Springers Bullshit-Bingo: Münchner Bürgergeldglück und arme Alleinernährer-Beamte

Letzter Ampel-Gesetzentwurf: Bundesbeamte sollen mehr Geld bekommen, weil der Abstand unterer Besoldungsgruppen zum Bürgergeld zu klein sei. Klar ist das so, wenn man, wie die Bild, eine fiktive vierköpfige Bürgergeldfamilie in der teuersten Wohngegend München zum Vergleich heranzieht.

Von Susan Bonath

Kurz vor der Neuwahl hat die Ampel ihren wohl letzten Gesetzentwurf auf den Weg gebracht: Bundesbeamte im einfachen und mittleren Dienst sollen eine höhere Besoldung und mehr Zuschläge für Kinder und die Miete erhalten. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2020, wonach die Einkommen von Beamten in den unteren Gehaltsstufen einen zu geringen Abstand zum Bürgergeld hätten – allerdings nur, wenn sie davon eine Familie allein ernähren und auch noch Miete zahlen müssen.

Das Axel-Springer-Boulevardblatt Bild nutzte die Novelle wie erwartet, um die gewohnten Sündenböcke zu präsentieren: Arme, Arbeitslose, Aufstocker, die zu viel vom Staat bekämen. Sie sind zwar nicht schuld an Inflation und Mietenexplosion, aber um Stimmung gegen sie zu machen, griff das Blatt mal wieder tief in die Trickkiste: Es verglich einen verbeamteten Alleinernährer der untersten Besoldungsgruppe mit zwei Kindern und nicht berufstätiger Ehefrau mit einer Bürgergeld-Familie gleicher Größe ausgerechnet in München, wo die Mietpreise bundesweit mit Abstand die höchsten sind.

Privilegienpyramide

Zunächst: In der Tat verteilt der deutsche Staat sehr unterschiedliche Privilegien an seine Bundesbeamten. Der Abstand zwischen unteren und oberen Besoldungsgruppen ist riesig, wohl nicht zuletzt um den Aufstiegswillen im Apparat zu befördern und so zusätzlich Gehorsam zu erzeugen.

Laut dem Deutschen Beamtenbund (dbb) liegt das niedrigste Einstiegsgrundgehalt eines Beamten in der untersten Besoldungsstufe A3 derzeit bei gut 2.700 Euro brutto monatlich. Hinzu kommen an regionalen Lebenshaltungskosten orientierte Zuschläge für Kinder und Wohnung. In der höchsten Besoldungsgruppe B11 gibt es ein etwa sechsmal höheres Monatsbrutto von knapp 16.100 Euro – auch hier die Zulagen nicht mitgerechnet.

Das Karlsruher Urteil betraf allerdings Richter und Staatsanwälte, die einer gesonderten Regelung unterliegen. Dort beträgt das unterste Einstiegsgehalt in der Besoldungsgruppe R2 knapp 5.500 Euro brutto, das höchste (R10) liegt bei gut 14.800 Euro monatlich – dies ebenfalls ohne Zulagen.

Zum Vergleich: Ein alleinstehender Bürgergeldbezieher erhält einen monatlichen Regelsatz von 563 Euro. Dazu kommen regional unterschiedlich berechnete „angemessene“ Miet- und Heizkosten. In Leipzig sind das beispielsweise höchstens 415,40 Euro. Der Bezieher käme dort also auf maximal 978 Euro für alles. In München mit viel höheren Mieten sieht das freilich anders aus; dort hätte ein Alleinstehender Anspruch auf einen Wohnkostenzuschuss von maximal 950 Euro und damit Anspruch auf bis zu 1.513 Euro monatlich.

Bullshit-Vergleich auf Bild-Niveau

Um Stimmung auf Bild-Niveau zu machen, eignet sich dieser realistische Vergleich natürlich weniger. So muss die klassische deutsche Familie dafür herhalten: zwei Erwachsene, zwei Kinder. Um den Empörungseffekt größtmöglich auszuweiten, lebt die fiktive Bürgergeld-Familie in der teuersten Wohngegend München. Der ebenso fiktive Beamte bekommt indes die niedrigste Besoldung und ist zudem Alleinernährer der Familie, weil die Frau sich, wie vor Jahrzehnten üblich, um die Kinder kümmert.

