Staatlich vorangetriebene Zensur und Meinungsterror werden deutsche Staatsräson

Also sprach Kanzler Olaf Scholz: „Diese beste Demokratie, die wir in Deutschland je hatten, die auch eine ist, die wir verteidigen müssen …“ Der wie so oft verkorkste Satz, gesprochen vor zwei Monaten während eines Staatsaktes in Bonn, klingt nur bei oberflächlicher Wahrnehmung dümmlich aufgeblasen. Denn jetzt kommt‘s: „… verteidigen und beschützen auch gegen diejenigen, die sie von innen zu untergraben versuchen“. Kontext: Wer Wühlmaus ist, das befindet die Bundesregierung. So primitiv wie wirkungsvoll: Politiker behaupten etwas als Tatsache und diskriminieren jede Gegenmeinung als demokratiefeindlich. Der hergeholte Vorwurf „Desinformation“ genügt inzwischen, um Zensur zu rechtfertigen. Mit automatischer, vieltausendfacher Nachahmung und Anwendung, in den Behörden, in der Wirtschaft, im Kulturbereich, in den Laufstallmedien – eine „Verhaltensweise ganz nah an den Nazis“. Der Staat und seine zivilen Helfershelfer brauchen keine Beweise mehr, um jemanden als Verfassungsfeind zu brandmarken und fertigzumachen.

Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam.

Scholz-Diagnose: „Deutschland, die beste Demokratie, die wir je hatten.“ Ach ja? Deutschland ist im westeuropäischen Vergleich Spitzenreiter bei der Einschränkung bürgerlicher Rechte, speziell der Versammlungsfreiheit und des freien Redens und Schreibens – vom Abbau sozialer Standards ganz abgesehen (Kinderarmut, Altersarmut, Niedriglöhne, Wohnungsnot, Obdachlosigkeit, Bildungsnotstand, und ganz speziell beim Rentenklau). 

Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!“ lauteten Deutschlands Postulate nach seiner Befreiung von der Nazi-Diktatur 1945. Seither gehört es zu unserer staatlich geförderten Selbsttäuschung, die friedliebendste Nation der Welt zu sein. Wir haben – auch dies ist eine deutsche Erfindung – erfolgreich „Vergangenheitsbewältigung“ betrieben. Deshalb gedenken wir u.a. jährlich am 27. Januar (Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee) der rund 6 Millionen ermordeten Juden und räumen den Überlebenden und Nachkommen dieser Glaubensgemeinschaft besondere Rechte ein.

Dass Nazi-Deutschland gleichzeitig (mit der Leningrad-Blockade) eine Million Sowjetmenschen in den Hungertod trieb und die deutsche Soldateska mindestens 15 Millionen sowjetische Zivilisten ermordete, finden wir hingegen bis heute keines Gedenktags wert. Von den drei Millionen Rotarmisten, die unsere Wehrmacht in ihren Gefangenenlagern planmäßig verhungern ließ, und den Tausenden, die sie erschoss, erschlug oder zu Tode quälte, gar nicht weiter zu reden. Das waren ja alles bloß Russen, nicht? Wer wird denn für die schon Umstände machen.

Trotz der vom Grundgesetz vorgegebenen Verpflichtung zur Friedensförderung setzt unser politisches Führungspersonal um Scholz, Pistorius, Habeck und Baerbock auf Krieg gegen Russland – bis zum Endsieg, wie gehabt.

Am deutschen Wesen …

Sozialabbau und Kriegstreiberei bedürfen sorgfältiger journalistischer Politur und ausgefeilter Akzeptanzstrategien. Eine Dreiviertelmehrheit der Bevölkerung muss der Seelenmassage und der Hirnwäsche unterzogen werden, damit sie solches Treiben als demokratischen Austrag hinnimmt. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Zensur, Bezichtigung und Ausgrenzung – die sogenannte Cancel-Culture – ist in vollem Gange. Auch auf diesem Feld ist Deutschland jetzt europäischer Vorreiter.

