Bericht und Videos zum Vortrag von Florian D. Pfaff, Major a.D., zum Thema „Friede und Sicherheit mit anschließendem, politisch divers besetztem Podium

BERICHT ZUM VORTRAG VON FLORIAN D. PFAFF, MAJOR a.D., ZUM THEMA ‚FRIEDE UND SICHERHEIT‘ MIT ANSCHLIESSENDEM, POLITISCH DIVERS BESETZTEM PODIUM

Am 05.08.23 lud der Frankfurter Kreisverband der Partei dieBasis ins Volkshaus nach Enkheim/Frankfurt am Main zu dieser in mehrfacher Hinsicht brisanten Veranstaltung ein, die, ihrer Ankündigung folgend, zweiteilig aufgezeichnet wurde:

1. Florian Pfaffs Vortrag setzte an bei den Ursprüngen seiner einerseits ganz persönlichen, andererseits hochpolitischen Auseinandersetzung mit der Bundeswehr, die in ihrer aus seiner – gut begründeten – Sicht völkerrechtswidrigen Beteiligung am Irakkrieg in 2003 wurzeln. Auch wenn Pfaff die sich hier anschließenden Prozesse eindeutig hatte gewinnen können, so zeigte er doch auf, dass sich die Bundeswehr in mehrfacher Hinsicht mitnichten an diese Urteile hielt, weder auf personeller Ebene („Beförderungssperre“, „Degradierung“) noch bzgl. ihrer ‚Interpretation‘ und ihres Umgangs mit der elementar juristischen bzw. ethischen Ausrichtung ihres verfassungsgemäßen Auftrags – und dass ihre darin zum Ausdruck kommende Verfasstheit wiederum keinerlei juristische Konsequenzen nach sich zog, wie man es in einer auf Rechtsstaatlichkeit und Grundgesetztreue sich berufenden Demokratie doch sollte erwarten können.

Doch damit nicht genug: Daran anschließend präsentierte Pfaff dem wohl größten Teil der deutschen Öffentlichkeit noch unbekanntes Material, das zwei weitere zentrale Institutionen unseres Staatswesens, nämlich die Mainstream-Medien sowie, nicht zuletzt, unsere politische Führung der groben Einseitigkeit, der Zensur und darüber hinaus stellenweise gar der Desinformation überführte; dies mit Hilfe (übrigens nicht ausschließlich) alternativ-medialer, aber ‚dennoch‘ belegter Darstellungen von diversen, diesen Krieg betreffenden Ereignis- bzw. Berichtszusammenhängen sowie anhand entsprechender Originalquellen.

Ohne das gegen Ende des Vortrags ausdrücklich zu erwähnen, gelang Pfaff überdies, das von ihm eingangs beschriebene, teilweise äußerst bedenkliche Verhältnis der Bundeswehr zum ‚geltenden Recht‘, quasi indirekt sowie völlig unaufgeregt, als bis in die Gegenwart fortdauernd nachzuweisen: Denn diese Bundeswehr agiert, abgesehen von den mahnenden und warnenden Hinweisen einiger weniger dort Andersdenkender und daher seit deren ‚Coming-Out‘ Aussortierter, bis dato strikt als (schweigend) zustimmender oder gar ausführender Arm einer gerade im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg bis zur Peinlichkeit mit zweierlei Maß messenden sowie monokausal und wie ferngesteuert handelnden Ampelregierung, die trotz heftiger Dysfunktionalitäten noch immer vorwiegend auf ‚(oliv-) grün‘ steht.

2. Das Podium wiederum zeichnete sich zunächst durch eine politisch erfrischend diverse Besetzung aus: Neben Pfaff diskutierten Klaus Hartmann, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Freidenkerverbandes, Wolfgang Hübner, langjähriger Stadtverordneter und Fraktionsvorsitzender der Partei ‚Bürger für Frankfurt‘ (BFF), die aus ‚klassischer‘ Sicht klar dem rechten Spektrum zuzuordnen ist, sowie ich selbst von der Freien Linken Hessen Süd in einer respektvollen und freundlichen, jedoch auch von kritischem Geist getragenen Atmosphäre.

Die Runde kam zwar mehrfach auf Inhalte und thematische ‚Vorlagen’des Vortrags zurück, spannte jedoch einen großen inhaltlichen Bogen zu verschiedensten Aspekten des gegenwärtigen Zustands unserer Gesellschaft sowie zu aktuellen Entwicklungen im globalen Ringen um die zukünftige gesellschaftspolitische und ökonomische Ausrichtung der Welt.