Hier sei die Anmerkung erlaubt: Wenn eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern keinen Job hat und Bürgergeld beziehen muss, gilt sie als „faul“ – obwohl sie nichts anderes tut als die fiktive Beamtengattin: sich um Nachwuchs und Haushalt kümmern. Letzterer jedoch hält man das Zuhausebleiben eher noch zugute.

Davon abgesehen, ist der Vergleich aus anderen Gründen ziemlich schräg. Kein Normalverdiener in Deutschland kann es sich heute mehr leisten, von einem gewöhnlichen Einkommen eine vierköpfige Familie vernünftig zu versorgen. Das ist durchaus mit Absicht so gekommen: Um Frauen in den Arbeitsmarkt hineinzudrängen, musste das Alleinernährer-Modell, das noch in den 1970er-Jahren in der alten BRD die Normalität war, verunmöglicht werden. Die Löhne mussten runter, während die Lebenshaltungskosten stiegen.

Fiktive Milchmädchenrechnung

Um ordentlich hetzen zu können, macht das Springer-Blatt eine Milchmädchenrechnung auf: Nach neuem Einkommen würde demnach ein Beamter der zweituntersten Besoldungsgruppe inklusive Kindergeld ein Netto-Einkommen von knapp 42.000 Euro pro Jahr erzielen, also abzüglich aller Steuern und Sozialabgaben für Kranken- und Rentenversicherung. Das wären dann etwa 3.500 Euro in der monatlichen Haushaltskasse.

Zum Vergleich zaubert Bild dann die fiktive Bürgergeld-Familie in der teuersten Münchner Wohngegend aus dem Hut – die danach nur etwa 200 Euro weniger bekäme. Nun sind die Regelsätze pro Person im Haushalt vom Alter abhängig. Für ein Kleinkind unter sechs gibt es beispielsweise 357 Euro, für älteren Nachwuchs von sechs bis 13 Jahren 390 Euro und für Ehepartner jeweils 506 Euro. Ohne Mietzuschuss bekommt eine Familie mit einem Kind unter sechs und einem Zehnjährigen 1.759 Euro.

Durch die hohen Mieten in München allerdings würde sie dort Wohnkosten bis zu 1.677 Euro warm erstattet bekommen – und käme damit insgesamt auf 3.436 Euro monatlich. In Leipzig unterdessen hätte sie Anspruch auf maximal rund 803 Euro Wohnkosten, brächte es dort also bestenfalls auf 2.562 Euro monatlich inklusive Mietzuschuss und Kindergeld, denn letzteres wird vom Regelsatz abgezogen.

Verhöhnung von Normalverdienern

Da es nicht nur in München, sondern auch in Leipzig Beamte gibt, und weil zudem die wenigsten mit der unteren Besoldungsgruppe vorliebnehmen müssen, und wenn, dann in der Regel nur zum Einstieg, ist die Rechnung, die die Bild aufmacht, von vornherein schon Unfug. Dann auch noch das Alleinernährer-Modell heranzuziehen, ist blanke Verhöhnung aller Normalbeschäftigten.

Ein Mindestlöhner mit vierköpfiger Familie kommt seit diesem Jahr auf bestenfalls 2.200 Euro brutto und gut 1.700 Euro netto monatlich. Dazu gibt es 510 Euro Kindergeld. Wenn weiteres Wohngeld und Kinderzuschläge nicht reichen, was bei nur diesem einen Verdienst wahrscheinlich wäre, hätte die Familie einen Anspruch auf eine Aufstockung mit Bürgergeld, wobei ihr ein Freibetrag von 378 Euro eingeräumt würde. Entsprechend mehr hätte sie dann in der Tasche. Und freilich könnte auch ein Beamter mit großer Familie und niedriger Besoldung aufstocken.

Mit anderen Worten: Bei jedem Arbeiter und Angestellten geht die Politik ganz selbstverständlich von einem familiären Zweiteinkommen aus. Das muss sie, sonst hätte sie den Mindestlohn so hoch ansetzen müssen, dass er zumindest für den Unterhalt einer Familie in gängiger Größe reicht. Hat sie aber nicht, anders als nun bei den Beamten.

