Sander

Im Juli 2018 titelten die RuhrNachrichten im Dortmunder Lokalteil: “Die braune Vergangenheit des Emil Kirdorf: Verwirrung um verschwundene Tafel”. Und weiter hieß es: “Der Industrielle Emil Kirdorf förderte den Aufstieg von Adolf Hitler. In der nach ihm benannten Siedlung in Dortmund Eving sollte vor Jahren eine Mahntafel aufgestellt werden. Von ihr fehlt jede Spur.” Zur Vorgeschichte hieß es: “Einstimmig beschloss die Bezirksvertretung Eving bereits 2011 die Aufstellung einer solchen Tafel und stellte dafür 10.000 Euro zur Verfügung. Fast sechs Jahre nach dem Beschluss ist von der Tafel noch weit und breit nichts zu sehen. Gibt es sie überhaupt. Und wenn ja, wo ist sie abgeblieben?” Dem Beschluss lag ein Antrag der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten zu Grunde.

Im November 2023 hieß es in den RuhrNachrichten unter Bezugnahme auf eine Erklärung der Grünen: “Ein Mahnmal, das auf die problematische Nazi-Vergangenheit von Emil Kirdorf hinweist, soll in der Kirdorf-Siedlung aufgestellt werden. An der Umsetzung hapert’s.”

Weitere zwei Jahre später teilte Oliver Stens (SPD), Evinger Bezirksbürgermeister, den Abgeordneten nunmehr unter dem Datum des 21. Juli 2025 mit: “Der Beschluss der Bezirksvertretung zur Aufstellung der Kirdorf-Stele ist umgesetzt und die Stele aufgestellt.”

„Warum es 14 Jahre dauerte, den Beschluss umzusetzen, kann nur als Mischung aus Schildbürgerstreich und skandalöser Frechheit verbunden mit Geschichtsklitterung bezeichnet werden“, meinte dazu ein Sprecher der VVN-BdA. Es sei beispielsweise die Aufstellung der Mahntafel “im Vorfeld von Wahlen mit erheblichen Hürden verbunden” gewesen, so hatte Stens behauptet. Eine Hürde sei wohl, so die VVN-BdA, die Tatsache gewesen, dass aus der Gedenkstätte Steinwache eine Bewertung des Emil Kirdorf ebenso verschwand wie auch der Raum mit dem Titel “Die Schwerindustrie setzt auf Hitler”. Warum? Weil angeblich neue Erkenntnisse die Aussage über die Schwerindustrie nicht mehr zuließen, so das Stadtarchiv.

Die Konzerne der Schwerindustrie aus dem Ruhrrevier gehören allerdings zu den Unterzeichnern einer Erklärung von 49 Konzernleitungen zum 80. Jahrestag des 8. Mai 1945, dem Tag der Befreiung von Krieg und Faschismus. In dem späten Geständnis, das vom ehemaligen IG Farben-Betrieb Bayer AG initiiert worden ist, heißt es:

„Die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten 1933 wäre ohne das Versagen der damaligen Entscheidungsträger in Politik, Militär, Justiz und Wirtschaft nicht denkbar gewesen. Deutsche Unternehmen trugen dazu bei, die Herrschaft der Nationalsozialisten zu festigen. Auf ihren eigenen Vorteil bedacht, waren viele Unternehmen und ihre damaligen Akteure verstrickt. Heute übernehmen wir als deutsche Unternehmen Verantwortung, die Erinnerung an die Verbrechen der NS-Zeit sichtbar zu machen.”

Die Erklärung der Konzerne ist wohlfeil und kostet sie nichts – so vermuten man offenbar. Doch die Zeit der Entschädigungen ist nicht zu Ende, wie man einer Forderung antnehmen kann, die von der VVN-BdA aufgestellt wurde: Es sollen die Erben der ökonomischen Eliten der Hitlerzeit zu gunsten der Nachkommen der Opfer, vor allem der Zwangsarbeiter enterbt werden. Und die Geschichtsklitterung, wie sie mit der Beseitigung des Raums 7 mit der Anklage der Schwerindustrie verbunden war, muss auch beendet werden. Mit der Stele zu Kirdorf wird ein Anfang gemacht, wenn auch nach langem Zögern. Nunmehr wird das Verbrechen des Emil Kirdorf auch in Eving andeutungsweise sichtbar gemacht, und zwar mit diesen Worten auf der Stele:

„Emil Kirdorf – 8.4.1847 – 13.7.1938 – Die Kolonie Kirdorf ist eine Bergbausiedlung. Erbaut wurde sie 1912-1913 von der Gelsenkirchener Bergwerks AG im Stil einer Gartenstadt für Arbeiter und benannt nach ihrem Generaldirektor Emil Kirdorf. – Als er 1873 bei der GBAG eintrat, förderte das Unternehmen auf zwei Zechen 156 000 t Kohle. Als er sie 1926 – nach 53jähriger Leitung – verließ, war sie zum größten Kohlenbergbauunternehmen Deutschlands und Europas geworden. – Emil Kirdorf war politisch ein Reaktionär und sah in der Person Bismarcks den deutschen Gedanken verwirklicht. Er war von Beginn an ein entschiedener Gegner der Weimarer Republik und betätigte sich deshalb früh und aktiv als Förderer des Aufstiegs Adolf Hitlers. Von 1927 bis zu seinem Tode war er mit Unterbrechungen Mitglied der NSDAP. –
Stadt Dortmund“

Siehe dazu auch: https://www.nordstadtblogger.de/?s=Emil%20Kirdorf

Die Entschädigungsforderung der VVN-BdA sieht vor, aus dem Erbe der Profiteure des faschistischen Raubkrieges und der Zwangsarbeit im Naziregime den Nachfahren der Zwangsarbeiter/innen den vorenthaltenen Lohn nachzuzahlen. Dies geschehe analog den aktuellen Regelungen zur Rückgabe von durch Nazis geraubten Kunstschätzen an die Erben der Opfer. Die VVN-BdA erklärte:

„Die Schuldigen aus den Kreisen der ökonomischen Eliten blieben bisher unbestraft, und ihr Wirtschaftssystem gehörte zu den Wurzeln des Faschismus. Den Hinterbliebenen der Räuber darf die Beute nicht länger gehören.“

Folgende Rechnung ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung: Es gibt in Deutschland derzeit 132 Milliardäre. 71 Prozent dieser Milliardäre sind deshalb so reich, weil sie Milliardenvermögen geerbt haben. Zum Vergleich: Von den 2800 Milliardären, die es weltweit gibt, haben nur 36 Prozent ihr Vermögen geerbt. Die Zahl der deutschen Milliardärserben ist prozentual doppelt so hoch aufgrund des Raubzugs ihrer Vorfahren vor 1945. (Quelle: ARD Reschke Fernsehen, 16.1.2025)

Beitragsbild: via U. Sander

Hinweis: Gastbeiträge geben immer die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.