Bundeswehr-Einsatz in Syrien: Ja-Sager aus Bundestag und Bundesregierung beim Generalbundesanwalt angezeigt

Kommen die Bundeswehr-Syrien-Einsatz-Befürworter aus Bundestag und Bundesegierung vor den Kadi und hinter Schloß und Riegel); Photo: Thorben Wengert via Pixelio.de

Kommen die Bundeswehr-Syrien-Einsatz-Befürworter aus Bundestag und Bundesegierung vor den Kadi und hinter Schloß und Riegel?; Photo: Thorben Wengert via Pixelio.de

Insgesamt 445 Mitglieder des Deutschen Bundestages haben am 4. Dezember 2015 für den Bundeswehr-Einsatz in Syrien gestimmt (siehe Abstimmungsverhalten via abgeordnetenwatch.de). Für sie (Regierungsmitglieder eingeschlossen) dürfte deren Abstimmungsverhalten nun ein juristisches Nachspiel zur Folge haben. Am 5. Dezember haben nämlich die drei Autoren Volker Bräutigam (u.a ehemaliger Tagesschau-Redakteur), Andreas Hauß (Germanist u. Historiker) und Ulrich Gellermann (Journalist, Herausgeber des Online-Magazins Rationalgalerie) gegen alle Mitglieder des Deutschen Bundestages (Regierungsmitglieder eingeschlossen) Strafanzeige beim Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank,  Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe erstattet, die am 04.12.2015 für den Bundeswehr-Einsatz in Syrien gestimmt hatten.

Ich dokumentiere die Strafanzeige via Seniora.org:

„Herrn
Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe

Strafanzeige gemäß § 80 StGB i.V. mit Art.26 Abs. 1 GG

gegen alle Mitglieder des Deutschen Bundestages (Regierungsmitglieder eingeschlossen), die am 04.12.2015 für den Bundeswehr-Einsatz in Syrien gestimmt haben.

„Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt,

 

hiermit erstatten wir Anzeige wegen grundgesetzwidriger Vorbereitung eines Angriffkrieges gegen Syrien unter Bruch des Völkerrechts.

Begründung:

Am 4. Dezember hat eine satte Zwei-Drittel-Mehrheit von „Volksvertretern“ im Deutschen Bundestag für den Kriegseinsatz in Syrien gestimmt. Ihre Anzahl und das Mehrheitsverhältnis sind aber vollkommen unerheblich, wenn der Boden des Völkerrechts und des Grundgesetzes verlassen wird. Die Abgeordneten haben an diesem Tag nicht neues, womöglich besseres Recht zu setzen versucht, sondern einfach nur die bisherige Setzung gebrochen.

 

Das Massaker in Paris am 13. Nov. 2015 war kein Kriegsakt Syriens gegen Frankreich, sondern ein Verbrechen bisher unbekannter Täter. Für die „Kriegserklärung“ des französischen Präsidenten Hollande sprechen politische Gründe, rechtliche aber nicht. Den Bombardements der westlichen Koalition in Syrien, an denen sich nunmehr auch die Bundeswehr militärisch beteiligen wird, fehlt die völkerrechtliche Grundlage. Ein Mandat des UN-Sicherheitsrates liegt bekanntlich nicht vor, ebenso wenig ein Hilfeersuchen der syrischen Regierung. Eine UN-Resolution, in der zum Kampf gegen den IS „mit allen Mitteln“ aufgerufen wurde, ist kein Freibrief und erlaubt nicht, den Rahmen des geltenden Rechts zu verlassen. Das Gewaltverbot der UN-Charta ist gem. Art. 25 GG unmittelbar geltendes Recht in Deutschland. Und gemäß Artikel 26 Abs. 1 GG sind Handlungen verfassungswidrig, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten. Sie sind unter Strafe gestellt.

 

Als Papst Benedikt XVI. am 22. September 2011 im Deutschen Bundestag sprach, zitierte er den Kirchenlehrer Augustinus: „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?“ Bezogen auf das Abstimmungsverhalten der parlamentarischen Ja-Sager am 04.12.15 im Bundestag ist das so zu interpretieren: Hier hat eine Bande von Völkerrechtsverbrechern und Verfassungsfeinden für Kriegsbeteiligung votiert.

 

Es handelte sich um eine namentliche Abstimmung; die Beschuldigten sind problemlos bei der Bundestagsverwaltung zu erfassen.

 

Wir fordern Sie auf, das allfällige Ermittlungsverfahren einzuleiten.

 

Höflich grüßen

 

Volker Bräutigam, Adlerweg 1, 23879 Mölln,

Andreas Hauß, Bachstr. 16, 79232 March

 

Ulrich Gellermann, Zähringerstraße 38 A, 1070 Berlin.“

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Wer mag, kann sich der Strafanzeige anschließen

Der Strafanzeige der Autoren Volker Bräutigam, Andreas Hauß und Ulrich Gellermann gegen die Ja-Sager im Deutschen Bundestag zur Kriegsbeteiligung der Bundeswehr in Syrien schließe ich mich an