Nützliche Sündenböcke

Dass die Springerpresse den Entwurf für ein neues Besoldungsgesetz für Bundesbeamte zur Stimmungsmache gegen Arbeitslose benutzt, ist freilich nicht verwunderlich. Politische und mediale Hetzkampagnen dieser Art gehören ohnehin seit Jahrzehnten in Wahlkämpfen dazu, da nehmen sich die einzelnen Parteien von der Union über SPD und Grüne bis hin zur FDP und auch AfD nicht viel.

Sündenböcke sind sehr nützlich für die Politik, um von ihren eigenen Schweinereien abzulenken: von der bevölkerungsfeindlichen Energiepolitik zum Beispiel, wodurch die Preise für Strom, Heizung und Lebensmittel in die Höhe schossen. Und nicht nur das: Wo Arbeitslosigkeit so unerträglich wird, dass jeder kleine Lohnabhängige schon beim Gedanken daran in Angst und Panik verfällt, braucht sich die Politik auch nicht mehr so stark um zumutbare Arbeitsbedingungen bemühen: Ein perfektes Hamsterrad mit eingebauter Abwärtsspirale, gegen die sich am Ende keiner mehr wehrt.

Quelle: RT DE

Hinweis: Gastbeiträge geben immer die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Alles Betrüger? Wie deutsche Medien Bedürftige kriminalisieren und Leser täuschen

Zehntausende Betrugsfälle bei Hartz IV sollen Jobcenter in den vergangenen vier Jahren aufgedeckt haben. Mit dieser Schlagzeile entfachten Bild und Co. erfolgreich Empörung. Tatsächlich unterschlagen die Medien dabei wichtige Informationen und täuschen ihre Leser.

Von Susan Bonath

Die Feindpropaganda in Deutschland läuft auf Hochtouren. Während Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) das Land „kriegstüchtig“ machen will und von der Bevölkerung einen entsprechenden „Mentalitätswechsel“ forderte, sehen einige Leitmedien auch einen Feind im Inneren: Bedürftige, die angeblich massenhaft in krimineller Absicht den Sozialstaat plünderten. Diese Botschaft an die Leserschaft beruht jedoch auf Falschdarstellung.

Reißerische Propaganda

Vorneweg verbreitete Springers Boulevardblatt Bild die Schlagzeile „So oft tricksen Bürgergeld-Empfänger“ – obwohl es um die zurückliegenden vier Jahre geht, wo es noch kein Bürgergeld gab. Der Focus schloss sich der Kampagne an und titelte reißerisch: „Tausende Bürgergeld-Betrüger werden betraft – 93 müssen sogar ins Gefängnis“.

Einige regionale Medienportale sprangen darauf an. So schrieb das Braunschweiger Online-Magazin regionalHeute.de von „fast 166.000 Betrugsfällen“, obwohl es sich bei dieser Zahl nicht um bewiesene Taten, sondern lediglich um Verdachtsfälle von Jobcentern in den vergangenen vier Jahren handelt. Auch die Webseite ludwigsburg24.com übersah das Detail und ordnete die Verdachtsfälle mal eben einem „umfangreichen Sozialhilfe-Betrug“ zu.

Kurz zuvor hatte der Münchner Merkur suggeriert, Schwarzarbeit sei automatisch mit Bürgergeld-Bezug verbunden. Konkrete Zahlen, die beispielsweise einen Anstieg bei den aufgedeckten Fälle belegen würden, präsentierte das Blatt aber nicht.

Verdacht mit Betrug gleichgesetzt

Doch die gesamte Berichterstattung weist bei allen Medien drei grundlegende Probleme auf: Erstens setzt sie ungeklärte Verdachtsfälle, die für Jobcenter schon nach einem anonymen Hinweis vorliegen, mit bestätigten Betrugsfällen gleich – zumindest in der Überschrift.

Zweitens bauscht sie das Problem auf, indem sie den Kontext, nämlich die Anzahl durchgeführter Überprüfungen und den langen Zeitraum, nur beiläufig im Text erwähnt und nicht hervorhebt. Drittens fehlen die realen Geldsummen, um die der Staat auf diese Weise letztendlich betrogen wurde.

Auch eine Gegenüberstellung mit vergleichbaren Delikten, wie Steuerhinterziehung, hätte der Berichterstattung nicht geschadet, um das wahre Ausmaß zu verdeutlichen. Das alles war offensichtlich nicht gewünscht. Man könnte Absicht hinter diesen reißerischen Schlagzeilen vermuten: Der Zorn in der Bevölkerung auf die desaströse Politik soll offenbar auf die Ärmsten umgeleitet werden. Das wäre keine neue Strategie.

