Offener Brief an den Deutschen Bundestag und den Bundeskanzler

Thomas Gens – Bürgermeister der Insel Hiddensee
Tel. 038300/64233 – Email bueroleitung@seebad-hiddensee.de
Friedrich Merz MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin 22.07.2025

Offener Brief an den Deutschen Bundestag und den Bundeskanzler


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,


während Sie und viele Abgeordnete auf Panzer und Raketen zählen, zählen wir in
Städten und Gemeinden jeden Euro zweimal. Während Sie Milliarden über
Milliarden in Rüstung, Aufrüstung und Auslandseinsätze pumpen, kämpfen wir vor
Ort ums Überleben unserer sozialen und kommunalen Infrastruktur – ja, unserer
Heimat und unseres Wohlstands.


Offener Brief an den Deutschen Bundestag und den Bundeskanzler
Wir auf Hiddensee wollen Wohnungen bauen, unsere Schule sanieren und
digitalisieren – und endlich eine eigene Schulsporthalle errichten. Unsere Häfen
brauchen neue Molen, und in den Hochwasserschutz muss dringend investiert
werden. Genauso in unsere Feuerwehren und Infrastruktur für Insulaner und Gäste.
Doch dafür, heißt es, fehle das Geld. Keine „Sondervermögen“, keine
„Zeitenwende“, kein „Bündnis für unsere Heimat“. Stattdessen: Haushaltssperren,
Bürokratie, Kürzungspläne und Prüfaufträge.
Nun wird in Mecklenburg-Vorpommern ein „Investitionsgipfel“ mit großem Tamtam
gefeiert – 1,92 Milliarden Euro aus einem Sondervermögen für das ganze Land.
Klingt nach viel, doch in Wahrheit verteilt sich die Summe auf zehn Jahre – also
rund 192 Millionen! Euro jährlich für das gesamte Bundesland.
Doch wie viel davon kommt tatsächlich bei den Kommunen an? Wer entscheidet,
welches Projekt gefördert wird – und wer leer ausgeht? Und wie sollen davon über
700 Städte und Gemeinden im Land ernsthaft profitieren, wenn allein auf
Hiddensee bereits Millioneninvestitionen für Schule, Wohnungsbau und
Küstenschutz notwendig wären?

Was uns fehlt, sind keine Überschriften mit Milliardenbeträgen – sondern
verlässliche Mittelzuweisungen, Planungssicherheit und eine gerechte Beteiligung
auch kleiner Gemeinden.
Besonders absurd wird die Lage im Vergleich zu anderen Ausgaben:
Während für alle Kommunen in MV 1,92 Milliarden Euro für 10 Jahre bereitstehen,
stellt der Bund allein im Jahr 2025 rund 7 Milliarden Euro für Waffenlieferungen und
militärische Unterstützung der Ukraine bereit – Jahr für Jahr mehr, ohne öffentliche
Debatte über Prioritäten.
Dazu kommen rund 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr
sowie mehr als 70 Milliarden Euro Verteidigungsetat jährlich – mit steigender
Tendenz.
Und die NATO-Vorgabe von 2 % des BIP bedeutet für Deutschland bald über 100
Milliarden Euro pro Jahr – dauerhaft.
In wenigen Jahren wird Deutschland für das Militär mehr ausgeben als für Bildung,
Gesundheit oder Wohnungsbau zusammen.
Und wer bezahlt das? Nicht Rheinmetall. Nicht Lockheed Martin. Nicht General
Dynamics. Nicht die USA, die jüngst Patriot-Raketen versprechen und liefern.
Sondern wir – die Bürgerinnen und Bürger.
Wir, die Kommunen, Städte und Gemeinden, sehen, wie der Sozialstaat – und mit
ihm unsere Heimat – schleichend ausgeblutet wird. Während Milliarden für
Kampfjets, Leopard-Panzer und Raketen freigemacht werden, fehlt uns das Geld
für Schulen, Lehrerstellen, Feuerwehren, Gesundheitsversorgung, Rentnerinnen
und Rentner, Wohnungsbau und Katastrophenschutz.
Die Bundesregierung hat sich offenbar entschieden: Für Aufrüstung, für Schulden,
für Kriegstüchtigkeit – und gegen soziale Gerechtigkeit, gegen kommunale
Handlungsfähigkeit, gegen Vernunft.
Dass Sie all das noch mit „Verantwortung für kommende Generationen“
rechtfertigen, ist schwer zu verstehen. Diese Generationen werden die Schulden
bezahlen – wenn über Panzer hoffentlich längst nicht mehr geredet wird.
Es braucht jetzt ein konsequentes Umsteuern zugunsten der Kommunen und
unserer Heimat:
– Investitionen in z. Bsp. in Schulen, Wohnungen, Krankenhäuser, Feuerwehren,
ÖPNV und Pflege statt in Kriegsgerät.
– Eine Rückbesinnung auf das Friedensgebot des Grundgesetzes und das
Gewaltverbot der UN-Charta.