Nehmen wir den gemäß § 130 StGB strafbewehrten Vorwurf der „Volksverhetzung“, nach dem auch eine „öffentlichen Billigung von Putins Angriffskrieg in der Ukraine“ verfolgt werden kann. Vergleichbare gesetzliche Maulkörbe wird man bei unseren europäischen Nachbarn (noch) vergeblich suchen, trotz hartnäckiger Richtlinien-Vorstöße vonseiten der deutsch präsidierten EU-Kommission gegen „russische Desinformation“.

Hierzulande ruft bereits eine ausländerfeindliche Äußerung oder sonstige „Hassrede“ (neudeutsch: Häjt spietsch) den Staatsanwalt auf den Plan. Dabei ist es noch nicht allzu lange her, dass die „Meinungsfreiheit“ fast unbeschränkte höchstrichterliche Absicherung fand. Anno 2010 erkannte das Bundesverfassungsgericht für Recht: 

Ausländerfeindlichkeit allein ist nicht strafbar. Ausländerfeindliche Meinungen verstoßen zwar gegen die Werte des Grundgesetzes und das Toleranzgebot. Aber das ist noch kein Grund, ihnen den Schutz der Meinungsfreiheit zu entziehen … Die Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht. Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern.“

Von solch tatsächlich freiheitlich-demokratischem Denken haben wir uns, der Bundeskanzler vorneweg (s. oben), inzwischen meilenweit entfernt.

In diesem Zusammenhang eine Lese-Empfehlung: In der SPIEGEL-Kolumne

Was müssen die Muslime Robert Habeck beweisen?“

hat Thomas Fischer, vormals Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, die schwülstige Rede des Vizekanzlers(!) zu Israel und Antisemitismus analytisch so gründlich zertrümmert, dass nur noch Schwatzpulver übrigblieb. Leider sind streitbare Denker, die es noch wagen, sich öffentlich und rechtens mit Regierungspolitikern anzulegen und sie gehörig abzubürsten, inzwischen Rarität.

Journalisten als Büchsenspanner

Unsere Journaille ist als Urheber und Antreiber entlarvt: Sascha Lobo schäumte in Der Spiegel gegen den „deutschen Lumpenpazifismus“, und Clemens Wergin, Chefkorrespondent Außenpolitik der Springer-Zeitung Welt, tat es ihm gleich. Mit „Lumpenpazifsten“ meinten die beiden Herrenreiter offensichtlich die Kriegsgegnerinnen Sahra Wagenknecht und Alice Schwarzer. Ihre Schmähung ist eng verwandt mit der Hasstirade des berüchtigten Nazi-Volksgerichtshofpräsidenten Roland Freisler, der den angeklagten Graf Schwerin von Schwanenfeldt mit „Sie sind ja ein schäbiger Lump!“ anschrie.

Es setzt dem dann die Krone auf, dass Der Spiegel und Welt sich anmaßen, für den Umgang mit „Hasstiraden“ im Netz Ratschläge zu erteilen. 

Die Konstruktion „Hassrede im Netz“ war für die SPD-Spitzenkraft Heiko Maas, seinerzeit Bundesjustizminister, der Anstoß für das inzwischen berüchtigte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, auch Facebook-Gesetz genannt. Begründet wurde es im Jahr 2017 so:  

Die Debattenkultur im Netz ist oft aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt. Durch Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte kann jede und jeder aufgrund der Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der Sexualität diffamiert werden. Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, bergen eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft.

Auffallend ist: Es finden sich keine gesicherten Daten über die Bedeutsamkeit der behaupteten „Hass-Kultur“ im Netz. Deren Definition ist schwammig, die genannten Zahlen sind spekulativ und lassen darauf schließen, dass „Hasskriminalität“ eine weitaus geringere Bedeutung hat, als ihr beigemessen wird.

Eine 0,2-Prozent-Bagatelle

Der Verdacht erhärtet sich, dass mit dem Gesetz Machtansprüche befriedigt werden. Den Berliner Polit-Darstellern geht es um Kontrolle und ungehinderten Zugriff auf personenbezogene Daten in den sozialen Medien. In der Begründung der Gesetzesvorlage steht nämlich auch dieser (verräterische) Satz:

Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hat überdies auch in der Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten („Fake News“) in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen.