Komplett durchleuchtet

Worum geht es? Hintergrund ist ein großangelegter interner Datenabgleich zwischen den Jobcentern und der Rentenversicherung. Demnach übermittelte Letztere den Jobcentern innerhalb von vier Jahren bis 2022 insgesamt 9,1 Millionen Datenpakete von Hartz-IV-Beziehern. Das zeigt erst einmal, dass Menschen, die Hartz IV ‒ heute Bürgergeld ‒ beziehen, umfangreich durchleuchtet werden.

In diesen vier Jahren hätten die Jobcenter auf diese Weise „165.971 Fälle möglichen Leistungsbetrugs aufgedeckt und angezeigt“, berichtet der Focus. Die Betonung liegt auf „möglich“, denn das ist kein nachgewiesener Betrugsfall, wie die reißerischen Überschriften vermuten lassen.

Setzt man diese Zahl nun in den Bezug zu den 9,1 Millionen gezielten und prophylaktischen Datenabgleichen, sind das genau 1,8 Prozent, bei denen die Jobcenter tatsächlich Ungereimtheiten feststellten, die sie für klärungsbedürftig hielten. Andersherum: Bei 98,2 Prozent gab es keinerlei Hinweise auf irgendeinen Verdacht. Das klingt schon anders.

Nur 0,2 Prozent belegte Betrugsfälle

Weiter schreibt der Focus, dass laut einer Linken-Anfrage im Bundestag allein im letzten Jahr „82.269 Hinweise für diese sogenannten Überzahlungen festgestellt“ wurden. Ein Hinweis ist es aber bereits, wenn jemand aus Frust seinen ungeliebten Nachbarn beim Amt meldet. Diese Zahl sagt also gar nichts aus.

Letzten Endes seien davon vergangenes Jahr 39.622 Fälle auf dem Tisch der Staatsanwaltschaften oder des Zolls gelandet, wo sie überprüft werden sollten. Auch das ist kein Beleg für tatsächliche Straftaten. Hier könnte die nächste Zahl einen Anhaltspunkt liefern. So heißt es: „17.892 Hartz-IV-Empfängern wurden die Leistungen wegen ihrer geheim gehaltenen Einkünfte gestrichen.“

Allerdings sind die Jobcenter schnell dabei, Leistungen zu streichen, dafür reicht bereits ein bloßer Anfangsverdacht. Tatsächlich verurteilten Gerichte schließlich nur knapp 4.200 Leistungsbezieher für solche Vergehen im Jahr 2022 zu Geldstrafen, 93 weitere zu einer Haftstrafe. Festzuhalten bleibt: Knapp 4.300 Hartz-IV-Beziehern konnte tatsächlich das Verschweigen von Einkünften juristisch nachgewiesen werden.

Für wie viele der knapp 166.000 sich dieser Vorwurf in den vergangenen vier Jahren insgesamt bestätigt hat, geht aus den präsentierten Daten nicht hervor. Rechnet man die vorliegende Zahl für letztes Jahr hoch, kommt man auf etwa 72.000 Fälle, in denen Jobcenter zwischen 2018 und 2022 deshalb Leistungen strichen oder kürzten, sowie rund 17.200 Fälle tatsächlich juristisch belegten Leistungsmissbrauchs – in vier Jahren.

In Prozenten ausgedrückt, klingt das ganz anders als die Schlagzeilen: In weniger als zwei Prozent der überprüften Fälle erhoben Jobcenter also einen Anfangsverdacht verschwiegener Einkünfte und schalteten Ermittlungsbehörden ein. Bei etwa 0,8 Prozent der Prüffälle waren die Jobcenter so überzeugt von einem Leistungsbetrug, dass sie diesen Hartz-IV-Empfängern die Leistungen kürzten. Hiergegen können die Betroffenen noch gerichtlich vorgehen, sofern sie von ihrer Unschuld überzeugt sind. Das letzte Wort steht noch aus.