– Und wenn, dann endlich Sondervermögen für den sozialen Zusammenhalt, für
unsere Heimat und für den Frieden – nicht nur für militärische Abenteuer.
Unser Land braucht keine Panzerpatenschaften – es braucht eine Sozialdividende,
eine Bildungsoffensive und ein echtes Infrastrukturpaket. Und es braucht den
politischen Mut, sich dem Rüstungswahn zu widersetzen.
Denn Frieden wird nicht auf dem Schlachtfeld gewonnen – sondern in der Schule,
in bezahlbaren Wohnungen, im Miteinander unserer Gemeinden und auf dem
Spielplatz.
Ich hoffe sehr, dass viele Kolleginnen und Kollegen in der Politik – aber auch alle,
die hier zuhause sind – diese Einsicht teilen und sich anschließen.


Mit nachdrücklichen Grüßen
Thomas Gens
Bürgermeister der Insel Hiddensee

Beitragsbild: Petition Thomas Gens

80 Jahre Hiroshima und Nagasaki:Atomwaffeneinsätze waren völkerrechtswidrig

Berlin, 05.08.2025 – Anlässlich des 80. Jahrestages der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki am 6. und 9. August 1945 bekräftigt die deutsche Sektion der Internationalen Juristinnen und Juristen gegen Atomwaffen (IALANA), dass der Einsatz von Atomwaffen gegen ganze Städte Japans bereits zum damaligen Zeitpunkt eine eklatante Verletzung des geltenden Völkerrechts darstellte.

„Die Zerstörung von Hiroshima und Nagasaki wird oft als schrecklicher, aber notwendiger Schlusspunkt des Zweiten Weltkriegs dargestellt. Diese Erzählung ignoriert eine entscheidende Tatsache: Der Einsatz von Atomwaffen war nach den damals bereits existierenden und anerkannten Normen des Völkerrechts, speziell des Kriegsvölkerrechts, illegal“, erklärt Amela Skiljan, Co-Vorsitzende von IALANA Deutschland. „Es handelte sich nicht um eine rechtliche Grauzone, sondern um einen klaren Bruch mit den fundamentalen Prinzipien der geregelten Kriegsführung.“

Schon lange vor 1945 hatte die internationale Gemeinschaft in Verträgen und im Völkergewohnheitsrecht klare Grenzen für die Wahl der Kriegsmittel statuiert. In der Petersburger Erklärung von 1868 einigten sich die europäischen Staaten dahingehend, dass der Einsatz von Waffen, die unnötiges Leid verursachen, verboten ist. Dieser Grundsatz wurde in weiteren völkerrechtlichen Verträgen ausgeweitet und so zu Völkergewohnheitsrecht. Dazu zählt die Haager Landkriegsordnung (1899, ergänzt 1907). Sie hältin Artikel 22 fest, dass die Kriegsparteien „kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes“ haben. Artikel 25 verbietet den Angriff auf unverteidigte Städte, und Artikel 27 fordert den Schutz von zivilen und medizinischen Einrichtungen. Der Einsatz einer Waffe, die ganze Städte auslöscht und Generationen schädigt, ist mit diesen Prinzipien unvereinbar.

Der gewohnheitsrechtlich gültige Entwurf zum Luftkriegsrecht von 1922 bestimmt in Artikel 22: Luftbombardement zum Zwecke der Terrorisierung der Zivilbevölkerung, der Zerstörung oder Beschädigung privaten Eigentums, das nichtmilitärischen Charakter trägt, oder der Verletzung von Nichtkombattanten ist verboten.