Falschnachrichten sind strafbar? Wer bestimmt, was eine strafbare Falschnachricht ist? Bringen der Kanzler und seine Ministerriege nicht tagtäglich Falschnachrichten in Umlauf? Haben nur sie das Recht, nach Belieben Fakten zu leugnen, zu verdrehen, zu erfinden, der Bürger aber nicht? Haben die Mehrheitsparteien die Befugnis, die Farbe der Brillengläser zu bestimmen, durch die wir die Welt zu betrachten haben?

Dass die übertrieben betonte Hasskriminalität keine besondere Gefährdung im Vergleich zu anderen Problemen (z.B. wachsende Armut) der Gesellschaft darstellt, zeigen die statistischen Erhebungen in den „Transparenz-Berichten“ von Facebook, die regelmäßig im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Danach sind unter 10.000 geprüften Inhalten nur zwei als Hassreden zu qualifizieren, ein winziger Anteil von 0,02 Prozent. Es handelt sich dabei jedoch nur um Verstöße gegen Facebook-Regeln, nicht um Straftaten im üblichen Sinne. Das ist schon ein dickes Ding: Die „sozialen“ Netzwerke dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs tatsächlich die Rechte ihrer Nutzer selbstständig begrenzen, ungeachtet des Grundgesetz-Artikels 5 über die Meinungsfreiheit.

Im zweiten Halbjahr 2022 verzeichnete Facebook 125.000 Beschwerden von Privatpersonen und Institutionen wegen anstößiger Texte. In nur knapp einem Drittel der Fälle ging es um typische Ehrdelikte wie Beleidigung oder üble Nachrede. Nur in rund 13,8 Prozent der Beschwerden sah Facebook überhaupt Anlass, gegen die angezeigten Inhalte vorzugehen (Transparenzbericht, S. 28). Viel Lärm um nichts!

Zahlen für den Überblick: Im Jahr 2022 wurden insgesamt 5,63 Millionen Straftaten erfasst. 396.000 wurden per „Tatmittel Internet“ begangen, das sind gerade mal 7 Prozent. Die Fallzahlen der virtuellen Kriminalität sind im Vergleich zur realen Alltagskriminalität gering.

Erst recht spielt die spezielle Straftat „Beleidigung mittels Internets“ (=Hassrede) in den Statistiken der Polizei bzw. des Innenministeriums bloß eine untergeordnete Rolle. Nur rund 17.600 der 236.000 Fälle im Jahr 2022 wurden per Internet begangen, das sind 7,5 Prozent. Gegenüber dem Jahr 2021 wurde eine Zunahme von lediglich 404 Fällen festgestellt. Kleinkram.

Vorgeblich „Hassbekämpfung“

Virtuell begangenes Unrecht lässt sich ebenso wenig wie das Unrecht im realen Alltag mit Überwachung und Strafandrohung verhindern. Die Initiatoren des Gesetzes wussten das natürlich. Doch statt es laufend auf Angemessenheit zu prüfen, schärften sie nach: mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“. Es sieht nunmehr auch für sogenannte Hassstraftaten eine Meldepflicht vor sowie schwerere Strafen für Drohungen und Beleidigungen. Die Konzerne der sozialen Netzwerke müssen die inkriminierten Inhalte vorab strafrechtlich bewerten und die Daten der Tatverdächtigen dem Bundeskriminalamt übergeben: Personaldaten, E-Mail-Adressen, IP-Adresse.

Der Schutzanspruch der Opfer von Hassverbrechen war schon vor dieser Verschärfung zufriedenstellend geregelt gewesen. Nunmehr aber bekam der Staat umfassende Zugriffsrechte auf die Nutzerdaten, und zwar aufgrund bloßer Text-Vorprüfung durch Internet-Konzerne. Deren gigantische technische Mittel und ohnehin problematische Datensammlungen macht sich der Staat jetzt zunutze für die (polizeiliche) Kontrolle, mit massiven Auswirkungen auf die individuelle Meinungsäußerung. Die parlamentarischen Unterstützer dieses Systems demonstrierten damit fast soviel demokratisches Bewusstsein wie Attila, der Hunnenkönig. Kein Wunder, dass der Datenschutz-Beauftragte Ulrich Kelber „schwerwiegende Grundrechtseingriffe“ diagnostizierte.