Thematisiert wurde zudem die zerfaserte Verfasstheit der diversen Bestandteile der deutschen Friedens- und Freiheits- bzw. Grundrechtebewegung (und ich möchte hinzufügen: Dieser besorgniserregende Zustand trifft auf viele weitere – eigentlich mit einem emanzipatorischen, gemeinwohlorientierten Anspruch auftretende – zivilgesellschaftliche Organisationen, Gruppen und Vereine sowie gar Parteien in ganz ähnlicher Weise zu, sei es in deren jeweiligen Innen- oder Außenverhältnissen oder in beidem): Denn u.a. durch listige, öffentlich-rechtlich finanzierte Breitband-Inszenierungen der immergleichen ‚Spiel-nicht-mit-den-Schmuddelkindern‘-Motivik (in den beliebten Geschmacksstufen ‚Nazi-Keule grob‘, ‚derb rechtsradikal‘, ‚profan rechts‘ und ’nach rechts offen‘ bzw. ’nicht vollständig abgeschottet‘) gleicht jenes für gesellschaftlichen Fortschritt eigentlich überaus wichtige Milieu zunehmend einem arg zerfurchten, mit Antisemitismus-Tretminen übersäten und mittels etlicher, teilweise gar sich überschneidender Frontlinien chaotisch zugerichteten Rübenacker übelster Sorte.

Dem setzte das Podium geschlossen die dringende Notwendigkeit entgegen, auf möglichst breiter Basis, also auch unter Einbeziehung mit der herrschenden Kriegspolitik nicht einverstandener Mitglieder aller Parteien, möglichst ausgrenzungsfreie, d.h. nicht parteipolitisch oder ideologiedogmatisch dominierte Symposien, Kongresse und/oder Konferenzen zu organisieren, um sich möglichst verbindlich auf wesentliche Kernforderungen zu verständigen. Dies sei eine eminent wichtige Etappe auf dem steinigen Weg, in diesem Land, mindestens angesichts der immer weiter eskalierenden Kriegs- und der damit zunehmend verwobenen sozialen Frage, eine einfach nicht mehr – zumindest nicht mehr massen-‚glaubhaft‘ – ignorier-, diskreditier- und kriminalisierbare Massenbewegung herauszubilden, um der kruden und geschichtslosen Kriegstreiberei à la Baerbock, Strack-Zimmermann, Jens Stoltenberg und ähnlichen Gestalt*Innen schließlich und endlich ein Ende zu setzen.

Zudem brachte die eher großzügig angelegte Einbeziehung des engagierten Publikums noch einige neue und auch wesentliche Aspekte mit in die Diskussion bzw. auf’s Podium.

Erfreulicherweise war der KV Frankfurt der Basis meiner Anregung zur Ausrichtung eines Podiums im Anschluss an den Vortrag wie auch meinen Vorschlägen zu dessen Zusammensetzung gefolgt, wofür ich mich hiermit nochmals bedanken möchte. Denn auf diese Weise kamen immerhin einmal mehr Stimmen von ‚links‘ und ‚rechts‘ auf derselben Bühne zu Wort bzw. ins Gespräch; die Anführungsstriche freilich sind quasi unabdinglich, da die so bezeichneten Adjektive – gerade in den letzten Jahren, wenn auch kaum aus Sicht des Mainstreams (sic!) – eine enorme inhaltliche Ausfransung bzw. Konturlosigkeit erfahren haben; denn sie tragen ganz erstaunliche – und von den politischen Entscheidungsträgern sowie deren Beratern zumeist auch bewusst herbeigeführte, bis heute konsequent aufrechterhaltene – Mehrfach-Brüche, z.T. auch regelrechte inhaltliche Umkehrungen in sich; eben diesen beiden Phänomenen gilt es, gerade in künftigen demokratisch-politischen Diskursen, die diese Bezeichnung auch verdienen (wollen), konstruktiv auf den ideologie- und narrativ-kritischen Grund zu gehen.

Es ist jedoch exakt diese ‚Kulturtechnik‘ eines ausgrenzungs- und diskriminierungsfreien Dialogs zwischen Repräsentanten erkennbar unterschiedlicher politischer Positionen, die in diesen seltsamen letzten Jahren, auffällig gegensätzlich geprägt durch Entmutigung/Apathie/Unterordnung auf der einen und Angsterzeugung/Panikreaktion/Aktionismus auf der anderen Seite, immer mehr unterdrückt worden bzw. verschwunden ist; doch genau diese ‚Technik‘ – in Wahrheit unverzichtbarer Wesensbestandteil jeder demokratischen Gesellschaft – müssen wir dringend wiederbeleben bzw. stärken, wenn wir, als aufgeklärte(re) Friedens- und Demokratiebewegung, künftig wirklich erkennbar wachsen wollen.