Die relevante Zahl bleibt also vorerst: Weniger als 0,2 Prozent der komplett Durchleuchteten wurden tatsächlich wegen nachgewiesenen Leistungsmissbrauchs verurteilt, und dies für einen Zeitraum von vier Jahren. Das spricht eher dagegen, dass Leistungsmissbrauch eine weit verbreitete Masche wäre, wie es die Medien in der offensichtlichen Absicht, Stimmung zu machen, andeuten.

Um welche Summen geht es?

Um welche Summen der Sozialstaat durch verschwiegene Einkünfte tatsächlich geprellt wurde, geht aus den Daten nicht hervor. Man kann aber eine ungefähre Größe berechnen. Dazu könnte man ermitteln, wie viel ein Hartz-IV-Bezieher 2022 durchschnittlich an Leistung bekam.

Laut Bundestag gab der Bund im vergangenen Jahr rund 21 Milliarden Euro für die Regelsätze und weitere 10 Milliarden für die Mietkosten aus, das sind insgesamt rund 31 Milliarden Euro. Aufgeteilt auf rund 5,5 Millionen Leistungsberechtigte kommt man auf eine durchschnittliche Gesamtleistung pro Kopf von knapp 5.640 Euro pro Jahr, also 470 Euro pro Monat. Die niedrige Summe liegt daran, dass viele nebenher arbeiten und daher nicht den vollen Regelsatz erhalten. Außerdem erhalten Kinder weniger.

Da aber nicht bekannt ist, wie viel die ermittelten Leistungsbetrüger bekamen, kann man nur mit dem durchschnittlichen Regelsatz rechnen. Die auf vier Jahre hochgerechnete Zahl ermittelter Betrüger von 17.200 kann man in der Annahme, dass vor 2022 etwas mehr Verdachtsfälle bestätigt wurden, auf 20.000 erhöhen. Diese multipliziert mit dem durchschnittlichen Jahresbudget eines Hartz-IV-Empfängers von 5.640 Euro ergibt eine Summe von knapp 113 Millionen Euro in vier Jahren. Pro Jahr sind das, nochmals hochgerechnet, etwa 30 Millionen Euro.

Als Obergrenze des möglichen Verlustes könnte man die rund 72.000 unbewiesenen Verdachtsfälle nehmen, in denen Jobcenter zumindest Leistungen gestrichen haben. Hiermit käme man auf einen maximalen Verlust von gut 400 Millionen Euro in vier Jahren, also 100 Millionen pro Jahr. Der anzunehmende Verlust dürfte also pro Jahr zwischen 30 und 100 Millionen Euro liegen.

Steuerbetrug tausendfach höher

Gehen wir ruhig von der höchsten Annahme aus, die eine gewisse Dunkelziffer mit einschließen würde: 100 Millionen Euro pro Jahr Verlust durch Sozialleistungsbetrug mittels verschwiegenen Einkommens. Dem gegenüber steht allerdings eine ungleich höhere Zahl: 125 Milliarden Euro. Das ist die vor vier Jahren geschätzte Summe, die dem deutschen Fiskus jährlich durch Steuerbetrug durch die Lappen geht.

Das ist mehr als ein Viertel des gesamten Bundeshaushaltes, fast so viel, wie der gesamte Sozialetat für 2023 und etwa 1.230-mal mehr Geld, als dem Fiskus – konservativ geschätzt – durch den beschriebenen Sozialleistungsmissbrauch verloren geht. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete 2019 über die zugrundeliegende Studie.

Der größte Teil dürfte dabei auf das Konto Reicher und Superreicher gehen. Zur Wahrheit gehört, dass auch von Schwarzarbeit vor allem Unternehmen profitieren. Diese maximieren ihre Gewinne, indem sie Steuern und Sozialbeiträge für ihre Arbeiter nicht abführen. Die so veruntreuten Summen liegen meist weit über den paar tausend Euro jährlich, die sich ein mutmaßlicher Bürgergeld-Betrüger unrechtmäßig einsteckt.

Außen- und innenpolitische Feindbilder

Die Innenpolitik steht somit der Außenpolitik in Sachen Feindpropaganda in nichts nach. Für Letztere stehen ganz oben auf der Liste derzeit „die Russen“, inzwischen wieder dicht gefolgt von „den Islamisten“ – erinnert sei an den von den USA 2001 erklärten „Krieg gegen den Terror“ –, diesmal besonders personifiziert als „die Palästinenser“.