Auch weitere völkerrechtliche Verträge, die 1945 schon galten, untermauern die Rechtswidrigkeit der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki. Die Genfer Abkommen von 1864, 1906 und 1929 etablierten den allgemeinen Schutz von Kriegsopfern und Kampfunfähigen. Das Genfer Giftgasprotokoll von 1925, das den Einsatz von chemischen und bakteriologischen Waffen verbietet, dient als wichtiger Vergleichsmaßstab: Die Wirkung der radioaktiven Strahlung ist in ihrer Grausamkeit und Langfristigkeit mit der von Giftgas nicht nur vergleichbar, sondern sogar gravierender.

Im wegweisenden Shimoda-Urteil vom 7.Dezember 1963 kam auch das Landgericht Tokio zu dem Schluss, dass die Bombardierung von Hiroshima und Nagasaki nach den damals geltenden Regeln der Luftkriegsführung eindeutig völkerrechtswidrig war.

Ein bis heute nicht geahndetes Kriegsverbrechen

Am 8. August 1945 – zwei Tage nach Hiroshima und einen Tag vor dem Abwurf der Atombombe auf Nagasaki – unterzeichneten die Alliierten das Londoner Statut für den Internationalen Militärgerichtshof (IMT). Dieses Statut definierte Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, für die deutsche und japanische Führungspersonen in Nürnberg und Tokio zur Verantwortung gezogen wurden. In Artikel 6 werden unter Kriegsverbrechen, also der Verletzung der Kriegsgesetze oder -gebräuche, u.a. aufgeführt: „die mutwillige Zerstörung von Städten, Märkten oder Dörfern oder jede durch militärische Notwendigkeit nicht gerechtfertigte Verwüstung“. Die in Nürnberg etablierten Prinzipien gelten als universelles Gewohnheitsrecht und hätten auch auf die Verantwortlichen für die Atombombenabwürfe Anwendung finden müssen. Wie der amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson zu Beginn des Nürnberger Prozesses feststellte: „Wir dürfen nie vergessen, dass der Maßstab, nachdem wir diese Angeklagten beurteilen, der Maßstab ist, nachdem die Geschichte uns morgen beurteilen wird.“

Die weitere Entwicklung des Völkerrechts nach 1945 hat diese Einschätzung nur verfestigt. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat in einer Reihe von Resolutionen, insbesondere der Resolution 1653 (XVI) von 1961, den Einsatz von Atomwaffen als „Verbrechen gegen die Menschheit und die Zivilisation“ und als Verletzung der UN-Charta bezeichnet. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) von 1996 hat bestätigt, dass nicht nur der Einsatz, sondern bereits die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen grundsätzlich völkerrechtswidrig ist. Die erwartbaren schrecklichen globalen Wirkungen auch eines begrenzten Einsatzes von Atomwaffen haben 2017 dazu geführt, dass 122 Staaten den Atomwaffenverbotsvertrag beschlossen, um das „Nie wieder Hiroshima und Nagasaki“ zu stärken.

„Die 80 Jahre seit Hiroshima und Nagasaki sind eine Mahnung. Die völkerrechtliche Verurteilung des Einsatzes von Atomwaffen ist heute stärker denn je und schließt auch die menschenrechtliche Dimension mit ein, die 1945 rechtlich noch nicht verankert war“, so Heiner Fechner, Co-Vorsitzender der IALANA Deutschland, abschließend. „Wir fordern die Staatengemeinschaft und speziell die deutsche Bundesregierung auf, sich auf diese rechtlichen und humanitären Grundlagen zu besinnen und den Atomwaffenverbotsvertrag zu unterstützen und umzusetzen. Ein derartiges Verbrechen gegen die Menschlichkeit darf sich niemals wiederholen. Dazu bedarf es konkreter Schritte.“

IALANA Deutschland fordert von der Bundesregierung

  • Hilfe für Opfer von Atombombeneinsätzen
  • die Beendigung der nuklearen Teilhabe, insbesondere die Einstellung des Übungsbetriebs zum Einsatz von Atomwaffen durch das Taktische Jagdbombergeschwader 33 der Bundesluftwaffe, die Beendigung der Lagerung von US-Atomwaffen in Deutschland und die Einstellung der Beteiligung an Atomwaffenübungen
  • die Unterstützung und Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV).

Eine Bewahrung der Menschheit vor der Geißel des Krieges kann es nur ohne Atomwaffen geben.

Quelle: Presseerklärung IALANA

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