Lasst uns mit Herz und Verstand die Kontaktschuld-Erzählungen allmählich durchschauen. Lassen wir sie anders enden als in immer neuen Spaltereien, in empörter Sprachverwirrung oder gar hasserfüllter Sprachlosigkeit.

Jan Veil | 25.08.23

Beitragsbild: Claus Stille

Hinweis: Gastbeiträge geben immer die Meinung des jeweiligen Autors wieder, nicht meine. Ich veröffentliche sie aber gerne, um eine vielfältigeres Bild zu geben. Die Leserinnen und Leser dieses Blogs sind auch in der Lage sich selbst ein Bild zu machen.

Video vom Vortrag von Florian D. Pfaff.

Video von der Podiumsdiskussion.

Stellungnahme zu einem Positionspapier des Bundesausschusses Friedensratschlag. „Ukraine-Krieg und Völkerrecht“. Von Klaus Hartmann

Am 10. und 11. Dezember 2022 tagt der Bundesweite Friedensratschlag in Kassel. Dort geht es auch um die militärische Auseinandersetzung in der Ukraine. Im Positionspapier des Bundesausschusses Friedensratschlag vom Juni 2022 heißt es: „Die russische Regierung rechtfertigt ihren Krieg u.a. als kollektive Selbstverteidigung gegen den bevorstehenden Angriff der ukrainischen Truppen auf die Donbass-Republiken, mit denen sie sofort nach ihrer Anerkennung ein entsprechendes Hilfsabkommen unterzeichnet hatte. Diese Argumentation ist völkerrechtlich nicht haltbar, weil ein Ruf einer Volksgruppe nach militärischer Hilfe von außerhalb – so verständlich er auch sein mag – keinen Staat zum militärischen Eingreifen berechtigt. Dies könnte nur der UN-Sicherheitsrat autorisieren.“

Beim Lesen dieser Sätze drängt sich die Frage auf, ob deren Autoren damit die Friedensbewegung hinter der NATO-Propaganda versammeln wollen. Der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Freidenker-Verbandes, Klaus Hartmann, kommentiert dies wie folgt.

Die Donbass-Republiken entstanden, weil sie die Machtübernahme durch die NATO-gesteuerten „Euro-Maidan“-Putschisten auf ihrem Territorium nicht akzeptierten und verhindern wollten. Die Junta in Kiew hat darauf eine „antiterroristische Aktion“ ausgerufen und Truppen sowie neonazistische Einheiten gegen den Donbass in Marsch gesetzt. Dieser Aggression gegen die „eigene“ Bevölkerung fielen bis Anfang 2022 über 14.000 Menschen zum Opfer – in der großen Mehrheit Donbass-Bewohner und ethnische Russen. Der Krieg in der Ukraine begann also nicht im Februar 2022, sondern 2014, und Russland hat die Ukraine nicht „angegriffen“, sondern in einen schon acht Jahre dauernden Krieg eingegriffen. Wer schreibt, „Die russische Regierung rechtfertigt ihren Krieg …“, scheint der NATO-Propaganda zu folgen, denn „ihr“ Krieg ist das keineswegs.

In den Minsker Abkommen 2014 und 2015 (letzteres durch Beschluss des UN-Sicherheitsrates geltendes Völkerrecht) wurde vereinbart, dass Kiew mit den Donbass-Republiken über einen substanziellen Autonomiestatus verhandeln soll. Dies wurde von Kiew mit Unterstützung der Garantiemächte Deutschland und Frankreich verweigert. Die Zeit wurde stattdessen genutzt, um die Truppen der Kiewer Junta mit NATO-Waffen hochzurüsten und das Militär (in das die zuvor selbstständig operierenden Neonazi-Formationen integriert wurden) durch NATO-Offiziere auszubilden und zu trainieren.