(Datum, Name, Postanschrift) senden an: poststelle@generalbundesanwalt.de.“

Juristischer Erfolg fraglich

Ob diese Strafanzeige Folgen für die Betroffenen zeitigen wird, muss sich herausstellen. Nach bisherigen Erfahrungen darf das sogar bezweifelt werden. Fraglich schon, ob der Generalbundesanwalt überhaupt Ermittlungen aufnehmen wird. Auch im Falle des Jugoslawien-Krieges und der völkerrechtswidrigen Beteiligung Deutschlands daran (Altkanzler Gerhard Schröder, seinerzeit in Regierungsverantwortung, gestand unlängst die Völkerrechtswidrigkeit diese Krieges zu) waren damals Strafanzeigen beim Generalbundesanwalt eingereicht worden. Sie verliefen bekanntlich im Sande. Dies nängt einfach damit zu zusammen, dass der Generalbundesanwalt ein politischer Beamter ist und somit weisungsgebunden ist. Immerhin werden die nunmehrigen Strafanzeigen symbolischen Charakter haben und hoffentlich hierzulande eine Diskussion entfachen. Gesetzt den Fall, sie werden einer größeren Öffentlichkeit überhaupt bekannt.

Als Hintergrundinformation seien auch Beiträge von Rainer Kahni empfohlen: hier.

„heute-show“ – Drehverbot passt nicht in die Demokratie, meint Niema Movassat in einem Offenen Brief an den Bundestagspräsidenten

Portal des Reichstages, Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin; Foto: Claudia Hautumm via Pixelio.de

Portal des Reichstages, Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin; Foto: Claudia Hautumm via Pixelio.de

ZDF-Programmdirektor Norbert Himmler hatte den Charakter der „heute-show“ und deren Protagonisten einmal so beschrieben:

„Sie schaffen es, dass Politiker, Wähler und nicht zuletzt das ZDF sich über sich selbst zugleich ärgern und amüsieren können.“

Satire, zumindest wenn sie auch noch sozusagen voll auf die „Neune“ trifft, kann bei sich von ihr getroffen fühlenden Menschen bisweilen ein gewisses Unbehagen verursachen. Warum sollten gerade Politiker da eine Ausnahme machen?

Letzten Freitagabend erfuhren wir in der beliebten satirischen Nachrichtensendung „heute-show“ (hier das Video via You Tube) des ZDF aus dem Mund von Oliver Welke, der Deutsche Bundestag habe über seinen Pressesprecher Ernst Hebeker ausrichten lassen, dass der ZDF-Show keine Genehmigung erteilt werden könne, um in der Lobby des Bundestags zu drehen. Denn bei der „heute show“, so soll sich Hebeker dem ZDF gegenüber ausgedrückt haben, handele es sich um „keine politisch-parlamentarische Berichterstattung“.

Was darf Satire?

Kurt Tucholsky zum Thema Satire:

[…] „Der Satiriker ist ein gekränkter Idealist: Er will die Welt gut haben, sie ist schlecht, und nun rennt er gegen das Schlechte an. […]

[…] Die Satire eines charaktervollen Künstlers, der um des Guten will kämpft, verdient also nicht diese bürgerliche Nichtachtung und das empörte Fauchen, dem hierzulande diese Kunst abgetan wird […]

[…] Die echte Satire ist blutreinigend: Und wer gesundes Blut
hat, der hat auch einen reinen Teint. Was darf die Satire? Alles. […]“ (Quelle: altenpohl.de)

Sind womöglich einige Politikerinnen und Politiker, Mitglieder des Deutschen Bundestages, nur neidisch auf die „heute-show“? Sehen sie die ZDF-Satirenachrichtensendung gar als unliebsamen Konkurrenten? Immerhin wirken ja immer öfters Redebeiträge und gar Gesetzesvorschläge – aus den Reihen der Großkoalitionäre wie bloße Satirebeiträge! Nur, dass einen dabei meist das Lachen im Halse steckenbleibt.

Im Volke grummelt es

Wie dem auch sei: Beim deutschen Volke – draußen am Reichtagsgebäude, das den Deutschen Bundestag beherbergt steht ja immerhin: „Dem Deutschen Volke“! Da kommt das Drehverbot gar nicht gut an beim großen Lümmel.  Es grummelt, das Volk.  Erste Wir-sind-das-Volk-Rufe werden laut.  Wenn am Reichstag auch nicht „Der heute-show“ steht, so ist doch die Satiresendung immerhin quasi  ein verlängerter Arm des Volkes, um dessen Regierung und die Abgeordneten zu kontrollieren. Und merke ich an: Diese Kontrolle ist heute so nötig wie nie zuvor!

Offener Brief von Niema Movassat (MdB, Fraktion DIE LINKE)

Endlich meldete sich nun auch ein „Bundestagsinsasse“, respektive Mitglied des Deutschen Bundestages, nämlich der Linkspolitiker Niema Movassat betreffs der verweigerten Dreherlaubnis zu Wort.

Movassat schrieb einen Offenen Brief „wegen des Drehverbotes für die ‪#‎heuteshow‬ . Und zwar an den Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert. Niema Movassat u.a.: „Ich bin entsetzt über das Drehverbot. Es passt nicht in eine Demokratie!“

Der Brief im vollem Umfang kann auf der Facebook-Seite von Niema Movassat nachgelesen werden.

Dem ist eigentlich nichts hinzufügen. Auf die Antwort des Bundestagspräsidenten, einem Liebhaber der Künste, dürfen wir gespannt sein.