Das Schlagwort „Hassbekämpfung“ diente demnach nur der Tarnung anderer Ziele: der Perfektionierung des Überwachungsstaats, der Durchsetzung von Zensur, der Unterwerfung unter die Deutungshoheit der Regierung und der Unangreifbarkeit der „herrschenden Meinung“. Kurz gesagt: dem staatlichen Meinungsterror. Dafür sprechen auch die regelrechten Hasskampagnen gegen Andersdenkende, deren Ausgrenzung und Beleidigung. Das herabwürdigende Etikett „Verschwörungsideologe“ klebt ihnen sogar die Tagesschau auf. Es dient der gesellschaftlichen Ächtung, und Kanzler Scholz schlägt ebenfalls gerne mit dieser verbalen Keule um sich. So erledigt man alle als unangenehm empfundenen Kritiker.

Man macht sie mundtot, indem man ihnen Veranstaltungsräume verweigert, sie beruflich drangsaliert von den öffentlichen Podien verdrängt und ihre wirtschaftliche Basis torpediert. Kritiker beispielsweise der verbrecherischen israelischen Besatzungspolitik in Palästina werden in Bausch und Bogen als Antisemiten beschimpft und gar – beweislos – der Holocaust-Leugnung und des Geschichtsrevisionismus bezichtigt.

„Hass im Netz“ ist entgegen allen Behauptungen kein außergewöhnliches Problem, Hass ist in allen gesellschaftlichen Räumen alltäglich. Es gibt ihn seit Menschengedenken, der Brudermörder Kain ist ein literarischer Beleg. Jedermann kann sich gegen kriminelle Hass-Ausbrüche wehren; Polizei, Staatsanwälte und Richter geben Beistand und Schutz. Politiker, die den „Kampf gegen Hassrede“ ansagen und damit doch nur systematischen Abbau der Meinungsfreiheit meinen, braucht es ganz sicher nicht.

Das gesetzliche Machwerk ist rundum von Übel:

Ohne juristische Kontrolle ist die Abgabe der Verantwortung für die Löschung von Inhalten Dritter an private Firmen nicht mit den internationalen Menschenrechtsbestimmungen vereinbar

schrieb der UNO-Experte Kaye an die Bundesregierung. Ohne Erfolg. Die Berliner Regierung hat sich selbst mit dem Unfehlbarkeitsdogma aller Kritik enthoben. 

Zensur-industrieller Komplex

Der Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke bot unseren regierungsamtlichen Bevormundern den Anlass, eine weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit auf den Weg zu bringen. Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ und seinen teils unsinnigen Konstruktionen für Straftatbestände passte man sich faktisch den Maßstäben autoritärer Länder an. So soll u.a. die „Billigung von Straftaten“ (§140 StGB) bereits ein Delikt sein, wenn der Täter die Tat noch gar nicht in ihren Einzelheiten kennt.  

Mutmaßlich, weil damit auf längere Sicht das Vertrauen in die sozialen Medien untergraben wird, haben Facebook & Co. gegen diese Zumutungen geklagt. Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts brachte ihnen einen Teilerfolg, doch nur auf Zeit: Vom Februar an soll der von Deutschland initiierte „Hate speech”-Kontrollwahn in ganz Von-der-Leyen-Europa herrschen.

Das Gesetz nennt sich dann „Digital Services Act (DSA)“. Es soll jederzeit die Löschung und Strafverfolgung „illegaler Inhalte“ ermöglichen, was immer darunter zu verstehen ist. Staatliche Behörden sollen künftig ohne richterlichen Beschluss umfassende Aufzeichnungen über die Online-Aktivitäten einer Person anfordern können. Logisch, dass diese Beliebigkeit zu Lasten der Meinungsfreiheit geht. Selbst der Deutsche Journalistenverband, eine dem Beamtenbund ähnliche Standesorganisation im Gewerkschaftsmäntelchen, hält dieses Machwerk für verfassungswidrig.