Die „Rückeroberung der Krim“ wurde ebenso wie die Mitgliedschaft in der NATO in Verfassungsrang erhoben. Der Westen unterstützt den Wunsch nach NATO-Mitgliedschaft der Ukraine ausdrücklich, hingegen wurde das von Selenskij bei der Münchner Sicherheitskonferenz im Januar 2022 erklärte Streben nach atomarer Bewaffnung nicht kritisiert. Die von der Russischen Föderation im Dezember 2021 geforderten Vereinbarungen über gleiche Sicherheit einschließlich des Verzichts auf eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine wurden vom „Westen“ abgelehnt.

Bis Februar 2022 hat die Ukraine über 120.000 Soldaten für eine Offensive an den Grenzen der Donbass-Republiken zusammengezogen, die für Anfang März terminiert war. In dieser zugespitzten Lage nahm die russische Staatsduma den Antrag der kommunistischen Opposition zur völkerrechtlichen Anerkennung der DVR Donezk und der DVR Lugansk an, woraufhin Präsident Putin das entsprechende Dekret unterzeichnet hat. Mit dieser Anerkennung sind die Republiken Subjekte des Völkerrechts geworden, das militärische Eingreifen Russlands erfolgte nicht aufgrund des „Rufs einer Volksgruppe“, sondern auf Grundlage der Freundschafts- und Beistandsverträge zwischen souveränen Staaten. Deshalb sieht sich die Russische Föderation durch das Selbstverteidigungsrecht des Art. 51 UN-Charta legitimiert.

Es war die NATO, die bei ihren Erweiterungswellen Richtung russische Grenze wie auch im Fall der Ukraine immer wieder betont hat, dass es das unveräußerliche Recht und Ausdruck der Souveränität jedes Staates sei, seine Bündnisbeziehungen frei zu wählen. Auch die deutsche Bundesregierung ließ sich dies vom Bundesverfassungsgericht bescheinigen: „Das Grundgesetz ermächtigt den Bund in Art. 24 Abs. 2 GG, sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einzuordnen. Diese Ermächtigung bildet zugleich eine verfassungsrechtliche Grundlage für Streitkräfteeinsätze außerhalb des Bundesgebiets, soweit diese im Rahmen und nach den Regeln eines solchen Systems erfolgen.“ (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 – 2°BvE 2/16 -, Rn. 1-55, http://www.bverfg.de/e/es20190917_2bve000216.html)

Wer nun die Völkerrechtswidrigkeit des militärischen Eingreifens Russlands behauptet, negiert das Recht der Donbass-Republiken auf freie Bündniswahl und spricht ihnen die Souveränität als Subjekte des Völkerrechts ab. Dahinter steht die Problematik, ob diese Republiken ein Recht auf Sezession hatten. Zunächst ist dies eine Frage des innerstaatlichen (Verfassungs-)Rechts. Im Völkerrecht konkurrieren das Sezessionsrecht als Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts mit dem Souveränitätsprinzip des „abgebenden Staates“. Wegen der übergeordneten Aufgabe der Wahrung des Friedens wird anstelle des Sezessionsrechts die weitgehende Autonomie (Amts- und Verkehrssprache, Bildung, Kultur) im Rahmen des bestehenden Staatsverbandes favorisiert. Erst wenn alle Bemühungen in dieser Richtung scheitern, kommt nach überwiegender Auffassung der betroffenen Bevölkerung als Notwehr das Recht auf Abspaltung zu. Es kann auf einem Teilterritorium ein eigenes Staatswesen gründen oder auch damit sich einem anderen Staat anschließen.

Erstens waren in der Ukraine durch den verfassungswidrigen Putsch 2014 sowohl die Verfassungsordnung als auch die Verfassungsorgane suspendiert, sodass in Kiew kein legitimer Verhandlungspartner vorhanden war. Zweitens haben die Putschisten der russischsprachigen Bevölkerung den Gebrauch ihrer Sprache verboten, Ihre Kultur unterdrückt und die bisher geltenden Lehrpläne an Schulen und Universitäten außer Kraft gesetzt. Drittens sind sie mit Militärgewalt gegen die verfassungstreue Bevölkerung vorgegangen, verbunden mit ständiger Zerstörung ziviler Ziele und Tausenden Todesopfern. Viertens wurden die Minsker Vereinbarungen zur Herstellung einer weitgehenden Autonomie von Kiew und seinen westlichen Förderern hintertrieben und sabotiert. Damit waren die Voraussetzungen für eine Sezession der Donbass-Republiken von der Ukraine gegeben und folglich die Inanspruchnahme des Selbstverteidigungsrechts.

* Klaus Hartmann ist stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes

Beitragsbild: Klaus Hartmann; Foto: C. Stille