Innenpolitisch geht es derweil nicht nur gegen vermeintliche „Putinversteher“, „Querdenker“ und sonstige politisch Unliebsame, sondern, wie gewohnt, vor allem gegen Arme, denen man pauschal kriminelle Absichten unterstellt. Dabei sitzen die größten Leistungsbetrüger noch immer viel weiter oben. Über sie berichtet die deutsche Presse nur nicht allzu häufig.

Quelle: RT DE

Hurra, Hurra! Das Bürgergeld ist da!

(lesenswerter Betrag von Jörg Kleine,  gefunden auf der Website des Kreisverbands der Linken in Dortmund)

Liebe Sozialstaatsbürger*innen, es ist vollbracht. Nach langem und zähem Ringen steht mit der erzielten Einigung zwischen Regierungskoalition und der CDU/CSU-Fraktion fest: Armut in Deutschland bleibt eine verlässliche Größe. Das dürfte vor allem auch die Dortmunder*innen sehr freuen, denn die Armutsquote ihrer Stadt liegt laut Paritätischem Armutsbericht 2022 in der Deutschlandrangliste nach Bremen/Bremerhaven (28,0%) und Hannover (22,6%) mit 21,7% bundesweit auf einem soliden 3. Platz und ist in Nordrhein-Westfalen sogar Spitzenreiter. Man muss kein ausgesprochener Optimist sein, um davon auszugehen, dass Dortmund das Podium auch in Zukunft halten kann. Und Luft nach oben gibt es allemal.

Mit dem neuen Bürgergeld ist eine Reihe großartiger Verbesserungen verbunden. Die wichtigste ist mit Geld gar nicht aufzuwiegen: Der neue Name. Endlich Schluss mit der Stigmatisierung als „Hartzer*in“. Auch wenn die Wohnung kalt bleiben muss, um die Butter auf dem Brot zu bezahlen – Bezieher*innen des Bürgergelds können sich nun endlich auf Augenhöhe fühlen mit Porsche fahrenden Ministern und Privatjet fliegenden Parteivorsitzenden, die ja auch nur Bürger sind. Der Schub der neuen Namensgebung für das Selbstbewusstsein dürfte ungeahnte Kräfte und Motivationen mobilisieren.

Deshalb ist es auch gut und richtig, dass die Sanktionsschonzeiten zurückgenommen und auch das „Schonvermögen“ deutlich herabgesetzt wurden. Beides wäre geradezu kontraproduktiv gewesen. Wo kämen wir hin, wenn man vom kläglichen Ersparten ein Leben lang in Saus und Braus leben könnte und niemand mehr wüsste, was „Arbeit“ überhaupt ist? Noch fataler für die deutsche Wirtschaft wäre es, wenn niemand mehr durch Sanktionsdruck zügig in prekäre Beschäftigungsverhältnisse (zurück-) gedrängt werden könnte. Ganze Branchen würden abwandern. Wer würde denn noch bei Flaschenpost, Lieferando oder Amazon bestellen, wenn die Lieferkosten aus Bangladesh aufgeschlagen werden müssten?

Gut auch, dass die Erhöhung der sozialen Leistungen nicht einmal die Inflationsrate ausgleicht. So bleibt die Tätigkeit aller Ehrenamtlichen bei den Tafeln und anderen sozialen Organisationen gesichert. Sie würden sonst ihren Lebenssinn verlieren, die Depressionsraten der vielen Helfer*innen würden durch die Decke gehen. Und auch die dann nicht mehr Schlange stehenden Bedürftigen würden in ihren kalten und kaum bezahlbaren Wohnungen auf sich allein gestellt noch einsamer werden. Nichts geht über soziale Notbegegnungen.

Bleibt zu hoffen, dass auch menschenunwürdige Ideen wie Mieten-, Gas- und Strompreisdeckel, Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel, preisgünstiger bzw. kostenloser ÖPNV und bezahlbare Gesundheit und Bildung nicht eines Tages Realität werden. Es käme einer Katastrophe gleich, wenn solcher Unfug durch höhere Besteuerung der Reichen und eine Übergewinnsteuer auch noch finanziert würde.

Der Untergang des kapitalistischen Abendlandes muss unbedingt verhindert werden. Und Deutschland muss hier Vorbild sein und bleiben.

In diesem Sinne: Frohe Vorweihnachtszeit! <<

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