Auf den Punkt gebracht hatte es der US-Blogger „Simplicius The Thinker“ (Simplicius, der Denker):  

Die Ironie besteht darin, dass das Gesetz – das als das „ehrgeizigste“ Gesetz dieser Art in der Geschichte bezeichnet wird – von seinen Verfassern als „Schutz“ der freien Meinungsäußerung ausgegeben wird, während es sich gegen „illegale oder hasserfüllte Inhalte“ richtet. Der erste Teil ist nur eine absichtlich irreführende Floskel; die „illegalen“ und „hasserfüllten“ Inhalte sind genau jene freie Meinungsäußerung, die mit dem Gesetz eingeschränkt werden soll … Alle derartigen künstlichen Konstrukte müssen … abgeschafft werden, da (sie)dazu dienen, Anschuldigungen mit dem Stempel der Autorität zu erheben …“ (maschinelle Übersetzung aus dem Amerikanischen).

Aller substanziellen Einwände zum Trotz wurde auch dieses EU-Gesetz durchgedrückt.

Wer kontrolliert die Kontrolleure? Den Deutschen ist es erneut gelungen, mit ihrer Blaupause „Netzwerk-Durchsetzungs-Gesetz” reaktionäre Strukturen auf EUropa zu übertragen. Die intellektuellen Anführer dieses Zensur-industriellen Komplexes mit seinen ökonomischen und militärischen Vormacht-Interessen nutzen ihre effiziente Lobby in Washington, Brüssel und Berlin. Eines ihrer absurden Dogmen: Mehr Selbstzensur führe zu genauerer Berichterstattung.

Das kommt uns doch sehr bekannt vor: Waffen schaffen Frieden! Lüge ist Wahrheit! Unter solchen Parolen sollen wir unseren politischen Vorturnern in den regelbasierten, sozialdemokratisch-grün getünchten Protofaschismus folgen. Man empfiehlt uns die Aufzucht von Feuersalamandern im Keller zum Zwecke der Warmwasserbereitung, stellt ehrenwerte Kritiker und Querdenker vor Gericht, fügt der journalistischen Berufskleidung den Maulkorb hinzu und gibt korrupte Ukronazis als Bereicherung der EU aus. Man führt „hybriden“ Krieg gegen Russland und fährt dafür die deutsche Wirtschaft vor die Wand.

Wir sind die Guten! Und dabei bleibt’s.

Beitragsbild: Cover des Buchs „Zensur“ von Hannes Hofbauer

Dritte Was-Tun NRW! – Konferenz in Hagen hatte das Thema Behindertenpolitik

Vergangenen Sonnabend fand die dritte Was-tun NRW!-Konferenz in Hagen statt. Lesen Sie meinen Bericht von der zweiten Konferenz hier. Mehr zu Was-Tun NRW auf deren Website.

„Was tun NRW!“ ist laut Selbstauskunft „eine außerparlamentarische Sammlungsbewegung von in der Partei Die Linke tätigen Funktionsträgern, darunter Kreissprecherinnen beziehungsweise Kreissprechern, kommunalen Mandatsträgern und Mitgliedern von Sprecher*innenräten von Landesarbeitsgemeinschaften.“

„Viele von uns“, heißt es weiter, „sind in der SL NRW (Sozialistische Linke; C.S.) organisiert. Bei uns wirken aber auch noch ehemalige Mitglieder der Partei Die Linke mit, welche in kommunalen Parlamenten tätig waren beziehungsweise jetzt parteilos sind. Auch haupt- und ehrenamtliche Gewerkschaftsmitglieder arbeiten bei uns mit.“

Weiter: „Unsere Intention ist es, uns aktiv für eine neue starke linke politische Kraft in Deutschland und NRW zu engagieren.

Themenschwerpunkte unserer Arbeit sind Soziales, Friedenspolitik und eine Umweltschutzpolitik, welche nicht zu Lasten der Lohnabhängigen, Erwerbslosen und des Mittelstandes erfolgt.

Sahra Wagenknecht und ihren politischen Ansätzen stehen wir in diesem Kontext sehr positiv gegenüber.“

Ich verfolgte die 3. Was-Tun-Konferenz via Zoom. Ingo Meyer informierte am vergangenen Sonntag auf Facebook: „Dennis Friedel Heiermann referierte hochinformativ zum Thema Behindertenpolitik. Dank an ihn dafür. Ein für eine soziale Bewegung außerordentlich wichtiges Themenfeld! Wir haben wieder neue Mitstreiter gewonnen und blicken in dieem Zusammenhang gespannt, optimistisch und durchaus auch offensiv in die Zukunft! Denn wir sind gekommen und nun da, um zu bleiben! Wir waren uns in diesem Zusammenhang einig, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und seine Parteigründungsvorbereitungen wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen und außerparlamentarisch aktiv zu unterstützen. Denn wir wollen dazu beitragen, dass es anders und somit besser – sozialer und friedlicher – wird in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und der EU!“ (…)

Ingo Meyer Foto: Archiv C. Stille.

Dennis Friedel Heiermanns interessantes Referat befasste sich mit dem Thema Behindertenpolitik

Dennis Friedel Heiermann warf eingangs seines Referats zunächst einen Blick in die Vergangenheit. Er sprach über medizinische Menschenversuche im Dritten Reich. Als ein schreckliches Beispiel nannte er die Städtische Nervenklinik für Kinder und Jugendliche Wiesengrund. Er erwähnte auch den Pathologen Berthold Ostertag, welcher medizinische Versuche an Hirnen von Kindern unternahm. Er wurde nach 1945 Leiter der Neuropathologischen Abteilung der Universitätsnervenklinik Tübingen und erhielt später in der BRD das Große Bundesverdienstkreuz (!). 

Und Heiermann sprach darüber, dass wahrlich nicht alle damaligen NS-Täter juristisch zur Verantwortung gezogen wurden. Die meisten Naziärzte seien unbehelligt geblieben. Manche seien in der Adenauer-BRD sogar wieder zu Amt und Würden gekommen.

Auf Versuche von Naziärzten konnte nach 1945 weiter zugegriffen werden. Auch medizinische Menschenversuche wären im Grunde weiter möglich gewesen. Ein entsprechendes Gesetz sei in der BRD erst 1978 (!) außer Kraft gesetzt worden. Jedoch hätte man es nicht für nichtig erklärt. Was heiße, es könne im schlimmsten Falle auch wieder in Kraft gesetzt werden. Wisse man, welche Regierung ins Amt käme? Heiermann findet das mehr als bedenklich. Zumal in wir uns in fragwürdigen Zeiten befänden, in welchen man schon einiges erlebt hätte, was derartige Bedenken durchaus nähre.

Heiermann Referat brachte trotz durchaus erreichter Erfolge in der Behindertenpolitik etliche weiter bestehende Defizite und Ungerechtigkeiten zutage. Beispielsweise bemühe sich die Bundesregierung nicht um Opferentschädigung oder ein Gedenktag für entsprechende Opfer des Nationalsozialismus.

Nicht vermittelt werden manche Behinderte auf den offenen Arbeitsmarkt. Obwohl es ein Recht darauf gibt. Allerdings könnten sich große Konzerne davon für lächerliche 720 Euro von einer Pflicht der Einstellung freikaufen.

Menschen, welche in Behindertenwerkstätten arbeiteten erhielten zumeist einen kleinen Lohn von 250 Euro bei acht Stunden Arbeitszeit.

Frauen mit Behinderung seien doppelt diskriminiert, denn sie seien durch die Bewältigung des Haushalts zusätzlich belastet.

Auch fehle es an bezahlbaren Wohnungen.

So manche Behinderten trauten sich aus Angst vor einer möglicher Herunterstufung nicht einen neuen Antrag zu stellen.

Dennis Friedel Heiermann (sh. Foto via Facebook) räumte ein, dass manche gesetzliche Regelungen auf dem Papier zwar ganz super aussähen, in der Praxis aber weiter so manche Defizite bestünden.

Auch die finanziellen Entschädigungen bzw. Zulagen für Begleiter von Behinderten seien eher bescheiden.

Behindertenpolitik werde – obwohl in den bestehenden Parteien durchaus berücksichtigt – vielfach stiefmütterlich und unzureichend behandelt.

Da sei noch viel Luft nach oben.

Behindertenpolitik, forderte der Referent, müsse eigentlich eines der Schwerpunktthemen der Parteien sein.

Er verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass das in der Partei von Sahra Wagenknecht – die Gründung ist für Januar 2024 vorgesehen – der Fall sein werde.

Beitragsbild: C. Stille